IV-182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 26. Juni 2024
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 26. Juni 2024
1.) COM(2024) 63 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags vom 29. April 2024 sowie auf die Einheitliche Länderstellungnahme vom 10. Mai 2024.
2.) COM(2024) 14 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung
3.) 10750/24
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung - Allgemeine Ausrichtung
4.) COM(2022) 209 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Herr Mag. Jakob Wiesbauer-Lenz MA (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Frau Dr. Eva Fehringer (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)
Herr Christian Osternig (Arbeiterkammer)
Frau MMag. Natalie Fercher (Bundesministerium für Inneres)
Herr Martin Hiess, LL.M. (Bundesministerium für Inneres)
Eingangs berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann, dass seit dem letzten Ausschuss diesmal keine neuen Länderstellungnahmen oder Antwortschreiben der EU-Kommission eingegangen sind.
Keine Abstimmung über FPÖ-Antrag zu "Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes"
Um in der Europäischen Union bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, soll ein unionsweites Klimaziel für 2040 festgelegt werden. Eine dazu veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission stand auf der Tagesordnung im EU-Ausschuss des Bundesrats. Die FPÖ brachte dazu einen Antrag auf Stellungnahme ein und forderte "die Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes". Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde daraufhin der Tagesordnungspunkt vertagt und damit auch die Abstimmung über den FPÖ-Antrag.
Im zweiten Teil des Ausschusses diskutierten die Bundesrät:innen über einen Richtlinienvorschlag sowie eine dazu veröffentlichte allgemeine Ausrichtung zur Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR).
Auch ein Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet stand auf der Tagesordnung. Ein von der FPÖ dazu eingebrachter Antrag auf Stellungnahme forderte eine Ablehnung von "Chatkontrolle" und jede "andere Form der anlasslosen Massenüberwachung". Der Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ in der Minderheit.
EU-Klimaziel bis 2040: FPÖ stellte Antrag auf "Rückabwicklung des Renaturierungsgesetzes"
Im Jahr 2023 habe sich der Klimawandel stärker beschleunigt als je zuvor, heißt es in einer im Februar von der Europäischen Kommission veröffentlichten Mitteilung. Auf Basis einer umfassenden Folgenabschätzung empfiehlt die Kommission daher, als Ziel bis 2040 die Netto-Treibhausgase um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, um damit auf dem eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu bleiben. Die Folgenabschätzung zeige, dass ein Ziel von -80 % bis 2040 nicht mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzübereinkommens vereinbar wäre. Bei der vorgelegten Mitteilung handle es sich um keinen Gesetzesvorschlag, sondern um eine Vision für Europa, legte ein Experte des Klimaschutzministeriums im Ausschuss dar. Vorschläge zur gesetzlichen Verankerung des 2040-Ziels werden von der neuen Kommission Anfang 2025 erwartet, so der Experte.
Österreich habe bisher keine Position zur Höhe des vorgeschlagenen 2040-Ziels bekanntgegeben, wolle sich aber – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – als "ambitionierter und verlässlicher Partner in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter positionieren" heißt es aus dem Klimaschutzministerium. Kritisch gesehen wird jedenfalls, dass in der Mitteilung der Kommission der Kernenergie zur Erreichung der Klimaziele Bedeutung zugeschrieben werde. Aus österreichischer Sicht sei die Nutzung der Kernenergie weder eine "praktikable, sichere noch kosteneffiziente Option" zur Bekämpfung der Klimakrise, betont das Klimaschutzministerium.
Es sei "höchste Eisenbahn" für die Vorlage der finalen Version des nationalen Energie- und Klimaplans, sagte Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Sollte dies nicht geschehen, könnte ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren Österreich "sehr, sehr teuer" kommen. Der anwesende Experte des Klimaschutzministeriums sagte, dass der nationale Plan "intensiv diskutiert" werde und "möglichst rasch" zum Abschluss gebracht werden solle.
Markus Leinfellner (FPÖ/St) verwies im Hinblick auf die von der EU festgelegten Klimaziele auf die bereits geäußerten Bedenken unter anderem im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung. Daher brachte er in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Stellungnahme ein, der Bundeskanzler Karl Nehammer dazu auffordern solle, sich auf europäischer Ebene für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität und somit für eine "Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes" einzusetzen. Zum Abstimmungsverhalten von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler auf europäischer Ebene betonte Leinfellner, dass es nicht sein könne, dass ein Regierungsmitglied Entscheidungen treffe, die "zum Schaden unserer Bauern" seien.
Er wundere sich über den Koalitionspartner, sagte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/Ö). Denn es dürfe nicht sein, dass für die Renaturierung eventuell Hochwasserschutz rückgebaut werden müsse. Daher sei er Bundeskanzler Karl Nehammer, dem Bauernbund sowie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dankbar, dass diese auf das Abstimmungsverhalten von Leonore Gewessler "rechtzeitig und sofort" reagiert haben. Er könne sich in dieser Sache bei "vielen Inhalten" der FPÖ anschließen, so Tiefnig.
Ein zerstörter, dürrer Planet sei der teuerste Planet, entgegnete Marco Schreuder (Grüne/W). Zur Mitteilung der Kommission hinsichtlich des europäischen Klimaziels 2040 sprach sich Schreuder gegen den Einsatz von Atomenergie aus.
Klara Neurauter (ÖVP/T) sagte, dass sich Bundeskanzler Karl Nehammer auf europäischer Ebene bereits für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität einsetze. Eine Rückabwicklung des Renaturierungsgesetzes sei per se nicht möglich. Jedoch sei eine Nichtigkeitsklage beim EuGH bereits eingebracht worden, zudem habe man den belgischen Ratsvorsitz bereits vor der Abstimmung informiert, dass eine Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Es sei damit bereits "einiges am laufen", sagte Neurauter und stellte einen Vertagungsantrag für den Tagesordnungspunkt.
Marco Schreuder (Grüne/W) sagte, er werde der Vertagung zustimmen, jedoch nicht der Vertagungsbegründung.
Für ihn sei die Begründung der Vertagung nicht zu verstehen, meinte Markus Leinfellner (FPÖ/St).
Mit diesem Geplänkel gebe man sich auf europäischer Ebene der Lächerlichkeit preis, kritisierte Dominik Reisinger (SPÖ/O). Der Tagesordnungspunkt sei von den Regierungsparteien festgelegt worden, daher sei es "völlig absurd", wenn dieser nun von ihnen vertagt werde, so Reisinger.
ÖVP und Grüne stimmten bei der Abstimmung für die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Der von der FPÖ eingebrachte Antrag gilt damit als "mitvertagt" und gelangte damit nicht zur Abstimmung.
Stärkung der Anhörungsrechte Europäischer Betriebsräte
Europäische Betriebsräte vertreten Arbeitnehmer:innen in grenzübergreifend tätigen Unternehmen. Eine Evaluierung einer bestehenden Richtlinie zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte habe Mängel aufgezeigt, erklärte eine Expertin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums im Ausschuss. Daher wurde dazu ein neuer Richtlinienvorschlag und eine vom Rat für "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" veröffentlichte Allgemeine Ausrichtung vorgelegt. Es handle sich bei dieser Richtlinie vor allem um eine Klarstellung. Da es in Österreich bereits gute Regelungen gebe, werde ein "eher geringer" Umsetzungsbedarf in Österreich erwartet, sagte die Expertin.
Zu den wichtigsten darin enthaltenen Änderungen zähle, dass die Verpflichtung zur Unterrichtung und Anhörung der Europäischen Betriebsräte weiter präzisiert wurde. Zudem werde eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter festgelegt und Gründe für die Vertraulichkeit und Nichtweitergabe von Informationen klargestellt. Auch "abschreckende Strafen" bei Verstößen durch die Unternehmen seien vorgesehen, so die Expertin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums.
Die Arbeiterkammer (AK) stehe diesem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, sehe jedoch zwei kritische Punkte, sagte ein im Ausschuss anwesender AK-Experte. Einerseits fordere die AK eine Festlegung wirksamer Sanktionen. Denn Strafen von 2.000 oder 3.000 € seien für Konzerne nicht abschreckend. Weiters setze sich die AK dafür ein, dass es jährlich mindestens zwei Treffen mit den Europäischen Betriebsräten geben müsse, wovon eines in Präsenz abgehalten werden solle, so der Experte.
Auf Fragen von Sandra Böhmwalder (ÖVP/N), Dominik Reisinger (SPÖ/O) und Marco Schreuder (Grüne/W) antwortete die Expertin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums, dass hinsichtlich "abschreckender Strafen" keine Zahlen genannt werden, da bei Sanktionen auf die Größe des Unternehmens Rücksicht zu nehmen sei. Das Europäische Parlament habe sich zudem dafür eingesetzt, dass auch Zulieferbetriebe von außerhalb der EU von der Richtlinie erfasst sein sollten, dies sei derzeit aber weder im Richtlinienvorschlag noch in der allgemeinen Ausrichtung enthalten.
Prävention und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern
Mit einer im Mai 2022 vorgeschlagenen Verordnung soll ein "klarer und harmonisierter Rechtsrahmen" für die Prävention und die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet geschaffen werden. Internetprovider sollen zu Risikobewertungen und –minderungen verpflichtet werden. Zudem soll Missbrauchsmaterial gemeldet, entfernt und gesperrt werden. Ein dazu neu eingeführtes EU-Zentrum soll die Maßnahmen bündeln, Meldungen entgegen nehmen und technischen Support leisten, legte eine Expertin des Innenministeriums im Ausschuss dar. Ein kontroverser Punkt dabei sei die sogenannte "Aufdeckungsanordnung", die von Kritiker:innen als "Chat-Kontrolle" bezeichnet werde. Im EU-Unterausschuss des Nationalrats wurde dazu im November 2022 eine Stellungnahme beschlossen. Diese binde den Innenminister daran, diesem Verordnungsentwurf nur zuzustimmen, wenn sichergestellt ist, dass diese grundrechtskonform ausgestaltet sei. Unter belgischem Vorsitz habe es zahlreiche Änderungsvorschläge gegeben, welche Österreich – genauso wie einige weitere Länder – nicht akzeptierten, daher sei es bisher noch zu keiner Abstimmung über den Vorordnungsentwurf gekommen, sagte die Expertin des Innenministeriums. Der ungarische Vorsitz sei nun gefordert, eine Lösung zu finden.
Statistiken würden belegen, dass Fälle von sexuellem Missbrauch zunehmen, es gebe daher dringend Handlungsbedarf, sagte Claudia Arpa (SPÖ/K). Hinter jedem schrecklichen Video und Foto stehe ein Opfer. Im Hinblick auf den Verordnungsvorschlag müsse jedoch auch eine Balance mit dem Datenschutz gefunden werden.
Eine Lösung sei dringend notwendig, sagte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Es gehe um Verhältnismäßigkeit. Für sie stehe Opferschutz vor Datenschutz.
Einer Hierarchisierung von Opfer- und Datenschutz könne er nichts abgewinnen, sagte Marco Schreuder (Grüne/W). Man dürfe nicht das eine gegen das andere ausspielen, sondern müsse beides miteinander in Einklang bringen.
"Grenzenlose Pauschalverurteilungen" seien bedenklich, sagte Markus Leinfellner (FPÖ/St). Nicht jeder Internetnutzer dürfe verdächtigt werden. Besonders kritisch sei dies im Hinblick auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Denn KI-Anwendungen würden eine Fehlerquote von zehn Prozent aufweisen. Dies würde bedeuten, dass "zigtausend Menschen" unschuldig vorverurteilt werden könnten. Leinfellner brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, der die Bundesregierung aufforderte, sich "gegen die von der Europäischen Kommission geplante Chatkontrolle sowie gegen jedwede andere Form der anlasslosen Massenüberwachung unbescholtener Bürger auszusprechen und diesbezügliche Gesetzesvorschläge abzulehnen". Der Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ in der Minderheit.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ wurde mit Tagesordnungspunkt 1 "mitvertagt" und gelangte daher nicht zur Abstimmung:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: COM (2024) 63 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft (175983/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 26. Juni 2024
Rücknahme des EU-Renaturierungsgesetzes
EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete das Abstimmungsverhalten ihrer Ministerkollegin Leonore Gewessler (Grüne) zum Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur als „einen Verfassungs- und Gesetzesbruch.“[1] Auch Bundeskanzler Karl Nehammer erkannte einen „Rechtsbruch“.[2] Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, dass das EU-Renaturierungsgesetz der Landwirtschaft schade und eine Überbürokratisierung bedeute.[3]
Das EU-Renaturierungsgesetz ist Teil des sogenannten Green Deals und legt den Mitgliedstaaten der EU verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Ökosysteme auf. „Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für unverzügliche wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 alle Ökosysteme abdecken werden, die der Wiederherstellung bedürfen.“[4]
20 Prozent der Landflächen in der EU sollen mit diesem Gesetz demnach „renaturiert“ werden. Das heißt, dass zum Beispiel Ackerböden nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen und damit für die Produktion von Lebensmitteln wegfallen. Eine derartige Maßnahme gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, sondern führt zugleich zu einer weiteren künstlichen Verteuerung der Lebensmittel!
Weniger Agrarflächen bedeuten auch einen Einkommensverlust durch weniger Erträge für unsere Landwirte, die hochwertigste und gesunde Lebensmittel produzieren. Das wird das Bauernsterben noch einmal weiterbefeuern und mehr noch: Es wird zur Rückwidmung von Flächen kommen, was einen massiven Eingriff in die Grund- und Eigentumsrechte in Richtung Enteignung darstellt!
Zur Verdeutlichung dieser irrationalen Politik sei angeführt, dass für „die landwirtschaftlich genutzten organischen Böden, bei denen es sich um trockengelegte Torfmoorflächen handelt“[5], die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen in einem exorbitanten Ausmaß ergreifen müssen: Nämlich für absurde 70 Prozent all dieser Flächen, von welchen mindestens die Hälfte bis 2050 wiedervernässt werden muss.
Der Schutz von Ökosystemen ist wichtig, kann und soll aber nationalstaatlich geregelt und gehandhabt werden. Es ist hierfür keinesfalls eine supranationale Rechtsetzung notwendig, erst recht keine, welche Enteignungen für die heimische Landwirtschaft und eine beträchtliche Reduktion der Lebensmittelsicherheit nach sich zieht.
Anzuführen ist zudem noch der Kostenpunkt: Die Verwaltungskosten für die EU und die Mitgliedstaaten betragen schätzungsweise etwa 14 Milliarden Euro bis 2050.[6] Wohingegen die Kosten zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen von der Europäischen Kommission mit circa 154 Milliarden Euro (!) angeführt werden.[7]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität und somit für eine Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes einzusetzen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ
blieb mit den Stimmen der FPÖ und SPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 4: COM (2022) 209 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR) (109099/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 26. Juni 2024
Ablehnung der geplanten Chatkontrolle der EU-Kommission
Die Europäische Kommission präsentierte im Mai 2022 einen Plan zur anlasslosen Massenüberwachung. Die Nachrichten völlig unbescholtener Bürger, ohne jeden konkreten Verdacht, zu durchleuchten, widerspricht allerdings den bürgerlichen Freiheiten und dem Recht auf Privatsphäre. So sehr der Kampf gegen jede Form von Kindesmissbrauch so unterstützen ist, dieser Schritt geht in die falsche Richtung.
Nicht nur, dass von einer sehr hohen Fehlerquote und Falschmeldungen – inklusive schwerer Konsequenzen für unschuldige Bürger – auszugehen ist, auch die Meinungsfreiheit würde beschnitten werden. Selbstzensur wäre eine unweigerliche Folge. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass derartige Technologien auf weitere Einsatzbereiche ausgedehnt werden würden. Rechtsstaatliche Prinzipien sowie die Unschuldsvermutung würden damit massiv untergraben werden.
„Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) stellten Ende Juli zudem in einem Gutachten fest, ‚dass der Vorschlag in seiner jetzigen Form möglicherweise mehr Risiken für Einzelpersonen und damit für die Gesellschaft im Allgemeinen birgt als für die Straftäter‘. Darüber hinaus bestehe laut ihnen die Gefahr, ‚dass der Vorschlag die Grundlage für ein allgemeines und unterschiedsloses Scannen des Inhalts praktisch aller Arten von elektronischer Kommunikation werden könnte.‘“[8]
„Bei der Betrachtung potenzieller Folgen einer Chatkontrolle muss zunächst der Frage nachgegangen werden, ob das beabsichtigte Vorhaben der Kommission mit einem tatsächlichen Mehrwert für das verfolgte Ziel verbunden ist. Dies ist vorliegend fraglich. Bezweifelt werden darf bereits, ob die einschlägigen Messengerdienste bislang überhaupt eine tragende Rolle bei der Verbreitung kinderpornographischer Dateien gespielt haben. Selbst wenn man dies bejaht, liegt die Vermutung nahe, dass die Dienste spätestens dann nicht mehr zur Verbreitung der Dateien genutzt werden, wenn bekannt ist, dass die Anbieter die Chatkontrolle zuverlässig durchführen.“[9]
„Aus vorgenannten Gründen ist jedoch fraglich, ob der aktuelle Verordnungsentwurf für das bezweckte Vorhaben überhaupt einen Mehrwert darstellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des EUGH zur Vorratsdatenspeicherung ist davon auszugehen, dass an die Verordnung 2022/0155 (COD) hohe Anforderungen zu stellen sind und der Verordnungsentwurf in seiner aktuellen Fassung so nicht in Kraft treten dürfte. Es erscheint unwahrscheinlich, dass eine grundsätzliche Überwachung von Individualkommunikation der Überprüfung der (europäischen) Grundrechte standhalten würde. Zudem wäre eine Ausweitung der Überwachung auch auf andere Bereiche möglich und zu befürchten. Ausgehend von den genannten Aspekten und Problemen, sieht der aktuelle Verordnungsentwurf unverhältnismäßige Eingriffe in die geprüften Grundrechte der GRCh vor. Zudem sind bislang viele Fragen und Anforderungen an die Chatkontrolle, insbesondere das konkrete Verfahren im Hinblick auf Ende-zu Ende verschlüsselte Dienste, noch offen geblieben und bedürfen der Klärung,“[10] schlussfolgern die Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages.
In der Sitzung des EU-Unterausschusses am 3. November 2022 wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass die Bundesregierung ersucht wird, „im Rahmen der Verhandlungen für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (COM(2022) 209 final) für die Sicherstellung einer grundrechtskonformen Ausgestaltung dieser Verordnung aktiv einzusetzen und der genannten Verordnung nur zuzustimmen, wenn sichergestellt ist, dass diese grundrechtskonform- im Sinne des Fließtextes- ausgestaltet ist.“[11]
Umso verwunderlicher ist es nun zu lesen, dass sich das ÖVP-geführte Innenministerium in Brüssel für die Chatkontrolle ausspricht und dieser zustimmen möchte[12] - entgegen der Beschlussfassung des Parlaments und trotz der massiven Bedrohung einer anlasslosen Massenüberwachung.
Die Überwachungspläne der EU-Kommission treffen nur völlig unbescholtene Bürger, beschneiden die Meinungsfreiheit und verletzen weitere Grundrechte. Folgerichtig sind diese abzulehnen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen die von der Europäischen Kommission geplante Chatkontrolle sowie gegen jedwede andere Form der anlasslosen Massenüberwachung unbescholtener Bürger auszusprechen und diesbezügliche Gesetzesvorschläge abzulehnen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
[4] COM (2022) 304, S. 39
[5] COM (2022) 304, S. 47
[6] COM (2022) 304, S. 13-14
[7] COM (2022) 304, S. 12
[8] https://www.derstandard.at/story/2000139851787/messenger-ueberwachung-eu-abgeordnete-ueben-scharfe-kritik-an-gesetzesentwurf
[9] https://www.bundestag.de/resource/blob/914580/9eba1ff3a5daa7708fca92e3184a1ae3/WD-10-026-22-pdf-data.pdf, S. 16
[10] https://www.bundestag.de/resource/blob/914580/9eba1ff3a5daa7708fca92e3184a1ae3/WD-10-026-22-pdf-data.pdf, S. 19
[11] V-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP. Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union. Auszugsweise Darstellung vom 3. November 2022, S. 10