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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-163 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 05. Oktober 2022

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 05. Oktober 2022

 

 

Tagesordnung

1) COM(2021) 812 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien

der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der

Verordnung (EU) 2021/1153 und der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung

der Verordnung (EU) 1315/2013

(88486/EU XXVII.GP)

Hingewiesen wird auf die gemeinsame Länderstellungnahme vom 28. Juni 2022.

 

2.) COM(2022) 305 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die

nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung

(EU) 2021/2115

(106458/EU XXVII.GP)

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG

vom 31. August 2022.

 

3.) COM(2022) 156 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November

2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der

Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über

Abfalldeponien

(98161/EU XXVII.GP)

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG

vom 5. August 2022.

 

4.) COM(2022) 500 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen

Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Bericht über die

Rechtsstaatlichkeit 2022 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

(108666/EU XXVII.GP)


 

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission

 

§  Vorschlag für einen Beschluss über die Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine

§  Vorschlag für einen Beschluss über die vollständige Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation

§  Vorschlag für eine Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“)

 

Weiters berichtete Ausschussobmann Buchmann über eingelangte Stellungnahmen der Bundesländer zu EU-Gesetzgebungsakten:

 

§  einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG zum Vorschlag der EK für eine Verordnung über den Europäischen Raum für Gesundheit.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung

§  Mag. Regina Kothmayr (BKA)

§  Dr. Thomas Spiegel   (BMK)

§  Dr.in Barbara Reiter-Tlapek (BMK)

§  Mag. Karl-Maria Maitz (BMK)

§  Peter Windegger (BML)

§  Marlene Tasser (BML)

§  Gottfried Besenhofer (Experte der AGES)

§   Dr. Marko Susnik (WKÖ)

§  Mag. Markus Oyrer (WKÖ)

§  Dr. Ulrike Hassmann-Vorbach (WKÖ)

§  Dipl.-Ing Gregor Lahounik (AK)


Transeuropäisches Verkehrsnetz

 

Verkehr, Landwirtschaft, Industrie – in diesen Feldern erwartet die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten mehr Einsatz bei der Umsetzung des Green Deal. Das wurde heute im EU-Ausschuss des Bundesrats deutlich, als Gesetzgebungsvorschläge aus genannten Bereichen diskutiert wurden. Ökologisches Wachstum in der EU dürfe nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit gehen, verdeutlichten ÖVP und FPÖ im Einklang mit der Wirtschaftskammer. Mit den Grünen verabschiedete die Volkspartei allerdings eine lobende Stellungnahme zum EU-Ausbauplan für den Schienenverkehr in Europa. Dazu äußerte sich wiederum neben den Freiheitlichen auch die SPÖ kritisch, da sie ähnlich wie die Arbeiterkammer findet, der Schienenpersonenverkehr gelange im Kommissionsvorhaben gegenüber dem Schienengüterverkehr ins Hintertreffen. Die NEOS plädieren aus Wettbewerbsgründen für eine grenzüberschreitende Vereinheitlichung der Eisenbahnsysteme, etwa hinsichtlich der Verkehrssprache.

 

Der europäische Grüne Deal ist die europäische Strategie zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, die weitreichende Änderungen in allen Sektoren der Wirtschaft erfordert. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich komme dabei dem Eisenbahnausbau in Europa große Bedeutung zu, schilderte Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) am Beispiel der Tauern-Pyhrn/Schober Achse zur Nord-Südverbindung. Marco Schreuder (Grüne/W) nannte Österreich als wichtigen Knoten aller europäischer Regionen, nicht zuletzt des Westbalkans. Zwecks beschleunigter Umsetzung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) schlägt die EU-Kommission nun eine Novellierung der Leitlinien für den Aufbau einer vernetzten Infrastruktur von Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Interoperabilität der nationalen Verkehrsnetze im Binnenmarkt, wie ein Experte aus dem Klimaschutzministerium erklärte, weil Österreichs beträchtliche Investitionen gerade im Bahnbereich nur rentabel seien, wenn entsprechende Anschlüsse in den Nachbarstaaten bestünden. Orientiert an den Verkehrsträgern enthält der neue TEN-V-Verordnungsentwurf daher besondere Anforderungen und Karten für die europäischen Verkehrskorridore samt den Verkehrsknotenpunkten.

 

Trotz grundsätzlicher Unterstützung für mehr Schienenverkehr in Europa verweigerten die Bundesräte Stefan Schennach (SPÖ/W), Michael Bernard (FPÖ/N) und Günther Novak (SPÖ/K) namens ihrer Fraktionen die Zustimmung zum ÖVP-Grünen-Antrag auf Stellungnahme zugunsten der transeuropäischen Eisenbahnpläne der EU. Die Oppositionsparteien vermissen darin die in einer gemeinsamen Länderstellungnahme ebenfalls geforderte Förderung des Schienenpersonenverkehrs, zumal angekündigte zweigleisige Ausbauten fehlten, führte Bernard die Laaer Ostbahn an. Aus dem Klimaschutzministerium hieß es dazu, man sehe die Bedeutung der Züge im Personennahverkehr, gerade in den Regionen und wolle einen entsprechenden Eisenbahnausbau bis 2040 vorantreiben.

 

Umzusetzen wäre ein lückenloses, hochwertiges transeuropäisches Verkehrsnetz laut Kommissionsplan bis 2050. Im Sinne des Klimaschutzes sollen dabei nachhaltige Verkehrsträger wie die Eisenbahn und andere schadstoffarme Transportmittel gefördert werden. Unter anderem durch eine grenzüberschreitend kompatible Ladeinfrastruktur. Immerhin soll die EU gemäß europäischem Grünen Deal die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90% verringern, um das Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen. Zuständig für Schaffung und Erhalt von Verkehrsinfrastruktur sind und bleiben jedoch die Mitgliedstaaten, gab der Ministeriumsexperte zu bedenken, auch wenn seitens der EU sogenannte "europäische Koordinator:innen" den Ausbau forcieren sollen. Von der Arbeiterkammer wurde dazu kritisiert, bislang fänden sich auf EU-Ebene nur Interessensvertretungen des Schienengüterverkehrs in entsprechenden Gremien zum TEN-V-Ausbau, "zu Lasten des Personenschienenverkehrs".


 

 

Chemischer Pflanzenschutz

 

Bis 2030 strebt die EU-Kommission im Rahmen des Green Deal die unionsweite Verringerung um 50 % bei chemischen bzw. umwelt- oder gesundheitsschädigenden Pflanzenschutzmitteln an. Gefördert werden soll im Gegenzug der biologische Landbau. Eine diesbezügliche Richtlinie will die Kommission nun in eine Verordnung umwandeln, damit die Umsetzung in den Mitgliedstaaten beschleunigt wird. In einer gemeinsamen Länderstellungnahme unterstützen die Bundesländer zwar generell das Ziel der Ökologisierung der Landwirtschaft, sie kritisieren aber das angedachte Rechtsmittel einer direkt wirksamen Verordnung in diesem Zusammenhang als subsidiaritätswidrig. Auch weitere Punkte im Entwurf sind aus Ländersicht nicht mit der Kompetenzverteilung in der EU vereinbar, etwa dass Mitgliedstaaten von Brüssel zur Einhaltung nationaler Reduktionsziele durch verbindlich vorgeschlagene Maßnahmen verpflichtet werden. Oder dass elektronische Register eingeführt werden, die Aufschluss über den integrierten Pflanzenschutz samt dafür eingesetzter Gerätschaft sowie entsprechende Ausbildungen in einem Mitgliedstaat geben. Das Landwirtschaftsministerium und die Wirtschaftskammer teilen diese Kritik weitgehend, zumal nationale Vorleistungen im Entwurf noch nicht berücksichtigt würden, so eine Expertin des Landwirtschaftsressorts. Laut Wirtschaftskammer wurde seit 2011 der Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel hierzulande bereits um 20% reduziert.

 

Aus der bäuerlichen Praxis berichtete Martin Preineder (ÖVP/N) und warnte, mit einer Umsetzung der Verordnung wäre die Versorgungssicherheit der Bevölkerung nicht mehr zu gewährleisten. "Österreich hat eine Vorreiterrolle in der biologischen Landwirtschaft", so Preineder. Falls auch in Bio-Betrieben eingesetzte "Medikamente" zur Schädlingsbekämpfung im Anbau noch weiter reduziert werden müssten, könne auch die Produktqualität nicht mehr garantiert werden. Stefan Schennach (SPÖ/W) hingegen betonte, "wir haben den Anspruch auf Lebensmittel, die nicht kontaminiert sind". Seinem Verständnis nach sei der Verbrauch von besonders gefährlichen Pestiziden in Österreich in den letzten Jahren gestiegen. Ein Vertreter der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) im Ausschuss erklärte daraufhin das auf Wirkstoffe abgestellte Genehmigungssystem bei Pflanzenschutzmitteln, wodurch auch Kupfer, das mittlerweile 30% der eingesetzten Produkte in Österreich ausmache, einbezogen werde. Johannes Hübner (FPÖ/W) befand, angesichts der klimatischen Unterschiede in den EU-Ländern müssten agrarische Vorgaben in der Länderkompetenz verbleiben. Im Sinne der Ernährungssicherheit solle dem Insektensterben mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, unterstrich Marco Scheuder (Grüne/W) mit Verweis auf deren Bestäuberfunktion.

 

Industrieemissionen

 

Der Schutz von Gesundheit und Umwelt, also von Luft, Wasser und Boden, ist auch das übergeordnete Ziel der Industrieemissionenrichtlinie der EU, die seit 2010 nicht geändert worden ist. Die EU-Kommission sieht daher nun Handlungsbedarf, den Schadstoffausstoß großer Industrie- und Nutztieranlagen stärker zu beschränken, unter Beibehaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen, wie sie betont. In ihrem Entwurf umfasst das Null-Schadstoff-Ziel neben den CO2- und Methan-Emissionen auch schädliche Chemikalien. Demnach sollten nicht nur im nachgelagerten Bereich, beispielsweise auf der Ebene von Abwasserbehandlungsanlagen, Maßnahmen ergriffen werden, sondern auch im vorgelagerten Bereich, wo Stoffe produziert und verwendet werden. Zur Sicherstellung der Zielerreichung behält sich die Kommission vor, delegierte Rechtsakte zu erlassen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltung. In Österreich wäre jedoch kein großer Anstieg von Landwirtschaftsbetrieben, die von den Emissionsvorgaben umfasst sind, zu erwarten, meinte eine Vertreterin des Klimaschutzministeriums dazu.

 

Ein großes Anliegen der Wirtschaftskammer, dem sich Sonja Zwazl (ÖVP/N) anschloss, ist, den Bergbau aus der Richtlinie herauszunehmen, da dieser "schon auf EU- und nationaler Ebene umfassend geregelt ist".


 

 

Rechtsstaatlichkeit

 

Eine Vertreterin aus dem Bundeskanzleramt (BKA) präsentierte dem Ausschuss den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 der Europäischen Kommission, in dem jedem Mitgliedstaat ein Kapitel gewidmet ist. Hervorgehoben werden die Bemühungen vieler EU-Länder, bei der Korruptionsbekämpfung die zuständigen Behörden entsprechend internationaler Standards zu stärken und Journalist:innen bei ihrer Arbeit besser zu schützen. Hinsichtlich der institutionellen Gewaltenteilung hält der Bericht vielerorts Verbesserungen bei der Gesetzgebung fest. Verfassungsgerichten wird eine Schlüsselrolle beim Schutz vor staatlicher Willkür zugeschrieben. Gleichzeitig habe die Kommission bei einigen Mitgliedstaaten weiterhin strukturelle Bedenken bezüglich der justiziellen Unabhängigkeit, etwa bei Ernennungen an Gerichten höherer Instanz, erläutert das BKA. Deren Expertin beschrieb die sechs aktuellen Kommissionsempfehlungen an Österreich und meinte, großteils seien entsprechende Reformen bereits angegangen worden, etwa bei der Parteienfinanzierung.

 

Grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Kommissionsberichts brachte Johannes Hübner (FPÖ/W) vor, der außerdem beanstandete, nur "missliebige Länder" würden von der Kommission mit Rechtsstaatlichkeitsverfahren bedacht. Gegen diese "Gängelung nicht politisch-korrekter Staaten" brachte er einen Antrag auf Stellungnahme ein, worin sich die FPÖ auf die Seite der ungarischen Regierung stellt und fordert, Österreich solle "gegen willkürliche Strafmaßnahmen der Europäischen Kommission gegen den EU-Mitgliedstaat Ungarn" stimmen. Die übrigen Fraktionen stimmten dieser Forderung nicht zu, immerhin sei Ungarn freiwillig der EU und ihrer Wertegemeinschaft beigetreten, wie Marco Schreuder (Grüne/W) erinnerte. "Bei der Rechtsstaatlichkeit darf es keine Abstriche geben", hielt Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) fest, zudem befinde sich Ungarn in stetem Dialog mit der EU und könne mit Gesetzesänderungen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit im Nachhinein ausbessern.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme von ÖVP und Grünen wurde mit Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen.

 

                                    Antrag auf Stellungnahme

                                    gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend

 

COM (2021) 812 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1315/2013 (Text von Bedeutung für den EWR) (088486/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 5. Oktober 2022

 

Die Überarbeitung der im Jahr 2013 beschlossenen Verordnung über die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zielt auf den Aufbau eines effektiven, EU-weiten und multimodalen Verkehrsinfrastrukturnetzes ohne Lücken, Engpässe oder fehlende Verbindungen in der Europäischen Union auf. Sie umfasst Straßen, den Schienenverkehr, Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen.

 

Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt ausdrücklich die im Bereich der Güter- und Personenmobilität vorgesehene Steigerung des Schienengüteranteils bis 2030 bis 50% bzw. dessen Verdoppelung bis 2050. Vor dem Hintergrund der mangelnden Schienenkapazität in und um städtische Knoten, Lücken im Kernnetz, sowie der langen Grenzwartezeiten im Schienengüterverkehr, erfordert die Erreichung der genannten Ziele einen gemeinsamen europäischen Kraftakt. Für eine weitere und verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene bedarf es neben dem beständigen Ausbau der Infrastruktur selbst, vor allem Maßnahmen im operativen Bereich, um das volle Potential der Schiene ausschöpfen zu können. Hinsichtlich der österreichischen und europäischen Verlagerungsziele, sind vor allem die operativen Standards in Artikel 15 und Artikel 18 des Kommissionsvorschlages als unbedingt notwendig, bzw. als Minimum hervorzuheben.

 

Ein weiterer Schwerpunkt muss auf der europäisch koordinierten, Einführung von ERTMS liegen. In Kombination mit der Einführung von ERTMS bei gleichzeitigem verpflichtenden Auslaufen der sogenannten „Class B systems“ wird die Kapazität der Schiene um bis zu 30% gesteigert und gleichzeitig die Kosten für EVUs und Infrastrukturmanager gesenkt.

 

Die Schiene ist das Kernstück der TEN-V und die Einhaltung der vorgesehen Fertigstellungsfristen des Kernnetzes, des erweiterten Kernnetzes und des Gesamtnetzes inklusive der vorgesehenen Standards der Kerninfrastruktur sowie der notwendigen Hilfsinfrastruktur wie Terminals in ganz Europa, muss von der Kommission mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln koordiniert, sichergestellt und ausgeführt werden. Über 50% des Güterverkehres sind bereits grenzüberschreitend und das Verlagerungspotential und Energieeinsparpotential ist gerade im internationalen Güterverkehr zu finden.

 

Um dieses Potential zu heben, sind die im TEN-V Vorschlag enthaltenen harmonisierten technischen, administrativen und operativen Standards notwendig. Im Gleichklang mit der Fertigstellung des Kernnetzes soll darüber hinaus auch der Ordnungsrahmen im Sinne des gemeinsamen Europäischen Eisenbahnraumes endlich fertiggestellt werden.

 

Für ein Binnenland wie Österreich, eng eingebettet in die arbeitsteilig organisierte europäische Wirtschaft, ist eine hochwertige Verkehrsinfrastruktur, welche in den Nachbarstaaten eine notwendige Fortsetzung findet, von großer Bedeutung. Die rechtzeitige und länderübergreifend abgestimmte Fertigstellung: 2030 für das TEN-Kernnetz, 2040 für das erweiterte TEN-Kernnetz und 2050 für das TEN-Gesamtnetz würde zu merklichen Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen im Transportsektor führen und der österreichischen wie europäischen Exportwirtschaft Vorteile am Weltmarkt verschaffen. Österreich bekennt sich weiters dazu, den Ausbau von Tauern- und Pyhrnachse zu einem möglichst frühen Fertigstellungstermin nach technischen und wirtschaftlichen Begebenheiten anzustreben. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird ersucht, sich bei den laufenden Verhandlungen im RAT zur Revision der TEN-V insbesondere dafür einzusetzen, dass

·         es zu keinen Ausnahmen und Aufweichungen bezüglich der Fertigstellung der Infrastruktur sowie der korrespondierenden technischen und operativen Standards, laut Artikel 15, 16 und 18 des Kommissionsvorschlages kommt.

·         es keine Ausnahmen bezüglich der Umsetzungsfristen für den vollflächigen Ausbau von ERTMS und beim zeitversetzt korrespondierenden „phasing out“ der „Class B Systems“ laut Artikel 17 des Kommissionsvorschlages gibt.

·         sich in diesem Zusammenhang für eine europaweite Förderung für die dafür notwendige Neuausrüstung oder Nachrüstung bestehender Triebfahrzeuge einzusetzen.

·         die Kommission von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament  ermächtigt wird, die unverbindlichen Arbeitsprogramme der Koordinatoren auf eine rechtliche Basis zu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.

 


 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ fand keine Zustimmung bei den übrigen Fraktionen und blieb in der Minderheit.

 

                                               Antrag auf Stellungnahme

                                               gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 4: COM (2022) 500 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (108666/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 5. Oktober 2022

 

 

Ablehnung schikanöser politischer Justiz gegen den EU-Mitgliedstaat Ungarn

 

Am 18. September 2022 kam es zu einem völligen Novum in der Geschichte der Europäischen Union: Die Europäische Kommission schlug erstmals vor, einem Mitgliedstaat aufgrund mutmaßlicher rechtsstaatlicher Verstöße Zahlungen aus dem EU-Haushalt zu kürzen. Ihren Kontrahenten hat sich die Kommission dabei nicht zufällig ausgesucht. Es handelt sich vielmehr um eine geplante Strafmission gegen den EU-Mitgliedstaat Ungarn, dessen Regierung bekanntlich erst vor wenigen Monaten bei landesweiten Wahlen sich die Zustimmung einer breiten Mehrheit der ungarischen Bevölkerung sichern konnte und nicht willenlos dem EU-Mainstream folgt.

 

Dies erklärt auch, warum die Kommission derartige Schritte bei anderen Mitgliedstaaten unterlässt, welche mit gravierenden Korruptionsproblemen in der Justiz und Verwaltung zu kämpfen haben – man denke etwa an Bulgarien oder Rumänien. Zumindest solange sich deren Vertreter im Sinne von Ursula von der Leyen „politisch korrekt“ verhalten, sind diese Staaten vor willkürlichen Strafmaßnahmen gefeit.

 

Konkret schlägt die EU-Kommission vor, dem Land Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zu kürzen. Spätestens an dieser Stelle kommt auch Österreich ins Spiel, denn die Republik ist einer der Nettozahler der EU und sollte ein gehöriges Wörtchen bei der Mittelvergabe mitsprechen dürfen. Der nationale EU-Beitrag Österreichs hat sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2000 betrug dieser noch rund 1,82 Milliarden Euro, 2021 belief selbiger sich auf 3,7 Milliarden Euro. Im Bundesvoranschlug 2022 ist ein EU-Beitrag Österreichs in Höhe von 3,6 Milliarden Euro angeführt. Über den gesamten Zeitraum hat Österreich immer mehr einbezahlt als zurückbekommen und war demnach stets Nettozahler. Hierzu ist anzumerken, dass die Schere zwischen den Einzahlungen und den Rückflüssen über die Jahre zuungunsten Österreichs weiter auseinanderging.

 

Ungarn wird von der Europäischen Kommission vorgeworfen, Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz aufzuweisen. Außerdem stellt die Kommission das ganze Land unter Korruptionsverdacht und beklagt die vermeintliche Unfreiheit der ungarischen Medien. Es ist schon erstaunlich, was sich die Europäische Kommission hier leistet! Selbst hat sie gegen alle rechtlichen Bestimmungen verstoßen, als sie im Juni dieses Jahres die Ukraine zum EU-Beitrittskandidaten küren ließ und die Chat-Absprache der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem Pfizer-Chef über einen Deal betreffend die Lieferung von 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff blieb bis zum heutigen Tage vor der Öffentlichkeit verborgen. Doch all dies hindert die Kommission nicht daran im Rahmen des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus einzelne Mitgliedstaaten, welche sich gegen das Brüsseler Diktat zur Wehr setzen, zu bestrafen.

 

Besonders verwunderlich ist die Freude der ÖVP über diesen Schritt. So jubelte Othmar Karas (ÖVP), Erster Vizepräsident des EU-Parlaments: „Der Rechtsstaatsmechanismus wirkt! Gut, dass die Kommission jetzt konsequent vorgeht“ (ORF.at 18.09.2022: EU will Ungarn 7,5 Mrd. Euro kürzen). Denn gerade seine Parteifreunde haben die Republik Österreich in einen Zustand versetzt, der die Vorwürfe gegen Ungarn harmlos erscheinen lässt.

 

Im Wirrwarr der fast schon unzählbaren ÖVP-Affären und Skandale der letzten zwei Jahre hat sich eines klar herauskristallisiert: Die ÖVP hat längst einen Staat im Staat errichtet und zentrale Ressorts, wie Justiz, Inneres und Finanz mit Netzwerken aus Parteigängern und Günstlingen durchsetzt, die im Sinne der Schwarzen agieren oder eben zudecken und verhindern. Wie kann man sich daher gerade in Österreich anmaßen, von einer unabhängigen Justiz zu sprechen, wenn zahlreiche Verfahren gegen hohe Beamte des Justizressorts bis hin zu einem Richter des Verfassungsgerichtshofes anhängig sind?

 

Auch Korruptionsskandale sind der ÖVP kein Fremdwort, nicht ohne Grund laufen derzeit Ermittlungen oder hat es Ermittlungen gegen insgesamt 13 ÖVP-Politiker gegeben. Wie frei die Medien in Österreich noch sind, lässt sich ebenfalls an der grassierenden Inseratenkorruption der ÖVP ablesen, bis hin zum Verdacht des Missbrauchs von Steuergeldern im sechsstelligen Bereich, um als politische Partei von manipulierten Umfragen eines Meinungsforschungsunternehmens profitieren zu können. An dieser Stelle sei auch das schamlose Anzapfen von Hilfsgeldern, um die Parteikasse zu sanieren, erwähnt, ebenso das Instrumentalisieren von ehrenamtlichen Organisationen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

 

Nicht ohne Grund möchte EU-Ministerin Mag. Karoline Edtstadler deswegen die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen torpedieren, indem diese ihre Arbeit erst nach Abschluss der Ermittlungsverfahren, welche in Österreich bekanntlich sehr lange dauern können, aufnehmen können sollen. Interessant ist, dass sie bei dieser Forderung mittlerweile Unterstützung der grünen Justizministerin Dr. Alma Zadić erhält.

 

Der Willkürakt der Europäischen Kommission ist allerdings noch nicht in Stein gemeißelt, denn dieser muss erst mit qualifizierter Mehrheit im Rat der Europäischen Union beschlossen werden. Und es regt sich bereits Widerstand! Die polnische Regierung hat sich klar gegen diese politische Strafjustiz ausgesprochen, Regierungschef Mateusz Morawiecki führte diesbezüglich aus: „Polen wird sich mit voller Kraft jeder Maßnahme der europäischen Institutionen widersetzen, die darauf abzielt, einem Mitgliedsstaat unrechtmäßig Mittel zu entziehen - in diesem Fall insbesondere Ungarn“ (Tagesschau 19.09.2022: Polen springt Ungarn bei).

 

Diesem Beispiel sollte die österreichische Regierung folgen!

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

                                    Antrag auf Stellungnahme

                                    gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, im Rat der Europäischen Union gegen die willkürlichen Strafmaßnahmen der Europäischen Kommission gegen den EU-Mitgliedstaat Ungarn zu stimmen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.