IV-183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 10. Juli 2024
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 10. Juli 2024
1.) Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten der Europäischen Union anlässlich der Präsentation des ungarischen Ratsvorsitzprogramms
2.) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen
Landtags vom 29. April 2024 sowie auf die Einheitliche Länderstellungnahme
vom 10. Mai 2024.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Frau Botschafterin Edit Szilágyiné Bátorfi
Frau Botschaftsrätin Andrea Hanzséros
Herr Mag. Florian Eywo, M.E.S. (Bundesministerium für Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte und Antwortschreiben und Stellungnahmen der Bundesländer:
· ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“)
· der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2024/Einstellung des Haushaltsüberschusses 2023
Ungarische Botschafterin legte die Prioritäten der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft dar
Unter dem Motto "Make Europe great again" übernahm Ungarn am 1. Juli den rotierenden Ratsvorsitz in der Europäischen Union. Damit hat Ungarn zum zweiten Mal nach 2011 den EU-Ratsvorsitz inne. Die ungarische Botschafterin Edit Szilágyiné Bátorfi stellte im EU-Ausschuss des Bundesrats den Mandatar:innen die Schwerpunkte der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft vor.
Neuerliche Debatte über FPÖ-Forderung
Nachdem ein FPÖ-Antrag auf "Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes" in der vorigen Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zusammen mit einem EU-Verhandlungsgegenstand "mitvertagt" worden war, nahmen die Bundesrät:innen die beiden Materien neuerlich auf die Tagesordnung im EU-Ausschuss der Länderkammer. Der EU-Verhandlungsgegenstand umfasst eine Mitteilung der Europäischen Kommission, wonach ein unionsweites Klimaziel für 2040 festgelegt werden soll, um in der Europäischen Union bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Für den FPÖ-Antrag auf Stellungnahme sprachen sich heute nur die Freiheitlichen aus, er blieb damit in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Sieben Prioritäten der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft
Ungarn habe sich auf die Zeit der Ratspräsidentschaft zwei Jahre lang intensiv vorbereitet und wolle sich als ehrlicher Vermittler um aufrichtige Zusammenarbeit innerhalb der EU für ein starkes Europa bemühen. Es brauche breiten Konsens und nicht nur die Stimmen der Stärkeren, betonte die ungarische Botschafterin. Bis Ende des Jahres werde ein hohes legislatives Arbeitspensum erwartet.
Das Programm des ungarischen Ratsvorsitzes enthält sieben Prioritäten. Diese umfassen einen neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der EU-Verteidigungspolitik, eine kohärente und leistungsorientierte Erweiterungspolitik, die Eindämmung illegaler Migration, die Gestaltung der Zukunft der Kohäsionspolitik, eine EU-Agrarpolitik, die die "Landwirt:innen in den Mittelpunkt stellt" sowie die Bewältigung demografischer Herausforderungen. Eine Hauptpriorität sei der neue Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit zur Verbesserung von Produktivität und der Förderung von Wachstum. Die EU-Wirtschaft müsse wieder "auf Aufwärtstrend" gebracht werden und dazu brauche es einen ganzheitlichen Ansatz. Der grüne Wandel könne nur in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erfolgen, sagte die Botschafterin.
Erweiterung: Klarer Fokus auf den Westbalkan
Christian Buchmann (ÖVP/St), Stefan Schennach (SPÖ/W) und Marco Schreuder (Grüne/W) drückten ihre Freude darüber aus, dass der ungarische Vorsitz sich in der EU-Erweiterungspolitik für die Westbalkanstaaten einsetzen wolle. Bernadette Geieregger (ÖVP/N) wollte wissen, wie die Botschafterin die Fortschritte in diesem Prozess einschätze. Die Frage der Erweiterung sei wichtig und es gehe dabei um Glaubwürdigkeit, sagte die Botschafterin. Ungarn wolle sich für eine Beschleunigung des Beitrittsprozesses der Westbalkanstaaten einsetzen, der Erfolg werde jedoch davon abhängen, was unter Einbindung aller Partner:innen möglich sei, denn es gebe Mitgliedsstaaten, für die dieses Thema nicht so dringend sei.
Auslandsreisen von Ministerpräsident Viktor Orbán
Nach den Hintergründen der aktuellen Reisen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán in die Ukraine, nach Russland, China und in die USA fragten Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und Stefan Schennach (SPÖ/W).
Ministerpräsident Viktor Orbán habe diese Reisen nicht im Rahmen des ungarischen Ratsvorsitzes, sondern in seinem Namen unternommen, sagte die Botschafterin. Da es große Probleme hinsichtlich der Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine gebe, habe Orbán das direkte Gespräch mit der Ukraine gesucht. Angehörige dieser Minderheit seien in den Krieg eingerückt und würden für die Ukraine sterben, daher sei es für Ungarn wichtig, sich aktiv für den Frieden in der Ukraine einzusetzen. Fragen zur Einschätzung der aktuellen Lage habe Orbán auch bei seiner Reise nach Russland mit dem russischen Präsidenten besprochen. China habe Orbán insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen besucht, um über Handelsbeziehungen zu sprechen. Natürlich sei dabei auch die Situation in der Ukraine angesprochen worden. Auch diese Gespräche habe Orbán als Vertreter Ungarns und nicht als Vertreter der gesamten EU absolviert. In Washington nehme Orbán nun an einem Jubiläumstreffen der NATO teil, um sich dort zu Entwicklungen im Bereich der Sicherheit auszutauschen, so die Botschafterin.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) sagte, dass Österreich gute Kontakte zu Ungarn pflege, dabei aber nicht ganz ehrlich sei. Denn es gebe ein "Ungarn-Bashing", das sich Ungarn nicht verdient habe. Orbán sei der erste gewesen, der gezielt Auslandsreisen unternehme, um sich für Friedensverhandlungen im Ukraine-Krieg einzusetzen. Da könne man von Ungarn viel lernen. Zudem sei Ungarn ein Vorbild im Bereich der Familienpolitik, so Spanring.
Illegale und legale Migration
Stefan Schennach (SPÖ/W) sprach das Thema illegale Migration an und kritisierte, dass sich Ungarn dabei nicht an einer europäischen Lösung beteilige und ein Land sei, das Migrant:innen "durchwinke".
Gegen diese Behauptung müsse sie protestieren, sagte die Botschafterin. Ungarn sei mit "Anstürmen" von Migrant:innen an der Südgrenze konfrontiert und habe viele Tausende an der Weiterreise nach Österreich gehindert. Dies sei eine Riesenbelastung, die hohe Kosten verursache. Die Lage sei nicht immer friedlich, denn Polizist:innen würden mitunter angegriffen werden, so die Botschafterin. Es sei entscheidend, dass man im Bereich der illegalen Migration keine Lösungen umsetze, die dann nicht funktionierten. Es brauche daher mehr Kontakt mit Drittstaaten. Zentral sei auch der Kampf gegen Schlepper:innen, denn diese sollten nicht darüber entscheiden, wer in die EU komme.
Die äußerst geringe Zahl von Asylanträgen in Ungarn thematisierte Claudia Arpa (SPÖ/K). Der Asylpakt sei eine sehr komplexe Aufgabe und die Mitgliedsstaaten hätten bei der Umsetzung Interpretationsmöglichkeiten, sagte die Botschafterin. Für Asylwerber:innen sei es zudem lukrativer, Asylanträge anderswo als in Ungarn zu stellen. Sie verwies zudem auf eine große Zahl von Flüchtlingen, die aus der Ukraine eingereist seien.
Insbesondere im Zusammenhang mit der von Ungarn festgelegten Priorität zur Bewältigung demografischer Herausforderungen erkundigte sich Marco Schreuder (Grüne/W), ob Ungarn für legale Wege der Migration eintrete. Das Thema der legalen Migration müsse auf europäischer Ebene diskutiert werden, sagte die Botschafterin.
In Ungarn gebe es legale Migration, man hole qualifizierte Arbeitskräfte ins Land, diese seien meist auf befristete Zeit in Ungarn. Zur Bewältigung demografischer Herausforderungen seien auch familienpolitische Fragen von Bedeutung, wobei Familienpolitik in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten liege. Ungarn betone in seiner Familienpolitik, dass sich Familiengründung lohne, so die Botschafterin.
Klimaschutz und Green Deal
Es erfülle ihn mit Sorge, dass Klimaschutz und der Green Deal nicht als Schwerpunkte der ungarischen Ratspräsidentschaft erwähnt würden, sagte Marco Schreuder (Grüne/W). Auch Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) betonte, dass sie Klimapolitik in der Prioritätenliste Ungarns "schmerzlich vermisse".
Beim Green Deal handle es sich um eine "holistische Sache" und diese sei damit in allen Bereichen ein Hauptthema, führte die Botschafterin dazu aus. Daher werde der Green Deal stets die Debatten begleiten. Wichtig sei, dass durch den Green Deal kein Schaden entstehe, so die Botschafterin. Der Klimawandel sei eine große Herausforderung und Klimakatastrophen würden insbesondere für die Landwirtschaft große Verluste verursachen, führte die Botschafterin weiter aus. Daher setze Ungarn auf Klimaschutz und investiere in Photovoltaik und Elektromobilität. Die Botschafterin sprach sich dafür aus, "technologieneutral" zu sein, da man noch nicht wisse, welche Technologie zukunftsfähig sein werde. Daher seien Forschung und Entwicklung zentral.
Frauenpolitik und Schutz der Menschenrechte
Claudia Arpa (SPÖ/K) und Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) fragten die Botschafterin nach dem Stellenwert der Frauenpolitik im Programm der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft. Die Stärkung und Gleichstellung von Frauen sei nicht nur im Hinblick auf die demografischen Veränderungen wichtig, sondern auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, antwortete die Botschafterin. Frauen seien am Arbeitsmarkt wesentlich, daher brauche es Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Marco Schreuder (Grüne/W) wollte wissen, welche Maßnahmen zur Stärkung von Menschen- und Bürgerrechten vorgesehen seien und wies dabei insbesondere auf die Gruppe von LGBTIQ-Personen hin. Zudem fragte er nach Initiativen zur Bekämpfung von Antisemitismus. Der Kampf gegen Antisemitismus sei für die ungarische Ratspräsidentschaft ein wichtiger Punkt. Jüdisches Leben in Europa müsse sichergestellt werden, dafür müsse gemeinsam mehr getan werden, so die Botschafterin. Auf die Frage zur Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen ging sie nicht ein.
FPÖ-Antrag zu "Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes" abgelehnt – FPÖ ortet "Diktat der EU"
In der Debatte zur Forderung für eine "Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes" ging Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) darauf ein, was mit dem Renaturierungsgesetz in Form eines "Diktats der EU" "angestellt" worden sei. Als Grundlage für die durchzuführende Renaturierung gebe es weder Daten noch Fakten. Außerdem sei die Zeit sehr kurz, um die ihm zufolge "unerreichbaren Ziele" umzusetzen. Etwa bei der Wiederherstellung der natürlichen Flussläufe könne es passieren, dass Hochwasserschutzkapazitäten dadurch verringert würden, meinte Spanring. Außerdem warnte er, dass Österreich bei Lebensmitteln "vom Exporteur hochwertiger Produkte zum Importeur klimaschädlicher Produkte" werden könne. Zu befürchten seien außerdem Eingriffe in Grundrechte, etwa bei Grundstückseigentümern, sowie Erschwernisse in der Landwirtschaft und Eingriffe in die Kulturlandschaft und den Artenschutz. Besonders ärgerlich sei, dass es eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gegen die EU-Renaturierungsvorlage gegeben habe, demgegenüber aber Österreich mit Ministerin Leonore Gewessler erst das "Zünglein an Waage" gewesen sei, damit diese überhaupt zustande gekommen sei.
Stefan Schennach (SPÖ/W) meinte, dass zwei Bundesländer die Stellungnahme verlassen hätten, sodass es keine einheitliche Stellungnahme mehr gebe. Außerdem sei das Renaturierungsgesetz bereits jetzt Realität und solle von den Antragsteller:innen verbindlich zur Kenntnis genommen werden. Es diene genau dem Schutz der Landwirtschaft und Ökologie, zeigte sich Schennach überzeugt.
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) wies ähnlich wie ein Experte des Klimaschutzministeriums darauf hin, dass es in der Angelegenheit unterschiedliche Rechtsmeinungen gebe. Bernhard Ruf (ÖVP/O) zufolge sei die Forderung der FPÖ unrealistisch, zumal eine Rückabwicklung nicht möglich sei. Der Bundeskanzler setze sich unter anderem auf europäischer Ebene für Ernährungssouveränität ein. Außerdem seien in der Renaturierungsangelegenheit rechtliche Maßnahmen gesetzt worden bzw. vorgesehen. Eine etwaige Aufhebung des Renaturierungsgesetzes sei grundsätzlich erst dann möglich, wenn es im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden sei.
EU-Klimaziel 2040
Im Jahr 2023 habe sich der Klimawandel stärker beschleunigt als je zuvor, heißt es in der Mitteilung der Europäischen Kommission. Auf Basis einer umfassenden Folgenabschätzung empfiehlt die Kommission daher, als Ziel bis 2040 die Netto-Treibhausgase um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, um damit auf dem eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu bleiben. Die Folgenabschätzung zeige, dass ein Ziel von -80 % bis 2040 nicht mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzübereinkommens vereinbar wäre.
Österreich habe bisher keine Position zur Höhe des vorgeschlagenen 2040-Ziels bekanntgegeben, wolle sich aber – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – als "ambitionierter und verlässlicher Partner in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter positionieren" heißt es aus dem Klimaministerium. Kritisch gesehen wird jedenfalls, dass in der Mitteilung der Kommission der Kernenergie zur Erreichung der Klimaziele Bedeutung zugeschrieben werde. Aus österreichischer Sicht sei die Nutzung der Kernenergie weder eine "praktikable, sichere noch kosteneffiziente Option" zur Bekämpfung der Klimakrise, betont das Klimaschutzministerium.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ, der in der vorherigen Sitzung mit Tagesordnungspunkt 1 "mitvertagt" worden war, gelangte nun zur Abstimmung und blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: COM (2024) 63 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft (175983/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 26. Juni 2024
Rücknahme des EU-Renaturierungsgesetzes
EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete das Abstimmungsverhalten ihrer Ministerkollegin Leonore Gewessler (Grüne) zum Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur als „einen Verfassungs- und Gesetzesbruch.“[1] Auch Bundeskanzler Karl Nehammer erkannte einen „Rechtsbruch“.[2] Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, dass das EU-Renaturierungsgesetz der Landwirtschaft schade und eine Überbürokratisierung bedeute.[3]
Das EU-Renaturierungsgesetz ist Teil des sogenannten Green Deals und legt den Mitgliedstaaten der EU verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für Ökosysteme auf. „Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für unverzügliche wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 alle Ökosysteme abdecken werden, die der Wiederherstellung bedürfen.“[4]
20 Prozent der Landflächen in der EU sollen mit diesem Gesetz demnach „renaturiert“ werden. Das heißt, dass zum Beispiel Ackerböden nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen und damit für die Produktion von Lebensmitteln wegfallen. Eine derartige Maßnahme gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, sondern führt zugleich zu einer weiteren künstlichen Verteuerung der Lebensmittel!
Weniger Agrarflächen bedeuten auch einen Einkommensverlust durch weniger Erträge für unsere Landwirte, die hochwertigste und gesunde Lebensmittel produzieren. Das wird das Bauernsterben noch einmal weiterbefeuern und mehr noch: Es wird zur Rückwidmung von Flächen kommen, was einen massiven Eingriff in die Grund- und Eigentumsrechte in Richtung Enteignung darstellt!
Zur Verdeutlichung dieser irrationalen Politik sei angeführt, dass für „die landwirtschaftlich genutzten organischen Böden, bei denen es sich um trockengelegte Torfmoorflächen handelt“[5], die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen in einem exorbitanten Ausmaß ergreifen müssen: Nämlich für absurde 70 Prozent all dieser Flächen, von welchen mindestens die Hälfte bis 2050 wiedervernässt werden muss.
Der Schutz von Ökosystemen ist wichtig, kann und soll aber nationalstaatlich geregelt und gehandhabt werden. Es ist hierfür keinesfalls eine supranationale Rechtsetzung notwendig, erst recht keine, welche Enteignungen für die heimische Landwirtschaft und eine beträchtliche Reduktion der Lebensmittelsicherheit nach sich zieht.
Anzuführen ist zudem noch der Kostenpunkt: Die Verwaltungskosten für die EU und die Mitgliedstaaten betragen schätzungsweise etwa 14 Milliarden Euro bis 2050.[6] Wohingegen die Kosten zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen von der Europäischen Kommission mit circa 154 Milliarden Euro (!) angeführt werden.[7]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität und somit für eine Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes einzusetzen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.