
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-158 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 06. April 2022
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 06. April 2022
1.
COM(2021) 709 final Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Verbringung von Abfällen und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056
(80591/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die gemeinsame Länderstellungnahme vom 28. Jänner 2022.
2. COM(2021) 733 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
(86654/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG vom 21. März 2022.
3.
COM(2022) 131 final Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen/Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen:
Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs
(94574/EU XXVII.GP)
Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:
Seit dem letzten EU-Ausschuss sind folgende Vorschläge für EU-Gesetzgebungsakte eingegangen:
- Teile des Legislativpakets der Kommission zur Nachhaltigkeit von Produkten
- ein Legislativpaket der Kommission zu Cyber- und Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
sowie
- Teile des Legislativpakets der Kommission betreffend Dekarbonisierung der Gasmärkte, Förderung von Wasserstoff und Verringerung der Methanemissionen.
Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- eine einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag der EK für eine Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, COM(2021) 733 final
- eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Vorschlag der EK für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), COM (2021) 802.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
Dr. Karl-Heinz-Tanner (BKA)
Mag. Gernot Lorenz (BMK)
Mag. Gregor Wenda (BMI)
Mag. Tobias Molander (BMI)
Dipl.-Ing. Dr. Thomas Fischer (WKÖ)
Abfallverbringung
Mit internationalen Mülltransporten beschäftigte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats anhand eines entsprechenden Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission. Als wichtiger Akteur im globalen Abfallgeschäft führte die EU der Kommission zufolge im Jahr 2020 etwa 32,7 Mio. Tonnen Abfall im Wert von 13 Mrd. € in Drittstaaten aus, was einem Anstieg von 75% seit 2004 entspricht. Das vor diesem Hintergrund beabsichtigte Vorgehen Brüssels gegen illegale Abfallverbringungen und für mehr Wiederverwertung fand grundsätzliche Zustimmung im Ausschuss. Bedenken gab es allerdings, ob nicht zusätzliche Kontrollvorschriften bei der Wiederverwertung von Abfällen für Verzögerungen sorgen könnten.
Der Verordnungsvorschlag über die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr - kurz "Verbringung" – von Abfällen dient zur Umsetzung des neuen EU-Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft, der im März 2020 angenommen wurde. Dieser Aktionsplan zielt darauf ab, dass die Wiederverwertung von Abfällen erleichtert und die Auslagerung von Abfallproblemen der EU in Drittländer sowie illegale Abfallfuhren unterbunden werden. Gleichzeitig will die EU-Kommission eine bessere Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung gewährleisten und den Verpflichtungen aus dem Null-Schadstoff-Aktionsplan nachkommen. Alle EU-Unternehmen, die Abfälle aus der EU ausführen, werden laut Entwurf verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle empfangen, einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Die geltenden Vorschriften für Verwaltungssanktionen bei der illegalen Verbringung von Abfällen sollen verschärft werden. Für Abfalltransporte innerhalb der EU gebe es hingegen Erleichterungen, wies ein Experte aus dem Klimaschutzministerium (BMK) im Ausschuss auf die geplante Digitalisierung von Nostrifizierungen und Meldungen hin. Zur strengeren Anlagenprüfung sagte er, dass diese besonders in Drittstaaten wesentlich sei, um eine sachgemäße Handhabung des Mülls sicherzustellen.
Ein Vertreter der Wirtschaftskammer meinte bei der Debatte allerdings, dass eine Verschärfung der Kontrollen nicht im Sinne der Kreislaufwirtschaft sei, bei der Abfälle einer schnellen Verwertung zugeführt werden sollten. Besser wäre es, auf die Einhaltung der bestehenden Kontrollvorschriften zu achten. Martin Preineder (ÖVP/N) sieht vor allem Bedarf für bessere Kontrollen bei Endverbringungen von Abfällen. Im Rahmen der Müllverwertung hingegen sollten unbürokratische Kontrollen ausreichen.
In einer gemeinsamen Länderstellungnahme verdeutlichen die Bundesländer ihre grundsätzlich positive Haltung zum Kommissionsvorschlag, angesichts des internationalen Handels mit Abfällen eine bessere Überwachung der Mülltransporte einzuführen. So sei im Sinne des Gesundheits- und Umweltschutzes die Festlegung strengerer Vorschriften für die Abfallausfuhr in Nicht-OECD-Länder und die Verbesserung der Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften über die Abfallausfuhren in OECD-Länder zu begrüßen. Kritisch hinterfragt werden allerdings angedachte Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Verbringung von Siedlungsabfällen, die in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt. Die Kommission sehe hier mehrere delegierte Rechtsakte vor, durch die konkrete Inhalte der Verordnung erst später festgelegt werden, etwa in Zusammenhang mit Einstufungskriterien für Abfälle. Aus dem Klimaschutzministerium heißt es dazu, in einigen Bereichen – beispielsweise Kriterien für Schadstoffgehalte – seien EU-weite Bestimmungen in Form delegierter Rechtsakte durchaus sinnvoll, um einheitliche Standards zu haben. Allerdings gab der Experte Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) Recht, dass der Umfang derartiger direkt wirksamer Vorgaben seitens der EU-Kommission auf das Notwendige zu beschränken sei.
Abgesehen von seiner Kritik an den delegierten Rechtsakten zeigte sich Schennach überzeugt, dass die drastischen Auswirkungen illegaler Müllfuhren in Länder wie Ghana oder Malaysia den Handlungsbedarf der Europäischen Union verdeutlichten. Marco Schreuder (Grüne/W) führte in diesem Zusammenhang die bestehende Rohstoffknappheit vor Augen und Christian Buchmann (ÖVP/St) betonte den Nutzen von Abfällen zur Wertstoff- und Energiegewinnung.
Zu den Abfallarten, die aus der EU in Drittstaaten gelangen, zählen hauptsächlich Eisen- und Nichteisenmetallschrott sowie Papier-, Kunststoff-, Textil- und Glasabfälle. Eingeführt in die Union wurden 2020 etwa 16 Mio. Tonnen Abfall im Wert von 13,5 Mrd. €, zusätzlich wurden etwa 67 Mio. Tonnen Abfall zwischen den Mitgliedstaaten verbracht. Von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) auf die Streckenregulierung der Abfallverbringungen angesprochen, erläuterte der Vertreter des Bundeskanzleramts, dass natürlich darauf geachtet werde, dass wiederverwertbarer Abfall in die nächstgelegene Recyclinganlage gebracht wird, selbst wenn diese sich im EU-Ausland befindet.
Kommunalwahlrecht
Wenig Beifall gab es im Ausschuss für den Plan der EU-Kommission, den Rechtsrahmen der Union für das Kommunalwahlrecht zu ändern. Ähnlich wie die Bundesländer in ihrer Stellungnahme dazu, bezeichneten die Ausschussmitglieder den Vorschlag als überschießend und unverhältnismäßig. In einer einstimmig angenommenen Mitteilung an Brüssel verlieh der Ausschuss zudem seinen Zweifeln darüber Ausdruck, dass die Änderungen tatsächlich die Teilnahme von UnionsbürgerInnen an den Gemeinderatswahlen steigern. Konkret geht es um die Erhöhung der Wahlbeteiligung der rund 13 Millionen EU-BürgerInnen, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland wohnen. Da das Kommunalwahlrecht in Österreich landesgesetzlich geregelt wird, werten Bundeskanzleramt und Innenministerium eine Abschätzung der Bundesländer als ausschlaggebend für die österreichische Position zum Kommissionsvorschlag.
Der Großteil der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Richtlinienbestimmung sei in weiten Teilen in einer beachtlichen Zahl der Mitgliedstaaten bereits verankert, negieren die Bundesländer in einer gemeinsamen Stellungnahme die Notwendigkeit einer Kommunalwahlrechtsänderung. In Österreich böten die bestehenden Gemeindewahlordnungen beispielsweise ausreichend Informationen für alle ansässigen EU-BürgerInnen, etwa mittels Wählerverständigung ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft. Auch die Voraussetzungen für eine Kandidatur zum Gemeinderat seien hierzulande die gleichen, EU-BürgerInnen müssten lediglich eine formlose Erklärung über das Wahlrecht im Herkunftsmitgliedstaat vorlegen.
Gleichermaßen werteten die LändervertreterInnen im Ausschuss den EU-Plan als überschießend, wie sie in einer einstimmig angenommenen Mitteilung an die EU-Kommission darlegen. Vor allem die im Entwurf vorgeschlagene Benennung einer einzigen nationalen Behörde in den Mitgliedstaaten, die eine rechtzeitige Information von ansässigen EU-BürgerInnen über die Bedingungen und Modalitäten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und in die Kandidatenliste sicherstellen soll, sei mit dem föderalen System nicht vereinbar. Das Innenministerium sieht hier ebenfalls eine legistische Unvereinbarkeit, die in den noch ausstehenden Ratsverhandlungen darüber vorgebracht werden müsse. Bei der Debatte untermauerten Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), Ingo Appé (SPÖ/K), Otto Auer (ÖVP/N), Stefan Schennach (SPÖ/W) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) diese Haltung anhand konkreter Beispiele von Gemeinden, die sich um die Wahlteilnahme aller gemeldeten BewohnerInnen bemühen. In Österreich werde bereits viel zur Hebung der Wahlbeteiligung getan, so der Tenor, wobei der NEOS-Mandatar anfügte, dass in einigen EU-Ländern durchaus Registrierungsschwierigkeiten für EU-BürgerInnen bestehen.
In ihrem Richtlinienvorschlag zur Änderung des Kommunalwahlrechts weist die EU-Kommission auf die spezifischen demokratischen Rechte einer Unionsbürgerschaft hin. Demnach haben UnionsbürgerInnen, die in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, leben, arbeiten, studieren oder forschen, sogenannte "mobile EU-BürgerInnen", in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Die Ausübung dieser Rechte sei allerdings mit einigen Schwierigkeiten verbunden, so die Kommission. Probleme gebe es etwa bei der Beschaffung korrekter Informationen zur Ausübung des Wahlrechts und der aufwendigen Abwicklung von Registrierungsverfahren. Außerdem drohe eine Streichung aus der Wählerregistrierung im Herkunftsmitgliedstaat.
Nunmehr will die Kommission die Vorschriften der EU-Richtlinie zum Kommunalwahlrecht aktualisieren, präzisieren und verschärfen. Gemeinsam mit den nationalen Behörden wolle man dadurch eine breite und inklusive Teilnahme mobiler EU-BürgerInnen an Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat unterstützen, heißt es aus Brüssel. Beispielsweise ist im neuen Regelwerk vorgesehen, dass es Wahlinformationen auch in mindestens einer anderen Amtssprache der Union gibt, die von einer möglichst großen Zahl der im Land aufhältigen UnionsbürgerInnen hinreichend verstanden wird. Außerdem sollen die Eintragungsmöglichkeiten mobiler EU-BürgerInnen in die Wählerverzeichnisse des Aufnahmemitgliedstaats eingeschränkt werden, um die Abmeldung aus den Wählerverzeichnissen des Herkunftsmitgliedstaats allein auf dieser Grundlage zu verhindern. Letztendlich gehe es um die Sicherstellung niederschwelliger Informationen über Kommunalwahlen, sodass UnionsbürgerInnen sich auf Gemeindeebene einbringen können, fassten Christian Buchmann (ÖVP/St) und Marco Schreuder (Grüne/W) zusammen. Buchmann teilte überdies die Ansicht von Johannes Hübner (FPÖ/W), dass die verpflichtende Einführung von weiteren Sprachen bei den Informationen über Gemeinderatswahlen angesichts der Sprachenvielfalt in der EU nicht zielführend sei.
Ukraine
Die Europäische Kommission will die freiwillige Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in den EU-Mitgliedstaaten koordinieren und unterstützen. Unter anderem werden für die Bewältigung der größten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg zusätzliche EU-Mittel freigemacht. Im EU-Ausschuss des Bundesrats erfuhren die LändervertreterInnen heute, wie in Österreich den vor dem russischen Angriffskrieg geflohenen UkrainerInnen geholfen wird: Aufenthaltsrecht, erleichterter Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungssystem, Deutsch- und Integrationskurse, Vignettenbefreiung für Hilfstransporte sowie Fahrtkostenbefreiung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gehören laut Innenministerium (BMI) dazu. Ein BMI-Experte stellte den BundesrätInnen im Detail das heimische Registrierungssystem für die Vertriebenen vor, durch das sie anstelle eines Asylbescheids für bis zu drei Jahre eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.
Die russische Invasion der Ukraine hat bereits Millionen Menschen – vor allem Frauen und Kinder – auf der Suche nach Schutz in die Europäische Union getrieben. Indem erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert wurde, habe die EU bereits ihre Aufnahmebereitschaft gezeigt, heißt es in der diesbezüglichen Kommissionsmitteilung. Ukrainischen Staatsangehörigen werde dadurch schnelle und wirksame Hilfe inklusive Zugang zu Unterkünften, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen zuteil, ohne Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Um diesen Rechten auch längerfristige Wirksamkeit zu verleihen, schlägt Brüssel nun einen Maßnahmenplan vor. Von den Ausschussmitgliedern erhält dieses Vorgehen einhellige Zustimmung, wie sie in einer Mitteilung an Brüssel verdeutlichten. Betont wird darin auch die Bedeutung von unbürokratischer und koordinierter politischer, finanzieller, materieller und humanitärer Hilfe für die Ukraine selbst, sowie Solidarität und Unterstützung für jene EU Mitgliedstaaten, die derzeit die Hauptlast bei der Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine tragen.
Über die bereits eingerichtete Solidaritätsplattform im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine sollen die Mitgliedsstaaten Unterstützung bei der Nutzung von verfügbaren EU-Ressourcen und Fachkenntnissen erhalten. Österreich kooperiere etwa über die Plattform mit Moldau, schilderte der Vertreter des Innenministeriums die Übernahme von ukrainischen Flüchtlingen aus diesem Land, das neben Polen, der Slowakei und Ungarn die meisten Geflohenen aus dem Nachbarland aufgenommen hat. Weiters will die Kommission einen schnellen und flexiblen Zugang zu EU-Mitteln gewähren. Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sollten Mitgliedstaaten, wichtigen Organisationen und der Zivilgesellschaft dabei helfen, die Rechte des vorübergehenden Schutzes zu verwirklichen. Über spezielle Registrierungsstrukturen in den Ersteinreise- und Bestimmungslandmitgliedstaaten will man überdies die Geflüchteten vor Gewalt und Menschenhandel schützen. Nach anfänglichen Problemen bei den Registrierungen in Österreich funktioniere das System mit bundesweit 55 Registrierungsstellen inzwischen gut, so der Vertreter des BMI.
Konkret zum Kindeswohl betont die Kommission, dass dessen Wahrung von der Ausreise aus der Ukraine bis hin zur Ankunft im Bestimmungsland mittels Rückverfolgbarkeit sicherzustellen sei. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Verdachtsfälle von Menschenhandel an den Grenzen zu melden und nationale Rechtsvorschriften sowie Überprüfungs- und Überwachungsverfahren für Pflegefamilien einzuhalten. Das Netzwerk der nationalen Berichterstatterstellen zum Menschenhandel ("National Rapporteurs on Trafficking in Human Beings") setze sich tatkräftig für die Sicherstellung einer effizienten Registrierung von Einrichtungen und Personen ein, die Unterbringungs- und Beförderungsleistungen anbieten. Ziel sei, die geflüchteten Kinder vor Missbrauch und Menschenhandel zu schützen. Neben einer stabilen Betreuung bräuchten die traumatisierten Minderjährigen außerdem psychosoziale Unterstützung. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St), Bettina Lancaster (SPÖ/O) und Stefan Schennach (SPÖ/W) hoben in diesem Zusammenhang hervor, dass schon in Hinblick auf die Weiterführung der Bildungslaufbahn der Kinder und Jugendlichen sowie auf deren soziale Entwicklung hier integrative Maßnahmen nötig seien. Die Gemeinden bräuchten dabei allerdings Unterstützung, schon aufgrund der sprachlichen Barrieren.
Für die FPÖ meinte wiederum Johannes Hübner (FPÖ/W), es bestehe kein Bedarf an Integrationsbemühungen, da die meisten UkrainerInnen ehestmöglich zurück in die Heimat wollten. Überdies brachte er einen Antrag auf Stellungnahme ein, der sich gegen die verpflichtende Verteilung von MigrantInnen auf die EU-Staaten ausspricht. Von den übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag aber nicht mitgetragen, zumal eine Quotenverteilung der Ukraine-Flüchtlinge kein Thema im Europäischen Rat sei, wie Marco Schreuder (Grüne/W) festhielt. Der Experte des Innenministeriums bestätigte, dass es keine Quotendebatte rund um die Aufnahme der Geflohenen gebe. Zwar wolle die Mehrheit der ukrainischen Flüchtlinge bald wieder in ihr Land zurückzukehren und es gebe bereits einige Rückkehrbewegungen, doch stehe aus europäischer Sicht schon aus Gründen der Solidarität mit der Ukraine die koordinierte Umsetzung der Hilfen im Vordergrund, so der Experte.
Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) rief, wie eingangs Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St), die abscheulichen Bilder der Gräueltaten im russischen Angriffskrieg in Erinnerung, die unvorstellbares Leid zeigen. SPÖ-Mandatar Schennach sieht daher den Internationalen Strafgerichtshof gefordert, Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen anzustellen.
Die folgenden Anträge auf Mitteilung wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.
Antrag auf MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend
COM (2021) 733
final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten
der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen
für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen
Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) (086654/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. April 2022
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und
das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Laut Artikel 22 Absatz 1 AEUV besitzen Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU als ihrem Herkunftsland ansässig sind (sog „mobile EU-Bürgerinnen und –bürger) das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Die Richtlinie 94/80/EG vom 19. Dezember 1994 enthält dabei konkret Bestimmungen für die Teilnahme an Kommunalwahlen. Auch wenn das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen (und auch Europawahlen) auf rund 13,5 Millionen Menschen in der EU zutrifft, machen derzeit nur wenige von diesem Recht Gebrauch. Um die Wahlbeteiligung mobiler EU-BürgerInnen zu steigern, schlägt die Europäische Kommission eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinie für Kommunalwahlen vor.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt die Intention der Europäischen Kommission, eine breite und stärkere Teilnahme mobiler EU-BürgerInnen an den Kommunalwahlen im jeweiligen Wohnsitzland zu erreichen. Laut dem entsprechenden Richtlinienvorschlag sollen mobile EU-BürgerInnen besser und proaktiv von ihrem Wahlrecht informiert werden sowie der Registrierungsprozess in den Mitgliedstaaten vereinfacht werden. Weiters soll eine Löschung von EU-BürgerInnen aus dem Wählerverzeichnis ihres Herkunftslandes aufgrund der Ausübung des Wahlrechts im Wohnsitzstaat unterbunden, sowie die Erhebung und der Austausch von Daten zur Beteiligung mobiler UnionsbürgerInnen in Kommunalwahlen unter den Mitgliedstaaten ausgebaut werden.
Der EU Ausschuss des Bundesrates ist jedoch im Hinblick auf die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 94/80/EG der Ansicht, dass ein Großteil der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Richtlinie in weiten Teilen in einer beachtlichen Anzahl von Mitgliedstaaten, darunter in Österreich, bereits verankert ist.
Die Einführung von standardisierten Formularen für die Eintragung der aktiv Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, welche in Form von delegierten Rechtsakten erfolgen soll, wird im Hinblick auf das bereits in einem Großteil der Mitgliedstaaten gut funktionierenden Registrierungsverfahren als nicht notwendig erachtet.
Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt die Intention der Kommission in Artikel 12 des Richtlinienvorschlages, welcher die proaktive Informierung der betreffenden UnionsbürgerInnen bei Kommunalwahlen vorsieht. Jedoch wird die vorgeschlagene Benennung einer einzigen nationalen Behörde in den Mitgliedstaaten, welche eine rechtzeitige Informierung von mobilen UnionsbürgerInnen über die Bedingungen und Modalitäten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und in die Kandidatenliste sicherstellen soll, angesichts der föderalen Behördenstruktur, so auch in Österreich in Bezug auf Gemeinderatswahlen, als nicht notwendig bzw. zweckmäßig angesehen.
Nicht zuletzt merkt der EU Ausschuss an, dass zu prüfen ist, ob mit dem Vorschlag der Kommission, Wahlinformation in einer weiteren Amtssprache der EU bereitzustellen, im Vergleich zu bestehenden Informationsangeboten das Ziel einer erhöhten Wahlbeteiligung tatsächlich erreicht werden kann und demgegenüber Mitgliedstaaten einem erhöhten Verwaltungsaufwand gegenüberstehen.
Antrag auf MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend
COM (2022) 131 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschaft- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs (094574/EU XXVII. GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. April 2022
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und
das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Der vom russischen Präsidenten Wladimir Putin am 24. Februar 2022 gestartete Angriffskrieg auf die Ukraine dauert nun bereits seit mehr als fünf Wochen an. Der 24. Februar stellt einen Wendepunkt in der europäischen Geschichte dar und der russische Angriffskrieg, ein eklatanter Bruch des Völkerrechts, wurde von der Mehrheit der Staaten, darunter Österreich, aufs Schärfste verurteilt. Seither wurden massive Sanktionenpakete durch die EU geschnürt, welche bereits Auswirkungen auf die russische Wirtschaft zeigen, und weitere Sanktionen gegen Belarus durch die EU verabschiedet. Die humanitären Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sind fatal. Mit den jüngsten, erschütternden Berichten über mutmaßliche Kriegsverbrechen an Zivilistinnen und Zivilisten in Vororten rund um Kiew, etwa in der Stadt Butscha, hat der Krieg in der Ukraine eine neue grausame Dimension und Intensität erreicht. Alle Beweise über die behaupteten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind rasch zu sammeln und unabhängig zu untersuchen, sowie alle Verantwortlichen für die mutmaßlichen Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Die massiven Kriegshandlungen wirken sich auch auf die Zahl der Schutzsuchenden aus. Laut UNHCR wurden bisher ca. 4,2 Millionen Menschen aus der Ukraine vertrieben, hauptsächlich Frauen und Kinder, davon ca. 3,8 Millionen alleine in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Rund 12 Millionen Menschen sitzen weiterhin in der Ukraine fest.
Die sich daraus ergebenden Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten aufgrund des erhöhten Andrangs von Schutzsuchenden aus der Ukraine konfrontiert sind, sind groß. Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23. März 2022 enthält Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Mitgliedstaaten bei der Deckung des Bedarfs der Vertriebenen zu unterstützen, damit die Vertriebenen im Rahmen ihres temporären Schutzstatus in der EU auf Grundlage der Vertriebenen-VO ihre Rechte auf Unterkunft, medizinische Versorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildung wahrnehmen können.
Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt diese Mitteilung und die von der Union durchgeführten unmittelbaren Unterstützungsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus braucht es weiterhin unbürokratische und koordinierte politische, finanzielle, materielle und humanitäre Hilfe für die Ukraine selbst, sowie Solidarität und Unterstützung für jene EU Mitgliedstaaten, die bei der Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine bisher die Hauptlast tragen. Der EU Ausschuss begrüßt weiters, dass die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für die am meisten betroffenen Nachbarländer weiterhin über bereits bestehende Finanzierungsmechanismen der EU erfolgen.
Österreich hat seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Sinne der Nachbarschaftshilfe so schnell als möglich humanitäre Hilfe und Sachgüterlieferungen für die Ukraine und die Nachbarländer vor Ort geleistet und wird dies auch weiterhin tun. Neben Unterstützung bei der Ausreise besonders vulnerabler Gruppen aus dem Kriegsgebiet sowie aus Moldau nach Österreich wurden bislang 17,5 Millionen EUR aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt, daneben 2 Millionen EUR als gemeinsame Soforthilfeaktion der Bundesländer. Im Wege des Zivilschutzmechanismus der EU hat Österreich bislang 36 LKWs mit Hilfsgütern im Wert von 1,6 Millionen EUR und einem Gewicht von über 430 Tonnen in die Ukraine und die Nachbarländer versendet, weitere Transporte werden laufend vorbereitet
Hinzu kommt die Unterstützung der von der Aufnahme von Personen, die die Ukraine verlassen mussten, besonders betroffene Republik Moldau mit 10 Millionen EUR. 10 Millionen EUR wurden an den „Trust Fund Ukraine 2022“ der Weltbank geleistet. Besonders hervorzuheben sind 100.000 EUR für den Schutz von ukrainischen Journalistinnen und Journalisten im Wege der UNESCO. Besonders den Journalistinnen und Journalisten in der Ukraine, welche die mutige Aufgabe übernehmen, unter lebensbedrohlichen Umständen aus dem Kriegsgebiet zu berichten, gebührt Solidarität und hohe Anerkennung.
Der folgende FPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde von den übrigen Fraktionen im Ausschuss abgelehnt.
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM (2022) 131 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs (094574/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. April 2022
In Krisenmomenten maßt es sich die Europäische Union immerzu an, unheilvolle Maßnahmen im Sinne einer weiteren Zentralisierung durchzudrücken. Ganz im Sinne des berühmten Zitates von Winston Churchill „Never let a good crisis go to waste“, versucht die Europäische Union, den Krieg in der Ukraine für ihre zentralistischen Interessen auszunutzen. Gerade in Migrationsfragen können hierbei jedoch unkalkulierbare Konsequenzen die Folge sein.
Bereits bevor die militärischen Operationen Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 begannen, wurde die zwanghafte Verteilung von Migranten auf europäischer Ebene forciert. So beispielsweise knapp vor Kriegsausbruch bei einem informellen Treffen der EU-Innenminister im französischen Lille vom 3.-4. Februar 2022. Österreich war bei dieser Sitzung durch den Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner vertreten.
Im Wahlkampf 2019 hat die ÖVP der österreichischen Bevölkerung einen restriktiven Migrationskurs versprochen, tatsächlich bekommen hat sie Rekordzuwanderungszahlen. Allein 2021 stiegen die Asylantragszahlen um mehr als 160 Prozent. Um den Schein zu wahren appellierte Innenminister Karner im Vorfeld des Treffens in Lille für eine „Allianz der Vernunft“ und forderte einen stärkeren und robusteren Außengrenzschutz. Außerdem wurde er dahingehend zitiert, dass man über einen Verteilungsmechanismus derzeit nicht reden brauche (APA 03.02.2022: Karner pocht bei Migration auf "Allianz der Vernunft").
Angesichts dieser vollmundigen Ansagen konnte der interessierte Medienkonsument dann nur staunen, als Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin mitteilte, dass Länder, die keine Migranten aufnehmen möchten, zukünftig hohe finanzielle Beiträge zu bezahlen haben. Darauf hätte man sich einstimmig geeinigt.
Euractiv berichtete darüber wie folgt:
„Nach dem Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag (3. Februar) verkündete der französische Innenminister Gérald Darmanin, dass man sich auf eine verpflichtende Solidarität bei Migrationsfragen geeinigt hätte. Frankreich sucht dabei den engen Schulterschluss mit Deutschland. Frankreich hat es sich zum Ziel gesetzt, Regelungen zu mehr verpflichtender Solidarität bei der Verteilungsfrage von Flüchtlingen innerhalb der EU-Staaten zu schaffen. Hierbei soll es den Mitgliedsstaaten offen stehen, ob sie mehr Flüchtlinge aufnehmen, oder die aufnahmewilligen Staaten finanziell unterstützen. „Alle waren sich einig, dass es eine wichtige Dosis Verantwortung und eine gewisse verpflichtende Solidarität gibt“, sagte Darmanin auf einer Pressekonferenz nach dem informellen Treffen der Innenminister. Diese verpflichtende Solidarität wird hierbei „nicht freiwillig sein.“ „Wenn es keine Verteilung gibt, wird es eine Menge finanzieller Unterstützung geben“, sagte der französische Innenminister weiter. „Wir brauchen mehr Solidarität in der Verteilungsfrage“, fügte er hinzu. Wie diese verpflichtende Solidarität und die finanzielle Beteiligung in der Praxis ausgestaltet wird, muss erst im Detail am Ratstreffen der Innenminister am 3. März verhandelt werden. Allerdings würden alle Mitgliedsstaaten den Ansatz „prinzipiell“ unterstützen. Wir haben „die vollste Unterstützung der Mitgliedsstaaten“, betonte auch die zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson und fügte hinzu, dass die Atmosphäre bei dem Treffen „sehr positiv“ gewesen sei“ (Euractiv 04.02.2022: EU-Staaten einigen sich auf “verpflichtende Solidarität“ bei Migration).
Nun stellt sich der Bürger berechtigterweise die Frage, ob Österreich, mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres, zukünftig zu Strafgeldern verdonnert werden kann, wenn das Versprechen eingelöst werden sollte, keine Migranten mehr aufzunehmen? Wie ist dieser „Solidaritätsmechanismus“ mit einem strikten Nein zu jedweder Verteilung von Migranten zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinbaren?
Über diese brennenden Fragen konnte auch das halbherzige Dementi im „Standard“ nicht mehr hinwegtäuschen: „‚Es gab keine Einigung zu diesem Punkt‘, widersprach ein Sprecher von Gerhard Karner (ÖVP). ‚Einigkeit bestand lediglich darüber, die Themen beim Asyl und Migrationspakt schrittweise zu verhandeln.‘ Darüber hinaus würden bei einem informellen Rat keine formellen Beschlüsse gefasst“ (Der Standard 04.02.2022: EU-Länder sollen künftig Migranten aufnehmen oder zahlen).
Der Widerspruch zur mutmaßlichen Einigung kann wohl nicht sehr ausgeprägt gewesen sein, wenn der französische Innenminister und die EU-Kommissarin diesen offensichtlich überhört haben. Besonders gefährlich ist dieser wachsweiche Kurs des Innenministers auf europäischer Ebene in Krisenmomenten, da die Europäische Union dafür bekannt ist, solche Phasen auszunutzen, um ihre Zentralisierungsphantasien durchzupeitschen. Der Krieg in der Ukraine könnte demnach zum Anlass genommen werden, um den unseligen Migrationspakt der Europäischen Kommission zu forcieren. Darüber hinaus brannte die Debatte über verpflichtende Verteilungsquoten sehr schnell wieder auf. Die verpflichtende Aufnahme von Migranten nach einem von Brüssel festgelegten Verteilungsschlüssel ist sicherlich nicht im Interesse Österreichs und seiner Bürger, ebenso wenig wie die Aussicht auf Strafzahlungen bei Verweigerung dieses sogenannten „Solidaritätsmechanismus“.
Nachdem die deutsche Innenministerin Nancy Faeser vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine eine verpflichtende Quote forderte, sprach sich Innenminister Karner – zumindest gegenüber der Öffentlichkeit – gegen eine solche aus. Doch die Europäische Kommission lässt nicht locker: „Innenkommissarin Ylva Johansson schlug als Teil eines Zehn-Punkte-Plans für mehr EU-Koordinierung einen Index vor, der die freiwillige Verteilung einfacher machen soll. Dieser soll im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße berücksichtigen, wie viele Flüchtlinge - nicht nur aus der Ukraine - sich derzeit in einem Land aufhalten“ (APA 28.03.2022: EU setzt auf freiwillige Flüchtlingsverteilung - Zehn-Punkte-Plan). Nun wird der „Schlüssel“ also Index genannt und noch von Freiwilligkeit gesprochen. Verdächtig ist jedoch, dass dieser Index gleich sämtliche Migranten in einem Land erfassen soll. Der Plan wirkt damit wie eine Vorbereitungshandlung zu dem geplanten „Solidaritätsmechanismus“, inklusive einer verpflichtenden Quote an zugewiesenen Migranten pro EU-Mitgliedstaat. Anzumerken ist, dass für Innenminister Karner nach eigener Aussage der Plan „in den wesentlichen Teilen in die richtige Richtung“ geht (APA 28.03.2022: EU setzt auf freiwillige Flüchtlingsverteilung - Zehn-Punkte-Plan).
Auch die Aussagen seines Parteikollegen, des Vizepräsidenten des EU-Parlaments Othmar Karas (ÖVP), sind beunruhigend: „Wir brauchen jetzt eine faire & solidarische Verteilung von Flüchtlingen“, fordert dieser. „Dieser Akt der Solidarität sollte Auftakt zur überfälligen neuen gemeinsamen EU-Flüchtlingspolitik werden“ (APA 28.03.2022: Ukraine - Karner gegen verpflichtende Quote bei Flüchtlingsverteilung).
Das Ziel müsste es jedoch sein, die illegale Einwanderung zu stoppen, anstatt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Solidarisch sollte die Bundesregierung zuallererst mit der eigenen Bevölkerung sein – und das bedeutet für Österreich einen Asylstopp und einen echten Grenzschutz. Österreich hat sich klar gegen die Verteilung von Migranten unter den EU-Mitgliedstaaten, sowie gegen mögliche Strafzahlungen bei Verweigerung des Verteilungsmechanismus, zu positionieren.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich vehement gegen jedwede Form der verpflichtenden Verteilung von Migranten zwischen den EU-Mitgliedstaaten auszusprechen. Verpflichtende Quoten zur Aufnahme von Migranten, sowie EU-Strafzahlungen für die Weigerung diese Quoten zu erfüllen, sind kategorisch abzulehnen. Der Bundesminister für Inneres wird darüber hinaus aufgefordert, dem von der Europäischen Kommission forcierten Migrationspakt deutlich eine Absage zu erteilen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.