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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-167 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 15. Februar 2023

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 15. Februar 2023

 

 

Tagesordnung

1.     COM(2022) 304 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur
(106466/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die Einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 02.11.2022.

 

2.     COM(2022) 702 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
(127752/EU XXVII.GP)

 

 

3.     COM(2022) 732 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
(128076/EU XXVII.GP)

 


 

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

§  Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa

§  ein Paket betreffend „Clearing“

§  ein Paket zu „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

 

      Weiters berichtete Ausschussvorsitzender Buchmann über kürzlich eingelangte Stellungnahmen der Länder:

§  eine Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (TOP 1 der heutigen Tagesordnung)

§  - eine Stellungnahme des oberösterreichischen Landtags zur Mitteilung der EK zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung

§  eine einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Neufassung der Daueraufenthaltsrichtlinie

§  - einheitliche Länderstellungnahme zur Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährung einer aktiven Inklusion.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

§  Frau Mag.a Elisabeth Süßenbacher (BMK)

§  Frau Ri MMag.a Dr.in Barbara Parth (BMJ)

§  Frau OStA Dr.in Brigitte Rom, LL.M.

§  Herr Dr. Artur Schuschnigg (WKÖ)

§  Herr Mag. Christoph Haller, MSc (WKÖ)

§  Mag.a Fabiana Freissmuth (LKÖ)


 

 

Ökosysteme

 

Die Bundesländer zeigen sich alarmiert über Pläne der EU-Kommission, den Mitgliedsländern verbindliche Vorgaben zur Wiederherstellung ihrer Ökosysteme zu machen. Die Kommission überschreite eindeutig ihre Kompetenzen, wenn sie etwa beabsichtigt, rechtsverbindliche Biodiversitätsziele festzusetzen, so der Ländertenor in einer gemeinsamen Stellungnahme, der im EU-Ausschuss des Bundesrats fraktionsübergreifend in der Diskussion mitgetragen wurde. Auch Landwirtschaftskammer (LKW) und Wirtschaftskammer (WKÖ) schlossen sich der Länderkritik an. Ein SPÖ-Antrag auf entsprechende Mitteilung an Brüssel fand allerdings keine Mehrheit im Ausschuss. Neben Bedenken bei der Verhältnismäßigkeit wurden darin auch die im Entwurf enthaltenen delegierten Rechtsakte, mit denen die Kommission direkt Regelungen vorgeben kann, als Kritikpunkte angeführt. Die Freiheitlichen machten mit einem Antrag gegen eine Klausel im Verordnungsentwurf mobil, der bestimmte Insektenarten als Nahrungsmittel für Menschen vorschlägt, sie blieben damit aber ebenfalls in der Minderheit. Einzig die Grünen betrachteten den Vorschlag europaweiter Aktionspläne zur Ökologisierung von Lebensräumen als eindeutig unterstützenswert, da umfassender Klimaschutz klare Zielvorgaben brauche.

 

Das Klimaministerium (BMK) setzt nach eigenen Angaben bei den Verhandlungen zur Verordnung auf die Einbindung der zuständigen nationalen Stellen, um größtmöglichen Konsens zu erreichen. Mithilfe der angedachten Verordnung wolle die Kommission die Natura 2000-Initiative mit konkreten Zielen und Fristen wirksamer umsetzen, erklärte eine BMK-Expertin im Ausschuss. Österreich erfülle die Vorgaben vielfach bereits mit seinem hohen Anteil an Biolandwirtschaft und zahlreichen städtischen Grünflächen, war sie einer Meinung mit Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St), die heimischen Aktivitäten in diesem Bereich seien auf EU-Ebene noch besser zu kommunizieren.

 

Mit ihrem Gesetzgebungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur in Europa reagiert die Europäische Kommission auf die vom Klimarat dokumentierte rasant fortschreitende Schädigung der europäischen Ökosysteme, mit negativen Auswirkungen auf "Mensch, Wirtschaft und Klima", wie die Kommission festhält. Der Renaturierung schreibt sie einen großen Stellenwert zu, um den Biodiversitätsverlust nicht nur aufzuhalten, sondern umzukehren. Bis 2030 sind laut Entwurf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union dementsprechend wiederherzustellen, bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen. Weiters ist ein Verschlechterungsverbot von Flächen vorgesehen, auf denen der "gute Zustand" wiederhergestellt wurde. Laut Verordnungsentwurf soll jeder Mitgliedstaat zu Wiederherstellungszielen verpflichtet werden, beispielsweise beim Vorgehen gegen das Bestäubersterben und gegen die Austrocknung von Torfmooren. Gezielte Maßnahmen werden auch zur Begrünung von Städten, zur Waldbewirtschaftung und zur Ausweitung erneuerbarer Energien vorgeschlagen. Aufbauend auf bestehenden Rechtsvorschriften soll die Wiederherstellungsverordnung nicht nur den Rückgang der biologischen Vielfalt umkehren und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gegenüber dem Klimawandel stärken, sondern die umgesetzten Maßnahmen sollen auch die menschliche Gesundheit fördern und einen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten.

 

Eine Lanze für den Verordnungsentwurf brach im Ausschuss Marco Schreuder (Grüne/W): offenbar hätten die EU-Mitgliedstaaten "das Ausmaß der Klimakrise nicht verstanden", daher müsse die Kommission nun konkrete Vorgaben machen. Ansonsten komme es zur Klimakatastrophe, die große Teile der Welt unbewohnbar mache. Ungeachtet dessen räumte Schreuder ein, fraglos brauche es bis zur Umsetzung der Maßnahmen noch zahlreiche Diskussionen.

 

Die SPÖ bekenne sich zum übergeordneten Ziel der ökologischen Wiederherstellung von Naturräumen in Europa, verdeutlichte Stefan Schennach (SPÖ/W) anhand der diesbezüglichen Mitteilung seiner Fraktion. Der Verordnungsvorschlag der Kommission sei aber vielfach unklar und kritikwürdig. Beispielweise verunmöglichten die Bestimmungen städtisches Wachstum bzw. würden Städte mit einem hohen bestehenden Grünflächenanteil "bestraft". Vorschreibungen für prozentuelle Zuwächse von Grünflächen oder Baumüberschirmung würden generell einen gravierenden Eingriff in die Raumordnung und Flächenwidmung darstellen – ohne auf lokale Gegebenheiten, vorhandene Daten, Eigentumsverhältnisse oder eigene städtische Zielsetzungen Rücksicht zu nehmen. Die Folge wäre nur eine weitere Zersiedelung der Ballungsräume. Mit Hinweis auf gleichartige Bedenken von Ländern, Städten und Gemeinden sowie von mehreren Redner:innen im Ausschuss drückte Schennach sein Bedauern darüber aus, für die SPÖ-Mitteilung nicht ausreichend Zustimmungsabsichten erhalten zu haben.

 

Johannes Hübner (FPÖ/W) meinte zwar, er stimme dem SPÖ-Vorstoß "vielfach" zu, mittragen würden die Freiheitlichen das Schreiben aber dennoch nicht, weil darin von einer "grundsätzlichen Übereinstimmung" mit den Kommissionszielen zu lesen sei. Dabei verstoße der Verordnungsentwurf gegen österreichische Verfassungsgrundsätze, indem Regelungen – etwa hinsichtlich Flächenplanung - "bis zur kleinsten Ebene hin" angedacht seien. Gleichermaßen argumentierte auch Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) gegen das Kommissionsvorhaben, bei dessen Umsetzung er überdies wie Hübner und Michael Bernard (FPÖ/N) Einschränkungen bei der Ernährungssicherheit vorhersagte.

 

Die Folgewirkungen einer derartigen Verordnung für die Bevölkerung seien "nicht abschätzbar", sagte dementsprechend eine Vertreterin der Landwirtschaftskammer im Ausschuss. Pflanzenschutzverbote würden zum Beispiel zu Import- und Verbraucherpreissteigerungen führen. Äußerst kritisch sehen sowohl Landwirtschafts- als auch Wirtschaftskammer zudem die Überlegungen zur Flächenplanung und Raumordnung. Ein WKÖ-Experte warnte im Ausschuss vor Standortnachteilen für Österreich, wenn die Zulässigkeit wirtschaftlicher Tätigkeiten in einem schützenswerten Gebiet von in der Verordnung unklar definierten Kriterien abhängt. Hier fehle es an Rechtssicherheit.

 

In einer gemeinsamen Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf halten die österreichischen Bundesländer ebenfalls fest, aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes seien alle Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Natur grundsätzlich positiv zu bewerten. Dennoch lehnen die Länder den Vorschlag in der aktuellen Form ab, da die EU jedenfalls keine Zuständigkeit zur Regelung des Waldmanagements und der stätischen Raumplanung habe. Überdies seien die Zeiträume der Maßnahmenpläne bei der Land- und Forstwirtschaft zu kurz gefasst, warnen die Länder vor einem Schaden für die Versorgungssicherheit. So will die Kommission bis 2030 umweltschädlich wirkende Subventionen abgeschafft sehen. Aus Sicht von Martin Preineder (ÖVP/N) geht die Kommission mit ihren Vorschlägen "vorwärts in die Vergangenheit". Schon im Sinne der Versorgungssicherheit könne eine damit einhergehende Rückentwicklung der Gesellschaft nicht gutgeheißen werden. Außerdem gehe aus dem Entwurf nicht hervor, wer für die Bewirtschaftung von neuen unter Schutz gestellten Gebieten sorgen solle. Er verbat sich, Bäuerinnen und Bauern dafür heranzuziehen, da diese ihre Arbeit schon jetzt für ein vergleichsweise geringes Einkommen erbrächten, wie ihm Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) bestätigte.

 

Für das Klimaministerium (BMK) erklärte eine Expertin dem Ausschuss, man verstehe die Bedenken bei einzelnen Maßnahmen, wenn auch die allgemeine Zielsetzung der Verordnung begrüßt werde. Die anvisierte Verordnung ziele nicht auf die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen ab, vielmehr werde Biolandwirtschaft als Wiederherstellungmaßnahme angeführt. Grundsätzlich seien die für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Wasserwirtschaft zuständigen Stellen in die Diskussionen über den Kommissionsvorschlag einzubinden, weswegen das BMK einen "Stakeholderdialog" darüber eröffnet habe. Die Bundesländer seien mit ihren Einwänden in den Ratsverhandlungen "stark vertreten", wies sie Vorhaltungen, unter anderem von Hübner (FPÖ/W), aber auch von Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer, zurück, Österreichs Interessen auf EU-Ebene nicht ausreichend zu vertreten.

 

Klare Ablehnung zeigte die FPÖ auch gegen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel, wie sie Hübner (FPÖ/W) zufolge in einem Durchführungsrechtsakt zur angepeilten Verordnung aufscheint. Konkret wolle die Kommission die Beimengung von "Grillen oder Getreideschimmelkäfern" in Backwaren und Aufstrichen ermöglichen, hält er in seinem Antrag auf Stellungnahme dagegen erbost fest. Der Antrag wurde von der Ausschussmehrheit nicht angenommen, obwohl die Bemerkung von Schreuder (Grüne/W), strenge Kennzeichnungspflichten würden damit einhergehen, von Andreas Arthur Spanring (FPÖ/St) als realitätsfern abgetan wurde.

 


 

 

Insolvenzrecht

 

Wenig Verständnis für eine Kommissionsinitiative zeigte der Ausschuss bei seiner Debatte über Pläne zur Harmonisierung von Insolvenzregelungen im Binnenmarkt. Nach Angaben der EU-Kommission führen die Unterschiede bei den Insolvenzregelungen der EU-Länder zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Unternehmen aufgrund hoher Risikoprämien und daher zu eingeschränkten Möglichkeiten der Geschäftstätigkeit. Vom Ausschuss wurden Änderungen am heimischen Insolvenzrecht jedoch fraktionsübergreifend ebenso als unnötig zurückgewiesen wie von der Wirtschaftskammer. Österreich verfüge über ausgezeichnete Insolvenzregelungen, abgestimmt auf die kleinstrukturierte heimische Wirtschaft, so der Tenor.

 

Österreichs Insolvenzrecht sei "vorbildlich in der ganzen EU" sprach sich Sonja Zwazl (ÖVP/N) gegen das Kommissionsvorhaben aus, allen Mitgliedsländern einheitliche Vorgaben in diesem Zusammenhang zu machen. Gleichermaßen kritisch äußerten sich auch die übrigen Fraktionen, wobei Johannes Hübner (FPÖ/W) vor allem die Kompetenzüberschreitung Brüssels verurteilte. In diesem Sinne kritisierte ein Vertreter der Wirtschaftskammer, "die EU prescht vor, ohne vom EuGH gemaßregelt zu werden", weil kaum ein EU-Land vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen protestiere. Der Großteil der heimischen Wirtschaft bestehe aus kleinen Unternehmen, an denen grenzüberschreitende Investoren kein Interesse hätten. Daher gebe es in Österreich auch keine Notwendigkeit, am bestehenden guten Insolvenzsystem etwas zu ändern.

 

Die EU-Kommission strebt ihrem Entwurf zufolge eben zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Investitionen und Geschäftsbeziehungen im europäischen Binnenmarkt noch größere Übereinstimmungen bei den Insolvenzvorschriften der EU-Länder an. Das Fehlen harmonisierter Insolvenzregelungen sei eines der größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in der EU, nennt die Kommission das Vorantreiben eines integrierten Kapitalmarkts als Motivation für ihren Vorschlag. Insolvenzverfahren würden dadurch beschleunigt, der Verwertungsumfang erhöht und die Kosten gemindert, wodurch wiederum Investitionen gefördert würden.

 

Unter anderem soll mit der vorgeschlagenen Richtlinie der Verkauf eines Unternehmens vor Eintritt in ein Insolvenzverfahren (Pre-pack-Verfahren) erleichtert werden. Zur Erhöhung des Verwertungsumfangs, der EU-weit zuletzt bei durchschnittlich 40 % lag, will die Kommission im Sinne der Gläubiger eines Unternehmens das Aufspüren von Vermögenswerten verbessern. Dazu soll der grenzüberschreitende Zugriff auf relevante Daten unter Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen gefördert werden.

 

Österreich begrüße zwar grundsätzlich die Einführung insolvenzrechtlicher Mindeststandards in der EU, gab eine Expertin des Justizministeriums (BMJ) im Ausschuss zu verstehen. Man habe allerdings Bedenken, die avisierten Änderungen könnten Missbrauch erleichtern oder bestehende Schutzstandards in Österreich minimieren. So seien weder das Pre-Pack-Verfahren zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs im Vorfeld der Insolvenzverfahren noch vereinfachte Verfahren für Kleinstunternehmen im österreichischen Insolvenzrecht vorgesehen. Die Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens ohne kostendeckendem Vermögen sowie dessen Durchführung ohne Insolvenzverwalter gebe es in Österreich ebenfalls nicht.


 

 

Menschenhandel

 

Zwangsheirat und illegale Adoption sollen in einer EU-Richtlinie zum Kampf gegen Menschenhandel als strafbare Formen der Ausbeutung aufgenommen werden. Das hält die Kommission in ihrem Gesetzgebungsvorschlag, der vom EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert wurde, fest. Außerdem will Brüssel die vermehrt über das Internet organisierte Schlepperkriminalität besser bekämpfen. Generell sei ein geeintes Vorgehen der EU-Länder gegen Menschenhandel notwendig, gaben die Teilnehmer:innen an der Ausschussdebatte der Kommission Recht. Laut Justizministerium hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine das EU-Vorhaben in diesem Zusammenhang beschleunigt.

 

Sexuelle Ausbeutung, Organhandel, Bettelei sowie moderne Arten der Sklaverei sind nach Angaben der EU-Kommission schon seit Jahren die häufigsten in der EU festgestellten Deliktformen beim Menschenhandel. Allerdings habe sich nicht zuletzt durch die vermehrte Internetnutzung die Vorgehensweise der Täter seit der Verabschiedung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel 2011 verändert. Die Bedrohung dieser oftmals organisierten Kriminalität sei gestiegen und habe sich um neue Formen erweitert. Um die Strafjustiz im Vorgehen gegen Menschenhandel zu unterstützen, umfasst der neue Richtlinienvorschlag daher auch Zwangsheirat und illegale Adoption als Formen der Ausbeutung. Gegen in Menschenhandel verwickelte juristische Personen werden zudem eigene Sanktionsregelungen skizziert, von denen eine auf Straftaten ohne erschwerende Umstände und eine auf Straftaten mit erschwerenden Umständen anwendbar ist.

 

Im Zusammenhang mit der Datenerfassung zum Thema Menschenhandel weist die Kommission darauf hin, dass ein großer Teil der Straftaten nicht gemeldet werde. Außerdem würden die Mitgliedsländer diesbezügliche Statistikdaten häufig erst mit Verzögerung veröffentlichen. Die EU-Kommission will daher die Mitgliedstaaten künftig dazu verpflichten, jährlich Daten über den Menschenhandel zu erheben und der Kommission zu übermitteln. Zudem sei die Datenerhebung weiter zu harmonisieren, um die Qualität der Daten zu verbessern und die Veröffentlichung der Datenberichte zu beschleunigen. Die Sorge von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), vermehrte Berichtspflichten könnten zu einem bürokratischen Mehraufwand führen, der nicht zielführend sei, bestätigte eine Expertin aus dem Justizministerium teilweise. Die konkret angeforderten Datenkategorien seien zu weitgehend und sollten einem weitergehenden Ermessen der Mitgliedsstaaten überlassen respektive auf verfügbare Daten eingeschränkt werden.

 

 

Dennoch begrüßt das Justizministerium (BMJ) den Richtlinienvorschlag in seiner allgemeinen Zielsetzung. Die Ratsverhandlungen stünden erst am Anfang, daher gebe es noch offene Detailfragen zu klären, erläuterte die BMJ-Expertin in Richtung Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Diskussionsbedarf gibt es laut BMJ beispielsweise bei den Sanktionen gegen juristische Personen, um eine einheitliche Vorgehensweise der EU-Länder sicherzustellen.

 

"Außer Streit" stehe die "entscheidende Rolle" der EU beim Kampf gegen Menschenhandel, fasste Marco Schreuder (Grüne/W) die Ausschussdebatte zusammen. Stefan Schennach (SPÖ/W) hatte zuvor an Beispielen von Zwangsprostituierten und Opfern von Organhandel die Verbrechen der Menschenhändler dargestellt, die vermehrt Fluchtbewegungen wie jene aus der Ukraine für ihre Machenschaften benutzen würden.

 

Betont wird dementsprechend vom Justizministerium, Menschenhandel habe in mehrerer Hinsicht eine grenzüberschreitende Dimension, was sich in der justiziellen Zusammenarbeit widerspiegeln müsse. Die im Rahmen des Richtlinienvorschlags durchgeführte Folgenabschätzung zeige, dass 43 % der Opfer von Drittstaatsangehörigen verschleppt werden und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates sind. Auch die Arbeitsweise der Tätergruppierungen und kriminellen Netze sei zumeist grenzüberschreitend ausgelegt, die Taten werden in verschiedenen Mitgliedsstaaten und/oder Drittstaaten sowie zunehmend im digitalen Bereich begangen. Seit 2015 habe Eurojust einen 50 %-igen Anstieg der registrierten Fälle ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund sei eine effektive Bekämpfung von Menschenhandel nur auf Unionsebene möglich, stimmt das Ministerium der EU-Kommission zu. Folglich brauche es eine Harmonisierung einschlägiger nationaler Rechtsvorschriften sowie einen systematischen praktischen Austausch der Mitgliedsländer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung der SPÖ blieb bei der Abstimmung in der Minderheit:

 

Antrag auf MITTEILUNG


an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Stefan Schennach, Genossinnen und Genossen

betreffend COM (2022)304 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (106466/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 15. Februar 2023

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Die Europäische Kommission hat am 22.6.2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgelegt, die das Fortschreiben des Biodiversitätsverlustes und die Schädigung der Ökosysteme stoppen soll. Die Kommission erläutert eingangs, dass trotz der Bemühungen auf Unions- und auf internationaler Ebene der Prozess in einem besorgniserregenden Tempo voranschreitet, es bislang nicht gelungen ist den Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten und daher diese Verordnung maßgeblich dazu beitragen soll diese Entwicklung zu stoppen. Der EU- Ausschuss des Bundesrates steht klar und entschlossen hinter dem Ziel den Biodiversitätsverlust zu stoppen und für den Erhalt der Ökosysteme und möchte die EU Kommission auf diesem Weg unterstützen diesen Weg fortzuführen. Alle Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Natur sind prinzipiell positiv zu bewerten. Weiters begrüßen die Bundesrätinnen und Bundesräte, dass die Kommission mit diesem Vorhaben auf die Forderung der Bürgerinnen und Bürger im Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas eingeht, welche „die Schaffung, Wiederherstellung, Verbesserung des Managements und Ausweitung von Schutzgebieten – zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ sowie den „Schutz von Insekten, insbesondere einheimischen und bestäubenden Insekten, u.a. durch Schutz vor invasiven Arten und (eine) bessere Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften“ und die „Festlegung verbindlicher nationaler Ziele für die Wiederaufforstung einheimischer Wälder und lokaler Flora in allen EU-Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten“ fordert.

Allerdings möchten die Bundesrätinnen und Bundesräte die kritische Haltung der Bundesländer aufgreifen, die unter anderem Bedenken bei der Verhältnismäßigkeit sehen und auch den delegierten Rechtsakten in der Verordnung kritisch gegenüberstehen.

 

Städte und urbane Räume sind von den konkreten Zielvorgaben lt. Art. 6 des Verordnungsvorschlags direkt betroffen. Insbesondere jene, die einen hohen Grünanteil und eine positive Wachstumsdynamik aufweisen. Vorschreibungen für prozentuelle Zuwächse von Grünflächen oder Baumüberschirmung stellen einen gravierenden Eingriff in die Raumordnung und Flächenwidmung dar – ohne auf lokale Gegebenheiten, vorhandene Daten, Eigentumsverhältnisse oder eigene städtische Zielsetzungen Rücksicht zu nehmen. Der vorgelegte Verordnungsentwurf stößt in seiner gegenwärtigen Form und mit dem Fokus auf städtische Grünräume daher auf gravierende Zweifel, da er einen immensen Eingriff in eine resiliente, selbständige Stadtentwicklung darstellt. Urbanes Wachstum kann nicht innerhalb von Gemeindegrenzen, auf die sich die aktuellen Vorgaben beziehen, vollständig mit Grünflächenzuwächsen ausgeglichen werden. Der Verordnungsentwurf würde aus Sicht der Bundesrätinnen und Bundesräte in der aktuellen Form sogar Zersiedelung fördern und damit einer Dekarbonisierung des Verkehrs entgegenwirken – mit zusätzlichen Folgen betreffend den Biodiversitätsverlust.

Die Unterbindung eines Nettoverlusts von aktuell vorhandenen Grünflächen lt. Art. 6 Abs. 1 stellt einen schweren Eingriff in die Freiheitsgrade städtischer Entwicklungsmöglichkeiten dar. Viele Städte und größere Gemeinden Österreichs sind von einem starken und permanenten Bevölkerungszuwachs und entsprechend hoher Bautätigkeit geprägt. Die Notwendigkeit des Grünraumschutzes ist den Kommunen hierbei absolut bewusst und wird in Entwicklungskonzepten, Leitbildern und konkreten Umsetzungsprojekten prominent berücksichtigt – schon allein vor dem Hintergrund der Klimawandelanpassung. Daher würden die Bundesrätinnen und Bundesräte anregen eine Steigerung der Qualität von urbanem Grün (Vernetzung von Grünräumen, Funktion und Beitrag zu mehr Biodiversität) und konkrete „grüne“ Leitbilder sowie andere Maßnahmen & Strategien (z.B. Teilnahme an nationalen Programmen wie die „Klimaneutralen Städte“, Einführung einer Grünflächenzahl für das Bauland, etc. ) als Kriterium heranzuziehen, anstatt fixe Prozentsätze für Zunahmen von städtischem Grün erfüllen zu müssen. Dadurch sollen insbesondere Städte und Gemeinden, die bereits einen hohen Grünflächen aufweisen, nicht zusätzlich bestraft werden. Eine 10%-ige Baumkronenüberschirmung lt. Art 6 (2) scheint aus heutiger Sicht schwer erreichbar. Mit dem Verweis auf die Bemühungen zur Klimawandelanpassung regen die Bundesrätinnen und Bundesräte an, diese ebenfalls durch qualitative Maßnahmen zu ersetzen bzw. die Anforderungen zu reduzieren. Sollten die geplanten Prozentsätze innerhalb der Verordnung weiterhin zur Anwendung kommen, sollten diese den Fokus auf urbane Räume legen, die einen gewissen Mindestanteil an Grünflächen überhaupt erst erreichen müssen bzw. auch auf Siedlungserweiterungen. Ergänzend dazu sollte angedacht werden mehr Handhabe auf nationaler Ebene, z.B. bei der Abgrenzung von urbanen Räumen und städtischen Grünflächen, sowie die Einbindung der lokalen und regionalen Ebene bei ggst. nationalen Abstimmungsprozessen zu ermöglichen.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb bei der Abstimmung ebenfalls in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 1: COM (2022) 304 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (Text von Bedeutung für den EWR) (106466/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 15. Februar 2023

 

 

Der Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel muss Einhalt geboten werden!

 

Wie der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission COM (2022) 304 festhält, bieten gesunde Ökosysteme Ernährungssicherheit und stellen Nahrungsmittel und sauberes Wasser zur Verfügung.[1]

 

Der Verordnungsvorschlag führt außerdem an:

 

Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist noch deutlicher geworden, wie wichtig die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme sind. Angesichts des Anstiegs der Rohstoffpreise und der Besorgnis hinsichtlich der weltweiten Ernährungssicherheit müssen Schwachstellen wie die Abhängigkeit von Einfuhren beseitigt und der Übergang zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen beschleunigt werden.[2]

 

Obwohl die EU-Kommission in dem Verordnungsvorschlag den „Schutz von Insekten[3] anführt, ist selbige erst zu Jahresbeginn 2023 mit einer Durchführungsverordnung aufgefallen, welche die Hausgrille und den Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel zulässt.[4]

 

Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der Firma Ynsect NL B. V. in den Verkehr gebracht werden und können folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden: Getreideriegel, Brot und Brötchen, verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen (trocken) für Backwaren, getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren, gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis, Gerichte auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, ‚gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)‘ oder ‚getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)‘.[5]

 

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst von der Firma Cricket One Co. Ltd. in den Verkehr gebracht werden und kann in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren, Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet ‚teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)‘.[6]

 

Damit nicht genug, kündigte die EU-Kommission sogleich weitere Insekten als zukünftige Nahrungsquelle für Europäer an: „Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.[7] Die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel ist kein Ausdruck eines gesunden Ökosystems und einer auf diesem basierenden Ernährungssicherheit.

 

Es ist abzulehnen, dass hinkünftig jeder Konsument beim Kauf von Brot oder Backwaren die Inhaltsstoffe dahingehend untersuchen muss, ob Grillen oder Getreideschimmelkäfer beigemengt wurden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird.

 

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig gegen derartige EU-Durchführungsverordnungen Stellung zu beziehen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.

 

 

 

 



[1] COM (2022) 304 final, S. 1

[2] COM (2022) 304 final, S. 1-2

[3] COM (2022) 304 final, S. 2

[4] https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel-erlaubt;art17,3778843

[5] https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-Getreideschimmelkaefer-als

[6] https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-Getreideschimmelkaefer-als

[7] https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel-erlaubt;art17,3778843