IV-188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 09. April 2025
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 09. April 2025
1.) COM(2025) 99
final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 hinsichtlich der Rolle
der Gasspeicherung bei der Sicherung der Gasversorgung vor der Wintersaison
2.) JOIN (2025) 120 final
Joint White Paper for European Defence Readiness 2030
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Herr Florian Zink, MSc (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)
Herr Dr. Heinrich Pecina (Wirtschaftskammer)
Frau Mag.a Jutta Edthofer, MBA (Bundeskanzleramt)
Herr Dr. Reinhard Marak (Wirtschaftskammer)
Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:
· Vorschlag für eine Verordnung in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse
· Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
· Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Verlängerung des Zeitrahmens für die Einrichtung des Fallbearbeitungssystems von Eurojust
·
Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung: Österreich setzt sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene für die Flexibilisierung der Gasspeicherziele ein
Über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung beriet der EU-Ausschuss des Bundesrats. Die derzeitige Regelung läuft Ende des Jahres aus und ist eine sogenannte EU-Notfallverordnung aus dem Jahr 2022. Diese schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre unterirdischen Gasspeicher jeweils bis zum 1. November zu 90 % zu füllen. Zudem sieht ein Befüllungspfad bestimmte Zwischenziele für die Monate Februar, Mai, Juli und September vor.
Zunächst waren – abgesehen von der Verlängerung - von der Kommission keine inhaltlichen Veränderungen der bisherigen Regelungen vorgesehen. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, forderten jedoch mehr Flexibilität bei den Befüllungszielen, um Marktspekulationen und Marktmanipulationen entgegenzuwirken, legte ein Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums im Ausschuss dar. Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zeichne sich diesbezüglich ein guter Kompromiss ab, so der Experte. Auf Nachfrage von Günther Ruprecht (ÖVP/St), ab wann die neue Verordnung im Kraft treten werde, antwortete der Experte, dass dies noch für dieses Jahr, voraussichtlich per 1. Oktober, geplant sei.
Berechenbarkeit und Transparenz
Die Europäische Union will angesichts der geopolitisch weiterhin angespannten Situation die Gasspeicher-Verordnung verlängern, um weiterhin Berechenbarkeit und Transparenz bei der Nutzung von Gasspeicheranlagen in der gesamten EU zu gewährleisten. In dem von der Kommission vorgelegten Entwurf für die Verlängerung, wird betont, dass Gasspeicher zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie bei hoher Nachfrage oder Lieferstörungen zusätzliche Mengen Gas bereitstellen. Sie würden 25-30 % des in der EU im Winter verbrauchten Gases liefern. Während der Heizperiode verringere die Speicherung die Notwendigkeit, zusätzliches Gas zu importieren, und trage somit zur Abfederung von Angebotsschocks bei.
Ein Experte der Wirtschaftskammer betonte im Ausschuss die Bedeutung von Gas im Energie-Mix. Er unterstrich, dass es weiterhin wichtig sei, sich für die Reduktion von Treibhausgasen einzusetzen. Dennoch bleibe die Speicherverpflichtung von Gas wesentlich für die Versorgungssicherheit. Denn Erdgas sei ein wichtiger Faktor für Strom, Energie und Industrie - daher brauche es ausreichend Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen. Insbesondere bei der Stromerzeugung sei Gas nicht wegzudenken, denn im Winter seien Gaskraftwerke ein wichtiger Puffer. Österreich verfüge über sehr große Gasspeicher und könne mehr als den eigenen Jahresbedarf einspeichern, so der Experte.
Woher das derzeit in Österreich gespeicherte Gas stamme und wie hoch der Gasvorrat derzeit sei, wollte Michael Bernard (FPÖ/N) wissen. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) erkundigte sich, wie viel der in Österreich gespeicherten Gasreserven auch Österreich selbst gehöre.
Der Füllstand der Gasspeicher in Österreich liege derzeit bei rund 45 %, antwortete der Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums. Dies sei passend für die Jahreszeit, es sei derzeit diesbezüglich "alles ruhig". Der Füllstand könne jederzeit online unter energie.gv.at abgerufen werden. Bis Ende vergangenen Jahres sei hauptsächlich russisches Gas bezogen worden. Der Transitvertrag, der die Lieferung von russischem Erdgas durch die Ukraine geregelt habe, lief Ende 2024 aus, sagte der Experte. Nicht ganz drei Viertel der gespeicherten Gasreserven würden Österreich gehören. Das übrige Viertel gehöre "unter Umständen internationalen Händlern" und es sei nicht ausgeschlossen, dass auch dieses in Österreich verwendet werde, so der Experte.
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) fragte nach der Absicherung des Speicherstandorts Haidach. Der Experte aus dem Wirtschafts- und Energieministerium betonte, dass der Speicher in Haidach insbesondere für den süddeutschen Markt, aber auch für Österreich bedeutend sei und die Wichtigkeit des Standorts hoch bleiben werde.
Die Verordnung sei außerordentlich zu begrüßen, meinte Sebastian Forstner (SPÖ/O). Denn Planungssicherheit sei das große Stichwort und Marktspekulationen müsste entgegengewirkt werden. Der Blick auf die CO2-Emissionen dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, so Forstner, der sich daher für Investitionen in grüne Energie aussprach.
Ob die Verlängerung der Verordnung überhaupt notwendig sei, wollte Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) wissen. Aufgrund der geopolitischen Lage könne beispielsweise Sabotage an Pipelines nicht ausgeschlossen werden, sagte der Experte aus dem Ministerium. Daher sei man gut beraten, wenn man viel Gas in den Speichern vorrätig habe. Zudem würden die Vorräte preisdämpfend wirken, weil der Markt dadurch weniger schnell "nervös" werde.
Versorgungssicherheit sei wichtig, sagte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Die Gasspeicher-Verordnung könne jedoch nur eine Zwischenlösung sein, denn diese mache nicht unabhängig. Ziel müsse es sein, sich auf europäischer Ebene für den Ausbau der erneuerbaren Energie einzusetzen, so Kittl.
Wasserstoff gilt als Hoffnung
Sebastian Forstner (SPÖ/O) fragte nach den Möglichkeiten für den Einsatz von Wasserstoff. Claudia Arpa (SPÖ/K) erkundigte sich nach Plänen hinsichtlich des Einsatzes von grünen und grauem – mit Erdgas produzierten – Wasserstoff.
Wasserstoff sei eine der großen Zukunftshoffnungen und insbesondere für den Verkehr ein großes Thema, antworte der Experte der Wirtschaftskammer. Europa habe sich zu grünem Wasserstoff "committed". Dieser sei derzeit jedoch sehr teuer, so der Experte. Indien gehe beispielsweise einen anderen Weg und setze auf grauen Wasserstoff, um den Einsatz von Wasserstoff in Gang zu bringen. Diese Vorgehensweise sei jedoch umstritten, meinte der Experte.
Weißbuch "Europäische Verteidigungsbereitschaft 2030": Kontroverse Debatte im EU-Ausschuss des Bundesrats über gemeinschaftliche Beschaffung, Schulden und Neutralität
Der EU-Ausschuss des Bundesrats diskutierte über das von der Europäischen Kommission vorgestellte Weißbuch "Europäische Verteidigungsbereitschaft 2030". Das Weißbuch dient dazu, politische Vorgaben in konkrete Aktionen zu übersetzen und auch Rechtsvorschläge in einer Vielzahl von Bereichen anzustoßen. Laut Expertin des Bundeskanzleramts behalten die Mitgliedstaaten dabei die volle Souveränität über ihre Streitkräfte sowie über Investitionsentscheidungen im Verteidigungsbereich. Ziele des Weißbuches sind das Schließen von militärischen Fähigkeitslücken, Unterstützung der Ukraine, Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie sowie entsprechende Finanzierungsoptionen.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) trat gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden ein. Mit einem Antrag auf Stellungnahme forderte er die Bundesregierung dazu auf, jede diesbezügliche Zustimmung zu Finanzierungsmodellen auf EU-Ebene zu verweigern. Der Antrag blieb in der Minderheit.
Expertin: "Es geht darum, Verteidigungsbereitschaft bis 2030 herzustellen"
Im Hinblick auf die geopolitischen Entwicklungen und die veränderte Sicherheitslage geht es darum, volle Verteidigungsbereitschaft bis 2030 herzustellen, erklärte eine Expertin des Bundeskanzleramts. Das Weißbuch baut auf der aktuellen EU-Bedrohungseinschätzung auf, nach welcher Russland als grundlegende Bedrohung für die europäische Sicherheit eingestuft wird (16710/EU XXVIII.GP). Die Europäische Kommission habe auch einen Entwurf für das SAFE-Finanzierungsinstrument sowie einen Vorschlag zur Lockerung der Maastricht-Schuldengrenze von 3 % des BIP für Verteidigungsausgaben vorgesehen. Das Weißbuch sehe gemeinsame europäische Anstrengungen bei Luftverteidigung und Raketenabwehr, Artillerie, Vorräten an Munition und Raketen als erforderlich an, erläuterte die Expertin. Zudem werde Bedarf an Drohnen, militärischer Mobilität und künstlicher Intelligenz gesehen.
Österreich unterstützt Weißbuch
Österreich unterstützt das Weißbuch als wichtigen Schritt zur Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und wird sich konstruktiv in die Umsetzung von Maßnahmen einbringen. Auch die vorgesehene Flexibilisierung der Haushaltsregeln sowie die Ausweitung der Finanzierungsoptionen für Verteidigungsausgaben bewertete die Expertin des Bundeskanzleramts grundsätzlich positiv. Ein Darlehen aus dem SAFE-Finanzierungsinstrument aufzunehmen, komme für Österreich aufgrund der guten österreichischen Bonität und damit niedrigen Zinsen nicht in Frage. Um verteidigungs- und wettbewerbsfähig zu werden, bedürfe es der Expertise der Ukraine. Diese solle auch genutzt werden.
"Wir werden voll in die Verteidigung investieren müssen", betonte die Expertin des Bundeskanzleramts. EU-Zuschüsse zu Investitionen hielt sie für möglich. EU-Gelder würden aber keine Rüstungsgüter betreffen. "Es ist keine europäische Armee geplant", so die Expertin. Vielmehr werde sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten können, um sich zu schützen.
Wirtschaftskammer-Experte: Weißbuch dient als "Werkzeugkasten"
Mit dem Weißbuch bekommen wir einen "Werkzeugkasten" zur Verfügung gestellt, so ein Experte der Wirtschaftskammer. Jeder Mitgliedstaat könne selbst in die Hand nehmen, welches Werkzeug er davon in Anspruch nimmt. Nicht nur Österreich habe in den letzten Jahren eingespart. Das "Einstreifen der Friedensdividende ist ein europäisches Phänomen", weshalb die Europäische Kommission nun daran arbeitet nachzuholen, was versäumt wurde. Das Weißbuch adressiere die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft. Wichtig sei, dass Österreich weiterhin wettbewerbsfähig bleibe.
Der Experte der Wirtschaftskammer erkannte die Expertise der ukrainischen Firmen an, äußerte jedoch rechtliche Bedenken bei Kooperationen. "Da wir nicht in die Ukraine liefern dürfen, ergibt es für unsere Unternehmen wenig Sinn".
Bundesrät:innen im Austausch über gemeinschaftliche Beschaffung, Schulden und Neutralität
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) sprach sich gegen einen "europäischen Zentralstaat" aus. Im Weißbuch sah er nämlich eine Zentralisierung, die von der FPÖ abgelehnt werde. "Österreich ist ein neutrales Land", betonte er und "Neutralität muss wehrhaft sein". In den letzten Jahren sei ein Zu-Tode-Sparen erfolgt. Nun sei es wichtig, das österreichische Bundesheer weiterhin verstärkt finanziell zu unterstützen. Aufgrund von Korruption hielt Spanring die Ukraine für keinen verlässlichen Partner. Solange gemeinsame Beschaffung auf freiwilliger Basis geschehe, sei diese in Ordnung, so Spanring, der auch gemeinsamen Übungen positiv gegenüberstand.
Vielen Staaten fehle das Budget, sagte Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W). Sie interessierte sich für die gemeinschaftliche Beschaffung. Elisabeth Kittl (Grüne/W) teilte die Dringlichkeit der Materie und sprach sich für eine EU-weite Beschaffung aus. Wichtig sei, die Geldflüsse streng zu beobachten, pochte sie auf parlamentarische Kontrolle. Als weiteren Sicherheitsfaktor nannte sie die Produktion eigener Energie im Land.
Daniel Schmid (SPÖ/T) sprach sich nicht grundsätzlich gegen gemeinsame Schulden aus. Das Weißbuch ändere nichts an der Neutralität, unterstrich er. Um dringende Investitionen ins Bundesheer und die Landesverteidigung umzusetzen, sei das Programm zu nutzen. Der Antrag der FPÖ wurde daher nicht unterstützt.
Seitens der ÖVP betonte Christoph Thoma (ÖVP/V): Die österreichische Neutralität wird nicht in Frage gestellt. Das Weißbuch sei verfassungskonform. Aufgrund der geopolitischen Lage müsse gehandelt werden, um die Sicherheit zu stärken. Daher gebe es von der ÖVP ein klares Bekenntnis zu diesem Papier. Die ÖVP unterstütze den Antrag der FPÖ nicht, erklärte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Aktive Beteiligung an gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik sei von zentraler Bedeutung, unterstrich er. Ruprecht sprach sich gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden aus.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 2: JOIN (2025) 120 final Joint White Paper for European Defence Readiness 2030 (14932/EU XXVIII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 9. April 2025
Das vorliegende Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Ein neues geopolitisches Kapitel für die EU – Stärkung der Verteidigungsindustrie und der Abschreckungsfähigkeit Europas“ legt mit bemerkenswerter Deutlichkeit dar, dass der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren Investitionen in der Höhe von mehreren Hundert Milliarden Euro im Bereich der Sicherheit und Verteidigung bevorstehen.
Dieses strategische Grundsatzdokument macht deutlich, dass die Kommission nicht nur ein Mehr an gemeinsamer Verteidigung plant, sondern auch neue Strukturen, Instrumente und vor allem Finanzierungsquellen schaffen will, um dies zu ermöglichen. Bereits in der Vergangenheit – etwa im Rahmen von NextGenerationEU – wurden solche ambitionierten Vorhaben durch die Aufnahme gemeinsamer EU-Schulden realisiert.
In bemerkenswerter Weise greift das Europäische Parlament diese Linie in seiner Entschließung vom 2. April 2025 (TA-10-2025-0058_DE, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0058_DE.pdf) auf. Unter Punkt 80 dieser Entschließung fordert das Parlament die Europäische Kommission explizit auf, gemeinsame Schulden aufzunehmen, um der EU die fiskalische Kapazität zu verleihen, in aktuellen und künftigen Krisenfällen handlungsfähig zu sein. Dabei wird auf die Erfahrungen mit dem Aufbauinstrument NextGenerationEU verwiesen:
„[…] fordert die Kommission auf, gemeinsame Schulden aufzunehmen, um der EU die Fiskalkapazität an die Hand zu geben, damit sie in aktuellen und künftigen Ausnahme- und Krisensituationen Kredite aufnehmen kann […] da wir nun mit der dringenden Notwendigkeit konfrontiert sind, die Sicherheit und Verteidigung zu stärken, um die EU-Bürger zu schützen, die Abschreckung wiederherzustellen und die Verbündeten der EU, in erster Linie die Ukraine, zu unterstützen; betont, dass die Last solcher Maßnahmen gerecht verteilt werden muss.“
Dieser Passus macht unmissverständlich klar, dass die EU nicht nur bereit ist, sich in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen als militärische Union zu positionieren, sondern auch die dazu nötigen Finanzierungsinstrumente – insbesondere gemeinschaftlich aufgenommene Schulden – einsetzen will. Eine Entwicklung, die fundamentale Auswirkungen auf die finanzpolitische Souveränität der Mitgliedstaaten, auf ihre Budgethoheit und auf die zukünftige Rolle der EU haben könnte.
In Anbetracht der Tragweite dieser Entwicklungen ist es aus Sicht der Antragsteller dringend geboten, dass die österreichische Bundesregierung im Rahmen der entsprechenden Gremien der Europäischen Union transparente Positionen bezieht, rechtzeitig parlamentarisch Rechenschaft ablegt und keine stillschweigende Zustimmung zu Schritten gibt, die zu einer weiteren schleichenden Vergemeinschaftung von Schulden und zur Militarisierung der EU führen könnten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, jede Zustimmung zu Finanzierungsmodellen auf EU-Ebene zu verweigern, die eine weitere Vergemeinschaftung von Schulden beinhalten.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte