IV-172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 28. Juni 2023

 

 

 

 


 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 28. Juni 2023

Tagesordnung

1.)    COM(2023) 127 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission
(136981/EU XXVII.GP)

2.)     COM(2023) 160 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020
(140004/EU XXVII.GP)

3.)    COM(2023) 237 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Munitionsproduktion
(140003/EU XXVII.GP)

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

Frau Mag.a Stefanie Pressinger (AK)

Herr Mag. Valentin Wedl (AK)

Herr Mag. David Ulbrich (WKÖ)

Frau Mag.a Claudia Stowasser (WKÖ)

Frau MMag.a Sonja Linskeseder, MA (WKÖ)

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:

·         Das SMEI (Notfallinstrument)-Paket der EU-Kommission

·         ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption

·         Teile des Legislativpakets für Krisenmanagement und Einlagensicherung der EU-Kommission


 

Altersdiskriminierung bei EU-Führerscheinrichtlinie

Der Vorschlag für eine neue Führerschein-Richtlinie der EU stand erneut auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats. Die Bundesrät:innen diskutierten die inhaltlichen Entwicklungen im Zuge der in der Zwischenzeit vorgelegten Kompromissvorschläge der Europäischen Kommission. Die grundsätzlichen Ziele der Richtlinie sind die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung der Freizügigkeit der Bürger:innen innerhalb der EU durch einheitliche Vorgaben für Fahrerlaubnisse. Auch sollen Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der bisherigen Richtlinie auftraten, behoben werden.

In dem nun vorgelegten Kompromissvorschlag sei die Befristung der Gültigkeitsdauer für alle Fahrzeugklassen für Lenker:innen ab einem bestimmten Alter nur mehr als "Kann"-Bestimmung vorgesehen und daher nicht mehr verpflichtend von den Mitgliedsstaaten umzusetzen, begrüßte ein Experte des Verkehrsministeriums im Zuge der Ausschussdebatte diesen Fortschritt. Allerdings ist vorgesehen, dass sowohl bei Ersterteilungen als auch bei einer Verlängerung des Führerscheins in einem ersten Schritt eine Selbsteinschätzung über ihren Gesundheitszustand durch die Lenker:innen durchzuführen ist. Die Form bleibt den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Zudem haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig über Veränderungen der gesundheitlichen Eignung der Lenkerinnen informiert werden. Daraus sei eine sehr allgemeine Meldeverpflichtung, u.a. für Ärzt:innen, abzuleiten, erklärte ein Experte des Verkehrsressorts. Das Ressort sehe diese Regelung mit Blick auf die Betroffenheit sensibler Gesundheitsdaten sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen äußerst kritisch. Für Fahranfänger:innen wird zudem eine Probezeit von mindestens zwei Jahren festgesetzt. Die genaue Probezeit ist vom Ausstellungsstaat festzulegen. Bereits existierende nationale Systeme des begleitenden Fahrens in der Klasse B (z.B. L17) können neben dem EU-Modell bestehen bleiben. Wenn bei Ersterteilung der Klasse B der Wohnsitzstaat die theoretische Prüfung nicht in der Sprache der Bewerber:innen oder durch Zuhilfenahme von Dolmetscher:innen anbietet, darf die theoretische Prüfung im Staat der Staatsbürgerschaft absolviert werden. Dies mache das Verfahren wesentlich komplizierter, kritisierte der Experte.

Die Bundesrät:innnen setzten einhellig eine Initiative, um sich gegen Altersdiskriminierung bei der Führerscheinrichtlinie auszusprechen. Auf Betreiben von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen sie eine Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament. Darin treten sie gegen jegliche Altersdiskriminierung beim Zugang zum Führerschein ein. Eine solche würde vorliegen, wenn alle Personen ab 70 Jahren alle 5 Jahre oder in kürzeren Intervallen verpflichtend ihren Führerschein erneuern müssen. Für ein sicheres Autofahren sei nicht das Alter, sondern vielmehr der aktuelle Gesundheitszustand, die richtige Selbsteinschätzung und ein kritischer Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit ausschlaggebend, wird argumentiert. Zudem sei eine Verkürzung der Umschreibeverpflichtung alter Führerscheine um drei Jahre abzulehnen, da dies einen unnötigen Verwaltungsaufwand verursache.

In der Debatte schloss sich eine Expertin der Arbeiterkammer weitgehend den Standpunkten des Verkehrsministeriums an. Bei vielen Punkten sei noch nicht klar, wie sie in der Umsetzung ausgestaltet werden, bemängelte sie. Die kritische Position zur vorgesehenen Selbsteinschätzung der Lenker:innen teilte auch ein Vertreter der Wirtschaftskammer und wünschte sich, bei der Umsetzung den momentanen Mangel an Berufslenker:innen mitzubedenken.

Mit dem Kompromissvorschlag sei ein Teilerfolg gegen die Altersdiskriminierung gelungen, meinte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und begrüßte die gemeinsame Mitteilung, um die Selbstbestimmtheit der Menschen sicherzustellen. Insbesondere im ländlichen Raum sei das Auto nämlich ein "notwendiges Übel" für die Menschen. Faktoren wie Handy am Steuer seien viel mehr ein Problem als eine Selbstüberschätzung älterer Menschen, meinte Harald Himmer (ÖVP/W). Es gebe keine Statistik, aus der ein höheres Risiko durch ältere Autofahrer:innen ablesbar sei, kritisierte auch Stefan Schennach (SPÖ/W) die andiskutierten Regelungen für ältere Menschen. Um den Mangel an Berufskraftfahrer:innen zu begegnen, solle man vielmehr deren soziale Lage und die "ausbeuterischen" Arbeitsbedingungen verbessern, meinte Schennach in Richtung der Wirtschaftskammer. Ältere Menschen wollen Wertschätzung und man solle sich vielmehr Gedanken machen, wie man sie begleiten kann, erklärte Manfred Mertel (SPÖ/K). Dies könne etwa durch Informationen zur Selbstverantwortung erfolgen. Den Richtlinienentwurf sah Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) "sehr kritisch". Dieser schaffe "Bürokratie ohne Not", koste Geld und sei ein "Sekkieren" und eine "Bevormundung" der Bürger:innen. Den Antrag auf Mitteilung befürwortete Spanring, auch wenn er "schärfer und bindender" sein könne.

Die Altersdiskriminierung durch den nun vorgelegten Kompromiss zu beseitigen, sei ein Weg, meinte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W).

Versorgungssicherheit mit kritischen

Die Bundesrät:innen diskutierten zudem eine Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Die EU sei bei vielen wichtigen Rohstoffen fast ausschließlich auf Einfuhren angewiesen und damit von anderen Ländern abhängig, wird in den Erläuterungen angeführt. So beziehe die EU beispielsweise 97 % ihres Magnesiums aus China. Durch diese Konzentration sei die EU erheblichen Versorgungsrisiken ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden Vorschlag strategische Abhängigkeiten verringert werden. Dazu sollen die verschiedenen Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe gestärkt und die Lieferant:innen-Länder diversifiziert werden. Zudem soll die EU künftig besser mit Versorgungsunterbrechungen umgehen und diese besser überwachen können. In dem Vorschlag werden kritische und strategische Rohstoffe definiert, die im Hinblick auf ihr Versorgungsrisiko und ihre wirtschaftliche Bedeutung mindestens alle vier Jahre zu überprüfen sind. Außerdem wird ein Rahmen für die Risikominderung geschaffen, indem strategische Vorräte an strategischen Rohstoffen koordiniert werden, große Einführer und Erzeuger verpflichtet werden, ihre Lieferketten regelmäßig zu prüfen, und die gemeinsame Beschaffung strategischer Rohstoffe erleichtert wird. Zudem sollen im Sinne der Kreislaufwirtschaft Maßnahmen zur Wiederverwendung kritischer Rohstoffe gesetzt werden.

Die EU-Initiative sei aus Sicht der erforderlichen Energiewende, aber auch in Hinblick auf wichtige europäische Ziele wie die Resilienz und die offene strategische Autonomie sowie den grünen und digitalen Übergang zu begrüßen, erläuterte ein Experte des Wirtschaftsministeriums bei der Debatte im Ausschuss. Es sei im Sinne Österreichs, das Thema Versorgungssicherheit strategisch anzugehen, in Recyclingforschung zu investieren und neue Abbaustätten zu forcieren. Partnerschaften mit Drittländern, in welchen kritische Rohstoffe gewonnen werden, wolle man als Kooperationen auf Augenhöhe aufbauen. So könne man diesen Ländern bei der Demokratieentwicklung und der Etablierung von Umweltstandards helfen.

Ein Experte der Arbeiterkammer erklärte, im vorgelegten Verordnungsentwurf seien drei große Schwachpunkte zu verorten. Einerseits werde relativ unkritisch von einem immer größeren Rohstoffverbrauch ausgegangen. Es brauche vielmehr den Fokus auf die Entwicklung längerlebiger Produkte, um damit den starken Rohstoffverbrauch zu senken. Zum Zweiten müsse auf die Qualität der Partnerschaften mit den Drittstaaten geachtet werden. Denn es dürfe nicht sein, dass Drittstaaten ihre eigenen Industrien nicht prioritär versorgen dürfen und so in einem "Dritte-Welt-Status" gehalten werden. Als weiteren Punkt kritisierte die Arbeiterkammer die vorgesehene Beschleunigung der nationalen Verfahren, da diese nicht realistisch einzuhalten sei. Österreich solle sich für eine Flexibilisierung der Frist einsetzen.

Kritik kam auch von Seiten der Wirtschaftskammer: So greife die Definition der genannten kritischen Rohstoffe zu kurz, die Liste der als "kritisch" geltenden Rohstoffe müsse erweitert werden. Dies sei bereits vorgesehen, entgegnete der Vertreter des Wirtschaftsministeriums. Eine Adaptierung der Liste sei alle zwei bis drei Jahre möglich.

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) fragte in Bezug auf die Partnerschaften mit Drittländern nach "roten Linien" und wollte wissen, ob beispielsweise Kinderarbeit beim Rohstoffabbau zum Einsatz kommen könne. Seitens des Wirtschaftsministeriums hieß es dazu, dass die Einhaltung der Menschenrechte gewahrt und ein großer rechtlicher Instrumentenkoffer eingesetzt werde. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) forderte Ideen zur Reduktion des Verbrauchs kritischer Rohstoffe und fragte nach Möglichkeiten, diese mit anderen Stoffen zu substituieren, denn ein ständiges "Mehr" könne auf Dauer nicht gut gehen, nicht zuletzt, da auch die Lieferketten nicht stabiler werden würden. Die FPÖ sehe den Verordnungsentwurf sehr kritisch, da es sich um keinen Plan handle, der realistisch umsetzbar sei, erklärte Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) und meinte, dass man hier alles über das Knie brechen wolle.

Als wichtigen Vorstoß bezeichnete Bundesrat Adi Gross (Grüne/V) den Verordnungsentwurf. Er betonte zudem die Bedeutung des Recyclings von kritischen Rohstoffen und fragte nach einer Erhöhung der geplanten Recyclingquote. Auch er halte die vorgesehene Beschleunigung der Verfahren mit maximal zwei Jahren für zeitlich zu knapp und forderte zudem, dass mit Drittländern keine unfairen Partnerschaften eingegangen werden. Es bedürfe sozialer und ökologischer Standards sowie der Einhaltung von Arbeitnehmer:innenrechten.

Die angestrebte Recyclingquote bis 2030 sei bereits von 15 % auf 20 % Prozent erhöht worden, erklärte der Experte des Wirtschaftsministeriums. Eine Reduktion des Verbrauchs kritischer Rohstoffe sei ein klares Ziel. Daher sei ein Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung in diesem Bereich von zentraler Bedeutung.


 

Förderung der Munitionsproduktion

Die Produktionskapazitäten der Verteidigungsindustrie wurden in den letzten Jahrzehnten auf Friedenszeiten ausgelegt. Durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine habe sich die Lage geändert und die europäischen Verteidigungsunternehmen seien mit einem Nachfrageschub konfrontiert, ist dem Vorschlag zu einer Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion zu entnehmen. Mit dieser sollen die Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) gestärkt werden. So soll die Verfügbarkeit maßgeblicher Verteidigungsgüter in der Union verbessert werden. Die erste Säule des Pakets besteht aus Maßnahmen zur Stärkung der Industrie für die Produktion maßgeblicher Verteidigungsgüter. Die EU-Industrie wird unterstützt, ihre Produktionsmengen zu steigern, ihre Lieferfristen zu verkürzen und gegen potenzielle Engpässe vorzugehen. Die zweite Säule besteht aus Harmonisierungsmaßnahmen zur Ermittlung, Erfassung und kontinuierlichen Überwachung der Verfügbarkeit der maßgeblichen Verteidigungsgüter und ihrer Bestandteile. Dazu sollen lieferkritische Verteidigungsgüter ermittelt, die damit zusammenhängenden industriellen Kapazitäten erfasst, Aufträge nach Priorität eingestuft, die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Beschaffungsverfahren vereinfacht werden.

Die Richtlinie sei zu begrüßen, da Österreich dadurch die Möglichkeit erhalte, Munition zum Aufbau von Verteidigungskapazitäten zu beschaffen, meinte ein Experte des Verteidigungsministeriums im Zuge der Ausschussdebatte und betonte, dass die Regelung keine Auswirkung auf die Neutralität habe. Kein einziger Euro, den Österreich an die EU zahlt, fließe über Waffenlieferungen in die Ukraine, betonte der Experte gegenüber Stefan Schennach (SPÖ/W) und Andreas Spanring (FPÖ/NÖ).

Es gehe nicht um die Unterstützung einer Kriegspartei, sondern um das "Auffüllen der Lager", hob auch Bernhard Hirczy (ÖVP/B) hervor. Sowohl das Bundesheer als auch die Wirtschaft könnten davon profitieren. Viele Mitgliedsstaaten würden Waffen an die Ukraine liefern, Österreich würde aber aufgrund der Neutralität mit anderen Mitteln helfen, war auch Adi Gross (Grüne/V) wichtig zu betonen.

Es sei eine "Träumerei", dass die Regelung gut für das Bundesheer sei, meinte hingegen Stefan Schennach (SPÖ/W). Die von der Europäischen Kommission seiner Meinung nach forcierte Förderung der Munitionsproduktion zugunsten der Ukraine sei abzulehnen, forderte Andreas Spanring (FPÖ/NÖ) mittels Antrag auf Stellungnahme. Vielmehr solle sich die Bundesregierung einer dem Neutralitätsgebot entsprechenden Außenpolitik verschreiben. Der Antrag blieb mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

Die gemeinsame Maßnahme zur Förderung der Munitionsproduktion sei nicht nur wegen des Ukraine-Kriegs ein richtiger Schritt, erklärte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Angesichts des hohen Mitteleinsatzes für Verteidigung in Europa und des international vergleichsweise niedrigeren Outputs sei die Maßnahme auch in dieser Hinsicht sinnvoll.

 


 

Folgender Antrag  wurde einstimmig angenommen


Antrag auf MITTEILUNG

 

an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Mag. Christian Buchmann, Stefan Schennach, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Führerschein, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 28. Juni 2023

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines Verkehrssicherheitspaketes auch eine Änderung der dritten Führerscheinrichtlinie vorgeschlagen, die umfangreiche Änderungen mit sich bringt. Der EU-Ausschuss des Bundesrates möchte hervorstreichen, dass das Ziel der EU Kommission im neuen Verkehrssicherheitspaket –  die Straßen für alle Nutzer:innen sicherer zu machen – in vollen Maße unterstützt wird. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr muss gewährleistet werden. Europaweit sterben pro Jahr 20.000 Personen im Straßenverkehr. Ein Gutteil der Opfer sind auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer:innen, also Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen.

 

Der Ausschuss möchte sich in diesem Zusammenhang dennoch klar gegen jegliche Altersdiskriminierung beim Zugang zum Führerschein aussprechen, die aus Sicht des Ausschusses vorliegen würde, wenn alle Personen ab 70 Jahren alle 5 Jahre oder in kürzeren Intervallen verpflichtend ihren Führerschein erneuern müssten, was der Verkürzung der Führerscheingültigkeit, die die Kommission im Erstentwurf der Richtlinie vorgeschlagen hat, nachkommen würde.

 

Grundsätzlich bedeutet Mobilität für Senior:innen Lebensqualität, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Eine besondere Rolle spielt dabei das Auto, vor allem in ländlichen Regionen. Fahrtauglichkeit lässt sich nicht an einem bestimmten Alter festmachen, sondern hängt vielmehr vom allgemeinen Gesundheitszustand, der Fahrpraxis und der geistigen Fitness ab.

 

Auch wenn der vorliegende Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission wichtige Punkte wie die Digitalisierung des Führerscheins, die europaweite Harmonisierung und die verstärkte grenzüberschreitende Kooperation beinhaltet, so ist er in manchen Teilen unverhältnismäßig, insbesondere was die Reglementierung beim Zugang zum Führerschein der über 70-jährigen Personen betrifft.

 

Für ein sicheres Autofahren ist aus Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates nicht das Alter oder ein notwendiger Test zu einem beliebig festgesetzten Alter entscheidend, sondern vielmehr der jeweils aktuelle Gesundheitszustand, die richtige Selbsteinschätzung und ein kritischer Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit.

 

Die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelung für den Zugang zum Führerschein für Personen ab 70 Jahren würde die Mobilität in der Landbevölkerung auf problematische Art und Weise einschränken. Der Bundesrat möchte überdies hinaus zur Kenntnis bringen, dass aus der amtlichen Unfallstatistik kein direkt höheres Risiko für ältere Autofahrer:innen ablesbar ist. Das höchste Risiko haben junge, männliche Straßenverkehrsteilnehmer. Die mit Abstand wichtigsten Unfallursachen sind Unachtsamkeit bzw. Ablenkung und überhöhte Geschwindigkeit. Auch die Zahl der Alkoholunfälle ist wieder im Steigen. Der EU-Ausschuss des Bundesrates fordert die EU-Kommission daher auf, diesen Artikel aus dem Richtlinienentwurf zu streichen.

 

Der Bundesrat möchte einmal mehr betonen, dass die hohe Anzahl an delegierten Rechtsakten im vorliegenden Kommissionsentwurf kritisch gesehen wird. Der Kommission werden dadurch sehr umfangreiche Befugnisse eingeräumt, um nachträglich weitreichende inhaltliche Regelungen zu erlassen.

 

Weiters möchte der EU-Ausschuss die Kommission darauf hinweisen, dass die Übergangsfristen im Allgemeinen sehr kurz gestaltet wurden und dies zu erheblichen Schwierigkeiten in der Umsetzung führen könnte. Eine Verkürzung der Umschreibeverpflichtung alter Führerscheine um 3 Jahre lehnt der Ausschuss ab. Die Mitgliedstaaten haben auf das Datum im Jahr 2033 vertraut (aufgrund der 3. FS-RL) und auch medial bekannt gegeben. Dieses Datum ist seit Jahren bei den Bürger:innen bekannt. Eine Verkürzung verursacht einen unnötigen Verwaltungsaufwand, der nicht zweckmäßig erscheint. Zudem ist gegen Ende der Frist mit einem großen Ansturm auf die Behörden zu rechnen. Wird die Frist nun um 3 Jahre verkürzt, wird der Aufwand noch größer sein.

 

Folgender Antrag blieb in der Minderheit (dafür: FPÖ)

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Andreas Spanring

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 3: COM (2023) 237 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Munitionsproduktion (140003/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 28. Juni 2023

 

Kein österreichisches Steuergeld für Munitionslieferungen an die Ukraine!

 

Die EU-Mitgliedstaaten stellen nicht nur über die sogenannte Europäische Friedensfazilität der Kriegspartei Ukraine Unsummen an Geldern, nämlich unfassbare 5,6 Milliarden Euro[1], zur Verfügung. Insgesamt haben die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten zusammen der Ukraine Finanzhilfen in der unvorstellbaren Höhe von über 70 Milliarden Euro zukommen lassen.[2] Doch das reicht der Europäischen Kommission offensichtlich noch nicht. Aus dem Verordnungsvorschlag „zur Förderung der Munitionsproduktion[3] der EU-Kommission aus dem Mai 2023 geht hervor, dass nun um hunderte Millionen Euro die Rüstungsindustrie Europas gefördert werden soll, um in weiterer Folge Munitionslieferungen an die Ukraine garantieren zu können.

 

Den Hintergrund des Gesetzesvorschlags bilden die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, wonach den ukrainischen Streitkräften eine Million Schuss Artilleriemunition binnen eines Jahres zu liefern sei.[4]Es gibt unterschiedliche Fähigkeitslücken, aber angesichts der Lage in der Ukraine besteht ein besonderer dringender Bedarf an Boden-Boden- und Artilleriemunition sowie Flugkörpern, wie vom Rat anerkannt wurde, der sich am 20. März 2023 auf einen dreigleisigen Ansatz verständigte. Der Rat kam überein, der Ukraine rasch Boden-Boden- und Artilleriemunition sowie, falls darum ersucht wird, Flugkörper zu liefern, und forderte die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam Munition und, falls darum ersucht wird, Flugkörper zu beschaffen, um ihre Bestände wieder aufzufüllen und die Ukraine gleichzeitig weiter unterstützen zu können.“[5]

 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht außerdem vor, dass Rüstungsunternehmen in der EU künftig dazu verpflichtet werden können, Munition an EU-Mitgliedstaaten statt an Staaten außerhalb der EU zu liefern. „Damit will die EU-Behörde sicherstellen, die Ukraine schnellstmöglich mit dringend benötigter Munition versorgen zu können. […]. Zum Auslösen des Mechanismus soll es genügen, wenn ein EU-Staat, der Munition für die Ukraine beschaffen will, ein Eingreifen der Kommission fordert – oder wenn dies mindestens drei Mitgliedsländer tun, die eine gemeinsame Munitionsbeschaffung planen.“[6]

 

Erwähnenswert ist auch, dass im Rahmen der Erstellung des Verordnungsvorschlages weder eine Konsultation der Interessenträger noch eine formelle Folgenabschätzung durchgeführt wurden.[7]

 

Artikel 5 des Verordnungsvorschlages legt fest: „Die Finanzausstattung für die Durchführung des Instruments wird für den Zeitraum vom Inkrafttreten bis zum 30. Juni 2025 auf 500 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen festgelegt.“[8] Die Aufwendungen werden aus „verfügbaren Mitteln des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021 bis 2027 bewältigt[9] – demnach aus den nationalen Beiträgen aller EU-Mitgliedstaaten, auch Österreichs, finanziert!

 

Konkret werden 260 Millionen Euro aus dem Europäischen Verteidigungsfonds, sowie 240 Millionen Euro aus dem „Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung“ (EDIRPA) bereitgestellt.[10]

 

Darüber hinaus soll der „Entwurf […] nach Angaben aus der Kommission auch klarstellen, dass EU-Staaten Strukturfördermittel und Gelder aus dem Corona-Wiederaufbaufonds für den Aufbau von Rüstungskapazitäten verwenden dürfen.[11] Wobei auch diesen Fonds die Republik Österreich laut dem deutschen Bundesrechnungshof in Höhe von 9,6 Milliarden Euro mitfinanziert![12]

 

Der Verordnungsvorschlag der Kommission steht im klaren Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität Österreichs, da die Republik über Finanzierungstöpfe der EU aktiv die Munitionierung einer Kriegspartei, nämlich die Streitkräfte der Ukraine, finanzieren würde. Ein derartiger Neutralitätsbruch ist undenkbar und muss verhindert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die von der Europäischen Kommission forcierte Förderung der Munitionsproduktion zugunsten der Kriegspartei Ukraine vollumfänglich abzulehnen und stattdessen eine dem Neutralitätsgebot entsprechende Außenpolitik wiederherzustellen.“

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/05/05/eu-joint-procurement-of-ammunition-and-missiles-for-ukraine-council-agrees-1-billion-support-under-the-european-peace-facility/

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3355

[3] COM(2023) 237

[4] Der Spiegel 02.05.2023: Notfalls mit Zwang

[5] COM(2023) 237, S. 1

[6] Der Spiegel 02.05.2023: Notfalls mit Zwang

[7] COM(2023) 237, S. 8

[8] COM(2023) 237, S. 27

[9] COM(2023) 237, S. 10

[10] Finanzbogen zum Rechtsakt COM(2023) 237, S. 14

[11] Der Spiegel 02.05.2023: Notfalls mit Zwang

[12] https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927695.pdf, S. 11