
beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-150 der Beilagen
zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 23. Juni 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 23. Juni 2021
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1.) |
RAT CM 3488/21 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (Allgemeine Angelegenheiten) ECCL, Luxemburg 22. Juni 2021 (9.00 Uhr)
Themenfokus: Konferenz zur Zukunft Europas
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2.) |
COM(2021) 206 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union
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3.) |
COM(2021) 223 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
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Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian
Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission
für EU-Gesetzgebungsakte:
§ Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
§ Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten)
§ sowie eine parlamentarische Anfrage
berichten, die vom Vizepräsidenten des europäischen Parlaments Othmar
Karas an die EU-Kommission gerichtet wurde, und zwar mit Unterstützung von
Andreas Schieder, Monika Vana und Claudia Gamon und nach Befassung aller
österreichischen Delegationsleiter im EP.
Diese Anfrage hat die Auswahl der österreichischen
„Klimabotschafter" durch die Kommission zum Gegenstand. Kritisiert
wird, dass die ausgewählten Personen die angestrebte Inklusivität und
Ausgewogenheit hinsichtlich Geschlecht, Alter sowie sozioökonomischer und
geografischer Herkunft nicht ausreichend widerspiegeln. Eine Nachnominierung
durch die Kommission und ein inklusiverer Auswahlprozess wird angeregt.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
§ Dr. Franz Wirtenberger (Bundeskanzleramt)
§ Mag. Regina Kothmayr (Bundeskanzleramt)
§ Mag. Valentin Wedl (AK)
§ Mag. Helmut Gahleitner (AK)
§ Mag. Yasmin Soetopo (WKÖ)
§ Simon Fleischmann, MA (WKÖ)
§ Mag. Heidi Havranek (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ DI Alexander Banfield-Mumb-Mühlhaim (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ MMag. Erika Ummenberger-Zierler (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
§ Mag. Anna-Katharina Wilfing (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
Konferenz zur Zukunft Europas
Die im Mai gestartete "Konferenz zur Zukunft Europas" stand im Mittelpunkt der Debatte des EU-Ausschusses des Bundesrats. ÖVP und Grüne brachten einen Antrag betreffend der Aufrechterhaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten und bestmögliche Einbindung der nationalen und regionalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess ein, dieser fand jedoch keine Mehrheit.
Am Europatag, dem 9. Mai, startete mit der "Konferenz zur Zukunft Europas" einer der größten Bürgerbeteiligungsprozesse der europäischen Geschichte. Für den Zeitraum eines Jahres soll die Konferenz dazu genutzt werden, um Lösungen für die internen und externen Herausforderungen, mit welchen die Europäische Union gegenwärtig konfrontiert ist, zu liefern. Darunter fallen unter anderem die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie, der Klimawandel, die Digitalisierung oder Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sollen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Europäischen Union erfolgen. Alle BürgerInnen sind dazu eingeladen, ihre Ideen und Anliegen einzubringen und selbst aktiv zu werden. Die Endergebnisse der Zukunftskonferenz sollen im Frühjahr 2022 vorliegen.
Bundesratspräsident Christian Buchmann (ÖVP/St), der auch einer der Delegierten Österreichs in der Zukunftskonferenz ist, erklärte, dass die Abschlussphase der Zukunftskonferenz spannend sein werde. Es werde dabei eine Meinungsbildung zwischen BürgerInnenbeteiligungsprozess und repräsentativer Demokratie stattfinden mit dem Ziel der Erstellung eines Schlussdokuments. Als Maßnahme des Österreichischen Parlaments kündigte Buchmann an, dass jede Parlamentsfraktion im Rahmen der Demokratiewerkstatt des Parlaments Schwerpunktthemen mit Jugendlichen diskutieren werde. Seine Salzburger Fraktionskollegin Andrea Eder-Gitschthaler unterstrich, dass es besonders wichtig sei, junge Menschen in die Zukunftskonferenz einzubinden. Sie stellte namens der ÖVP und der Grünen einen Antrag, der jedoch keine Mehrheit fand. Darin sprechen sich die Regierungsparteien für eine Aufrechterhaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten und bestmögliche Einbindung der nationalen und regionalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess aus. Die Häufigkeit der Anwendung sogenannter "delegierter Rechtsakte" ist ihrer Meinung nach kritisch zu sehen, da der Einfluss nationaler und regionaler Parlamenten dabei eingeschränkt sei. Die Bundesregierung sollte außerdem ersucht werden, sich im Plenum der "Zukunftskonferenz" für eine Bestärkung der Rolle der regionalen und nationalen Parlamente in der täglichen Arbeit der EU einzusetzen.
Derzeit gebe es sehr viel Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit der Europäischen Union, erklärte Günther Novak (SPÖ/K). Die Zustimmung zur EU sei in Österreich zuletzt gesunken, weil die Corona-Impfstoffbeschaffung nicht funktioniert habe. Es sei wichtig, BürgerInnen im Rahmen der Zukunftskonferenz einzubinden. Es müssten die Ergebnisse aber auch umgesetzt werden, da die Unzufriedenheit sonst weiter steigen würde, forderte er. Ebenfalls eine Verbindlichkeit der Ergebnisse mahnte Karl Arthur Arlamovsky (NEOS/W) ein. Zur Steigerung dieser schlug er eine Europäische Volksabstimmung über die Ergebnisse vor.
Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) äußerte die Befürchtung, dass die Zukunftskonferenz kein Ergebnis und keine Auswirkungen haben werde. Es werde lediglich viel Geld ausgegeben. Zum Antrag der ÖVP und der Grünen stellte er fest, dass die nationalen Parlamente und Positionen über die nationalen VertreterInnen genügend eingebunden seien.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass ein gewisser Reformbedarf in der Europäischen Union vorhanden sei, erklärte Marco Schreuder (Grüne/W). Er begrüßte die Zukunftskonferenz, weil die Bevölkerung die Möglichkeit habe, gemeinsam mit PolitikerInnen die Fragen der Zukunft zu diskutieren.
Die Zukunftskonferenz sei ein wichtiger, ergebnisoffener und transparenter Diskussionsprozess, um die EU fit für künftige Generationen zu machen, betonte eine Experte des Bundeskanzleramts. Österreich habe sich seit dem Start intensiv beteiligt. So hätten im Schnitt täglich zwei Veranstaltungen in Österreich seit dem Start der Zukunftskonferenz stattgefunden. Er bedauerte die coronabedingt zuletzt schlechte Beteiligung der BürgerInnen und RatsvertreterInnen und hoffte, dass sich dies im Herbst verbessern würde.
Österreich setzt sich dem Vertreter des Bundeskanzleramts zufolge auch für eine Einbindung der Länder des Westbalkans in die Zukunftskonferenz ein. Hier konnte aber noch keine Einigkeit mit den anderen Mitgliedsstaaten erreicht werden. BürgerInnen dieser Länder können sich aber durchaus in die Diskussionen einbringen.
Die Welt werde nach Corona eine andere sein, zeigte sich ein Experte der Arbeiterkammer überzeugt, es fände derzeit ein politischer Epochenwechsel statt. Es würden enorme Herausforderungen der Zukunft wie die der Klimakrise anstehen. Die Arbeiterkammer wünsche sich deswegen eine Debatte ohne Tabus. Die Konferenz solle Schwächen im europäischen Recht aufzeigen.
Die Zukunftskonferenz solle den Wirtschaftsstandort Europa stärken, wünschte sich eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich. So sei es unter anderem wichtig, die technologische Souveränität Europas sicherzustellen, den Handel für neue Technologien zu erleichtern und den technologischen Fortschritt zur Bewältigung des Klimawandels zu fördern.
Paket zur Künstlichen Intelligenz
Die im Paket zur Künstlichen Intelligenz enthaltenen neuen Vorschriften und Maßnahmen sollen Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz machen, so die Vorlage. Das Paket umfasst einen weltweit ersten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI), wie eine Expertin des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss hervorhob. Darüber hinaus enthält es einen Plan, der die Sicherheit und Grundrechte der Menschen und Unternehmen gewährleisten, die Verbreitung Künstlicher Intelligenz fördern sowie Investitionen und Innovationen in diesem Bereich anregen soll. Bestimmte Anwendungen und Praktiken mit "unannehmbarem Risiko" sollen verboten werden (z.B. Social Scoring), so die Expertin. Der Ansatz gehe prinzipiell in eine wünschenswerte Richtung, es gebe aber bei einigen Punkten Klärungs- und Diskussionsbedarf.
Laut der Expertin soll es für die nach Risiko eingestuften Systeme definierte Anforderungen - auch für "Systeme ohne Risiko" - sowie Verpflichtungen für Anbieter geben. Neben Konformitätsbewertungsstellen sei eine öffentlich einsehbare EU-Datenbank geplant, wo Systeme mit hohem Risiko registriert werden sollen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems sollen bei Unstimmigkeiten Maßnahmen gesetzt und die nationale Behörde verständigt werden. Sonderbestimmungen sollen KMU in diesem Bereich fördern und unterstützen. Eine Nationale Strategie zu KI - orientiert an den EU-Zielbestimmungen - soll voraussichtlich über den Sommer fertiggestellt werden, so ein Experte des Ressorts.
Als delegierter Rechtsakt sei die Materie rascher voranzubringen, meinte die Expertin auf einen entsprechenden Einwand von Ausschussvorsitzendem Christian Buchmann (ÖVP/St). Was die Kategorien, etwa "Hochrisiko", aber auch andere, anbelangt, bestätigte sie in Richtung Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N), dass aus ihrer Sicht Bedarf bestehe, nachzuschärfen – sowohl was die Abgrenzung der Kriterien, aber auch die jeweiligen Anforderungen betrifft. Bei der Interaktion werde unterschieden, ob UserInnen direkt mit einem KI-System interagieren oder ob ein System im Hintergrund laufe, beispielsweise zur Kreditwürdigkeit, so die Expertin auf Fragen von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W).
Thema der Debatte war auch eine Arbeitsplatzveränderung durch solche Systeme, die Michael Bernard (FPÖ/N) aufwarf. Von Bedeutung sei die ethische Dimension, zumal das Thema sich auch langfristig noch weiterentwickeln werde, meinte unter anderem Marco Schreuder (Grüne/W). Was den Datenschutz anbelangt, den auch Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) thematisierte, sollen genaue technische Vorgaben festgelegt werden, um die Vorgänge transparent und nachvollziehbar zu machen, so der Experte es Ministeriums.
Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
In einem weiteren Tagesordnungspunkt debattierten die BundesrätInnen einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, der wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten verhindern und dadurch faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ermöglichen soll. Die Kommission soll damit künftig finanzielle Zuwendungen von drittstaatlichen Behörden an Unternehmen, die in der EU tätig sind, überprüfen können. So soll es auch eine Meldepflicht unter anderem bei Investitionen in Zusammenhang mit Unternehmenskonzentrationen ab bestimmten Schwellenwerten geben. Es sind weitreichende Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission wie Auskunftsverlangen und Nachprüfungen, aber auch Geldbußen und Zwangsgelder im Vorschlag vorgesehen. Abhilfemaßnahmen sollen etwa die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder die verpflichtende Reduktion der Marktpräsenz sein können.
Die Sicherstellung des fairen Wettbewerbes zwischen Unternehmen, die sich an die strengen Binnenmarktregeln halten, und Unternehmen, die Subventionen aus Drittstaaten bekommen, sei von hoher Bedeutung, erklärte eine Expertin aus dem Wirtschaftsministerium. Österreich begrüße daher die Zielsetzungen des Vorschlags, zumal er eine Regelungslücke betreffe. Im Detail bestünde aber noch Verhandlungsbedarf. Umfasst werden sollen drei Bereiche, nämlich ab gewissen Schwellenwerten der Erwerb von Unternehmen, weiters die öffentliche Auftragsvergabe sowie weitere Maßnahmen, die unter den Schwellenwerten ermöglicht würden.
Ein Experte der Arbeiterkammer begrüßte den Vorschlag zwar ebenfalls grundsätzlich, zumal es in dem Bereich zu wenig Regelungen für Chancengleichheit der Unternehmen gebe. Er sprach sich aber für eine Senkung der deutlich zu hohen Schwellenwerte aus. In einer Ersteinschätzung meinte ein Experte der Wirtschaftskammer, er würde den Vorschlag vorsichtig positiv sehen. Bei Schwellenwerten und Bußgeldzahlungen gelte es, eine Balance zu finden, um fairen Wettbewerb zu sichern.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung ÖVP, Grüne):
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder
Kolleginnen und Kollegen
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 23. Juni 2021
zu TOP 1: RAT: CM 3488/21 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (Allgemeine Angelegenheiten) ECCL, Luxemburg 22. Juni 2021 (9.00 Uhr) (064050/EU XXVII.GP)
Am 9. Mai erfolgte der Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas. Für den Zeitraum eines Jahres soll die Konferenz dazu genutzt werden, um echte und greifbare Lösungen für die internen und externen Herausforderungen, mit welchen die Europäische Union gegenwärtig konfrontiert ist, zu liefern. Darunter fallen u.a. die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie, Klimawandel, Digitalisierung, der unvollendete Binnenmarkt, Kampf gegen Ungleichheiten, Sicherheitsaspekte, Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sowie der Umgang mit aufstrebenden Akteuren, die ihren wirtschaftlichen und politischen Einfluss geltend machen. Im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sollen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Europäischen Union erfolgen. Dies betrifft einerseits die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nach außen sowie auch ihre Ausgestaltung nach innen. Hierbei geht es insbesondere auch um die Frage, wie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union, die Transparenz bei der Entscheidungsfindung und die demokratische Legitimation verbessert werden kann. Mit letzteren Fragen hat sich jüngst eine Konferenz des Bundesrates mit den österreichischen Landtagen im Mai 2021 in Graz befasst.
Fest steht, dass die oben genannten Herausforderungen in einem Europa des 21. Jahrhunderts nur gemeinsam bewältigt werden können. In jenen Bereichen, wo es ein gemeinsames europäisches Vorgehen braucht, soll die EU gestärkt werden. Hingegen dort, wo kein Mehrwert durch europäische Regeln gegeben ist, sollen lokale Körperschaften, Landtage und nationale Parlamente weiterhin voll ihre Verantwortung haben. Nationale und europäische Souveränität müssen zusammengedacht und in diesem Sinne die Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität effektiv angewendet werden. Dies umfasst auch Transparenz in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, was zur Weiterentwicklung der Demokratie in Europa beitragen wird.
Durch die Anpassung der österreichischen Bundesverfassung an die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon erreichte der Bundesrat die völlige Gleichstellung mit dem Nationalrat in allen Belangen der europäischen Rechtssetzung. Es ist mittlerweile eine bekannte und mehrfach gewürdigte Tatsache, dass der österreichische Bundesrat zu den aktivsten Parlamentskammern Europas gehört, was die Subsidiaritätsprüfung betrifft. Mehrere Landtage haben in ihren Europa-Ausschüssen ein selbstständiges und wirksames System einer strukturierten Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung entwickelt und tragen durch ihre Prüfungstätigkeit bedeutend zur erfolgreichen Arbeit des Bundesrates bei.
Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte sprechen sich für eine Aufrechterhaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten und bestmögliche Einbindung der nationalen und regionalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess aus. In diesem Sinne sollte die Häufigkeit der Anwendung delegierter Rechtsakte kritisch gesehen werden, da der Einfluss von nationalen und regionalen Parlamenten bei dieser Form der Rechtssetzung eingeschränkt ist.
Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen somit folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa und Verfassung im Bundeskanzleramt wird ersucht, sich im Plenum der Konferenz über die Zukunft Europas für eine Bestärkung der Rolle der regionalen und nationalen Parlamente in der täglichen Arbeit der EU einzusetzen“.
Das Vorhaben ist nicht durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.