IV-174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 04.10.2023
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 04.10.2023
1.) Wahl eines/einer zweiten Schriftführer/-in
2.) COM(2023) 416
final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz
(Bodenüberwachungsgesetz) (152815/EU XXVII.GP)
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 27.
September 2023.
3.) COM(2023) 335
final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien
für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG,
der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr.
1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695,
(EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
(149136/EU XXVII.GP)
4.) COM(2023) 462
final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der
Richtlinie 2009/48/EG
(152378/EU XXVII.GP)
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
TOP 2
· Frau DI Andrea Spanischberger (Bundesministerium für Landwirtschaft)
· Herr Mag. Christoph Haller (WKÖ)
TOP 3
· Frau Dr. Andrea Itzlinger (Bundeskanzleramt)
· Frau Dr. Karin Sommer (WKÖ)
TOP 4
· Frau Dr. Karin Gromann (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
· Herr Mag. Stefan Paireder (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:
· Ein Beschluss zum Vorschlag der EU-Kommission betreffend eine Richtlinie zum Thema Korruptionsbekämpfung. Hier wird darauf hingewiesen, dass beim – uneingeschränkt zu unterstützenden – Anliegen der Korruptionsbekämpfung die besondere verfassungsrechtliche Rolle der Parlamente und Regionalparlamente nicht außer Acht gelassen werden darf. Vor diesem Hintergrund werden im Richtlinienentwurf insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur Immunität von Abgeordneten, die in der gegenwärtigen Fassung möglicherweise unverhältnismäßige Auswirkungen auch auf das österreichische Immunitätsverfahren hätten, kritisiert. Der Nationalrat wird von den Landtagspräsidenten aufgefordert, eine dementsprechende bindende Stellungnahme an die Bundesministerin für Justiz zu erstatten. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Parlamentsdirektion zu diesem Richtlinienvorschlag bereits Arbeitstreffen mit allen parlamentarischen Klubs abhält und die weitere Vorgangsweise plant. Dieser Vorschlag steht heute auch auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses im Nationalrat.
· Zeitgleich wurde von der Landtagspräsidentenkonferenz ein Beschluss zum Thema Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf den parlamentarischen Bereich gefasst: Hier wird auf die Rechtsunsicherheit verwiesen, mit der die Landtage aktuell konfrontiert sind. Bisher war man (rechtlich begründet) davon ausgegangen, von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen zu sein. Durch ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 steht diese Rechtssicht aber in Frage. Aktuell lassen die Schlussanträge in einer Rechtssache, die einen Untersuchungsausschuss des österreichischen Nationalrates betrifft, eher eine Bestätigung der Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung erwarten. Das sei aber im Konflikt mit dem Wesen parlamentarischer Verfahren und der verfassungsrechtlichen Stellung der Parlamente. Ein entsprechendes Schreiben wurde von den Landtagspräsidenten an EU-Justizkommissar Didier Reynders adressiert.
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann berichtete über kürzlich eingelangte Vorschläge der EU-Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:
· Ein Paket zur nachhaltigeren Nutzung der natürlichen Pflanzen- und Bodenressourcen
· Ein Paket zur Modernisierung der Zahlungsdienstleistungen und Öffnung von Finanzdienstleistungsdaten
· Ein Paket zur Harmonisierung von EU-Patentvorschriften
· Ein Paket zur einheitlichen Währung
· Ein Paket zum Eigenmittelsystem der EU
Weiters
berichtete Ausschussvorsitzender Buchmann über kürzlich
eingelangte Stellungnahmen der Länder:
· Eine einheitliche Länderstellungnahme zum Bodenüberwachungsgesetz (auf der Tagesordnung)
· Eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum selben Vorschlag
· Eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Vorschlag für eine Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel.
Böden in der EU in einen guten Zustand versetzen
Derzeit befinden sich laut einer Schätzung 60 % bis 70 % der Böden in der EU in einem ungesunden Zustand. Die EU legt daher einen Richtlinienvorschlag zur Bodenüberwachung und –resilienz vor. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, alle Böden innerhalb der EU bis spätestens 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen und gesunde Böden zu erhalten. Zur Erreichung dieses Ziele soll ein kohärenter Bodenüberwachungsrahmen geschaffen werden, Grundsätze für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festgelegt und die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich gehalten werden. Zudem sollen Bodenkontaminationen auf ein für die Gesundheit von Menschen und Umwelt nicht schädliches Niveau reduziert werden. Tritt die geplante Richtlinie in Kraft, so fällt die Umsetzung in Österreich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Böden in die Zuständigkeit der Bundesländer und hinsichtlich der Waldböden und Altlasten in die Zuständigkeit des Bundes.
Bodenschutz ist ein sehr wichtiges Thema, allerdings sehen wir im Hinblick auf die geplante Richtlinie Probleme auf uns zukommen, sagte eine Expertin des Bundesministeriums für Landwirtschaft im Ausschuss. Denn es sei noch unklar, was der Mehrwert der Richtlinie sei. Zudem sei auf die Wahrung der Eigentümerrechte der Böden zu achten und durch die Richtlinie ein gravierender Mehraufwand in der Verwaltung zu erwarten, so die Expertin. Bedenken gebe es vor allem auch hinsichtlich der Beurteilung des Bodenzustands. Denn die geplante Richtlinie sieht vor, dass Böden, die nur eines der im Vorschlag festgelegten Kriterien nicht erfüllen, bereits als ungesund zu betrachten sind. Dies übersehe die Komplexität der Böden.
Auch ein Experte der Wirtschaftskammer (WKÖ) betonte im Ausschuss die Wichtigkeit des Themas, wies jedoch ebenfalls im Hinblick auf die vorgeschlagene Richtlinie auf noch viele offene Fragen hin. Da die Richtlinie auf die Überwachung aller Böden in der EU abziele, und damit auch auf Industrieböden, für die es bereits Bestimmungen gibt, sei darauf zu achten, dass es nicht zu Doppelregulierungen komme, so der WKÖ-Experte. Weiters sei davon auszugehen, dass die Richtlinie bei der es sich um eine Maßnahme zum Monitoring der Böden handelt, nach einer ersten Evaluierung in einem weiteren Schritt angepasst werden und folglich damit verbindliche Grenzwerte vorgeschrieben werden könnten.
Man könne nichts dagegen haben, dass man sich auf europäischer Ebene über Bodengesundheit Gedanken mache, denn der teuerste Boden sei ein kaputter Boden, sagte Marco Schreuder (Grüne/W) und betonte, dass es nicht Jahre sondern oft gar Jahrhunderte dauere, um einen kaputten Boden wieder gesund zu machen. Daher müsse sich in diesem Bereich etwas tun. Der Vorschlag der neuen Richtlinie lasse jedoch auch für ihn noch viele Fragen offen, beispielsweise im Hinblick auf die Altlastensanierung. Dazu hieß es von der anwesenden Expertin des Landwirtschaftsministeriums, dass derzeit nicht klar sei, ob die in Österreich geltenden Regelungen zur Altlastensanierung mit der vorgeschlagenen Richtlinie 1:1 kompatibel seien.
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) verwies darauf, dass es in einzelnen Gemeinden bis zu 20 verschiedene Bodenarten gebe und man daher nicht mit einer Richtlinie über die "Mitgliedstaaten drüberfahren" könne. Auch in einer einheitlichen Länderstellungnahme sowie einer Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung werde auf zahlreiche Bedenken im Hinblick auf die geplante Richtlinie hingewiesen. Um die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament über diese Kritikpunkte zu informieren, brachten ÖVP, SPÖ und Grüne einen Antrag auf Mitteilung ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Als einer der zentralen Kritikpunkte ist im Antrag angeführt, dass der Richtlinienvorschlag vorsehe, dass Böden, die nur eines der im Vorschlag festgelegten Kriterien nicht erfüllen, bereits als ungesund zu betrachten sind. Um eine genauere Bewertung der Bodengesundheit zu ermöglichen, sollte dieser Ansatz durch einen Bodengesundheitsindex ersetzt werden, heißt es.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) betonte, dass die FPÖ die geplante Richtlinie sehr kritisch sehe. Der von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebrachte Antrag auf Mitteilung sei jedoch als Mittel harmlos und daher "Scheinaktionismus".
Maßnahmen zu Bodengesundheit und –schutz seien grundsätzlich zu begrüßen, sagte Daniel Schmid (SPÖ/T). Längst sei es an der Zeit, dieses Thema anzugehen. Er wollte wissen, ob im Hinblick auf eine mögliche spätere Adaptierung der geplanten Richtlinie, auch die Schaffung neuer Regeln zum Thema Flächenwidmung vorgesehen sein könnten. Die Expertin des Landwirtschaftsministeriums verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Europäische Kommission keine Zuständigkeit für die Raumordnung habe. In der vorgeschlagenen Richtlinie sei ein Monitoring des Flächenverbrauchs vorgesehen, die Formulierungen dazu seien jedoch sehr vage. Verbindliche Vorgaben werde es nicht geben können, so die Expertin. Hinsichtlich der Begriffsdefinition erläuterte sie, dass tatsächlich verbaute Flächen als "versiegelte Fläche" gelten. Unter Flächeninanspruchnahme verstehe man jede Form von Bodenverbrauch, beispielsweise auch den Bau eines Golfplatzes.
Strategische Technologien: EU will neue Plattform schaffen
Im Paket zur Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzahmens 2021-2027 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Plattform "Strategisch Technologien für Europa" (STEP) zur Unterstützung kritischer neuer Technologien in der EU vorgelegt. Gemeint sind damit Technologien, welche für den grünen und digitalen Wandel, künstliche Intelligenz sowie für die Biotechnologie wesentlich sind. Sie gelten als kritisch, wenn sie beispielsweise zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten Europas beitragen. Die Kommission schlägt vor, zur Förderung der STEP-Ziele insgesamt 10 Mrd. € in verschiedene Programme zu investieren. Eine vollständige Verwendung der für die STEP zusätzlich vorgesehenen EU-Mittel würde eine Erhöhung des österreichischen Nationalen Beitrags im EU-Budget bedeuten, heißt es aus dem Bundeskanzleramt.
Die im Verordnungsentwurf genannten Ziele seinen "hochrelevant", betonte eine Expertin der WKÖ. Zudem sei positiv zu sehen, dass auf bereits bestehende Programme zurückgegriffen werde und kein neuer Fonds geschaffen werden solle. Jedoch sei es für die Erreichung der genannten Ziele widersinnig, dass nach dem vorliegenden Entwurf vorwiegend Kohäsionsregionen unterstützt werden sollen. Ein weiterer Kritikpunkt aus Sicht der WKÖ ist, dass das Programm Horizont Europa im vorliegenden Vorschlag zu wenig berücksichtigt werde.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) kritisierte, dass die EU "wieder einmal mehr Geld" brauche. Eine weitere Aufstockung des EU-Budgets sei aus Sicht der FPÖ zu unterbinden. Daher brachte Spanring einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die von der Europäischen Kommission geforderte Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens, inklusive der geplanten Einrichtung der Plattform "Strategische Technologien für Europa" abzulehnen. Dieser Antrag fand bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung.
Harald Himmer (ÖVP/W) bezeichnete die Technologiesouveränität Europas als wichtiges Ziel. Jedoch sollte nicht frisches Geld für die Erreichung der Ziele herangezogen werden, sondern stattdessen Umschichtungen im Budget vorgenommen werden. Elisabeth Grossmann (SPÖ/ST) argumentierte, dass Umschichtungen der Mittel dazu führen würden, dass das Geld dann in anderen Bereichen fehle. Sie schlug daher vor, neue Finanzierungsinstrumente für die Europäische Union anzudenken, wie beispielsweise Einnahmen durch eine Finanztransaktionssteuer.
Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) unterstrich die Wichtigkeit des verfolgten Ziels, betonte aber, dass die dafür vorgesehenen Methoden in der vorgeschlagenen Richtlinie kritisch zu hinterfragen seien. Die Bezeichnung Plattform "Strategische Technologien für Europa" (STEP) sei zudem ein "hochtrabender" Begriff, dessen Bedeutung unklar sei. Er fragte nach der rechtlichen Qualität des Begriffs und welche Entscheidungskompetenz die geplante Plattform haben werde. Seitens der Expertin des Bundeskanzleramts hieß es dazu, dass es sich bei der geplanten Plattform um kein Entscheidungsgremium handle. Gedacht seien nationale Kontaktstellen, die Steuerung liege bei der Europäischen Kommission.
Die Sicherheit von Spielzeug wird in der EU derzeit mit der Richtlinie
2009/48/EG geregelt, welche nun durch eine neue Verordnung ersetzt werden soll.
Anlass des Vorschlags für die neue Verordnung sind Schwachstellen in
Hinblick auf die praktische Anwendung der derzeit geltenden Richtlinie, welche
im Jahr 2020 bei einer Evaluierung festgestellt wurden. Gezeigt habe sich
zudem, dass die Durchsetzung der Richtlinie insbesondere bei
Online-Verkäufen nicht wirksam genug sei und dass sich nach wie vor sehr viel
nichtkonformes Spielzeug auf dem Unionsmarkt befinde.
In den allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug sind im Verordnungsvorschlag nun auch die psychische und geistige Gesundheit, das Wohlbefinden und die kognitive Entwicklung von Kindern ausdrücklich als Schutzgüter vorgesehen. Mit dem Vorschlag wird nicht nur das derzeitige Verbot von karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in Spielzeug beibehalten, sondern auch die Verwendung weiterer schädlicher Chemikalien in Spielzeug untersagt. Zudem, soll die Einführung eines digitalen Produktpasses zu einer Verringerung der Zahl der nichtkonformen Spielzeuge auf den Unionsmarkt, einschließlich Online-Verkäufen, beitragen. Der Produktpass soll digital, beispielsweise mittels QR-Code, aufrufbar sein. Ferner muss der Produktpass in ein zentrales Register der Europäischen Kommission aufgenommen werden.
Die neue Verordnung ziele vor allem darauf ab, Onlinehändler – insbesondere aus dem asiatischen Raum – stärker in die Verantwortung zu nehmen und Regelungen innerhalb der EU weiter zu harmonisieren, so eine Expertin des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
In der anschließenden Debatte, in der sich Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), Bettina Lancaster (SPÖ/O), Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) und Marco Schreuder (Grüne/W) zu Wort meldeten, herrschte Einigkeit bezüglich der Wichtigkeit des Themas, es gab keine inhaltlichen Einwände zur geplanten Verordnung.
Folgender Antrag auf Mitteilung von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde mehrheitlich angenommen (dafür: ÖVP, Grüne, SPÖ):
ANTRAG AUF MITTEILUNG
an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament
der Bundesräte Mag. Christian Buchmann, Marco Schreuder, Daniel Schmid
Kolleginnen und Kollegen
betreffend TOP 2: COM (2023) 416 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur „Bodenüberwachung und –Resilienz“ (Bodenüberwachungsgesetz) (152815/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 4. Oktober 2023
Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG
Die EU Kommission präsentierte am 5. Juli 2023 den Legislativvorschlag für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und - Resilienz, das sogenannte „Bodenüberwachungsgesetz“. Hauptziel des Vorschlages ist es, die Böden in der EU in einen gesunden Zustand zu versetzen. Derzeit befinden sich geschätzte 60% bis 70% der Böden in der EU in einem ungesunden Zustand. Zur Verbesserung der Bodengesundheit schafft der Gesetzesvorschlag mittels eines stufenweisen Ansatzes in einem ersten Schritt einen kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der gesamten EU, der Daten über die Bodengesundheit in allen Mitgliedstaaten liefern soll. Diese Daten werden auf einer einheitlichen Definition dessen, was einen gesunden Boden ausmacht, beruhen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Böden unterstützen. Durch diesen Bodenüberwachungsrahmen sollen Daten und Informationen gesammelt und bereitgestellt werden, die in einem nächsten Schritt für die Festlegung der richtigen Maßnahmen bzw. für die weitere Politikgestaltung im Bodenschutz erforderlich sind.
Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt alle Bemühungen, um eine optimale Versorgung der Gesellschaft und der Wirtschaft mit Nahrung, Energie und Rohstoffen mit Bodenbezug sicherzustellen, dazu gehört ein gutes und abgestimmtes Bodenmanagement. Der EU Ausschuss des Bundesrates begrüßt dabei insbesondere den von der Kommission gewählten stufenweisen Ansatz zu mehr Bodengesundheit. Es ist dabei wichtig, die besonderen regionalen Voraussetzungen und Herausforderungen rechtlicher, finanzieller, verwaltungstechnischer und zeitlicher Natur in den Mitgliedstaaten im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen, sodass die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Maßnahmen in allen Ländern, in Österreich primär auf Ebene der Bundesländer, umsetzbar sind.
Des Weiteren spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte durch die Europäische Kommission im vorliegenden Gesetzesvorhaben zurückhaltend zu nutzen und nur auf nicht wesentliche Vorschriften im gegenständlichen Vorhaben einzuschränken.
Boden ist eine lebenswichtige, begrenzte, nicht erneuerbare und unersetzliche Ressource, die für die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist. Böden sind in ihren Eigenschaften, ihrem Nährstoffgehalt und ihren Ökosystemleistungen und je nach Region und Nutzung unterschiedlich. Für die Optimierung von Bodengesundheit und –Produktivität ist ein Gleichgewicht zwischen Festlegung spezifischer Grenzwerte und Anerkennung der unterschiedlichen Eigenschaften der Böden entscheidend. Es ist daher wichtig, Flexibilität bei der Umsetzung von Bodenbewirtschaftungsstrategien in landwirtschaftlich genutzten Böden zu gewähren.
Artikel 9 des Richtlinienvorschlags sieht vor, dass Böden, die nur eines der im Vorschlag festgelegten Kriterien nicht erfüllen, bereits als ungesund zu betrachten sind. Dafür werden einzelne Faktoren herausgegriffen und anhand dieser Parameter beurteilt, in welchem Zustand sich ein Boden befindet. Es wird lediglich zwischen „gesund“ und „ungesund“ differenziert. Das System Boden und seine Bewertung sind aber deutlich vielschichtiger. Sich bei der Beurteilung der Bodengesundheit auf ein einziges Kriterium zu verlassen, übersieht die Komplexität des Bodens und liefert kein umfassendes Bild und keine zuverlässige Bewertung. Um eine genauere Bewertung der Bodengesundheit zu ermöglichen, sollte dieser Ansatz durch einen Bodengesundheitsindex ersetzt werden. Dieser würde mehrere Indikatoren umfassen und die allgemeine Gesundheit und Qualität des Bodens unter Berücksichtigung seiner physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften widerspiegeln.
Der risikobasierte Ansatz im Artikel 12 zur Ermittlung, Untersuchung und Risikobewertung verunreinigter oder potenziell verunreinigter Standorte (im Gegensatz zum gefahrenbasierten Ansatz) ist der richtige Weg, Bodenkontamination zu managen. Jahrzehntelange Erfahrungen zeigen uns deutlich, dass nicht jede Verschmutzung die potenzielle Nachnutzungsform verhindern oder behindern muss. Es ist jedenfalls noch zu prüfen, inwieweit das in Österreich bestehende Altlastenregime mit der neuen Richtlinie vereinbar ist. Außerdem ist in der Industrieemissions-Richtlinie mit den Berichten über den Ausgangszustand ein weiteres bewährtes Instrument etabliert.
Der Richtlinienvorschlag sieht in Artikel 22 zudem vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit, welche ein ausreichendes Interesse haben oder eine Rechtsverletzung geltend machen, im Einklang mit dem nationalen Recht Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren haben, um die materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit der Bewertung der Bodengesundheit, der gemäß dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen oder etwaige Unterlassungen der zuständigen Behörden anzufechten. Der EU Ausschuss des Bundesrates verweist auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Absatz 2 B-VG vom 2. Oktober 2023 sowie auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtages gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 11. September 2023 zum vorliegenden Legislativvorschlag, wonach sich diese Verpflichtung bereits aus Artikel 9 Abs. 3 der Aarhus Konvention ergäbe, die den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Umweltinformationsbegehren, den Rechtsschutz für Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit gegen Entscheidungen in Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren und den Rechtsschutz gegen die von Privatpersonen und Behörden vorgenommenen Handlungen und Unterlassungen vorsehe. Zu prüfen ist demnach, ob Art. 22 im vorliegenden Entwurf nach Maßgabe der aus der Aarhus Konvention ableitbaren Klagsbefugnisse und ohne Einschränkung des Rechtsschutzes der Öffentlichkeit eingeschränkt werden kann. Dies insbesondere, da hier aus der Richtlinie, neben Monitoring-Maßnahmen, keine Maßnahmen bzw. verpflichtend zu erfüllende Ziele normiert werden, welche eingeklagt werden könnten.
Nicht zuletzt sieht Art. 23 vor, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen festlegen, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie zu verhängen sind. Diese Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. In Z 2 des Artikels wird weiter ausgeführt, dass die Mitgliedsstaaten Geldstrafen vorzusehen haben, die proportional zu dem Umsatz der juristischen Person bzw. dem Einkommen der natürlichen Person, die den Verstoß begangen hat, sind. In ihrer einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Absatz 2 B-VG vom 2. Oktober 2023 sowie in der Stellungnahme des Vorarlberger Landtages gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 11. September 2023 merken die Bundesländer an, dass diese Bestimmung über die Regelung einer Richtlinie hinaus überschießend sei und zu spezifisch in das Verwaltungsstrafrecht der Mitgliedstaaten eingreife, was einen richtlinienkonformen Vollzug verunmögliche. Diese Bestimmung sei, um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, zu überarbeiten und habe den Mitgliedsstaaten ausreichend Spielraum bei der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Verhängung von Strafen zu gewähren.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb
bei der Abstimmung in der Minderheit (dafür: FPÖ):
Antrag
auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM (2023) 335 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG, der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/679 und (EU) 2021/241 (149136/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 4. Oktober 2023
Die geplante Aufstockung des EU-Budgets muss unterbunden werden!
Bereits im Dezember 2022 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, im Sommer 2023 einen Europäischen Souveränitätsfonds vorzuschlagen. Wortwörtlich sagte sie: „Wir müssen unsere starke europäische industrielle Leistung im globalen Kampf gegen den Klimawandel mobilisieren. Und das erfordert eine gemeinsame europäische Industriepolitik mit einer gemeinsamen europäischen Finanzierung.“[1]
Offensichtlich verwarf von der Leyen diesen Plan allerdings wenige Monate später wieder, um stattdessen eine milliardenschwere Aufstockung des EU-Haushalts zu fordern. Insgesamt verlangt die Kommission rund 66 Milliarden Euro (!) mehr von den Mitgliedstaaten, wobei 10 Milliarden Euro der Nachfolgevariante des Souveränitätsfonds zugutekommen sollen.[2] Der Verordnungsvorschlag zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) stellt nun diese Nachfolgevariante dar. Der Vorschlag fordert eine Aufstockung des EU-Haushalts um 10 Milliarden Euro, wobei 3 Milliarden Euro „InvestEU“, 0,5 Milliarden Euro dem Europäischer Innovationsrat, 5 Milliarden Euro dem Innovationsfonds und 1,5 Milliarden Euro dem Europäischen Verteidigungsfonds angedacht sind.[3]
Der Widerstand einiger Mitgliedstaaten gegen einen erneuten Schuldenfonds im Rahmen eines Souveränitätsfonds war demnach zwar vorerst erfolgreich, die Kommission bleibt aber hartnäckig, wenn es darum geht, den europäischen Nationalstaaten Milliardenzahlungen abzuverlangen.[4] EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn sprach von einer Umformung der Idee des Souveränitätsfonds. Sogleich betonte Hahn, dass eine Einigung mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bis Mitte November stehen müsse, „damit der Haushalt 2024 noch rechtzeitig beschlossen werden könne.“[5]
Vor diesem Hintergrund ist anzuführen, dass die Institutionen der Europäischen Union bereits zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer Budgetpolitik jedwedes Maß an Vernunft und Weitsicht verloren haben. Vollkommen verantwortungslos jagt ein budgetpolitischer Exzess den nächsten. In ihrer Abgehobenheit und Selbstgerechtigkeit schüttet die EU-Bürokratie unzählige Milliarden in moralisch aufgeladene Kampagnen, gleich wie irrational oder schädlich diese sein mögen. Willkommensklatschend, klimahysterisch und kriegslüstern verprasst die EU den Wohlstand Europas und der Europäer.
Bezahlt wird diese Zügellosigkeit von den Steuerzahlern der EU-Mitgliedsstaaten, so auch Österreichs. Der nationale EU-Beitrag Österreichs hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Im Jahr 2000 betrug dieser noch rund 1,82 Milliarden Euro, 2021 belief selbiger sich auf 3,7 Milliarden Euro. Im Bundesvoranschlug 2023 ist ein EU-Beitrag Österreichs in Höhe von 3,6 Milliarden Euro angeführt.[6] Die Republik Österreich ist seit ihrem Beitritt Nettozahler der Europäischen Union. Folgerichtig hat Österreich über den gesamten Zeitraum immer mehr einbezahlt als zurückbekommen. Hierzu ist anzumerken, dass die Schere zwischen den Einzahlungen und den Rückflüssen über die Jahre zuungunsten Österreichs weiter auseinanderging. Darüber hinaus finanziert der österreichische Staat etliche Fonds der EU, welche nicht durch den nationalen EU-Beitrag gedeckt werden, wie beispielsweise Zahlungen an den Europäischen Entwicklungsfonds, an die sogenannte Europäische Friedensfazilität oder an die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.
Die Bürger Österreichs übersenden folgerichtig seit Jahren Milliarden an EU-Institutionen, welche es ihnen mit Klimaverboten und der höchsten Inflation seit 1952 danken. Vom Diesel- und Benzinmotorverbot, über absurde Impfstoff-Verträge, bis hin zu Milliardengeschenken an das Selenski-Regime: Die Institutionen der EU handeln nicht im Interesse der Österreicher. Sie vergeben die genommenen Gelder anhand ihres moralisch aufgeladenen Kompasses, anstatt sich um die realen Sorgen der Europäer zu kümmern.
Die angeführte Forderung nach noch mehr Geld für den EU-Haushalt überspannt deswegen den Bogen endgültig. In einer Zeit, in der die EU fortwährend Milliardengeschenke an Drittstaaten bereitstellt, offen eine Kriegspartei unterstützt, sie selbst immer mehr zur Schulden- und Transferunion verkommt und die EZB pausenlos ihr Mandat überschreitet, ist eine Erhöhung des EU-Haushalts und somit des EU-Beitrages Österreichs vollkommen ausgeschlossen.
Folgerichtig muss sich die österreichische Bundesregierung jetzt und entschlossen gegen die Pläne der EU-Kommission zur Aufstockung des EU-Haushalts stellen, um diese rechtzeitig abwenden zu können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag
auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die von der Europäischen Kommission geforderte Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens, inklusive der geplanten Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“, abzulehnen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
[1] https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/von-der-leyen-eu-souveraenitaetsfonds-soll-im-sommer-vorgeschlagen-werden/
[2] https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-haushalt-von-der-leyen-gibt-souveraenitaetsfonds-auf-fordert-aber-66-milliarden-euro-von-mitgliedstaaten/29217124.html
[3] COM (2023) 335, S. 9
[4] https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/sieben-eu-staaten-lehnen-weitere-eu-schulden-ab/
[5] https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-haushalt-von-der-leyen-gibt-souveraenitaetsfonds-auf-fordert-aber-66-milliarden-euro-von-mitgliedstaaten/29217124.html
[6] EU-Beilage zum BVA-E 2023, S. 4