IV-169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Donnerstag, 13. April 2023
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
Auszugsweise Darstellung
Donnerstag, 13. April 2023
1.) Wahl einer/eines stellvertretenden Schriftführerin/Schriftführers
2.) Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten der Europäischen Union anlässlich der Präsentation des schwedischen Ratsvorsitzprogramms
3.) COM(2022) 720
final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an
Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz
für ein interoperables Europa)
(120750/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die Einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 17.03.2023 sowie die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags vom 23.03.2023.
4.) COM(2023) 155
final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von
Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien
(EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828
(136261/EU XXVII.GP)
5.) COM(2023) 45
final
Strategiepapier - Auf dem Weg zu einer operativen Strategie für eine
wirksamere Rückkehr
(129743/EU XXVII.GP)
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
· Frau Botschafterin Annika Lisa Markovic (Schwedische Botschaft)
· Herr Mag. Peter Kustor (BMF)
· Frau Ri MMag.a Dr.in Barbara Parth (BMJ)
· Frau Mag. Elisabeth Wenger-Donig (BMI)
· Frau Mag. Cansel Öztürk (BMI)
· Frau Mag.a Huberta Maitz-Straßnig (WKÖ)
· Herr Mag. Matthias Koch (WKÖ)
· Frau Mag.a Gabriele Zgubic-Engleder (AK)
Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:
· Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU
· ein Vorschlag für eine Verordnung über Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten
·
Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und
Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten
mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen
verkehren.
· Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (TOP 3 auf der Tagesordnung)
·
Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung über Maßnahmen für ein hohes Maß an
Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (TOP 3 auf
der Tagesordnung)
· eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Vorschlag für eine Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa.
EU-Ratsvorsitz Schweden
Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hob Schwedens Botschafterin, Annika Lisa Markovic, im EU-Ausschuss des Bundesrats die Bemühungen ihres Heimatlandes hervor, Einigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten herzustellen. Sowohl bei den Hilfen für die Ukraine als auch beim Aufbau von "Druck auf Russland" versuche Schweden als aktuelles Vorsitzland des Rats, ein geeintes Auftreten der EU-Staaten sicherzustellen. Nur so sei der durch die "inakzeptable Invasion Russlands in der Ukraine" ausgelösten Bedrohung Europas beizukommen. In diesem Sinne habe man vergangenen Februar das zehnte Sanktionspaket gegen Moskau beschlossen, weitere würden folgen, so Markovic. Den Vorwurf von Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W), die EU breche rechtsstaatliche Prinzipien mit Plänen, eingefrorenes russisches Vermögen für Hilfszahlungen an die Ukraine zu nutzen, wies die Botschafterin zurück. Das von Schweden initiierte Komitee zur Ausarbeitung dieser Pläne prüfe derzeit sorgfältig deren juristisch und rechtsstaatlich legitime Umsetzung.
Seit Beginn seines EU-Ratsvorsitzes Anfang 2023 habe Schweden sein Arbeitsprogramm in den Kontext der großen aktuellen Herausforderungen gestellt, nahm Markovic nicht nur Bezug auf die russische Aggression gegen die Ukraine und die Teuerung – gerade am Energiemarkt –, sondern auch auf die Klimakrise und deren Auswirkungen wie vermehrte Migration. Vor diesem Hintergrund will das skandinavische Land die Unabhängigkeit Europas von fossilen Brennstoffen weiter vorantreiben. Dies sei nicht zuletzt auch im Sinne einer klimafreundlichen Energiegewinnung, wie sie der Green Deal der EU vorsieht. Dass Schweden dabei ähnlich den beiden vorangegangenen Ratsvorsitzländern Frankreich und Tschechien Atomkraft als "grüne Energieform" sieht, stößt in Österreich allerdings auf Ablehnung, wie Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) und Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) verdeutlichten.
Die EU unterstütze die Ukraine bei ihrer Verteidigung, so Botschafterin Markovic, nicht nur durch die vom Rat der Mitgliedstaaten einhellig beschlossene Lieferung von Artilleriegeschossen, sondern auch durch koordinierte humanitäre Hilfsleistungen. Ebenso habe man bei einem EU-Sondergipfel diesen Februar der Ukraine Unterstützung bei ihren Reformen zur Integration in den EU-Binnenmarkt als Beitrittsweberstaat zugesagt. Natürlich trachte Schweden wie die gesamte EU nach einem möglichst raschen Ende des Blutvergießens, doch könne ein Frieden nur nach den Bedingungen der Ukraine geschlossen werden, unterstrich Markovic. Russland sollte dazu aus dem ukrainischen Territorium abziehen. Hübner (FPÖ/W) hatte der EU abgesprochen, an einer Friedenslösung zu arbeiten. "Waffenlieferungen" an die Ukraine und EU-Maßnahmen, die den Konsum russischer Medien verbieten, würden vielmehr den Konflikt weiter anheizen, meinte der Bundesrat.
Bewegung sieht Botschafterin Markovic beim Aufbau der europäischen Sicherheitsarchitektur, nicht zuletzt durch den "strategischen Kompass" für eine eigenständige Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU als Ergänzung zur NATO. Schwedens Ansuchen auf NATO-Beitritt werde hoffentlich bis Mitte dieses Jahres angenommen werden, so Markovic. Immerhin habe sich aufgrund der Nachbarschaft zum Aggressor Russland die Mehrheit der Schwed:innen für einen Beitritt zum transatlantischen Verteidigungsbündnis ausgesprochen, replizierte sie auf eine Anmerkung von Stefan Schennach (SPÖ/W), Österreich "verliere" dadurch einen "neutralen Partner" in der EU. Marco Schreuder (Grüne/W) unterstrich wie Schennach die Bedeutung der Neutralität für Österreich und warb dafür, intensiver an der "europäischen Sicherheitsarchitektur neben der NATO" zu bauen.
Ein wesentlicher Faktor für die Gewährleistung von Sicherheit in Europa bilde die Situation am Westbalkan, war Markovic einig mit Schennach (SPÖ/W) und Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/NÖ). Die Niederösterreicherin unterstrich, "die EU ist nicht komplett ohne die Staaten des Westbalkans". Zwar dürften die Aufnahmen neuer Mitgliedsländer nicht überhastet erfolgen, doch brauche vor allem die dortige Jugend eine klare Beitrittsperspektive. Die EU begleite die Westbalkanstaaten bei ihren Anstrengungen, notwendige Reformen zu implementieren, schilderte Markovic am Beispiel der "European political community" und anderer Formen des Zusammentreffens. Beim Kosovo bestehe allerdings das Problem, dass fünf Mitgliedsländer diesen derzeit nicht als eigenen Staat anerkennen. Während seiner Ratspräsidentschaft erwarte Schweden in diesem Zusammenhang noch keine Einigung.
Die Dekarbonisierung des Elektrizitätssektors sei wichtig, um die Abhängigkeit europäischer Länder von russischen Energielieferungen zu beenden, erklärte Markovic. Außerdem trachte die EU zur Erreichung ihrer Klimaziele nach einer Abkehr von fossilen Energieträgern, bezog sich die Botschafterin unter anderem auf die bis 2030 von der EU anvisierten Emissionsziele für Fahrzeuge. Angesprochen auf Schwedens positive Haltung zur Atomkraft erinnerte Markovic an das Recht der EU-Mitgliedstaaten, über ihren Strommix selbst zu bestimmen. Zwar verfüge Schweden wie Österreich über viel Wasserkraft, doch investiere die schwedische Regierung auch verstärkt in die Forschung für neue "Small nuclear reactors" zur Deckung des steigenden Energiebedarfs.
Hinsichtlich der wachsenden Stromnachfrage, nicht zuletzt durch die vorangetriebene Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs, erwartet Markovic auch Erleichterung durch neue Handelsabkommen wie jenem, das von der EU mit den MERCOSUR-Staaten angestrebt wird. Im Ausschuss befürwortete Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) derartige Handelsabkommen, weil dadurch die Rohstoffabhängigkeit Europas von autokratischen Regimen abnehme. Markovic bestätigte, ein diversifizierter Zugang zu wichtigen Rohstoffen – etwa für Batterien – sei bedeutend. In Europa würden entsprechende Abbauvorhaben laufend auf Widerstand stoßen, erklärte sie am Beispiel Schwedens. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) bezog daraufhin Position gegen das MERCOSUR-Abkommen und mahnte, das österreichische Parlament habe "einhellige Beschlüsse dagegen" gefasst. Bei anderslautenden Stellungnahmen handle es sich lediglich um "Einzelmeinungen".
Verwaltungszusammenarbeit
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen beim Datenaustausch und IT-Lösungen zwischen ihren Netz- und Informationssystemen stand auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats. In einer einhellig beschlossenen Mitteilung an Brüssel schlossen sich die Bundesrät:innen den Kritikpunkten zweier Stellungnahmen der Bundesländer und des oberösterreichischen Landtages an. In der Mitteilung äußerten sie Bedenken hinsichtlich der von der Europäischen Kommission gewählten Rechtsgrundlage und betonten, dass die Union lediglich zur Regelung technischer Vorgaben, nicht aber zur Steuerung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen ermächtigt sei.
Digitalisierung soll grenzüberschreitende Behördenwege in der EU vereinfachen. Das ist das Ziel eines Verordnungsvorschlags, der laut EU-Kommission von den Mitgliedstaaten selbst eingefordert worden ist. Für die ungehinderte Erbringung nahtloser öffentlicher Dienste zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie in Verbindung mit EU-Organen brauche es daher nicht nur entsprechend adaptierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Nationalstaaten, so die Kommission. Die Zusammenarbeit von Netz- und Informationssystemen der Verwaltungen in der Union sei auch technisch und semantisch so zu gestalten, dass der Datenaustausch über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg funktioniert. Das spare Bürger:innen und Unternehmen Zeit und Geld.
Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit sei dem Ressort ein wesentliches Anliegen, meinte ein Vertreter des Finanzministeriums im Ausschuss und sah Verbesserungsbedarf in vielen Bereichen des Vorschlags. Ein erster Kompromissvorschlag sei bereits vorgelegt worden, weitere Verbesserungen seien aber aus Sicht Österreichs notwendig. Mittlerweile liege auch eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vor, die mehrere Kritikpunkte aufliste, beantwortete der Experte eine Frage von Marco Schreuder (Grüne/W). Österreich sei im europäischen Vergleich in der Interoperabilität der innerstaatlichen Verwaltung weit fortgeschritten, meinte der Experte in Richtung von Barbara Tausch (ÖVP/OÖ).
In einer von ÖVP und Grünen eingebrachten Mitteilung an Brüssel, die einstimmig angenommen wurde, schloss sich der Ausschuss vielen Kritikpunkten einer einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer sowie einer Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags an. In der Mitteilung äußerten die Bundesräte Bedenken hinsichtlich der von der Europäischen Kommission gewählten Rechtsgrundlage für die im Vorschlag vorgesehenen Eingriffe in die mitgliedstaatlichen Verwaltungen. Zudem wird betont, dass die Union zur Regelung technischer Vorgaben, aber nicht zur Steuerung der nationalen Verwaltungen ermächtigt sei.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit sei grundsätzlich zu begrüßen, meinte Barbara Tausch (ÖVP/OÖ). Die Kritikpunkte der Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags unterstrich Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) in seinem Statement.
Die Interoperabilität der Verwaltungssysteme befürwortete Stefan Schennach (SPÖ/W) grundsätzlich, appellierte aber, auf eine Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung zu achten. Zudem signalisierte er auch Zustimmung seiner Fraktion zu der Mitteilung, wenngleich er sich eine stärkere Formulierung gewünscht hätte.
Unterstützung für die Mitteilung äußerte auch Johannes Hübner (FPÖ/W). Für ihn sei sie jedoch "zu zart" formuliert und gehe nicht weit genug. In dem Kommissionsvorschlag gehe es nicht um grenzüberschreitende Zusammenarbeit, sondern um eine Zentralisierung und damit um eine "Entdemokratisierung", kritisierte er.
Recht auf Reparatur
Der Wegwerfgesellschaft sagt die Europäische Kommission im Sinne ihres "Green Deal" den Kampf an. Zur Steigerung des nachhaltigen Verbrauchs in der Europäischen Union will die EU-Kommission ein "Recht auf Reparatur" einführen. Dafür sieht der Richtlinienvorschlag eine Verpflichtung für die Hersteller:innen vor, Mängel außerhalb der Haftung der Verkäufer:innen auf Wunsch der Verbraucher:innen gegen Entgelt zu beheben. Diese Verpflichtung wird auf Produktgruppen beschränkt, die unter die Anforderungen an die Reparierbarkeit des Ökodesign-Rahmens fallen, wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte oder Staubsauger. Zudem sollen Hersteller:innen die Verbraucher:innen über eigenhändig zu reparierende Produkte unterrichten müssen. Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass Verkäufer:innen im Rahmen der gesetzlichen Garantie die Waren in jedem Fall reparieren müssen, sofern der Ersatz nicht günstiger ist.
Generell zielt der Kommissionsvorschlag auf erhöhte Transparenz im Informationsaustausch über Reparaturmöglichkeiten von Waren ab, nicht nur über eine geplante "Matchmaking-Reparaturplattform" im Internet, sondern auch durch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen. Dieses sollte als Informationsquelle zu Reparatur und Preis von Waren in jedem Reparaturbetrieb der EU erhältlich bzw. über die Online-Reparaturplattform abrufbar sein. Zur Stärkung des gesellschaftlichen Vertrauens in Reparatur-Dienstleistungen strebt die Kommission einen freiwilligen europäischen Qualitätsstandard für Betriebe an.
Die Ziele des Vorschlags befürworte das Ressort, aktuell werde aufgrund der Aktualität des Vorschlags noch an einer inhaltlichen Positionierung in Zusammenarbeit mit Stakeholder:innen gearbeitet, meinte eine Expertin des Justizministeriums.
Eine Vertreterin der Arbeiterkammer begrüßte den Vorstoß der Kommission, da es regelmäßig Beschwerden von Verbraucher:innen gebe, deren Produkte nicht mehr repariert werden können. Wie schon in der Vergangenheit gefordert wurde, sollten die Gewährleistungsfristen insbesondere bei langlebigen Produkten verlängert und eine Herstellerhaftung etabliert werden. Insgesamt sollten Konsument:innen unterstützt werden, Reparaturen kostengünstig durchführen zu lassen.
Eine Vertreterin der Wirtschaftskammer berichtete, dass derzeit an einer Stellungnahme gearbeitet werde. Insgesamt sei es wichtig, mehr mit Anreizen als mit gesetzlichen Zwängen zu arbeiten, meinte sie. Die Reparaturpflicht sei ein sehr einschneidendes Instrument und müsse deswegen genau geprüft werden.
Für eine Abwägung zwischen dem Nutzen für Konsument:innen und den Folgen für die Wirtschaft, plädierte Matthias Zauner (ÖVP/NÖ).
In Zeiten wie diesen sei ein Recht auf Reparatur sehr wesentlich, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W). Bei Reparaturarbeiten sei mehr Transparenz notwendig, begrüßte er die im Entwurf vorgesehenen Qualitätsstandards.
Die Förderung von Reparaturen sei ein wesentlicher Schritt, um weg von der Wegwerfgesellschaft zu kommen, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Zudem brauche es Anreize, damit Produzent:innen Produkte von Anfang an langlebig konzipieren.
Anreizsysteme und gesetzliche Regelungen seien kein "Entweder-Oder", plädierte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) für eine Kombination dieser Maßnahmen.
Strategiepapier für EU-Rückkehrpolitik
Anfang 2023 legte die Europäische Kommission ein Strategiepapier zur Entwicklung einer operativen Strategie für eine wirksamere Rückkehr vor. Darin legt die Kommission die Kernziele sowie vier Schwerpunktbereiche der operativen Strategie dar und schlägt Maßnahmen vor. Das Hauptziel der operativen Strategie sollte die Verbesserung der Rückkehr sein, damit die Gesamtzahl der effektiven Rückführungen steigt, Rückführungen zügiger durchgeführt werden können und nachhaltig sind sowie auch im Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten stehen. Dafür müssen nationale Prozesse in den Mitgliedsstaaten gestrafft und optimiert, freiwillige Rückkehr und Reintegration gestärkt, Koordination innerhalb der EU effektiver gestaltet und die Daten- und Statistiklage verbessert werden.
Die Schaffung eines wirksamen und gemeinsamen EU-Rückkehrsystems sei ein zentrales Element gut funktionierender, glaubwürdiger Migrations- und Asylsysteme, wird in dem Papier angeführt. Es sollte auch eine abschreckende Wirkung haben, um die unsichere und irreguläre Migration zu verringern, die Ausbeutung von Migrant:innen zu verhindern, indem kriminellen Netzen das Handwerk gelegt wird, und sichere legale Wege zu fördern.
Hemmnisse bei Rückführungen seien die unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedsstaaten und unzureichende Kooperationen mit Drittstaaten, berichtete eine Vertreterin des Innenministeriums im Ausschuss. Österreich habe im Unterschied zu anderen Mitgliedsstaaten bereits straffere Verfahren, Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr und die Digitalisierung der Fremdenrechts-Administration umgesetzt.
Die österreichische Rückführungsstrategie habe sich nicht bewährt, meinte hingegen Johannes Hübner (FPÖ/W). Es sei unhaltbar, dass die Europäische Union nicht in der Lage sei, effiziente Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten abzuschließen. Mittels Antrag auf Stellungnahme, der mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit blieb, forderte Hübner die zügige Umsetzung solcher Abkommen. Gegebenenfalls müsse die Bundesregierung der Europäischen Union das Verhandlungsmandat entziehen und selbst Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene abschließen.
Auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Erhöhung der Rückführungen verwies Matthias Zauner (ÖVP/NÖ) und betonte die Fortschritte in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Den aktuellen Fall der Abschiebung einer "bestintegrierten" indischen Familie kritisierte Stefan Schennach (SPÖ/W) und forderte mehr Mittel für Integration. Ablehnung zu dem Vorstoß der Freiheitlichen äußerte Marco Schreuder (Grüne/W).
Folgender Antrag auf Mitteilung wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen:
Antrag auf MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Mag. Christian Buchmann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend
COM (2022) 720 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union – Gesetz für ein interoperables Europa
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13. April 2023
Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Mit dem am 18. November 2022 von der Europäischen Kommission veröffentlichten EU Vorhaben für ein Gesetz für ein interoperables Europa soll mehr Effizienz bei öffentlichen Diensten durch eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen beim Datenaustausch und IT-Lösungen zwischen ihren Netz- und Informationssystemen erreicht werden. Es geht primär darum, einen einheitlichen Rahmen für die EU-weite Zusammenarbeit zwischen den EU Mitgliedstaaten und den EU Organen im Bereich der Interoperabilität zwischen den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen. Die Erbringung öffentlicher Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg soll nahtlos gestaltet werden.
Der EU Ausschuss des Bundesrates verweist ausdrücklich auf die einheitliche Stellungnahme der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 23d Abs. 2 B-VG vom 17. März 2023 sowie auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtages vom 23. März 2023, die Bedenken hinsichtlich der von der Europäischen Kommission gewählten Rechtsgrundlage für die im vorliegenden Vorschlag vorgesehenen Eingriffe in die mitgliedstaatlichen Verwaltungen äußern. Aus Sicht der Länder stützt die Kommission den vorliegenden Vorschlag auf Artikel 172 iVm Art. 170 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und somit auf Rechtsnormen, welche den Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur regeln. Durch Rückgriff auf diese Rechtsgrundlage leite die Union demnach die Befugnis ab, „eine Governance-Struktur zur Steuerung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Netz- und Informationssystemen zu schaffen, die für die Erbringung oder Verwaltung öffentlicher Dienste im öffentlichen Sektor der EU verwendet werden“. Aus Sicht der Länder verstehe die Lehre den Begriff der „transeuropäischen Netze“ gemäß Art. 170 AEUV jedoch in einem infrastrukturellen Sinn, das heißt alle ortsfesten, dauerhaften Einrichtungen, welche zur Beförderung von Personen, Gütern, Daten, Signalen oder Energie zwischen zwei Orten erforderlich seien. Nicht darunter würden Dienstleistungen fallen, welche durch die Benutzung dieser physischen oder physikalischen Infrastruktur erbracht werden. Diese seien demnach nicht von der Regelungskompetenz der Union erfasst.
Zudem weisen die Länder darauf hin, dass Artikel 171 Absatz 1 AEUV, wonach die Union Leitlinien aufstelle, Vorhaben von gemeinsamen Interesse ausweise und jede Aktion durchführe, die erforderlich ist, um die Interoperabilität der transeuropäischen Netze zu gewährleisten, lediglich als Ermächtigung zur Regelung technischer Vorgaben und nicht zur Steuerung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen verstanden werden muss. Nicht zuletzt würde Artikel 197 AEUV keineswegs per se die Zentralisierung von Verwaltungsbefugnissen bei der Union rechtfertigen.
Folgender Antrag auf Stellungnahme blieb bei der Abstimmung in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 5: COM (2023) 45 final Strategiepapier – Auf dem Weg zu einer operativen Strategie für eine wirksamere Rückkehr (129743/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 13. April 2023
Effizienter Abschluss von Rückübernahmeabkommen
In dem Strategiepapier „Auf dem Weg zu einer operativen Strategie für eine wirksamere Rückkehr“ vom 24. Jänner 2023 hält die Europäische Kommission fest: „Bei der Entwicklung der operativen Rückkehrstrategie ist es wichtig, kritisch zu prüfen, was funktioniert und was nicht, um Lehren aus der bisherigen Arbeit zu ziehen.“[1]
Wenn es um Maßnahmen im Kampf gegen die illegale Migration oder zur Rückführung von illegalen Migranten geht, versagt die Europäische Union auf allen Ebenen, vom EU-Außengrenzschutz bis zur Aushandlung von Rückübernahmeabkommen.
Tatsächlich existieren lediglich 18 bindende Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Drittstaaten (Albanien 2006, Armenien 2014, Aserbaidschan 2014, Bosnien und Herzegowina 2008, Georgien 2011, Hong Kong 2004, Kap Verde 2014, Macau 2004, Moldau 2008, Montenegro 2008, Nordmazedonien 2008, Pakistan 2010, Russische Föderation 2007, Serbien 2008, Sri Lanka 2005, Türkei 2014, Ukraine 2008 und Weißrussland 2020). Zudem hat die EU sechs nicht-bindende Rücknahmeabkommen abgeschlossen (Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gambia und Guinea).[2]
Folgerichtig hat die EU erst ein einziges bindendes Rückübernahmeabkommen mit einem afrikanischen Staat – nämlich Kap Verde – abgeschlossen. Nahezu ein Drittel der Rückübernahmeabkommen wurde dagegen mit Staaten des Westbalkans geschlossen.
Momentan verfügt die EU über Verhandlungsmandate mit folgenden Drittstaaten:
· Algerien (seit 2002)
· China (seit 2002)
· Jordanien (seit 2015)
· Marokko (seit 2000)
· Nigeria (seit 2016)
· Tunesien (seit 2014) [3]
Effiziente Rückübernahmeabkommen mit diesen Staaten hätten einen bedeutenden Mehrwert für Österreich und alle anderen EU-Mitgliedstaaten. So beliefen sich 20,4 Prozent aller Asylanträge im Jahr 2022 in Österreich auf Staatsbürger dieser sechs Länder![4]
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Europäische Union seit teilweise über 20 Jahren (!) nicht in der Lage ist ihr Mandat zu erfüllen und vollumfänglich daran scheitert, effiziente Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten abzuschließen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gegenüber der Europäischen Union einzufordern, dass selbige ihre Verhandlungsmandate betreffend Rückführungsabkommen mit Drittstaaten erfolgreich und schnellstmöglich, aber jedenfalls noch in diesem Jahr, erfüllt.
Insofern die Europäische Union nicht in der Lage ist dieser Forderung nachzukommen, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Europäischen Union die entsprechenden Verhandlungsmandate entzogen werden.
Für den Fall, dass der Europäischen Union die Verhandlungsmandate entzogen werden, wird die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, selbst effiziente Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene mit den betroffenen Drittstaaten abzuschließen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
[1] COM(2023) 45 final, S. 2
[2] https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/irregular-migration-and-return/return-and-readmission_en
[3]
Europäischer Rechnungshof 2021: Sonderbericht „Zusammenarbeit der EU mit
Drittländern bei der
Rückübernahme“; 8466/AB vom 17.01.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08466/index.shtml
[4] BMI: Asyl-Statistik Dezember 2022, S. 5-9