
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-162 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 13. Juli 2022
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 13. Juli 2022
1. Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union anlässlich der Präsentation des tschechischen Ratsvorsitzprogramms
2. COM (2022) 236 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung – ein Lösungsansatz (103313/EU XXVII.GP)
Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Stellungnahmen der Bundesländer zu EU-Gesetzgebungsakten:
§ Gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Aktionsplan zur Förderung des Schienenpersonenverkehrs auf Fern- und grenzüberschreitenden Strecken“, COM(2021) 810 final,
§ - Gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der EK „Der neue europäische Rahmen für urbane Mobilität“, COM(2021) 811 final,
§ Gemeinsame Länderstellungnahme für eine Verordnung über die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), COM(2021) 812 final,
§ Gemeinsame Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zum Einsatz von intelligenten Verkehrssystemen im Straßenverkehr und Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, COM(2021) 813 final.
Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Buchmann über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
§ Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation FAST - CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete).
§ Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
§ Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
§ Herr Geschäftsträger a.i. Jakub Novák (Tschechische Botschaft)
§ Herr DI BA Georg Peter Beretits (BMK)
§ Herr Florian Galler, MScBSc (BMK)
EU-Ratsvorsitz Tschechien
Die Energieversorgung in Europa sei unabhängig von russischem Gas sicherzustellen. Das sagte der Repräsentant der tschechischen Botschaft in Österreich, Jakub Novák, im EU-Ausschuss des Bundesrats und fügte an, die Dekarbonisierungsstrategie der EU zum Klimaschutz solle dabei keine Abstriche erfahren. Der Kernenergie kommt hier aus tschechischer Sicht große Bedeutung zu. Von den Bundesrätinnen und Bundesräten gab es zwar keine Zustimmung für die tschechische Atompolitik, sie warnten vielmehr davor, Atomkraft als grüne Energieform zu sehen. Einig mit Novák waren sie jedoch in dem Punkt, dass Europa bei der Energiepolitik eigenständiger werden müsse. Dies ist auch eine der Prioritäten, denen sich Tschechien als EU-Ratsvorsitzland im zweiten Halbjahr 2022 verschrieben hat.
Ebenso sieht die Tschechische Republik die Bewältigung der Flüchtlingskrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den Wiederaufbau des überfallenen Landes als vorrangig an. Schon vor dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sei Tschechien ein "Magnet für Ukrainer:innen", die legal migrierten, gewesen, berichtete Novàk. Mittlerweile betrage die Zahl an Ukrainer:innen in Tschechien "eine knappe halbe Million". Die tschechische Bevölkerung sieht die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter ungebrochen positiv, getragen vom Bewusstsein, auf der "richtigen Seite zu stehen", so Novàk. Wie auch die Ausschussmitglieder unterstrich der tschechische Gesandte im Zusammenhang mit dem EU-Beitrittsstatus der Ukraine, dass die Beitrittsperspektive der Länder des Westbalkans dadurch keineswegs geschmälert werden dürfe. Prioritär sei weiters die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der EU, deren wirtschaftliche Stärkung und die Widerstandsfähigkeit ihrer demokratischen Institutionen.
Ein Zitat des ehemaligen tschechischen Staatspräsidenten und Menschenrechtlers Václav Havel diente als Grundlage für das Motto Tschechiens für seinen Ratsvorsitz, erläuterte Botschaftsvertreter Novàk dem Ausschuss: "Europa als Aufgabe: Rethink, Rebuild, Repower". Letzteren Begriff verknüpfte er mit dem Hinweis, dass als Ratsvorsitzland Tschechien die Bemühungen der EU, gemeinsame Gaseinkäufe zu realisieren, und gemeinsam die Gasvorräte zu füllen, intensiv unterstützen werde. Die Arbeiten am freiwilligen gemeinsamen Einkauf stünden jedoch erst am Anfang, weswegen nach seiner Auffassung die "Mitgliedstaaten auch nationalstaatlich tätig" werden sollten, etwa zur Sicherung von Lieferzugängen für Flüssiggas.
Den "Dissens" bei Österreich und Tschechien hinsichtlich Kernenergie, den Christian Buchmann (ÖVP/St) verdeutlichte, gebe es, räumte Novàk ein, er betonte aber, dass der engmaschige Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern in diesem Bereich EU-weit einzigartig sei. Primärrechtlich könne jedenfalls jeder EU-Mitgliedstaat eigenständig über den von ihm gewählten Energiemix entscheiden. Mittelfristig müsse - ähnlich wie beim Gas - die Abhängigkeit von russischen Brennstäben gelöst werden, bestätigte Novàk die Kritik von Johannes Hübner (FPÖ/W) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), Uran sei bislang von keinem EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasst gewesen. Vielmehr gebe es eine "Sondererlaubnis" für Lieferungen von russischen Kernbrennstäben. Über die Aufnahme von Atom und Gas in die Klassifizierung für klimafreundliche Investitionen, vulgo "Taxonomie", zeigten sich Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) und Stefan Schennach (SPÖ/W) entrüstet; Österreich werde dagegen klagen. Adi Gross (Grüne/Vbg) unterstrich, dass das Streben nach Versorgungssicherheit nicht dazu führen dürfe, "dass die Ursachenbekämpfung verzögert wird", sich also der Ausstieg aus fossilen Energieformen verlangsamt. Die Grundlage für die Dekarbonisierung in der EU bildet das "Fit für 55-Paket" der Union, wonach die EU bis 2030 ihre Emissionen um mindestens 55% reduzieren soll.
Energieversorgung
Um eine Neugestaltung der Energieversorgung in der EU ging es auch beim zweiten Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung, als die Bundesrätinnen und Bundesräte eine Mitteilung der EU-Kommission über die Energiemärkte debattierten. Darin werden die Maßnahmen erläutert, mit denen die Europäische Union den Mitgliedstaaten helfen will, den hohen Energiepreisen für Haushalte und Unternehmen durch Maßnahmen im Gas- und im Stromsektor beizukommen. Hinsichtlich der staatlichen Abschöpfung und sozialen Umverteilung der Übergewinne von Energiekonzernen, die mit geringeren Grenzkosten als fossile Erzeuger produzieren, meinte im Ausschuss ein Vertreter des Klimaschutzministeriums (BMK), dass das in Österreich teilweise bereits umgesetzt sei. So hätten Energieunternehmen auf Grundlage des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes Überförderungen, die sich durch die hohen Preise am Markt ergeben, zurückzuzahlen.
In einer mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnten Stellungnahme erneuert die FPÖ vor dem Hintergrund der Energiekrise ihre Kritik an den Sanktionen gegen Russland, die mehr der EU als dem sanktionierten Land schaden würden, wie Johannes Hübner (FPÖ/W) und Andreas Arthur Spanring (FPÖ/St) ausführten. Die Bilanzen der Energiehändler zeigten hohe Gewinne, "auf Kosten der Allgemeinheit", ortete Hübner ein "eklatantes Marktversagen".
Konkret schlägt die Kommission vor, über die EU-Energieplattform auf freiwilliger Basis eine gemeinsame Gas-Beschaffung zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang liefen derzeit auf EU-Ebene "Gespräche mit alternativen Lieferanten", erläuterte der BMK-Experte auf Fragen von Sebastian Kolland (ÖVP/T) und Günther Novak (SPÖ/K), wie weit das Projekt gediehen sei. Die komplexe Preisgestaltung am Energiemarkt thematisierten Adi Gross (Grüne/Vbg) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), wobei Gross folgerte, dass die Konsequenzen nationalstaatlicher Markteingriffe "schwer kalkulierbar" seien. Grundsätzlich hielt er aber die Notwendigkeit sozialer Maßnahmen fest, um die massiven Preissteigerungen für vulnerable Gruppen abzufedern.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen hätten die Mitgliedsstaaten ihre Notfallpläne anhand der EU-Vorsorgeüberprüfung zu aktualisieren, gibt die EU-Kommission zu bedenken. Erleichtern will die Kommission die Erstellung eines
koordinierten EU-Plans zur Verringerung der Nachfrage mit präventiven freiwilligen Begrenzungsmaßnahmen. Dazu sollten weniger betroffene Mitgliedstaaten ihre Gasnachfrage zugunsten der stärker betroffenen Mitgliedstaaten reduzieren. Begleitend könnte nach Ansicht der Kommission als Reaktion auf eine vollständige Versorgungsunterbrechung eine administrative Preisobergrenze für Gas auf EU-Ebene erforderlich werden. Im Falle ihrer Einführung sollte eine solche Obergrenze auf die Dauer des Notfalls in der EU begrenzt sein und die Fähigkeit der EU, alternative Bezugsquellen für Pipelinegas- und Flüssiggas-Lieferungen zu erschließen und die Nachfrage zu verringern, nicht beeinträchtigen. Laut Kommission fußen ihre Empfehlungen auf dem jüngsten Bericht der Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER).
Aus Sicht des Klimaschutzministeriums müssten Preisobergrenzen für den Handel mit Gas in der EU jedenfalls unionsweit in allen Marktsegmenten umgesetzt werden, um zielführend zu sein. Auch außerbörslich gehandelte bilaterale Verträge seien mitzunehmen, da sich der der Handel sonst in den unbeschränkten Bereich verschiebe, zuungunsten der Liquidität an den organisierten Handelsplätzen. Generell bestehe bei EU-Preisobergrenzen die Gefahr, dass Anbieter Gas zu höheren Preisen außerhalb Europas verkaufen.
Zu den Maßnahmen der Teuerungsabfederung auf den Strommärkten rät Brüssel, die Möglichkeit vorzusehen, Übergewinne von Energiekonzernen zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher umzuverteilen und regulierte Endkundenpreise vorübergehend für kleine und mittlere Unternehmen festzulegen. Für Regionen mit sehr begrenzter Verbindungskapazität könnte der Strompreis durch Subventionen für die Brennstoffkosten der Stromerzeugung gesenkt werden, meint die Kommission. Allerdings müssten derartige Regelungen mit den EU-Verträgen vereinbar sein, etwa in Bezug auf Vorschriften über staatliche Beihilfen. Aus österreichischer Sicht ist dieser Zugang laut BMK problematisch, weil am vernetzten EU-Strommarkt dadurch Energie aus Preiszonen mit durch staatliche Subvention reduzierten Preisen in höherpreisige Zonen transferiert werden könne.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 2: COM (2022) 236 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung – ein Lösungsansatz (103313/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13. Juli 2022
Massive Verschärfung der Energiepreise als Konsequenz der Knieschusspolitik der EU
Wie die Europäische Kommission selbst festhält, ist die massive Steigerung der Strompreise in Europa auf die horrenden Gaspreise zurückzuführen. Sowohl die Strom-, als auch die Gaspreise, haben mittlerweile historische Höchststände erreicht. Die Gaspreisexplosion wiederum ist zu einem Gutteil auf die von der EU verhängten Sanktionsregime gegen Russland zurückzuführen (COM(2022) 236 final, S. 1, 5).
Die Europäische Union verhängte bislang sechs Sanktionsregime gegen die Russische Föderation mit dem Ziel, die russische Wirtschaft und Kriegsführung zum Erliegen zu bringen. Nach über vier Monaten Kriegshandlungen kann wohl festgehalten werden, dass Russland trotz der Sanktionen befähigt ist, den Krieg in der Ostukraine fortzuführen. Ihren ursprünglichen Zweck erfüllen die verhängten Sanktionspakete demnach nicht, doch andere drastische Implikationen folgen den EU-Strafmaßnahmen.
Zuallererst ist anzuführen, dass zum Leidwesen der Bürger der EU-Mitgliedstaaten die europäischen Nationalökonomien aufgrund der Sanktionen von einem Bumerangeffekt betroffen sind, dessen Schaden in seinem Gesamtausmaß noch gar nicht absehbar ist.
Bereits im Vorfeld des Öl-Embargos schlug das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) Alarm: Dieses prognostizierte, dass ein Öl-Embargo die Inflation in Österreich weiter anfachen, das Wirtschaftswachstum bremsen und Heizöl sowie Treibstoffe, etwa Benzin und Diesel, verteuern würde. Die völlige Überforderung der schwarz-grünen Bundesregierung hinsichtlich der Konsequenzen der verhängten Sanktionen ist an folgendem Sachverhalt exemplarisch abzulesen: Die Geschäftsführerin des Mineralöl-Fachverbands in der Wirtschaftskammer, Hedwig Doloszeski, machte bereits Anfang Mai darauf aufmerksam, dass 2021 zwar „nur“ etwa 8 Prozent der österreichischen Öleinfuhren aus Russland stammten, doch nahezu 40 Prozent kamen aus Kasachstan. Angesichts dieser Tatsache warnte Doloszeski vor russischen Gegenreaktionen, weil die für den Export von kasachischem Erdöl nach Europa vorgesehene Pipeline auch über südrussisches Territorium verläuft und das Erdöl über einen russischen Hafen verladen wird (Vienna.at 04.05.2022: Wifo warnt vor Folgen eines Ölembargos). Russland ist demnach in der Lage, diese Ölimporte zu unterbinden und tut dies mittlerweile auch. Damit ist mit einem Ausfall von rund 50 Prozent der österreichischen Ölimporte zu rechnen, ein Risiko, welches die schwarz-grüne Bundesregierung leichtfertig in Kauf nahm.
So drückend die Auswirkungen der bisherigen Sanktionsregime für Österreich bereits jetzt sind, das von EU-Ratspräsident Charles Michel und einigen Mitgliedstaaten geforderte Gas-Embargo wäre für die österreichische Bevölkerung, unsere Energieversorgung, unsere Wirtschaft, unsere Industrie und unseren Wohlstand fürwahr verheerend. Denn die Republik Österreich bezieht rund 80 Prozent ihres Gasbedarfs aus Russland, wobei rund 20 Prozent des Gesamtjahresverbrauchs an Erdgas in die Privathaushalte strömen, circa 30 Prozent werden für die Erzeugung von Strom und Fernwärme gebraucht. Die österreichische Industrie benötigt etwa 40 Prozent des Gesamtjahresverbrauchs an Gas, wobei einige Sektoren – welche mitunter auch systemrelevante Güter produzieren – besonders von einem Gas-Embargo betroffen wären. In diese Kategorie fallen etwa die Papier-, Chemie-, Stahl-, Aluminium- oder Automobilindustrie.
Der Chef des Wifo, Gabriel Felbermayr, rechnete vor, dass die Inflation im Falle des Gasausfalls auf unfassbare 18 Prozent steigen würde. „Da schlummert gewaltiges soziales Konfliktpotenzial“, warnte Felbermayr (Kronen Zeitung 08.07.2022: Wifo-Chef: Gasmangel könnte Inflation verdoppeln).
Sanktionen schaden Europa
Energieexperte Johannes Benigni bekräftigte, dass die Sanktionen gar nichts bringen, aber der europäischen Wirtschaft massiv schaden: Wenn „wir kein Öl kaufen von Russland, dann heißt das nur, dass wir Öl von weiter in der Ferne kaufen, dann erhöhen sich unsere Kosten. Das Öl von Russland wird zur gleichen Zeit nach Indien, nach China, in andere Länder fließen und Russland wird nach wie vor Einnahmen verzeichnen. Nachdem der Markt angespannt ist und die jetzige Situation der Verunsicherung und Verknappung im Markt zu höheren Preisen führt, bedeutet das nur, dass Russland mehr Einnahmen hat und Europa mehr zahlt“ (ZIB Nacht 02.05.2022: Ölembargo gegen Russland: Interview mit Johannes Benigni).
„Russland wird durch ein Embargo nicht beeinträchtigt, wir erreichen damit gar nichts, zahlen nur mehr. Das ist ein Schuss ins Knie“, so Benigni. „Für einen Experten gibt es keinen Grund, warum man das tun sollte“. Im Gegenteil: Wenn es das Ziel der EU gewesen wäre, Russlands Einnahmen aus dem Handel mit Öl zu senken, hätte man für eine Stabilisierung des Ölmarktes sorgen und folgerichtig „alle den Ölmarkt betreffenden Sanktionen beenden“ müssen (Die Presse 02.05.2022: Energieexperte: „Ölembargo gegen Russland ist Schuss ins Knie“).
Auch der US-Regierungsvertreter und US-Sondergesandter für Energiesicherheit, Amos Hochstein, führte in seiner Einschätzung aus, dass die russischen Energie-Einnahmen derzeit höher sein dürften, als kurz vor dem Krieg in der Ukraine. Als Hauptgrund hierfür benennt Hochstein die weltweiten Preisanstiege, welche die Auswirkungen der westlichen Sanktionen mehr als wettmachen (APA 09.06.2022: US-Vertreter: Russische Energie-Einnahmen höher als vor dem Krieg).
Die Zahlen geben den Energieexperten Recht: Laut einer Analyse der Brüsseler Denkfabrik Bruegel sind die Öllieferungen aus Russland in Nicht-EU-Mitgliedstaaten sprunghaft angestiegen, etwa nach Indien und China (WirtschaftsWoche 11.05.2022: Russland weicht beim Öl-Verkauf auf Nicht-EU-Länder wie Indien aus). Im Mai hat Russland so viel Öl nach China verkauft, wie noch nie zuvor und ist zu Chinas größtem Öl-Lieferanten aufgestiegen. Auch Indien kaufte zuletzt so viel Öl aus Russland wie noch nie. Hinsichtlich dieser indischen Ölimporte weisen finnische Analysten darüber hinaus auf einen äußerst aberwitzigen Aspekt hin: „Ein erheblicher Teil des Rohöls wird als raffinierte Ölprodukte wieder exportiert, unter anderem in die USA und nach Europa“ (Berliner Zeitung 20.06.2022: China nun Russlands Ölkunde Nr. 1 – und Indien trickst die EU weiter aus). Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten der EU nun zu einem höheren Preis und über den Umweg Indien weiterhin für russisches Öl bezahlen, ohne damit Russland zu schwächen, dafür aber zulasten der eigenen Bevölkerungen. Die Rechnung für diesen Irrsinn muss der Bürger und Steuerzahler mit erhöhten Energie-, Treibstoff- und Lebensmittelpreisen begleichen. Die Sanktionen führen darüber hinaus zu Energieknappheit und es droht die Gefahr einer Stagflation – mit einer stagnierenden Wirtschaft, Betriebsschließungen und hoher Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig hoher Teuerungsrate.
Moralpolitik und Sanktionen müssen zugunsten einer Realpolitik im Interesse der eigenen Bevölkerung aufgegeben werden
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die verhängten Sanktionen ihren beabsichtigten Zweck – die russischen Streitkräfte und die russische Wirtschaft außer Gefecht zu setzen – nicht erreicht haben. Russland hat schnell am globalen Markt andere Abnehmer für seine Rohstoffe gefunden und aufgrund der durch die EU-Politik erhöhten Preise sogar von dieser Entwicklung profitiert. Der europäischen Wirtschaft hingegen wurden heftigste Schläge erteilt sowie die Lebenshaltungs- und Energiekosten der Österreicher und Österreicherinnen massiv in die Höhe getrieben. Weitere Sanktionen würden die ohnehin schon immense Kostenlawine weiter erhöhen und sind folgerichtig abzulehnen.
„Man hätte die Folgen bedenken müssen“, meint auch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und kritisiert die für Europa schädlichen Sanktionsregime. Mahrer machte der Regierung auch den Vorwurf, die Bevölkerung über die Konsequenzen ihrer Politik, insbesondere hinsichtlich der folgenden Preisexplosionen, nicht informiert zu haben. „Das ist nicht die alleinige Entscheidung der Russen, sondern Europa hat sich an die Seite der Ukraine gestellt. Das sind politische Entscheidungen von Leuten, die dafür die Verantwortung übernehmen müssen“ (Die Presse 07.07.2022: „Man hätte die Folgen bedenken müssen“: Mahrer kritisiert EU-Sanktionen gegen Russland).
Die schwarz-grüne Bundesregierung trug alle EU-Sanktionsregime mit und damit trägt sie die Verantwortung für die massiven Preissteigerungen und die Kostenexplosionen im Energiesektor. Es wäre nun an der Zeit, diese für Österreich fatale Moralpolitik zugunsten einer außenpolitischen Realpolitik im Interesse der Österreicher und Österreicherinnen aufzugeben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation auszusprechen, weitere EU-Sanktionsmaßnahmen abzulehnen sowie diese nötigenfalls mit ihrem Vetorecht zu verhindern. In diesem Sinne werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, die Gasversorgung Österreichs sicherzustellen und selbige nicht weiterhin mittels schädlichen Sanktionsregimen zu bedrohen.“