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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-144 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 16. Dezember 2020

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 16. Dezember 2020

 

Tagesordnung

1.

NON 825/20

Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2019

(38738/EU XXVII.GP)

2.

COM(2020) 590 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen – neuer Aktionsplan

(32246/EU XXVII.GP)

3.

COM(2020) 610 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) XXX/XXX [Asyl- und Migrationsfonds]

(37693/EU XXVII.GP)

 

 

 

 

 


 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung über ein EDV-System für die grenzüberschreitende Kommunikation in Zivil- und Strafverfahren (e-CODEX)

·         Vorschlag für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

·         Vorschlag für eine Verordnung über bestimmte Aspekte der Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die grenzüberschreitende Infrastruktur zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich durch die feste Ärmelkanal-Verbindung

sowie folgende Stellungnahmen von Seiten der Länder:

·         zwei Stellungnahmen des Vorarlberger Landtages jeweils zum Verordnungsvorschlag zum Asyl- und Migrationsmanagement und zum Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU eingelangt

·         eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne

·         eine gemeinsame Länderstellungnahme hinsichtlich des Pakts für eine Europäische Einwanderungs- und Asylpolitik

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

·         Frau Mag.a Helga Berger (EuGH)

·         Frau MMag.a Melitta Schütz (BMF)

·         Herr Mag. Gerald Dreveny (BMI)


 

EuGH-Jahresbericht 2019

Vom österreichischen Mitglied im europäischen Rechnungshof Helga Berger wurden die BundesrätInnen über die Prüftätigkeit und die Stellungnahmen des EU-Organs informiert. Während die Einnahmen der Union 2019 laut EuRH-Jahresbericht rechtmäßig und ordnungsgemäß waren, weisen die EU-Ausgaben bei den mit hohen Risiken verbundenen Bereiche Kohäsion, ländliche Entwicklung und Forschung eine wesentliche Fehlerquote von 4,9% aus, berichtete Berger. Die Gesamtfehlerquote wird vom Europäischen Rechnungshof für das Jahr 2019 auf 2,7% geschätzt (2018: 2,6%). Die meisten Fehler betrafen wie in den Vorjahren nicht förderfähige Projekte und Personalkosten. Nach wie vor häufig unwirksam seien hierbei die Kontrollen der Verwaltungsbehörden, weshalb Berger die EuRH-Empfehlung einer klareren Formulierung der Förderfähigkeitsregeln hervorhob. Dabei betonte sie, dass eine Fehlerquote zwar einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien ausdrücke, allerdings nicht automatisch mit Mittelverschwendung oder gar Betrug gleichzusetzen sei. Betrugsrelevante Sachverhalte würden an das europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet werden.

Die Inanspruchnahme des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) durch die Mitgliedstaaten verlaufe langsamer als geplant. Bis Ende 2019 wurden nur rund 40% der für den Zeitraum 2014-2020 vereinbarten EU-Mittel ausgezahlt, wobei Österreich mit 56,5% über dem EU-Durchschnittswert und im Spitzenfeld lag. Die BundesrätInnen Sonja Zwazl (ÖVP/N) und Marco Schreuder (Grüne/W) führten die unzureichende Ausschöpfung der Fördermittel wie auch die Fehlerquellen auf die Komplexität der Förderrichtlinien zurück. Für EPUs und KMUs stelle dies hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit ein Problem dar, meinten beide. Die niedrige Ausschöpfungsquote könnte auch in Zusammenhang mit den Co-Finanzierungserfordernissen stehen, nahmen Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) und Stefan Schennach (SPÖ/W) an.

Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) unterstrich den Bedarf an mehr Treffsicherheit und Zielsetzung bei der Mittelabholung. Auch dem EuRH sei es ein Anliegen, zur Vereinfachung der Förderbestimmungen beizutragen, sagte Berger. Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) wurde von ihr informiert, dass die ungenutzten Mittel nicht gespart werden, sondern zu niedrigeren Ausgaben führen.

Österreich stehe nicht im Fokus des Europäischen Rechnungshofs, wo am Ende des Prüfzeitraums zu den von Österreich übermittelten Daten insgesamt 17 Vorbehalte bestanden, was Berger als gutes Zeugnis wertete. Bei einer EuRH-Prüfung im landwirtschaftlichen Bereich wurden zwei Fehlerquoten aber keine betrugsrelevanten Sachverhalte festgestellt. Österreich sei grundsätzlich gut verwaltet, sagte das EuRH-Mitglied diesbezüglich zu Bundesrat Günther Novak (SPÖ/K).

Details zur Fehlerquote holten die Bundesräte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), Martin Preineder (ÖVP/N) und Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ein. Für Fehler, die auf mangelnde Sorgsamkeit und nicht auf Betrugsabsichten zurückzuführen sind, würde die zweiprozentige "Wesentlichkeitsschwelle" eine Art Fehler-Toleranzgrenze darstellen, sagte Helga Berger. Als Konsequenz werden betroffene Mitgliedstaaten vom Europäischen Rechnungshof aufgefordert, die entsprechenden Mittel rückzuverrechnen. Im kommenden Jahr werde der Prüfschwerpunkt des Europäischen Rechnungshofs bei den Maßnahmen der einzelnen EU-Länder zu den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie liegen.

Kapitalmarktunion

Im Übrigen konnte der Europäische Rechnungshof keine wesentlichen Fortschritte bei der Kapitalmarktunion feststellen, wozu die BundesrätInnen eine Kommissionsmitteilung zum Aktionsplan "Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen" in Verhandlung nahmen. Der Aktionsplan sieht für die laufende Legislaturperiode drei Maßnahmen-Cluster ("Recovery", "Green Transition" und "Digital Transformation") vor. Da die konkreten Maßnahmen erst vorgelegt werden müssen, gibt es für die als Auskunftsperson geladene Expertin des Finanzministerium noch viele offene Fragen. Generell wird der Aufbau eines einheitlichen europäischen Kapitalmarkts durch die Verbesserung des Investitionsumfelds und den Zugang zu Finanzmitteln angestrebt, was seitens des heimischen Finanzministeriums insbesondere hinsichtlich Effizienz, Benchmarking und Bürokratieabbau begrüßt wird.

EU-Migrationsmanagement

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich erneut mit dem neuen Migrations- und Asylpaket der Europäischen Kommission, diesmal konkret mit dem Vorschlag einer Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung. Diese soll die Dublin-Regelung ersetzen und einen Neustart zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darstellen.

Mit der Schaffung eines gemeinsamen Regelwerks zur Migrationssteuerung wird das Ziel verfolgt, die Zuständigkeitsregeln für das Ersteinreisekriterium – also die Vorschriften zur Bestimmung des Landes, das für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist - zu straffen. Zudem schlägt die Kommission einen umfassenderen Solidaritätsmechanismus zur situationsgerechten und bedürfnisorientierten Unterstützung vor. Besonders belastete Mitgliedstaaten sollen durch Verteilung oder die Übernahme von Rückkehrpatenschaften sowie durch andere Solidaritätsbeiträge unterstützt werden, was beides seitens Österreichs in der vorgeschlagenen Form abgelehnt wird. Das Innenressort setze sich für die Möglichkeit alternativer Solidaritätsleistungen ein, etwa Kapazitätsaufbau, Grenzschutz oder Perspektiven vor Ort, wie auch für eine Überarbeitung des Solidaritätsplans in Folge von "Search-and-Rescue-Operationen", erläuterte ein Ressortvertreter. Auch Vorbelastungen sollten berücksichtigt werden, wobei Österreich bereits einen hohen Beitrag geleistet habe. Kritisch wahrgenommen wird ihm zufolge außerdem, dass der Europäischen Kommission die Lagebewertung zukommen soll. Gemäß Vorschlag bestimme sie und nicht der Rat der Europäischen Union, wann eine Druck- oder Krisensituation vorliegt.

Für Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) ist klar, dass das Dublin-System abgelöst werden müsse, da dies bislang Probleme der innereuropäischen Solidarität mit sich brachte. Fragen der Verteilung und Umsiedlung ("Relocation") seien mit den europäischen Grundrechten zu harmonisieren. Er hofft, dass die Bundesregierung dazu beiträgt, anhand des in seinen Augen interessanten Vorschlags mit raschem Tempo zu einer europäischen Einigung zu gelangen. Hingegen ist Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) der Ansicht, dass der Kommissionsvorschlag in die völlig falsche Richtung geht. Hinter dem Schlagwort "Solidarität" würde sich die Auslagerung der nationalstaatlichen Rechte verstecken, meinte er. Den Mitgliedsländern werde laut Hübner dadurch die Möglichkeit entzogen, zu entscheiden, wer wo einwandern dürfe.

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP/N) war daraufhin um eine Differenzierung bemüht. Für Asylberechtigte gelte es, Platz zu schaffen, für MigrantInnen ohne anerkannten Asylstatus hingegen brauche es andere Lösungen, weshalb die vorgeschlagenen Rückkehrpartnerschaften kritisch wahrgenommen werden, erklärte er den Standpunkt seiner Fraktion. Die österreichische Position unterstrich auch Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Insbesondere bei der Hilfe vor Ort wurde eindrücklich unter Beweis gestellt, dass sich Österreich intensiv mit der Migrationspolitik beschäftige, sagte sie. Bei der Erstellung des EU-Regelwerks wäre es aus ihrer Sicht wichtig, die Bundesländer aktiv miteinzubeziehen. Angesichts bereits vorliegender Länderstellungnahmen sprach sie sich dafür aus, diese in eine gemeinsame Stellungnahme des EU-Ausschusses des Bundesrats einzuarbeiten.

Unabhängig des politischen Zugangs sei es wichtig, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und ein europäisches Asylsystem zu schaffen, dass in der Praxis funktioniert, meinte der Ressortexperte abschließend. Aufgrund der kontroversen Diskussion über den Verteilungsmechanismus sei allerdings nicht mit einem raschen Abschluss der Verhandlungen zu rechnen.