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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-160 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

01. Juni 2022

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

01. Juni 2022

 

 

Tagesordnung

1.) NON 388/22 Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis (101710/EU XXVII.GP)

2.) COM(2022) 156 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 19s99 über Abfalldeponien (98161/EU XXVII.GP)

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Stefan Schennach über aktuelle Entwicklungen.

 

Als Datum für die Präsentation der Prioritäten des tschechischen EU-Vorsitzes wurde die EU-Ausschusssitzung am 13. Juli 2022, 10 bis 12.00 Uhr, fixiert. Dr. Jakub Novák, Geschäftsträger ad interim, wird die im Rahmen einer aktuellen Aussprache die Prioritäten präsentieren und Arbeitssprache wird Deutsch sein.

 

Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Schennach über kürzlich eingelangte EU-Gesetzgebungsakte:

 

- Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Erhebung, Sicherung und Analyse von Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Eurojust,

 

- weitere Teile des Legislativpakets der Kommission zur Nachhaltigkeit von Produkten

 

- eine legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

 

Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Schennach über kürzlich eingelangte Antwortschreiben der EU-Kommission:

 

- Antwortschreiben der Europäischen Kommission zu den Mitteilungen des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 8. März 2022 betreffend Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie betreffend Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

                                               Herr Mag. Lukas Oberndorfer (AK)

                                               Frau Mag.a Yasmin Soetopo, MES (WKÖ)

                                               Herr Mag. Markus Oyrer, BSc (WKÖ)

 

Vorgehen nach EU-Zukunftskonferenz

 

Im Zentrum der Diskussion des EU-Ausschuss des Bundesrats standen die Ergebnisse der Zukunftskonferenz der EU. Der Abschlussbericht enthält über 300 Maßnahmen, gegliedert in 49 Vorschläge und neun Kapitel unter anderem zu Klimawandel und Umwelt, Gesundheit, einer stärkeren Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und der EU in der Welt (101710/EU XXVII.GP). Nachdem die Ergebnisse der 2021 gestarteten Konferenz zur Zukunft Europas bereits vom Nationalrat diskutiert wurden, soll auch im Bundesratsplenum eine Debatte stattfinden. Der EU-Ausschuss des Bundesrats will die Bundesregierung ersuchen, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Institutionen den Vorschlägen der Bürger:innen rasch durch konkrete Gesetzinitiativen nachzukommen. Die Antragsteller:innen sprechen sich dafür aus, eine aktive Rolle im Reformprozess einzunehmen. Dazu fordern sie eine mögliche Teilnahme aller Fraktionen des österreichischen Parlaments, demnach National- und Bundesrat, ein. Ein diesbezüglicher Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen. Die endgültige Entscheidung dazu obliegt dem Plenum des Bundesrats.

 

Zudem diskutierten die Mandatar:innen einen Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (98161/EU XXVII.GP). Damit soll der Anwendungsbereich auf weitere Industrie- und Tierhaltungsbetriebe ausgedehnt werden und zur Erreichung der Green Deal-Ziele beitragen.

 

Die angeratenen Maßnahmen im Rahmen der EU-Zukunftskonferenz basieren auf den Empfehlungen der europäischen und nationalen Bürgerforen, den Beiträgen auf der Digitalen Plattform und den Ergebnissen der Debatten in den Arbeitsgruppen und im Konferenzplenum. Inhaltlich gehen die Vorschläge vom Ausbau der Radwege bis hin zur Umbenennung europäischer Institutionen. In Österreich waren die Debatten zur Zukunft Europas in unterschiedlichen Formaten organisiert. Eine Vielzahl von Veranstaltungen wurde auch von der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern sowie anderen Organisationen und von Bürgerinnen und Bürgern abgehalten, wies Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) auf zahlreiche Veranstaltungen in ihrem Heimatbundesland Salzburg hin. Zusammen mit SPÖ-Bundesrat Ingo Appé interessierte sie sich für das weitere Vorgehen.

 

ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS vertraten eine positive Sichtweise auf die Ergebnisse der Zukunftskonferenz. Die Politik sei den Bürger:innen nun verpflichtet, die Empfehlungen sinnvoll umzusetzen, so der Tenor von ÖVP, SPÖ und Grünen. Besonders der Vorschlag, das Einstimmigkeitsprinzip in der EU-Außenpolitik durch Abstimmungsmehrheiten zu ersetzen, entfachte eine Diskussion im EU-Ausschuss des Bundesrats. Die FPÖ wiederum vertrat die Position, falls der Forderungskatalog der EU-Zukunftskonferenz in tatsächliche Regelungen fließe, fördere dies den Zentralismus in der EU und entrechte die Nationalstaaten. Mit einem Antrag auf Stellungnahme unterstrich Johannes Hübner die Notwendigkeit, das Einstimmigkeitsprinzip beizubehalten. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.

 

Demgegenüber unterstrich Bundesrat Sebastian Kolland (ÖVP/T) die Notwendigkeit der EU, auf Herausforderungen zu reagieren, weshalb die Verträge aus 2007 modernisiert werden müssten. Marco Schreuder (Grüne/W) wollte die Arbeitsfähigkeit der EU effizienter gestalten und die Ideen der Bürger:innen auch auf politischer Ebene diskutieren, anstatt zu "schubladisieren". Das Instrument der Bürgerbeteiligung sei wichtig, ging Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) mit Schreuder einher. Aber die Erwartungshaltung müsse richtig dargestellt werden. In die Empfehlungen dürfte nicht zu viel interpretiert werden, unterstrich der von den NEOS entsandte Bundesrat. Diese würden politische Entscheidungen nicht ersetzen.

 

Aus Sicht des Bundeskanzleramts handelt es sich um einen vorläufigen Abschluss des Prozesses. Nun würden die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat das weitere Vorgehen in ihrem Zuständigkeitsbereich übernehmen. Die Institutionen wären dabei, die Empfehlungen zu sichten und zu entscheiden, welche Vorschläge aufgegriffen werden. In Form eines "Non-Papers" hätten sich bereits 13 Mitgliedstaaten gegen Vertragsänderungen ausgesprochen, unterstrich der Vertreter des Bundeskanzleramts. Auf der anderen Seite würden Mitgliedstaaten, allen voran Frankreich, Anpassungen forcieren. Eine abschließende Liste zu Vertragsänderungen liege noch nicht vor, informierte er. Auf Fragen mehrerer Bundesrät:innen hielt der Vertreter des Bundeskanzleramts fest, dass die Position Österreichs zu den Vertragsänderungen derzeit offen sei. Gemeinsam mit dem Ratssekretariat würden die Empfehlungen geprüft.

 

Ein Vertreter der Arbeiterkammer begrüßte die Ergebnisse der Zukunftskonferenz, insbesondere die empfohlenen Maßnahmen auf sozialer, ökologischer und demokratischer Ebene. Es sei deutlich geworden, dass für große Schritte Vertragsänderungen erforderlich wären, betonte er. Das seit 2007 geltende Vertragswerk führe zu großer Inflexibilität und sei "nicht mehr geeignet", aktuelle Herausforderungen, wie den Ukraine-Krieg oder die Teuerungswelle, zu bewältigen. In diesem Sinne sprach sich die Arbeiterkammer für die Demokratisierung der EU aus.

 

Eine Vertreterin der Wirtschaftskammer Österreich legte den Fokus auf die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und sprach sich dafür aus, die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort - dabei insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe - zu stärken. Erneuerbare Technologien in ausreichender Menge würden die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten verringern, betonte sie. Aus Sicht der Wirtschaftskammer sei das Einstimmigkeitsprinzip in sensiblen Bereichen - darunter auch die Einhebung von Steuern – weiterhin notwendig und gerechtfertigt.

 


 

Industrieemissionsrichtlinie

 

Im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie regelt die EU die Umweltauswirkungen von großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben, die für rund 20% der EU-weiten Schadstoffemissionen in die Luft, rund 20% der Schadstoffemissionen ins Wasser und etwa 40% der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Dazu zählen unter anderem der Betrieb von Kraftwerken und Raffinerien, die Abfallbehandlung und -verbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen.

 

Um zur Umsetzung der im Europäischen Green Deal festgeschriebenen Ziele der CO2-Neutralität, höheren Energieeffizienz sowie schadstofffreien Umwelt und Kreislaufwirtschaft beizutragen, schlägt die EU-Kommission Änderungen in der Industrieemissionsrichtlinie vor, die deren Wirkung verbessern soll. Dazu zählen etwa strengere Emissionsgrenzwerte, die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf weitere Industriesparten und Tierhaltungsbetriebe, Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz und Kontrolltätigkeit sowie die Förderung von innovativen Technologien und Dekarbonisierungsmaßnahmen, informierte ein Experte des Klimaschutzministeriums im Ausschuss. Zudem soll es durch den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Abfalldeponierichtlinie kommen, die eine Annahme von sogenannten BVT-Schlussfolgerungen (beste verfügbare Techniken) für Abfalldeponien ermöglicht und so eine aktuellere Abbildung des Technikstandes erlaubt.

 

Da man erst am Beginn der Diskussionen auf EU-Ebene stehe, ist laut dem Klimaschutzministerium noch keine abschließende Beurteilung der Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung möglich. Es handle sich um ambitionierte Vorschläge, die einen Mehraufwand für die nationalen Behörden und eine bessere Ausstattung mit Personal erforderlich machen würden. Insbesondere zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs seien noch detailliertere Informationen notwendig, um abschätzen zu können, wie viele Anlagen in Österreich neu unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen würden. Im Bereich der Tierhaltung zeichne sich zudem Diskussionsbedarf ab, heißt es in der Stellungnahme des Klimaschutzministeriums.

 

Die sich zu Wort gemeldeten ÖVP-Mandatrar:innen begrüßten zwar den frühen Zeitpunkt der Information und der Diskussion im EU-Ausschuss, sahen jedoch zahlreiche Vorschläge der Kommission kritisch. Peter Raggl (ÖVP/T) sprach von massiven Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft. Aktuell würden rund 30 Betriebe von der Industrieemissionsrichtlinie betroffen sein, bei einer Neuregelung seien es hingegen 3.000, die sich dann im selben Regelungsregime wie große Industriebetriebe befinden würden. Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) befürchtete zudem Einschränkungen und Mehrkosten für die österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe. Für Sonja Zwazl(ÖVP/N) ist die angedachte Erhöhung der Strafen auf bis zu 8% des Jahresumsatzes zu hoch und stellt keinen Anreiz zur Verbesserung dar.

 

Marco Schreuder (Grüne/W) bewertete den Kommissionsvorschlag grundsätzlich positiv, ortete jedoch noch etlichen Diskussionsbedarf bis zur Beschlussfassung. Das sah Michael Bernard (FPÖ/N) anders. Der FPÖ-Mandatar sprach von "überbordenden Bürokratierichtlinien", die auf die Industriebetriebe und die Landwirtschaft zukommen würden.

 

Ein Vertreter der Wirtschaftskammer meldete sich ebenfalls zu Wort. Neben den erhöhten Strafen betrachtete er eine Aufnahme des Bergbaus ohne entsprechende Schwellenwerte, die Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden sowie mögliche Verfahrensverzögerungen bei Anlagengenehmigungen durch eine verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit kritisch.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde im Ausschuss mehrheitlich angenommen:

 

Antrag auf Empfehlung der Abgabe einer Stellungnahme

                   gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG an den Bundesrat

 

der Bundesrätinnen und Bundesräte Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Stefan Schennach, Marco Schreuder,

Kolleginnen und Kollegen

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 1. Juni 2022

im Zuge des TOP 1: NON: 388/22 Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis (101710/EU XXVII.GP)

 

Die von der EU im Mai 2021 initiierte „Konferenz zur Zukunft Europas“, der größte Bürgerdialog zur Weiterentwicklung der Europäischen Union, fand am 9. Mai 2022 in Straßburg ihren Abschluss. Die Konferenz bot den Bürgerinnen und Bürgern in der EU und auch aus Kandidatenländern in dialogorientierten und virtuellen Foren die Möglichkeit, ihre Empfehlungen hinsichtlich brennender Zukunftsfragen und der Bewältigung interner und externer Herausforderungen der Union zu formulieren und gemeinsam mit den EU-Institutionen, dem Ausschuss der Regionen (AdR) und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), sowie den nationalen Parlamenten und den Sozialpartnern Ideen zur Weiterentwicklung der EU zu erarbeiten. Im Verlauf der Konferenz fanden zahlreiche Diskussionsveranstaltungen und Austauschformate in allen 27 EU Mitgliedstaaten, darunter auch in Österreich, statt. Auf der mehrsprachigen digitalen Plattform der Zukunftskonferenz wurden mehr als 16.000 Ideen eingebracht.

 

Auch den nationalen Parlamenten bot die Konferenz die Möglichkeit, an diesem europapolitischen Reflexionsprozess mitzuwirken. Das österreichische Parlament war mit vier Vertreterinnen und Vertretern, darunter einem Mitglied des Bundesrates, in vier von insgesamt neun Arbeitsgruppen der Plenarversammlung der Konferenz zu den Themen Klimawandel und Umwelt, Gesundheit, stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsplätze, EU in der Welt, Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, Digitaler Wandel, Europäische Demokratie, Migration sowie Bildung, Kultur, Jugend und Sport vertreten. Die 49 konkreten Vorschläge und über 300 Maßnahmen der neun Arbeitsgruppen, erarbeitet auf Grundlage der Anregungen aus den Bürgerforen und der digitalen Plattform, wurden am 30. April 2022 in der Plenarversammlung der Konferenz angenommen und der Endbericht[1] am 9. Mai 2022 feierlich den Präsidentinnen und dem Präsidenten der drei EU-Institutionen übergeben.

 

Im österreichischen Parlament fand ein permanenter Austausch unter allen fünf Parlamentsfraktionen zum Fortgang der Zukunftskonferenz statt. Alle Fraktionen haben sich u.a. unter Einbindung von und im Austausch mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen in die Debatte der Zukunftskonferenz eingebracht. So wurden zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 fünf Veranstaltungen mit Jugendlichen in Kooperation mit der Demokratiewerkstatt des Parlaments zu je einem der neun Themenkreise der Arbeitsgruppen der Plenarversammlung abgehalten.

 

Bereits im ersten Halbjahr 2021 fand im Bundesrat unter dem Titel „Zukunft.Jugend.Europa“ eine Veranstaltung statt, bei der Jugendliche aus allen Bundesländern den Mitgliedern des Bundesrates ihre Ideen und Wünsche zur Zukunft Europas präsentierten und ihren Anliegen Gehör verschafften. Dieser Veranstaltung ging ein digitaler Videowettbewerb in Kooperation mit der Bundesjugendvertretung voraus.

 

Es ist nun wichtig, dass den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die EU und den von ihnen erarbeiteten Vorschlägen in der Zukunftskonferenz im Rahmen deren Umsetzbarkeit Rechnung getragen wird. Dies bedarf ambitionierter Reformen und konkreter Gesetzesinitiativen in wichtigen Politikbereichen der EU. Die Umsetzung der Vorschläge im Rahmen ihrer Machbarkeit ist nicht nur für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als Ganzes, sondern auch für ihre zukünftige Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der bestehenden und künftigen länderübergreifenden Herausforderungen ausschlaggebend. Fragen zur Weiterentwicklung der EU betreffen auch direkt die Gemeinden, Städte und Bundesländer, wobei letztere über den Bundesrat ihrem Mitwirkungsanspruch am Willensbildungsprozess in der EU nachkommen. Daher soll auch die regionale Ebene im Rahmen der Weiterverfolgung von Vorschlägen zur Zukunftskonferenz adäquat berücksichtigt werden.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher gem. § 13a Abs. 2 Z 7 GO-BR iVm 23e Abs. 1 B-VG folgenden

 

Antrag auf Empfehlung der Abgabe einer Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG an den Bundesrat

 

 „Die Bundesregierung wird ersucht, sich im Rahmen des Folgeprozesses zur Zukunftskonferenz dafür einzusetzen, dass die EU-Institutionen den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger rasch durch konkrete Reform- und Gesetzinitiativen nachkommen.

 

Des Weiteren wird die Bundesregierung ersucht, für den Fall, dass der Folgeprozess zu den Ergebnissen der Zukunftskonferenz in die Einberufung eines europäischen Konvents zur Reform der EU münden sollte, eine aktive Rolle in ebendiesem einzunehmen sowie sich im Rahmen etwaiger Verhandlungen zur Ausgestaltung eines Konvents dafür einzusetzen, dass eine Teilnahme aller Fraktionen des österreichischen Parlaments, das heißt National- und Bundesrat, ermöglicht wird“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.


 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ fand keine Mehrheit im Ausschuss:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 1: NON: 388/22 Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis (101710/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 1. Juni 2022

 

 

Die Europäische Union unternimmt regelmäßig Versuche, das ihr immanente Demokratiedefizit mittels Instrumenten der Schein-Partizipation zu kaschieren. Das neueste diesbezügliche Experiment, die „Konferenz zur Zukunft Europas“, hat allerdings mit ihrem Abschlussbericht des Pudels Kern offenbart: Herausgekommen ist ein Forderungskatalog der Zentralisten, welche die Mitgliedstaaten weiter entmachten und einen europäischen Bundesstaat errichten wollen.

 

Selbst die sicherlich nicht als EU-kritisch einzustufende Süddeutsche Zeitung fasst die Ergebnisse der Konferenz folgendermaßen zusammen: „In weiten Teilen liest sich das Dokument so, als hätten es die großen Fraktionen des EU-Parlaments allein verfasst - ohne die Kommission und vor allem ohne die Mitgliedstaaten“ (Süddeutsche Zeitung 30.04.2022: Eine Konferenz, die Europa verändern will).

 

Neben einer umfassenden Kompetenzverschiebung nach Brüssel, fordert der Abschlussbericht auch das Ende des Einstimmigkeitsprinzips ein. Wortwörtlich führt der Abschlussbericht an: „Alle Angelegenheiten, die bislang einstimmig beschlossen werden müssen, sollten künftig mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die einzigen Ausnahmen sollten die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU und Änderungen an den Grundprinzipien der EU sein“ (Konferenz zur Zukunft Europas. Bericht über das endgültige Ergebnis 2022: S. 90). Eine derartige Reform hätte zur Folge, dass kein einzelner Mitgliedstaat in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, sowie in Angelegenheiten der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik, nationalstaatliche Interessen vor Schnellschüssen der Europäischen Union bewahren könnte. Ein Öl- und Gas-Embargo gegen die Russische Föderation wäre unter diesen Voraussetzungen wohl schon längst beschlossene Sache, auch wenn aufgrund dieser Sanktionierung der österreichischen Industrie die Lichter ausgehen würden und hierzulande Massenarbeitslosigkeit eine weitere Folge wäre. Für Sanktionen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedstaat wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit wäre künftig ebenfalls keine Einstimmigkeit mehr erforderlich.

 

Der Wegfall des Einstimmigkeitsprinzips würde die tatsächlich demokratisch legitimierten Entscheidungsträger in Europa – nämlich die Regierungen der Nationalstaaten – in unverantwortlichem Ausmaß schwächen. Demokratische Wahlen in den Mitgliedstaaten würden dadurch ebenfalls entwertet werden. Denn zum einen müsste der Bürger eines Mitgliedstaates hinkünftig bei nationalen Wahlen mit dem Wissen seine Stimme abgeben, dass die von ihm gewählten Vertreter im Zweifel machtlos und nicht in der Lage wären, die Interessen der Bevölkerung auf europäischer Ebene zu schützen. Zum anderen wären auch die gewählten Repräsentanten außerstande, gegenüber ihrer Bevölkerung Wahlversprechen einzuhalten, sofern diese den Brüsseler Zentralisten nicht genehm sind.

 

Das Ende des Einstimmigkeitsprinzips würde folgerichtig der Demokratie in Europa einen herben Schlag versetzen. Jede demokratisch legitimierte Regierung eines EU-Mitgliedstaats muss primär den Anliegen und Sorgen seiner Bürger entsprechen, gegebenenfalls dieser Verpflichtung mittels der Nutzung seines nationalen Vetos auf europäischer Ebene gerecht werden können. Vor allem kleine Mitgliedstaaten, wie Österreich, wären ohne dem Einstimmigkeitsprinzip jedweder Möglichkeit beraubt, in entscheidenden Politikbereichen im Interesse der eigenen Bevölkerung einen Einspruch zu erheben. Die Missachtung der verfassungsrechtlich verankerten Neutralität Österreichs durch die schwarz-grüne Bundesregierung im Zuge des Krieges in der Ukraine hat vor Augen geführt, wie schnell EU-Hörigkeit dazu führen kann, Grundprinzipien des eigenen Staates zu untergraben. Derartigen Tendenzen muss entgegengewirkt werden, indem eine weitere Aushöhlung der nationalstaatlichen Souveränität unterbunden wird.

 

Wer ein Ende der Einstimmigkeit fordert, kann nicht die Interessen der Österreicher und Österreicherinnen vertreten, sondern nur jene der EU-Zentralisten. Es ist bezeichnend, dass im Europäischen Parlament die Vertreter der ÖVP, der SPÖ, der Grünen und der Neos die Ergebnisse der Konferenz und eine Änderung der EU-Verträge zur Erleichterung der Umsetzung der Vorschläge befürworteten. Das Europäische Parlament forderte außerdem den Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, Vorschläge für eine Reform der EU-Verträge auszuarbeiten. Dies würde im Rahmen eines Konvents gemäß Artikel 48 des Vertrages über die Europäische Union geschehen. Zur Einsetzung eines Konvents bedarf es allerdings einer einfachen Mehrheit im Rat, folgerichtig der Zustimmung von 14 Regierungen.

 

Es ist in diesem Kontext erwähnenswert, dass sich bereits 13 EU-Mitgliedstaaten gegen einen Verfassungskonvent ausgesprochen haben, nämlich Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden. Würde Österreich den gleichen Mut wie diese Länder aufbringen, wäre ein möglicher Verfassungskonvent zur Umsetzung der Forderungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ frühzeitig Geschichte. Die schwarz-grüne Bundesregierung ist bedauerlicherweise in solch hohem Ausmaß in ihrer Brüssel-Hörigkeit gefangen, dass sie es bisher unterließ, diesen Schritt zu setzen. Obwohl die Vorschläge, welche dem Konvent zugrunde liegen sollen, den Interessen Österreichs zutiefst widersprechen, ist die Bundesregierung unter Karl Nehammer nicht gewillt oder in der Lage, es den anderen 13 Mitgliedstaaten gleichzutun und die Idee eines Konvents zu missbilligen. Ein derart mutloses Agieren auf europäischer Ebene kann einer gewissenhaften Repräsentation österreichischer Interessen nicht gerecht werden. Im Gegenteil: Nur wer die Interessen seines Landes und seiner Bürger glaubhaft und beherzt vertritt, kann sich gegen die Agenda der EU-Zentralisten behaupten. In diesem Sinne sollte die österreichische Bundesregierung dem geplanten Konvent eine glasklare Absage erteilen!

 

Europa benötigt keine immer mehr Kompetenzen an sich ziehende Europäische Union, sondern soll ein Verbund freier Völker und selbstbestimmter Vaterländer sein. Die Wahrung der Demokratie in Europa obliegt den Nationalstaaten, deren gewählte Repräsentanten sich vor ihrem Wahlvolk für ihre Entscheidungen – auch im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union – zu rechtfertigen haben. Weitere Kompetenzverschiebungen weg von den Mitgliedstaaten und hin zur Europäischen Kommission sind abzulehnen. Die von der schwarz-grünen Bundesregierung torpedierte, verfassungsrechtlich verankerte Neutralität Österreichs muss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wiederhergestellt werden.

 

Eine Reform der EU-Verträge würde das Leben aller Österreicher und Österreicherinnen in hohem Ausmaß beeinträchtigen. Deshalb sollen auch die österreichischen Staatsbürger darüber entscheiden, ob und in welcher Ausgestaltung sie eine Reform der EU-Verträge wünschen. Die österreichische Bundesregierung hat folgerichtig eine Zustimmung zu einer allfälligen Reform der EU-Verträge davon abhängig zu machen, inwiefern sich die österreichischen Bürger vorab in einer verbindlichen Volksabstimmung für ebendiese aussprechen. Eine derartige Vorgehensweise würde einer wahrhaftig demokratischen Legitimation entsprechen und keiner Schein-Partizipation von vermeintlich zufällig ausgewählten 800 Personen, welche gerade einmal 0,00017897 Prozent der Bevölkerungen der EU-Mitgliedstaaten ausmachen.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips und der Souveränität der Mitgliedstaaten einzusetzen. Ein Konvent zur Umsetzung der Forderungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ ist deswegen abzulehnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] https://futureu.europa.eu/pages/reporting