IV-187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 12. März 2025

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 12. März 2025

Tagesordnung

1.)    COM(2025) 30 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU

(10672/EU XXVIII.GP)

2.)    COM(2024) 126 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat/Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen zugleich

(178205/EU XXVII.GP)


 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

Frau Tanja Misic, MA (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)

Frau Mag.a Kaltrina Shala-Özgen (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)

Herr Michael Ertl (Arbeiterkammer)

Herr Peter Obinger, MSc (WKÖ)

Frau Mag.a Franzisca Kandolf (Bundesministerium für Inneres)

Frau Mag.a Bettina Baumgartner (Bundesministerium für Inneres)

 

Der Stellvertretende Ausschussvorsitzende Stefan Schennach berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Rolle der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison

·         Vorschlag für eine Verordnung in Bezug auf eine Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union


·          

EU-Ausschuss des Bundesrats debattiert über EU-Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Europa kann nach Angaben der Europäischen Kommission seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mit den anderen großen Volkswirtschaften Schritt halten und muss umgehend handeln, um seine Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen und seinen Wohlstand zu sichern. Daher legte die Kommission Ende Jänner in einer Mitteilung den "Kompass für eine wettbewerbsfähige EU" vor, der als Leitfaden für die Prioritäten der nächsten fünf Jahre gilt. Im EU-Ausschuss des Bundesrats erfolgte dazu eine Debatte.

Der "Kompass für eine wettbewerbsfähige EU" enthält rund 50 neue Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die im Zeitraum 2025/2026 vorgelegt werden sollen. Es handelt sich dabei einerseits um Legislativvorschläge wie Verordnungen und Richtlinien, bei denen eine Umsetzung in Österreich notwendig sein wird. Andererseits wird das Maßnahmenpaket auch Mitteilungen und Empfehlungen enthalten. Europa müsse der Ort sein, an dem Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte von morgen erfunden, hergestellt und vermarktet werden, während es auf dem Weg zur Klimaneutralität voranschreite, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Definiert wurden drei Handlungsfelder: So solle die "Innovationslücke" geschlossen, Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit miteinander in Einklang gebracht und strategische Abhängigkeiten reduziert sowie wirtschaftliche Resilienz gesichert werden.

Das übergeordnete Ziel, Europas wirtschaftliche Dynamik durch Forschung und Innovation sowie nachhaltige Maßnahmen wiederzubeleben und Europa im globalen Wettbewerb als führende Wirtschaftsregion zu positionieren, werde grundsätzlich unterstützt, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Zentral sei vor allem die Reduktion von administrativen Lasten. Zudem sollen die Verfügbarkeit von leistbarer erneuerbarer Energie mit Fokus auf erneuerbare Energie ebenso oberste Priorität haben wie die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

 

Ein im Ausschuss anwesender Experte der Arbeiterkammer forderte, den Begriff der Wettbewerbsfähigkeit breiter zu denken und dabei soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Zudem bleibe unklar, wie die angekündigten Maßnahmen finanziert werden sollen.

Das von der Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket ziele auf die Erhöhung der Produktivität ab, betonte ein Experte der Wirtschaftskammer. Zur Finanzierung seien nationale Förderungen nötig, dabei müsse darauf geachtet werden, dass es unter den Mitgliedstaaten nicht zu Ungleichheiten komme.

 

FPÖ: Beleg für "Politik des Falschabbiegens"

Für die FPÖ-Mandatare Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) und Michael Bernard (FPÖ/N) ist das EU-Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine "Selbstanzeige der Politik" und ein Beleg für eine "Politik des Falschabbiegens". Denn es zeige, dass die "Green-Deal-Politik" der letzten Jahre wirtschafts- und standortfeindlich gewesen sei. Es dürfe nicht mehr länger "alles widerspruchslos abgenickt" werden, was aus Brüssel komme - denn auch das "Bürokratiemonster" komme aus Brüssel, sagte Spanring. Das vorgelegte Programm enthalte nur "leere Floskeln und leere Meter". Europa befinde sich in einer "Spirale nach unten", kritisierte er.

 

ÖVP: Innovationen fördern, Abhängigkeiten reduzieren

Christoph Thoma (ÖVP/V) meinte zu der von der FPÖ vorgebrachten Kritik, dass man der Europäischen Union im Hinblick auf die Vorlage dieses Maßnahmenpakets einen gewissen Lerneffekt zugestehen könne. Zudem würde der FPÖ ein "bisserl mehr Zuversicht" auch nicht schaden, meinte Thoma. Er begrüße das von der Kommission vorgelegte Papier und erkundigte sich, welche konkreten Ideen es gebe, um das Innovationsdefizit der EU sowie die Abhängigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung zu reduzieren. Das Thema Versorgungssicherheit bei Arznei-, Futter- sowie Pflanzenschutzmittel thematisierte Johanna Miesenberger (ÖVP/O).

Europa sei bei Forschung und Entwicklung "hinten nach", betonte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und unterstrich, dass es insbesondere mehr europäische Start-ups im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) brauche.

 

SPÖ: "Menschliche Komponente miteinbringen"

Es müsse die "menschliche Komponente" in das Thema miteingebracht werden, forderte Claudia Arpa (SPÖ/K) und sprach sich dafür aus, Frauen, Menschen mit Behinderungen und jene, die erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fachkräfte sollten nicht immer aus Drittstaaten geholt werden, da diese in ihren Heimatländern auch fehlten, so Arpa. Ihr Fraktionskollege Sebastian Forstner (SPÖ/O) betonte ebenfalls, dass für Innovationen Fachkräfte gebraucht werden und erkundigte sich, dazu nach konkreten Maßnahmen der Europäischen Union.

Manfred Mertel (SPÖ/K) forderte, dass das Thema Wettbewerb verstärkt in Schulen gelehrt werden sollte. Zudem warf er die Frage auf, wie die ältere Generation besser miteinbezogen werden könne. Stefan Schennach (SPÖ/W) sagte, dass er sich Sorgen um die Substanz des Lieferkettengesetzes mache. Zudem sprach er sich gegen die negative Verwendung des Begriffs "Gold Plating" aus. Denn wenn etwas besser geregelt werde, würde dies den Menschen zugutekommen. Es gehe darum, die Dinge optimal und nicht minimalistisch zu regeln, meinte Schennach.

 

NEOS: Bürokratie als Hemmschuh für Europa

Es sei sehr erfreulich, dass sich die EU dem Thema Bürokratieabbau widme, denn Bürokratie sei ein Hemmschuh für Europa, sagte Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W). Sie stellte die Frage, ab wann es Entlastungen geben werde.

 

Grüne: "Wir brauchen Simplifizierung"

Simplifizierung sei ein besseres Wort als Deregulierung, meinte Marco Schreuder (Grüne/W). Denn Regeln seien wichtig und sinnvoll, diese müssten jedoch einfach, klar und verständlich sein. Daher dürften nicht einfach "alle Regeln über Bord geworfen werden". Nötig sei daher eine "Simplifzierung", bei der auch die digitalen Möglichkeiten genützt werden sollen, so Schreuder. Zudem betonte er, dass das Vertrauen der Konsument:innen von Bedeutung sei. Europa solle stolz auf seine Produkte sein, die mit hohen Standards hergestellt würden, da dies ein "USP" – also ein Alleinstellungsmerkmal - sei.

 

Wirtschaftsministerium: Fragmentierter Binnenmarkt bringt Probleme

Europa hinke im Bereich der Innovationen hinterher, doch es gebe auch Vorzeigebereiche, sagte die Expertin aus dem Wirtschaftsministerium. Die EU wolle daher den Fokus mehr auf Start-ups legen. So gebe es in der neuen Kommission erstmals eine Kommissarin für Start-ups. Zudem tue sich auch im Bereich der Strategischen Autonomie einiges, sagte die Expertin. Da der Abschluss von Freihandelsabkommen sehr lange dauere, setze man auf Partnerschaften mit rohstoffreichen Ländern. Weiters habe die Kommission den "Critical Raw Materials Act" sowie erst gestern den "Critical Medicines Act" vorgelegt. Zur Qualifizierung von Arbeitskräften und zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gebe es die Bildungsoffensive "Union of Skills". Auch das lebenslange Lernen und der Dialog mit der Jugend werde von der Union gefördert, sagte die Expertin.

Außerdem sei das "Omnibuspaket" zur "Simplifizierung" am Tisch, erklärte die Expertin. Es solle Erleichterungen für Unternehmen bringen – und das schon bald, denn die Kommission wolle dabei "aufs Tempo drücken". Für das Übermaß an Bürokratie sei aber Brüssel nicht alleine verantwortlich, denn auch eine überschießende Umsetzung – also Gold Plating – sei ein Problem. Denn Gold Plating führe zur Fragmentierung des Binnenmarkts. Unterschiedliche Umsetzungen in einer vernetzten Wirtschaft seien immer ein Nachteil, sagte die Expertin. Sie unterstrich zudem, dass es keine Aufweichung der Ziele des Lieferkettengesetztes geben solle. Im Zusammenhang mit dem "Omnibuspaket" gehe es vor allem um die Reduktion von Berichtspflichten und Erleichterungen, um das Lieferkettengesetz einfacher umsetzbar zu machen.


 

EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Migration in Europa und Österreich

Auf Basis der aktuellen Diskussion über den Stopp der Familienzusammenführung widmete sich der EU-Ausschuss des Bundesrats dem Thema Migration. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat am 11.3.2025 in Straßburg einen Vorschlag für ein neues EU-Rückführungsgesetz präsentiert. Dieses sieht deutlich strengere Regeln als bisher vor. Abschiebungen von illegal Eingereisten sollen in Zukunft einfacher und schneller gehen.

Die Verordnung sei noch ein fehlendes Element des Pakts für Asyl und Migration, sagte eine Vertreterin des Innenministeriums im Ausschuss. Der Vorschlag der Kommission müsse noch vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden. Als große Herausforderung sah die Vertreterin des Innenministeriums, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen.

Die Grenzschutzagentur Frontex soll bis 2027 schrittweise auf 10.000 Grenzschützer:innen aufgestockt werden. Für 2025 liege das Ausbauziel bei 8.000 Einsatzkräften. Die Arbeiten zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts seien im Gange, informierte das Innenministerium die Bundesrät:innen.

 

Operative Maßnahmen: Aktionspläne, Schleppereibekämpfung, Rückkehr

Die Europäische Kommission hat am 12. März 2024 ein Dokument zum Thema Migration mit dem Titel "Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen zugleich" vorgestellt. Die Kommission verfolgt dabei einen zweigliedrigen Ansatz: Eine nachhaltige Strukturreform durch die Implementierung des Asyl- und Migrationspakts und ergänzend dazu gezielte operative Maßnahmen zur Bewältigung akuter Herausforderungen.

Als operative Maßnahme setzt sich die Europäische Kommission für umfassende Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten ein. Zu den operativen Maßnahmen zählen auch Aktionspläne für die jeweilige Route (whole-of-route approach), eine stärkere Sicherung des Außengrenzschutzes, die Schleppereibekämpfung sowie Maßnahmen für die Rückkehr. Dazu habe Brunner einen neuen Rechtsrahmen präsentiert. Dabei gelte es einen weiteren Harmonisierungsschritt zwischen dem Mitgliedstaaten zu erreichen.

Zusätzlich sollen die Talent-Partnerschaften mit Partnerländern ausgebaut und alle Hebel für eine verbesserte Rückkehr angewandt werden, erfuhr Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W).

 

FPÖ für dauerhaften Stopp der Familienzusammenführung

Bei genauerer Betrachtung zeige sich, dass der Pakt der Europäischen Kommission in erster Linie die Interessen der EU-Bürokratie bediene und die Mitgliedstaaten in ihrer Souveränität einschränke, meinte Andreas Spanring (FPÖ/N). Um die Migrationskrise effektiv zu bewältigen, sei es unerlässlich, den Familiennachzug auf EU-Ebene dauerhaft zu stoppen. Nur durch eine gemeinsame europäische Lösung könne verhindert werden, dass Migranten von einem Land ins andere wechseln, argumentierte er in einem Antrag auf Stellungnahme. Spanring setzte sich dafür ein, auf europäischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Mitgliedstaaten eigenständig über den dauerhaften Stopp der Familienzusammenführung entscheiden können. Der Antrag blieb in der Minderheit.

 

Bundesrät:innen diskutierten Familiennachzug und Rückführungen

Der Familiennachzug belaste das österreichische Schulsystem, führte Sumah-Vospernik (NEOS/W) aus, deshalb werde hier nachgeschärft. Die ÖVP habe eine klare Haltung zum Familiennachzug, betonte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Die Zahlen würden einen großen Zuzug belegen, der unsere "Infrastruktur lahmgelegt hat". Auch Sicherheit sei ein großes Thema. Auf Basis des von Brunner vorgelegten Konzepts werde es künftig einfacher und sicherer Abschiebungen durchzuführen.

Es sei ein Anliegen der Grünen, immer auf die Grund- und Menschenrechte zu achten, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Er anerkannte die schwierige Situation an den Schulen, machte aber darauf aufmerksam, dass es sich um Menschen handle, die nichts zu verlieren haben. Studien würden belegen, dass Rückführungen erfolgreich verlaufen, wenn diese freiwillig geschehen. Bei Zwangsrückführungen verwies er auf das Risiko, dass die Personen abtauchen.

Stefan Schennach (SPÖ/W) interessierte sich für das Dubliner Übereinkommen, jenem völkerrechtlichen Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Bei der Rückführung würden oft diplomatische Beziehungen fehlen, die sie dann verunmöglichten, führte Schennach aus.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:



Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

des Bundesrates Andreas Spanring

und weiterer Bundesräte

 

betreffend TOP 2: COM (2024) 126 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen zugleich (178205/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 12. März 2025

 

Die Europäische Kommission hat mit dem Dokument "Striking a Balance on Migration: An Approach That is Both Fair and Firm" einen neuen Migrationspakt vorgestellt, der vorgibt, Migration fair und entschlossen zu regeln. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dieser Pakt in erster Linie die Interessen der EU-Bürokratie bedient und die Mitgliedstaaten in ihrer Souveränität einschränkt.

Die jüngste Ankündigung der ÖVP-geführten Bundesregierung, den Familiennachzug auszusetzen, erweist sich bei genauerem Hinsehen als bloßer PR-Schachzug ohne substanzielle Wirkung.

·         Fehlende rechtliche Grundlage: Eine nationale Aussetzung des Familiennachzugs ist ohne entsprechende EU-weite Regelung rechtlich nicht durchsetzbar. Solange die EU-Richtlinien den Familiennachzug erlauben, bleibt eine nationale Aussetzung ein leeres Versprechen.

·         Zeitlich begrenzte Maßnahmen: Die vorgeschlagene Aussetzung ist lediglich temporär und dient offensichtlich dazu, die Wähler in Zeiten steigender Migrationszahlen zu beruhigen, ohne langfristige Lösungen anzubieten.

·         Ignorieren der wahren Ursachen: Anstatt die Ursachen der Migration anzugehen, versucht die Bundesregierung, Symptome zu bekämpfen, was weder effektiv noch nachhaltig ist.

 

Um die Migrationskrise effektiv zu bewältigen, ist es unerlässlich, den Familiennachzug auf EU-Ebene dauerhaft zu stoppen. Nur durch eine gemeinsame europäische Lösung können wir verhindern, dass Migranten von einem Land ins andere wechseln, um von unterschiedlichen Regelungen zu profitieren.

·         Schutz der nationalen Souveränität: Ein EU-weiter Stopp des Familiennachzugs würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Migrationspolitik wieder selbst zu bestimmen und ihre Grenzen effektiv zu schützen.

·         Verhinderung von Pull-Faktoren: Der Familiennachzug stellt einen starken Anreiz für weitere Migration dar. Durch dessen Stopp können wir diesen Pull-Faktor eliminieren und die Attraktivität illegaler Migration verringern.

·         Entlastung der Sozialsysteme: Viele Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, stehen unter dem Druck überlasteter Sozialsysteme. Ein Stopp des Familiennachzugs würde diese Systeme entlasten und die Integration der bereits anwesenden Migranten erleichtern.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Souveränität eigenständig über den dauerhaften Stopp der Familienzusammenführung entscheiden können.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte