
beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-155 der Beilagen
zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Montag, 20. Dezember 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Montag, 20. Dezember 2021
TOP 1 Wahl einer/eines 2. Schriftführerin/Schriftführers
TOP 2 COM(2021)
582 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der
Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der
Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012
(80456/EU XXVII.GP)
TOP 3 JOIN(2021)
32 final
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen/Reaktion auf staatlich geförderte Instrumentalisierung von
Migranten an der EU-Außengrenze
(82885/EU XXVII.GP)
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte, Antwortschreiben der Kommission und Stellungnahmen der Bundesländer:
Seit dem letzten Ausschuss sind unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
·
Teile des
Legislativpakets der Kommission betreffend politische Werbung, Wahlrecht und
Parteienfinanzierung sowie ein
· Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in das Gebiet der Europäischen Union erleichtern oder daran beteiligt sind
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
· Dr. Martin Ramharter (Bundesministerium für Finanzen)
· Mag. Gerald Dreveny (Bundesministerium für Inneres)
· MinR Günter Schnittler (Bundesministerium für Inneres)
Wahl einer/eines 2. Schriftführerin/Schriftführers
Am Beginn der Ausschusssitzung wurde Bundesrätin Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) zur zweiten Schriftführerin des Ausschusses gewählt.
Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
Mit einer Richtlinie soll ein EU-weiter Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen geschaffen werden. Diese Unternehmen sollen künftig verpflichtend vorbeugende Sanierungspläne erstellen. Die Abwicklungsbehörde muss mit entsprechenden Plänen Sorge tragen und die Abwicklungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen prüfen. Ist die Abwicklung eines notleidenden Unternehmens im öffentlichen Interesse, soll diese statt einer Insolvenz zur Anwendung kommen. Dabei soll im Interesse der VersicherungsnehmerInnen die Fortführung langfristiger Verträge, insbesondere in der Lebens- und Krankenversicherung, sicher gestellt werden.
Der Vorschlag werde von Österreich grundsätzlich begrüßt, führte ein Experte des Finanzministeriums im Ausschuss aus. Dieser werde zu einer Verbesserung des Schutzes der VersicherungsnehmerInnen führen. Österreich spreche sich dafür aus, diesen Schutz explizit als primäres Ziel zu verankern. Österreich setze sich zudem für einen stärker risikobasierten Rahmen ein, um unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen zu vermeiden.
Man müsse grundsätzlich alles für den Schutz der VersicherungsnehmerInnen tun, dabei aber mit Maß und Ziel agieren und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit keine zusätzliche Bürokratie schaffen, meinte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S).
Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) und Johannes Hübner (FPÖ/W) hinterfragten den Handlungsbedarf für diese Richtlinie. In Österreich habe es in der Zweiten Republik keinen und in der EU nur vereinzelt solche Fälle gegeben. Mit der Richtlinie werde "meisterhaft" Bürokratie geschaffen, kritisierte Hübner weiter und meinte, dass strauchelnde Firmen in der Regel ohnedies durch Mitbewerber aufgefangen und übernommen werden. Dem entgegnete der Experte des Finanzressorts, dass die Übernahme notleidender Unternehmen durch den Mitbewerb grundsätzlich angestrebt werde. Man müsse aber für Fälle vorsorgen, wo dies nicht der Fall sei.
Österreich sei für einen risikobasierten Ansatz, damit nicht unnötig Bürokratie – insbesondere auch für kleine Unternehmen – aufgebaut werde, meinte der Experte zu Marco Schreuder (Grüne/W). Die neue Regelung bringe Verbesserungen für KonsumentInnen, da im Falle einer Insolvenz die Ansprüche von VersicherungsnehmerInnen theoretisch nach geltender Regelung gekürzt werden könnten, antwortete der Experte auf Fragen von Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) und Stefan Schennach (SPÖ/W).
Staatlich geförderte Instrumentalisierung von MigrantInnen an der EU-Außengrenze zu Belarus
Die Bundesräte diskutierten heute eine EU-Mitteilung zur aktuellen Situation an der EU-Außengrenze zu Belarus. Die Mitteilung gibt einen Überblick über bereits getroffene Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union gegen die staatlich geförderte Instrumentalisierung von MigrantInnen an der EU-Außengrenze. Diese umfassen Sanktionen, die Suspendierung des Visaerleichterungsabkommens, diplomatische Bemühungen, die gezielte Bekämpfung von Desinformation, die Stärkung der humanitären Hilfe und Rückkehrflüge für gestrandete MigrantInnen.
Österreich begrüße grundsätzlich die Mitteilung und bereits getroffene Maßnahmen der Europäischen Kommission, wird in den schriftlichen Informationen von Innenminister Gerhard Karner zu diesem Tagesordnungspunkt angeführt. Auf EU-Ebene brauche es effektive Antworten auf hybride Angriffe. Die aktuelle Krise sollte Anlass für die Umsetzung von nachhaltigen Reformen des EU-Migrationssystems und weiteren Präventivmaßnahmen, etwa entsprechenden Abkommen mit sicheren Drittstaaten, sein, wird weiters angeführt.
Die Europäische Kommission habe einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, erläuterte ein Experte des Innenressorts im Ausschuss. Dieser beinhalte auf sechs Monate beschränkte Sofortmaßnahmen zugunsten von Lettland, Litauen und Polen und enthalte wichtige Maßnahmen zur Migrationssteuerung, wie die Möglichkeit, Asylanträge nur an spezifischen Grenzübergängen vorzunehmen und umfassende, beschleunigte Grenzverfahren durchzuführen. Zudem gebe es einen Vorschlag für permanente Lösungen, unter anderem mit einem Solidaritätsmechanismus für besonders betroffene Staaten.
Die Vorgehensweise von Belarus sei verachtenswert, betonte Sebastian Kolland (ÖVP/T). Das Vorgehen der EU sei schwierig und ein Balanceakt. Die Europäische Union habe aber einen guten Weg bei dieser Gratwanderung gefunden. Das Aufstellen von Zäunen löse das Problem aber nicht. Man müsse hier ein breites Spektrum an Maßnahmen wählen und den Menschen insbesondere Perspektiven in ihren Heimatländern bieten, verwies Kolland auf die Auslandshilfe Österreichs.
Es sei ein widerliches Spiel mit Menschen in Not, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W) und kritisierte, dass die EU sich wegen wenigen Tausend Menschen in einen Krisenmodus begebe. Dies sei geradezu eine Einladung für die Migrationspolitik von Erdoğan und Lukaschenko. Außerdem kritisierte er, dass es kein objektives Bild von der Lage vor Ort gebe, da weder NGOs noch JournalistInnen und Frontex-MitarbeiterInnen im Grenzgebiet sein dürften. Zudem sagte Schennach, dass die EU wenigstens den Kindern hätte helfen können.
Für die finanzielle Unterstützung der EU bei der Errichtung eines Grenzzaunes in Polen, Litauen und Lettland trat Johannes Hübner (FPÖ/W) in einem Antrag auf Stellungnahme ein, der in der Minderheit blieb. Durch die Errichtung von physischen Grenzbarrieren würden die drei EU-Mitglieder die östliche EU-Außengrenze verteidigen und Migrationsströme zum Halten bringen, zeigte sich der freiheitliche Bundesrat überzeugt. Die EU solle dieses Engagement und diesen Erfolg unterstützen.
Ein autokratischer Herrscher missbrauche die humanitäre Situation von armen Menschen auf "schäbigste" Art, meinte Marco Schreuder (Grüne/W). Europa müsse in der Situation klug agieren und die gesamte politische Situation beachten und dabei auch einen Weg finden, den Menschen zu helfen. Allein mit einem Zaun sei das Problem aber nicht zu lösen, sagte Schreuder in Richtung der FPÖ.
Grenzzäune würden nicht helfen, wenn Flüchtlingsströme durch staatliche Strukturen unterstützt und instrumentalisiert werden, erklärte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Die EU müsse bei solchen Hybridbedrohungen ihre Wirtschaftsmacht als Druckmittel einsetzen. Dabei stehe aber das Prinzip der Einstimmigkeit allzu oft im Weg, kritisierte der NEOS-Bundesrat.
Zwei Experten
des Innenressorts meinten, das isolierte Maßnahmen nicht
erfolgsversprechend seien und eine ganzheitliche verschränkte Sicht
wichtig sei. Wenn Grenzzäune als Maßnahme gesetzt würden,
müsste dies daher im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen geschehen.
Sie seien etwa zum Kanalisieren von Flüchtlingsströmen zu gewissen
Punkten wichtig.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung FPÖ):
ANTRAG AUF MITTEILUNG
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 3: COM: JOIN (2021) 32 final Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Reaktion auf staatlich geförderte Instrumentalisierung von Migranten an der EU-Außengrenze (082885/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 20. Dezember 2021
Die Europäische Union versagt beim EU-Außengrenzschutz vollkommen. Frontex vermeldete kürzlich, dass diesen November die höchste Zahl an illegalen Grenzübertritten seit 2015 registriert wurde. Allein die von der ÖVP angeblich geschlossene Balkanroute erlebte von Jänner bis November 2021 55.310 illegale Grenzübertritte, dieser Zustrom entspricht einer Steigerung von 138 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres und von 387 Prozent verglichen mit 2019. (Frontex 15.12.2021: Migratory situation November: The highest number of detections in November since 2015).
Die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland sind darüber hinaus an ihren Landesgrenzen zu Weißrussland mit einer wahren Sicherheitsbedrohung konfrontiert: Tausende illegale Wirtschaftsmigranten versuchen seit Monaten von Weißrussland aus gewaltsam auf polnisches, litauisches oder lettisches Territorium, und somit in die EU, vorzudringen. Alle drei Länder gaben allerdings – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten in den letzten Jahren – dem Druck nicht nach, sondern waren vielmehr bereit, ihre Staatsgrenzen zum Wohle Europas und der Europäer zu verteidigen.
Die Regierungen der bedrohten Staaten verhängten den Ausnahmezustand. Soldaten wurden zur Sicherung der Grenze abkommandiert. Physische Grenzbarrieren über eine Länge von mehreren hundert Kilometern wurden als notwendige Maßnahme errichtet oder sind in Planung. Polen, Litauen und Lettland verteidigen damit nicht nur ihre jeweiligen Landesgrenzen, sondern auch die östliche EU-Außengrenze. Eine derartige Wehrhaftigkeit wird andernorts sträflich vermisst.
Diese Einsatzbereitschaft offenbart, dass physische Barrieren nicht nur eine abschreckende Wirkung in Bezug auf illegale Migration haben, sondern vielmehr tatsächlich Migrationsströme zum Halten bringen können. Wohingegen ein Durchwinken der illegalen Migranten nachweislich eine weitere Sogwirkung entfaltet und Europa sich damit erneut der Erpressung preisgegeben hätte, haben Polen, Litauen und Lettland bewiesen, dass ernstgemeinter Grenzschutz ein mehr als probates Mittel darstellt, um Migrationsbewegungen zu stoppen. Die Rechnung des weißrussischen Regimes ging dank dieser Standhaftigkeit nicht auf und nun muss sich Weißrussland selbst um Rückführungen der gestrandeten Migranten bemühen.
Die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland haben mittels nationalstaatlicher Maßnahmen der illegalen Massenmigration Einhalt geboten. Die polnische, litauische und lettische Regierung haben offenbart, dass im Kampf gegen illegale Migrationsströme nationale Reaktionen weitaus effizienter sind, als jedes von der Europäischen Union verfolgte Management. Fakt ist aber auch, dass diese Schutzmaßnahmen gegen illegale Migration Kosten verursachen. In Litauen werden diese mit rund 152 Millionen Euro beziffert. In Polen geht man von Kosten in Höhe von etwa 350 Millionen Euro aus.
Die Institutionen der Europäischen Union lassen hierbei ihre östlichen Mitgliedstaaten vollkommen im Stich. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach zwar davon, dass es sich um einen „hybriden Angriff eines autoritären Regimes handelt, um demokratische Nachbarn zu destabilisieren“ (FAZ 10.11.2021: Von der Leyen und Biden beklagen „hybriden Angriff“ Lukaschenkos), zeigte sich aber nicht bereit, auch nur einen Euro vonseiten der Europäischen Union für die Errichtung der schützenden Grenzanlagen beizusteuern (FAZ 23.10.2021: Keine Finanzierung von „Stacheldraht und Mauern“).
Nach anhaltender Kritik hat die Europäische Kommission daraufhin erklärt, dass Polen, Litauen und Lettland in diesem und im nächsten Jahr 200 Millionen Euro für die Migrationskrise bekommen sollen, doch diese Gelder dürfen nicht für den Bau von Zäunen oder Mauern eingesetzt werden (FAZ 23.11.2021: Migrationskrise mit Belarus: Neue 200-Millionen-Euro-Hilfen von der EU für die Grenzsicherung).
Zumindest EU-Ratspräsident Charles Michel sprach sich für eine weitere Diskussion bezüglich der Finanzierung von Grenzanlagen aus. Zuvor hatte er den Juristischen Dienst des EU-Rates damit beauftragt, die Frage zu klären, ob die Europäische Union „auch wirklich Grenzzäune zum Schutz der EU-Außengrenzen mitfinanzieren darf. Nun hat der Juristische Dienst des EU-Rates nach den Worten Michels Klarheit geschaffen: Die darf Zäune finanzieren“ (Welt.de 11.11.2021: In der EU-Migrationspolitik deutet sich eine spektakuläre Wende an). Rechtlich spricht demnach nichts gegen eine Mitfinanzierung der Grenzzäune durch die EU. Die Europäische Union ist außerstande die illegale Massenmigration nach Europa zu stoppen, aber sie könnte und sollte zumindest jene Nationalstaaten unterstützen, welche zum Schutz Europas ihre Landesgrenzen sichern.
Selbst der ehemalige Innenminister und nunmehrige Kanzler Karl Nehammer, welcher der illegalen Massenmigration in unsere Heimat Österreich tatenlos zusieht, zeigte – zumindest verbal – seine Bereitschaft, die von der neuesten Welle illegaler Migrationsbewegungen bedrohten EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen: „Die EU-Kommission muss Polen bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützen und die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellen“ (Welt 10.11.2021: „Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“). „Die Außengrenze muss auch in Litauen geschlossen werden. Es darf keine Lücken geben, das System kann so nicht funktionieren“, so Nehammer (Kurier 29.07.2021: Migration: Nehammer kritisiert erneut EU-Kommission). Auch auf bilateraler Ebene bat Nehammer Unterstützung an.
Außerdem sprach sich Nehammer für einen rigorosen EU-Außengrenzschutz aus: „Das Versagen der europäischen Asylpolitik manifestiert sich an den EU-Außengrenzen. Wenn wir einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenze hätten, kämen nicht jedes Jahr Hunderttausende Migranten in die EU. […] Anstatt einen funktionierenden Außengrenzschutz zu etablieren, debattiert die EU-Kommission seit sechs Jahren über die Verteilung von Flüchtlingen. Das ist sinnlos, denn ohne einen rigorosen Schutz der EU-Außengrenzen wird es niemals eine Einigung in der Verteilungsfrage geben. Das garantiere ich Ihnen“ (Welt 08.10.2021: „Wir brauchen endlich ein Umdenken in der EU-Migrationspolitik“). Nun als Kanzler hat Nehammer die Möglichkeit diesen Worthülsen Taten folgen zu lassen. Worte allein reichen nämlich nicht aus, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union den EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellt.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.