
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-154 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 01. Dezember 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 01. Dezember 2021
TOP 1 Vorschlag für einen
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Europäisches Jahr der Jugend 2022 (Text von Bedeutung für den EWR)
(77246/EU XXVII.GP)
TOP 2 Bericht
der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Jahresbericht
über die 2020 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der
Europäischen Union
(78391/EU XXVII.GP)
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte, Antwortschreiben der Kommission und Stellungnahmen der Bundesländer:
Seit dem letzten EU-Ausschuss sind folgende Vorschläge für EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
· Ein Legislativpaket der Kommission zur Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften (Solvabilität II).
· Teile des Bankenpakets 2021 der Kommission sowie
· ein Vorschlag für eine Verordnung über die Verbringung von Abfällen.
Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
· eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Richtlinienvorschlag über die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III)
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
· Mag. Birigit Klausser (Bundeskanzleramt)
· Botschafter Mag. Bernhard Wrabetz (Außenministerium)
Jahr der Jugend
2022 soll das "Jahr der Jugend" in der Europäischen Union werden. Diesen Ansatz der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der EU unterstützte der EU-Ausschuss des Bundesrats mit einer mehrheitlich angenommenen Mitteilung an Brüssel. Begrüßt werden vor allem die Schwerpunkte "Beteiligung, Begegnung, Befähigung" in der EU-Jugendstrategie sowie der inklusive Charakter der Initiative. Aktivitäten wie die Dialogveranstaltung mit Jugendlichen unter dem Titel "Zukunft.Jugend.Europa", zu der der Bundesrat bereits am 25. Mai 2021 geladen hat und deren Beiträge auf einer multilingualen Plattform digital abrufbar sind, gehen für Ausschussobmann Christian Buchmann in die richtige Richtung: "Es ist klug, Betroffene zu Beteiligten zu machen".
Den politischen Fokus auf die Jugend begrüßt das Bundeskanzleramt (BKA) ebenso wie die Mehrheit im Bundesrat gerade in Hinblick auf die pandemiebedingten Entbehrungen der jungen Generationen. Ein großes Fragezeichen sieht die zuständige BKA-Vertreterin, die dem Ausschuss über das Projekt berichtete, allerdings bei der Finanzierung des "Europäischen Jahres der Jugend". Aktuell sei geplant, dass Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps insgesamt rund 8 Mio. € aus den aufgestockten Kommunikationsbudgets zu seiner Umsetzung beitragen, informierte sie auf Nachfrage von Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Aufgrund der Querschnittsmaterie sollen nach dem Vorbild des "Europäischen Jahrs des kulturellen Erbes" auch andere EU-Generaldirektionen abseits der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur an der Umsetzung des Jahres beteiligt sein. Gespräche dazu seien im Gange. Erst nach Klärung der Finanzierungsfrage und nach den Beschlüssen darüber in Rat und EU-Parlament lasse sich die inhaltliche Ausgestaltung der Projekte konkretisieren, führte die Expertin aus.
Zu den Anmerkungen von Grossmann und Johannes Hübner (FPÖ/W), die konkrete Maßnahmen etwa im Bereich der Arbeitsmarktpolitik im Jugendjahr vermissten, meinte die BKA-Expertin, derartige Projekte seien aufgrund des engen Zeitrahmens nicht ausgearbeitet worden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe nämlich erst im September 2021 das "Jahr der Jugend" mit Starttermin 1.1.2022 ausgerufen. Ihre Ankündigung von etwa 3.000 Veranstaltungen in diesem Zusammenhang solle dazu beitragen, den europäischen Gedanken auch auf regionaler Ebene zu leben, so die BKA-Vertreterin: "Europa kommt in meine Gemeinde".
In ihrem Antrag auf Mitteilung unterstreichen ÖVP und Grüne, die Relevanz eines Jugendziels sei immer aus Sicht der Betroffenen festzustellen. Sinnvoll sei daher die Einbindung junger Menschen in laufende Konsultationsprozesse, etwa im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas oder dem EU-Jugenddialog. Das österreichische Parlament sei mit vier Vertreterinnen und Vertretern in der Plenarversammlung der Zukunftskonferenz vertreten, erläuterte Isabella Kaltenegger (ÖVP/St). Man plane dort insgesamt fünf Veranstaltungen mit Jugendlichen zu jeweils einem der neun großen Themen der Zukunftskonferenz-Plenarversammlung. Grundsätzlich sei Jugendpolitik eine Querschnittsmaterie, halten die BundesrätInnen in ihrem Schreiben an die EU-Kommission fest, das neben ÖVP und Grünen im Ausschuss auch die SPÖ unterstützte. Österreich setze seine in die europäischen Zielsetzungen eingebetteten Jugendziele unter Mitwirkung aller Ministerien und Stakeholder wie der Bundesjugendvertretung um.
Grundsätzlich würdigt das BKA die Bundesjugendvertretung als wichtigen Bestandteil der täglichen Jugendarbeit abseits von Schule und Beruf. Sie werde daher gemeinsam mit den LandesjugendreferentInnen, den Infostellen der Bundesländer und dem Netzwerk Offene Jugendarbeit sowie mit MinisteriumsvertreterInnen die nationale Aktionsgruppe zur Umsetzung des europäischen Jahres der Jugend in Österreich bilden, erfuhr Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ) von der Kanzleramtsvertreterin.
In ihrem Vorschlag für ein Jahr der Jugend als Teil ihres Arbeitsprogramms 2022 weist die EU-Kommission auf die großen Beeinträchtigungen hin, denen junge Menschen während der COVID-19-Pandemie ausgesetzt sind. Einschränkungen in allen Lebensbereichen hätten sich "in beispielloser – und ungleichmäßiger – Weise auf die Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion und psychische Gesundheit" von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt. Gleichzeitig würdigt die Kommission die Solidarität mit älteren Generationen, die Europas Jugend während der Corona-Krise durch die Akzeptanz von Ausgangssperren an den Tag gelegt hat. Vor diesem Hintergrund will die Kommission junge Menschen stärker in die Gestaltung des ökologischen und digitalen Wandels der EU einbinden. Visionen und Erkenntnisse der Jugend sollten neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen.
Besonders Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen oder schutzbedürftigen Gruppen will die Kommission ermutigen, engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Triebkräfte des Wandels zu werden, "inspiriert durch ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa". Dies erfordere allerdings ausgeweitete Möglichkeiten zur Beteiligung junger Menschen in der EU-Politik, etwa bei der Umsetzung von NextGenerationEU.
Welche Chancen die politischen Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung junger Menschen in einer ökologischeren, digitaleren und inklusiveren Union eröffnen, sei verstärkt zu vermitteln. Als konkrete Maßnahmen der Jugendpolitik abseits des Jahres der Jugend nennt die Kommission in ihrem Entwurf unter anderem die mit Beginn nächsten Jahres geplante ALMA-Initiative (Aim, Learn, Master, Achieve), die ermöglicht, durch soziale Dienste im Ausland Berufserfahrung zu sammeln. Weiters trachte man mithilfe der Jugend nach einer umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms "Kreatives Europa" und des Europäischen Solidaritätskorps, zumal die Jubiläumsfeierlichkeiten der EU-Mobilitätsprogramme auch im Jahr der Jugend 2022 begangen werden.
Humanitäre Hilfen
Der Jahresbericht 2020 zur humanitären Hilfe der EU-Kommission stand ebenfalls zur Debatte im Länderkammerausschuss. Dabei gab es von der FPÖ Kritik, vielfach würden humanitäre Mittel an Länder fließen, mit denen kein Rücknahmeabkommen besteht. Eine dazu verfasste Stellungnahme der Freiheitlichen fand aber keine Mehrheit im Ausschuss. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/OÖ) betonten für ihre Fraktionen, humanitäres Engagement in Notsituationen müsse unabhängig von den politischen Rahmenbedingungen der Rettung von Menschenleben dienen.
Corona, langandauernde Konflikte und die krisentreibenden Konsequenzen des Klimawandels sind aus Sicht des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) Ursachen für den deutlichen Anstieg an benötigten EU-Hilfen im Jahr 2020. Bei der Ausschussdebatte über den Kommissionsbericht zu humanitären EU-Hilfen im Vorjahr erläuterte für das Außenamt ein Botschafter, mit 2,1 Mrd. € sei man 2020 über dem langjährigen Schnitt gelegen. Angesichts der Vielzahl an Krisen, die Fluchtbewegungen auslösen, erwartet er auch weiterhin eine deutliche Zunahmen erforderlicher Hilfsleistungen. Die effiziente Nutzung dieser Mittel, die kaum ausreichten, den Grundbedarf von Notleidenden zu decken, habe dabei immer oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund wird laut BMEIA auch der Privatsektor verstärkt in die Realisierung humanitärer Hilfen eingebunden.
Deklariertes Ziel der EU sei, 10% der Hilfsgelder für Bildung einzusetzen, wies der Botschafter darauf hin, dass bewaffnete Konflikte mittlerweile durchschnittlich 17 Jahre dauern. Für Kinder und Jugendliche bedeute das, dass "17 Jahrgänge in eine Flüchtlingssituation geboren werden". Die österreichische Ratspräsidentschaft habe daher die Initiative gesetzt, Bildung auch in einer Notsituation zu ermöglichen. Ansonsten werde den betroffenen jungen Menschen durch Vertreibung die Chance genommen, ein normales Leben zu führen.
Johannes Hübner (FPÖ/W) brachte in der Debatte über die Verteilung von Hilfsgeldern der EU einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem gefordert wird, dass humanitäre Hilfsleistungen nur noch solchen Staaten zuteilwerden, die ein funktionierendes Rücknahmeabkommen mit der EU haben. "Haarsträubend" ist für Hübner die Leistung finanzieller Hilfen an Länder, die häufig ihre illegal in Europa eingewanderten StaatsbürgerInnen nicht mehr aufnehmen wollten, wie er in dem Antrag feststellt. In der Ausschussdebatte übte Hübner außerdem Kritik an der Sanktionspolitik der USA, die von der EU in vielen Teilen der Welt gestützt werde.
Humanitäre Hilfe erfolge immer auf der Basis der Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, erinnerte der Experte des Außenamts den Freiheitlichen Bundesrat. Politische Bewertungen seien für Entscheidungen zur humanitären Hilfe daher irrelevant: "Humanitäre Hilfe ist kein Politikersatz, sie will Leben retten und Not lindern". Abgesehen davon gebe es bei Sanktionen immer humanitäre Ausnahmen, auch wenn diese oft nicht problemlos genutzt werden könnten. Außer der FPÖ stimmte niemand im Ausschuss für Hübners Antrag.
Zum Thema Klimaresilienz, aufgeworfen von Marco Schreuder (Grüne/W), meinte der BMEIA-Experte, sie zu beachten, sei im Rahmen von humanitärer Hilfe nicht immer einfach. Am Beispiel der Wasserversorgung in einem Flüchtlingslager beschrieb der Botschafter die Konflikte, die beispielsweise Brunnenbohrungen in einem wasserarmen Gebiet auslösen können. Dennoch bemühe man sich, bei humanitären Hilfsleistungen Auswirkungen der Klimakrise stärker mitzubedenken. Immerhin "spare eine vorausschauende humanitäre Hilfe viel Geld", zog der Botschafter den Kreis zur Entwicklungszusammenarbeit.
Neben der COVID-19-Pandemie und anderen Gesundheitskrisen hätten im Vorjahr vor allem Naturkatastrophen eine Vielzahl an Hilfen erforderlich gemacht, so die EU-Kommission in ihrem Bericht. Für Millionen Menschen in mehr als 80 Ländern stellte die Kommission mit ihrer Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) ihre Hilfen von 2,1 Mrd. € bereit und war damit ein führender humanitärer Geber. Die humanitäre Hilfe der EU in Bezug auf die Corona-Pandemie belief sich auf 450 Mio. €. Außerdem mobilisierte die Union als Ad-hoc-Maßnahme eine humanitäre Luftbrücke, die mit ihren 67 Flügen 20 Länder weltweit unterstützte.
Afrika hat dem Bericht zufolge einen wesentlichen Anteil der Unterstützungsleistungen erhalten, einen weiteren beträchtlichen Teil ihrer humanitären Hilfe ließ die EU den von der Krise betroffenen Menschen in Syrien und seinen Nachbarländern zukommen. Dazu wird auch die humanitäre Hilfe bei der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei gerechnet.
Die EU-Kommission hebt in ihrem Bericht weiters hervor, dass man sich auch auf die Unterstützung der von "vergessenen Krisen" betroffenen Menschen, beispielsweise in der Zentralafrikanischen Republik, im Sudan, in Pakistan, Kolumbien, Venezuela, Haiti und den Philippinen, konzentriere. Dabei setzt die EU auf eine Reihe von Maßnahmen mit Bedacht auf besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderung. Die Förderung einer auf klaren Grundsätzen beruhenden humanitären Hilfe und der Achtung des humanitären Völkerrechts erklärt die Kommission abseits von finanziellen Hilfen als eine Hauptpriorität ihrer Hilfsaktivitäten.
ANTRAG AUF MITTEILUNG
An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend
COM (2021) 634 final Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr der Jugend 2022 (77246/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 1.12.2021 zu TOP 2
Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das
Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
In ihrer Rede zur Lage der Union am 15. September 2021 hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend erklärt. Am 14. Oktober 2021 wurde von der Europäischen Kommission die entsprechende Initiative verabschiedet. Sie trägt den besonderen Herausforderungen, mit denen Jugendliche derzeit konfrontiert sind, Rechnung. Vor allem die COVID-19 Krise wirkte sich in beispielloser Art und Weise auf die Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und psychische Gesundheit junger Menschen aus.
Der EU-Ausschusses des österreichischen Bundesrates unterstützt ausdrücklich diese Initiative, welche junge Menschen, deren Beiträge und Sichtweisen ins Zentrum von politischen Entscheidungen und Prioritäten stellen soll, und dessen übergeordnetes Ziel es ist, die Union, ihre Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden bei ihren Maßnahmen zur Unterstützung, Einbindung und Verbesserung der Zukunftschancen junger Menschen nach der Pandemie zu stärken. Begrüßt werden dabei insbesondere der bereichsübergreifende und inklusive Charakter der Initiative.
Die EU-Jugendstrategie bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der Union für den Zeitraum 2019-2027. Gemäß ihren Schwerpunktbereichen „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ fördert diese Strategie u.a. das soziale und bürgerschaftliche Engagement junger Menschen und soll sicherstellen, dass alle über die notwendigen Ressourcen für die gesellschaftliche Beteiligung verfügen. Die Europäischen Jugendziele sind dabei fest verankerter Bestandteil der EU-Jugendstrategie. Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt die in der Europäischen Jugendstrategie verankerten europäischen Ziele (Youth Goals), an deren Entwicklung und Formulierung Österreich während der Trio-Ratspräsidentschaft 2017/18, in welcher Österreich vertreten war, prominent und aktiv mitgewirkt hat. Besonders positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die dabei erfolgte, direkte Jugendbeteiligung bei der Ausarbeitung der Ziele: So haben über 50.000 Jugendliche aus ganz Europa mit Onlinebeiträgen und in mehreren EU-Jugendkonferenzen daran mitgearbeitet.
In Österreich stellt Jugendpolitik ein besonderes Anliegen dar, dass von allen Bundesministerien, Akteuren und Stakeholdern wie der Bundesjugendvertretung als gesetzlicher Interessensvertretung mitgetragen wird. Die Europäische Jugendstrategie bildet dabei den Rahmen für die darin eingebettete nationale Jugendstrategie. In dieser nationalen Strategie wurden 28 Jugendziele unter den vier Handlungsfeldern Bildung und Beschäftigung, Beteiligung und Engagement, Lebensqualität und Miteinander sowie Medien und Information festgelegt, welche durch 82 konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, und wobei auch die Europäischen Jugendziele miteinbezogen werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der COVID-19 Pandemie ist ein zentrales Ziel die Gestaltung von Rahmenbedingungen und Strukturen, die junge Menschen dabei unterstützen und stärken, um sich Krisen aktiv stellen zu können. Wesentlich ist dabei die Förderung der Jugendbeteiligung, mittels des Instruments von „Reality Checks“ wird Feedback junger Menschen zu erarbeiteten Jugendzielen und Maßnahmen eingeholt, um die Relevanz des Jugendziels konkret aus der Sicht der Jugendlichen betrachten und beurteilen zu können.
Der EU Ausschuss des Bundesrates unterstreicht und unterstützt auch die Bemühungen der Union, junge Menschen in laufende Konsultationsprozesse, wie jener im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas oder dem EU-Jugenddialog, stark einzubinden. Von Seiten des österreichischen Parlaments, das mit vier Vertreterinnen und Vertretern in der Plenarversammlung der Zukunftskonferenz vertreten ist, werden zu diesem Zweck insgesamt fünf Veranstaltungen mit Jugendlichen zu jeweils einem der neun großen Themen der Plenarversammlung der Zukunftskonferenz abgehalten, um den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweisen zu einem künftigen Europa zu präsentieren und sich zu thematischen Schwerpunkten der Zukunftskonferenz auszutauschen.
Der österreichische Bundesrat, die Zukunfts- und Europakammer des österreichischen Parlaments, hat bereits am 25. Mai 2021 Jugendliche zu einer Dialogveranstaltung unter dem Titel „Zukunft.Jugend.Europa“ geladen. Alle Beiträge der Jugendlichen werden in die multilinguale Plattform der Zukunftskonferenz eingespeist.
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 3: COM (2021) 659 final Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Jahresbericht über die 2020 finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union (078391/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 1. Dezember 2021
Unfassbare 2,1 Milliarden Euro transferierte die Europäische Union im Jahr 2020 ins EU-Ausland, um sogenannte humanitäre Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. Man bedenke, dass im Vergleich dazu der EU-Nettobeitrag Österreichs im Jahr 2020 rund 1,4 Milliarden Euro betrug. Obwohl Österreich Nettozahler ist und einen sehr hohen EU-Beitrag zahlt, hat dieser im Jahr 2020 nicht einmal die Transfers für die angeführten Hilfsmaßnahmen gedeckt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Staaten Europas 2020 selbst massive Wirtschaftseinbrüche erleiden mussten, verteilte die EU bereitwillig Millionenbeträge in alle Winkel der Erde.
Darüber hinaus ist allerdings nicht nur die Höhe der Gelder hinterfragenswert, sondern auch ihre Zweckwidmung. Inwiefern Millionenbeträge bei autoritären Regimen landen oder in Kanälen von NGOs verschwinden, geht aus dem Bericht der Kommission nicht hervor.
Am haarsträubendsten aber ist, dass unglaubliche Summen in Länder gepumpt werden, mit denen kein EU-Rücknahmeabkommen besteht. Oftmals weigern sich Herkunftsländer ihre Staatsbürger zurückzunehmen, welche zuvor illegal in einen EU-Mitgliedstaat eingewandert sind und kein Aufenthaltsrecht für sich reklamieren können. Die Europäische Union war bislang nicht in der Lage effiziente Rücknahmeabkommen auszuhandeln.
Die Rückführung illegaler Migranten funktioniert dementsprechend nicht einmal ansatzweise. Folglich stieg die Zahl untergetauchter abgelehnter Asylwerber in Europa in den Millionenbereich (Kurier 07.06.2019: Unsichtbar in der EU: Eine Million taucht vor Rückführung unter).
Der Europäische Rechnungshof sprach sich in seinem Sonderbericht Nr. 17/2021 dafür aus, „Anreize für Drittländer zur Mitwirkung bei der Rückübernahme zu verstärken“ (S. 6). Ein wesentlicher finanzieller Anreiz für Drittländer wäre es wohl, die Zurverfügungstellung von humanitären Hilfsleistungen an die Bereitschaft zu koppeln, illegale Migranten zurückzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf
Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, humanitäre Hilfsleistungen nur noch solchen Staaten zur Verfügung zu stellen, mit welchen ein effizientes Rücknahmeabkommen besteht.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.