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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-164 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 19. Oktober 2022

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 19. Oktober 2022

 

 

Tagesordnung

1.    COM (2022) 496 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung) (Text von Bedeutung für den EWR)
(114044/EU XXVII.GP)

2.    COM (2022) 360 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Gaseinsparungen für einen sicheren Winter
(110332/EU XXVII.GP)

3.    COM (2022) 404 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Konferenz zur Zukunft Europas/Von der Vision zu konkreten Maßnahmen
(105352/EU XXVII.GP)

 


 

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

§  Vorschlag für eine Richtlinie betreffend den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

§  Vorschlag für einen Beschluss über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der EU und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden

§  Geänderter Vorschlag für eine Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes(TEN-V)

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

 

§  Mag.a Regina Kothmayr (BKA)

§  Richterin Mag.a Marie Christin Wieser (BMJ)

§  Richterin Mag.a Mathilde Beranek-Sirka (BMJ)

§  Dr.in Barbara Weichsel-Goby (BMK)

§  DI Renate Kepplinger, MSc (WKÖ)

§  Dr.in Agnes Balthasar-Wach (WKÖ)

§  Mag.a Yasmin Soetopo, M.E.S.

§  Mag. Norbert Templ (AK)


 

Künstliche Intelligenz

 

Zur Debatte über die Zukunftsgestaltung der Europäischen Union trat der EU-Ausschuss des Bundesrats zusammen. Grundlage für die Unterredung boten Vorschläge der Europäischen Kommission, wie die EU aus Krisenzeiten wirtschaftlich und gesellschaftlich gestärkt hervorgehen kann. Einen geeigneten Rechtsrahmen will die Europäische Kommission für die Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz (KI) installiert wissen, um mehr Vertrauen unter den Bürger:innen für intelligente Computersysteme zu schaffen und so im globalen Wettbewerb mithalten zu können.

 

Der Richtlinienvorschlag für KI-Haftung ergänzt die zivilrechtliche Haftung, indem er erstmals spezifische Vorschriften für Schäden einführt, die durch KI-Systeme verursacht werden. Mit der sogenannten Kausalitätsvermutung im modernisierten Haftungssystem soll Opfern der Nachweis erleichtert werden, dass jemand für die Nichteinhaltung einer bestimmten für den Schaden relevanten Verpflichtung verantwortlich war. Die Geschädigten müssten die Kausalität nicht beweisen, erläuterte eine Expertin aus dem Justizministerium (BMJ), Opfer sollten aber leichteren Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen oder Anbietern erhalten, wenn es um Hochrisiko-KI geht. Damit können die Opfer die Person identifizieren, die haftbar gemacht werden könnte, und herausfinden, was zu dem Schaden geführt hat. Geschäftsgeheimnisse dürften dabei allerdings nicht preisgegeben werden, will die Kommission den Schutz sensibler Informationen garantiert wissen. Für Unternehmen böte der neue Rechtsrahmen den Vorteil, ihr Haftungsrisiko besser bewerten und versichern zu können, meint die Kommission. Dies gelte insbesondere für Unternehmen, die grenzüberschreitend Handel treiben, darunter auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im KI-Sektor aktiv sind.

 

Aus der Wirtschaftskammer (WKÖ) gibt es positive Rückmeldungen zum geplanten Rechtsrahmen der EU für Künstliche Intelligenz, sofern damit keine Überregulierung verbunden ist. Ein EU-weites Schutzniveau sollte nicht mit überschießenden Haftungen einhergehen, unterstrich die WKÖ-Vertreterin im Ausschuss. Welche Produkte und Dienstleistungen genau von der neuen Haftungsrichtlinie umfasst sein werden, wie Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) und Michael Bernard (FPÖ/N) fragten, wird laut Justizministerium in einem eigenen KI-Gesetz festgelegt. Die BMJ-Expertin bestätigte aber die Annahme von Christian Buchmann (ÖVP/St), Anwendungen der Medizintechnik würden darunterfallen. Abseits der rechtlichen Haftungsfragen warf Sebastian Kolland (ÖVP/T) die ethische Dimension in der Debatte über Künstliche Intelligenz auf. Die rasche Entwicklung der KI-Technologien mache es erforderlich, dass den technischen Möglichkeiten ethische Grenzen gesetzt werden.


 

Gasversorgung

 

Welchen Weg die EU aus der Energiekrise einschlagen sollte, diskutierte der EU-Ausschuss des Bundesrats. Debattengrundlage war eine Mitteilung der EU-Kommission über die Gasversorgung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Darin schlägt die EU-Kommission Maßnahmen vor, den Gasverbrauch in den Mitgliedstaaten nachhaltig zu senken. Die FPÖ beantragte in diesem Zusammenhang ein Ende der EU-Sanktionen gegen Russland, die sie als Ursache für die Gaskrise sieht, blieb mit ihrem Antrag auf Stellungnahme aber in der Minderheit.

 

Angesichts der jüngsten Eskalationen im Ukraine-Krieg warnt die EU-Kommission vor den Gefahren für Wirtschaft und Bevölkerung, falls der Aggressor Russland einen vollständigen Gaslieferstopp Richtung Europa verhängt. In Österreich bestehe die Gefahr eines Gasnotstands derzeit nicht, beruhigte die Expertin aus dem Klimaschutzministerium (BMK) mit dem Hinweis, die Gasspeicher seien zu 90% gefüllt. Allerdings müsse im eng vernetzten Energiemarkt der Union die Gasversorgung unter den Mitgliedsländern auf EU-Ebene koordiniert werden, weswegen die EU-Kommission im August 2022 Maßnahmen zur Gaseinsparung festgelegt habe. In ihrer Mitteilung zu dieser novellierten Verordnung skizziert die EU-Kommission ihr Bestreben, den Gasverbrauch in der EU zu reduzieren. Konkretes Ziel ist, in jedem Mitgliedstaat auf freiwilliger Basis die Gasnachfrage für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15% im Vergleich zu den letzten fünf Jahren zu senken. Adressiert werden sollen dazu von den Mitgliedstaaten nicht nur der öffentliche Sektor und Unternehmen, sondern auch Haushalte. Falls erhebliches Risiko einer Gasknappheit besteht, soll die Kommission auf eigene Initiative oder auf Antrag von mindestens drei Mitgliedstaaten einen Unionsalarm ausrufen können, wodurch eine verbindliche Senkung des Gasverbrauchs schlagend würde.

 

Bis Ende September mussten die Mitgliedstaaten gemäß Verordnung ihre bestehenden nationalen Notfallpläne aktualisieren und darin Maßnahmen zur Nachfragesenkung aufnehmen, etwa den Umstieg auf andere Brennstoffe bzw. klimafreundliche Energieträger in der Industrie und der Energiewirtschaft sowie die Begrenzung der Temperatur in öffentlichen Gebäuden. Kernkraft als alternative Brennstoffquelle lehne Österreich strikt ab, betonte die BMK-Expertin auf Nachfrage von Marco Schreuder (Grüne). Zum einen sei Atomkraft kein nachhaltiges Mittel zum Klimaschutz, zum anderen würden dafür Kernbrennstoffe benötigt, die wiederum aus Russland stammen.

 

Österreich habe bereits Vorkehrungen zur heimischen Gasversorgung getroffen, beschreibt das Klimaschutzministerium Maßnahmen wie die Beschaffung einer strategischen Gasreserve im Ausmaß von 20 TWh oder die Einführung des "Use it or lose it"-Prinzips bei der Speicherbewirtschaftung. Bei den Einsparungen sei man mit einer Reduktion von 25% im August bzw. 9% im September "in Summe auf Linie", so die BKA-Expertin. Verfahrensbeschleunigungen beim Ausbau erneuerbarer Energieträger, eingemahnt von Sonja Zwazl (ÖVP/N) und der Wirtschaftskammer, gebe es dank des neuen Umweltverträglichkeitsgesetzes. Günther Novak (SPÖ/K) warf der Regierung allerdings Säumigkeit bei der Umsetzung des Energie-Effizienz-Gesetzes und des Klimaschutzgesetzes vor; in diesen Rechtsmaterien hätte man auch ohne EU-Verordnung Energieeinsparungen definieren können, meinte er.

 

Einschränkungen bei den Gasflüssen, Rationierung und Kürzung wären nur als letzte Mittel einzusetzen, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, betont die Kommission. Ausgenommen von der Gasrationierung wären allerdings kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser und Schulen und auch die Haushalte. Festgehalten wird von der Kommission wiederum, jede und jeder Einzelne könne zum Energiesparen beitragen. Neben Einsparungen und der Substitution von Erdgas geht es der EU-Kommission auch um Solidarität im Energiebinnenmarkt. Über die EU-Energieplattform soll die Abstimmung der Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Gas dorthin kommt, wo es am dringendsten benötigt wird.

 

Einsparungen, Diversifizierung und die Reduktion von Abhängigkeiten in der Energieversorgung könne er befürworten, sagte Johannes Hübner (FPÖ/W). "Aber bevor die Maßnahmen dazu gesetzt sind, darf man nicht den Zustrom von Rohstoffen unterbinden". Die Regierung solle daher auf ein Ende der EU-Sanktionen drängen und auch gegen eine weiterer Verschärfung der Sanktionen auftreten, brachte Hübner einen Antrag auf Stellungnahme ein. Von den übrigen Fraktionen wurde dieser Vorstoß zurückgewiesen. Die Gaslieferungen seien von den Sanktionen nicht betroffen, unterstrich Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), die Sanktionen hätten außerdem sicherheitspolitische Relevanz. Zwazl (ÖVP/N) gab zu bedenken, niemand könne einschätzen, wie Russland sich weiter verhält.

 

 

 

 

 

Zukunftskonferenz

 

Welche Pläne zur verstärkten Bürger:innenbeteiligung in der EU-Politik die Kommission hat, erörterte der Ausschuss anhand der Schlussfolgerungen zur Konferenz über die Zukunft Europas. Im Raum steht ein Konvent zur Änderung der EU-Verträge, wie sie bei einigen Vorschlägen der Zukunftskonferenz nötig wäre, beispielsweise bei der Entscheidung, vom Einstimmigkeitsprinzip bei Ratsbeschlüssen abzugehen.

 

Bis Mai 2022 diskutierten Bürger:innen europaweit im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, in was für einem Europa sie leben möchten. Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) erinnerte an die aktive Teilhabe des Bundesrats bei dieser Zukunftskonferenz und an die Stellungnahme der Länderkammer dazu. Darin wird die rasche Unterbreitung von Gesetzgebungsvorschlägen, die auf Bürger:innenanliegen basieren, eingefordert, nicht zuletzt im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, wie Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) anfügte. Der Abschlussbericht der Konferenz enthält 49 Vorschläge. Am 17. Juni 2022 veröffentlichte die EU-Kommission in einer Mitteilung ihre Schlussfolgerungen zu den Bürger:innenempfehlungen und skizzierte Folgemaßnahmen, etwa die Weiterführung der Bürgerforen, in denen wichtige Vorschläge im Vorfeld erörtert werden sollen. Konferenzthemen waren unter anderem Klima- und Umweltpolitik, Energie, wirtschaftliche und soziale Stärkung Europas, Gesundheit, Migration, Rechtsstaatlichkeit, Digitalisierung, Jugend, Bildung und Sport.

 

Um die Bürgerinnen und Bürger über gesetzgeberische Initiativen und andere Aktivitäten in den Diskussionsfeldern auf dem Laufenden zu halten, will die EU-Kommission Ende 2022 eine Feedback-Veranstaltung zur Konferenz abhalten, heißt es in der Mitteilung. Zudem habe Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen sich für einen Vertragskonvent ausgesprochen, wie er auch vom Europäischen Parlament angestrebt werde, um eine Änderung der EU-Verträge herbeizuführen, berichtete die Vertreterin des Bundeskanzleramts dem Ausschuss. Zwar könnten über 90% der Vorschläge aus der Zukunftskonferenz ohne Vertragsänderung umgesetzt werden, gab Marco Schreuder (Grüne/W) zu bedenken. Doch grundsätzliche Themen wie die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip im Rat bei bestimmten Entscheidungen – beispielsweise EU-Erweiterungen – wären anders nicht möglich. "Wir werden uns erweitern müssen", sprach sich Stefan Schennach (SPÖ/W) dafür aus, Aufnahmen neuer Länder in die EU nicht länger durch einzelne Mitgliedstaaten blockieren zu lassen. Für einen generellen Übergang zu qualifizierten Mehrheiten bei Ratsabstimmungen plädierte auch ein Vertreter der Arbeiterkammer (AK) im Ausschuss: "Die Zeit ist reif für eine Vertragsreform". Gerade Investitionen im Rahmen der Klimapolitik oder für den sozial-ökonomischen Wandel dürften nicht aufgrund einzelstaatlicher Widerständen in Europa verhindert werden, wolle man hohe Folgekosten vermeiden. Vom BKA hieß es dazu, Europaministerin Karoline Edtstadler wolle in den Bereichen Sanktionen, Finanzen und Erweiterung am Einstimmigkeitsprinzip festhalten.

 

Aus Sicht der Wirtschaftskammer (WKÖ) müssen sämtliche Folgemaßnahmen der Zukunftskonferenz zur "Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit" in der EU beitragen, ohne die Unternehmen übermäßig zu belasten. Die WKÖ-Vertreterin begrüßte deswegen den Ansatz, die Förderung digitaler Kompetenzen durch Innovationsprojekte voranzutreiben. Die Mittelabrufung aus dem EU-Forschungsfonds "Horizon Europe" sei aber zu vereinfachen.

 

Großteils orientiere sich die Kommission in ihrem gestern beschlossenen Arbeitsprogramm für 2023 an den Ergebnissen der Zukunftskonferenz, so die BKA-Expertin. Als eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung der Vorschläge sei eine Initiative der Kommission zur psychischen Gesundheit angekündigt worden. Außerdem wolle sie 2023 bestimmte Maßnahmenempfehlungen aus der Konferenz prioritär aufgreifen, beispielweise die Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften und Gesetzgebungsvorschläge zu kritischen Rohstoffen sowie über Screening und Registrierung von Asbest in Gebäuden.


 

Dieser Antrag auf Stellungnahme der FPÖ wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb damit in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 2: COM (2022) 360 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Gaseinsparungen für einen sicheren Winter (110332/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 19. Oktober 2022

 

 

Beendigung der für Europa schädlichen EU-Sanktionsregime

 

Seit Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die Europäische Union acht Sanktionsregime beschlossen, das letzte davon erst am 6. Oktober 2022. Gemein haben all diese Sanktionspakete zum einen, dass sie ihr ursprüngliches Ziel – nämlich die russische Wirtschaft und Kriegsführung zum Erliegen zu bringen – nicht erreicht haben. Zum zweiten wurden die Konsequenzen all dieser Sanktionen nie im Voraus mitbedacht, mit fatalen Folgen für die europäischen Staaten und ihre Bürger.

 

Um die Versorgungssicherheit Europas gewährleisten und eine weitere Kostenexplosion der Gas- und Strompreise verhindern zu können, ist kein „Frieren für den Frieden“ angebracht, sondern eine Beendigung dieser schädlichen EU-Sanktionsregime.

 

Völlig zurecht klassifiziert Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer die Sanktionen gegen Russland als „nur mit einer Gehirnhälfte“ gedacht, vor allem weil diese Schnellschüsse der EU die Auswirkungen auf die europäischen Nationalstaaten und ihre Bevölkerungen vollkommen außer Acht gelassen haben (Der Standard 10.07.2022: Sanktionen mit „nur einer Gehirnhälfte“: Hat WKÖ-Chef Mahrer recht?).

 

Unbestreitbar sind zum Leidwesen der Bürger der EU-Mitgliedstaaten die europäischen Nationalökonomien aufgrund der Sanktionen von einem Bumerangeffekt betroffen, dessen Schaden in seinem Gesamtausmaß noch gar nicht absehbar ist. Fest stehen schon jetzt Energiepreisexplosionen und eine Inflationsrate in der Eurozone, wie es sie noch nie gegeben hat.

 

Österreich ist von diesen schädlichen EU-Sanktionsregimen besonders betroffen, unserer Heimat droht die Stagflation – eine stagnierende Wirtschaft, Betriebsschließungen und hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig hoher Teuerungsrate. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr rechnet bei Gasknappheit mit einer Inflationsrate von 18 (!) Prozent im kommenden Winter. „Da schlummert gewaltiges soziales Konfliktpotenzial“, so Felbermayr, der prognostiziert, dass es „möglicherweise sehr dick kommen“ wird (Kronen Zeitung 08.07.2022: Wifo-Chef: Gasmangel könnte Inflation verdoppeln).

 

Gleichzeitig profitiert Russland durch die von der EU losgetretene Sanktionsspirale in Milliardenhöhe: „Russlands Einnahmen aus fossilen Energieexporten in den ersten sechs Monaten des Ukraine-Krieges haben einer Analyse zufolge die Kosten der Invasion deutlich überstiegen. Wie das in Finnland ansässige Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) heute mitteilte, betrugen die Einnahmen in dem Zeitraum umgerechnet 158 Milliarden Euro. Dem standen geschätzte Kriegskosten in Höhe von hundert Milliarden Euro gegenüber“ (ORF 06.09.2022: Studie: Moskaus Energieeinnahmen höher als Kriegskosten).

 

Für Energie- und Wirtschaftsexperten dürfte diese Entwicklung keine Überraschung sein. Der US-Sondergesandte für Energiesicherheit, Amos Hochstein, bekräftigte bereits im Juni, dass die russischen Energie-Einnahmen aufgrund der weltweiten Preisanstiege höher ausfallen als vor dem Krieg (APA 09.06.2022: US-Vertreter: Russische Energie-Einnahmen höher als vor dem Krieg). Russland konnte ohne größere Probleme andere Abnehmer auf dem Weltmarkt für seine Rohstoffe gewinnen, beispielsweise China und Indien. Folgerichtig stieg Russland zu Chinas größtem Öllieferanten auf (ORF 20.06.2022: Russland steigt zu Chinas größtem Öllieferanten auf).

 

Auch Indien kaufte zuletzt so viel Öl aus Russland wie noch nie. Hinsichtlich dieser indischen Ölimporte weisen finnische Analysten darüber hinaus auf einen äußerst aberwitzigen Aspekt hin: „Ein erheblicher Teil des Rohöls wird als raffinierte Ölprodukte wieder exportiert, unter anderem in die USA und nach Europa“ (Berliner Zeitung 20.06.2022: China nun Russlands Ölkunde Nr. 1 – und Indien trickst die EU weiter aus). Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten der EU nun zu einem höheren Preis und über den Umweg Indien weiterhin für russisches Öl bezahlen, ohne damit Russland zu schwächen, dafür aber zulasten der eigenen Bevölkerungen. Die Rechnung für diesen Irrsinn muss der Bürger und Steuerzahler mit stark erhöhten Energie-, Treibstoff- und Lebensmittelpreisen begleichen.

 

Energieexperte Johannes Benigni bekräftigt, dass die Sanktionen gar nichts bringen, aber der europäischen Wirtschaft massiv schaden: Wenn „wir kein Öl kaufen von Russland, dann heißt das nur, dass wir Öl von weiter in der Ferne kaufen, dann erhöhen sich unsere Kosten. Das Öl von Russland wird zur gleichen Zeit nach Indien, nach China, in andere Länder fließen und Russland wird nach wie vor Einnahmen verzeichnen. Nachdem der Markt angespannt ist und die jetzige Situation der Verunsicherung und Verknappung im Markt zu höheren Preisen führt, bedeutet das nur, dass Russland mehr Einnahmen hat und Europa mehr zahlt“ (ZIB Nacht 02.05.2022: Ölembargo gegen Russland: Interview mit Johannes Benigni).

 

Ökonom Hans-Werner Sinn, ehemaliger Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, bezweifelt, dass Russland über Sanktionen bezwungen werden kann und prognostiziert vielmehr für Europa ein Ende der guten Zeiten (Focus 27.04.2022: Top-Ökonom Sinn: „Die guten Zeiten sind vorbei - sorgt für Euch selber“).

 

Weit davon entfernt, Russland in die Knie zu zwingen, erweisen sich die Sanktionsregime vielmehr als Schüsse ins eigene Knie. Wie so oft, wenn die Tagträumereien der EU-Kommission auf den Felsen der Realpolitik aufprallen, setzt sich in Brüssel allerdings keine Einsicht durch, sondern wird nur umso verbissener der bereits eingeschlagene und meist moralisch begründete Pfad weiterverfolgt. Die EU-Kommission wird nicht aufhören, weitere Sanktionsregime erlassen zu wollen, ungeachtet derer Konsequenzen für die Nationalstaaten und ihre Bürger. Für sie spielte es auch bisher keine Rolle, dass diese Sanktionspakete für hunderte Millionen Menschen eine einschneidende Lebensverschlechterung bedeuteten.

 

Während die schwarz-grüne Bundesregierung in ihrer vollkommenen Überforderung und EU-Hörigkeit die Interessen Österreichs außer Acht lässt und jeder Sanktionsmaßnahme zustimmt, regt sich in anderen EU-Mitgliedstaaten Widerstand: So forderte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban die Aufhebung der EU-Sanktionen spätestens bis zum Ende des Jahres – er plant hierzu eine Volksbefragung in Ungarn. „Es ist nicht richtig, dass nur die Brüsseler Elite über die Sanktionen entscheiden kann. Es wird auch wichtig sein, die Leute zu fragen, denn je länger sich diese Debatte hinzieht, desto mehr Schaden wird sie anrichten“, merkte Máté Kocsis, Fidesz-Fraktionsvorsitzender, an (Kurier 22.09.2022: Orbán will Ungarn zu weiteren EU-Sanktionen gegen Russland befragen).

 

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die verhängten Sanktionen ihren beabsichtigten Zweck – die russischen Streitkräfte und die russische Wirtschaft außer Gefecht zu setzen – nicht erreicht haben. Russland hat schnell am globalen Markt andere Abnehmer für seine Rohstoffe gefunden und aufgrund der durch die EU-Politik erhöhten Preise sogar von dieser Entwicklung profitiert. Der europäischen Wirtschaft hingegen wurden heftigste Schläge erteilt sowie die Lebenshaltungskosten der Österreicher und Österreicherinnen massiv in die Höhe getrieben. Weitere Sanktionen würden die ohnehin schon immense Kostenlawine weiter erhöhen und sind folgerichtig abzulehnen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für die Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation auszusprechen, weitere EU-Sanktionsmaßnahmen abzulehnen sowie diese nötigenfalls mit ihrem Vetorecht zu verhindern.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.