IV-170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

Auszugsweise Darstellung

Mittwoch,  10. Mai 2023

 

 

 

 


 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 11. Mai 2023

Tagesordnung

1.)    COM(2023) 177 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

(137483/EU XXVII.GP)

 

2.)    COM(2023) 127 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

(136981/EU XXVII.GP)

 

3.)    COM(2023) 201 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung

(138323/EU XXVII.GP)

 

4.)    COM(2023) 146 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Festlegung der mehrjährigen strategischen Politik für das integrierte europäische Grenzmanagement

(138827/EU XXVII.GP)

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

·         Frau Mag.a Christine Fiala (BMJ)

·         Herr Dr. Artur Schuschnigg (WKÖ)

·         Frau Alexandra Fröhlinger, LL.M. (BMK)

·         Herr Mag. Wolfgang Schubert (BMK)

·         Mag. David Ulbrich (WKÖ)

·         Frau DI Christina Lippitsch (BMSGPK)

·         Frau Mag.a Stefanie Atzlinger (BMSGPK)

·         Frau Mag.(FH) Nicole Grob (WKÖ)

·         Herr Mag. Wolfgang Leitinger (BMI)

·         Herr Georg Luka BA, MA (BMI)

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:

 

·         Vorschlag für ein Paket zur Reform des haushaltspolitischen Rahmens der EU

 

·         Vorschlag für eine Verordnung über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

 

·         Vorschlag für ein Paket zur Straßenverkehrssicherung

 

·         Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum Vorschlag einer Änderungsverordnung für einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt und zum Vorschlag zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU

 


 

Digitalisierung von Unternehmensinformationen

Die Bundesrät:innen diskutierten den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der es Unternehmen erleichtern soll, den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten ("upgrading digital company law"). Der Vorschlag soll die Digitalisierungsrichtlinie ergänzen und zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen, insbesondere auf EU-Ebene, zu erhöhen und administrative Hindernisse in der grenzüberschreitenden Nutzung von Unternehmensdaten zu beseitigen.

Dies soll etwa durch die Forcierung digitaler Instrumente wie dem "Business Registers Interconnection System" (BRIS) gelingen. Zum Abbau von Bürokratie und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für grenzüberschreitende Unternehmen soll es etwa zur Anwendung des "Once-only-Prinzips" kommen, sodass diese bei der Gründung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat keine weiteren Informationen vorlegen müssen. Die entsprechenden Informationen sollen über das BRIS ausgetauscht werden. Eine "EU-Unternehmensbescheinigung" mit grundlegenden Informationen über Unternehmen soll in allen EU-Sprachen kostenlos erhältlich sein. Zur Schaffung von Transparenz und Vertrauen in Unternehmen sollen zudem wichtige Informationen über Unternehmen im BRIS öffentlich zugänglich und mit anderen Registern verknüpft werden.

Man stehe dem Vorhaben zur "Vollendung des Binnenmarktes", und der Beseitigung der verbleibenden Hindernisse und Verwaltungslasten, grundsätzlich positiv gegenüber, heißt es seitens des Justizministeriums. Zu den konkreten Vorschlägen sei der innerstaatliche Meinungsbildungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen, man stehe erst am Anfang der Diskussion, betonte die Expertin des Justizministeriums im Ausschuss. In weiten Teilen entspreche die österreichische Rechtslage bereits den vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele der künftig über das BRIS zugänglich zu machenden Informationen seien im Firmenbuch bereits verfügbar. Nationaler Umsetzungsbedarf ergibt sich laut der Stellungnahme des Justizministeriums - je nach dem Ergebnis der Verhandlungen auf europäischer Ebene – vor allem hinsichtlich einiger im Firmenbuch zugänglich zu machender Informationen (z.B. Verwaltungssitz, Konzernstruktur) sowie in der technischen Durchführung.

Der Vorschlag sei aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen, es gehe um einen schnellen Zugang zum Firmenbuch, so der Vertreter der Wirtschaftskammer. Ablehnend stehe man jedoch der Bestimmung gegenüber, dass jedes Unternehmen einmal im Jahr die Korrektheit der eingegebenen Daten zu überprüfen habe. Dies stelle keine Vereinfachung für die Betriebe dar.

Auch alle sich zu Wort gemeldeten Mitglieder des Bundesrats äußerten sich grundsätzlich positiv zu den Plänen auf EU-Ebene. Maßnahmen zum Bürokratieabbau seien im Interesse der heimischen Wirtschaft, diese dürften jedoch nicht, wie bei den Plänen zur jährlichen Aktualisierung der Daten, das Gegenteil auslösen, unterstrich Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N).

Dem widersprach Stefan Schennach (SPÖ/W), der jährliche Überprüfungen der Unternehmensinformationen als sinnvoll erachtete. Um Verschleierungen zu verhindern, hat für Schennach zudem die Eintragung am tatsächlichen Firmenstandort zu erfolgen.

Adi Gross (Grüne/V) sprach von einer Transparenzerhöhung und deutlichen Verwaltungsvereinfachungen, etwa für Zweigniederlassungen.

Firmenbucheintragungen seien im EU-Vergleich in Österreich bereits stark digitalisiert und nicht die "Bremsen für Unternehmungsgründungen", hielt Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) fest.

 

 

 

 

 

Vorschlag zur Einführung eines unionsweit gültigen digitalen Führerscheins

 

In ihrem umfangreichen Vorschlag über eine unionsweite Führerscheinreform plant die EU-Kommission die Einführung eines EU-weit gültigen digitalen Führerscheins mit einer Gültigkeitsbegrenzung von 15 Jahren. Anstatt eines Arztgutachtens soll es zu einer medizinischen Selbsteinschätzung kommen. Für Senior:innen ab dem vollendeten 70. Lebensjahr ist eine Verringerung der Gültigkeit auf fünf Jahre angedacht. Die Frist für den verpflichtenden Umtausch von vor 2013 ausgestellten Führerscheinen soll laut den Plänen der Kommission um drei Jahre verkürzt werden, nämlich auf den 19. Jänner 2030. Weitere Vorhaben sind etwa Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung des Entzugs der Lenkberechtigung, ein erleichterter Umtausch des Führerscheins aus einem Drittland sowie die Einführung einer Ausbildungsform des begleitenden Fahrens ab dem 17. Lebensjahr für die Klassen B und C.

 

Die Einführung eines unionsweiten digitalen Führerscheins wird seitens des Verkehrsministeriums kritisch gesehen. Es handle sich um eine komplexe Materie mit umfassenden Änderungen, viele Details dazu seien noch offen, betonte ein Experte des Verkehrsressorts im Ausschuss. So müsse etwa sichergestellt werden, dass niemand mit einem physischen Führerschein weiterfährt, obwohl der digitale Führerschein bereits abgenommen wurde. Weiters soll keine fixe Frist für ein Inkrafttreten gesetzt, sondern eine zeitlich flexible Lösung angestrebt werden, so die österreichische Position. Abgelehnt wird auch die Verkürzung der Umschreibeverpflichtung alter Führerscheine bis zum Jahr 2030. Der Umtausch von "Millionen von Lenkerberechtigungen" werde eine große Herausforderung für die Behörden, so der Experte.

 

Zur Art und Weise der Überprüfung der Fahrtauglichkeit seien noch wesentliche Fragen unbeantwortet, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Der Richtlinienentwurf spreche nicht von einem ärztlichen Gutachten, obwohl dies die einfachste Variante wäre. Man könne etwa auch Fahrsicherheitstrainings andenken. Was die fünfjährige Gültigkeitsdauer des Führerscheins ab 70 Jahren betrifft, sei unklar, ob ab diesem Zeitpunkt eine ärztliche Untersuchung oder eine andere Maßnahme zwingend vorgesehen werde. Zudem gelte es zu prüfen, ob dadurch die Mobilität der Landbevölkerung auf problematische Art und Weise eingeschränkt werde. Da es laut dem Vertreter des Ressorts hier viel Kritik gegeben habe, sei gerade ein Kompromissvorschlag in Diskussion, der eine Einschränkung der Gültigkeitsdauer ab 75 Jahren andenke.

 

Für den Experten der Wirtschaftskammer (WKO) handelt es sich um ein umfangreiches und komplexes Vorhaben, das große Auswirkungen auf das nationale Recht habe. Es sei aus Sicht der österreichischen Wirtschaft zu begrüßen, dass das begleitete Fahren auch für die Führerscheinklassen C (LKW) eingeführt werden soll, die WKO plädiere für die selbe Regelung für die Klasse D (Autobusse). Auch die Anerkennung von ausländischen Lenkerberechtigungen sowie die Erhöhung der Gewichtsbeschränkung auf 4.250 kg (nur für alternative Antriebe) für die Klasse B bewertete der WKO-Vertreter positiv.

 

"Die Befristung für Senioren:innen ist eine absolute Altersdiskriminierung", betonte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Dem schlossen sich Stefan Schennach (SPÖ/W) und Michael Bernard (FPÖ/N) an. Es sei nicht erwiesen, dass die Unfallhäufigkeit unter Senior:innen höher ist, zudem seien diese in ländlichen Bereichen auf ihr Fahrzeug angewiesen, so Gitschthaler. Für Schennach hat der Vorschlag zwar "viel Licht", neben der angesprochenen Altersdiskriminierung dürfe es jedoch nicht zu einem erleichterten Führerscheinzugang für die sozial stark benachteiligte Gruppe der Berufskraftfahrer:innen kommen. FPÖ-Mandatar Bernard befürchtete eine Ausweitung der ärztlichen Untersuchungen, ähnlich der Regelung für LKW-Lenker:innen, für alle PKW-Fahrer:innen.

 

Laut Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) ist es sinnvoll, wenn es zur Beibehaltung der Lenkerberechtigung regelmäßige Überprüfungen gibt. Um eine Altersdiskriminierung zu verhindern, könnten medizinische Untersuchungen schon ab einem jüngeren Alter beginnen. Diese seien jedoch mit hohen Kosten verbunden, so der NEOS-Bundesrat.

 

Vorschlag zur Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien"

Die sogenannten "Frühstücksrichtlinien" regeln die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnung, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Lebensmittel wie Honig oder Marmelade. Mit einem im April 2023 vorgelegten Richtlinienvorschlag will die Europäische Kommission nun die Regeln für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem sowie für bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch anpassen.

Die Richtlinien seien bereits mehr als zehn Jahre alt. Vor dem Hintergrund von Innovationen und Veränderungen der Lebensmittelmärkte sowie der Kommissionsstrategie "Vom Hof auf den Tisch" zur Steigerung der Nachhaltigkeit sollen die Regeln nun überarbeitet werden, begründet die Kommission den Vorschlag.

Konkret soll durch eine Änderung der Honigrichtlinie die obligatorische Angabe jedes einzelnen Ursprungslandes von Honig auf der Packung eingeführt werden. Aktuell ist es auch möglich, bei Honigmischungen mit mehreren Ursprungländern auf die Angabe "aus EU-Ländern" und/oder "Nicht-EU-Ländern" zurückzugreifen. Künftig sollen alle Länder angeführt werden müssen, damit Verbraucher:innen sachkundige Kaufentscheidungen treffen können. Eine Ausnahme soll es nur für kleine Portionspackungen geben, auf denen potenziell zu wenig Platz für eine Auflistung aller Länder ist.

In der Konfitüren-Richtlinie soll der Mindestfruchtgehalt bei Konfitüre und Gelees auf 450 g/1.000 g angehoben werden. Außerdem soll der Begriff "Marmelade", der bisher nur für eine bestimmte Mischung von Zitrusfrüchten verwendet werden durfte, auch anstelle des Begriffs "Konfitüre" verwendet werden dürfen. Damit will man dem Umstand Rechnung tragen, dass in mehreren Amtssprachen die beiden Worte synonym verwendet werden. Für das bisher als "Marmelade" bezeichnete Produkt soll der Begriff "Zitrusmarmelade" eingeführt werden.

Bei Fruchtsäften soll die neue Kategorie "zuckerreduzierter Fruchtsaft" für jene Fruchtsäfte eingeführt werden, bei denen die von Natur aus enthaltenen Zucker teilweise entfernt wurden. In die Trockenmilchrichtlinie soll eine Behandlungsmethode zur Herstellung laktosefreier Milcherzeugnisse aufgenommen werden.

Zur Umsetzung in nationales Recht ist eine Frist von 18 Monaten vorgesehen, wobei die nationalen Bestimmungen erst ab 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie gelten sollen. Von Österreich wird der Vorschlag begrüßt, wie es aus dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heißt. Positiv hervorzuheben sei insbesondere die verpflichtende Angabe aller Ursprungsländer von Honig, wenngleich aus Sicht des Ministeriums eine zusätzliche Angabe des jeweiligen Honiganteils geprüft werden sollte. Auch die vorgesehene Änderung der Verwendung des Begriffs "Marmelade" wird von Österreich ausdrücklich begrüßt. Zum weiteren Zeitplan informiert das Ministerium, dass eine erste Sitzung der zuständigen Ratsarbeitsgruppe für 16. Mai 2023 anberaumt ist. Österreich werde alle Vorschläge prüfen und sich konstruktiv in die bevorstehenden Verhandlungen einbringen, so die Stellungnahme.

Eine Vertreterin des Konsumentenschutzministeriums bekräftigte, dass Österreich den Richtlinienvorschlag begrüße. Eine Angabe der Honiganteile in Prozent sei vor der Vorlage ein Thema gewesen. Die Kommission habe den Ansatz schließlich aus Kostengründen nicht gewählt. Sie zeigte sich jedoch überzeugt, dass eine Prozentangabe Thema in den nun folgenden Verhandlungen sein werde.

Auch eine Expertin aus der Wirtschaftskammer äußerte sich grundsätzlich positiv zum Vorschlag der Kommission. Die Ausnahme für Portionspackungen von Honig bei der Angabe der Ursprungsländer begrüße die Wirtschaftskammer. Wünschenswert sei aber eine Ausnahme für Packungen bis 30 g, statt der geplanten 25 g. Eine Prozentangabe der Honiganteile werde aus Sicht der Wirtschaft abgelehnt, betonte sie.

Die niederösterreichische Bundesrätin Sandra Böhmwalder (ÖVP) schlug vor, statt einer Prozentangabe die Herkunftsländer von Honig nach ihrem Anteil an der Mischung in absteigender Reihenfolge anzuführen. Denn als Konsumentin stelle sie sich die Frage, wie sichergestellt werden könne, dass Honig nicht verfälscht sei.

Adi Gross (Grüne/V) fand es "sehr schade", dass die Angabe der Ursprungsländer in Prozent eine so schwierige Angelegenheit sei. Er wünsche sich mehr Transparenz, auch bei kleinen Portionspackungen. Insgesamt sei der Richtlinienvorschlag aber zweifelsfrei ein Fortschritt für den Konsumentenschutz. Die Expertin aus dem Ministerium gab zu bedenken, dass die Ausnahme aufgrund des fehlenden Platzes auf Kleinpackungen vorgeschlagen werde. Sie verstehe aber den Wunsch. Das Ministerium werde prüfen, was machbar sei, sagte sie.

Stefan Schennach (SPÖ/W) erkannte Verbesserungen für die Verbraucher:innen durch den Richtlinienvorschlag. Als erfreulich führte er an, dass der Fruchtanteil bei Konfitüren erhöht und zuckerreduzierter Fruchtsaft gefördert werde. Das sei insbesondere mit Blick auf die Verantwortung für Kinder zu begrüßen. Von den Expertinnen wollte Schennach wissen, wie die Änderung bei der Verwendung des Begriffs "Marmelade" mit dem Patentrecht im Einklang stehe. Ein Patent auf "Marmelade" im Sinne der im Vereinten Königreich verbreiteten Zitrusmarmelade sei ihnen nicht bekannt, entgegneten sie.

Der Wiener Bundesrat der Freiheitlichen Johannes Hübner konnte keinen Mehrwert des Richtlinienvorschlags erkennen. Schließlich würde ein Großteil der Konsument:innen Angaben auf Verpackungen nicht lesen.

Strategie für integriertes europäisches Grenzmanagement

Nachdem der Europäische Rat in seiner außerordentlichen Tagung im Februar 2023 eine wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen eingefordert hatte, legte die Kommission im März eine entsprechende Mitteilung vor. Sie soll als politischer Handlungsrahmen für die Umsetzung eines effektiven integrierten europäischen Grenzmanagements für die Jahre 2023 bis 2027 dienen.

Die Kommission hält mehrere bedeutende Komponenten für das Grenzmanagement fest, allen voran Grenzkontrollen. Es brauche dafür operative Maßnahmen der nationalen Behörden, eine erweiterte Präsenz der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Grenzvorbereich und bessere Grenzschutzinfrastruktur, Überwachsungsmittel und Ausrüstung. Im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems ist das übergeordnete Ziel, die Zahl der Rückführungen zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten soll etwa durch Status- und Arbeitsvereinbarungen intensiviert werden. Auch die wichtigsten Behörden auf EU-Ebene wie Frontex und Europol sowie die nationalen Behörden müssen stärker zusammenarbeiten, ist die Kommission laut Mitteilung überzeugt. Außerdem müsste modernste Technologie einschließlich groß angelegter Informationssysteme eingesetzt werden. Bei der Erfüllung der Grenzmanagementaufgaben sei jedenfalls der Schutz der Grundrechte zu garantieren, wird betont. Als Hebel erkennt die Kommission auch die EU-Gelder. Bei der Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten müsse es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten ihre Prioritäten im Einklang mit dem integrierten europäischen Grenzmanagement festlegen.

Nach Annahme der Mitteilung soll sie von Frontex in eine technische und operative Strategie und von den Mitgliedstaaten in nationale Strategien umgesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hält das Innenministerium eine Anpassung der österreichischen Rechtslage nicht für erforderlich, wie es in einer Stellungnahme festhält. Österreich nehme das Strategiepapier zur Kenntnis und begrüße den Beitrag der Kommission im Hinblick auf die skizzierten Ziele. Insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des EU-Außengrenzschutzes sollten laut Innenministerium sobald wie möglich umgesetzt werden. Frontex wird Mitte Juni 2023 eine Strategie für den integrierten Grenzschutz vorstellen, im Herbst dieses Jahres sollen die nationalen Strategien fertiggestellt werden, kündigt das Ressort an. Derzeit arbeite das Innenministerium intensiv an der nationalen Strategie für die integrierte Grenzverwaltung.

Aufgrund der äußerst unterschiedlichen geografischen Verhältnisse und Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten sei die Umsetzung der von der Kommission vorgegebenen Leitlinien wichtig, unterstrich ein Experte aus dem Innenressort im Ausschuss die Bedeutung der nationalen Strategien.

"Auf dem absoluten Holzweg" sah Johannes Hübner (FPÖ/W) die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung. Denn man rede über formalistische Kleinigkeiten und lasse die wesentlichen Probleme aus. Es wäre wichtig, der Kommission in einer Stellungnahme aus Sicht Österreichs zu sagen, "dass die Vorschläge ein Witz sind" und sie aufzufordern, sich den wirklichen Problemen zu stellen. Denn ohne Zurückweisungen werde sich nichts ändern, zeigte er sich überzeugt. Hübner brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, um  auf genau dieses Problem hinzuweisen. Die Freiheitlichen wollten die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Zurückweisung von illegalen Migrant:innen entlang der gesamten EU-Außengrenzen ermöglicht wird. Litauen sei diesen Schritt kürzlich bereits gegangen, führten sie in ihrem Antrag auf Stellungnahme an, der allerdings keine Zustimmung der anderen Fraktionen fand. Ein Experte des Innenministeriums plädierte dafür, die Themen Asyl und Grenzschutz nicht zu vermengen.

Adi Gross (Grüne/V) kritisierte die Freiheitlichen für diesen Antrag scharf. Dass eine Partei in einem demokratischen Land, das sich klar zu Grundrechten bekenne, einen Antrag einbringe, der geradeaus gegen Grund- und Menschenrechte und damit "knallhart gegen die Verfassung" sei, bezeichnete er als "traurig". Gross führte zudem aktuelle Berichte an, die zeigen würden, dass Frontex illegale Pushbacks unterstützt oder ermöglicht und Untersuchungen dazu behindert habe. Es gelte, glaubwürdig dagegen vorzugehen, sagte er. Es brauche ein eingebettetes Grenzmanagement, eine Garantie für die Einhaltung von Grundrechten, Partnerschaften mit Ländern an der EU-Außengrenze und eine solidarische Verteilung der ankommenden Menschen in Europa. Es sei außerdem zu akzeptieren, dass Rumänien und Bulgarien die Erfordernisse für einen Schengen-Beitritt erfüllt haben – auch von Österreich, so Gross.

Auch Stefan Schennach (SPÖ/W) bezeichnete es mit Blick auf Pushbacks als notwendig, dass Frontex untersucht und reformiert werde. Dann könne man über ein funktionierendes Grenzmanagement reden. Wichtig sei jedenfalls, dass Grundrechte und Personenfreizügigkeit gewahrt werden. Der Grenzschutz liege nach wie vor in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, betonte der Vertreter des Innenministeriums. Frontex unterstütze diese nur. Zu den Praxen einzelner Staaten wollte er sich nicht äußern. Er führte jedoch an, dass Frontex eine Grundrechtsstrategie ausgearbeitet und entsprechende Beobachter:innen eingesetzt habe.

Aus Sicht von Bernhard Hirczy (ÖVP/B) werden derzeit "viele Schritte in die richtige Richtung" gesetzt. Man müsse sich für einen Schutz der EU-Außengrenze einsetzen, betonte er.

 


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

betreffend TOP 4: COM (2023) 146 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Festlegung der mehrjährigen strategischen Politik für das integrierte europäische Grenzmanagement (138827/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 10. Mai 2023

 

Ermöglichung der Zurückweisung von illegalen Migranten an den EU-Außengrenzen

Die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Festlegung der mehrjährigen strategischen Politik für das integrierte europäische Grenzmanagement soll „als politischer Handlungsrahmen und Orientierung für die Umsetzung eines effektiven integrierten europäischen Grenzmanagements für den Zeitraum 2023 bis 2027“ dienen.[1]

 

In der Mitteilung fordert die EU-Kommission nun die „Sicherstellung einer effektiven Verhinderung unbefugter Grenzübertritte an den Außengrenzen“ sowie die Verhinderung der „Schleusung von Migranten“ ein.[2]

 

Obwohl die Europäische Kommission die Sicherheitsbedrohung Europas durch den millionenfachen Grenzübertritt von illegalen Migranten wohl im Ansatz erkennt, zieht sie bedauerlicherweise nicht die richtigen Schlüsse aus dieser Gefahrenlage. Denn sie fordert weiterhin Maßnahmen zur „Steuerung der Migration“[3], anstatt diese zu bekämpfen. Tatsächlich ist keine Steuerung von illegaler Migration notwendig, sondern eine Verhinderung derselben.

 

Im Gegensatz zur Europäischen Kommission haben einige EU-Mitgliedstaaten die Zeichen der Zeit erkannt. Bereits im Herbst 2021 ergriffen die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland nationale Maßnahmen, um ihre Landesgrenzen vor einem hybriden Angriff des weißrussischen Regimes zu schützen. Dieses hatte versucht, mittels der Forcierung illegaler Migrationsströme die östliche EU-Außengrenze gewaltsam stürmen zu lassen.

 

Die Regierungen der bedrohten Staaten reagierten mit dem Bau physischer Grenzbarrieren, welche sich über eine Länge von mehreren hundert Kilometern erstrecken. Polen, Litauen und Lettland verteidigen damit nicht nur ihre jeweiligen Landesgrenzen, sondern auch die östliche EU-Außengrenze.

 

An der östlichen EU-Außengrenze wurde offenbar, dass physische Barrieren nicht nur eine abschreckende Wirkung in Bezug auf illegale Migration haben, sondern vielmehr tatsächlich Migrationsströme zum Halten bringen können. Wohingegen ein Durchwinken der illegalen Migranten nachweislich eine weitere Sogwirkung entfaltet und Europa sich damit erneut der Erpressung preisgegeben hätte, haben Polen, Litauen und Lettland bewiesen, dass ernstgemeinter Grenzschutz ein mehr als probates Mittel darstellt, um Migrationsbewegungen zu stoppen.

 

Litauen ist jetzt noch einen bedeutenden Schritt weitergegangen: Das Parlament in Vilnius beschloss mit überwältigender Mehrheit Änderungen am „Gesetz zur Staatsgrenze und deren Schutz“, welche es nun ermöglichen, dass illegal ins Land gekommene Migranten abgewiesen und zurückgeschickt werden können. „Dies soll in den Grenzabschnitten und bis zu fünf Kilometer landeinwärts möglich sein. Die Regelung soll ab 3. Mai gelten.“[4]

 

Die Möglichkeit der Zurückweisung von illegalen Migranten wäre entlang der gesamten EU-Außengrenzen nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, um der illegalen Massenmigration Einhalt gebieten zu können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Zurückweisung von illegalen Migranten entlang der gesamten EU-Außengrenzen ermöglicht wird.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] COM(2023) 146 final, S. 1

[2] COM(2023) 146 final, S. 3

[3] COM(2023) 146 final, S. 5

[4] Der Spiegel 25.04.2023: Litauens Parlament billigt Abweisung von Migranten an Grenze zu Belarus