
beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-151 der Beilagen
zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Dienstag, 13. Juli 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 13. Juli 2021
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1.) Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union anlässlich der Präsentation des slowenischen Ratsvorsitzprogramms COM(2021)
189 final 2.) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (65521/EU XXVII.GP) |
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian
Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission
für EU-Gesetzgebungsakte:
§ Seit dem letzten Ausschuss sind
unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für
EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
§ Vorschlag für eine Verordnung über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands
§ Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der eIDAS Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität
§ Vorschlag für eine Richtlinie über Verbraucherkredite
§ Von Seiten der Länder ist eine einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder eingegangen.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
Herr Botschafter Aleksander Geržina (Slowenische Botschaft)
Frau Gesandte Marjana Prvinšek Bokal (Slowenische Botschaft)
Frau Gesandte Duška Jerman Male (Slowenische Botschaft)
Leitender Staatsanwalt Herr Dr. Dietmar Dokalik (Bundesministerium für Justiz)
Frau Mag.a Alice Niklas (Arbeiterkammer)
Frau Mag.a Laura Sanjath, BA (Wirtschaftskammer Österreich)
Schwerpunkte des slowenischen EU-Ratsvorsitzes
Der Anfang Juli gestartete EU-Ratsvorsitz Sloweniens stand im Mittelpunkt des ersten Teils des EU-Ausschusses des Bundesrats. Motto des Vorsitzes ist "Gemeinsam. Widerstandsfähig. Europa.". Die BundesrätInnen tauschten sich mit dem slowenischen Botschafter in Österreich Aleksander Geržina über das geplante Programm und die Schwerpunktsetzungen im Rahmen einer Aussprache aus.
Schwerpunkte des slowenischen EU-Ratsvorsitzes
Die Prioritäten des slowenischen Vorsitzes stehen unter dem Motto "Gemeinsam. Widerstandsfähig. Europa.", erklärte Botschafter Geržina eingangs. Das Programm des Vorsitzes würde sich auf vier Hauptbereiche konzentrieren. Dies seien einerseits die wirtschaftliche Erholung der EU, die Stärkung ihrer Resilienz und ihre strategische Autonomie. Außerdem würden Überlegungen zur Zukunft Europas, die europäische Lebensweise, Rechtsstaatlichkeit und europäische Werte in den Mittelpunkt des Vorsitzes angestellt. Die Erhöhung von Sicherheit und Stabilität in der europäischen Nachbarschaft seien ebenfalls Prioritäten, führte Geržina an. Der slowenische Ratsvorsitz werde sich bemühen, aktiv zur Stärkung der Resilienz der EU angesichts von Gesundheits-, Wirtschafts-, Klima- und Cyberkrisen beizutragen.
EU-Erweiterung Richtung Westbalkan wichtig
Die Erweiterung der Europäischen Union Richtung Westbalkan sei ein "Herzensanliegen" für Österreich, erklärte die Salzburger Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und erkundigte sich über die Position Sloweniens in dieser Frage. Botschafter Geržina betonte, dass die Erweiterung der Europäischen Union Richtung Westbalkan sehr wichtig sei. Es brauche hier Fortschritte, da zu lange nichts passiert sei.
Atomkraftwerk Krško
Die Bundesräte Christian Buchmann (ÖVP/St) und Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) sprachen auch das Thema Atomkraftwerk Krško und dessen Bedrohungspotenzial für Österreich an. So fragte Bundesrätin Grossmann, ob der im Programm des Ratsvorsitzes vorgesehene Schwerpunkt hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels auch einen kritischeren Zugang Sloweniens zur Atomkraft vorsehen würde. Derzeit laufe in Slowenien eine Diskussion zur Zukunft des Atomkraftwerks Krško, führte Botschafter Geržina aus. Österreich werde in diesen Prozess eingebunden. Slowenien sei sich der hohen Risiken von Atomkraft bewusst und werde alles daran setzen, die Sicherheit zu gewährleisten.
Mercosur-Handelsabkommen und Schengen
Das Mercosur-Handelsabkommen soll laut Programm des Ratsvorsitzes auf den Weg gebracht werden, führte Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) an. Dies sei aber gegen das Interesse des österreichischen Parlaments, das sich gegen das Abkommen ausgesprochen habe. Botschafter Geržina betonte, dass es Fortschritte zum Abschluss des Abkommens brauche. Slowenien sei die kritische Position mehrerer Mitgliedsländer aber bewusst. Hier gelte es, Gespräche mit diesen zu führen.
Schennach begrüßte weiters, dass der slowenische Ratsvorsitz die Wiederinkraftsetzung des Schengen-Raums anstrebte. Geržina erklärte, dass die Wiederherstellung der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union sehr wichtig sei und Slowenien hier auf eine rasche und wirksame Umsetzung drängen werde.
Zentralisieren des Asylwesens
Auf die Frage von Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W), ob Bestrebungen für die Übernahme nationaler Asylagenden zentral durch die EU sinnvoll seien, argumentierte der slowenische Botschafter, dass beide Argumente positive und negative Folgen hätten. Insgesamt müsse die EU aber mehr Verständnis für Länder haben, die in einem höheren Ausmaß von Migration betroffen sind.
Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn
Ebenso interessierte sich FPÖ-Bundesrat Hübner zur Position Sloweniens zu den laufenden Artikel-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn. Geržina betonte, dass die Themen der laufenden Verfahren im Rahmen von bilateralen Gesprächen und nicht öffentlich angesprochen werden sollten. Die Verfahren seien auch nicht hilfreich für die Einigung Europas.
Ob die Gesetze Ungarns zur Diskriminierung von LGBTIQ-Personen gegen die "europäische Lebensweise" verstoße, fragte Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W). Der Schutz der Menschenrechte sei eindeutig Teil der europäischen Lebensweise, führte Botschafter Geržina hierzu an.
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Der EU-Ausschusses des Bundesrats diskutierte einen Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission hinsichtlich einer Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Mit der überarbeitenden Richtlinie soll ein Regelwerk geschaffen werden, um den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und europaweit anzugleichen. So sollen Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, verlässlich unter anderen Unternehmen zu erkennen sein, um darauf Investitionsstrategien ausrichten zu können. Eine Berichtspflicht über Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange gäbe es zwar bereits für börsennotierte Unternehmen, allerdings fehle es dabei an einer einheitlichen Normierung von inhaltlichen Kriterien, weshalb diese Berichte nicht miteinander vergleichbar seien, so die schriftliche Information des Bundesministeriums für Justiz.
Konkret sieht der Vorschlag die Einführung von detaillierten Anforderungen an die Berichterstattung, das Erfordernis der Prüfung der berichteten Informationen, die Verpflichtung der einheitlichen digitalen Kennzeichnung der berichteten Informationen sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und auf an geregelten Märkten notierten Unternehmen vor. An kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen dadurch keine neuen Anforderungen gestellt werden, mit Ausnahme von jenen, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind. Für KMU sollen gesonderte, verhältnismäßige Standards verabschiedet werden, die auf ihre Kapazitäten und Ressourcen zugeschnitten sein würden.
Um diese neuen Standards zu implementieren, müssen drei Richtlinien und eine Verordnung geändert werden. Der Rechtsakt muss weiters noch in diesem Jahr fertig verhandelt werden, da er bereits am 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Kritik von FPÖ und ÖVP, Fürsprache von SPÖ und Grüne
Bei der heutigen Diskussion im Ausschuss unterstrich der vom Bundesministerium für Justiz geladene Experte die Wichtigkeit des Vorhabens. Es handle sich dabei um ein Thema von immanenter europapolitischer Bedeutung. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs würden künftig rund 2.000 österreichische Unternehmen betroffen sein, so der Experte. Ebenso kamen Vertreterinnen der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer zu Wort. Während die Arbeiterkammer den Vorschlag begrüßte, betrachtete die Wirtschaftskammer das Vorhaben punktuell kritischer. Man bekenne sich zur nachhaltigen, verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Wirtschaft, poche aber auf praktikable Regeln, die weder zu Wettbewerbsverzerrungen noch zu einem übermäßigen finanziellen oder administrativen Aufwand für Unternehmen führten. Bemängelt wurde außerdem die kurze Frist, innerhalb derer man eine qualitativ hochwertige Umsetzung für unrealistisch halte.
Der Kritik schlossen sich die BundesrätInnen der ÖVP und FPÖ an. Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/NÖ) sah in den neuen Verpflichtungen für viele Unternehmen Wettbewerbsnachteile und -verzerrungen, die sich durch eine uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten ergeben könnten. Michael Schilchegger (FPÖ/OÖ) hielt den Entwurf gar für einen verspäteten Aprilscherz. Das Vorhaben werde zu enormer Rechtsunsicherheit, hohen Beratungskosten und bürokratischen Hürden führen.
Gänzlich gegenteilige Standpunkte vertraten die BundesrätInnen der SPÖ Stefan Schennach (SPÖ/W) und Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Für Unternehmen könnten dadurch auch etliche Vorteile erwachsen, so Grossmann. In Österreich folge man bereits hohen Standards, man müsse den internationalen Vergleich daher nicht scheuen. Durch die Richtlinie könnten die entsprechenden Daten gut vergleichbar dargestellt werden, woraus man wiederum Wettbewerbsvorteile lukrieren könne. Um die Auswirkungen des Wirkens von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft sichtbar zu machen, brauche es dringend vergleichbare Standards, so Schennach.
Dem schloss sich auch Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) an. Klimaschutz funktioniere nur, wenn alle einen Beitrag dazu leisten würden. International seien solche Nachhaltigkeitsberichte üblich, es handle sich hierbei um keine Schikane der EU. Dennoch wünschte er sich eine möglichst unbürokratische Umsetzung, damit sei vor allem kleinen Unternehmen geholfen. Er zeigte sich zuversichtlich, gemeinsam UnternehmerInnen eine Hilfestellung für eine möglichst unbürokratische Umsetzung bieten zu können.
Abschließend strich der Experte des Justizministeriums in Zusammenhang mit der Befürchtung eines insbesondere für kleine Unternehmen unzumutbaren finanziellen und administrativen Mehraufwands erneut hervor, dass KMUs großteils von den angestrebten Maßnahmen nicht betroffen sein würden, es sei denn, diese seien börsennotiert. In Österreich betreffe dies aber nur eine Handvoll Unternehmen. Auf die Besorgnis, dass die geforderte digitale Kennzeichnung der Berichte insgesamt zu einem Mehraufwand führen werde, räumte der Experte ein, man werde sich für vernünftige Übergangsfristen einsetzen.