
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-148 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Dienstag, 04. Mai 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 04. Mai 2021
|
1. |
COM(2020) 788 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein europäischer Klimapakt (43779/EU XXVII.GP) Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG vom 1. April 2021. |
|
2. |
COM(2020) 829 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen (49677/EU XXVII.GP) |
|
3. |
SN 2460/21 LIMITE Informelle Tagung der Mitglieder des Europäischen Rates zu sozialen Angelegenheiten, 8. Mai 2021/Entwurf der Erklärung von Porto (59121/EU XXVII.GP) |
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
· Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2021 zur Finanzierung der Reaktion auf COVID-19 und zur Vornahme von Verbesserungen und Aktualisierungen im Zusammenhang mit der endgültigen Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens
· Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der Union im öffentlichen Interesse
sowie folgende Stellungnahmen von Seiten der Länder:
· Eine einheitliche Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Ein europäischer Klimapakt“, COM (2020)788.
· Eine einheitliche Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“, COM(2021) 82.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
· Herr Dr. Helmut Hojesky (BMK)
· Herr Dr. Wilhelm Sandrisser (BMI)
· Frau Dr.in Sylvia Mayer (BMI)
· Herr Dipl.-Ing. Thomas Feßl (WKÖ)
· Herr Dr. Franz Wirtenberger (BKA)
Europäischer Klimapakt
Mit einer Mitteilung aus dem Dezember 2020 ruft die EU-Kommission einen europäischen Klimapakt ins Leben und lädt alle ein, sich mit auf den Weg zu einem besseren und umweltfreundlicheren Europa zu machen. Die Initiative der Kommission zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern und der Zivilgesellschaft hat zum Ziel, alle zu Klimaschutzmaßnahmen und nachhaltigerem Verhalten zu bewegen. Damit jeder zum Aufbau eines grüneren Europas beitragen und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen kann, sollen Regionen, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Industrie und Schulen gemeinsam eine Reihe von Zusagen ausarbeiten und sich zu ihrer Einhaltung verpflichten, um von der Einzelperson bis zum größten multinationalen Unternehmen im Sinne des Klimaschutzes eine Verhaltensänderung zu bewirken. Mithilfe einer Online-Plattform sowie Bürgerdialogen und -versammlungen soll der Pakt die Verknüpfung von digitalem und grünem Wandel fördern.
Zunächst soll sich der Pakt auf Maßnahmen in vier Bereichen konzentrieren, die nicht nur für das Klima und die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit und das Wohlergehen der BürgerInnen unmittelbare Vorteile bieten sollen – Grünflächen, grüne Mobilität, energieeffiziente bzw. grüne Gebäude und grüne Kompetenzen. Das Mandat des Pakts ist demnach offen, sein Aktionsradius soll sich ausgehend von den Ideen und Beiträgen der Menschen und Organisationen, die sich am Pakt beteiligen werden, weiterentwickeln. Auf einer jährlichen Klimapaktveranstaltung ist ein Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen geplant. Bei der Umsetzung des Klimapaktes wird ein eigenes Sekretariat die Kommission unterstützen.
Die Kommission habe einen offenen Aufruf an Menschen und Organisationen gestartet, sich als BotschafterIn des Klimapakts zu bewerben, wie ein Experte des Umweltministeriums erläuterte. Aus Österreich seien vier Personen ernannt worden, eine davon etwa von "Parents for Future". Gegenüber Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) betonte der Experte, die Auswahl der Klimabotschafter lief über die Europäische Kommission, im Sinne einer gewollten politischen Unabhängigkeit seien die Mitgliedstaaten nicht involviert gewesen. Die Aufgabe der Botschafter sei, das Thema Klimawandel in die breite Öffentlichkeit zu tragen.
Auf Anmerkungen von Johannes Hübner (FPÖ/W) antwortete der Experte, es gehe beim Klimapakt um eine Bewusstseinsbildung zusätzlich zu den anderen Maßnahmen. Das Sekretariat für die Koordination werde ein kleines sein und sollte sich im Wesentlichen selbst tragen. Er bekräftigte ebenso wie Stefan Schennach (SPÖ/W) und Marco Schreuder (Grüne/W), die Einbindung der Schulen sei absolut wichtig. Was die Botschafter betrifft, setze die Kommission auf Selbstorganisation, meinte der Experte auf Fragen von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Die erwähnte Plattform befinde sich erst im Aufbau.
Was die Botschafter betrifft, kann sich Othmar Karas, EU-Abgeordneter der ÖVP und Vizepräsident des Europäischen Parlaments, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm, vorstellen, dass die EU Interesse hat, weitere zu installieren. Er kündigte an, eine parlamentarische Anfrage an die Kommission zu stellen, wie die Entscheidungen für die Botschafter gefallen seien. Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) schloss sich dem Vorschlag von Schennach an, zu dem Thema für die nächste Ausschusssitzung auch eine Mitteilung an die Kommission zu erstellen.
Resilienz kritischer Einrichtungen
Ein EU-Richtlinienvorschlag über die Resilienz kritischer Einrichtungen hat zum Ziel, die Erbringung von Diensten auf dem Binnenmarkt zu verbessern, die für die Aufrechterhaltung essenzieller gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten wesentlich sind, indem die Resilienz von kritischen Einrichtungen, die diese Dienste erbringen, erhöht wird. So soll auch ein Beitrag zu den Zielen der kürzlich angenommenen EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung geleistet werden. Über den Energie- und den Verkehrssektor hinaus sollen auch sektorspezifische und sektorübergreifende Maßnahmen, unter anderem in den Bereichen Klimasicherung, Katastrophenschutz, ausländische Direktinvestitionen und Cybersicherheit, erfasst werden.
Auf österreichischer Seite sei schon vieles vorweggenommen worden, was jetzt auf europäischer Ebene diskutiert werde – etwa, kritische Bereiche zusammenzudenken, so ein Experte des Innenministeriums. Österreich sieht demnach die Notwendigkeit eines alle Gefahren berücksichtigenden sowie gesamtstaatlichen Ansatzes. Inwiefern der Richtlinienvorschlag eine Anpassung der österreichischen Rechtslage erfordert, hänge vom endgültigen Verhandlungsergebnis ab und sei derzeit noch nicht absehbar, so der Experte gegenüber Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Auf kritische Fragen von Stefan Schennach (SPÖ/W) betonte er, es gehe mit den Maßnahmen nicht um die Vergabe, sondern um eine Strategie. Dabei würden selbstverständlich Städte und Gemeinden mitgedacht. In Richtung Johannes Hübner (FPÖ/W) und Otto Auer (ÖVP/N) bekräftigte der Vertreter aus dem Innenressort sowohl die Bedeutung der nationalen Sicherheit, aber auch jene der staatenübergreifenden Bereiche, wo diese sinnvoll seien.
Entwurf der Erklärung von Porto
Ein weiteres Thema war die bevorstehende informelle Tagung der Mitglieder des Europäischen Rates und ein entsprechender Entwurf für die Erklärung von Porto zu sozialen Angelegenheiten. Die aktuelle Version des Entwurfs hebt unter anderem die Europäische Säule Sozialer Rechte für die Erholung sowie die Stärkung der Umsetzung des digitalen, grünen und fairen Übergangs hervor. Neben der Betonung der Wichtigkeit von Arbeitsplatzbeschaffung und Verbesserung der Arbeitsplatzqualität soll auch ein Fokus auf Bildung und Ausbildung, auf den Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut, Kinderarmut und Diskriminierung gesetzt werden. Darüber hinaus soll die Priorität der Unterstützung junger Menschen betont werden.
Aus Sicht von Österreich sind insbesondere das Subsidiaritätsprinzip und die Verhältnismäßigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, wie ein Experte des Bundeskanzleramts erläuterte. Er betonte, dass die Verhandlungen zum Entwurf noch laufen würden und bezeichnete es als einen Verhandlungserfolg Österreichs, dass nunmehr ein Hinweis auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Erklärung Niederschlag finden.
Gerade vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten sei eine Einhaltung der Zuständigkeiten wichtig, argumentierte der Experte des Bundeskanzleramts etwa gegenüber Stefan Schennach (SPÖ/W). Positiv hervorgehoben wird in der Argumentation seitens Österreich das angeführte Engagement für Einheit und Solidarität sowie für Chancengleichheit und die Bemühungen, niemanden zurückzulassen. Unterstützt wird von österreichischer Seite auch der Fokus auf die Bekämpfung der Armut, insbesondere von Kinderarmut.
In Richtung Johannes Hübner (FPÖ/W) räumte der Experte ein, dass sich die Umsetzung der europäischen sozialen Säule aufgrund der Unterschiede in den Mitgliedstaaten nicht sehr einfach darstelle, weshalb es einen Aktionsplan der Kommission gebe, zu dem bereits verschiedene Vorschläge angekündigt worden seien. Gegenüber Martin Preineder (ÖVP/N) und Sonja Zwazl (ÖVP/N) bekräftigte er, dass es Österreich um Einhaltung der Kompetenzen gehe. Eine Beschneidung der bestehenden Praxis im Hinblick auf die Sozialpartnerschaft wird dem Experten zufolge nicht angestrebt, wie das Zwazl als Befürchtung in den Raum stellte.
Stefan Schennach (SPÖ/W) brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, der in der Minderheit blieb. Die SPÖ-BundesrätInnen plädieren in der sozialen Frage für ein ebenso starkes Engagement wie für den Wiederaufbauplan, den Green Deal und die Digitalisierung. Es gelte, ein starkes Bekenntnis aller Institutionen zur Umsetzung der sozialen Säule und des Aktionsplans einzufordern und sich folgerichtig am Sozialgipfel in Porto für eine ambitionierte Erklärung mit konkreten Maßnahmen und Zielen einzusetzen, so der Antrag.
Othmar Karas betonte, in der Debatte um die Zukunft Europas werde die Frage der Stärkung der sozialen Grundrechte ein wesentlicher Punkt sein. Es gebe soziale, verbindliche Rechte in der Grundrechtecharta der EU, die auf nationaler Ebene Verfassungsrang haben. Zudem zähle das Subsidiaritätsprinzip zu den EU-Grundprinzipien, verwies er auf klare Regeln in der Sozialpolitik zur Aufteilung in nationale und europäische Kompetenzen. Auch wenn es um heikle Fragen gehe, sollte man sich der sozialen Debatte ebenso wenig wie einer gesundheitspolitischen verschließen.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung S):
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Bundesräte Stefan Schennach,
Kolleginnen und Kollegen
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 04. Mai 2021
zu TOP 3: RAT: SN 2460/21 Informelle Tagung der Mitglieder des Europäischen Rates zu sozialen Angelegenheiten, 8. Mai 2021/Entwurf der Erklärung von Porto (059121/EU XXVII.GP)
Am letzten Sozialgipfel, der im Jahr 2017 in Göteborg zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum stattfand, wurde die Säule sozialer Rechte proklamiert und unterzeichnet. Die Proklamation enthält 20 Grundsätze und Rechte, die in drei Kategorien unterteilt sind: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, dynamische Arbeitsmärkte und faire Arbeitsbedingungen und öffentliche Unterstützung/Sozialschutz und soziale Inklusion. Im Kern der sozialen Säule stehen beschäftigungspolitische und soziale Aspekte.
Die Säule sozialer Rechte wurde proklamiert, um Europas Versprechen von Wohlstand, Fortschritt und Konvergenz zu erfüllen und ein soziales Europa für alle zu verwirklichen. In den politischen Leitlinien für die Kommission 2019-2024 wurde ein Aktionsplan für die vollständige Umsetzung der Säule angekündigt. In der Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ wurde ein Fahrplan für die Ausarbeitung des Aktionsplans dargelegt und die Entschlossenheit bekräftigt, u.a. eine Initiative für Mindestlöhne als eine der wichtigsten Maßnahmen auf EU-Ebene in diesem Zusammenhang zu setzen.
Vier Jahre nach Göteborg organisiert die portugiesische Ratspräsidentschaft am 7. und 8. Mai 2021 in Porto einen Sozialgipfel, um noch einmal zu bekräftigen, dass die Menschen beim Wiederaufbau in Europa und darüber hinaus an erster Stelle stehen. Auf höchster politischer Ebene soll dort auch das Bekenntnis zur Umsetzung der sozialen Säule erneuert werden. Im Mittelpunkt dieses Sozialgipfels soll die Frage stehen, wie die soziale Dimension Europas gestärkt werden kann, um den Herausforderungen des Klimawandels und des digitalen Wandels gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Chancengleichheit für alle gewährleistet ist und niemand zurückgelassen wird.
Die Pandemie hat die verschiedenen Dimensionen sozialer Probleme – wie Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung und soziale Ausgrenzung – noch deutlicher sichtbar gemacht und bereits da gewesene Ungerechtigkeiten noch vergrößert. Sie trifft jene besonders hart, die bereits davor durch die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, Einkommen und Vermögen benachteiligt waren. Die durch die Pandemie ausgelöste Sozialkrise in Europa steht erst am Beginn.
Im vergangenen Jahr sind alleine in Österreich hunderttausende Menschen arbeitslos geworden und der wirtschaftliche Einbruch war im EU-Vergleich besonders groß. Vor allem Frauen sind langfristig betroffen obwohl sie die Gesellschaft insbesondere in den Lockdowns am Laufen gehalten haben. Es braucht nun dringend konkrete Maßnahmen, die das Leben der Vielen verbessern und Chancengleichheit für alle gewährleisten. Der wirtschaftliche Wiederaufbau muss Hand in Hand mit einer soliden, sozialen Absicherung für die Menschen in Europa gehen. Denn um die Folgen der COVID-19-Krise und mittel- bis langfristig auch die Klimakrise gut zu meistern und die Arbeits- und Lebensbedingungen der EU-BürgerInnen zu verbessern, muss das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger Vorrang gegenüber Marktinteressen haben.
Die unterzeichneten Bundesräte und Bundesrätinnen plädieren für ein ebenso starkes Engagement für die soziale Frage wie für den Wiederaufbauplan, den Green Deal und die Digitalisierung und stellen damit folgerichtig folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG
„Die gesamte Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, ein starkes Bekenntnis aller Institutionen zur Umsetzung der sozialen Säule und des Aktionsplans einzufordern und sich folgerichtig am Sozialgipfel in Porto für eine ambitionierte Erklärung mit konkreten Maßnahmen und Zielen einzusetzen.
Weiters wird die gesamte Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass die Menschen beim Wiederaufbau in Europa und darüber hinaus an erster Stelle stehen“.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.