
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-159 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 11. Mai 2022
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 11. Mai 2022
§ COM(2022) 134 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein,
Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen
für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/787 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
(95911/EU XXVII.GP)
§ COM(2022) 122 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der
Union
(94410/EU XXVII.GP)
§ COM(2022) 105 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(94566/EU XXVII.GP)
§ COM(2021) 891 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
(89350/EU XXVII.GP)
Eingangs berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann über aktuelle Entwicklungen.
§ Am 9. Mai 2022, ist die Konferenz zur Zukunft Europas (ZK) mit einer Abschlussveranstaltung in Straßburg zu Ende gegangen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch der Bericht zu den Endergebnissen der Konferenz präsentiert, dessen Kernstück die von der Plenarversammlung verabschiedeten 49 Empfehlungen bilden. Nun trete man in die Umsetzungsphase ein, so Buchmann. Dazu sei im österreichischen Parlament am 24. Juni 2022 von 14.00 bis 16.30 Uhr im Dachfoyer der Hofburg eine gemeinsame Veranstaltung des EU-Ausschusses des Bundesrates und des Unterausschusses in Angelegenheiten der EU des Nationalrates geplant. Zu dieser würden neben den Mitgliedern unserer Ausschüsse auch alle österreichischen Bürgerinnen und Bürger und Bundesministerinnen, die an der ZK teilgenommen haben, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Martin Selmayr, eingeladen werden.
§ Weiters soll am 28. Juni 2022 der Besuch einer Delegation des EU-Ausschusses des Tschechischen Senats stattfinden. Im Rahmen dessen sei nach einem gemeinsamen Mittagessen um 14.30 Uhr eine Aussprache mit Mitgliedern des EU-Ausschusses vorgesehen, bevor die Delegierten eine Aussprache mit Mitgliedern des EU-Ausschusses des Nationalrates und einen kurzen Höflichkeitsbesuch bei der Präsidentin des Bundesrats haben.
§ Auch für die Zeit nach dem Sommer gebe es bereits Pläne: Die Reise einer Delegation des EU-Ausschusses des Bundesrats nach Luxemburg werde von 12. bis13. September 2022 stattfinden. [ Die Anreise werde aus organisatorischen Gründen voraussichtlich bereits am Abend des Sonntag, 11. September erforderlich sein. ]
§ Am Programmentwurf werde derzeit in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Botschaft Luxemburg gearbeitet. Er werde voraussichtlich Besuche im EuGH, in der Europäischen Staatsanwaltschaft, in der Europäischen Investitionsbank und im luxemburgischen Parlament umfassen.
[ Die Parlamentsdirektion werde zeitnah ein Nominierungsersuchen im Verhältnis 5V : 3S : 2F : 1G (Shapley) an die Klubs richten, in dem eingeladen wird, Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrates für diese Reise zu nominieren. ]
§ Vom Ausschuss für die Integration in die Europäische Union des ukrainischen Parlaments sei eine Anfrage betreffen eines Online-Meetings mit dem EU-Ausschuss des Bundesrats gekommen. Grundsätzlich signalisierten sämtliche Fraktionen ihre Zustimmung zu einem ergebnisoffenen Dialog mit ukrainischen Abgeordneten. Wichtig sei dabei, keine unerfüllbaren Erwartungen zu schüren, unterstrichen neben Buchmann (ÖVP/St) auch Stefan Schennach (SPÖ/W) und Johannes Hübner (FPÖ/W).
Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Buchmann über kürzlich eingelangte EU-Gesetzgebungsakte:
- ein Legislativpaket der Kommission betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Bewältigung der Ukrainekrise
- Teile des Legislativpakets der Kommission zur Nachhaltigkeit von Produkten
sowie
- ein Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:
§ Herr Mag. Arno Spiegel (BKA)
§ Frau Dr.in Anna Zauner (BMLRT)
§ Herr Mag. Patrick Schopf (BMLRT)
§ Herr Dr. Manquet (BMJ)
§ Herr StA Mag. Selim (BMJ)
§ Herr Mag. Martin Witzmann (BMI)
§ Herr Mag. Bernhard Brait (BMI)
Lebensmittelkennzeichnung
Um das gegenwärtige System geografischer Angaben auf Traditionsprodukten im Lebensmittelbereich zu präzisieren und die damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums zu stärken, schlägt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung darüber vor. Dem EU-Ausschuss erläuterte eine Expertin aus dem Landwirtschaftsministerium die Details des Verordnungsentwurfs. Unter anderem sieht er ein strengeres Vorgehen gegen gefälschte Angaben, "wider Treu und Glauben", vor, wodurch die Echtheit von Erzeugnissen garantiert werden sollte. Zentral sei dabei der Schutz althergebrachter Bezeichnungen von Lebensmitteln, um traditionelle Erzeugnisse und Produktionsmethoden aufzuwerten, heißt es im Entwurf. Generell sollten zum Nutzen der ländlichen Wirtschaft geografische Angaben in der gesamten Union öfter genutzt werden, die Registrierungsverfahren will man in diesem Zusammenhang effizienter gestalten.
Mit der freiwilligen Anwendung bestimmter spezifischer Nachhaltigkeitskriterien bei der Produktdefinition will Brüssel auch zur nachhaltigeren Gestaltung des Lebensmittelsystems in der Union beitragen. Tierwohl werde dabei vom Nachhaltigkeitsbegriff bei der Spezifikation von Waren umfasst, erfuhr Bettina Lancaster (S/OÖ) auf ihre Nachfrage von der Ministeriumsvertreterin.
Mit Partnerschaften innerhalb der Lebensmittelversorgungskette sollen dem Vorschlag zufolge Erzeuger:innen und Erzeuger:innenvereinigungen in die Lage versetzt werden, ihre in geografischen Angaben verkörperten Vermögenswerte besser zu verwalten. Erzeuger:innengemeinschaften würden dadurch gestärkt, betonte Martin Preineder (ÖVP/N). Konsument:innen würden wiederum durch deutlichere Produktspezifikationen darin unterstützt, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen. Ihre Unterstützung für diese EU-Initiative drückten in der Debatte auch Stefan Schennach (SPÖ/W) und Peter Raggl (ÖVP/T) aus.
Das Landwirtschaftsministerium lobt ebenfalls die geplanten Verordnungsänderungen zum Schutz des Namens bestimmter Erzeugnisse. Dadurch würden die einzigartigen Merkmale der Produkte aufgrund ihres geografischen Ursprungs sowie des traditionellen Know-hows bei der Erzeugung gefördert. Leichte Bedenken gibt es vom Ministerium
jedoch in Bezug auf die von der EU-Kommission angedachte Durchsetzungsbehörde, die jeder Mitgliedstaat zur Umsetzung der Verordnung benennen soll. Konkret sollte diese Behörde zahlreiche Dienststellen einschließlich Polizei, Stellen zur Bekämpfung von Produktfälschungen, Zoll, Ämter für geistiges Eigentum, Lebensmittelkontrollbehörden und Einzelhandelsinspekteur:innen koordinieren, was rechtlich schwierig werden und zusätzliche Kosten verursachen könnte, so das Landwirtschaftsministerium.
Cyber-Sicherheit
Auf Grundlage der EU-Sicherheitsstrategie und der Cybersicherheitsstrategie der Union will die EU ihre digitale Infrastruktur besser vor Angriffen aus dem Internet schützen. Zwischen 2019 und 2021 sei bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union die Zahl der erheblichen Sicherheitsvorfälle dramatisch gestiegen, beschreibt die Kommission in ihrem Verordnungsentwurf den Hintergrund ihres Vorhabens, der "fortgeschrittenen andauernden Bedrohung" entschlossen entgegenzutreten. Deswegen schlägt sie vor, das bestehende "EU-Reaktionsteam für IT-Sicherheitsvorfälle (Computer Emergency Response Team - CERT) in ein "Cybersicherheitszentrum" mit erweiterten Ressourcen umzuwandeln, das für die Etablierung eines einheitlich hohen Cybersicherheitsniveaus in allen Verwaltungsbereichen der Union sorgt. Angesichts der Zunahme von Telearbeit, der Migration von Systemen in die Cloud und der zunehmenden Auslagerung von IT-Diensten bedürfe es in den Informationssystemen der EU einer robusten Absicherung vor Cyberangriffen, schon zum Schutz von Entscheidungsprozessen, unterstreicht die Kommission.
Das Bundeskanzleramt (BKA) nennt als Maßnahmen, die laut Kommissionsplan für mehr Cybersicherheit in EU-Institutionen sorgen sollen, unter anderem die Durchführung regelmäßiger Reifebewertungen von Cybersicherheitsmaßnahmen und eine vom CERT koordinierte Weitergabe von Informationen zwischen den Organisationen über Cyberangriffe. Grundsätzlich begrüße Österreich die Initiativen zur Erhöhung der Cybersicherheit in der Union, sagte der BKA-Vertreter im Ausschuss und bezog sich dabei nicht nur auf den gegenständlichen Kommissionsvorschlag, sondern auch auf "NIS 2", die fast ausverhandelte neue Richtlinie der EU zur Netz- und Informationssicherheit. Auch die Einsetzung eines neuen interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirats ("IICB") zur Steuerung der Umsetzung der Verordnung sei sinnvoll. Allerdings merkte der Experte an, man habe eine schriftliche Bestätigung eingefordert, dass die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens – speziell die Erweiterung von CERT um 11 Planstellen – wie angekündigt durch Kommissionsgelder gedeckt werden. Stefan Schennach (SPÖ/W) hatte im Entwurf eine fehlende Klarheit über die Deckung der Mehrausgaben geortet und Johannes Hübner (FPÖ/W) hinterfragte überhaupt die Relevanz des Themas für die Mitgliedstaaten, sofern sich nicht zur Finanzierung der IT-Sicherheit in den EU-Behörden beitragen sollten.
Bernhard Hirczy (ÖVP/B) und Christian Buchmann (ÖVP/St) verdeutlichten wiederum, jede Maßnahme für mehr Cybersicherheit sei in Zeiten der Digitalisierung zu begrüßen. "Wir leben in einem vernetzten Europa" erinnerte Buchmann, der Schutz vor Angriffen aus dem Internet sei letztlich eine Schnittstellenfrage, die alle Ebenen betreffe. Hirczy wies zudem darauf hin, die EU-Kommission habe ihren Vorschlag vorab dem EU-Rechnungshof zur Durchsicht gegeben und dessen Empfehlungen großteils eingearbeitet.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Der EU-Ausschuss des Bundesrats diskutierte einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Vorschlag wurde grundsätzlich begrüßt. Die Bundesrät:innen interessierten sich insbesondere für den verbundenen Änderungsbedarf im nationalen Recht sowie für die Beweisführung. Laut Justizministerium sei kein "Systembruch" notwendig. An mehreren Stellen müsste aber adaptiert werden, um dem Richtlinienvorschlag zu entsprechen. Ein von den SPÖ-Bundesrät:innen eingebrachter Antrag auf Stellungnahme, der zu einem raschen Abschluss der europäischen Verhandlungen führen soll, wurde mehrheitlich angenommen.
Die EU beschäftige sich derzeit intensiv mit der Bekämpfung geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt und habe dazu einen Vorschlag zu einer Richtlinie vorgelegt, informierte ein Vertreter des Justizministeriums den EU-Ausschuss des Bundesrats
In der Richtlinie werden unter anderem Vergewaltigung, weibliche Genitalverstümmelung, nicht-einvernehmliche Weitergabe von Pornos, Cyberstalking und Cybermobbing thematisiert. Inhaltlich stellt die Kommission bei Vergewaltigung auf die fehlende Zustimmung der Frau ab. Strafbar sind demnach nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen an einer Frau durch vaginale, anale oder orale Penetration mit einem Körperteil oder Gegenstand.
Ein Staatsanwalt, der dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stand, erklärte, dass die in der Richtlinie genannten Bestimmungen in Teilbereichen über die österreichischen Bestimmungen zur Vergewaltigung hinaus gehen. Neu im Vergleich zum österreichischen Recht sei die Strafbarkeit der Herstellung sogenannter Rachepornos.
Die EU sehe einheitliche Mindesthöchststrafen vor, diese betragen beispielsweise 8 Jahre bei allen Formen der Vergewaltigung. Der Richtlinienvorschlag liege in englischer Sprache und deutscher Arbeitsübersetzung vor, hob der Staatsanwalt sinnverändernde Abweichungen zum englischen Text hervor.
Das Justizministerium schätzt den Vorschlag der Kommission positiv ein und unterstützt ihn auf europäischer Ebene. Die Verhandlungen stehen noch am Beginn, sodass einige Bestimmungen noch einer Analyse und Diskussion unterzogen werden müssen. Zu beachten sei, dass die Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht umstritten ist, betonte der Vertreter des Justizministeriums. Zudem habe Österreich in den letzten Jahren auf nationaler Ebene bereits zahlreiche praktische und legislative Maßnahmen zur Bekämpfung
von Gewalt im häuslichen Bereich ergriffen. Diese müssten adaptiert werden, obwohl ein funktionierendes System bestehe. Bei Anstiftung, Beihilfe und Versuch sehe der Richtlinienvorschlag Mindesthöchststrafen vor, die den österreichischen Strafrahmen deutlich übersteigen, analysierte der Experte, anerkannte aber die Bedeutung eines solchen Rechtsakts auf europäischer Ebene.
Breite Zustimmung gab es auch bei den Bundesrät:innen. Aus Sicht der SPÖ ist der Richtlinien-Vorschlag sehr zu begrüßen, betonte Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Der Vorschlag gehe über die Istanbul-Konvention hinaus, da Cyberkriminalität stärker berücksichtigt werde. Angriffshandlungen gegenüber Frauen hätten im Netz neue Formen angenommen und der rechtliche Rahmen hinke hinterher. Mit einem Antrag auf Stellungnahme machte sich Grossmann für einen raschen Abschluss der europäischen Verhandlungen stark. Grossmann trat darin auch für einen Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul Konvention ein. Der Antrag wurde von den Bundesrät:innen mehrheitlich angenommen. Dagegen stimmte nur die FPÖ.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte den Vorstoß der EU, da der Schutz von Frauen höchste Priorität habe. Österreich habe bereits einen hohen Schutzstandard. Unterstützt werde die Richtlinie, sofern faktische Verbesserungen für den österreichischen Rechtsbestand erzielt werden. Bestehende österreichische Standards seien bei den Verhandlungen zu verteidigen, verlangte sie. Bei sprachlichen Abweichungen forderte Eder-Gitschthaler, sensibel vorzugehen. Die ÖVP unterstütze den SPÖ-Antrag auf Stellungnahme, um gemeinsam ein starkes Zeichen zu setzen, betonte die Bundesrätin.
Für Adi Gross (Grüne/V) ist es erschreckend, dass sich viele EU-Staaten sich dagegen wehren, Strafbestimmungen bei Gewalt gegen Frauen einzuführen, wie er sagte. Daher sei es zu befürworten, dass nun die EU eingreife. In Österreich sei ein sehr guter Rechtsrahmen vorhanden, so Gross, der sich dafür aussprach die vorhandenen Standards zu schützen. Auch Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/Wien) sah darin einen Schritt in die richtige Richtung, EU-Standards würden den Schutz und die Prävention erhöhen.
Aus gutem Grund gehöre das Strafrecht zum nationalen Recht und nicht zum Gemeinschaftsrecht, vertrat Johannes Hübner (FPÖ/W) eine gänzlich andere Sichtweise. Der Vorschlag beinhalte "massive strafrechtliche Änderungen, die nicht in die Kompetenz der EU fallen", argumentierte er. Andere Mitgliedstaaten sollen zur Umsetzung von
Rechtsbestimmungen gezwungen werden, die nicht dem nationalen Willen entsprechen. Hübner sah in der Auslegung der Rechtsgrundlage "eine Aushebelung der EU-Verfassung". Dass bei einer Vergewaltigung auf die fehlende Zustimmung der Frau abgestellte werde, würde zu Beweisproblemen führen. In diesem Fall müsste sich ein Mann stets die Zustimmung schriftlich geben lassen, was nicht der Praxis entspreche, argumentierte er.
Demgegenüber argumentierte der Staatsanwalt, dass das Gericht anhand der Beweiswürdigung entscheide. Auch eine schriftliche Zustimmungserklärung könne jederzeit wiederrufen werden und der Richter bzw. die Richterin entscheide anhand der Glaubwürdigkeit der Personen. Der Staatsanwalt wies insbesondere darauf hin, dass Schweigen laut Kommission nicht als Zustimmung angesehen wird. Bei der Zustimmung gehe die Kommission von einem "aktiven Handeln der Frau" aus.
Schengen-Kodex
Der EU-Ausschuss des Bundesrats widmete sich einem Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Schengener Grenzkodex (Verordnung über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen). Die EU-Kommission zieht darin Lehren aus Krisen wie der Pandemie, Terroranschlägen sowie der Instrumentalisierung von Migrantinn:en und will den Schengen-Raum stärken. Den Vorschlägen zufolge sollen Kontrollen im eigentlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum wieder die Ausnahme werden.
Im Zentrum der Novelle steht die einheitliche Anwendung von Maßnahmen an den Außengrenzen im Fall einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit. Bei Bedrohungen, von denen die Mehrheit der Mitgliedstaaten gleichzeitig betroffen ist, soll ein Notfallplan erstellt werden. Konkret schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, dass die EU-Staaten im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit verbindliche Reisebeschränkungen an den Außengrenzen einführen können. Bei Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder durch Terror könnten die EU-Staaten auch Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums einführen. Bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen soll es Verfahrenskontrollen geben. Die Möglichkeit zur Verlängerung der Binnengrenzkotrollen wird auf einen Höchstzeitraum von insgesamt zwei Jahren ausgeweitet.
Zugleich will die EU-Kommission sicherstellen, dass Schengen-interne Kontrollen die Ausnahme bleiben. Das betroffene Land soll diesen Schritt genauer begründen als bisher. Alternative Methoden sollen bevorzugt werden. Mit der Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel eingesetzt wird, unterstrich ein Vertreter des Innenministeriums.
Das Innenministerium begrüßt grundsätzlich die Kernelemente des Vorschlags, insbesondere die Möglichkeit, Binnengrenzkontrollen für einen längeren Zeitraum einführen zu können. Aber auch die Anerkennung von Sekundärmigration als Bedrohung und daher als einer der Gründe für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wird positiv gesehen. Wichtig sei, dass die Mitgliedstaaten ausreichend Handlungsspielraum behalten, um autonom auf eventuelle Bedrohungen reagieren zu können.
Die FPÖ stand dem Vorschlag kritisch gegenüber. Hübner knüpfte dabei an die Möglichkeit zur Verlängerung der Binnengrenzkotrollen auf maximal zwei Jahre an. Da bestimmte
Bedrohungslagen über mehr als zwei Jahre bestehen bleiben können, sah er diese Beschränkung als nicht gerechtfertigt an. Die Beurteilung der Notwendigkeit zur Einführung von Binnengrenzkontrollen müsse den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, wollte Hübner die Restsouveränität nicht zuletzt wegen steigender Einwanderungszahlen behalten. Mit einem Antrag auf Stellungnahme forderte die FPÖ daher, dass jeder Mitgliedstaat unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen können darf. Dies sei zumindest solange vonnöten, bis ein uneingeschränkter EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist, begründete Hübner. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.
Gross (Grüne/V) sah zusätzliche Maßnahmen im Grenzmanagement als heikel an. Eine Bedrohungslage wegen massiver Zuwanderung sah er im Gegensatz zur FPÖ nicht. Das Asylrecht sei jedenfalls ein fundamentales Grundrecht, das nicht verletzt werden dürfe. Dem Antrag der FPÖ hielt Gross entgegen, dass der nationale Ermessensspielraum mit der Novelle erweitert werden soll. Schengen sei bei den EU-Bürger:innen jene Regelung, die am meisten gespürt werde. Es trage dazu bei, die Akzeptanz der EU bei den Mitgliedern zu stärken und zu erhalten, führte Bundesrat Peter Raggl (ÖVP/T) aus. Daher sei es wichtig, die Schengen-Maßnahmen weiterzuentwickeln und zu harmonisieren. Dabei sollen die Mitgliedstaaten aber ausreichend Handlungsspielraum behalten. Bei der maximalen Frist von zwei Jahren ohne anschließende Möglichkeit, die Binnengrenzkontrollen vorübergehend zu verlängern, schloss Raggl sich jedoch der Sichtweise der FPÖ an. Eine Gefahrenlage müsse nicht nach zwei Jahren enden. Bei vorliegender Gefahrenlage müsse es eine Verlängerungsmöglichkeit geben, forderte Raggl.
Dem hielt der Vertreter des Innenministeriums eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entgegen. Der EuGH habe die Personenfreizügigkeit als so hohes Gut bewertet, dass eine Befristung eingeführt werden müsse. Daher müssten die Mitgliedstaaten innerhalb der Zweijahresfrist der Bedrohungslage Herr werden. Eine Verlängerung sei danach nicht möglich. Bei einer neuen Gefährdung könnte jedoch neuerlich wiedereingeführt werden.
Erasmus+ und das Schengen-Abkommen seien die beiden großen Errungenschaften der EU, unterstrich Stefan Schennach (SPÖ/W). Beides gelte es zu verteidigen und wieder herbeizubringen. Schennach trat daher für ein Europa ohne Grenzen ein und wollte "zum alten Schengenprinzip mit uneingeschränkter Mobilität zurückkehren". Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) konnte Teilen der Positionen von SPÖ und FPÖ zustimmen. Seine Kritik galt der derzeitigen Regelung. Seiner Ansicht nach können Grenzkontrollen derzeit ohne ausreichende Begründung eingeführt werden.
Folgender Antrag auf Stellungnahme von SPÖ, ÖVP und Grünen wurde im Ausschuss mehrheitlich angenommen:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Bundesrät*innen Elisabeth Grossmann, Stefan Schennach, Christian Buchmann, Adi Gross, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 11. Mai 2022
im Zuge des TOP 3: COM (2022) 105 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (094566/EU XXVII.GP)
Die Europäische Kommission hat am 8. März 2022, am Weltfrauentag, EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgestellt.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind Strafbestände, Menschenrechtsverletzungen und Formen der Diskriminierung. Laut Europäischer Kommission ist Gewalt gegen Frauen unionsweit verbreitet und betrifft schätzungsweise ein Drittel der Frauen in der Union. Die Europäische Kommission führt aus, dass gemäß den jüngsten Daten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zufolge durchschnittlich jede dritte Frau in der EU seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt erfahren hat, wobei die Werte je nach Mitgliedstaat zwischen 10% und 50% liegen. Aus derselben Umfrage geht hervor, dass jede zwanzigste Frau Opfer von Vergewaltigung geworden ist. In der Regel sind Vergewaltigung und sexualisierte Übergriffe gegen Frauen und Mädchen gerichtet. Laut Eurostat machen Frauen und Mädchen mehr als 90 % der Opfer von Vergewaltigung und mehr als 80 % der Opfer sexualisierter Übergriffe aus.[1] Cybergewalt ist ebenso verbreitet und ein zunehmendes Problem. Eine Umfrage der World Wide Web Foundation im Jahr 2020 ergab, dass jeder zweiten jungen Frau geschlechtsspezifische Cybergewalt widerfahren war[2]. Dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zufolge zögern 51% der jungen Frauen, an Online-Debatten teilzunehmen, weil sie im Internet belästigt wurden. Dieses Phänomen betrifft auch Frauen, die öffentlich in Erscheinung treten, unverhältnismäßig stark. So berichteten beispielsweise in einer Umfrage von 2018 46,5 % der weiblichen Abgeordneten über Morddrohungen oder die Androhung von Vergewaltigung oder Gewalt gegen sich selbst oder ihre Familienangehörigen, die sie meist online erhalten hatten.[3]
Die genannten Daten der Europäischen Kommission machen klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Mit der Richtlinie werden Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie Cyber-Gewalt unter Strafe stellt. Des Weiteren sollte ein enger Austausch, inklusive der Möglichkeit des Datenaustausches, zwischen Opferschutzorganisationen und Täterarbeitsorganisationen dabei forciert werden. Durch gezielte Täterarbeit soll eine Gewaltrückfälligkeit verhindert werden, wodurch Frauen wiederholt oder weitere Frauen von Gewalt betroffen würden. Individuelle und gezielte Unterstützung von Betroffenen von Gewalt ist für die Aufarbeitung von erlebten Traumata essentiell. Das Institut für Geschlechtergleichheit unterstreicht, dass Untätigkeit gegenüber geschlechterbasierter Gewalt teuer ist und der EU 366 Milliarden Euro pro Jahr kostet[4]. Der größte Teil der Kosten entsteht durch physische und psychische Auswirkungen auf Betroffene (56 %), gefolgt von Strafverfolgungsmaßnahmen (21 %) und entgangener Wirtschaftsleistung (14 %). Neben physischer, psychischer und sexueller Gewalt muss ökonomische Gewalt ebenfalls als unterdrückender Gewaltbegriff anerkannt werden: Unterhaltpflichtige Elternteile, die sich weigern, für den Unterhalt aufzukommen, drängen Kinder und das Elternteil, bei denen das Kind lebt, in teilweise extrem prekäre ökonomische Situationen.
Mit dem Übereinkommen von Istanbul gibt es bereits einen internationalen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, allerdings haben sowohl einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie auch die Europäische Union selbst das Übereinkommen von Istanbul bislang nicht ratifiziert. Dies obwohl der Europäische Gerichtshof im Oktober 2021 geurteilt hat, dass die EU auch Mitglied werden könne, wenn nicht jeder einzelne Mitgliedsstaat die Konvention ratifiziert habe. Umso wichtiger wäre es, dass die Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt rasch verhandelt wird, damit zumindest Mindeststandards für die EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der EU festgelegt werden können, insbesondere für jene Länder, die der Istanbul Konvention noch nicht beigetreten sind.
Die unterzeichneten Bundesräte und Bundesrätinnen plädieren für eine rasche Verhandlung der Gewaltschutz Richtlinie und ein starkes und bestimmtes Engagement für die Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und stellen damit folgerichtig folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, werden ersucht, sich für einen möglichst raschen Abschluss der Verhandlungen der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einzusetzen, der einen tatsächlichen Mehrwert im Sinne der Gewaltprävention und des Opferschutzes bedeutet
Weiters wird die gesamte Bundesregierung aufgefordert, sich innerhalb der Europäischen Union für einen Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul Konvention durch umgehende Ratifizierung einzusetzen“.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ fand keine Mehrheit im Ausschuss:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM (2022) 131 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen: Vorbereitung Europas zur Deckung des Bedarfs (094574/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. April 2022
In Krisenmomenten maßt es sich die Europäische Union immerzu an, unheilvolle Maßnahmen im Sinne einer weiteren Zentralisierung durchzudrücken. Ganz im Sinne des berühmten Zitates von Winston Churchill „Never let a good crisis go to waste“, versucht die Europäische Union, den Krieg in der Ukraine für ihre zentralistischen Interessen auszunutzen. Gerade in Migrationsfragen können hierbei jedoch unkalkulierbare Konsequenzen die Folge sein.
Bereits bevor die militärischen Operationen Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 begannen, wurde die zwanghafte Verteilung von Migranten auf europäischer Ebene forciert. So beispielsweise knapp vor Kriegsausbruch bei einem informellen Treffen der EU-Innenminister im französischen Lille vom 3.-4. Februar 2022. Österreich war bei dieser Sitzung durch den Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner vertreten.
Im Wahlkampf 2019 hat die ÖVP der österreichischen Bevölkerung einen restriktiven Migrationskurs versprochen, tatsächlich bekommen hat sie Rekordzuwanderungszahlen. Allein 2021 stiegen die Asylantragszahlen um mehr als 160 Prozent. Um den Schein zu wahren appellierte Innenminister Karner im Vorfeld des Treffens in Lille für eine „Allianz der Vernunft“ und forderte einen stärkeren und robusteren Außengrenzschutz. Außerdem wurde er dahingehend zitiert, dass man über einen Verteilungsmechanismus derzeit nicht reden brauche (APA 03.02.2022: Karner pocht bei Migration auf "Allianz der Vernunft").
Angesichts dieser vollmundigen Ansagen konnte der interessierte Medienkonsument dann nur staunen, als Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin mitteilte, dass Länder, die keine Migranten aufnehmen möchten, zukünftig hohe finanzielle Beiträge zu bezahlen haben. Darauf hätte man sich einstimmig geeinigt.
Euractiv berichtete darüber wie folgt:
„Nach dem Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag (3. Februar) verkündete der französische Innenminister Gérald Darmanin, dass man sich auf eine verpflichtende Solidarität bei Migrationsfragen geeinigt hätte. Frankreich sucht dabei den engen Schulterschluss mit Deutschland. Frankreich hat es sich zum Ziel gesetzt, Regelungen zu mehr verpflichtender Solidarität bei der Verteilungsfrage von Flüchtlingen innerhalb der EU-Staaten zu schaffen. Hierbei soll es den Mitgliedsstaaten offen stehen, ob sie mehr Flüchtlinge aufnehmen, oder die aufnahmewilligen Staaten finanziell unterstützen. „Alle waren sich einig, dass es eine wichtige Dosis Verantwortung und eine gewisse verpflichtende Solidarität gibt“, sagte Darmanin auf einer Pressekonferenz nach dem informellen Treffen der Innenminister. Diese verpflichtende Solidarität wird hierbei „nicht freiwillig sein.“ „Wenn es keine Verteilung gibt, wird es eine Menge finanzieller Unterstützung geben“, sagte der französische Innenminister weiter. „Wir brauchen mehr Solidarität in der Verteilungsfrage“, fügte er hinzu. Wie diese verpflichtende Solidarität und die finanzielle Beteiligung in der Praxis ausgestaltet wird, muss erst im Detail am Ratstreffen der Innenminister am 3. März verhandelt werden. Allerdings würden alle Mitgliedsstaaten den Ansatz „prinzipiell“ unterstützen. Wir haben „die vollste Unterstützung der Mitgliedsstaaten“, betonte auch die zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson und fügte hinzu, dass die Atmosphäre bei dem Treffen „sehr positiv“ gewesen sei“ (Euractiv 04.02.2022: EU-Staaten einigen sich auf “verpflichtende Solidarität“ bei Migration).
Nun stellt sich der Bürger berechtigterweise die Frage, ob Österreich, mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres, zukünftig zu Strafgeldern verdonnert werden kann, wenn das Versprechen eingelöst werden sollte, keine Migranten mehr aufzunehmen? Wie ist dieser „Solidaritätsmechanismus“ mit einem strikten Nein zu jedweder Verteilung von Migranten zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinbaren?
Über diese brennenden Fragen konnte auch das halbherzige Dementi im „Standard“ nicht mehr hinwegtäuschen: „‚Es gab keine Einigung zu diesem Punkt‘, widersprach ein Sprecher von Gerhard Karner (ÖVP). ‚Einigkeit bestand lediglich darüber, die Themen beim Asyl und Migrationspakt schrittweise zu verhandeln.‘ Darüber hinaus würden bei einem informellen Rat keine formellen Beschlüsse gefasst“ (Der Standard 04.02.2022: EU-Länder sollen künftig Migranten aufnehmen oder zahlen).
Der Widerspruch zur mutmaßlichen Einigung kann wohl nicht sehr ausgeprägt gewesen sein, wenn der französische Innenminister und die EU-Kommissarin diesen offensichtlich überhört haben.
Besonders gefährlich ist dieser wachsweiche Kurs des Innenministers auf europäischer Ebene in Krisenmomenten, da die Europäische Union dafür bekannt ist, solche Phasen auszunutzen, um ihre Zentralisierungsphantasien durchzupeitschen. Der Krieg in der Ukraine könnte demnach zum Anlass genommen werden, um den unseligen Migrationspakt der Europäischen Kommission zu forcieren. Darüber hinaus brannte die Debatte über verpflichtende Verteilungsquoten sehr schnell wieder auf. Die verpflichtende Aufnahme von Migranten nach einem von Brüssel festgelegten Verteilungsschlüssel ist sicherlich nicht im Interesse Österreichs und seiner Bürger, ebenso wenig wie die Aussicht auf Strafzahlungen bei Verweigerung dieses sogenannten „Solidaritätsmechanismus“.
Nachdem die deutsche Innenministerin Nancy Faeser vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine eine verpflichtende Quote forderte, sprach sich Innenminister Karner – zumindest gegenüber der Öffentlichkeit – gegen eine solche aus. Doch die Europäische Kommission lässt nicht locker: „Innenkommissarin Ylva Johansson schlug als Teil eines Zehn-Punkte-Plans für mehr EU-Koordinierung einen Index vor, der die freiwillige Verteilung einfacher machen soll. Dieser soll im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße berücksichtigen, wie viele Flüchtlinge - nicht nur aus der Ukraine - sich derzeit in einem Land aufhalten“ (APA 28.03.2022: EU setzt auf freiwillige Flüchtlingsverteilung - Zehn-Punkte-Plan). Nun wird der „Schlüssel“ also Index genannt und noch von Freiwilligkeit gesprochen. Verdächtig ist jedoch, dass dieser Index gleich sämtliche Migranten in einem Land erfassen soll. Der Plan wirkt damit wie eine Vorbereitungshandlung zu dem geplanten „Solidaritätsmechanismus“, inklusive einer verpflichtenden Quote an zugewiesenen Migranten pro EU-Mitgliedstaat. Anzumerken ist, dass für Innenminister Karner nach eigener Aussage der Plan „in den wesentlichen Teilen in die richtige Richtung“ geht (APA 28.03.2022: EU setzt auf freiwillige Flüchtlingsverteilung - Zehn-Punkte-Plan).
Auch die Aussagen seines Parteikollegen, des Vizepräsidenten des EU-Parlaments Othmar Karas (ÖVP), sind beunruhigend: „Wir brauchen jetzt eine faire & solidarische Verteilung von Flüchtlingen“, fordert dieser. „Dieser Akt der Solidarität sollte Auftakt zur überfälligen neuen gemeinsamen EU-Flüchtlingspolitik werden“ (APA 28.03.2022: Ukraine - Karner gegen verpflichtende Quote bei Flüchtlingsverteilung).
Das Ziel müsste es jedoch sein, die illegale Einwanderung zu stoppen, anstatt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Solidarisch sollte die Bundesregierung zuallererst mit der eigenen Bevölkerung sein – und das bedeutet für Österreich einen Asylstopp und einen echten Grenzschutz. Österreich hat sich klar gegen die Verteilung von Migranten unter den EU-Mitgliedstaaten, sowie gegen mögliche Strafzahlungen bei Verweigerung des Verteilungsmechanismus, zu positionieren.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich vehement gegen jedwede Form der verpflichtenden Verteilung von Migranten zwischen den EU-Mitgliedstaaten auszusprechen. Verpflichtende Quoten zur Aufnahme von Migranten, sowie EU-Strafzahlungen für die Weigerung diese Quoten zu erfüllen, sind kategorisch abzulehnen. Der Bundesminister für Inneres wird darüber hinaus aufgefordert, dem von der Europäischen Kommission forcierten Migrationspakt deutlich eine Absage zu erteilen.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
[1] Violent sexual crimes recorded in the EU - Products Eurostat News - Eurostat (europa.eu); aufgerufen am 03.05.2022
[2] WF_WAGGGS-Survey-1-pager-1.pdf (webfoundation.org); aufgerufen am 03.05.2022
[3] Sexism, harassment and violence against women in parliaments in Europe | Inter-Parliamentary Union (ipu.org); aufgerufen am 03.05.2022
[4] https://eige.europa.eu/news/gender-based-violence-costs-eu-eu366-billion-year