IV-165 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 29. November 2022

 

 

 

 


 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 29. November 2022

Tagesordnung

1.) Jährlicher Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs 2021

(116122/EU XXVII.GP)

 

2.) COM(2022) 453 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt

(114049/EU XXVII.GP)

 

3.) COM(2022) 597 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe+)

(120350/EU XXVII.GP)


 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

-         Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften

-         Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro

-         Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt

Von Seiten der Länder seien folgende Stellungnahmen eingegangen:

-         Eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum Vorschlag für eine Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Neufassung).

-         Eine Einheitliche Länderstellungnahme zum Thema Europäische Strategie für Pflege und Betreuung.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

-         Mag.a Helga Berger (EuRH)

-         Mag.a Barbara Koder-Krajnik (BMAW)

-         Mag. Thomas Hrdina (BMF)

-         Viola Nellessen BSc MSc (BMF)

-         Mag.a Sarah Bruckner (AK)

-         Mag. Heinz Kogler (WKÖ)


 

Verbot für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte

Die Kommission will einen Rechtsrahmen schaffen, um in Zwangsarbeit hergestellte Produkte verbieten zu können, die in der EU in den Verkehr gebracht werden. Neben der Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen soll dadurch gewährleistet werden, dass europäischen Produkten ein besonderes Vertrauen hinsichtlich fairer Produktionsweisen entgegengebracht werden könne, erklärte eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Der von Österreich unterstützte Vorschlag beinhaltet zudem die Einrichtung einer Datenbank zur Identifikation von Risikoprodukten sowie Orientierungshilfen für Wirtschaftsakteure, um Zwangsarbeit in den Lieferketten zu vermeiden. Die nationalen Zuständigkeiten (etwa Zollbehörden) seien noch offen, da sich die Beratungen in einem frühen Stadium befinden.

Ein Wirtschaftskammer-Experte berichtete von besorgten Kleinunternehmer:innen wegen zusätzlicher Auflagen. Trotz der unbestrittenen Ziele im Kampf gegen Zwangsarbeit würden sie wohl zur Verteuerung von Produkten führen, wenn die Unternehmen künftig die Lieferkette dokumentieren müssten, meinte er. Trotz eines Bekenntnisses gegen Zwangsarbeit und für einen fairen Wettbewerb ist es auch für Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/NÖ) unzumutbar, wenn öffentliche Aufgaben auf Betriebe umgewälzt werden. Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) sprach sich ebenso dagegen aus, die Unternehmer:innen zu belasten.

Begrüßt wird der Verordnungsvorschlag von der Arbeiterkammer, obwohl es eigentlich Grundkonsens sein sollte, dass keine derartigen Produkte im Umlauf sind, meinte eine AK-Expertin. Die Wirtschaftsakteur:innen müssten dafür Transparenz schaffen. Verbesserungsbedarf ortet sie auch, weil keinerlei Wiedergutmachungsmaßnahmen für von Zwangsarbeit betroffene Arbeitnehmer:innen vorgesehen sind.

Auch Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) machte auf die im Kommissionsvorschlag fehlende Opferperspektive aufmerksam, weshalb er einen Antrag auf Mitteilung einbrachte, um Entschädigungen für Opfer von Zwangsarbeit als Voraussetzung zur Aufhebung von Importrestriktionen in den Rechtsakt miteinzubeziehen. Er wurde allerdings ebenso von den restlichen Fraktionen abgelehnt wie ein SPÖ-Antrag auf Stellungnahme, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Kampf gegen Zwangsarbeit auf europäischer Ebene höchste Priorität einzuräumen.

Für Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) ist es wichtig, dass die Interessen aller Stakeholder:innen berücksichtigt werden, und vor allem große Konzerne und Massenproduktionen betrachtet werden, ohne dass es zu Erschwernissen für KMUs komme.

Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) wurde von der Ressortvertreterin informiert, dass die Rechtsdefinition für Zwangsarbeit aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stammt.


 

Finanzhilfeinstrument für die Ukraine

Ein bereits weiter gediehener Kommissionsvorschlag beinhaltet die Schaffung eines Instruments für eine Makrofinanzhilfe mit 18 Mrd. € an Darlehen für die Ukraine im Jahr 2023. Da von einer monatlichen Finanzierungslücke von 3-4 Mrd. € auszugehen ist, soll die wirtschaftliche und finanzielle Stabilisierung des Landes damit unterstützt werden. Die Finanzhilfe soll in Form stark vergünstigter Darlehen vergeben werden, die in mehreren Tranchen ausgezahlt werden. Die Zinsen sollen bis Ende 2027 von den EU-Mitgliedstaaten freiwillig (aber durch verbindliche Beitragsabkommen) übernommen und über externe zweckgebundene Einnahmen an den EU-Haushalt finanziert werden. Die Darlehen sollen über den "Headroom" des EU-Haushaltes abgesichert werden, sagte eine Vertreterin des Finanzministeriums, wo der Vorschlag positiv wahrgenommen wird. Laut eines weiteren Ressortvertreters soll damit die Voraussetzung für den Wiederaufbau geschaffen werden.

Die FPÖ lehnt die geplante Makrofinanzhilfe für die Ukraine und die EU-Verschuldung ab, was Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) mit einem Antrag auf Stellungnahme zum Ausdruck brachte. Dem Antrag stimmte keine weitere Fraktion zu.


 

EuRH-Jahresbericht 2021

In seinem Jahresbericht 2021 weist der Europäische Rechnungshof (EuRH) auf einen Anstieg bei fehlerhaften Zahlungen aus dem EU-Haushalt auf 3 % hin. 2020 betrug die Gesamtfehlerquote noch 2,7 %. Bei Ausgaben in der Höhe von 142,8 Mrd. € wurden somit rund 4,3 Mio. € nicht regelkonform ausgegeben. Besonders bei den mit einem hohen Risiko verbunden Ausgaben sei die Fehlerquote mit 4,7 % weiterhin hoch, erläuterte die österreichische Vertreterin im Europäischen Rechnungshof Helga Berger. Das betreffe etwa die ländliche Entwicklung. Die Hauptfehlerquote im Bereich Binnenmarkt liege bei den Personalkosten und Forschungsausgaben, im Bereich Verwaltung liege die Fehlerquelle hingegen unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle. In Bezug auf Österreich habe der EuRH ein gemischtes Bild festgestellt, sagte Berger. Während bei einer Stichprobenprüfung eines Infrastrukturprojekts kein Fehler festgestellt wurde, habe es im fehlerbehafteten Bereich ländliche Entwicklung eine Förderungsunwürdigkeit bei Vergabeverfahren gegeben.

Das Fehlerrisiko sei bei komplexen Vorschriften höher, räumte die EuRH-Vertreterin gegenüber Bundesrat Martin Preineder (ÖVP/NÖ) ein, der von schwierigen Förderabwicklungen beim LEADER-Programm berichtete und sich für ein vereinfachtes System aussprach. 15 Fälle von Betrugsverdacht bei Transaktionen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf europäischer Ebene seien an das europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weitergeleitet worden, wurde Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) informiert. Er interessierte sich wie auch Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) für etwaige Prüfungen der EU-Gelder in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Obwohl die Prüfungen erst zwei Jahre im Nachhinein stattfinden, habe der Europäische Rechnungshof in Bezug auf das Vergabeverfahren und die Beschaffung der Corona-Impfstoffe bereits kritisiert, dass von der Kommission nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden, so Berger. Außerdem habe das Prüforgan – ebenso in Bezug auf die Ukraine-Mittel - darauf hingewiesen, dass sich durch Rückzahlungen budgetäre Risiken auf zukünftige Budgets verlagern würden. Die Änderung der EU-Haushaltsordnung, um Schuldenaufnahmen zu diversifizieren, erachtet der EuRH aber grundsätzlich als sinnvoll. Von Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) auf den Green Deal angesprochen, gab Berger zu bedenken, dass die Einhaltung des 37 % Klimaziels in Anbetracht kritischer Prüfberichte wohl nur schwer möglich sein werde.

Positive Zuverlässigkeitserklärungen stellt der EuRH sowohl für die Kontenführung als auch für die Einnahmen in den EU-Haushalt aus. Die aktuellen Prüfschwerpunkte liegen bei der Aufbau- und Resilienzfazilität "Next Generation EU". Der österreichische Aufbauplan wurde von der Kommission bereits positiv bewertet.


 

Abgelehnt wurde folgender SPÖ-Antrag auf Mitteilung (Zustimmung SPÖ):

Antrag auf Mitteilung


an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend COM (2022) 453: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Text von Bedeutung für den EWR) (114049/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 29. November 2022

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 eine Verordnung für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vorgestellt, welche zum Ziel hat ein wirksames Verbot zu erlassen, sodass Produkte, die in Zwangsarbeit, einschließlich Zwangsarbeit von Kindern, hergestellt wurden, nicht auf den EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden dürfen. Das Verbot soll sowohl für innerhalb der EU hergestellte als auch für eingeführte Produkte gelten. Der EU Ausschuss des Bundesrates unterstützt ausdrücklich und im Sinne des Nachhaltigkeitsziel 8.7. der Vereinten Nationen den Vorschlag der EU Kommission zu einem EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit.

Entgegen der genannten Zielvorstellung der Abschaffung der Zwangsarbeit bis 2030, sind die Zahlen zur Zwangsarbeit aktuell stark im Ansteigen begriffen. Wie die ILO am 12.09.2022 bekannt gab, befinden sich aktuell 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit, was einer Steigerung um 2,7 Millionen seit 2016 bedeutet. Bei gefährdeten und marginalisierten Gruppen einer Gesellschaft ist die Gefahr besonders groß, dass sie zu Arbeit gezwungen werden. Die steigenden Zahlen zeigen einmal mehr, dass ein dringender Handlungsbedarf auf internationaler wie auch europäischer Ebene besteht. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sprechen sich daher für eine schnelle Verhandlung und einen raschen Abschluss aus, um diesen steigenden Zahlen schnellst möglich entgegen zu treten.

Zwangsarbeit findet hauptsächlich in der Privatwirtschaft statt, wird in einigen Fällen aber auch staatlich angeordnet. Insbesondere China wird in diesem Zusammenhang oft genannt und stark kritisiert. Im Global Rights Index 2022[1] des Internationalen Gewerkschaftsbundes heißt es zum Beispiel: „In China waren die Uiguren (…) das Ziel von anhaltender Verfolgung und Massenverhaftungen durch die Behörden. Diese verpflichteten sie neben anderen Menschenrechtsverletzungen zur Zwangsarbeit in der Bekleidungsindustrie. …“.

Zwangsarbeit stellt ein weltweites Problem dar und da die globalen Wertschöpfungsketten miteinander verflochten sind, ist es essentiell die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern.

Der EU Ausschusses des Bundesrates merkt positiv an, dass sich die EU Kommission in dem Vorschlag auch der besonderen Situation von KMUs bewusst ist und auf diese eingeht, ohne pauschale Ausnahmeregelungen zu schaffen, sondern indem bereits bei der Gestaltung als auch bei der Umsetzung der Verordnung auf die KMUs Rücksicht genommen wurde. Der Vorschlag sieht folglich vor, dass die Größe und die Ressourcen der Unternehmen beispielsweise von den zuständigen Behörden bei ihren Bewertungen und Untersuchungen berücksichtigt werden sollen. Die Kommission erläutert, dass KMUs durch Leitlinien unterstützt werden müssen, die Anweisungen enthalten könnten, wie verschiedene Schritte der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Zwangsarbeit durchzuführen sind und wie die Kohärenz mit den Anforderungen anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften gewährleistet werden kann. Der EU Ausschuss unterstützt die Erarbeitung dieser Leitlinien, hält aber eine Herausgabe ebendieser bis zu 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung für ein zu langes Zeitfenster.

Kritisch sehen die Bundesrät*innen, dass sich der Vorschlag der EU Kommission lediglich auf Zwangsarbeit beschränkt und andere ausbeuterische Arbeitsbedingungen ausspart. Die ILO Kernarbeitsnormen adressieren neben Zwangsarbeit noch Kinderarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Wie auch die ILO in ihrem Bericht vom 12.09.2022 zur Zwangsarbeit anführt, sind die Durchsetzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen als ermöglichende Rechte unabdingbar für die Bekämpfung von Zwangsarbeit. Dies sollte daher auch Eingang in dem Verordnungsvorschlag finden.

Dem EU-Verbot unterliegen laut Vorschlag der Kommission Produkte, bei denen bei der Gewinnung, Ernte, Erzeugung oder Herstellung Zwangsarbeit eingesetzt wurde, einschließlich der Be- oder Verarbeitung des Produkts. Der EU-Ausschuss des Bundesrates regt an, dass auch Produkte, die unter Zwangsarbeit transportiert werden (z.B. Zwangsarbeit in der Schifffahrt) und Dienstleistungen von dem Verbot erfasst werden sollen.

Dem EU Ausschuss des Bundesrates fehlt im Vorschlag der EU Kommission auch gänzlich eine Erwähnung der Opfer von Zwangsarbeit, beziehungsweise eine etwaige Entschädigung ebendieser als Voraussetzung zur Aufhebung von erteilten Importrestriktionen. Ebenso sollten Gewerkschaften und NGOs beim Monitoring von Wiedergutmachungsmaßnahmen miteinbezogen werden.

Im Hinblick auf die Beweislast, nimmt der EU Ausschuss verwundert wahr, dass die Behörden in der EU überprüfen müssen, ob es Verdachtsfälle von Zwangsarbeit gibt. Die Beweislast sollte aus Sicht der Bundesrätinnen und Bundesräte daher nicht bei den EU Behörden, sondern, ähnlich wie bei der geplanten Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, bei den Unternehmen liegen.

Der EU Ausschuss des Bundesrates regt die Möglichkeit der Verhängung von Einfuhrbeschränkungen bzw. Ausfuhrbeschränkungen für ganze Produktionsstätten, Unternehmen, Regionen sowie für Transportschiffe an, da mit dem Aus-dem-Verkehr-ziehen einzelner Produkte Zwangsarbeit nicht effektiv bekämpft werden kann. Vereinfacht ausgedrückt: Das Problem ist nicht das Produkt, sondern die Produktionsstätte. Wenn Zwangsarbeit bei einem Produkt nachgewiesen wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass andere Produkte aus derselben Produktionsstätte ebenfalls in Zwangsarbeit hergestellt werden. Aus diesem Grund sind die genannten Beschränkungen erforderlich, welche erst dann wieder aufgehoben werden sollten, wenn die Zwangsarbeit nachweislich beendet wurde, betroffene Arbeiter*innen Wiedergutmachung erhalten haben und sichergestellt ist, dass keine neuerlichen Fälle von Zwangsarbeit auftreten.

Arbeitsinspektionen kommen eine zentrale Rolle dabei zu, Zwangsarbeit und ausbeuterische Arbeit effektiv zu bekämpfen. Der EU Ausschuss ersucht daher die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten wie auch Nicht-EU-Länder dabei zu unterstützen, effektive Kapazitäten für Arbeitsinspektionen zu schaffen und wirksame Kontrollen durchzuführen.

Der Vorschlag der Kommission sieht eine öffentlich zugängliche Datenbank für Zwangsarbeit in bestimmten geografischen Gebieten oder in Bezug auf bestimmte Produkte vor. Der EU-Ausschuss regt darüber hinaus eine öffentlich zugängliche Liste aller Produkte, über die bereits ein behördliches Verbot verhängt wurde, an.

 


 

Abgelehnt wurde folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung SPÖ):

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Stefan Schennach, Genossinnen und Genossen

 

betreffend COM (2022) 453: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Text von Bedeutung für den EWR) (114049/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 29. November 2022

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 eine Verordnung für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vorgestellt, welche zum Ziel hat ein wirksames Verbot zu erlassen, sodass Produkte, die in Zwangsarbeit, einschließlich Zwangsarbeit von Kindern, hergestellt wurden, nicht auf den EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder auch aus der EU ausgeführt werden dürfen.

Ohne bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftszweige ins Visier zu nehmen, deckt der Kommissionsvorschlag sämtliche Produkte ab, unabhängig davon, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Dieser umfassende Ansatz ist wichtig, da in vielen Wirtschaftszweigen und in allen Weltregionen laut EU Kommission schätzungsweise 27,6 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit sind.

Die nationalen Behörden sollen demnach ermächtigt werden, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte nach einer Untersuchung vom EU-Markt zu nehmen. Die Zollbehörden der EU sollen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte an den EU-Außengrenzen identifizieren und stoppen können.

Kommissionspräsidentin Von der Leyen hat dieses Vorhaben bereits in ihrer Rede zur Lage der Union im Jahr 2021 angekündigt. Zuvor wurde seitens EU Kommission im Februar 2022 eine Mitteilung über menschenwürdige Arbeit, sowie ein Richtlinien Vorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vorgelegt, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte – einschließlich der Arbeitnehmer*innenrechte und der Umwelt – entlang der globalen Lieferketten zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern und darüber Rechenschaft abzulegen.

Wenngleich unterschiedlich, sind diese beiden EU Vorhaben doch eng miteinander verknüpft: Wenn ein Unternehmen in seinen Lieferketten wirksame Sorgfaltsprüfungen durchgeführt hat, sodass das Risiko der Zwangsarbeit abgemildert, vermieden und beseitigt wird, werden die zuständigen Behörden dies in ihrer Prüfung des Vorliegens eines begründeten Verdachts, dass ein Produkt wahrscheinlich in Zwangsarbeit hergestellt wurde, berücksichtigen.

Der Vorschlag der EU Kommission entspricht dem Nachhaltigkeitsziel 8.7. der Vereinten Nationen und kommt den Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas nach.

Folglich stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die gesamte Bundesregierung wird aufgefordert, dem Kampf gegen Zwangsarbeit, einschließlich Zwangsarbeit von Kindern und allen ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse laut ILO-Kernarbeitsnormen auf europäischer wie internationaler Ebene höchste Priorität einzuräumen.

Der zuständige Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird überdies aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen im Rat für die Verordnung auszusprechen und darauf hinzuwirken, dass die Opferperspektive mitsamt dem Umgang von Opfern aus Zwangsarbeit, deren Zugang zu Gerichten im Sitzland der betreffenden Unternehmen und etwaiger Entschädigung, auch Eingang in die Debatte findet.

Im Zuge der engen Verknüpfung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und der gegenständlichen Verordnung wird auch die Bundesministerin für Justiz ersucht im Rahmen der Verhandlungen rund um den Vorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf einen möglichst breiten Anwendungsbereich hinzuwirken, sodass alle Unternehmen erfasst werden, die ihren Sitz in der EU haben oder im Binnenmarkt tätig sind, und Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten Haftung und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen“.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.


 

Abgelehnt wurde folgender FPÖ-Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung FPÖ):

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 3: COM (2022) 597 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe+) (120350/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 29. November 2022

 

 

Ablehnung der geplanten Makrofinanzhilfe+ in Milliardenhöhe für die Ukraine

 

Seit dem Ausbruch des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine in Milliardenhöhe unterstützt. Wie der Verordnungsvorschlag COM(2022) 597 festhält, sind insgesamt rund 22,8 (!) Milliarden Euro bereits im Jahr 2022 in die Ukraine transferiert worden.[2]

 

Die EU-Kommission möchte nun im Jahr 2023 „strukturierter“ ihre Milliardenzahlungen an die Ukraine vornehmen und außerdem einer künftigen „Rebuild Ukraine“-Fazilität den Weg bereiten. Hierfür schlägt die EU-Kommission die Schaffung des Instruments der „Makrofinanzhilfe+“ vor. Im Rahmen dieser Makrofinanzhilfe+ plant die EU-Kommission bis zu 18 Milliarden Euro an Darlehen für einen Zeitraum von 12 Monaten der Ukraine bereitzustellen, folgerichtig durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro pro Monat. Kombiniert sollen diese Zahlungen werden mit Zuschüssen zu den Zinskosten, eine Tilgung ist frühestens ab 2033 vorgesehen.[3]

 

Wie mittlerweile bekannt wurde, benötigt die Ukraine die EU-Milliardenhilfen nicht nur, um die Funktionsfähigkeit der zivilen staatlichen Strukturen aufrechtzuerhalten, sondern bezahlt mit diesen Geldern auch den Sold der ukrainischen Soldaten.[4] Österreich finanziert dementsprechend die Truppen einer Kriegspartei.

Doch nicht nur das ukrainische Militär wird über die EU-Milliarden finanziert, sondern auch die Kriegsindustrie der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Die Ukraine braucht neben den Kriegskosten erhebliche Liquidität, weil sie sämtliche von den USA gelieferte Waffen bezahlen muss. Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Washington und Kiew ist der ‚Lend and Lease Act 2022‘. Er entspricht einer ähnlichen Vereinbarung, die die USA im Jahr 1941 mit Großbritannien und der Sowjetunion abgeschlossen hatten. Demnach werden Kriegsgerät, Ausrüstung und Kraftstoff von der US-Regierung an den Partner lediglich verliehen oder verpachtet und müssten nach dem Krieg zurückgeführt werden. Weil Kriegsgerät meist beschädigt oder zerstört wird, haben die Waffen oft zum Ende des Krieges lediglich Schrottwert. Daher hat die US-Regierung ein Interesse, dass die Ukraine ihre Leasing-Verträge auch pünktlich erfüllen kann.[5]

 

Die von der EU übermittelten Milliarden werden folgerichtig dafür herangezogen, die amerikanischen Lieferungen an Waffen und Ausrüstung zu finanzieren. Über das Schlachtfeld der Ukraine sponsern die EU-Mitgliedstaaten demnach in Wahrheit die US-Kriegsindustrie.

 

Noch ein weiterer Aspekt ist in diesem Zusammenhang mehr als bemerkenswert:

 

Die Financial Times (FT) berichtet, dass mehrere offizielle Regierungsvertreter aus Washington den Druck auf EU-Verantwortliche erhöht haben, Geld nach Kiew zu überweisen. […] Die US-Beamten sagten der EU, es wäre besser, das Geld als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren und nicht als Darlehen. Die EU solle einen Mechanismus einrichten, über den automatisch monatlich Geld in das ukrainische Budget fließen könnte. [6]

 

Bereits wenige Wochen später folgten die Staatschefs der EU-Mitgliedstaaten – so auch der österreichische Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) – den Anweisungen aus Washington im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates am 20./21. Oktober 2022. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ersucht dieser „die Kommission, eine stärker strukturierte Lösung für die Bereitstellung von Unterstützung für die Ukraine vorzulegen, und den Rat, diese Lösung voranzubringen“.[7]

Die Makrofinanzhilfe+ mit ihrem Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro ist der Ausfluss dieser Entscheidung. Wie von den US-Regierungsvertretern gefordert, soll diese nun monatlich und strukturiert zur Verfügung gestellt werden.

Der vorliegende Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission hält darüber hinaus noch eine weitere, völlig inakzeptable Forderung bereit: Artikel 14 des Verordnungsvorschlages sieht nämlich vor, dass die EU diese Mittel auf den Kapitalmärkten aufnimmt – demnach wiederum neue Schulden macht![8] Diese Vergemeinschaftung weiterer Schulden ist vollumfänglich abzulehnen.

 

Aberwitzig sind schlussendlich auch die – vollkommen unerfüllten – Bedingungen, an welche die Zurverfügungstellung der Zahlungen vermeintlich geknüpft werden soll: „Die Unterstützung im Rahmen des Instruments setzt weitere Fortschritte der Ukraine bei der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Betrugsbekämpfung und der Korruptionsbekämpfung voraus.[9]

In Art. 6 Abs. 1 wird darüber hinaus festgehalten: „Eine Vorbedingung für die Gewährung der Unterstützung im Rahmen dieses Instruments besteht darin, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen – einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems – und das Rechtsstaatsprinzip aufrechterhält und respektiert und die Achtung der Menschenrechte garantiert.[10]

 

Würden diese angeführten Standards tatsächlich eine Bedingung für die Gewährung der EU-Milliarden darstellen, dürfte sie die Ukraine, ein Land in dem Kriegsrecht herrscht und Großkorruption weit verbreitet ist, erst gar nicht bekommen.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Österreich als neutraler Staat keiner EU-Milliardenhilfe an eine Kriegspartei zustimmen darf, schon gar nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Gelder für den Sold von ukrainischen Soldaten und für Rückzahlungen an die US-Kriegsindustrie genutzt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen die Makrofinanzhilfe+ für die Kriegspartei Ukraine auszusprechen, sowie eine Vertiefung der Schuldenunion und die Pläne für eine „Rebuild Ukraine“-Fazilität abzulehnen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] https://www.globalrightsindex.org/de/2022; Zugriff: 12.10.2022

[2] COM(2022) 597, S. 1

[3] Ebd., S. 2, 6-7

[4] FAZ 25.10.2022: EU will schon jetzt mit Wiederaufbau der Ukraine beginnen

[5] Berliner Zeitung 29.09.2022: USA fordern EU auf, der Ukraine endlich Geld zu überweisen

[6] Berliner Zeitung 29.09.2022: USA fordern EU auf, der Ukraine endlich Geld zu überweisen

[7] EUCO 31/22, S. 3

[8] COM(2022) 597, S. 21-22

[9] COM(2022) 597, S. 3

[10] COM(2022) 597, S. 19