IV-184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 04. Dezember 2024
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 4. Dezember 2024
1.) Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Frau Mag.a Helga Berger (österreichisches Mitglied im europäischen Rechnungshof)
Frau Dr.in Silvia Janik (Kabinettschefin, europäischer Rechnungshof)
Ausschussvorsitzender Christian Buchmann berichtete
über eingegangene
EU-Gesetzgebungsakte:
· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE – Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau
· Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer Anwendung für die elektronische Übermittlung von Reisedaten („Digitale EU-Reise-Anwendung“)
· Vorschlag für eine Verordnung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten
Austausch mit EuRH-Mitglied Helga Berger über erneut gestiegene Fehlerquote bei EU-Auszahlungen
Im EU-Ausschuss des Bundesrats stand eine Aussprach mit der österreichischen Vertreterin im Europäischen Rechnungshof (EuRH), Helga Berger, als alleiniger Punkt auf der Tagesordnung. Berger legte den Madatar:innen die Ergebnisse des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs dar. Dieser umfasst die Prüfung des EU-Haushaltsplans im Haushaltsjahr 2023. Der EuRH gab, wie auch schon in den Jahren davor, ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU ab. Wie in den Vorjahren wurden bei den Einnahmen keine wesentlichen Fehler festgestellt, allerdings stieg die Fehlerquote bei den Ausgaben 2023 erneut an. Der Jahresbericht wird auf europäischer Ebene im Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) behandelt.
Festgestellte Fehler bei den Ausgaben bedeuten nicht automatisch, dass Betrug oder Verschwendung vorliege - auch bei einem erfolgreichen und sinnvollen Projekt könne es sein, dass Fehler festgestellt werden, unterstrich Berger. Dennoch ergab die Prüfung in 20 Fällen "betrugsrelevante Sachverhalte". Diese wurden an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die europäische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die FPÖ forderte mit einem Antrag auf Stellungnahme die "Einstellung der milliardenschweren Zahlungen an die Kriegspartei Ukraine". Nur die FPÖ selbst stimmte für den Antrag, der damit abgelehnt wurde.
Repräsentative Stichprobe von 750 Transaktionen geprüft
Vom EuRH geprüft wurden insgesamt 750 Transaktionen der Europäischen Union. Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass "jeder europäische Euro die gleiche Chance" habe, geprüft zu werden, sagte Berger. Die Prüfung habe einen Anstieg der Fehlerquote bei den Ausgaben auf 5,6% (2022: 4,2%) gezeigt, damit setze sich ein negativer Trend fort. Dieser Wert stellt die höchste Quote seit 2014 dar. Der EuRH gab daher zu den Ausgaben wieder ein negatives Prüfungsurteil ab.
Die meisten Fehler (9,3% gegenüber 6,4% in 2022) gab es im Bereich Kohäsion. Am häufigsten betrafen sie Zahlungen für nicht förderfähige Kosten, Projekte oder Begünstigte und Fehler aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften für öffentliche Vergabeverfahren und Beihilfen.
Für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) gab der EuRH wieder nur ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, weil bei den Zahlungen nicht alle Bedingungen erfüllt waren und bei Prüfungen Schwachstellen in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten festgestellt wurden. Teil der Prüfung war auch die im April 2023 erfolgte Auszahlung des ersten österreichischen Zahlungsantrags (44 Meilensteine, 700 Mio. €). Die ARF ist das zentrale Instrument des Aufbauprogramms NextGenerationEU.
Österreich: Prüfung in den Bereichen Wettbewerb und Landwirtschaft
Auch Stichproben in Österreich wurden vom EuRH geprüft. Es handelt sich dabei um Transaktionen in den Bereichen Wettbewerb und Landwirtschaft. In beiden Ausgabenbereichen stellte der EuRH Fehler mit finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt fest.
Bei der Ausschöpfung der Mittel aus dem europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Periode 2014-2020 lag Österreich im EU-Durchschnitt (91%). Die Mittelausschöpfung für die laufende Periode 2021-2027 für die von den Mitgliedsstaaten zu verwaltenden Mittel ist weiterhin niedrig. Österreich liegt mit 4,1% leicht über dem EU-Durchschnitt (3,2%). Im Bereich der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden einige Meilensteine des ersten Zahlungsantrags als "nicht erfüllt" oder "nicht den allgemeinen Kriterien entsprechend" bewertet.
Ursachen für den Anstieg der Fehlerquote bei den Ausgaben
Zum erneuten Anstieg der Fehlerquote fragte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N), wie mit den Hinweisen auf Fehler umgegangen werde und ob diese auch zur Vermeidung künftiger Fehler führten. Zudem sprach er die Schuldenaufnahme der EU an.
Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung wollte er wissen, wieviel Geld Österreich für die Rückzahlung der Schulden "zu stemmen" haben werde.
Stefan Schennach (SPÖ/W) sagte, dass angesichts der von der EU ausbezahlten hohen Summe und der großen Zahl ganz unterschiedlicher Projekte, die Fehlerquote bei den Ausgaben immer noch "in kleinerem Maße gehalten" sei. Zudem ging er darauf ein, dass Bundeskanzler Karl Nehammer "Extrageld" aus dem EU-Budget für die Opfer des Hochwassers versprochen habe, dieses Geld jedoch aus einem bestehenden Fonds komme. Daher wollte Schennach wissen, was dies für andere Projekte bedeute, die aus diesem Fonds finanziert werden sollten. Zudem ging er auf die geringe Ausschöpfung aus dem Aufbaufonds "NextGenerationEU" ein, welcher "nahezu ein Rohrkrepierer" sei.
Marco Schreuder (Grüne/W) fragte, wie viele Transaktionen der EU insgesamt getätigt wurden.
Ob die Richtlinien zur Vergabe von Geldern zu komplex seien und es deshalb vermehrt zu Fehlern komme, fragte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St.) meinte, dass es zweckmäßig sein könnte, Anreize zu schaffen, um im Hinblick auf die Mittelverwendung "zweckgerichtet zu arbeiten".
Helga Berger wies darauf hin, dass viele Empfehlungen des
EuRH eine "beratende Rolle" hätten und darauf abzielten, Bewusstsein
dafür zu schaffen, was verbessert werden sollte.
Die Erhöhung der Fehlerquote bei den Ausgaben könne zudem nicht auf
einen einzigen Faktor zurückgeführt werden. Vielmehr gebe es eine
Vielzahl von Faktoren, die sich gegenseitig verstärkt hätten. Beispielsweise
seien die geprüften Transaktionen während der COVID-19-Kernzeit
umgesetzt und bewertet worden und es habe einen Absorptionsdruck aufgrund des
Auslaufens des Förderzeitraums der Kohäsionspolitik 2014-2020
gegeben. Der Anstieg der Fehlerquote sei kritisch zu sehen, sie hoffe jedoch,
dass es sich dabei um "eine einmalige Spitze" gehandelt habe. Es gebe
jedoch auch Fehler, die sich jährlich wiederholen würden, dies werde
auch angesprochen, so Berger. Eine Gesamtzahl aller Transaktionen gebe es nicht,
insgesamt handle es sich um "Millionen von Transaktionen".
Zur Schuldenentwicklung der EU sagte Berger, dass mit einer Verdopplung der Zinskosten für "NextGenerationEU" zu rechnen sei. Es sei wichtig, sich "rechtzeitig damit zu beschäftigen". Schuldenaufnahmen der EU sollten nicht zur "neuen Normalität" werden – es sollte bei dieser "einmaligen Ausnahme" bleiben, so Berger. In Bezug auf die Ausschöpfung der Gelder aus "NextGenerationEU" sei es im Sinne der Glaubwürdigkeit wichtig, nachzubessern, sodass die Gelder möglichst gut eingesetzt werden, sagte Berger.
Bei den EU-Geldern für die Hochwasserhilfe in Österreich handle es sich um Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Wie diese Mittel eingesetzt werden, sei eine nationale Entscheidung, so Berger.
FPÖ fordert Stopp der Zahlungen an die Ukraine
Erneut brachte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem er die Bundesregierung dazu aufforderte die "Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, sowohl bilateral als auch über Finanzierungsmechanismen der Europäischen Union, an die Kriegspartei Ukraine einzustellen und eine dem Neutralitätsgebot entsprechende Außenpolitik wiederherzustellen".
Stefan Schennach (SPÖ/W) wies darauf hin, dass die Ukraine eine "unverschuldete Kriegspartei" sei, die angegriffen wurde. Auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) betonte, dass die Ukraine überfallen worden sei. Es gehe darum, humanitäre Hilfe zu leisten - man dürfe nicht wegschauen. Österreich sei zwar militärisch, aber nicht politisch neutral, so Eder-Gitschthaler.
Helga Berger sagte, dass der EuRH auch bei den Hilfen
für die Ukraine "genau hinschaue" und auch Geldflüsse in
Krisensituationen prüfe.
Österreich als Vorreiter im Bio-Bereich
Abseits des Jahresberichts legte der EuRH auch weitere Prüfungen vor. Diese umfassten die Bereiche biologische Landwirtschaft, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Anpassung an den Klimawandel und Doppelförderungen aus dem EU-Haushalt.
Bei der Prüfung zum Thema "biologische Landwirtschaft" war Österreich einer von fünf geprüften Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse bestätigten die Stellung Österreichs als Bio-Vorzeigeland. Österreich ist Spitzenreiter unter den EU-Mitgliedstaaten beim Anteil an ökologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Fläche (25,7% im Jahr 2020), damit ist das EU-2030 Ziel erreicht. Die Kritik des EuRH an diesem EU-Ziel sei, dass der Fokus nur auf die Fläche, nicht aber auf die erzeugten Produkte gelegt werde und eine Vision für den Zeitraum nach 2030 fehle, sagte Berger.
Dieses schöne Prüfergebnis täusche darüber hinweg, dass es in Österreich eine Reduktion bei der Zahl der Bio-Betriebe gegeben habe, sagte Stefan Schennach (SPÖ/W). Auf strenger gewordene Auflagen für die Betriebe verwies Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und betonte, dass jeder die Möglichkeit habe, mit seiner Kaufkraft die österreichischen Bio-Betriebe zu stärken.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: NON: 652/24 PUBLIC: Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023 (199537/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 4. Dezember 2024
Einstellung der milliardenschweren Zahlungen an die Kriegspartei Ukraine
Die Europäische Union kennt längst keine Grenzen mehr, wenn es darum geht, der Ukraine eine milliardenschwere Unterstützung nach der anderen zu gewähren. Der „Ukraine Support Tracker“[1] des Kieler Instituts für Weltwirtschaft erfasst die militärische, finanzielle und humanitäre Hilfe, welche Regierungen seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine am 24. Januar 2022 an die Ukraine geleistet haben. Allein für die EU-Institutionen, ohne Berücksichtigung der bilateralen Transfers der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, weist die neueste Ausgabe des „Ukraine Support Trackers“ die unfassbare Summe von über 79 Milliarden Euro an Unterstützung für die Ukraine aus.
Österreich finanziert nicht nur über diverse EU-Töpfe die Kriegspartei Ukraine, sondern auch bilateral. Der „Ukraine Support Tracker“ führt an, dass Österreich mittlerweile die Ukraine in der Höhe von 3,13 Milliarden Euro (!) unterstützt. Das Institut beziffert die Zahlungen über EU-Finanzierungsmechanismen mit 2,29 Milliarden Euro, die bilateralen Zahlungen mit 840 Millionen Euro.
Hervorzuheben sind jene Milliardenausgaben der EU-Mitgliedstaaten, welche über die sogenannte Europäische Friedensfazilität abgewickelt werden und an die ukrainischen Streitkräfte fließen. Konkret wurden den ukrainischen Streitkräften über diesen Finanzierungsmechanismus 11,1 Milliarden Euro bereitgestellt![2] Die Obergrenze dieser Fazilität wurde mehrfach angehoben und beläuft sich nun auf rund 17 Milliarden Euro[3], wobei Österreich einen Finanzierungsanteil von 2,79 Prozent trägt. Bei Ausschöpfung bis zur Obergrenze im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 bedeutet dies für den österreichischen Steuerzahler einen Beitrag in Höhe von etwa 474 Millionen Euro!
Bereits im Bundesfinanzgesetz 2024 ist die Ermächtigung festgehalten, bis zu 185 Millionen Euro allein im Finanzjahr 2024 in die sogenannte Friedensfazilität einzuzahlen![4] Dass Österreich, verfassungsrechtlich zur Neutralität verpflichtet, einen millionenschweren Beitrag zu dieser Fazilität leistet, welche der EU als Kriegskasse dient, ist völlig inakzeptabel. Ein Stopp dieser Zahlungen wäre längst überfällig.
Schon jetzt ist keine effektive Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet. Es besteht die Gefahr, dass die von den Steuerzahlern Europas aufgebrachten Milliarden einfach in den Kanälen des Selenski-Regimes versickern.[5] Diese Gefahr betont selbst der frühere EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, welcher vor einem übereilten Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union warnt: „Wer mit der Ukraine zu tun gehabt hat, der weiß, dass das ein Land ist, das auf allen Ebenen der Gesellschaft korrupt ist.“[6] Die schwarz-grüne Bundesregierung hat nicht kontrolliert, wohin die von ihr freigegebenen Milliarden fließen und vertraute bei deren Kontrolle auf die Institutionen der Europäischen Union – welche selbst von einem Korruptionsskandal in den nächsten schlittern.
Auch der Europäische Rechnungshof hält in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2023 die Risiken dieser milliardenschweren Zahlungen an die Ukraine fest: „Die Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Ukraine stieg von 16 Milliarden Euro auf 34 Milliarden Euro im Jahr 2023, und sie wird infolge der 2024 erzielten Einigung über die Einrichtung der Ukraine-Fazilität weiter zunehmen. Für die zusätzlichen Darlehen an die Ukraine müssen keine Rückstellungen gebildet werden, wodurch sich das Risiko für künftige EU-Haushalte erhöht.“[7]
Während die Bürger der EU-Mitgliedstaaten unter einer immensen Teuerung leiden, schenkt die EU-Kommission einem Drittstaat, welcher sich im Krieg befindet, einfach so Milliarden – vorbei an jeder Mitbestimmung der Bürger in Europa. Ein nach Maßstäben der menschlichen Vernunft nicht mehr zu fassendes Unterfangen. Die österreichische Bundesregierung muss sich endlich gegen diese Milliardengeschenke an die Ukraine aussprechen. Dies erfordert nicht nur die verfassungsrechtlich verankerte Neutralität unserer Heimat, sondern auch der politische Anstand gegenüber unseren eigenen Bürgern, welche sich in Zeiten hoher Inflationsraten das Leben kaum noch leisten können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, sowohl bilateral als auch über Finanzierungsmechanismen der Europäischen Union, an die Kriegspartei Ukraine einzustellen und eine dem Neutralitätsgebot entsprechende Außenpolitik wiederherzustellen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.