
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-143 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 2. Dezember 2020
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 2. Dezember 2020
|
1. |
COM(2020) 593 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (39122/EU XXVII.GP) |
|
2. |
COM(2020) 594 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (38938/EU XXVII.GP) |
|
3. |
COM(2020) 613 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (36925/EU XXVII.GP) |
|
4.
|
COM(2020) 698 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 (40200/EU XXVII.GP) |
|
|
|
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über die letzte COSAC-Konferenz und jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
· Geänderter Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten
· Vorschlag für eine Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz)
· Vorschlag für einen Beschluss über die Ermächtigung der Kommission, für die Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds zu stimmen
sowie folgende Stellungnahme von Seiten der Länder:
· Einheitliche Länderstellungnahme zum geänderten Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz).
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
· Herr Mag. Maximilian Flesch (BMF)
· Herr Mag. Gerald Dreveny (BMI)
· Frau SL Mag.a Jennifer Resch (BKA)
· Frau Mag.a Jacqueline Niavarani (BKA)
· Herr Mag. Thomas Moth (WKÖ)
Kryptowerte und Marktinfrastrukturen
Sowohl der Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen, als auch der Vorschlag über eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren, verfolgen vier allgemeine und miteinander verbundene Ziele: erstens Rechtssicherheit, damit sich die Märkte für Kryptowerte innerhalb der EU entwickeln können, zweitens die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb, drittens ein angemessenes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und viertens die Gewährleistung der Finanzstabilität.
Ein Experte des Finanzministeriums erläuterte im Detail, dass die Verordnung Kryptoassets regulieren solle, unter anderem mit Eigenkapitalvorschriften. Konkret beträfen die Regulierungen Dienstleister, die Kryptobörsen betreiben, und Emittenten von wertrefernzierten Tokens (Stablecoins) bzw. Kryptoassets. Darüberhinaus seien umfangreiche Anleger- und Konsumentenschutzregeln angedacht, wie beispielsweise Marktmissbrauchsregelungen bei Insidergeschäften oder Marktmanipulationen. Die Aufsicht liege in Zukunft bei den nationalen Aufsichtsbehörden bzw. im Falle globaler Stablecoins, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten auf europäischer Ebene. Emittenten müssten zukünftig einen Sitz in der EU haben, um anbieten zu können. Auch Kooperationsmöglichkeiten mit Drittstaatsbehörden seien vorgeschlagen. Insgesamt werde dadurch der Binnenmarkt geschützt.
In der zweiten Verordnung gehe es darum, DLT-Marktinfrastrukturen zu ermöglichen, das heißt Handelsplätze, DLT-Handelssysteme, sowie Wertpapierfirmen oder -börsen, die Finanzinstrumente auf DLT-Basis handeln können, des Weiteren Wertpapierabwicklungssysteme auf DLT-Basis. Ziel sei es, insbesondere bürokratische Vorschriften im Wertpapieraufsichtssystem zu lockern. Ein solches Pilotregime solle vorerst nur für die nächsten sechs Jahre gelten. Ausnahmen sollen von den zuständigen Aufsichtsbehörden nach strengen Vorlagen erteilt werden. Vor der Umsetzung der Verordnungen fänden derzeit Ratsarbeitsgruppen auf Expertenebene statt, die nächste noch im Dezember 2020. Nach der Ausverhandlung der Positionen von Rat und europäischem Parlament könnten die Dialogverhandlungen für den fertigen Text "Mitte nächsten Jahres" beginnen, so der Experte.
Auf die Frage von Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St), inwieweit das Regelwerk geeignet sei, um Geldwäsche vorzubeugen, ergänzte der Experte, dass Kryptoasset-Serviceprovider bereits durch die fünfte Geldwäscherichtlinie reguliert seien. Ihr Fraktionskollege Stefan Schennach (SPÖ/W) benannte in diesem Zusammenhang vor allem Erpressungsdelikte als Problem, das "hoffentlich durch die Verordnung eingeschränkt" werde.
Ein beigezogener Vertreter der Wirtschaftskammer begrüßte die Verordnungsvorschläge. Damit werde ein klarer Regulierungsrahmen zwischen VerbraucherInnen und Dienstleistern geschaffen. Auch die Vorschriften zum Marktmissbrauch sollen beibehalten werden, um ein klares Bild der Abgrenzung zwischen Finanzinstrumenten und Kryptowerten herzustellen. Der Handel mit Kryptowerten sei derzeit nicht ganz unreguliert, die Verordnung führe das Thema aber in einen sicheren Rechtsrahmen.
Für
Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) sind die
angesprochenen Innovationen aufgrund der grenzüberschreitenden
Entwicklungen und des Internets nicht mehr wegzudenken. Der Vorschlag schaffe
eine "Balance aus Chancen und Risiken und sorge für
Anlegerschutz". Geregelt solle die Angelegenheit auf europäischer
Ebene werden. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) sicherte die
Unterstützung seiner Fraktion zu. Besonders Konsumentenschutzmechanismen
und Anlegerschutz würden in die Verordnungen stark einbezogen. Schennach
hob auch die geplanten Signifikanzschwellen für Tokens bei der Aufsicht
als positiv hervor. Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) zeigte sich
ebenfalls erfreut über die geplanten Verordnungen, da mit Facebook bereits
ein großer Player in diesen Bereich vorstoße, aber
"undurchdacht" agiere. Schreuder war überzeugt, dass die neuen
Technologien besonders für den Zahlungsverkehr von Entwicklungs- oder
Schwellenländer von Bedeutung seien.
EU-Asylpaket
Als Teil des neuen EU-Migrations- und Asylpakets werden die spezifischen Verfahren und Mechanismen im Bereich des internationalen Schutzes sowie Rückkehr und Rückführung in einem Verordnungsvorschlag der Kommission dargelegt. Die geplanten Vorschriften sehen für Krisensituationen einen Solidaritätsmechanismus mit Fokus auf Umsiedlung ("Relocation") vor, der im Innenressort als eher ungeeignet wahrgenommen wird. Bei Nichtbeteiligung an der Umsiedlung schlägt die Kommission den jeweiligen Mitgliedstaaten die Möglichkeit für Rückkehrpartnerschaften vor. Diese könnten in der derzeitigen Ausgestaltung zu einer Verteilung von MigrantInnen über die Hintertüre führen, so die ablehnende Haltung Österreichs. Außerdem seien viele praktische Fragen offen, die aufgrund der jahrelangen erfolglosen Verhandlungen über den Verteilungsmechanismus kontrovers diskutiert werden, berichtete ein Vertreter des Innenressorts von den laufenden Verhandlungen. Österreich trete dafür ein, dass die Mitgliedstaaten selbst über entsprechende Maßnahmen und alternative Formen der Solidarität entscheiden können, etwa durch verstärktes Engagement in den Drittstaaten. Am Vorschlag positiv gesehen wird von Seiten des Innenministeriums hingegen die Möglichkeit der Asylantragstellung an den EU-Außengrenzen.
Im
Zuge der Ausschussberatungen wurde Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W)
vom Ressortexperten informiert, dass zur Krisendefinition keine
konkreten Vorgaben gemacht wurden. In Bezug auf den
Solidaritätsmechanismus sprach sich Martin Preineder (ÖVP/N) dafür
aus, die Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Kapazitäten einzeln zu
bewerten. Eine Verpflichtung zur Umsiedlung lehne seine Fraktion ab, vielmehr
sollte der Fokus der EU-Migrationspolitik stärker auf die Kooperation mit
den Drittstaaten gerichtet werden, meinte er. Eine Fokusverschiebung hin zu den
Ursachen und den Investitionen vor Ort befürwortete auch Bundesrat
Marco Schreuder (Grüne/W) im Sinne einer nachhaltigen EU-Strategie. Stefan
Schennach (SPÖ/W) bedauerte die negative Haltung der Bundesregierung
gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Den Grundgedanken des solidarischen
Zusammenhalts, die Idee der Lastenverteilung und die flexiblere Hilfe bei der
Aufnahme von MigrantInnen erachtet er hinsichtlich der unterschiedlichen
Betroffenheit der EU-Mitgliedsländer nämlich als richtig.
Asylwerbende sollten seiner Meinung nach im Falle einer Umsiedlung
Mitspracherecht haben. Johannes Hübner (FPÖ/W) hingegen
versteht den Kommissionsvorschlag als eine Bejahung der "ungebremsten
Massenzuwanderung aus der dritten Welt", wobei die Nationalstaaten wenig
mitzureden hätten. Ein vom FPÖ-Bundesrat eingebrachter Antrag auf
Stellungnahme, sich auf europäischer Ebene gegen den Verordnungsvorschlag
und jede Art der Verpflichtung zur Aufnahme irregulärer MigrantInnen
auszusprechen, wurde allerdings von keiner weiteren Fraktion unterstützt.
Gleichstellungsstrategie für LGBTIQ-Personen
In Form einer Kommissionsmitteilung wurde kürzlich die erste LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie der Union vorgelegt, um Schritte zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Gewährleistung der Sicherheit für die Personengruppe zu setzen, etwa durch die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen und die verstärkte Einbeziehung von Gleichstellungszielen in EU-Rechtsakte und EU-Programme, durch Inklusion in den Bereichen Arbeit und Bildung, sowie Maßnahmen gegen Hassdelikte, wie eine Vertreterin des Bundesministeriums für Frauen und Integration erläuterte. Die Zielsetzung betrifft auch den Aufbau inklusiver Gesellschaften und die Führungsrolle der EU bei der weltweiten Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ-Personen. Die konkrete Ausgestaltung sei laut der Ressortexpertin allerdings noch offen. Gestärkt werden soll das Engagement in diesem Bereich sowohl von den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten, den regionalen Behörden und Gleichbehandlungsstellen, als auch von der Zivilgesellschaft und den Unternehmen.
Mit einem Antrag auf Mitteilung brachte SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach nicht nur die Unterstützung seiner Fraktion für das EU-Anliegen zum Ausdruck, sondern auch der Besorgnis gegenüber der geplanten LGBTIQ-feindlichen Verfassungsänderung Ungarns. Diese sei aufs Schärfste zu verurteilen, weshalb die Europäische Kommission ersucht werden soll, sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung einzusetzen. Die Initiative fand allerdings keine Mehrheit.
Nicht auf ein einziges Land, sondern auf ganz Europa wollte Grünen-Bundesrat Marco Schreuder den Fokus legen. Auch für Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) gilt es, Ungleichheiten über die Grenzen hinweg zu beseitigen und Diskriminierung in keiner Weise zuzulassen, wobei jedoch der entsprechende Antrag auf Mitteilung der Regierungsparteien ebenfalls abgelehnt wurde, in dem diskriminierende und rechtsverletzende Entwicklungen europaweit thematisiert werden. Die SPÖ verweigerte die Zustimmung mit Verweis auf vermeintlich mangelnde Kooperationsbereitschaft im Bundesratsausschuss. Auch seitens der ÖVP wurde bedauert, keine gemeinsame Mitteilung zu Stande gebracht zu haben.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung F):
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Abgeordneten Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 3: COM (2020) 613 final 2020/0277 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl 36925/EU XXVII.GP
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 02. Dezember 2020
Die Europäische Kommission hat mit großer Verzögerung am 23.09.2020 ihr neues Migrations- und Asylpaket (COM(2020) 609) vorgelegt. Der insgesamt zehn Dokumente umfassende Plan der Kommission stieß bereits Anfang Oktober im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) auf ernsthafte Bedenken zahlreicher Mitgliedsstaaten. Insbesondere dass darin keine entschlossene Haltung gegenüber irregulär Einreisenden formuliert wurde, muss in Anbetracht der katastrophalen Migrationskrise 2015 für Verwunderung sorgen. Einige Abgeordnete vermissten zudem den Ansatz, dass die Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Einrichtung von Hotspots zur Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb des europäischen Territoriums miteinschließen sollte. Stattdessen sind EU-Grenzverfahren geplant, deren genaue Errichtung und Betreibung weiterhin unklar bleiben und für einen Massenandrang sorgen könnte. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umstand, dass anstatt konsequent gegen Schmuggler vorzugehen, Bootsflüchtlinge per „Search and Rescue“ automatisch nach Europa geholt werden sollen – in Anbetracht der zahlreichen ertrunkenen Asylsuchenden und des bekannten Pull-Faktors der Seenotrettung auf europäisches Territorium eine unverständliche Entscheidung.
Die gegenständliche Verordnung der Europäischen Kommission sieht nun ein Kriseninstrument vor, das im Falle einer außergewöhnlichen Situation, wie einem Massenzustrom von irregulär in einem Mitgliedsstaat eintreffenden Drittstaatsangehörigen, verpflichtende Anwendung finden solle. Dieser sieht vor, dass in einer solchen „Krisensituation“ der Anwendungsbereich von Übernahmen von Personen („verbindlicher Solidaritätsmechanismus“) ausgeweitet werden und die Frist für die sogenannten Rückkehrpatenschaften von acht Monaten auf vier Monate gekürzt werde solle, wodurch der unterstützende Mitgliedstaat den irregulären Migranten verpflichtend übernehmen müsste, sollte der betreffende Mitgliedstaat die Rückführung innerhalb dieser Zeit nicht abgeschlossen haben.
Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, wenn als ein Knackpunkt bei den Verhandlungen auf EU-Ebene die Rolle der Drittstaaten gesehen wird. Eine engere Kooperation und Zusammenarbeit der Union mit Herkunftsländern ist freilich begrüßenswert. Es bleibt jedoch fraglich, wie viele und ob diese sich bereit zeigen werden, aus ihren Ländern stammende abgelehnte Migranten wieder zurückzunehmen. Offen bleibt darüber hinaus die Frage, was mit irregulären Migranten passieren soll, welche keine Staatsangehörigkeit bei ihrer Ankunft angeben.
Ob und wann ein Massenzustrom von irregulären Migranten ferner „bewirken würde, dass das Asyl-, Aufnahme- oder Rückführungssystem eines Mitgliedstaates nicht mehr funktionsfähig wäre“, liegt laut der gegenständlichen Verordnung (nach Antrag eines betroffenen Staates) in der alleinigen Entscheidung der Kommission. Ebenso obliegt es allein der Kommission die Anzahl der aufzunehmenden Migranten für alle EU-Länder zu bestimmen. Die einzelnen Mitgliedstaaten hätten hierbei weder Mitsprache- noch Einspruchsrecht. Das ist insbesondere problematisch, da für eine solche Überlastung der Asylsysteme der Mitgliedsländer jeweils keine evaluierten Zahlen und damit für das Vorliegen der Voraussetzungen einer solchen Krisensituation keine kalkulierbaren Bedingungen existieren.
Der Migrationsdruck durch Ankünfte im Mittelmeer ist nach wie vor hoch: Zuletzt stiegen die Ankünfte von 1.315 (April 2020) auf 12.500 Ankünfte im Oktober. Erst im September des Vorjahres verzeichnete die UNHCR 19.748 Migrantenankünfte im Mittelmeer, jene in Spanien haben sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.
Insgesamt sind nach Angaben des BKA IV/6 vom 20.11.2020 zwar die Ankünfte von Migranten aus Drittstaaten im Mittelmeerraum im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 23% gesunken, 2019 lag dieser Wert bei -6% gegenüber dem Jahr 2018. Dennoch bestand und besteht eine Situation der Überlastung auf den griechischen Inseln, dessen Hotspots trotz eines Rückgangs von Anlandungen weiterhin überfüllt sind. Dabei muss bedacht werden, dass die ÖMMR (TR->EL) Ankünfte insgesamt seit 2015 bereits von 885.386 auf 73.626 Ankünfte im Jahr 2019 gesunken sind. Diese Zahlen zeigen, dass eine Situation von höherem Migrationsdruck auf ein Mitgliedsland nicht zwangsläufig von dem vorliegen einer humanitären Katastrophe durch etwaige Kriegshandlungen in einem Drittstaat abhängig sind und damit nicht singulär, sondern jederzeit auftreten können. Dies würde schließlich bedeuten, dass die begründete Gefahr besteht, dass sich ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus im Falle großen Migrationsdrucks oder einer Krisensituation durchaus als Dauerzustand einrichten könnte.
Alles in allem zeigt sich also, dass der gegenständliche Vorschlag für eine Verordnung nicht nur viele Fragen offen lässt, sondern auch in vielen Punkten unzureichende und nicht praktikable Lösungen anzubieten weiß, welche zum erheblichen Nachteil der Mitgliedsstaaten gereichen könnte. Schließlich wird durch die geplante Frist für Rückkehrpatenschaften eine verpflichtende Aufnahme von illegalen Migranten durch die Hintertür eingeführt, da keineswegs gesichert ist, dass Drittstaaten ihre Angehörigen wieder zurücknehmen. Das ist im Sinne der europäischen Solidargemeinschaft abzulehnen.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert
· sich auf Europäischer Ebene gegen den gegenständlichen Vorschlag einer Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl auszusprechen,
· sich gegen jegliche Art von zwangsverpflichtender Aufnahme irregulärer Migranten im Zuge der Verhandlungen über das Neue Migrations- und Asylpakets einzusetzen,
· und für die Beibehaltung der nationalen Souveränität und Zuständigkeit in Fragen des Grenzschutzes und Asyl- und Fremdenwesens einzutreten.
Darüber hinaus sollen der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung bei den Verhandlungen über das Neue Migrations- und Asylpaket auf gemeinsame Lösungen hinsichtlich
· eines starken und lückenlosen Außengrenzschutzes,
· einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention, dass Asyl und internationaler Schutz für tatsächlich nachweisbar verfolgte Personen nur als Schutz auf Zeit zu verstehen ist,
· und der Einrichtung von Hotspots zur Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb des europäischen Territoriums
wirken.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung S):
ANTRAG AUF MITTEILUNG
An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Stefan Schennach, Genossinnen und Genossen
betreffend
COM (2020) 698 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen/Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ- Personen 2020-2025 (040200/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 02. Dezember 2020 zu TOP 4
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die Europäische Kommission hat am 12. November 2020 erstmals eine EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ) vorgestellt.
Die EU hat in den vergangenen Jahren schrittweise Fortschritte auf dem Weg hin zur Gleichstellung von LGBTIQ erzielt, doch trotzdem sind Menschen aus dem Personenkreis der LGBTIQ weiterhin Opfer von Diskriminierung. Aus diesem Grund hält der EU-Ausschuss fest, dass die Strategie ausdrücklich begrüßt wird, aber erst ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann und die Europäische Union bei den Bemühungen um einen besseren Schutz der Rechte von LGBTIQ-Personen eine führende Rolle einnehmen sollte.
Die vorgelegte Strategie enthält eine Reihe von gezielten Maßnahmen für die nächsten vier Jahre, die folgende vier Säulen betreffen: Bekämpfung von Diskriminierung, Gewährleistung von Sicherheit, Aufbau inklusiver Gesellschaften und Führungsrolle der EU bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen Welt.
Diese Strategie soll demnach dazu beitragen, die Stimmen von LGBTIQ-Personen zu stärken und die Mitgliedstaaten und Akteure auf allen Ebenen in dem gemeinsamen Bestreben zu vereinen, sich wirksam für die Gleichstellung von LGBTIQ einzusetzen.
Die Covid-19 Pandemie hat zu vielen neuen Belastungen geführt und davon sind insbesondere die besonders schutzbedürftigen Gruppen am stärksten betroffen. In der Mitteilung der Europäischen Kommission wird auch auf die Ausgangsbeschränkungen hingewiesen, aufgrund dessen sich viele LGBTIQ-Personen jeglichen Alters in feindseligen Umgebungen aufhalten müssen, in denen sie unter anderem von Gewalt betroffen sein könnten. Darüber hinaus legt diese dar, dass in der Vergangenheit Falschmeldungen verbreitet wurden, die LGBTIQ-Personen sogar für die Ausbreitung des Virus verantwortlich gemacht haben – das ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Gleichzeitig wird die Strategie in einer Zeit angenommen, in dem Europa nicht nur eine veritable Gesundheits- und Sozialkrise erlebt, sondern auch, in welcher Mitgliedstaaten die Erosion oder den Abbau von Grundrechten betreiben. Der EU-Ausschuss ist der Ansicht, dass es hier einer besonderen Kraftanstrengung bedarf, um dies zu unterbinden. Der EU-Ausschuss begrüßt daher den Zeitpunkt dieser Mitteilung, der aktueller nicht sein könnte, ausdrücklich.
Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Werte und Grundrechte der EU, die in den Verträgen verankert wurden. Chancengleichheit ist eine der wichtigsten Säulen der europäischen Säule sozialer Rechte. Die europäischen Grundwerte und Grundrechte müssen aus diesem Grund geschützt werden, Gleichstellung und Gleichbehandlung müssen gewährleistet werden.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates blickt aus diesem Grund sorgenvoll nach Ungarn, wo eine Verfassungsänderung und einfachgesetzliche Zusatzmaßnahmen, die sich vor allem gegen die Selbstbestimmung von transidenten Personen und die Rechtssicherheit von Regenbogenfamilien wenden, nicht nur im klaren Gegensatz zu der vorgelegten Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und den gemeinsamen Werten eines vielfältigen Europas steht, sondern auch im Gegensatz zur Grundrechtecharta der Europäischen Union. Der EU-Ausschuss des Bundesrates verurteilt diese in Ungarn geplanten LGBTlQ-feindlichen Verfassungsänderungen aufs Schärfste und ersucht die Europäische Kommission sich für eine menschenrechtskonforme Neuregelung in Ungarn einzusetzen.
Darüber hinaus möchte der EU-Ausschuss des Bundesrates die Europäische Kommission in der Aufforderung bestärken, eigene nationale Strategien bzw. Aktionspläne schnellstmöglich zu entwickeln und die Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie durch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ in den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Union fallen, zu ergänzen.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung V, G):
ANTRAG AUF MITTEILUNG
An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Andrea Eder-Gitschthaler, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen
betreffend
COM (2020) 698 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen/Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ- Personen 2020-2025 (040200/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 02. Dezember 2020 zu TOP 4
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025[1], die von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 vorgestellt wurde, ist die erste umfassende Strategie der Kommission, um den Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen in der EU voranzutreiben. Die EU-Strategy umfasst die Themenbereiche, Bildung, körperliche und psychische Gesundheit, Kultur, Sport, Schutz vor Diskriminierung, Arbeitsplatz, internationaler Einsatz für LGBTIQ-Rechte, Hate Speech & Hate Crimes, Anerkennung von Regenbogenfamilien, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Schutz vor Intersex Genital Mutilation (IGM), etc. „Die Strategie baut auf der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI auf. Sie ist mit anderen strategischen Rahmen und Strategien der Europäischen Kommission verknüpft, z. B. dem kürzlich angenommenen EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, der Strategie für die Rechte von Opfern und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.“ [2] Das Europäische Parlament spricht sich seit 2014 für ein umfassendes Bekenntnis zu LGBTIQ-Rechten aus.
Vor dem Hintergrund von COVID-19 ist es von großer Bedeutung, die Bedürfnisse von LGBTIQ-Personen zu schützen und stärken, da diese Gruppe weltweit stark von Diskriminierung betroffen ist und besonders schutzbedürftig ist. Für sämtliche EU Staaten gilt es, besonders in dieser Zeit, sich sowohl an EU-Werte sowie die der Nichtdiskriminierung, als auch die europäischen Grundrechte aus den Verträgen zu halten.
Sorgenvoll beobachtet der EU-Ausschuss des Bundesrats zahlreiche diskriminierende und rechtsverletzende Entwicklungen europaweit. In mehreren Staaten werden an politischen und rechtlichen Schrauben gedreht, welche die Rechte und Freiheiten von LGBTIQ-Personen einschränken. Aus diesem Grund ersucht der EU-Ausschuss des Bundesrates die Europäische Kommission, sich gegen solche europaweit stattfindenden Diskriminierungen auszusprechen und vor dem Hintergrund der neuen LGTBIQ Equality Strategy 2020-2025 ihre Bemühungen fortzusetzen, die Grundrechte in der Europäischen Union zu schützen und Gleichstellung von LGBTIQ in Europa und weltweit zu fördern.