
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-157 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Dienstag, 08. März 2022
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 08. März 2022
1. Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union anlässlich der aktuellen Situation in der Ukraine - mit VertreterInnen des BMEIA
2. COM(2021) 566 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Die nächste Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt
(86177/EU XXVII.GP)
3. COM(2021) 558 final/2
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz
(84994/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG zu COM(2021) 558 final vom 8. September 2021.
4. COM(2021) 559 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(72228/EU XXVII.GP)
5. COM(2021) 802 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(87901/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 2. März 2022.
6. NON 669/21
Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2020
(77850/EU XXVII.GP)
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:
Seit dem letzten EU-Ausschuss sind folgende Vorschläge für EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
· Vorschlag für ein Legislativpaket der Kommission zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, Förderung von Wasserstoff und Verringerung der Methanemissionen
· Vorschlag für ein Legislativpaket der Kommission zur Verlängerung digitaler COVID-Zertifikate betreffend
· neue Vorschriften für einen Vorschlag für ein Legislativpaket der Kommission für einen resilienteren Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen (Schengenpaket)
Von Seiten der Länder ist folgende Stellungnahme eingegangen:
· Eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, COM (2021) 802
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
Botschafter Dr. Gerhard Sailler (BMeia)
MMag. Valentin Wegerth, MAIS (BMF)
Barbara Weichsel-Goby (BMK)
Frau Sabine Kamill (BMK)
Mag. Dr. Michael Steurer (BMK)
DI Hans-Jürgen Salmhofer (BMK)
Mag. Micaela Kleedorfer (WKÖ)
Claudia Hübsch (WKÖ)
Cédric Adam MA (WKÖ)
DI Renate Kepplinger (WKÖ)
Ukraine
Klare Ablehnung der Invasion Russlands in der Ukraine zeigte sich im EU-Ausschuss des Bundesrats. Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) verurteilte eingangs "den völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine" und drückte sein tiefstes Mitgefühl mit der ukrainischen Bevölkerung aus. Österreich biete den Opfern des Krieges Schutz und Unterstützung an, verwies er auf die bereits 1,7 Millionen flüchtenden Menschen. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) appellierte, die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine für eine längere Dauer zu organisieren, immerhin drohe ein "langer Partisanenkrieg".
Bei seinem Lagebericht im Ausschuss meinte ein als Experte anwesender Botschafter aus dem Außenministerium (BMeia), die Erfolgschancen der aktuellen Vermittlungsbemühungen seien "50:50", es gebe kaum Chancen auf einen Waffenstillstand in den nächsten Tagen. Einen Lichtblick biete eventuell der 10. März 2022, wenn sich auf Initiative der Türkei die Außenminister der Ukraine und Russlands treffen würden. Den bisherigen Gesprächen der Kriegsgegner in Belarus sprach der Botschafter ab, echte Erfolgsaussichten gehabt zu haben, zumal von russischer Seite unerfüllbare Forderungen gestellt würden.
Der Anmerkung von Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W), Österreich hätte sich im Sinne seiner Neutralität bei der Teilnahme an internationalen Sanktionen gegen Russland zurückhalten sollen, wollte der BMeia-Experte nicht beipflichten. Schnell umgesetzte Wirtschaftssanktionen haben ihm zufolge aufgrund ihrer unmittelbaren Wirksamkeit den größten Effekt. Außerdem hätte es bei den europäischen und transatlantischen Partnern wenig Verständnis für ein Ausscheren Österreichs gegeben. Das "geeinte Auftreten der EU" nannte der Botschafter als einen zentralen Faktor in den Verhandlungen.
Zwar seien die Sanktionen nicht gegen die russische Bevölkerung generell gerichtet, betonte der Experte, doch träfen sie Firmen und Vermögen. Gemeinsam mit der hohen Zahl Gefallener auch auf russischer Seite könne dies schließlich eine Ende der Militärmanöver herbeiführen. Ob russische Oligarchen, deren Vermögenswerte im Rahmen der Sanktionen eingefroren wurden, auf Russlands Präsident Wladimir Putin großen Einfluss hinsichtlich eines Einhalts der Aggressionen ausüben können, bezweifelte der Botschafter allerdings. Putin habe in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass Oligarchen weniger Einfluss auf die russische Politik haben, meinte er auf diesbezügliche Nachfragen der Bundesräte Adi Gross (Grüne/Vbg) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Entscheidend sei jedoch, die Kommunikationskanäle auf Botschafterebene offen zu halten, auch hinsichtlich künftiger Perspektiven im bilateralen Verhältnis.
Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/Sbg) sprach im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland speziell den Energiesektor an und erfuhr vom Außenministerium, dass ein Stopp der Gaslieferungen aus Russland natürlich "negative Konsequenzen für Österreich" hätte. Dennoch wollte der Botschafter nicht ausschließen, dass russische Rohstoffexporte auch mit Sanktionen belegt werden. Immerhin lebe Russland großteils von seinen Rohstofflieferungen. Obwohl die unmittelbare Versorgung in Österreich sichergestellt sei, müsse man die Abhängigkeit im Gasbereich reduzieren, so der BMeia-Vertreter.
Einig mit Bundesrat Schennach zeigte sich der Botschafter, dass die Ankündigungen von EU-Kommission und Europäischem Parlament, die Ukraine könnte mit einem "Fast-Track-Verfahren" zu einer EU-Mitgliedschaft kommen, höchstens symbolisch zu werten seien. Auf vertraglicher Ebene gebe es derartige Schnellverfahren nicht, außerdem würde man dadurch Länder wie Nordmazedonien, die schon seit Jahren an einer Aufnahme in die Union arbeiteten, vor den Kopf stoßen. Auf die Frage von Ingo Appé (SPÖ/K), wohin die Entwicklung der letzten Tage führen werde, wusste auch der Experte keine eindeutige Antwort. Angesichts der Angriffe, durch die – wie Bundesrätin Eder-Gitschthaler formuliert hatte – die Weltordnung verändert werde, müsse der Fokus nun auf den Schritten hin zu einem Waffenstillstand liegen.
EU-Eigenmittel
Wie ein Experte aus dem Finanzministerium (BMF) dem Ausschuss anhand der diesbezüglichen Kommissionsmitteilung schilderte, will die Europäische Kommission neue Kategorien für Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts einführen. So sollen künftig 25% der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel, 75% der Einnahmen aus einem CO2-Grenzausgleichssystem und 15% des zu versteuernden Residualgewinns der größten multinationalen Unternehmen als neue Eigenmittel gelten. Die Mitgliedsbeiträge würden bei gleichbleibendem EU-Budget dadurch sinken, hob der BMF-Experte die daraus resultierende "Netto-Ersparnis" für Österreich hervor.
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, einen Klima-Sozialfonds einzurichten, um finanziell schwächere Haushalte vor zusätzlichen Belastungen durch die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und den Straßenverkehr in der EU zu schützen.
Zur Finanzierung dieses Klima-Sozialfonds und zur Rückzahlung von Schulden aus der Corona-Aufbauinitiative NextGeneration EU beabsichtigt die Kommission laut Finanzministerium, die Einführung neuer Eigenmittelkategorien mit einer Hebung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 – 2027 zu begleiten. Die Budgetsteigerung sei in der erwarteten Höhe der neuen Eigenmittel geplant. Im Rat der Europäischen Union würden die Verhandlungen über den Vorschlag frühestens im Juni 2022 starten, verwies der Experte darauf, dass noch Detailinformationen fehlen. Dennoch begrüßte das Ministerium die Überlegungen grundsätzlich und auch die Wirtschaftskammer äußerte sich weitgehend positiv. Einzig die Erträge aus dem Emissionshandel wollte die anwesende WKÖ-Vertreterin vollständig für Maßnahmen zur nationalen Dekarbonisierung aufgewendet wissen.
Deutlich gegen die Schaffung neuer Finanzierungsquellen zur Generierung weiterer EU-Eigenmittel trat im Ausschuss dagegen die FPÖ auf. Johannes Hübner (FPÖ/W) fand für seinen dazu verfassten Antrag auf Stellungnahme bei den übrigen Fraktionen jedoch keine Zustimmung. Seinem Argument, die EU entziehe den Mitgliedstaaten Steuermittel zur Finanzierung eigener Initiativen, hielt Stefan Schennach (SPÖ/W) entgegen, Programme wie jene zur Ländlichen Entwicklung ließen sich nach dem BREXIT nur mit neuen Finanzierungsquellen fortführen: "Es geht um Lückenfüllung". "Durchaus sinnvoll" nannte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) das angedachte neue Eigenmittelsystem, er verwehrte sich aber gegen die Bildung einer "Schuldenunion".
Green Deal
Erhebliche Anstrengungen braucht es aus Sicht der EU-Kommission, um der Klimakrise beizukommen. So schlug sie im Rahmen ihres Klimaschutzpakets "Green Deal" noch ambitioniertere Maßnahmen zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausemissionen vor. Der EU-Ausschuss des Bundesrats behandelte diesbezügliche Vorschläge zur Hebung der Energieeffizienz und zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie einen Richtlinienvorschlag zur Energieeffizienz in Gebäuden.
Laut übergeordnetem Klimaziel will die EU bis zum Jahr 2030 die Treibhausgase der Staatengemeinschaft um mindestens 55% unter den Wert von 1990 senken und bis 2050 klimaneutral werden. Zur Erreichung dieses Null-Schadstoff-Ziels soll Ressourceneffizienz Grundlage einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden und Wohlstand langfristig absichern. Im diesbezüglichen Arbeitsprogramm der Kommission, "Fit-für-55", werden mehrere Politikbereiche abgedeckt, darunter Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Landnutzung, Energiebesteuerung, Lastenteilung und Emissionshandel.
Seitens der ÖVP würdigten Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) und Martin Preineder (ÖVP/N) die Ambitionen für mehr Klimaschutz, sie unterstrichen aber, bereits erfolgte Anstrengungen von Unternehmerseite in diesem Bereich dürften ebenso wenig aus dem Blick verloren werden wie Neuerungen der technologischen Entwicklung. Zum technischen Fortschritt im Verkehrssektor bemerkte ein Vertreter aus dem Klimaschutzministerium, neue EU-Vorgaben für Fahrzeughersteller befänden sich bereits in Verhandlung. Vor diesem Hintergrund werde der Aufbau alternativer Infrastrukturen an Dynamik gewinnen, so die Überzeugung des Experten. Immerhin zeigten Frächter und Unternehmer großes Interesse an emissionsfreiem Transport.
Die BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen verdeutlichten in zwei Mitteilungen an die EU-Kommission ihre grundsätzlich positive Haltung zu den Vorschlägen für mehr Energieeffizienz und für den Ausbau von E-Ladestationen im Rahmen des Green Deal. Hinterfragt wird in den mehrheitlich angenommenen Schreiben jedoch, inwieweit auf regionale Gegebenheiten in den Maßnahmenvorschlägen aus Brüssel Bedacht genommen wurde. So dürften Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht auf Kosten der FußgängerInnen- und Radverkehrsinfrastruktur gehen, wies Stefan Schennach (SPÖ/W) auf den begrenzten Platz vor allem in Städten hin.
Im Sinne substantieller Treibhauseinsparungen im Verkehrsbereich plädieren die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrer Mitteilung zur alternativen Verkehrsinfrastruktur vor allem für eine Reihe von Maßnahmen, um konsequent den Straßen(güter)verkehr auf die Schiene zu verlagern. Bei der Positionierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sei darauf zu achten, dass der multimodale Verkehr als Rückgrat der europäischen Wirtschaft unterstützt wird. Für die FPÖ erklärte Michael Bernard (FPÖ/N) die Ablehnung der Mitteilungen durch seine Fraktion damit, dass die angedachten Maßnahmen vor allem im Verkehrsbereich "nicht umsetzbar" seien. Außerdem würde dadurch eine "massive Teuerung" ins Land ziehen, die von den derzeitigen VerkehrsteilnehmerInnen zu tragen wäre.
Auch in einer gemeinsamen Länderstellungnahme zur Energieeffizienz-Richtlinie wird zwar grundsätzlich die Abkehr von fossilen Energieformen im Sinne des Klimaschutzes begrüßt. Die Bundesländer mahnen aber weitreichendere Maßnahmen ein, etwa den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mehr Energieeffizienz in der Wasserversorgung von Ballungsräumen oder die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft.
In der neuen Richtlinie zur Energieeffizienz in Gebäuden sieht das Land Vorarlberg mehrere Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip und beanstandet in einer Stellungnahme dazu beispielsweise, Vorgaben darüber, wie erneuerbare Energie für Gebäude generiert wird, oder Regelungen zum Brandschutz lägen nicht im Kompetenzbereich der EU. Ähnlich lautet die Kritik in einer gemeinsamen Länderstellungnahme und in einer ÖVP-Grünen-Mitteilung zur Vorlage. Ungeachtet dessen bekennt sich Vorarlberg im Sinne der Energieautonomie grundsätzlich so europaweit einheitlichen Standards. Gerade die aktuelle Situation in der Ukraine zeige, wie notwendig eine dramatische Reduktion des Energieverbrauchs sowohl im Bestand wie auch im Neubau sei.
In ihrem Richtlinienentwurf zur Energieeffizienz in Gebäuden weist die EU-Kommission darauf hin, dass EU-weit auf Gebäude 40% des Energieverbrauchs und 36% der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Energiebereich entfallen. 80% des Energieverbrauchs der Haushalte in der Union entstünden durch Heizung, Kühlung und Warmwasser. Klimagerechte Gebäuderenovierungen seien nicht nur ein entscheidender Faktor zur Verringerung des Energieverbrauchs, sie trügen auch dazu bei, Europa unabhängiger von fossilen Energieformen zu machen.
In ihrer Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie schlägt die EU-Kommission vor, die Reduktionsziele für den Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 auf 39% beziehungsweise 36% anzuheben, gemessen an den aktualisierten Basisprojektionen aus dem Jahr 2020. Zur Erreichung dieser unionsweiten Senkung des Energieverbrauchs müssten die Mitgliedstaaten nationale Richtziele festlegen, wobei die jährliche Endenergie-Einsparverpflichtung auf 1,5% des Endenergieverbrauchs erhöht wird. Die öffentliche Hand soll laut Entwurf mit gutem Beispiel vorangehen und pro Jahr den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor um 1,7% senken. Mindestens 3% der Gebäude der öffentlichen Verwaltung sollten dazu klimagerecht saniert werden. Bei öffentlichen Vergaben in den Mitgliedstaaten will Brüssel auf allen Ebenen sicherstellen, dass Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt werden.
Im Green Deal der EU wird eine Absenkung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen um 90% bis 2050 gefordert. Der breite Umstieg auf Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge kann laut EU-Kommission aber nur gelingen, wenn es überall im Binnenmarkt einheitliche Lade- oder Betankungsmöglichkeiten gibt. Folglich sei die Schaffung einer geografisch gerecht verteilten Lade- und Betankungsinfrastruktur notwendig, wird im diesbezüglichen Verordnungsentwurf festgehalten. Die Mitgliedstaaten sollten bei ihrer Infrastrukturplanung auf gemeinsame technische Spezifikationen setzen, um die Interoperabilität von Anlagen und Fahrzeugen zu gewährleisten. Dazu gehören laut Entwurf auch einheitliche und benutzerfreundliche Zahlungsmethoden und eine vollständige Preistransparenz in der gesamten Union.
Europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Verkehrsnetze sind Adi Gross (Grüne/Vbg) zufolge ein zentraler Faktor für die "Bewegungsfreiheit in Europa". Der Anregung von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), Preisaufschläge beim Laden von E-Autos an Stationen anderer Anbieter zu regulieren, wird die EU-Kommission laut Klimaschutzministerium wohl nicht so schnell folgen, zu groß seien noch die Widerstände aus den Mitgliedstaaten. Zumindest grenzüberschreitendes "Roaming" beim Laden von Elektrofahrzeugen werde aber nicht zulässig sein.
EU-Rechnungshof
Der EU-Ausschuss des Bundesrats widmete sich heute dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2020. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des sogenannten "Mehrjährigen Finanzrahmens" oder MFR den jährlichen Haushaltsplan der EU. Der Europäische Rechnungshof prüft jedes Jahr, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen.
Helga Berger ist österreichisches Mitglied im europäischen Rechnungshof. Sie informierte die BundesrätInnen heute über die Prüfungen und Stellungnahmen des EU-Organs. Sie berichtete, dass die Einnahmen der Union im Jahr 2020 laut dem Jahresbericht des Rechnungshofes rechtmäßig und ordnungsgemäß waren. Die EU-Ausgaben hingegen wiesen, wie schon im Vorjahr, eine wesentliche Fehlerquote von 2,7% auf. Insbesondere in den mit hohen Risiken verbundenen Ausgabenbereichen "Kohäsion" und "Wettbewerbsfähigkeit" war die Fehlerquote wesentlich, so Berger. Die meisten Fehler betrafen nicht förderfähige Kosten, wie zu hoch angegebene Personalkosten, falsch angegebene Kosten im Zusammenhang mit einer Unterauftragsvergabe oder Kosten, die nicht tatsächlich angefallen sind. Die Zahl und die Auswirkungen der aufgedeckten Fehler zeigen, dass die bestehenden Kontrollen das hohe Fehlerrisiko noch nicht ausreichend mindern, urteilt Berger. Sie hob daher die neue Strategie des EuRH für die Periode 2021-2027 hervor. Sie habe die Verbesserung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen zum Ziel. Es sei ihr aber auch wichtig zu betonen, dass die Fehler zwar Verstöße gegen die Vergaberichtlinien darstellen, allerdings nicht automatisch mit Mittelverschwendung oder gar Betrug gleichzusetzen sind. Sechs Fälle von mutmaßlichem Betrug wurden an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet. Keiner davon betrifft Österreich.
Im Rahmen seines Jahresberichts prüfte der EuRH auch Vorgänge in Österreich. Stichproben hätten ergeben, dass alle gefundenen Fehler im Zusammenhang mit Österreich unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2% lagen, heißt es aus dem Finanzministerium. Geprüft wurden die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und natürliche Ressourcen (insbesondere Entwicklung des ländlichen Raums) sowie die Ausgaben für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).
Außerdem erreichte Österreich einen guten Wert bei der Mittelausschöpfung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Mit rund 70% liegt Österreich nämlich nicht nur weit über dem EU-Durchschnitt von 55%, sondern erzielte auch eine höhere Ausschöpfungsquote als im vorangegangenen Mehrjährigen Finanzrahmen.
Stellt der EuRH bei Prüfungen Fehler mit finanzieller Auswirkung fest, fordert er eine Rückzahlung des Betrags ein, bestätigte Berger eine diesbezügliche Frage von Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Rechnungshof funktioniere sehr gut, versicherte sie der Bundesrätin. Die jährlichen Prüfungsprogramme werden miteinander abgestimmt. Eine Prüfung zur Effizienz dieser Rückzahlungen finde noch dieses Jahr statt.
Bundesrat Günther Novak (SPÖ/K) erkundigte sich über die hohe Zahl an Mitteln, die noch nicht ausbezahlt wurden. Die Mittelausschöpfung beim Strukturfonds stelle nach wie vor ein Problem dar, stellt Berger fest. Das betreffe Österreich allerdings nur wenig, da nur geringe Mittel aus diesem Fonds von Österreich lukriert werden. Die Projekte seien zeitgerecht eingereicht und genehmigt worden, die Auszahlung der Mittel würde allerdings noch dauern, da Rechnungen noch weitere drei Jahre lang eingereicht werden können.
Auch der gesamte Bereich der EU-Administration wird von EuRH auf Recht und Ordnungsmäßigkeit überprüft. Effizienzprüfungen fänden regelmäßig auch bei den EU-Agenturen statt, erklärt Berger in Richtung Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W). Verbesserungsbedarf werde immer wieder festgestellt und von den betreffenden Organen gut aufgenommen. Eine Prüfung quer über die EU-Institutionen betreffend ihrer Reaktion auf die COVID-Pandemie stehe an, informiert das EuRH-Mitglied.
Die nach wie vor hohe Fehlerquote bei den EU-Ausgaben hänge mit der steigenden Zahl an Ausgaben, die vom EuRH als risikoreich eingeordnet werden zusammen, erklärte Helga Berger. Die Nachfrage von Sebastian Kolland (ÖVP/T) nach dem Grund für diese Steigerung beantwortet Berger mit erhöhten Ausgaben im Bereich Kohäsion. Dieser werde vom EuRH zu 100% mit hohem Risiko verbunden und dessen Ausgaben seien am Ende einer Finanzperiode immer höher.
Die RechnungshofprüferInnen der Europäischen Union untersuchten für das Jahr 2020 auch wie die EU den Haushalt genutzt hat, um auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren. Der ursprüngliche Haushaltsplan musste in vielen Bereichen angepasst werden. Dadurch stand den Mitgliedstaaten mehr Liquidität zur Verfügung. Die COVID-19-Pandemie hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Mittel, die in den nächsten Jahren von der EU ausgegeben werden, so Berger. Der Aufbauplan "Next Generation EU" in Höhe von 750 Mrd. € ist zusammen mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 das zentrale Instrument für die wirtschaftliche Erholung der EU.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb bei der Abstimmung in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 2: COM (2021) 566 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Die nächste Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt (086177/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 8. März 2022
Die Europäische Union ist zur Schulden- und Transferunion mutiert. Trotz des beharrlichen Widerstandes der FPÖ wurde im Windschatten der Corona-Krise der Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ installiert, welcher ein unfassbares Volumen von 806,9 Milliarden Euro umfasst. Den Großteil dieser Summe nimmt die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität in Anspruch, welche sich wiederum aus Krediten in Höhe von 385,8 Milliarden Euro und Zuschüssen in Höhe von 338 Milliarden Euro zusammensetzt.
Der Wiederaufbaufonds hebelte das im Vertrag von Maastricht festgehaltene No-Bailout-Prinzip aus, welches in Artikel 125 AEUV geregelt ist und ausschließt, dass die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten für die Schulden anderer Mitgliedstaaten Haftungen übernehmen.
Vertreter der ÖVP konnten die Interessen Österreichs im Rahmen dieser Entwicklungen nicht wahren und sind allenfalls durch falsche Versprechungen aufgefallen. Altkanzler Sebastian Kurz schloss beispielsweise Zuschüsse, zumindest vor der Öffentlichkeit, aus: „Wir werden uns weiterhin solidarisch zeigen und Länder die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind unterstützen, jedoch muss dies über Kredite erfolgen und nicht über Zuschüsse“, hieß es damals aus dem Bundeskanzleramt (Die Presse 18.05.2020: Kurz beharrt bei Coronahilfen auf EU-Kredite).
Der mittlerweile ebenfalls zurückgetretene Finanzminister Mag. Gernot Blümel sah wenigstens rückblickend die damals gemachten Fehler der ÖVP-Regierungsmannschaft ein. Fast überrascht berichtete Blümel, nun nach der Etablierung des Wiederaufbaufonds „heißt es plötzlich, der Fonds soll der Einstieg in eine künftige Schuldenunion sein.“ Blümel beanstandete diese Unaufrichtigkeit, erst „mit nachvollziehbaren Argumenten und dem Verweis auf Solidarität für ein Projekt zu werben, um dann im Hintergrund die eigentliche Ideologie voranzutreiben“ (Die Presse 14.06.2021: Blümel setzt sich für Rückkehr zu Schuldenabbau ein). In der Sitzung des EU-Unterausschusses am 01.12.2021 bekräftigte Blümel, dass unter seiner Amtsführung keine weiteren Schritte hin zu einer Schuldenunion möglich seien. Wortwörtlich sagte er: „Nur über meine Leiche kommt da nochmal was.“ Allerdings trat Blümel am nächsten Tag als Finanzminister zurück, sein Versprechen auf Besserung war demnach ohne Mehrwert für die Republik.
Die Kommission der Europäischen Union hingegen hat Morgenluft gewittert und ist nun bestrebt eine umfassende Finanzunion zu schmieden, mit der Konsequenz, dass die Nationalstaaten ihre Budgethoheit an Brüssel abgeben sollen. Im Rahmen dieser Kompetenzverschiebung plant die Kommission eine Erweiterung und Erhöhung ihrer budgetären Eigenmittel zulasten der Mitgliedstaaten.
In der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend „Die nächste Generation von Eigenmitteln für den EU-Haushalt“ (COM (2021) 566 final) präsentiert diese nun zwei sogenannte „Körbe“, um der Union in Zukunft höhere Eigenmittelbeträge zu sichern. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch zwei Vorschläge gefertigt, um den Eigenmittelbeschluss und den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 abändern zu können (COM (2021) 569, COM (2021) 570). Die Kommission forciert „einen Mechanismus zur automatischen Anpassung der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens auf der Grundlage der erhobenen Eigenmittelbeträge der neuen Kategorien“ (COM (2021) 566 final, S. 4).
Der erste Korb setzt sich aus Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und der Mindeststeuer für Konzerne zusammen (Residualgewinne). Dem EU-Haushalt sollen hierbei hohe Anteile zugewiesen werden. Darüber hinaus ist anzuführen, dass das Emissionshandelssystem selbst ausgeweitet wird, nämlich auf die Sektoren Verkehr und Gebäude.
Die prognostizierten Eigenmittel, welche der EU im Zuge dieses ersten Korbes zugutekommen sollen, betragen bis 2030 mindestens 96 Milliarden Euro! In der Mitteilung wird festgehalten: „Der Rat verpflichtete sich, über den ersten Korb neuer Eigenmittel bis zum 1. Juli 2022 zu beraten, damit sie zum 1. Januar 2023 eingeführt werden können“ (COM (2021) 566 final, S. 6).
Darüber hinaus wird die Kommission bis Ende 2023 einen Vorschlag für einen zweiten Korb neuer Eigenmittel vorlegen. Die Kommission wird „zusätzliche neue Eigenmittel vorschlagen, welche eine Finanztransaktionssteuer und Eigenmittel in Verbindung mit dem Unternehmenssektor umfassen könnten. […] Eine rasche Einigung über die Vorschläge zur Änderung des Eigenmittelbeschlusses und der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 sowie eine rasche Billigung des geänderten Eigenmittelbeschlusses durch die Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften würde der Union die Mittel an die Hand geben, ihre Ziele – eine klimaneutrale, digitale, gerechte, inklusive und widerstandsfähige Gesellschaft für alle Europäerinnen und Europäer – zu erreichen“ (COM (2021) 566 final, S. 6).
Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Europäische Union die Corona-Krise und die sogenannte „grüne Transformation“ nutzt, um die Budgetsouveränität der Mitgliedstaaten zu untergraben und um sich selbst immer mehr Eigenmittel zu sichern.
Die österreichische Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Ambitionen entgegenzutreten, um eine weitere Kompetenzverschiebung in Budgetfragen zulasten der Mitgliedstaaten zu unterbinden.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich konsequent im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen die Pläne der EU-Kommission zu stemmen, welche das Ziel verfolgen, der Europäischen Union immer höhere Eigenmittelbeträge zu sichern. Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, sich gegen die Schaffung neuer Finanzierungsquellen zur Generierung weiterer EU-Eigenmittel auszusprechen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Folgende Mitteilungen an die Europäische Kommission wurden mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen:
Antrag auf MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Mag. Christian Buchmann, Stefan Schennach, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Kolleginnen und Kollegen betreffend
TOP 3: COM (2021) 558 final/2 Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz
(Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) (084994/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des
Bundesrates am 8. März 2022
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Mit dem europäischen „Green Deal“ verabschiedete die Kommission im Dezember 2019 „eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Energieeffizienz ist ein zentraler Maßnahmenbereich dafür, ohne sie kann die vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union nicht erreicht werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bestimmungen der Energieeffizienzrichtlinie verbessern, damit diese optimal zu den höheren Klimazielen und einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 beiträgt.
Der EU Ausschuss des Bundesrates bekennt sich uneingeschränkt zur Notwendigkeit, die Emissionen von Treibhausgasen im Sinne des Vertrages von Paris zu reduzieren. Für die Erreichung der internationalen und europäischen Klimaschutzziele ist ein progressives Vorgehen auch im Bereich der Energieeffizienz erforderlich. Daher werden seitens des EU Ausschuss des Bundesrates die Erhöhung des Ambitionsniveaus hinsichtlich der Zielsetzung, der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors und der Vorgaben für die Durchführung von Energiemanagementsystemen sowie die Verankerung des Prinzips „Energieeffizienz an erster Stelle“ prinzipiell begrüßt.
Der EU Ausschuss des Bundesrates möchte aber darauf hinweisen, dass die Europäische Union, der Bund und die Länder Rahmenbedingungen vorgeben, jedoch ein großer Anteil der Umsetzungsmaßnahmen durch Städte und Gemeinden im Rahmen von Fördermaßnahmen, Sanierungen des Gebäudebestandes, Umstellung von Wärme- und Stromversorgungen, öffentlichen Fuhrparks und Bereitstellung von ÖV geleistet wird. Dazu benötigt es vor allem personelle und finanzielle Ressourcen, aber auch die eine gewisse Flexibilität von Vorgaben, da die Ausgangslagen sehr unterschiedlich sind. Zu starre Vorgaben, ohne Rücksicht auf lokale Besonderheiten, können effektive Maßnahmen vor Ort behindern.
Der vorliegende Richtlinienentwurf basiert auf einem vorwiegend technologischen Ansatz zur Reduktion des Energieverbrauches. Dieser Ansatz ist in Betrachtung einzelner Handlungsfelder zwar erforderlich, stößt jedoch in der Gesamtsicht mitunter an Grenzen. Die durch die Klimaerhitzung notwendige Umstellung technischer Systeme sollte gleichzeitig Anlass zur Betrachtung der systemischen Wechselwirkungen sein, um einen langfristigen Erfolg sichern zu können.
Die erweiterte Renovierungspflicht des öffentlichen Sektors sollte bei der Reihung der Renovierungen die Priorität auf schlecht sanierte Gebäude legen sowie auf Gebäude mit einer Nutzung im öffentlichen Interesse wie Bildungseinrichtungen oder sozialer Wohnbau, um eine mehrfache – auch soziale – Dividende zu generieren. Der persönliche Anwendungsbereich der „öffentlichen Einrichtungen“ ist allerdings zu weit gezogen, auch im Lichte der übrigen neu geplanten Verschärfungen weiterer Bestimmungen der Richtlinie, die an diesem Terminus anknüpfen. Eine Begriffseingrenzung wird daher vorgeschlagen auf jene Organisationen und Einrichtungen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen. Abgelehnt wird, dass der alternative Ansatz gestrichen werden soll, da dies die Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu stark einschränken würde.
Laut vorliegenden Informationen soll im Zuge eines Recasts die Definition der „öffentlichen Einrichtungen“ enger gefasst werden, was dem eben formulierten Ansinnen entgegenkäme. Ebenso soll der angesprochene alternative Ansatz grundsätzlich wiederaufgenommen werden. Der Ausschuss begrüßt beide Änderungen in der aktuellen Revision.
Insbesondere in Altstadtbereichen mit oft unter Denkmalschutz stehender historischer Bausubstanz sind der Umsetzung von Maßnahmen an Gebäuden Grenzen gesetzt. Das betrifft sowohl den Dämmzustand, als auch die Nutzung von Solarenergie auf den Dächern. Der Bundesrat merkt an, dass Lagerhallen bzw Gebäude, die oft nur frostfrei gehalten werden müssen – nicht ausgenommen sind. Derartige Gebäude auf Niedrigstenergiestandard zu sanieren erscheint weitegehen nicht sinnvoll. Eine Ausnahme für die Gebäude wäre daher anzudenken.
Besonderes Augenmerk legt der Vorschlag auf Regelungen, die der Bekämpfung der Energiearmut dienen sollen. Diese wird vom EU Ausschuss des Bundesrates ausdrücklich begrüßt.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Notwendigkeit von Energieeinsparungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen unbestreitbar ist, dass hier aber bei EU-weiten Regelungen und deren Umsetzung in nationales Recht stärker auf die jeweiligen Rahmenbedingungen in einzelnen Sektoren, insbesondere auch im öffentlichen, Bedacht zu nehmen ist.
Antrag auf MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte, Mag. Buchmann, Stefan Schennach, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Kolleginnen und Kollegen
betreffend TOP 4 COM (2021) 559 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (072228/EU XXVII. GP)
eingebracht in der
Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 8. März 2022
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die geplante Verordnung betrifft alternative Treibstoffe für LKW, PKW und leichte Nutzfahrzeuge, See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge. Sie ist Teil des großen Gesetzespakets „Fit for 55“, mit dem die Kommission das EU-Ziel umsetzen will, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
Die gegenständliche Verordnung ist ein zentrales Element auf europäischer Ebene, um substantielle Treibhausgaseinsparungen im Verkehrsbereich zu erreichen. Sie soll einen für alle EU-Staaten gültigen Rahmen geben und für den Ausbau einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sorgen. Folglich soll ein ausreichendes Netz an Ladestationen, angemessene Verbraucher*inneninformationen und eine effektive Integration der Fahrzeuge in die Stromnetze sichergestellt werden. Das Ziel der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2014, die durch die Verordnung nun ersetzt werden soll, liegt in der Beschleunigung des europaweiten Ausbaus von Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Fahrzeuge und der Schaffung von Interoperabilität. Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt dieses Ziel.
Der rasche Ausbau der Infrastruktur ist parallel zum Markthochlauf und der dynamischen Zunahme der Neuzulassungen von emissionsfreien Fahrzeugen essentiell. Insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr sind laut Ansicht des EU Ausschusses des Bundesrates einheitliche Regeln und ein gemeinsamer Infrastrukturaufbau besonders wichtig.
Diese Verordnung nimmt erstmals auch Ausbauziele für den Schwerverkehr mit auf, gerade dort hat der grenzüberschreitende Charakter besondere Relevanz. Alle diese Aspekte sind auch für Österreich und alle Gebietskörperschaften relevant.
In der Verordnung definierte verbindliche nationale Ausbauziele für öffentliche E-Ladeinfrastruktur sind: 1 kW Ladeleistung pro E-Auto (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) und 0,66 kW pro Plug-in-Hybrid. Bis 2025 soll es verpflichtende E-Ladepools, für PKW und LKW alle 60 km entlang von TEN-V Netz, geben. Bis 2030 sollen H2-Tankstellen (Wasserstoff-Tankstellen) alle 150 km verfügbar sein. Urbane Knoten werden mit konkreten Ausbauverpflichtungen belegt. Vor allem die Verpflichtungen für E-Ladeinfrastruktur für LKWs und die geforderten Wasserstofftankstellen werden die Städte (und hier insbesondere die urbanen Knoten gemäß TEN-V) vor sehr große Herausforderungen stellen, da diese Infrastruktur derzeit noch gar nicht existiert. Der EU Ausschuss ist sich bewusst, dass die Anzahl der urban nodes derzeit zwar gerade ausgeweitet wird, aber sich dieses Dossier derzeit noch in Diskussion (TEN-T VO) befindet. Wissentlich, dass es im stadtnahen Bereich ein Mindestmaß an Infrastruktur braucht, regen die Städte hier an, die Vorgaben für die urban nodes so zu gestalten, dass auch ein gewisses Maß an Freiraum möglich ist.
Bei der Positionierung der E-Ladeinfrastrukturen ist auch darauf zu achten, dass der multimodale Verkehr als Rückgrat der europäischen Wirtschaft unterstützt bzw. weiter forciert wird. Zug und Bus gewährleisten eine wesentliche Basisauslastung im öffentlichen Verkehr. Das ist durch gezielt einzurichtende Ladepools im Umfeld von Multimodalitäts-Hubs wie z.B. Bahnhöfen sicherzustellen bzw. weiter auszubauen. Es sollte auch stärkerer Bezug auf regionale Nahverkehrskonzepte genommen werden.
Der EU Ausschuss des Bundesrates weist darauf hin, dass für schwere Nutzfahrzeuge auch Ladestationen und Abgabestellen geschaffen werden müssen, die einerseits einen nicht unerheblichen Platzbedarf haben und andererseits elektrische Leistungen und technische Anlagen benötigen die im städtischen Gebieten nur sehr schwer zu finden sind. Der EU Ausschuss möchte daher ersuchen Rücksicht auf Städte- und Gemeinden zu nehmen. Platz im öffentlichen Raum ist vor allem in Städten eine sehr knappe Ressource.
Die Errichtung von Ladeinfrastruktur muss dem Rechnung tragen und darf nicht auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer*innen, vor allem des Rad- und Fußverkehrs, erfolgen. Die Ladeinfrastruktur sollte aber so errichtet werden, dass Menschen mit Behinderungen (z.B. Rollstuhl) diese sicher und barrierefrei vom Stellplatz erreichen können.
Der Ausschuss möchte grundsätzlich festhalten, dass der Fokus aller verkehrlichen Maßnahmen des „Fit for 55“-Pakets auf Effizienzsteigerung durch neue Technologien beruht, damit das angestrebte Klimaziel erreicht wird. Das Wachstum beim Verkehr sowie der Trend zu immer größeren Personenkraftwagen hat schlicht Fortschritte durch technische Effizienz mehr als aufgewogen. Dieses strukturelle Problem wird aber in den Vorschlägen und den umfangreichen Anlagen nicht berücksichtigt.
Eine einfache und transparente Vergleichbarkeit der Preise durch eine einheitliche mengenbezogene Preisauszeichnung (kWh) ist derzeit weder in Österreich noch Europa selbstverständlich. Dies verunmöglicht Verbraucher*innen die nötige Berechenbarkeit vor Ladevorgängen und erschwert unnötig den Umstieg auf E-Mobilität. Der EU Ausschuss begrüßt daher die Verpflichtung die Preisbestandteile (Preis pro Ladevorgang, Preis pro Minute und Preis pro kWh) schon vor dem Laden transparent darzulegen. Das vorgeschriebene Monitoring, insbesondere die Meldepflicht für Betreiber bei ad- hoc-Preisen an eine nationale Meldestelle (Art. 18), wird einen effektiven Beitrag zur Tariftransparenz schaffen Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehr und der verstärkte Einsatz energieeffizienter Verkehrsträger (Bahn, Bus, Rad und Fußverkehr) sind aus Sicht des EU Ausschusses des Bundesrates prioritär und bieten sich gerade in dichter besiedelten Regionen an, in denen die Fläche ohnehin beschränkt ist. Auch Maßnahmen in peripheren Regionen, die geeignete Formen eines leistbaren öffentlichen Verkehrs (z.B. Mikro-ÖV oder bedarfsorientierte Angebote als Teil eines integrierten Gesamtsystems) im Sinne einer flächendeckenden öffentlichen Mobilitätsgarantie sicherstellen, müssen als Teil einer nachhaltigen, smarten Verkehrsstrategie stärker betont werden. Die Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene sollte konsequenter weiterverfolgt und folgende Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden: Verdopplung der Güterbeförderungskapazität, großzügiger rascher Ausbau der Bahninfrastruktur für Güter- und öffentlichen Personenverkehr sowie ausreichende Kapazitäten auf dem Schienennetz, um die Verlagerung von Fern- und Transitverkehr von der Straße auf die Schiene zu ermöglichen.
ANTRAG AUF MITTEILUNG
An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Christian Buchmann, Adi Gross, Kolleginnen und Kollegen betreffend
COM (2021) 802 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) (087901/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 8.3.2022 zu TOP 5
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die Kommission hat am 15. Dezember 2021 den Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden COM (2021) 802 vorgelegt. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Vorschlag dar, dass damit die Emissionsfreiheit aller Gebäude in der EU bis 2050 sichergestellt werden soll und damit ein wichtiges Rechtsinstrument zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele für 2030 und 2050 ist. Dieser Vorschlag ist von besonderer Bedeutung, da auf Gebäude 40% des Energieverbrauchs und 36% der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Energiebereich entfallen. Auch zeigt gerade die aktuelle Situation in der Ukraine, wie notwendig eine drastische Reduktion des Energieverbrauchs sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau ist.
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip kann die Union aber nur dann tätig werden, wenn sie in der Lage ist, effizienter zu handeln als die Mitgliedstaaten selbst. In ihrem neuen Vorschlag sieht die Europäische Kommission vor, dass ab 2030 alle Neubauten sog. „Nullemissionsgebäude“, d.h. emissionsfrei, sein müssen, bereits ab 2027 alle öffentlichen Gebäude. Diese „Nullemissionsgebäude“ werden im Vorschlag als Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz definiert, wobei die noch benötigte sehr geringe Energiemenge vollständig durch am Standort erzeugte erneuerbaren Energie, durch eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder durch ein Fernwärme- und Fernkältesystem gedeckt wird. Der EU-Ausschuss des Bundesrates fordert dazu die Kommission auf, die Vorgabe betreffen Energieerzeugung auf regionale Quellen auszuweiten, denn gerade in kleinräumigen Verbünden liegt ein großes Potential erneuerbare Energieträger zu nutzen, sei es z.B. was Flächenverfügbarkeiten für Photovoltaik betrifft oder z.B. Abwärme in nahegelegenen Betrieben.
Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen bis 2025 alle Energieausweise auf einer EU-weit harmonisierten Energieklassenskala von A (entspricht Nullemissionsgebäuden) bis G (entspricht den schlechtesten 15% der Gebäude) beruhen und damit weiter vereinheitlicht werden. Die vorgeschlagene Energieklassengrenzen-Aufteilung entspricht jedoch nicht den tatsächlich gegebenen unterschiedlichen Hüllqualitäten. Notwendig ist vielmehr, dass die Mitgliedstaaten die Energieklassengrenzen nach den nationalen bzw. regionalen Gegebenheiten so festlegen können, dass sie den Bau und die Nutzung von energieeffizienten Gebäuden bestmöglich unterstützen. Es sollte daher den Mitgliedstaaten überlassen sein, wie sie, abhängig von der Verteilung der Energieeffizienz der Gebäude, im Detail die Klasseneinteilung definieren.
Gemäß Artikel 194 AEUV kann die EU im Energiebereich, und damit auch zur Förderung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen gesetzgebende Maßnahmen erlassen. Der vorliegende Vorschlag der EU Kommission sieht für die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Neuerrichtung bzw. größeren Gebäuderenovierung weitere Aspekte wie ein gesundes Raumklima, die Anpassung an den Klimawandel, den Brandschutz, Risiken im Zusammenhang mit intensiven seismischen Aktivitäten, die Entfernung gefährlicher Stoffe einschließlich Asbest und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen vor. Unbestritten sind auch dies relevante Aspekte zur Beurteilung bzw. Errichtung und Renovierung von Gebäuden, allerdings wird nach Auffassung des EU-Ausschusses des Bundesrates damit die Kompetenzgrundlage nach Art. 194 Abs. 2 AEUV überschritten, indem sie in ihren Richtlinienvorschlag Themen aufnimmt, welche nicht die Förderung der Energieeffizienz betreffen.