
beratungen
des
EU-Ausschusses des Bundesrates
iV-166 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Dienstag, 20. Dezember 2022
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 20. Dezember 2022
1. COM (2022) 720 final Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des
öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables
Europa)
(120750/EU XXVII.GP)
2. COM (2021) 557 final Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der
Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick
auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung
der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
(072231/EU XXVII.GP)
3. COM (2022) 636 final Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat/Schengen durch vollständige
Einbeziehung Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens in den Raum ohne Binnengrenzen-Kontrollen
stärken
(120351/EU XXVII.GP)
4. COM (2021) 762 Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
(84855/EU XXVII.GP)
Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
§ Vorschlag für eine Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union
§ - Vorschlag für eine Verordnung über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter
und
§ - ein Paket zur Umsetzung des Aktionsplans für geistiges Eigentum.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
§ Herr Mag. Peter Kustor (BMF)
§ Herr DI Stefan Dür (BMK)
§ Herr MR Johann Riedl-Scharl, BA MA (BMI)
§ Frau SCh Dr.in Anna Ritzenberger-Moser (BMAW)
§ Herr MMag. Christian Mandl (WKÖ)
§ Herr Mag. Dr. Ingomar Stupar (WKÖ)
§ Herr Dr. Frank Ey (AK)
Interoperabilität
Digitalisierung soll grenzüberschreitende Behördenwege in der EU vereinfachen. Das ist das Ziel eines Verordnungsentwurfs, der laut EU-Kommission von den Mitgliedstaaten selbst eingefordert worden ist. Für die ungehinderte Erbringung nahtloser öffentlicher Dienste zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie in Verbindung mit EU-Organen brauche es daher nicht nur entsprechend adaptierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Nationalstaaten, so die Kommission. Die Zusammenarbeit von Netz- und Informationssystemen der Verwaltungen in der Union sei auch technisch und semantisch so zu gestalten, dass der Datenaustausch über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg funktioniert. Das spare Bürger:innen und Unternehmen Zeit und Geld.
Interoperable digitale öffentliche Dienste seien für den Aufbau des digitalen Binnenmarkts unverzichtbar, hält dementsprechend das Finanzministerium (BMF) in seiner Stellungnahme zum Vorschlag fest. Allerdings mahnt das BMF, bei der Umsetzung den entstehenden Verwaltungsaufwand überschaubar zu halten, etwa hinsichtlich der Berichtspflichten. Vorhandene Synergien müssten bestmöglich genutzt werden, nennt das Ministerium als Beispiel die Fortschrittsmessungen anhand des bestehenden Instruments der eGovernment-Benchmark. Generell baue der Vorschlag zur koordinierten Verwaltungsarbeit auf existierenden Lösungen auf, die in den letzten Jahren in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und Sektoren wie dem EIF (europäischen Interoperabilitätsrahmen) entwickelt und teilweise auch umgesetzt worden seien. So würden auf einer EU-Plattform eGovernment-Modelle von Mitgliedstaaten gesammelt, berichtete dem Ausschuss ein BMF-Vertreter auf Nachfrage von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS). Neben einem Best-Practice-Austausch diene diese Plattform auch der Schaffung eines europäischen Software-Standards, sodass Schnittstellenprobleme – angesprochen von Marco Schreuder (Grüne/W) - vermieden werden.
Zwar werde der aktuelle Plan zur verbesserten Interaktion der Verwaltungen Kosten - sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten - verursachen, räumt die Kommission in ihrem Entwurf ein. Auf längere Sicht würden diese Kosten jedoch durch die Vorteile ausgeglichen, die sich aus der verbesserten Zusammenarbeit öffentlicher Dienste ergeben, ist die Kommission überzeugt und weist auf die Verringerung von Doppelarbeit und unnötigen Belastungen hin.
Der vorliegende Entwurf ändere nichts an den in der Datenschutzgrundverordnung der EU festgehaltenen Befugnissen zur Datenverarbeitung, beantwortete der BMF-Experte diesbezügliche Fragen von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Stefan Schennach (SPÖ/W). Vielmehr würden dadurch "mehr Datenschutzmaßnahmen" geschaffen, nicht zuletzt durch den Einsatz eines Datenschutzexperten zur Überwachung des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Eder-Gitschthalers Ersuchen, Personen wie Senior:innen, die digitale Services nicht nutzen, nicht von Leistungen öffentlicher Stellen auszuschließen, werde ebenfalls Rechnung getragen, versicherte der Experte mit Hinweis auf den Grundsatz der Inklusion im EIF-Rahmen.
Erneuerbare Energie
Der Ausbau erneuerbarer Energieträger in der EU schreitet aus Sicht der Europäischen Kommission zu langsam voran. Bis zu 40 % der Energieversorgung seien bis 2030 auf erneuerbare Formen umzustellen, peilt die Kommission höhere Zielsetzungen und eine bessere Koordinierung in diesem Zusammenhang an. Die Mitgliedstaaten müssten die Entwürfe ihrer aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne bis Juni 2023 vorlegen, so die Kommission. Die ÖVP nutzte im EU-Ausschuss des Bundesrats die Debatte über eine verstärkte Förderung von erneuerbarer Energie in Europa für ein Plädoyer zur Energiegewinnung aus Holzbiomasse. Befürchtet werden von den Bundesrät:innen der Volkspartei Verschärfungen der Nachhaltigkeitskriterien bei Biomasseanlagen, zu Lasten der Forstwirtschaft im "Waldland Österreich", wie Martin Preineder (ÖVP/N) sagte. Stefan Schennach (SPÖ/W) bekrittelte hingegen die "Holzdebatte" im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energieformen, wiewohl er unisono mit Marco Schreuder (Grüne/W) die Fernwärme- und Kälteproduktion auf Grundlage von Biomasse am Beispiel Wiens würdigte. Aus dem Klimaschutzministerium hieß es dazu, man trete weiterhin dafür ein, nicht als Qualitätsholz definierte Holzformen als nachhaltige Form der Energieerzeugung zu werten. Vom kommenden Ratsvorsitzland Schweden erwarte man Unterstützung dabei.
Gemäß Green Deal der EU ("Fit für 55"-Paket) sind die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Dafür wiederum sei ein wesentlich höherer Anteil an erneuerbaren Energiequellen in einem integrierten Energiesystem erforderlich als in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) mit mindestens 32 % vorgesehen, unterstreicht die EU-Kommission in ihren Änderungsvorschlägen zur Richtlinie für Energie aus erneuerbaren Quellen. Angestrebt wird mit der überarbeiteten Richtlinie RED III demnach ein Anteil von 38-40 % an erneuerbaren Energieträgern im Energieversorgungssystem der EU, wobei die Kommission speziell für die Bereiche Wärme- und Kälteerzeugung, Verkehr (Transport), Industrie, Gebäude und Elektrizität regulative Vorgaben andenkt. Weiters werden Regelungen betreffend grenzüberschreitende Projekte, Herkunftsnachweise, Verwaltungsverfahren sowie Information und Ausbildung adaptiert. Die Richtlinie soll auch Vorgaben bezüglich der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen von verschiedenen Biokraftstoffen, sowie wiederverwerteten kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen erhalten.
Den Handlungsbedarf auf EU-Ebene erklärt die Kommission mit der Notwendigkeit, den Mitgliedstaaten die richtigen Anreize zu bieten, die Energiewende weg von fossilen Brennstoffen hin zu einem stärker integrierten, energieeffizienteren System der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen voranzutreiben. Grundsätzlich werden alle Initiativen vom Klimaministerium (BMK) begrüßt, die den Ausbau von erneuerbaren Energien, den Umstieg auf nachhaltige Energiesysteme, einen ambitionierten Klimaschutz und die Beseitigung vorhandener Hindernisse zum Inhalt haben. Essentiell sei dabei die Vereinfachung und Beschleunigung von langwierigen und komplizierten Verwaltungsverfahren, gab der Ministeriumsexperte der Bundesrätin Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) recht. Umfasst von den rechtlichen Erleichterungen ist ihm zufolge auch der Netzausbau im Rahmen des sogenannten Netzinfrastrukturplans.
Allerdings spricht sich das Ministerium gegen die Aufnahme von "kohlenstoffarmen Kraftstoffen" in die RED III aus, weil sich dadurch potentiell die Atomenergie in die förderungswürdige Gruppe erneuerbarer Energieformen reihen könnte, wie der BMK-Vertreter anmerkte. Zum Eintreten der Bundesräte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ), Silvester Gfrerer (ÖVP/S) und Martin Preineder (ÖVP/N) für das Verständnis von Holz als "nachwachsende Biomasse" sagte der Experte, tatsächlich gleiche Holz für die Energiegewinnung "Schwankungen" bei anderen erneuerbaren Energieträgern wie Wind oder Sonne aus. Wichtig sei dabei das "Kaskadenprinzip", wodurch Schadholz oder Hackschnitzel anstelle von Qualitätsholz zur Energiegewinnung verfeuert würden. Johannes Hübner (FPÖ/W) meldete gerade hinsichtlich der schwankenden Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien seine Zweifel an der Energiestrategie der EU an und betonte, Österreich benötige daher eine stabile Infrastruktur an nicht-erneuerbaren Energieträgern, um Lücken zu decken. Außerdem seien mit dem Erneuerbaren-Ausbau höhere Energiepreise zu befürchten, vermutete Hübner. Von der Wirtschaftskammer kam im Ausschuss die Forderung, erneuerbare Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erhalten und außerdem vermehrt auf die "Sektorkoppelung" – etwa die Nutzung von Abwärme für Fernwärme – zu fokussieren.
Schengen
Österreichs derzeitiges Veto gegen einen Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien sorgte heute im EU-Ausschuss des Bundesrats, an dem neben dem Innenministerium auch die Wirtschaftskammer teilnahm, für eine heftige Auseinandersetzung. Während die FPÖ eindringlich davor warnte, den Schengenraum ohne effektive Sicherung der EU-Außengrenzen auszuweiten, zeigten sich SPÖ und NEOS bestürzt über die Blockadehaltung der Regierung, die nicht nur dem reibungslosen Personenverkehr – Stichwort Pflegekräfte – schade, sondern auch der Wirtschaft. Die Grünen äußerten ebenfalls kein Verständnis für das Veto und unterstrichen, Rumänien und Bulgarien erfüllten laut Überprüfungen der EU die Kriterien zur Schengen-Aufnahme schon seit 2011. Seitens der ÖVP wurde die Bedeutung des Schengenraums für den Binnenmarkt hervorgehoben, allerdings auch auf die Verstärkung des Außengrenzschutzes gepocht, ehe eine Erweiterung der Freizügigkeit ohne Grenzkontrollen vorgenommen werden kann.
Das Innenministerium (BMI) argumentierte das Vorgehen der Regierung mit Zahlen: Demnach seien 2022 in Österreich bis Ende Oktober bereits 100.000 Migrant:innen aufgegriffen worden, 75.000 davon unregistriert wegen mangelnder Kontrolle an der Außengrenze. Vielfach kämen die illegalen Migrant:innen über Schlepperrouten durch den Westbalkan, so ein BMI-Experte im Ausschuss. Die Wirtschaftskammer hielt dem die Anzahl aktiver österreichischer Firmen in Rumänien und Bulgarien entgegen, nämlich insgesamt 1.850, sowie die 15,1 Mrd. € an Direktinvestitionen aus Österreich und jährliche Exportumsätze von 3,8 Mrd. €. Folglich gelte es, die "exzellenten Wirtschaftsbeziehungen" zu erhalten. Diskussionsgrundlage bot eine Mitteilung der EU-Kommission zur Stärkung des Schengenraums.
In ihrer Mitteilung zur nächsten anvisierten Schengen-Erweiterung hält die EU-Kommission fest, Bulgarien, Kroatien und Rumänien befänden sich in einer wichtigen geografischen Lage, besonders in Hinblick auf die Außengrenzsicherung der Union. Aus Sicht der Kommission sind in diesen Ländern jedoch alle Voraussetzungen erfüllt, um nicht nur den außengrenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr, sondern auch Sicherheitsbedrohungen an diesen Grenzen effizient zu bewältigen. Zudem biete der kürzlich eingeführte "Schengen-Steuerungszyklus" den nötigen gemeinsamen politischen Rahmen, um Herausforderungen wie illegalen Migrationsströmen beizukommen. Laut Kommission unterstützen dabei der "Schengen-Rat" und das "Schengen-Forum" einen transparenten und konstruktiven Dialog zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten, nicht zuletzt beim koordinierten Vorgehen gegen grenzüberschreitende Kriminalität. Dank des neuen und verstärkten Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus, dem Bulgarien, Kroatien und Rumänien mit einem Schengen-Beitritt unterliegen würden, könnten etwaige Mängel und Abhilfemaßnahmen rechtzeitig festgestellt werden. Deutlich hält die Kommission fest, diese achte Erweiterung des Schengen-Raums würde nicht nur das gegenseitige Vertrauen und die Einheit zwischen den Mitgliedstaaten bestätigen und stärken. Das 1985 zwischen fünf Mitgliedstaaten begonnene Projekt der zwischenstaatlichen Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen würde dadurch auch "als integraler Bestandteil des EU-Rechts" in seiner Weiterentwicklung unterstützt. Marco Schreuder (Grüne/W) appellierte angesichts dessen, Rumänien und Bulgarien "als Partner zu begreifen, nicht als Gegner". Am Beispiel von rumänischen Arbeitskräften in der heimischen 24-Stunden-Pflege warnte er, Österreichs Veto-Haltung könne als "Geringschätzung" der Betroffenen gewertet werden.
In seiner Stellungnahme zur Kommissionsmitteilung hält das BMI fest, 2022 seien bis Ende Oktober 89.867 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich gestellt worden, um 30,55 % mehr als im Vergleichszeitraum zum "Krisenjahr" 2015 mit 68.837 Anträgen. In der pro Kopf Belastung liege Österreich bei den Asylanträgen auf Platz zwei und in absoluten Zahlen auf Platz vier, hinter Deutschland, Frankreich und Spanien. Die Migrationssituation zeige, dass die Registrierung und der Außengrenzschutz an der Grenze zur Türkei nicht angemessen funktioniere. Den Schengen-Beitritt von Kroatien unterstütze man hingegen, weil das Migrationsgeschehen an der kroatisch-bosnischen und kroatisch-serbischen Grenze stabil auf einem niedrigen Niveau sei. Der Vertreter des Innenministeriums versicherte im Ausschuss aber, gemeinsam mit den europäischen Partnern an Lösungen zu arbeiten, die eine Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in den Schengenraum in absehbarer Zeit ermöglichen würden, wobei der Experte das zweite Halbjahr 2023 vor Augen hatte. Grundlage dafür biete ein "5-Punkte-Plan" des Innenressorts, der unter anderem auf finanzielle EU-Unterstützung des Außengrenzschutzes und beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen sowie die Möglichkeit der Grenzsicherung durch Zäune abstelle.
Von der FPÖ wurde ein Antrag auf Stellungnahme eingebracht, in dem die Ablehnung jeder Schengen-Erweiterung "ohne effektiven Grenzschutz" festgehalten wird. Außerdem sollten die EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der Freiheitlichen unbefristet die Möglichkeit erhalten, ihre Grenzen kontrollieren zu dürfen, wie Polen dies mit seinen Grenzbarrieren zu Weißrussland vorgezeigt habe. Keinesfalls solle Innenminister Gerhard Karner seinen harten Kurs gegen eine Ausweitung des Schengenraums nach der kommenden Landtagswahl in Niederösterreichs ändern, mahnte Johannes Hübner (FPÖ/W), der die Kommissionsmitteilung zur Schengen-Erweiterung als realitätsfern bezeichnete. Sein Antrag fand bei den anderen Fraktionen im Ausschuss zwar keine Zustimmung, die niederösterreichische Landtagswahl sahen aber auch Stefan Schennach (SPÖ/W) und Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) als motivationsentscheidend für die Bundesregierung an. Immerhin hätten sich die ÖVP-Mandatar:innen im Europaparlament für den Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien ausgesprochen. Schennach erinnerte zudem, dass keines der beiden Länder direkt an Österreich grenzt, vielmehr liege in Ungarn bei der Kontrolltätigkeit einiges im Argen. Arlamovsky verwehrte sich dagegen, das "dysfunktionale Asylsystem in Europa" mit Schengen zu vermischen.
Der Experte des Innenressorts sah wiederum keine "Wahlkampftaktik" im Zusammenhang mit der Veto-Entscheidung. Vielmehr arbeite man daran, nach erfolgtem Veto nun in Abstimmung mit den anderen EU-Ländern die Außengrenzkontrollen zu verbessern, um die Bekämpfung von illegaler Migration und Schlepperkriminalität voranzutreiben. Für die ÖVP unterstützte neben Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ), der außerdem eine bessere Verteilung der Migrant:innen in der EU einforderte, auch Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) die derzeitige Position von Bundeskanzler und Innenminister. Ein "Maximum an Freiheiten im Binnenmarkt" kann es nach Buchmanns Auffassung nur mit effektivem Außengrenzschutz geben.
Plattformwirtschaft
Wenig Meinungsverschiedenheiten gab es in der Debatte rund um einen Kommissionsvorstoß zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der Plattformwirtschaft (Gig-Economy), wie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen – etwa Lieferungen - über Foren im Internet genannt wird. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es dazu, man bekenne sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Plattformunternehmen. Um dabei die verschiedenen Arbeitsmarktmodelle der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, werde auf EU-Ebene nun eine Kompromisslösung für einen gemeinsamen Rechtsrahmen angestrebt.
Bei den Rechten von Arbeitnehmer:innen gibt es EU-weite Mindeststandards. Im Rahmen der immer größer werdenden Plattformarbeit greift der arbeits- und sozialrechtliche Besitzstand der EU jedoch nicht. Bei Unternehmen wie Lieferdiensten tätige Personen seien allzu häufig Scheinselbständige, heißt es im Richtlinienvorschlag, der nun auch für online-Anbieter von Waren und Leistungen Mindestkriterien zum Schutz der Beschäftigten vorsieht. So sollen Plattformanbieter anhand vorgegebener Kriterien den tatsächlichen Beschäftigungsstatus der bei ihnen Tätigen anführen, was aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) einer "Beweislastumkehr" zu Lasten der Plattformbetreiber entspricht. Dadurch würden beispielsweise vermeintlich Selbständige im Dienst einer Lieferfirma den Zugang zu Arbeitnehmerrechten wie Mindestlohn, Tarifverhandlungen, geregelten Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz oder bezahltem Urlaub erhalten, aber auch zu Sozialschutz bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter. Ein Experte aus der Arbeiterkammer (AK) wies auf den wachsenden Umfang der Plattformarbeit in Europa hin. Ihm zufolge arbeiten derzeit EU-weit rund 28 Millionen Menschen für gut 500 Plattformen – etwa Uber und Lieferando – bis 2025 sollen es 43 Millionen werden. Dem vor diesem Hintergrund formulierten Lob der AK für die Anstrengungen der Kommission, einen rechtlichen Rahmen für die Plattformwirtschaft zu schaffen, schloss sich die Wirtschaftskammer (WKO) jedoch nicht an. Deren Experte im Ausschuss meinte, erhöhter rechtlicher Druck auf diesen Wirtschaftszweig könne die Abwanderung derartiger Firmen in Drittstaaten befeuern. Zwar bekannte sich der WKO-Experte zu fairen Beschäftigungsbedingungen und verwies dabei auf Bestimmungen in Österreich wie die auch für Selbstständige geltende Pflichtversicherung. Doch gab er zu bedenken, für Menschen mit Hindernissen beim Arbeitsmarktzugang biete die Gig-Economy echte Chancen.
Weiters sieht der Entwurf mehr Informationspflichten in Bezug auf die automatisierte Überwachung und Auswertung der Arbeitsleistung – das "algorithmische Management" - im Rahmen der Plattformwirtschaft vor, sodass auf Algorithmen basierende Entscheidungen inklusive deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen auch von Menschen überprüft bzw. angefochten werden können. Außerdem will die Kommission die Betreiber verpflichten, ihre Tätigkeit samt Beschäftigten in jenem Land anzumelden, in dem sie erbracht wird. Zum Schutz von "Personen, die Plattformarbeit leisten" – so der Wortlaut im Richtlinienentwurf-, schlägt die Kommission auch mehrere Rechtsbehelfe und Mittel zur Rechtsdurchsetzung vor. Unter anderem soll es einen Zugang zu wirkungsvoller und unparteiischer Streitbeilegung geben, inklusive Schadenersatz, erläutert das BMAW. Die Sinnhaftigkeit von EU-Regelungen in diesem Bereich, die Johannes Hübner (FPÖ/W) in Hinblick auf geltendes Arbeitsrecht hinterfragte, sei bei der Plattformwirtschaft jedenfalls gegeben, meinte eine Fachexpertin aus dem Wirtschaftsministerium. Das heimische Arbeitsrecht sei zwar ein "gutes, bewegliches System", behandle allerdings "grenzüberschreitende Phänomene" nicht ausreichend.
Die SPÖ ist besorgt, dass die Zielsetzungen der Kommission für verbesserte Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von jeglicher Scheinselbstständigkeit in der Plattformarbeit bei den Ratsverhandlungen "verwässert" werden, wie Schennach (SPÖ/W) anhand eines Antrags auf Stellungnahme seiner Fraktion formulierte. Seine steirische Fraktionskollegin Elisabeth Grossmann erklärte, häufig seien die Plattformen "übernational organisiert", weswegen es unbedingt einen EU-Rechtsrahmen dafür brauche. Mit dem Antrag wollten die Sozialdemokrat:innen erreichen, dass von österreichischer Seite daran gearbeitet wird, ehestmöglich einen Kompromiss zur Zielerreichung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten zu finden. Sie stimmten aber als einzige für die Initiative. Österreich trage das Kommissionsvorhaben mit, informierte die Ministeriumsvertreterin den Ausschuss. Nachdem einige EU-Länder Bedenken angemeldet hätten, habe man sich bei der letzten Ratsarbeitssitzung auch für das Kompromisspapier ausgesprochen, das jedoch unzureichend Zustimmung unter den EU-Mitgliedern erhielt. Die heimische Unterstützung der laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Richtlinienvorschlags führte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) als Grund an, weswegen die Volkspartei den SPÖ-Antrag ablehnte, obwohl sie sich den Argumenten anschloss, die für klarere gesetzliche Regelungen in der Plattformwirtschaft sprechen.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb bei der Abstimmung im Ausschuss in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM(2022) 636 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat/Schengen durch vollständige Einbeziehung Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens in den Raum ohne Binnengrenzen-Kontrollen stärken (120351/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 20. Dezember 2022
Ohne effektiven Grenzschutz ist jede Schengen-Erweiterung abzulehnen
Bedauerlicherweise ist ein Großteil der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht in der Lage oder willens, seine nationalen Grenzen gegen die ungebrochen über Europa strömenden Migrationswellen illegaler Einwanderer zu schützen. Österreich bildet hierzu keine Ausnahme. Im Gegenteil: Allein in den Monaten Jänner bis Oktober 2022 verursachte die Willkommenskultur der schwarz-grünen Bundesregierung mit 89.865 Asylanträgen einen Wert, welcher sogar das Schreckensjahr 2015 überbietet![1] Wenige Wochen später überstiegen die Asylanträge die Marke von 100.000. Spätestens 2022 hat sich offenbart, dass beschwichtigende Rhetorik allein nicht ausreicht, um eine erneute Migrationskrise von den Ausmaßen des Jahres 2015 verhindern zu können.
Die Institutionen der Europäischen Union sind keinerlei Hilfe im Kampf gegen die illegale Migration, ein effektiver EU-Außengrenzschutz existiert nicht. Vielmehr behindert die EU die Nationalstaaten bei deren Versuchen, einen effektiven Grenzschutz aufzubauen.
Interessanterweise ist nur an einer EU-Außengrenze Entspannung eingetreten: Nämlich an der Ostgrenze zu Weißrussland. Eben hier haben allerdings mutige EU-Mitgliedstaaten, allen voran Polen, selbst das Heft in die Hand genommen und Grenzbarrieren von hunderten Kilometer Länge aufgebaut, um der illegalen Migration zu trotzen. An der Ostgrenze zu Weißrussland wurde der Beweis erbracht, dass physische Barrieren illegale Migrationsströme aufhalten können und Erpressungsversuche von Drittstaaten folgerichtig ins Leere laufen. Während die EU-Kommission und die schwarz-grüne Bundesregierung nichts aus der Migrationskrise von 2015 gelernt haben, zeigen einige wenige EU-Mitgliedstaaten vor, wie man im Kampf gegen die illegale Massenmigration die Oberhand gewinnen kann.
Um die illegale Massenmigration nach Europa abwehren zu können, ist folgerichtig ein effektiver Grenzschutz, bestenfalls bereits an der EU-Außengrenze, von Nöten. Ohne diesen Grenzschutz kann der Schengen-Raum nicht funktionieren.
Dies erkennt mittlerweile sogar die EU-Kommission, wenn sie in dem Verordnungsvorschlag über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen völlig zu Recht festhält, dass für das „reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums […] wirksame Kontrollen an den Außengrenzen und alternative Maßnahmen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erforderlich“ sind.[2]
An dieser Stelle endet allerdings auch schon wieder der Realitätssinn der Kommission. In der Mitteilung der Kommission namens „Schengen durch vollständige Einbeziehung Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens in den Raum ohne Binnengrenzen-Kontrollen stärken“ vom 16. November 2022 hält diese fest:
„Bulgarien, Kroatien und Rumänien […] spielen eine Schlüsselrolle bei der Sicherung unserer gemeinsamen Außengrenzen; sie tragen wirksam zu einem hohen Maß an Sicherheit und Wohlstand bei […]. Alle erforderlichen Instrumente, Strukturen und Verfahren sind vorhanden, um den Personen- und Warenverkehr über die Außengrenzen sowie mögliche Sicherheitsbedrohungen an diesen Grenzen effizient zu bewältigen und so zur Bekämpfung schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension beizutragen. Diese Länder haben intensiv an einer wirksamen Reaktion auf den Migrationsdruck und die damit verbundenen Herausforderungen beigetragen und eine enge Zusammenarbeit mit ihren nahen Nachbarn entwickelt.“[3]
Entgegen dieser Darstellung rief erst im September diesen Jahres Bulgarien den teilweisen Ausnahmezustand entlang der bulgarisch-türkischen Grenze aus, da die Zahl der versuchten Grenzübertritte sich seit dem letzten Jahr verdoppelt hat - auf über 100.000.[4]
Im Gegensatz zu Polen können die Bulgaren und die Rumänen dem Grenzsturm illegaler Migranten nicht standhalten. Laut Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kamen von den rund 100.000 Asylwerbern in Österreich 35.000 über die Route Türkei-Bulgarien-Serbien-Ungarn, 15.000 über Serbien-Rumänien-Ungarn und 5.000 über Bulgarien-Rumänien-Ungarn. „In Summe kommen damit 55.000 – also mehr als die Hälfte – auf ihrem Weg über Bulgarien und/oder Rumänien.“[5]
Die schwarz-grüne Bundesregierung hat nun – vor dem Hintergrund desaströser Umfragewerte – knapp vor der Landtagswahl in Niederösterreich für kurze Zeit ihre EU-Hörigkeit eingeschränkt und sich gegen den Beitritt von Bulgarien und Rumänien in den Schengen-Raum ausgesprochen. Innenminister Karner war allerdings sehr bemüht festzuhalten, dass dieses Verhalten lediglich aufschiebend zu verstehen sei.[6] Es ist anzunehmen, dass nach der Landtagswahl in Niederösterreich die ÖVP ihre Blockadehaltung aufgeben und den Weg für eine weitere Schengen-Erweiterung freimachen wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union nicht nur bis zur Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023 gegen einen Schengen-Beitritt von Bulgarien und Rumänien auszusprechen, sondern diesen überhaupt erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn die angeführten EU-Mitgliedstaaten ihre jeweiligen nationalen Grenzen effektiv gegen die illegale Massenmigration schützen können.
Des Weiteren wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, aufgefordert, sich bei der Reform des Schengener Grenzkodex dafür auszusprechen und einzusetzen, dass jeder Mitgliedstaat unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen können darf.
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der SPÖ blieb bei der Abstimmung im Ausschuss ebenfalls in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
der Bundesräte Stefan Schennach,
Genossinnen und Genossen
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 20. Dezember 2022 zu TOP 4: COM (2021) 762 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) (84855/EU XXVII.GP)
Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2022 – vor mehr als einem Jahr – eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgeschlagen.
Fahrradbot*innen, Reinigungskräfte, Kreativschaffende, Übersetzer*innen, Clickworker*innen, Fahrer*innen – sie alle erbringen Dienstleistungen, die zunehmend über Online-Plattformen vermittelt und abgewickelt werden. Die Vorteile dieser Arbeitsorganisation liegen insbesondere auch in den niedrigen Einstiegsbarrieren (z.B. abgeschlossene Ausbildung, Sprachkenntnisse). Das Geschäftsmodell der Plattformen profitiert insbesondere von der (Schein-) Selbstständigkeit der Beschäftigten, wodurch auch sämtliches Risiko bei den Arbeitnehmer*innen liegt. Gewerkschaften äußern schon seit Jahren massive Bedenken hinsichtlich der Umgehung des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts. Derzeit arbeiten EU-weit rund 28 Millionen Menschen für gut 500 Plattformen – etwa Uber und Lieferando – bis 2025 sollen es 43 Millionen werden.
Die Europäische Kommission hat in der Richtlinie eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, welche die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verbessern sollen.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus sollen sie zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements (d.h. automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen).
Im Dezember wurde eine allgemeine Ausrichtung im Rat angestrebt, zu der es am Ende des Tages nach langen Verhandlungen nicht kam. [7] Eine qualifizierte Mehrheit kam aufgrund einiger Enthaltungen und Gegenstimmen nicht zustande, sodass das offene Dossier nun in der schwedischen Präsidentschaft weiter behandelt werden wird. Aus EU Kreisen vernahm man, dass die Gegenstimmen aus progressiven Ländern kamen, die unzufrieden mit dem Ergebnis waren und von einer Verwässerung sprachen.
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft führte aus, dass Österreich diese Richtlinie immer unterstützt habe. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sprach sich gar für eine „vertane Chance“ aus, da es europäische Regelungen bräuchte.[8]
Die unterzeichnenden Bundesrät*innen wollen einmal mehr verdeutlichen, dass es dringend eine europäische Lösung für Plattformarbeiter*innen braucht und stellen daher folgerichtig folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass den Ländern, die Bedenken hinsichtlich der Verwässerung des Kommissionsvorschlages geäußert hatten, ehest möglich Gehör verschafft wird, damit ein Kompromiss und folglich eine Einigung so schnell wie möglich gefunden werden kann, die den Zielen der Richtlinie, insbesondere verbesserte Arbeitsbedingungen und Bekämpfung von jeglicher Scheinselbstständigkeit in der Plattformarbeit, entspricht.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
[1] BMI Vorläufige Asyl-Statistik Oktober 2022: 1
[2] COM(2021) 891 final, S. 2
[3] COM(2022) 636 final, S. 3
[4] https://de.euronews.com/2022/09/23/bulgarien-und-die-fluchtlinge-ausnahmezustand-an-der-grenze-zur-turkei
[6] https://www.sn.at/politik/weltpolitik/oesterreich-gegen-schengen-beitritt-rumaeniens-und-bulgariens-130899994
[7] Orf.at, am 8. Dezember 2022, in: https://orf.at/stories/3297020/; aufgerufen am 15.12.2022
[8] ebenda