
beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-153 der Beilagen
zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Dienstag, 19. Oktober 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 19. Oktober 2021
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1.) COM(2021) 550 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/"Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 (69439/EU XXVII.GP) 2.) COM(2021) 557 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (72231/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 29. September 2021.
3.) COM(2020) 825 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (49024/EU XXVII.GP)
4.) COM(2021) 347 final Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Verbraucherkredite |
Am Beginn der Sitzung berichtete der vorsitzführende
stellvertretende Ausschussobmann Christian Buchmann über
jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für
EU-Gesetzgebungsakte, Antwortschreiben der Kommission und Stellungnahmen der
Bundesländer:
·
Seit dem letzten
EU-Ausschuss am 13. Juli sind unter anderem folgende Vorschläge für
EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
· Teile des Legislativpakets betreffend Vorkehrungen für künftige Notlagen im Gesundheitsbereich der Kommission
· Teile des Legislativpakets der Kommission betreffend die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
· sowie eine Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt.
· Weiters sind seit dem letzten Ausschuss folgende Länderstellungnahmen eingegangen:
· Eine Stellungnahme des Niederösterreichischen Landtags zum Vorschlag der EK für eine Richtlinie im Hinblick auf die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (das ist der Tagesordnungspunkt 2).
Dazu liegt auch eine bereits vor dem letzten Ausschuss übermittelte Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vor.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
· Mag. Elisabeth Freytag-Rigler (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
· Dipl.-Ing. Stefan Dür (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
· Dr. Georg Kathrein (Bundesministerium für Justiz)
· Dr. Dietmar Dokalik (Bundesministerium für Justiz)
· Dr. Johannes Stabentheiner (Bundesministerium für Justiz)
· Mag. Theresa Michlits (Bundesministerium für Justiz)
· Veronika Gritz, LL.M. (Bundesministerium für Justiz)
· MMag. Dr. Winfried Pöcherstorfer LL.M (WKÖ)
· Mag. Huberta Maitz-Strassnig (WKÖ)
· Mag. Jürgen Streitner (WKÖ)
· Mag.a Benedikta Rupprecht (AK)
"Fit für 55" und EU-Richtlinie für die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energie
Der EU-Ausschuss des Bundesrates widmete sich EU-Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz. Konkret ging es um das Maßnahmenpaket "Fit für 55" zur Reduktion von Treibhausgasen sowie um einen Richtlinienvorschlag, der darauf abzielt, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen.
"Fit für 55": Maßnahmenpaket zur Reduktion von Treibhausgasen
Zunächst wurde von den BundesrätInnen das Maßnahmenpaket "Fit für 55" der Europäischen Kommission diskutiert (69439/EU XXVII.GP) . Es soll die Europäische Union in die Lage versetzen, bis zum Jahr 2030 das Klimaziel von "netto mindestens 55%" Treibhausgasreduktion gegenüber 1990 – festgelegt durch den Europäischen Rat im Dezember 2020 bzw. im EU-Klimagesetz – zu erreichen. Umfasst sind insgesamt 12 Vorschläge für Rechtsakte, darunter unter anderem Regelungen für den Emissionshandel und zur erneuerbaren Energie, CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge sowie Verordnungen zur Landnutzung und für den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) begrüßt das "Fit für 55" Paket im Rahmen des europäischen grünen Deals grundsätzlich – insbesondere die ambitionierten Zielsetzungen für den Anteil erneuerbarer Energie und die Verbesserung der Energieeffizienz. Wichtig sei das Zusammenspiel der Anstrengungen in unterschiedlichen Sektoren. Es sollen alle Akteure mit an Bord genommen und ein sozialverträglicher Übergang garantiert werden. Das BMK unterstreicht, dass die Zielaufteilung im Bereich Lastenteilung nicht ausschließlich über das Kriterium BIP pro Kopf erfolgt, da es wesentlich sei, dass alle Mitgliedsstaaten nennenswerte Beiträge zur Zielerreichung leisten.
Richtlinie soll Rahmen für die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energie festlegen
Ebenfalls den Themenkomplex Umwelt- und Klimaschutz betreffend debattierte der EU-Ausschuss einen Richtlinienvorschlag, der darauf abzielt, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen (72231/EU XXVII.GP). Für den Gesamtanteil am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030 wird damit ein verbindliches Unionsziel festgelegt. Weiters werden Regelungen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quallen in den verschiedenen Sektoren und zu grenzüberschreitenden Projekten, Herkunftsnachweise, Verwaltungsverfahren sowie Information und Ausbildung festgelegt. Auch Vorgaben zu den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen für Biokraftstoffe, erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwerte kohlenstoffhaltige Kraftstoffe sind in der Richtlinie zu finden.
Das BMK unterstützt auch diesen Richtlinienvorschlag und betont, dass ein breiter Konsultationsprozess implementiert wurde, in den auch StakeholderInnen, Interessensvertretungen und Bundesländer involviert wurden.
RessortexpertInnen loben Vorhaben, Wirtschaftskammer bemängelt unzureichenden Schutz heimischer Industrie
Eine Ressortvertreterin des BMK leitete die Debatte zu beiden Maßnahmenpaketen mit dem Hinweis ein, dass es sich hier um Elemente eines notwendigen transformativen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft handle. Vornehmlich handle es sich um Verschärfungen von bereits vorhandenen Regelungen, damit die beschriebenen Zielvorgaben für 2030 erreicht werden können. Österreichs Positionierung zu den einzelnen Punkten der Pakete sei jedoch noch nicht abgeschlossen und auch der Aspekt der Sozialverträglichkeit dürfe nicht vernachlässigt werden, um Phänomene wie Energie- bzw. Mobilitätsarmut zu vermeiden. Deshalb sei auch ein Klima-Sozialfonds angedacht. Auch die Lastenteilung innerhalb der EU ist auf die individuellen Länder angepasst und ein Grenzausgleichsmechanismus, der ähnlich einem Zoll funktionieren soll, schütze den europäischen Wirtschaftsraum. Dieser müsse jedoch WTO-konform konzipiert sein.
Die Vorteile des Anreizsystems für grenzüberschreitende Projekte und die Anpassungen bei den Herkunftsnachweisen brachte ein weiterer Ressortvertreter den Ausschussmitgliedern näher. Generell bekämen die Systemintegration erneuerbarer Energien in den Maßnahmenpaketen größere Bedeutung als dies zuvor der Fall gewesen sei. Auch die Rückverfolgbarkeit bei der Herkunft und Erzeugung von Kraftstoffen soll einem Monitoring unterliegen und durch Kennzeichnungen erleichtert werden.
Einige Einwände führte ein Experte aus der Wirtschaftskammer an. Themen wie Technologieoffenheit und der Schutz der Wirtschaft müssten besser konzipiert werden. Der von der Vertreterin des BMK beschriebene Grenzausgleichsmechanismus sei für den Schutz der Industrie nicht ausreichend. Generell sei die Exportorientierung der österreichischen Wirtschaft nicht mitbedacht worden. Er bezeichnete die Zielanhebungen speziell beim Emissionshandel als "heftig" und konstatierte bei den Richtlinien u.a. im Bereich des Wasserstoffes Nachschärfungsbedarf. Positiv hob er die in den Paketen enthaltenen grenzüberschreitenden Energiekooperationen hervor.
Politische Debatte um Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Sonja Zwazl (ÖVP/N) eröffnete die Diskussion, indem sie ihre generelle Unterstützung für die Maßnahmen aussprach. In einigen Punkten wiedersprächen sie allerdings dem Verhältnismäßigkeits- und dem Subsidiaritätsprinzip. Damit unterstrich sie eine von den Landtagen der Bundesländer Vorarlberg und Niederösterreich eingebrachten Stellungnahmen zu den Vorhaben, die eben diese Kritikpunkte vorbrachten. Auch den verpflichtenden Charakter der grenzüberschreitenden Projekte sah Zwazl kritisch.
Stefan Schennach (SPÖ/W) stimmte zu, dass auch die von den Landtagen und Zwazl aufgeworfenen Fragen beachtet werden müssten, betonte jedoch, dass die Schritte an sich notwendig seien. Es sollten weitere Stellungnahmen der Bundesländer abgewartet werden.
Der Freiheitliche Andreas Spanring (FPÖ/N) hatte prinzipielle Kritik an den Maßnahmenpaketen vorzubringen. Es sei zwar jeder Schritt in Richtung Umweltschutz sinnvoll, aber die "ideologische Verblendung" hinter den konkreten Richtlinien sei kontraproduktiv. Es sei fraglich, ob diese aus globaler Perspektive überhaupt Relevanz hätten. Speziell bei der Thematik der erneuerbaren Energien würden generell wirklich offene Debatten fehlen. Diese würden einseitig lediglich positiv dargestellt während die negativen Aspekte unbeleuchtet blieben. Er nannte beispielhaft die laut Spanring schädliche Wirkung von Windrädern auf die Tierwelt und die Gefahr von Blackouts, welche sich mit einer unzuverlässigen Energieversorgung erhöhe. Auch sein Fraktionskollege Johannes Hübner (FPÖ/W) äußerte sich kritisch zu den Vorhaben. Es gehe bei diesen nicht um Zusammenarbeit, sondern um die Ersetzung von Zusammenarbeit durch "dogmatische Vorschriften".
Marco Schreuder (Grüne/W) führte die Diskussion zurück auf die Alternativlosigkeit der Maßnahmen und betonte, dass diese jetzt vollzogen werden müssten. Es werde gemeinsame europäische Standards brauchen, denn Klimaschutz könne nur grenzüberschreitend funktionieren. Er warnte vor dem aus seiner Sicht in der Folge einsetzenden "Tauziehen" zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen und lobte die Pakte als ambitioniert.
Martin Preineder (ÖVP/N) subsumierte die Diskussion damit, dass man sich zwar im Ziel des Klimaschutzes einig sei, sich jedoch an Weg und Geschwindigkeit die Geister schieden. Auch er sah Nachschärfungsbedarf bezüglich der Subsidiarität, betonte aber auch den potentiellen wirtschaftlichen Nutzen, wenn nicht Milliarden für fossile Brennstoffe ausgegeben werden müssten, sondern die Wertschöpfung in der eigenen Region bleiben könnte. Generell brauche es hier praktikable Lösungen ohne Zwangscharakter.
Digital Services Act: Besserer Schutz von VerbraucherInnen
Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zu einem Digital Services Act vorgelegt (49024/EU XXVII.GP). Dieser zielt auf den besseren Schutz von VerbraucherInnen und ihren Grundrechten im Internet ab. Zudem soll ein leistungsfähiger und klarer Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen geschaffen werden sowie Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt gefördert werden.
Dabei wird Augenmerk auf die Neuregulierung der Haftungsfreistellungen für Vermittlungsdienste sowie die explizite Festlegung spezifischer Sorgfaltspflichten gelegt. Der Rechtsakt gilt für alle AnbieterInnen, die ihre Dienste NutzerInnen in der Europäischen Union zur Verfügung stellen – unabhängig davon, in welchem Land die DienstleisterInnen ihren Firmensitz haben. Neue Mechanismen erlauben Justiz- und Verwaltungsbehörden, grenzüberschreitend gegen illegale Inhalte vorzugehen und Auskünfte von Providern einzufordern. Außerdem werden Sorgfaltspflichten von Providern sowie Verpflichtungen für Vermittlungsdienste, Online-Plattformen und Online-Marktplätze definiert. Eigene Regelungen werden für große Online-Plattformen mit mindestens 45 Mio. aktiven monatlichen NutzerInnen getroffen. So werden für diese AnbieterInnen unter anderem die Transparenz von Recommender-Systemen, zusätzliche Transparenzpflichten und der Datenaustausch mit Behörden und Forschung festgelegt.
Die Bundesregierung habe aktuell keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Rechtsakt, führte ein Experte des Justizministeriums aus. Österreich begrüße grundsätzlich die Anpassung der aus dem Jahr 2000 stammende E-Commerce-Richtlinie bei Beibehaltung der dort verankerten Grundprinzipien. Nicht zuletzt durch massive technische Entwicklungen in diesem Bereich habe sich der Reformbedarf gezeigt. Es müsse ein Balanceakt gefunden werden, wie Plattformen, die zur Freiheit der Meinungsäußerung dienen, mit Inhalten umgehen, ohne dass dies zu rigide erfolge.
Ein Balanceakt im Umgang mit großen Plattformen auf der einen und KMU und Startups auf der anderen Seite müsse gefunden werden, forderte ein Experte der Wirtschaftskammer Österreich. So dürften etwa Konflikte zwischen Online-Marktplätzen und kleinen Online-HändlerInnen nicht zu Lasten der KMU ausgetragen werden.
Dem stimmte Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) bei. Es müsse für große Online-Plattformen Transparenz und ein Rechtsrahmen geschaffen, dabei aber die Bedürfnisse von Startups und KMU berücksichtigt werden.
Persönlichkeitsschutz, Transparenz und Haftung sei in diesem Bereich genauso wichtig wie Meinungsfreiheit und die Förderung von Innovation, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W). Handlungsbedarf ortete der Sozialdemokrat bei Netzsperren und Netzneutralität. Diese sollten geregelt werden.
Mit dem Entwurf würden große Online-Plattformen keine Schranken erhalten, wie diese Inhalte zensurieren. Sie würden dazu sogar ermutigt werden, kritisierte Johannes Hübner (FPÖ/W) den vorliegenden Entwurf. Er forderte mittels Antrag die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der Meinungsfreiheit im digitalen Raum stark zu machen. Im Besonderen seien dem FPÖ-Bundesrat nach Maßnahmen zu setzen, die digitale AnbieterInnen davon abhalten, aus Zeit- oder Kostengründen "überschießend" Inhalte zu löschen. Der Antrag blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Grundsätzlich müssten für Online-Shops dieselben Regeln wie für Geschäfte auf der Straße gelten, begrüßte Marco Schreuder (Grüne/W) die Richtlinie. Im Bereich von Online-Plattformen sei der Algorithmus ein großes Problem, bemängelte er. Dieser bestimme, welche Inhalte UserInnen auf den Plattformen der "monopolisierten" Konzerne sehen könnten und welche nicht.
Richtlinie für Kredite von VerbraucherInnen
Einen hohen Schutzstandard für VerbraucherInnen sicherzustellen und die Entwicklung eines Binnenmarkts für Kredite zu fördern, sind die Ziele der Richtlinie über Kredite von VerbraucherInnen (67404/EU XXVII.GP). Die Richtlinie soll nun überarbeitet werden, um Bestimmungen zu konkretisieren und Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung zu berücksichtigen. Aus den vorgeschlagenen Neuerungen hervorzuheben seien den Erläuterungen nach etwa die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Crowdfunding-Kreditdienstleistungen sowie auf Kreditverträge unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kreditverträge und kurzfristige Überziehungen, die bisher ausgenommen waren. Leasingverträge sollen nun zur Gänze einbezogen werden, unabhängig davon, ob darin ein späterer Erwerb der Sache vorgesehen ist. Weiters enthalten sind unter anderem der umfangreiche Ausbau allgemeiner und vorvertraglicher Informationspflichten, ein Ausbau der Kreditwürdigkeitsprüfung und eine Verpflichtung, Obergrenzen für Zinssätze vorzusehen. Die Richtlinie enthält auch Maßnahmen zur Finanzbildung und Unterstützung von VerbraucherInnen in finanziellen Schwierigkeiten.
Der Vorschlag werde in seinen Grundanliegen begrüßt, erklärte ein Experte des Justizministeriums. In seinen Kritikpunkten hinterfragte er die Aufnahme von Crowdfunding-Kreditdienstleistungen in die Richtlinie. Diese sei nicht der geeignete Regelungsort, es sollte einen eigenen Rechtsrahmen hierfür geben. Im Unterschied zum klassischen Kredit gebe es eine Schutzwürdigkeit sowohl aufseiten der kreditnehmenden als auch bei den kreditgebenden VerbraucherInnen. Im Bereich der Diskrimierungsverbote ortete der Experte Probleme in der Praxis. So könnten Kreditinstitute etwa aufgrund des Diskriminierungsverbots des Wohnorts verpflichtet werden, grenzüberschreitend Kredite zu vergeben.
Diese Problematik sah auch eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich. Unternehmen sollten selbst entscheiden können, ob sie im Ausland aktiv werden möchten. Zudem würde die Richtlinie nicht nur Kreditinstitute betreffen, sondern unter anderem auch Handelsbetriebe im Bereich von Ratenzahlungen.
Die Überarbeitung der Richtlinie bringe keine verbesserte Informationsqualität für VerbraucherInnen, kritisierte eine Expertin der Arbeiterkammer Österreich. Sie forderte, dass Banken künftig Kreditofferte in standardisierten Formaten erstellen müssen, um den Vergleich zwischen den AnbieterInnen zu erleichtern. Zudem sei eine Regulierung von Kreditwerbungen dringend notwendig, da diese derzeit sehr irreführend seien.
Es gebe verschiedene Modelle von Crowdfunding, die sehr gut funktionieren würden, kritisierte Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) eine allzu negative Sichtweise zu diesem Thema. Stefan Schennach (SPÖ/W) pflichtete dem Experten des Justizministeriums bei, dass Crowdfunding nicht in diese Richtlinie verankert werden sollte. Im Bereich der Diskriminierungen seien vor allem jene aufgrund des Alters problematisch. Allzu oft würden älteren Menschen die Kreditkarte gesperrt oder der Kreditrahmen gekürzt, kritisierte Schennach eine solche "einseitige Einschränkung" von KonsumentInnen.
Es werde in der Diskussion rund um Crowdfunding immer davon ausgegangen, dass ein Verbraucher bzw. eine Verbraucherin bei einem anderen Verbraucher bzw. einer Verbraucherin einen Kredit aufnehme. Viel öfter sei es aber der Fall, dass ein Verbraucher bzw. eine Verbraucherin bei vielen anderen VerbraucherInnen einen Kredit aufnehmen, wies Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) auf die vielfältigen Möglichkeiten von Crowdfunding hin.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung FPÖ):
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 3: COM (2020) 825 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (049024/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 19. Oktober 2021
In einer funktionierenden Demokratie ist die Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter. Eine Einschränkung derselben untergräbt nicht nur die Grundfreiheiten der Bürger, sondern kann das demokratische politische System an sich gefährden. Infolge der Digitalisierung der Gesellschaft haben sich kommunikative Räume geöffnet, welche der politischen Vernetzung, Diskussion und des Meinungsaustausches zuträglich waren.
Derartige digitale Möglichkeiten tragen das Risiko in sich für rechtswidrige Zwecke missbraucht zu werden, wobei strafbare Handlungen, wie die Planung terroristischer Angriffe, vom Rechtsstaat zu verfolgen und zu sanktionieren sind. Die Grenze muss hierbei immer das Strafrecht bilden. Der Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Gesetze verfolgt allerdings eine darüberhinausgehende Strategie der Zensur.
Anbieter digitaler Dienste müssen mit erheblichen Sanktionen und Gewinnverlusten rechnen, wenn sie vermeintlich illegale Inhalte nicht entfernen. Über den tatsächlichen strafrechtlichen Gehalt eines Inhalts entscheiden damit die Unternehmen selbst, welche wohl das Risiko einer Geldbuße nicht eingehen und deswegen zu großzügigen Löschungen bereit sein werden. „Overblocking“ ist daher die naheliegende Folge dieser Selbstregulierung. Als Konsequenz folgt eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit auf sozialen Plattformen.
Darüber hinaus ist problematisch, dass der Begriff der Illegalität in der Verordnung nicht im Ansatz definiert wird. Es wird nur in der Verordnung ausgeführt, dass illegale Inhalte möglichst weit gefasst werden sollten.
Es ist festzuhalten, dass bereits jetzt Umtriebe der Zensur auf sozialen Plattformen stattfinden. Vor wenigen Jahren noch undenkbar, werden mittlerweile selbst parlamentarische Reden gelöscht. Dazu kam es beispielsweise im Jänner 2021, als die Rede des freiheitlichen Klubobmannes und Nationalrates Herbert Kickl auf der Videoplattform YouTube entfernt wurde, weil Kickl gegen die Maßnahmen der Coronapolitik der schwarz-grünen Bundesregierung aufgetreten ist.
Eine weitere Stärkung des Impulses zur Zensur durch Anbieter digitaler Dienste ist eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit und unserer demokratischen Kultur. Gegen derartige Tendenzen muss eine verantwortungsvolle Bundesregierung Stellung beziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich vehement im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für den Erhalt der Meinungsfreiheit im digitalen Raum stark zu machen. Im Besonderen sind Maßnahmen, auch auf nationalstaatlicher Ebene, zu forcieren, welche digitale Anbieter davon abhalten, aus Zeit- oder Kostengründen überschießend Inhalte zu löschen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.