
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-149 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 26. Mai 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 26. Mai 2021
1.) COM(2020) 788 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein europäischer Klimapakt
(43779/EU XXVII.GP)
2.) COM(2021) 89 final
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie
(59836/EU XXVII.GP)
3.) COM(2021) 350 final/2
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen/Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen
stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen
(61604/EU XXVII.GP)
4.) COM(2021) 120 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Die
EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung
(59296/EU XXVII.GP)
Am Beginn der Sitzung berichtete
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst
eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
§ eine gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: D- Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Maschinen, die mit Motoren im Leistungsbereich zwischen 56 kW und 130 kW oder mehr als 300 kW ausgestattet sind, um den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu begegnen
§ Vorschlag für eine Verordnung zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
sowie folgende Stellungnahmen von Seiten der Länder:
§ Eine Stellungnahme des OÖ Landtages sowie eine einheitliche Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“, COM(2021)102 final
§ eine gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“, COM(2020)789.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
§ Herr Dr. Helmut Hojesky (BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
§ Frau Dr.in Ulrike Fuchs (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ Herr Florian Schönberger, BA, MES (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ Frau Tanja Misic, MA (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ Herr Christian Berger (AK)
§ Frau Mag.a Elisabeth Wenger-Donig
(Bundesministerium für Inneres)
Europäischer Klimapakt
Mit dem Europäischen Klimapakt hat die Europäische Kommission eine EU-weite Initiative gestartet, in deren Rahmen sich Menschen, Gemeinschaften und Organisationen an Klimaschutzaktivitäten und am Aufbau eines grüneren Europas beteiligen können. Es wird demnach Raum geboten, sich zu vernetzen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, Informationen auszutauschen und zu diskutieren.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat mehrheitlich beschlossen, zum Europäischen Klimapakt eine Mitteilung an die EU zu schicken. Die BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen halten darin auf der einen Seite fest, dass der Klimapakt als Initiative der EU-Kommission unterstützt werde und erachten das Einbinden von Jugendlichen und jungen Menschen als KlimabotschafterInnen für sehr innovativ und sinnvoll. Auch die Integration von Klimawissenschaft und Klimaschutzlösungen in Bildungsprogramme von Schulen ist aus Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates zu begrüßen.
Andererseits stellen die BundesrätInnen fest, dass die vier im Rahmen des Klimapakts von der Europäischen Kommission ernannten Klimabotschafter aus Österreich ausschließlich Männer sind. Der EU-Ausschuss des Bundesrates ersucht daher die Kommission um eine Erläuterung, nach welchen Kriterien die Bestellungen erfolgten.
Darüber hinaus wird in der Mitteilung gefordert, dass die Regionen, Städte und Gemeinden prinzipiell in die Ausarbeitung der Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels auf nationaler und EU-Ebene besser einbezogen werden sollen. Außerdem brauche es für sie entsprechende finanzielle Unterstützung und leicht vollziehbare organisatorische und rechtliche Vorgaben, etwa bei zusätzlichen Regelungen im Bereich des Beihilferechts und des Vergaberechts. Der EU-Ausschuss des Bundesrates weist mit der Mitteilung außerdem darauf hin, dass die Erfüllung der politischen Ziele aus der Bekämpfung des Klimawandels nicht vordergründig über das Vergaberecht und Beihilfenrecht erreichbar seien.
Es gehe darum, Bewusstsein in der Zivilgesellschaft zu bilden und damit auch die bestehenden Maßnahmen hin zur Klimaneutralität 2050 zu verstärken, so der Experte des Umweltministeriums. Ebenso wie Stefan Schennach (SPÖ/W) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) warf er auf, dass bei den Klimabotschaftern mit vier Männern die Genderbalance nicht gewährleistet sei. Die Klimabewegung in Österreich sei jung und weiblich, ergänzte Schennach. Außerdem gelte es bei der Initiative, die Kommunen mehr miteinzubeziehen, war er sich mit Eder-Gitschthaler einig.
Europäische Partnerschaft für Metrologie (Messwesen)
In einer weiteren EU-Vorlage geht es um die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie (Messwesen). Konkret handelt es sich um einen Beschluss, der das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" für den Bereich der Metrologie ergänzt. Insbesondere werden die Koordination von Metrologieforschungsprogrammen durch die europäische Metrologieorganisation "EURAMET" klargelegt, der geplante Zeitraum, die insgesamt zur Verfügung gestellten Fördermittel, der Anteil der europäischen Förderung und die dafür geltenden Voraussetzungen und Abläufe.
Von österreichischer Seite wird der Beschluss befürwortet, da europäische Fördermittel für Forschungszwecke bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen an österreichische Institutionen fließen können. Institutionen, die die Kriterien von "Horizont Europa" und des damit verbundenen Beschlusses erfüllen, können im genannten Programm mitarbeiten. In Österreich sei insbesondere das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen an einer Mitarbeit interessiert, es können sich jedoch auch Forschungseinrichtungen oder die Industrie beteiligen.
Die Größenordnung der EU-Förderung betrage etwa 300 Mio. €, die Laufzeit sei bis 2030 geplant, erläuterte eine Expertin des Wirtschaftsministeriums. Eine grenzüberschreitende Anerkennung von Prüfungen im Messwesen sei jedenfalls ein europäisches Thema und das Zusammenwachsen auch anderen Ländern ein Anliegen, ging sie auf Fragen von Sonja Zwazl (ÖVP/N) ein. Gegenüber Stefan Schennach (SPÖ/W) hob die Expertin hervor, dass Österreich im Bereich der dimensionellen Metrologie weltweit führend sei, aber etwa auch im Feld der Temperaturmessungen einiges an Know-how einbringen könne.
Industriestrategie
Die EU-Kommission hat kürzlich auch eine aktualisierte Industriestrategie für Europa vorgelegt. Basierend auf der Fassung von März 2020 liege dabei ein besonderer Fokus auf der Beschleunigung des grünen und digitalen Übergangs im Sinne einer zukunftsorientierten Wirtschafts- und Industriepolitik sowie auf notwendigen Resilienz- und Wiederaufbaumaßnahmen, resultierend aus den Erfahrungen der vergangenen Krisenmonate.
Von österreichischer Seite wird die Vorlage der überarbeiteten Industriestrategie für Europa begrüßt, insbesondere im Sinne starker Maßnahmen zur Förderung des grünen und digitalen Übergangs. Wichtig im Rahmen des Überarbeitungsprozesses und auch im gegenwärtigen Diskussionsprozess auf EU-Expertenebene seien insbesondere die Diversifizierung und der Ausbau strategischer Lieferketten, aber auch die Resilienz und Effizienz des Binnenmarktes mit Fokus auf Durchsetzung und Vereinfachung (Better Regulation/"one-in-one-out" in geeigneten Bereichen). Darüber hinaus gelte es, den Begriff der offenen, strategischen Autonomie bei gleichzeitigem Ausbau bewährter und neuer globaler Partnerschaften zu schärfen.
Ein weiterer wichtiger Punkt aus österreichischer Sicht sei, IPCEIs stärker zu nutzen und im Rahmen der Überarbeitung der IPCEI-Mitteilung auf vereinfachte Partizipation für KMU hinzuwirken. Die Standardisierung bzw. Harmonisierung sollte strategisch genutzt werden, zudem gehe es um ein Update im Wettbewerbsrecht für ein globales "level playing field" und um einen stärkeren Schutz von sensiblen Sektoren und Produktionsstätten (Investitionskontrolle). Der technologische Wandel sei durch eine adäquate Ausbildung der benötigten Fachkräfte zu begleiten. Im Besonderen gelte dies für die Herausforderungen der Digitalisierung und Automatisierung.
Die Aktualisierung enthalte drei wesentliche Bereiche, erläuterte ein Experte des Wirtschaftsministeriums. Neben dem digitalen und grünen Übergang soll die Resilienz des Binnenmarkts gestärkt werden, etwa im Hinblick auf Restriktionen, die es teils in der Pandemie unter anderem bei Schutzausrüstung gab. Es soll ein jährlicher Binnenmarktbericht mit dem Stand der Binnenmarktintegration vorgelegt werden. Darüber hinaus seien in einer ersten Analyse massive Abhängigkeiten erkannt worden. So seien etwa im Halbleitersektor Lieferketten unterbrochen gewesen, wie er gegenüber Ausschussvorsitzendem Christian Buchmann (ÖVP/St) erörterte. Auch damit werde sich die Strategie auseinandersetzen.
Als komplexes Thema erachtete der Experte ein von Sonja Zwazl (ÖVP/N) thematisiertes Zurückholen der Industrie nach Europa. Es gebe gewisse sensible Sektoren wie beispielsweise den Gesundheitsbereich, für die es eine offene strategische Autonomie brauche. Was den Bürokratieabbau betrifft, habe die EU etwa mit dem Modell "one-in-one-out" bereits gute Weichen gestellt. Bei der Entsenderichtlinie seien Vereinfachungen wie die Digitalisierung des entsprechenden Formulars geplant, so der Experte. Gegenüber Stefan Schennach (SPÖ/W) räumte er ein, der "Just Transition Fund" werde tatsächlich gut ausgeschöpft sein. Es brauche hier nachhaltigere Instrumente, daher habe man eine Überarbeitung des staatlichen Beihilferahmens speziell für sensible Sektoren angestoßen. Auch das Thema Arbeitsplätze und Ausbildung finde sich in der Strategie gut wieder, so seien etwa KMU stark angesprochen. Hinsichtlich der in der Pandemie entstandenen verkehrsbedingten Einschränkungen soll das "Single Market Emergency Instrument" zur Verbesserung der Koordination ansetzen, antwortete der Experte auf Fragen von Johannes Hübner (FPÖ/W). Was die Kommission verfolge, sei alles andere als Planwirtschaft, meinte er zu diesem Thema. Bei Freihandelsabkommen gelte es, diese genau anzuschauen und darüber hinaus Abhängigkeiten zu analysieren. Angesichts der Herausforderungen bezeichnete es ein Experte der Arbeiterkammer zwar als erfreulich, dass vertikale Ansätze wie etwa die IPCEIs in die Industriepolitik Einzug halten. Damit niemand zurückgelassen wird, sei es aber auch notwendig, dass die vorliegende Strategie von beschäftigungspolitischen Maßnahmen bzw. Beihilfeninstrumente von länderübergreifenden Projekten begleitet werden.
Was den "Just Transition Fund" betrifft, schätzt der Experte der Arbeiterkammer, dass das Geld nicht ausreichen werde. Man werde über neue Finanzierungsinstrumente und mehr Geld sprechen müssen.
EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung
Die Europäische Kommission hat im April 2021 eine neue EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Reintegration vorgelegt. Diese beinhaltet neue Ansätze für die Umsetzung freiwilliger Rückkehr und Reintegration irregulärer MigrantInnen in ihren Heimatländern. Ziel ist es, die Rückkehr als integralen Bestandteil eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems zu fördern. Grundsätzlich soll die Zusammenarbeit zwischen allen AkteurInnen verbessert werden. Deswegen sieht die Strategie unter anderem vor, Aktivitäten mit Entwicklungshilfeinitiativen in den Herkunftsländern der MigrantInnen zu verknüpfen. Insgesamt soll die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des EU-Rückkehrsystems zum Nutzen der RückkehrerInnen, der EU und der Drittstaaten gesteigert werden.
Eine Expertin des Innenministeriums berichtete, dass Österreich den Vorstoß der Europäischen Kommission, die freiwillige Rückkehr/Reintegration als wesentliches Element des gemeinsamen EU-Rückkehrsystems zu verankern, grundsätzlich begrüße. Die freiwillige Rückkehr sei ein integrativer Bestandteil der Migrationspolitik. Diese sei wirksam, nachhaltig und kostengünstig. In der Strategie ist auch die Stärkung und der Aufbau der Strukturen in den EU-Mitgliedstaaten, etwa durch kombinierte Asyl- und Rückkehrverfahren sowie effiziente Rückkehrberatung durch eigene Stellen, vorgesehen. Diese Anforderung werde durch Österreich bereits erfüllt. Österreich unterstütze auch das Bestreben, die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex als Umsetzungspartnerin auszubauen. Positiv wertete die Expertin auch die Neuausrichtung der Reintegrationspolitik mit Beteiligung der Herkunftsstaaten und der Verlinkung mit Entwicklungsinitiativen.
Die Expertin des Innenministeriums betonte gegenüber Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), dass die Richtlinie hauptsächlich Strukturen und keine delegierten Rechtsakte vorsehen würde. Mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie der verpflichtenden Rückkehrberatung würde Österreich diesen Teil der Richtlinie aber bereits erfüllen. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) bemängelte die vorliegende Strategie als schwächsten Teil des EU-Pakts für Migration. Besonders kritisierte er, Frontex als zentrale Institution für Rückkehr einzusetzen. Diese sei nach der mutmaßlichen Verwicklung in illegale Push-backs – also in das Zurückdrängen von Flüchtlingen in Nicht-EU-Hoheitsgebiet – vergangenes Jahr eine "moralisch diskreditierte" Organisation und daher nicht für diese Aufgabe geeignet.
Mehrheitlich
beschlossen wurde folgender Antrag (Zustimmung ÖVP, SPÖ, Grüne):
ANTRAG AUF MITTEILUNG
An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Christian Buchmann, Stefan Schennach, Adi Gross, Kolleginnen und Kollegen betreffend
COM (2020) 788 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein europäischer Klimapakt (043779/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 27.05.2021 zu TOP 1
Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Der europäische Klimapakt zielt darauf ab, BürgerInnen und Gemeinschaften in Maßnahmen für unser Klima und unsere Umwelt einzubinden. Der EU-Ausschuss des Bundesrates unterstreicht die Ziele der Mitteilung und begrüßt die Einbindung von BürgerInnen und Gemeinschaften bei diesem herausfordernden Thema.
Die Europäische Kommission hat den europäischen Klimapakt ins Leben gerufen, weil aus ihrer Sicht ein dringender Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Der Klimapakt soll Menschen, Gemeinschaften und Organisationen überall in Europa Möglichkeiten bieten, sich am Klimaschutz zu beteiligen: es soll Wissen über den Klimawandel erworben werden können, Lösungen entwickelt und umgesetzt werden können und eine Vernetzung mit anderen erreicht werden. Dies soll unter anderem durch die Ernennung von KlimabotschafterInnen erfolgen, die ihr Wissen und ihr Knowhow sammeln und weitergeben sollen. Insbesondere sollen junge Menschen dadurch motiviert werden sich zu engagieren und aufgeklärt werden u.a. auch durch die Integration von Klimawissenschaft und Klimaschutzlösungen in Bildungsprogrammen von Schulen. Aus Österreich sind vier Personen als Klimabotschafter ernannt worden, eine davon etwa von "Parents for Future". Der EU-Ausschuss stellt mit Bedauern fest, dass alle vier Klimabotschafter aus Österreich Männer sind. Die Aufgabe der Botschafter sei, das Thema Klimawandel in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Der EU-Ausschuss des Bundesrates ersucht daher die Europäische Kommission um eine Erläuterung nach welchen Kriterien die Bestellungen erfolgten.
Der EU-Ausschusses des österreichischen Bundesrates möchte explizit festhalten, dass der dringende Handlungsbereich im Bereich Klimaschutz ebenso wahrgenommen wie sorgvoll betrachtet wird, und daher die Initiative der Europäischen Kommission unterstützt. Darüber hinaus wird explizit festgehalten, dass das Einbinden von Jugendlichen und jungen Menschen als KlimabotschafterInnen ein Vorgehen ist, welches aus Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates ein sehr innovatives und sinnvolles ist. Auch die Integration von Klimawissenschaft und Klimaschutzlösungen in Bildungsprogramme von Schulen ist aus Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates zu begrüßen.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates möchte darüber hinaus, jedoch auch folgendes anmerken: die kommunale Ebene ist bereit, ihren Teil zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, allerdings ist dies nur möglich, wenn man auf der kommunalen Ebene hierzu einerseits die erforderliche finanzielle Unterstützung erhält und bei der Schaffung neuer organisatorischer und rechtlicher Vorgaben darauf achtet, dass diese von den Gemeinden leicht vollziehbar sind. Hier werden vor allem an (angedachte zusätzliche) Regelungen im Bereich des Beihilferechts und des Vergaberechts ins Auge gefasst.
Die Regionen, Städte und Gemeinden müssen prinzipiell in die Ausarbeitung der Maßnahmen und Initiativen auf nationaler und EU-Ebene viel besser einbezogen werden, sind doch gerade sie in diesem Bereich besonders betroffen.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates weist abschließend darauf hin, dass die Erfüllung der politischen Ziele aus der Bekämpfung des Klimawandels nicht vordergründig über das Vergaberecht (und Beihilfenrecht) erreichbar sind.