IV-190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Montag, 26. Mai 2025
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Montag, 26. Mai 2025
1.) COM(2025) 122 final
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie
2.) COM(2025) 102 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/795
3.) COM(2025) 164 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Frau Mag. a Karin Fischer (Bundesministerium für Finanzen)
Herr Oberst des Generalstabs MMag. Klaus ANDERLE (Bundesministerium für Landesverteidigung)
Frau Mag.a Birgit WULZ, M.A.I.S. (Bundesministerium für Landesverteidigung)
Frau Dr.in Susanne Zöhrer (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Herr Mag. Stefan Eichwalder (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Frau Mag.a Bibiana Klingseisen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Frau Tatjana Baumgartner, BA MA (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger
berichtete über eingegangene
EU-Gesetzgebungsakte:
· Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung mehrerer Verordnungen hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette
· Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung mehrerer Richtlinien im Hinblick auf die Ausweitung bestimmter abschwächender Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und weitere Vereinfachungsmaßnahmen
· Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung mehrerer Richtlinien im Hinblick auf die Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen
EU-Darlehen für Investitionen in die Verteidigung wirtschaftlich "nicht interessant" für Österreich
Europa will seine Verteidigungsfähigkeiten stärken. Das Instrument SAFE ("Sicherheitsmaßnahmen für Europa"), ein befristetes Notfallinstrument, ermöglicht den EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme von bis zu 150 Mrd. € an Darlehen aus dem EU-Haushalt, um nationale Investitionen zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie zu finanzieren. Dazu tauschte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats mit Expert:innen aus dem Finanz- und Verteidigungsministerium aus.
Zudem befasste sich der Ausschuss mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen "Critical Medicines Act", der darauf abzielt die Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln in der EU zu stärken.
Der Ausschuss diskutierte außerdem einen Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Anpassung der Ziele des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) an aktuelle geopolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen. Dies stieß weitgehend auf Skepsis im Ausschuss, man befürchtet eine "Überfrachtung" des Fonds und eine Verwässerung seiner Aufgaben. Auch seitens des Sozialministeriums will man an den bisherigen Schwerpunkten der aus ESF+-Mitteln finanzierten Programme festhalten.
Instrument SAFE: Darlehen für Investitionen in Verteidigungskapazitäten
Das Instrument SAFE der Europäischen Union soll die Beschaffung von Verteidigungskapazitäten ermöglichen. Vorgesehen sind Darlehen für Beschaffungen von Luft- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Raketen und Munition, Drohnen und Drohnenabwehrsysteme, strategische "Enabler" und Schutz kritischer Infrastrukturen einschließlich Weltraum, Cyber, künstliche Intelligenz, elektronische Kriegsführung und militärische Mobilität. Eine Beschaffung soll gemeinsam durch mindestens zwei Mitgliedstaaten erfolgen, um günstige Preise zu erzielen und die Interoperabilität der Systeme zu gewährleisten. Der Start der Rückzahlungen der Mittel ist für das Jahr 2035 vorgesehen. Bis zum Jahr 2070 sollen die Rückzahlungen abgeschlossen sein. Das Ausfallrisiko ist laut Finanzministerium gering, zumal alle EU-Mitgliedstaaten anteilsmäßig für den EU-Haushalt haften und es insofern keine Anreize gebe, ein Darlehen nicht zu bedienen.
Für Österreich sei das Instrument aus wirtschaftlicher Sicht "nicht interessant", sagte eine Expertin des Finanzministeriums im Ausschuss. Österreich könne sich aktuell am Markt günstiger finanzieren als die EU. Die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit der EU sei jedoch ein gesamteuropäisches Ziel und auch Österreich profitiere von Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen.
Ein Experte des Verteidigungsministeriums betonte, dass die Federführung hinsichtlich des Instruments SAFE beim Finanzministerium liegt. Ziel des Instruments sei es, die Mitgliedstaaten beim Aufbau der Verteidigungsindustrie zu unterstützen. Es gehe um die "Vorbereitung auf eine Verteidigungsbereitschaft, die hoffentlich nie notwendig sein" werde, so der Experte.
Es müsse in Sicherheit investiert werden, betonte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und verwies dabei auf den Schutz der kritischen Infrastruktur wie Wasser- und Stromversorgung. Christoph Thoma (ÖVP/V) sagte, dass man mit dem Instrument SAFE "am richtigen Weg" sei und erkundigte sich, nach den damit verbundenen Chancen für die österreichische Verteidigungsindustrie. Der Experte des Verteidigungsministeriums sagte, dass das Instrument zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zum Wachstum österreichischer Firmen beitragen könne.
Österreich müsse im Hinblick auf seine Neutralität besonders sensibel und wachsam sein, betonte Stefan Schennach (SPÖ/W). Er kritisierte zudem, dass die Entscheidung über das Instrument SAFE "am EU-Parlament vorbei gegangen" sei und damit keine parlamentarische Grundlage habe.
Diese Kritik teilte Michael Bernard (FPÖ/N). Das Eilverfahren ohne Einbindung des Europäischen Parlaments untergrabe die parlamentarische Kontrolle. Gemeinsame Beschaffung sei aus Sicht der FPÖ zudem nicht mit der Neutralität Österreichs vereinbar, so Bernard. Zum Thema Neutralität sagte der Experte des Verteidigungsministeriums, dass bei Verhandlungen auf europäischer Ebene die militärische Neutralität Österreichs stets betont und in den Dokumenten vermerkt werde.
Bernard sprach auch die sogenannte "Ausweichklausel" an. Diese könnte es ermöglichen, für Verteidigungsinvestitionen gemachte Schulden aus den Maastricht-Kriterien herauszurechnen. Die Expertin des Finanzministeriums sagte dazu, dass noch nicht entschieden sei, ob Österreich von der Ausweichklausel Gebrauch machen werde. Es sei davon auszugehen, dass ein EU-Defizitverfahren gegen Österreich eröffnet werde.
Marco Schreuder (Grüne/W) ging auf das Thema Korruptionsvermeidung ein und meinte, dass sich besonders im Bereich der militärischen Ausgaben "oft Interessen verzahnen" würden. Die Expertin des Finanzministeriums verwies unter anderem auf "enorm starke Berichtspflichten" bei Darlehen aus dem Instrument SAFE und betonte, dass auch von einer Prüfung der Beschaffungsvorgänge durch den Europäischen Rechnungshof auszugehen sei.
Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) wollte wissen,
ob sich Österreich an gemeinsamen Beschaffungen beteiligen könne,
auch wenn es kein Darlehen aus dem Instrument SAFE in Anspruch nehme. Dies sei
möglich, so die Expertin des Finanzministeriums.
Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel sicherstellen
Thema im Ausschuss war auch der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Critical Medicines Act (CMA). Mit diesem soll die Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln in der EU gestärkt und Abhängigkeiten von Lieferanten reduziert werden. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, bereits bestehende Maßnahmen zu ergänzen und ein gesundheits- und industriepolitisches Instrumentarium bereitzustellen, um Schwachstellen in den Lieferketten für kritische Arzneimittel zu verringern. Zu den zentralen Bestimmungen des Vorschlags zählt unter anderem die Auslobung strategischer Projekte. Bei der öffentlichen Beschaffung von kritischen Arzneimitteln soll außerdem das erweiterte Bestbieterprinzip angewendet werden, bei dem neben dem Preis auch andere Kriterien berücksichtigt werden können.
Diese Ziele sind laut Gesundheitsministerium zu begrüßen, da die nachhaltige Eindämmung von Arzneimittelengpässen und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung nur auf EU-Ebene wirksam erfolgen könne. Gleichzeitig sieht das Ministerium im vorgeschlagenen Rechtsakt noch "große Schwächen". Denn es würden die zentralen Finanzierungsinstrumente fehlen und es gebe Doppelgleisigkeiten mit bereits bestehenden europäischen Kriseninstrumenten.
Die Grundlage des Vorschlags sei gut, sagte Sandra Jäckel (FPÖ/V). Die Erfahrung hätte jedoch gezeigt, dass derartige Maßnahmen "leicht missbraucht" werden könnten. Sie wollte wissen, ob die Verordnung vorsehe, dass die EU Zugriff auf Medikamentenlager in Österreich haben werde.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) nannte das Vorhaben "unterstützenswert" und betonte, dass es sehr wichtig gewesen sei, die Penicillin-Produktion in Österreich zu halten. Im Hinblick auf den Verordnungsvorschlag unterstrich sie, dass bei der Schaffung neuer Gremien, Doppelgleisigkeiten mit bereits bestehenden Einrichtungen vermieden werden sollen.
Auch Claudia Arpa (SPÖ/K) begrüßte die Initiative und die damit verbundene Stärkung des Industriestandorts. Zudem warf sie die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten auf.
Marco Schreuder (Grüne/W) fragte, wie laut Verordnungsvorschlag in der Praxis vorgegangen werde, sollte ein Land Probleme bei der Verfügbarkeit eines kritischen Arzneimittels feststellen.
Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) verwies darauf, dass Österreich bereits begonnen habe Medikamentenlager einzurichten. Sie fragte nach der Einordnung der nationalen Vorbereitung in die EU-Bestimmungen.
Ein Experte des Gesundheitsministeriums legte dar, dass die vorgeschlagene Verordnung keine Medikamentenlager vorsehe - dies gelte bei einigen Mitgliedstaaten als Kritikpunkt. Der Verordnungsvorschlag ziele auf präventives Handeln ab und enthalte demnach keinen Plan für das Vorgehen im Krisenfall. Es würden mit anderen Initiativen wie beispielsweise der "EU-Strategie der Bereitschaftsunion" ("EU Preparedness Union Strategy") Schritte für eine bessere Vorbereitung auf zukünftige Krisen und Bedrohungen gesetzt werden, so der Experte. Hinsichtlich der Diversifizierung der Lieferketten gelte es jene Bereiche zu adressieren, in denen es besondere Schwierigkeiten gebe - eine Lieferkette müsse von "Anfang bis Ende gedacht werden".
Skepsis gegenüber Verordnungsvorschlag zum Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union (EU), um die Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Die EU-Kommission schlägt nun Anpassungen vor, um dieses Instrument verstärkt auf aktuelle geopolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen auszurichten. Dazu veröffentlichte die Kommission am 1. April einen Verordnungsvorschlag. Der EU-Ausschuss des Bundesrats diskutierte den Vorschlag, wobei die Skepsis deutlich überwog. Seitens des Sozialministeriums hieß es dazu, dass die Neuausrichtung der Ziele des Fonds vor allem im Interesse der östlichen EU-Mitgliedstaaten sei. Österreich sehe keinen Anlass, seine bereits festgelegten Schwerpunkte zu ändern.
ESF+ soll stärker an Interessen östlicher Mitgliedstaaten ausgerichtet werden
In einem ersten Statement führte die Expertin des Sozialministeriums aus, dass der Verordnungsvorschlag darauf abziele, den Sozialfonds um zwei neue Schwerpunkte zu ergänzen. Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sollen dazu innerhalb der laufenden Programme 2021-2027 auf neue Prioritäten umgeschichtet werden. Zum einen gehe es um die zielgerichtete Unterstützung der Verteidigungsindustrie und Unterstützung der strategischen Autonomie, zum anderen um Maßnahmen, um die Dekarbonisierung und Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Für eine solche Neuausrichtung der Programme der Mitgliedstaaten sind Anreize in Form erhöhter Kofinanzierungen und Vorfinanzierungen geplant. Ein besonderer Fokus solle dabei auf der Unterstützung östlicher EU-Mitgliedstaaten liegen.
Der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Bernard fragte, was der Verordnungsvorschlag für die Mittel des Fonds bedeuten würde, und welche Änderungen sich finanziell für Österreich sowie für die östlichen EU-Mitgliedsstaaten ergeben würden.
Stefan Schennach (SPÖ/W) zeigte sich kritisch gegenüber einer Neuausrichtung des Sozialfonds, der ein "Herzstück" der EU-Kohäsionspolitik sei, und dabei aus gutem Grund den Schwerpunkt auf Soziales gelegt habe. Eine Umschichtung der Mittel, die Abstriche bei der Sozialpolitik bedeuten würde, lehne er grundsätzlich. Das wäre aus seiner Sicht ein enormer Rückschritt in der europäischen Kohäsionspolitik. Er sehe auch einen gewaltigen Verwaltungsaufwand auf die Mitgliedstaaten zukommen.
Dieser Kritik schloss sich der Wiener Bundesrat der Grünen, Marco Schreuder, an. Auch er sah in der "Überfrachtung" des Fonds mit Aufgaben, die nicht seinem ursprünglichen Ziel entsprechen, die Gefahr, dass der ursprüngliche Zweck verloren gehe. Er verstehe, dass man seitens der Kommission den Fonds heranziehen wolle, um den Vorwurf, die EU reagiere zu langsam auf neue Herausforderungen, zu entkräften. Grundsätzlich sei er aber der Ansicht, dass es sinnvoller wäre, wenn die EU neue Finanzinstrumente einrichten würde, um neue Schwerpunkte umzusetzen.
Die Wiener NEOS-Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik meinte ebenfalls, es sei wichtig, dass Umschichtungen des Fonds nicht auf Kosten des Bereiches Soziales gehen. Sie wollte wissen, wie Österreich den neuen EU-Vorschlag nützen könne, um etwa Dekarbonisierung und grüne Wirtschaft zu fördern.
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) erkundigte sich nach der Sicht der anderen Mitgliedstaaten auf den Vorschlag. Er verstehe, dass die östlichen EU-Mitglieder sich bisher bei der Zuteilung von Mittel aus dem ESF eher im Nachteil gesehen hätten. Allerdings sehe auch er es durchaus kritisch, wenn der Fonds nun für neue Zwecke herangezogen werden solle.
Sozialministerium: Österreich will seine Programme wie geplant umsetzen
Die Expertin des Sozialministeriums teilte Bundesrat Bernard mit, dass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden sollen. Vielmehr sei an eine Umschichtung der bestehenden ESF+-Zuteilungen gedacht. Die vorgeschlagene Neuausrichtung berücksichtige vor allem die Interessen der östlichen EU-Mitgliedstaaten mit Grenzregionen zu Belarus, Russland und der Ukraine. Für sie solle es seitens der EU auch spezielle Anreize für eine Neuausrichtung geben, etwa höhere Vorfinanzierungen bzw. volle EU-Finanzierungen von Projekten. Der Vorschlag spiegle daher stark die Interessen dieser EU-Länder wieder, meinte die Expertin gegenüber Bundesrat Tiefnig.
Die von den Bundesräten Schennach und Schreuder geäußerte Skepsis und die Kritik an einer Überfrachtung des Fonds könne sie aus Sicht des Ressorts durchaus nachvollziehen, so die Expertin. Man habe sich den Verordnungsvorschlag genau angesehen und stehe auf dem Standpunkt, dass Österreich bereits einen sehr gut überlegten Weg für den Einsatz der Mittel eingeschlagen habe. Eine Unterstützung der gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen sei dabei nicht im Visier gewesen, sondern die Mittel des EU-Sozialfonds sollen für Bereiche wie Armutsbekämpfung und Qualifizierung eingesetzt werden.
Eine Neuausrichtung der vereinbarten Programme würde zudem umfassende innerstaatliche Verhandlungen mit Ministerien und Bundesländern erfordern, deren zugeteilte ESF-Mittel bereits verplant und in Umsetzung seien. Man wolle die Programme daher so weiterführen, wie mit den Bundesländern vereinbart worden sei. Man sei auch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Neuausrichtung einen hohen Verwaltungsaufwand für die Behörden nach sich ziehen und die Umsetzung insgesamt verlangsamen würde, sagte die Expertin des Ministeriums. Allerdings seien an Österreich bisher keine Erwartungen herangetragen worden, etwas an seinen Programmen zu ändern. Die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Dekarbonisierung und grünen Transformation sei in der österreichischen Programmumsetzung bereits vorgesehen, sagte die Expertin in Richtung von Bundesrätin Sumah-Vospernik.