IV-176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 06. Dezember 2023

 

 

 

 


 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 06. Dezember 2023

Tagesordnung

1.)    COM(2023) 234 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates

(142766/EU XXVII.GP)

 

2.)    COM(2023) 420 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

(155055/EU XXVII.GP)

Hingewiesen wird auf die gemeinsame bzw. im Hinblick auf die Vorbringen zu Art. 22c und Art. 22d einheitliche Länderstellungnahme sowie auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags.

 

3.)    COM(2020) 613 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl

(36925/EU XXVII.GP)

 

4.)    COM(2023) 192 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG

(153370/EU XXVII.GP)

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

 

Herr LStA Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder (BMJ)

Frau Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMK)

Herr DI Rainer Kronberger (MA 48)

Herr Mag. Martin Fiedler, LL.M. (MA 48)

Herr Dipl.Ing. Dr. Thomas Fischer, MA (WKÖ)

Frau Mag. Judith Fitz (AK)

Herr Mag. Gerald Dreveny (BMI)

Herr Georg Luke, BA MA (BMI)

Herr DI Dr. Martin Renhardt (BMSGPK)

Frau Mag.a Christina Zwinger (WKÖ)

 

Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Stellungnahmen der Bundesländer:

 

·         Teile des Pakets zur Vereinfachung der außergerichtlichen Streitbeilegung und Stärkung von Verbraucherrechten

·         Teile des BEFIT-Pakets

·         Vorschlag für eine Verordnung in Bezug auf geregelte Nicht-Quarantäneschädlinge.

·         Gemeinsame bzw. im Hinblick auf die Vorbringen zu Art. 22c und Art. 22d einheitliche Länderstellungnahme zur Richtlinie über Abfälle, COM(2023) 420

Richtlinienvorschlag zur Korruptionsbekämpfung

Nachdem der EU-Unterausschuss des Nationalrats in einer Mitteilung an die Kommission bereits Kritik an einer vorgeschlagenen Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption geübt hatte, befasste sich die Länderkammer mit dem entsprechenden EU-Vorhaben. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie, die Teil des im Mai vorgelegten Anti-Korruptions-Pakets ist, sollen die strafrechtliche Ahndung von Korruption und die Sanktionen in der EU aktualisiert und verstärkt werden. Künftig sollen demnach alle Formen der Korruption in allen Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden. Die Strafbestimmungen sollen dafür harmonisiert und erweitert werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Prävention von Korruption, wofür unter anderem spezialisierte Behörden vorgesehen sind. Für Behörden für Korruptionsbekämpfung sollen außerdem ausreichend Ressourcen und Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Der Richtlinienvorschlag sieht darüber hinaus Verfahren zur Aufhebung von Immunitäten vor.

Laut Stellungnahme aus dem Justizministerium sei hier noch zu klären, ob das parlamentarische Verfahren zur Aufhebung der Immunität diesen Kriterien entspricht. Auch der Nationalrat stieß sich an diesem Punkt. Man sorgte sich, dass in die Autonomie der nationalen Parlamente zur Aufhebung der Immunität eingegriffen werden könnte. Die Konferenz der Landtagspräsident:innen äußerte diese Kritik in Bezug auf die Autonomie der regionalen Parlamente ebenfalls in einem Schreiben. Die Europäische Kommission hingegen erwiderte in einer kürzlich übermittelten Antwort, es bleibe auch mit den vorgeschlagenen Änderungen weiterhin Sache der Mitgliedstaaten, die genauen Verfahren für die Aufhebung von Immunitäten im Einklang mit der eigenen Verfassung festzulegen. Die Kommission gibt zu bedenken, dass Befreiungen vor Ermittlungen die wirksame Verfolgung von Korruptionsdelikten behindern können.

In dem mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommenen Antrag auf Mitteilung weisen die Bundesrät:innen die europäischen Institutionen auf die geltende österreichische Verfassungsbestimmung hin, die die Aufhebung von Mandatar:innen regelt. Durch die Formulierung im Richtlinienvorschlag, die Aufhebung müsse durch ein "objektives, unparteiisches, wirksames und transparentes Verfahren" erfolgen, entstehe der Eindruck, dass in die Autonomie der nationalen und regionalen Parlamente eingegriffen werden könnte. Für einen solchen Eingriff sei keine Kompetenzgrundlage der EU erkennbar. Die Bundesrät:innen sprechen sich daher dafür aus, dass Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen ausschließlich den nationalen und regionalen Parlamenten vorbehalten bleiben und der Richtlinienentwurf entsprechend angepasst werden sollen.

Ein gewichtigeres Instrument, nämlich eine Stellungnahme an die österreichische Bundesregierung, wollten SPÖ und FPÖ nutzen. Sie wollten die Justizministerin auffordern, in den Verhandlungen auf EU-Ebene klarzustellen, dass Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen Sache der nationalen Parlamente ist. Zudem sollte sie sich dafür einsetzen, dass immunitätsrechtliche Regelungen in der alleinigen Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben. Der Antrag auf Stellungnahme blieb allerdings in der Minderheit.

Insgesamt sei der Richtlinienvorschlag aus Sicht des Justizressorts zu begrüßen, wie ein Vertreter im Ausschuss erläuterte. Der Vorschlag stehe jedoch noch am Beginn der Verhandlungen und sei noch umfassend zu analysieren. Bereits bestehende österreichische Standards seien zu verteidigen, wird in einer Stellungnahme des Justizministeriums betont.

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) betonte, alle Vorschläge für eine konsequente Korruptionsprävention und –bekämpfung seien grundsätzlich zu begrüßen. Die Immunitätsregeln seien in Österreich aber Kern der Verfassung. "Wir wollen uns da nichts vorschreiben lassen", sagte sie. Sie wollte auch nicht verhehlen, dass ihre Fraktion gerne das verbindlichere Instrument der Stellungnahme gewählt hätte. Man habe aber vollstes Vertrauen in die Justizministerin, dass diese die Einwände des Parlaments in Brüssel darlegen wird, damit die Richtlinie entsprechend abgeändert wird. Marco Schreuder (Grüne/W) fand es ebenfalls begrüßenswert, dass die EU einen Schwerpunkt auf Korruptionsbekämpfung lege.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) erwiderte, dass das Vertrauen in eine Ministerin keine politische Kategorie sei. Es sei oftmals so, dass etwas in Österreich versprochen, aber auf europäischer Ebene anders abgestimmt werde. Deshalb bräuchte es aus seiner Sicht eine verbindliche Stellungnahme.

Von der sozialdemokratischen Fraktion konnte der Wiener Bundesrat Stefan Schennach die "Koalitionszwickmühle" verstehen. Er wies dennoch darauf hin, dass eine Stellungnahme das wirksamere Instrument wäre, um den Standpunkt der Länderkammer zum Ausdruck zu bringen. Über die Auslieferung von Mandatar:innen haben aus seiner Sicht immer noch die Parlamente zu entscheiden. Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) wies auf einen umfassenden Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hin. Dem Ziel der Korruptionsbekämpfung sollte man sich jedenfalls anschließen, so die Bundesrätin.

Der Wiener Bundesrat der NEOS Karl-Arthur Arlamovsky gab zu Bedenken, dass im Richtlinienvorschlag den Mitgliedstaaten lediglich Verfahren für die Aufhebung der Immunität vorgeschrieben werden. Er wollte vom Experten aus dem Justizressort wissen, in welchen Punkten die in Österreich bestehenden Verfahren den Kriterien nicht entsprechen. Dieser wies darauf hin, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Kriterien (objektiv, unparteiisch, wirksam, transparent) der Basis eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens entsprechen. Inhaltliche Kriterien für die Aufhebung der Immunität seien im Vorschlag nicht enthalten.

Lebensmittel- und Textilabfälle sollen reduziert werden

Die Bundesrät:innen befassten sich mit einem Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Konkret sollen Textil- und Lebensmittelabfälle besser gemanagt und die Umweltauswirkungen dieser Sektoren verringert werden. Bei Textilien sollen künftig die Hersteller stärker die Verantwortung für gebrauchte Textilien und Abfälle tragen. Im Lebensmittelbereich sollen die Abfälle in der Verarbeitung bis 2030 um 10 % im Vergleich zu 2020 und im gewerblichen Bereich und bei Haushalten um 30 % reduziert werden. Die Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen sollen angepasst und eine Behörde zur Koordinierung von entsprechenden Maßnahmen eingerichtet werden.

Von Seiten des Klimaschutzministeriums wird die Intention des Vorschlags, Textil- und Lebensmittelabfälle zu vermeiden, begrüßt, heißt es in einer schriftlichen Information. Die Richtlinie solle jedenfalls vorsehen, dass das in Österreich bereits funktionierende System der Textilsammlung bestehen bleibt. Das 30-prozentige Reduktionsziel für Lebensmittelabfälle im gewerblichen Bereich und bei Haushalten hält man für sehr ehrgeizig, wie eine Vertreterin des Ministeriums im Ausschuss darlegte. Die im Vorschlag ebenfalls vorgesehene Berechnungsmethode für Lebensmittelquoten in delegierten Rechtsakten sehe man kritisch.

Zum Vorschlag liegen auch eine einheitliche Länderstellungnahme sowie eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vor, in denen diese Punkte ebenfalls kritisiert werden. Insbesondere das Ziel, die Lebensmittelverschwendung im gewerblichen Bereich und bei den Haushalten um 30 % zu reduzieren, wird in beiden Stellungnahmen für nicht verhältnismäßig gehalten, legte ein Experte der Wiener MA48 als Vertreter der Verbindungsstelle der Bundesländer dar. Die Bundesländer würden außerdem die Möglichkeit sehen, dass die Richtlinie die der Länderkompetenz unterliegenden Bereiche des Abfallmanagements zu Bundeskompetenz mache.

Eine Expertin der Arbeiterkammer und ein Vertreter der Wirtschaftskammer befürworteten das Ansinnen der EU, Textilabfälle zu behandeln. Beide sahen aber die konkreten Vorschläge kritisch, weil ein sinnvolles Recycling von Textilien mit den vorhandenen Verfahren derzeit nicht möglich sei.

Die Intentionen des Richtlinienvorschlags seien auch aus Sicht von Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) zu begrüßen. Er sei der Ansicht, dass verbindliche Ziele sinnvoll seien. Die Vermeidung von Abfall sei aber auch eine Bewusstseinsfrage. Auch Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) fand es wichtig, dass hier in den Bildungsbereich investiert werde. Die vorgeschlagenen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle sah er kritisch.

Stefan Schennach (SPÖ/W) zeigte sich überzeugt, dass es eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich brauche. Kritisch sah er die Planung von delegierten Rechtsakten. Man sollte den ordentlichen Rechtsweg nutzen. Michael Bernard (FPÖ/NÖ) fand es zwar grundsätzlich wichtig und lobenswert, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen. Er sah in der Richtlinie aber ein "Bürokratiemonster", das nicht umsetzbar sei.

Asyl: Ausnahmeregelungen in Krisenfällen geplant

Als Teil des europäischen Asyl- und Migrationspakts hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, mit der gemeinsame Regeln für Krisenfälle geschaffen werden sollen. Konkret geht es um Situationen der Instrumentalisierung oder eines Massenzustroms von Migrant:innen bzw. Situationen höherer Gewalt. Dafür werden Verfahren, Mechanismen und Ausnahmeregelungen festgelegt, die die betroffenen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können, wenn ein hoher Ansturm an Migrant:innen das Asylsystem gefährdet. Die Ausnahmen betreffen etwa Grenzverfahren, Rückkehrgrenzverfahren oder Solidaritätsleistungen anderer Mitgliedstaaten.

Aus österreichischer Sicht könnten die Ausnahmeregelungen zu Sekundärmigration in der EU – und damit auch nach Österreich – führen, wie Experten aus dem Innenministerium im Ausschuss erläuterten. Bei der jüngsten Abstimmung über die Verordnung hat Österreich sich enthalten. Zwar begrüßte man Teile des Vorschlags. Mögliche Einschränkungen des verpflichtenden Grenzverfahrens, die Verlängerung der Registrierungsfristen und erleichterte Zuständigkeitsübergänge im Krisenfall werden aber kritisch gesehen. Zudem wird von Seiten des Innenministeriums erneut betont, dass Vorbelastungen der Mitgliedstaaten im Asyl- und Migrationsbereich berücksichtigt werden und im Solidaritätsfall angerechnet werden sollen. Laut Angabe des Ministeriums wurden die Trilogverhandlungen zum Verordnungsvorschlag im Oktober aufgenommen. Der spanische Ratsvorsitzt plant, eine politische Einigung zum gesamten Pakt noch im heurigen Jahr zu erzielen. Ein Vertreter des Ressorts gab aber zu bedenken, dass die Zeit bereits sehr knapp sei.

Bundesrätin Bernadette Geieregger (ÖVP/NÖ) betonte, Innenminister Gerhard Karner habe sich bei der jüngsten Abstimmung enthalten, weil es Maßnahmen brauche, die derartige Krisen beenden und nicht bloß verschieben. Österreich setze sich daher für eine nachhaltige Reparatur des europäischen Asylsystems ein. Marco Schreuder (Grüne/W) legte dar, dass Klimaschutz in Zukunft eines der zentralen Instrumente sein werde, um Migration zu verringern.

Stefan Schennach (SPÖ/W) fand es bedauerlich, dass Österreich sich der Stimme enthalten habe, statt konstruktiv mitzuarbeiten. Es brauche eine nächste Generation der Regulierung, die Dublin-Regeln würden schließlich nicht mehr funktionieren. Er hoffe, dass bis Weihnachten eine Einigung auf europäischer Ebene gefunden werde.

Aus Sicht von Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) bekämpfe die EU mit dem Verordnungsvorschlag nur Symptome, während die Ursache außen vor bleibe. Seine Fraktion spreche sich klar gegen den geplanten Solidaritätsmechanismus aus. Mittels Stellungnahme wollte die FPÖ daher den Innenminister auffordern, sich vehement gegen jedwede Form der Verteilung von Migrant:innen zwischen EU-Staaten auszusprechen und verpflichtende Quoten zur Aufnahme sowie Strafzahlungen bei einer Weigerung kategorisch abzulehnen. Der Antrag auf Stellungnahme fand allerdings keine Zustimmung.

EU will Versorgung mit Arzneimitteln verbessern

Angesichts von Arzneimittelengpässen und Unterschieden beim Zugang der Patient:innen zu Arzneimitteln hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts vorgeschlagen. Diese hat zum Ziel, die Versorgung der EU mit sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln sicherzustellen und die Innovationsbemühungen der Industrie zu unterstützen. Engpässe sollen behoben werden, etwa indem Inhaber:innen einer Zulassung verpflichtet werden, potenzielle oder tatsächliche Engpässe oder Einstellungen eines Medikaments im Vorfeld zu melden.

Vom Gesundheitsministerium wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Der Entwurf befinde sich aber noch im Anfangsstadium der Verhandlungen, wie ein Experte aus dem Ressort darlegte. Er werde derzeit geprüft und die österreichische Position abgestimmt. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität hat das Ressort laut einer schriftlichen Information keine Bedenken.

Eine Vertreterin der Wirtschaftskammer legte dar, dass die europäischen Bemühungen um ein Reformpaket anzuerkennen seien. Sie sehe aber erheblichen Verbesserungsbedarf beim konkreten Vorschlag, da einige geplante Maßnahmen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas beeinträchtigen könnten. Es sei wichtig, die Pharmaproduktion in Europa zu stärken, statt bürokratische Hürden zu schaffen.

Auch Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP/St) äußerte die Sorge, dass der Standort durch mehr Bürokratie gehemmt werde. Grundsätzlich seien aber alle Maßnahmen, die die Versorgung sowie den Standort sichern und Verbesserungen für Patient:innen bringen, zu befürworten. Stefan Schennach (SPÖ/W) fand es besonders wichtig, dass Medikamentenengpässe überwunden werden. Er unterstütze daher die in der Richtlinie vorgesehenen Lösungen.

Von Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) nach der aktuellen Zahl der nicht verfügbaren Medikamente in Österreich gefragt, gab die Expertin der Wirtschaftskammer Auskunft, dass mit Stand gestern 567 Produkte nicht oder nur eingeschränkt lieferbar gewesen seien.

Folgender Antrag auf Mitteilung von ÖVP und Grünen wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen:

M I T T E I L U N G

an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Mag. Christian Buchmann, Marco Schreuder,

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend COM (2023) 234 final - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates (142766/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. Dezember 2023

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

  

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:  

 

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Korruption ist eine grenzüberschreitende Erscheinung. Laut einer konservativen Schätzung beliefen sich die Kosten der Korruption in der EU auf 120 Mrd. EUR. Andere Schätzungen stufen den Schaden durch Korruption als deutlich höher ein und gehen teilweise von einem EU-weiten Schaden in der Höhe von 1 Billion EUR aus.

Die Diskussion über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates (142766/EU XXVII.GP) (COM (2023) 234 final) wird daher grundsätzlich begrüßt.

Teile des Richtlinienvorschlags stehen jedoch in einem Spannungsverhältnis zu der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen zum Ausdruck kommt (vgl. Art 4 Abs 2 EUV).

So sieht Art 19 des Richtlinienvorschlags vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, "um sicherzustellen, dass die Vorrechte oder Befreiungen von der Ermittlung und Strafverfolgung, die nationalen Beamten für in dieser Richtlinie genannte Straftaten gewährt werden, durch ein objektives, unparteiisches, wirksames und transparentes Verfahren aufgehoben werden können, das im Voraus auf der Grundlage klarer Kriterien gesetzlich festgelegt und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abgeschlossen wird."

Art 19 und Erwägungsgrund 24 des Richtlinienvorschlags haben insbesondere Bedeutung für die Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatarinnen und Mandataren der nationalen Parlamente und der Regionalparlamente. Aufgrund der Betroffenheit der Regionalparlamente vom Richtlinienvorschlag haben sich auch die österreichischen Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten jüngst mit diesem EU-Vorhaben beschäftigt und ihre Bedenken geäußert.

Gemäß Art 58 des österreichischen B-VG genießen die Mitglieder des Bundesrates während der ganzen Dauer ihrer Funktion die Immunität von Mitgliedern des Landtages, der sie entsendet hat. Für die Aufhebung der (außerberuflichen) Immunität der Bundesrätinnen und Bundesräte bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Landtages. Ähnliche verfassungsrechtliche Regelungen sind auch aus zahlreichen anderen Mitgliedstaaten bekannt. Aufgrund der historisch gewachsenen Verfassungsstrukturen liegt die Entscheidungshoheit über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten regelmäßig in der Autonomie der gesetzgebenden Körperschaften.

Wenn der Richtlinienentwurf vorschlägt, dass die Aufhebung durch ein „objektives, unparteiisches, wirksames und transparentes Verfahren“ erfolgen müsse, so entsteht der Eindruck, dass in diese Autonomie der nationalen und regionalen Parlamente eingegriffen werden könnte. Auch eine durch die aktuelle Ratspräsidentschaft überarbeitete Fassung des Richtlinienentwurfs vom 20. Oktober 2023 trägt diesen Bedenken in Bezug auf Art 19 nicht ausreichend Rechnung.

Eine Kompetenzgrundlage der EU für einen derartigen Eingriff ist nach den bisher vorliegenden Informationen insbesondere im Licht des Art 4 Abs 2 EUV nicht erkennbar. Ebenso sollen aus Sicht der Bundesrätinnen und Bundesräte Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatarinnen und Mandataren ausschließlich den nationalen Parlamenten bzw. den regionalen Parlamenten vorbehalten bleiben. Der Richtlinienentwurf wäre daher entsprechend anzupassen.

Folgender Antrag auf Stellungnahme von SPÖ und FPÖ blieb mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Stefan Schennach, Andreas Spanring

und weiterer Bundesräte

betreffend TOP 1: COM (2023) 234 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates (142766/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. Dezember 2023

Begründung

Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission COM (2023) 234 vom 3. Mai 2023 wird in Artikel 19 festgehalten:

„Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vorrechte oder Befreiungen von der Ermittlung und Strafverfolgung, die nationalen Beamten für in dieser Richtlinie genannte Straftaten gewährt werden, durch ein objektives, unparteiisches, wirksames und transparentes Verfahren aufgehoben werden können, das im Voraus auf der Grundlage klarer Kriterien gesetzlich festgelegt und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abgeschlossen wird.“[1]

Im Erwägungsgrund 24 des Richtlinienentwurfes wird darüber hinaus angeführt:

Mitglieder des Parlaments und andere öffentliche Bedienstete können Befreiungen oder Rechtsschutz vor Ermittlungen oder Strafverfolgung genießen, was zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit beiträgt, da sie vor unbegründeten Beschwerden, insbesondere in Bezug auf die in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerungen oder Abstimmungen, geschützt werden. Diese Befreiungen können jedoch die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten behindern, unter anderem dadurch, dass sie die Aufdeckung und Ermittlung oder Verfolgung anderer Personen beeinträchtigen, die keine Befreiung genießen und möglicherweise an der Straftat beteiligt waren. Darüber hinaus untergräbt die Anwendung der Befreiungen ohne geeignete Verfahren zu ihrer Aufhebung in Fällen, in denen der Verdacht der Beteiligung an Straftaten besteht, die Glaubwürdigkeit öffentlicher Einrichtungen. Daher sollte zwischen den Befreiungen und Vorrechten vor Gericht, die öffentlichen Bediensteten für in Ausübung ihres Dienstes vorgenommene Handlungen gewährt werden, und der Möglichkeit, Korruptionsdelikte wirksam zu untersuchen, zu verfolgen und gerichtlich darüber zu entscheiden, ein angemessenes Gleichgewicht bestehen.“[2]

Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) der Parlamentsdirektion stellt in seiner „Information zur Frage der unionsrechtlichen Kompetenzgrundlage(n) für die Festlegung von Vorgaben für Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen im Entwurf der EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung“ unmissverständlich klar, dass unter die Definition des nationalen Beamten jede Person fallen würde, welche „auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ein Amt im Bereich der Gesetzgebung innehat[3] – so auch alle 60 Bundesräte. Ebenso betroffen sind die Abgeordneten des österreichischen Nationalrates sowie die Abgeordneten zu den Landtagen.

Zudem kommt der RLW im Ergebnis zu der Einschätzung, dass eine eindeutige und nachvollziehbare Zuordnung zu einem Kompetenztatbestand der EU nicht vorgenommen werden kann. „Von Seiten des Österreichischen Parlaments könnte daher der Standpunkt vertreten werden, dass die EU mit der Erlassung der immunitätsrechtlichen (Verfahrens-)Regelungen ihre Kompetenzen überschreiten würde.“[4] Diesen Standpunkt wollen die unterfertigten Bundesräte mit diesem Antrag auf Stellungnahme untermauern.

Anzumerken ist, dass aus anderen EU-Mitgliedstaaten bereits äußerst kritische Stellungnahmen zu dem Richtlinienvorschlag abgegeben wurden (bspw. aus Bulgarien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Malta und Tschechien). Vertreter dieser Staaten machten in den bisherigen Ratsarbeitsgruppen deutlich, dass die Aufhebung der Immunität Sache der nationalen Parlamente ist und keine Zuständigkeit der EU besteht.[5]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, im Rahmen von Verhandlungen auf EU-Ebene, insbesondere zum Richtlinienentwurf COM (2023) 234, klarzustellen, dass Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Mandataren Sache der nationalen Parlamente sind und sich somit dafür einzusetzen, dass immunitätsrechtliche Regelungen in der alleinigen Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

des Bundesrates Andreas Spanring

und weiterer Bundesräte

betreffend TOP 3: COM (2020) 613 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Text von Bedeutung für den EWR) (36925/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 6. Dezember 2023

 

Verteilungsquoten und Zwangszahlungen für illegale Migranten sind abzulehnen

Die sogenannte „Krisenverordnung“ der Europäischen Kommission verlangt von den EU-Mitgliedstaaten einen „verbindlichen Solidaritätsmechanismus[6] – dieser bedeutet nichts anderes als die Zwangsverteilung von Migranten über alle EU-Mitgliedstaaten. Im Mai 2023 sprach sich Innenminister Mag. Gerhard Karner (ÖVP) noch strikt gegen eine EU-Verteilungsquote von Migranten aus. „Wir werden einer Pflichtquote bei der Verteilung von Flüchtlingen nicht zustimmen, denn Österreich hat bereits mehr als genug geleistet“, so Karner vor wenigen Monaten.[7]

 

Einen EU-Innenministerrat später fiel Karner allerdings bereits um und brach sein zentrales Versprechen, eine Umverteilung von Migranten auf EU-Ebene zu verhindern. Eine Mehrzahl der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten – inklusive Karner – befürwortete bei der Ratssitzung am 8./9. Juni eine irreführenderweise als „Solidaritätsmechanismus“ bezeichnete Verteilungsform von Migranten. Zukünftig sollen demnach EU-Mitgliedstaaten, welche unter den Migrationsströmen besonders leiden, Unterstützung von den anderen EU-Mitgliedstaaten einfordern können. Diese müssen dann entweder Migranten selbst übernehmen oder Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro pro nicht übernommenen Migranten zahlen.[8]

Im September 2023 kündigte Karner an, sich bei der Abstimmung zur sogenannten Krisenverordnung zu enthalten. Er selbst sehe diese skeptisch, „weil wir in Teilbereichen sehen, dass es zu noch mehr Anziehung kommen könnte.“[9] Obwohl der Innenminister demnach klar die Gefahr einer derartigen Migrationspolitik vor Augen hatte, präferierte selbiger eine Stimmenenthaltung, anstatt zum Schutze Österreichs den Verordnungsvorschlag abzulehnen.

 

Tatsächlich enthielt sich Österreich bei dieser für die Zukunft unseres Landes so entscheidenden Abstimmung am 4. Oktober 2023.[10]

 

Die Verteilung von Migranten kann niemals die Migrationsproblematik Europas lösen, vielmehr sind die illegalen Migrationsströme endlich zu unterbinden und eine Abschiebungsoffensive zu starten. Solidarisch sollte die Bundesregierung zuallererst mit der eigenen Bevölkerung sein, welche unter den Lasten der illegalen Massenmigration seit Jahren schwer zu leiden hat. Hierfür wären ein Asylstopp und ein echter Grenzschutz vonnöten.

 

Der nun ins Leben gerufene Mechanismus ist als ein weiterer Pull-Faktor der illegalen Massenmigration anzusehen, welcher jeden EU-Mitgliedstaat in der Abwehr von illegaler Migration einschränkt.

 

Österreich hat sich klar gegen die Verteilung von Migranten unter den EU-Mitgliedstaaten, sowie gegen mögliche Strafzahlungen bei Verweigerung des Verteilungsmechanismus, zu positionieren. Mit dieser klaren Linie wäre Österreich auch nicht allein unter den EU-Mitgliedstaaten, denn die EU-Mitgliedstaaten Polen und Ungarn sprachen sich vehement gegen den Reformvorschlag aus.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich vehement gegen jedwede Form der Verteilung von Migranten zwischen den EU-Mitgliedstaaten auszusprechen. Verpflichtende Quoten zur Aufnahme von Migranten, sowie EU-Strafzahlungen für die Weigerung, diese Quoten zu erfüllen, sind kategorisch abzulehnen.“

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.



[1] COM (2023) 234, S.44

[2] COM (2023) 234, S.30

[3] RLW 20.09.2023: Information zur Frage der unionsrechtlichen Kompetenzgrundlage(n) für die Festlegung von Vorgaben für Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Mandatar:innen im Entwurf der EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung, S. 2

[4] Ebd., S. 5

[5] Ebd., S. 5-6

[6] COM (2020) 613, S. 2

[7] Express 19.05.2023: Innenminister Karner zu Asylwellen: „Österreich hat genug geleistet“

[8] Tagesschau 09.06.2023: Wie Europa künftig mit Geflüchteten umgehen will

[9] Der Standard 28.09.2023: Italien gegen Asyl-Krisenverordnung, Mehrheit der EU-Minister dafür

[10] APA 04.10.2023: EU-Staaten einigen sich auf Asylkompromiss