IV-193 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 8. Oktober 2025
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 8. Oktober 2025
1.) Wahl einer/eines 1. Schriftführerin/Schriftführers
2.) COM(2025) 137 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse
3.) COM(2025) 280 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Wasserresilienzstrategie
Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags vom 18. September 2025.
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:
Herr DI Rudolf Schmid (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft)
Herr DI Ernst Überreiter (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft)
Frau Dr.in Adriane Kaufmann, LL.M. (WKÖ)
Die Ausschussvorsitzende-Stellvertreterin Claudia Arpa berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:
· Vorschlag für einen Beschluss über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
· Teile des "vierten Omnibus-Vereinfachungspakets"
· Vorschlag für eine Verordnung über das Katastrophenschutzverfahren der Union
Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
· einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
· gemeinsame Länderstellungnahme sowie eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtages zur Mitteilung der Europäischen Kommission "Europäische Wasserresilienzstrategie" (TOP 3 in dieser Sitzung)
EU-Vorschlag zur Unterstützung des europäischen Weinsektors: Verordnungsentwurf sieht neue Begrifflichkeiten für entalkoholisierte Weine und QR-Codes auf Etiketten vor
Mit einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Unterstützung des europäischen Weinsektors befasste sich der EU-Ausschuss des Bundesrats. Der Vorschlag beruhe auf Empfehlungen der eigens eingerichteten "High-Level-Group Wein" und sieht unter anderem neue Begrifflichkeiten für entalkoholisierte Weine vor. Zudem sollen QR-Codes auf den Etikettierungen ermöglicht werden, um Angaben digital auszuweisen. Das Europäische Parlament plant noch in diesem Monat seine Verhandlungsposition zu diesem Verordnungsvorschlag vorzulegen. Es wird erwartet, dass das Reformpaket mit Ende des Jahres in Kraft treten könnte.
Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, dass man sich aktiv in die Beratungen der High-Level-Group (HLG) und in die Beratungen zum Verordnungsvorschlag eingebracht habe. Im Vorschlag der Kommission würden sich jedoch einige "zentrale Empfehlungen" der HLG nicht wiederfinden. So würden darin laut Landwirtschaftsministerium EU-finanzierte Marktentlastungen, Budgetflexibilisierung, Risikomanagement sowie Vereinfachungen in der Absatzförderung fehlen. Ein im Ausschuss anwesender Experte des Landwirtschaftsministeriums legte dar, dass es sich bei dem Verordnungsvorschlag um ein "technisches Papier" handle, das Bestimmungen im Weinrecht neu fasse und einige hilfreiche Punkte für Österreich enthalte.
Steigende Nachfrage nach alkoholfreien Weinen, Rückgang beim Rotwein
Der Verordnungsentwurf sehe laut dem Experten beispielsweise vor, die Frist für die Wiederanpflanzung einer gerodeten Weinbaufläche zu verlängern. Dies sei insbesondere für den rückläufigen Rotweinbereich sinnvoll, denn Winzerinnen und Winzer werde damit mehr Zeit gegeben, um zu überlegen, ob sie wieder auspflanzen. Der Verordnungsvorschlag enthält außerdem Änderungen der Etikettierungsvorschriften, um die Herstellung von Weinerzeugnissen mit einem niedrigeren Alkoholgehalt zu erleichtern. Derzeit seien die Bezeichnungen für entalkoholisierte Weine "sehr sperrig", was das Marketing dieser Erzeugnisse erschwere, betonte der Experte. Man setze daher auf neue Begrifflichkeiten. Auch alkoholfreie Varianten aromatisierter Weine, beispielsweise Wermut, seien davon umfasst. Darüber hinaus sehe der Verordnungsvorschlag auch einige Verbesserungen im Förderschema vor, die man nutzen werde, so der Experte.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte alle Maßnahmen, die für Weinbäuer:innen hilfreich sein. Der Weinsektor sei eine wichtige Sparte, so Eder-Gitschthaler und erkundigte sich nach dem Anteil der alkoholfreien Weine in Österreich. Nach Auskunft der Handelsketten betrage der Anteil des entalkoholisierten Weins rund 1 bis 1,5 % des Gesamtmarktes, so der Experte. Dieser Bereich sei jedoch "stark steigend", insbesondere bei Schaumwein.
Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) fragte nach den Auswirkungen der Zoll-Politik von US-Präsident Donald Trump auf den Export von Wein. Der Einfuhrzoll auf Wein in die USA betrage derzeit 15 % und betreffe rund 8 % des Weinexports, sagte der Experte. Österreichs Hauptabsatzmarkt sei Deutschland, doch dieser Markt werde nun zunehmend umkämpfter. Denn aufgrund der US-Zölle würden nun auch andere weinproduzierende Länder verstärkt versuchen, den deutschen Markt anzusprechen, so der Experte.
Von Bernadette Kerschler (SPÖ/St) auf den Absatz von Weißwein angesprochen, antwortete der Experte, dass dieser in Österreich derzeit stabil, eine Steigerung allerdings nicht zu erwarten sei. Bei Rotwein gebe es in Österreich einen Konsumrückgang von 10 bis 15 %. Auch in anderen Ländern sinke die Nachfrage, dies sei unter anderem auf den Klimawandel zurückzuführen. Da es wärmer werde, werde weniger Rotwein getrunken. Zudem hätten sich die Kundenwünsche verändert. Rotweine mit 15 % Alkoholgehalt würden nicht mehr nachgefragt werden, so der Experte.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ging darauf ein, dass Österreich es geschafft habe, bei der Weinproduktion in das Spitzenfeld aufzusteigen. Er sah kritisch, dass Förderungen bewirken könnten, dass Investitionen nur noch bei vorhandener Förderung erfolgen und sprach sich dafür aus "nicht alles zu Tode zu regulieren". Zum Thema Förderungen sagte der Experte, dass man sich dafür einsetze, dass der vorhandene Fördertopf bestmöglich genutzt werde. Jeder Betrieb könne selbst entscheiden, ob er eine Förderung in Anspruch nehmen wolle.
Michael Bernard (FPÖ/N) erkundigte sich nach der Menge an vernichteten Trauben. Die sogenannte Grünernte werde in Österreich nicht angewandt, da diese für Österreich als nicht sinnvoll gelte, sagte der Experte. Eine Krisendestillation, um Weinüberschüsse abzubauen, indem der Wein beispielsweise zu Industriealkohol verarbeitet wird, sei in Österreich nur einmal angewandt geworden. Dies sei während der Coronazeit gewesen, derzeit werde die Maßnahme in Österreich nicht genutzt.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) betonte, dass ein alkoholfreies Weinangebot positiv sei, da es in Österreich rund 350.000 alkoholkranke Menschen gebe. Sie sprach sich für Sortenvielfalt aus und erkundigte sich zudem nach Beispielen für EU-Förderungen für Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels, die laut Verordnungsvorschlag bis zu 80 % gefördert werden können. Weiters wollte Kittl wissen, wie sichergestellt werde, dass Kleinbäuer:innen bei Förderungen nicht benachteiligt werden. Als Beispiele für förderwürdige Investitionsmaßnahmen nannte der Experte Pflanzenschutzmitteltechnologien sowie Sensormodelle im Weinbau, die zur Bekämpfung von Pilzerkrankungen beitragen. Eine Benachteiligung kleiner Betriebe sei nicht zu befürchten, so der Experte, diese würden vielmehr bevorzugt werden, da es Obergrenzen bei Investitionsförderungen gebe, die größere Betriebe viel schneller überschreiten würden. Zur Vielfalt an Weinsorten sagte der Experte, dass sich in diesem Bereich viel getan habe, besonders wichtig seien dabei "PIWI-Sorten", die sogenannten pilzwiderstandsfähigen Rebsorten.
Julia Deutsch (NEOS/W) sprach die elektronische Kennzeichnung der Weine an und wollte wissen, ob diese Kann-Bestimmung auch zur Pflicht werden könnte. Der Weinsektor sei laut diesem Vorschlag der erste Bereich, der künftig für Angaben einen QR-Code am Etikett nutzen könne, um Angaben auf digitalen Wege bereitzustellen, antwortete der Experte. Dies sei im Sinne der Betriebe, da das "Etikett bereits sehr überfrachtet" sei und es ein QR-Code insbesondere auch leichter mache, mehrsprachige Angaben verfügbar zu machen. Diese Möglichkeit werde auch die restliche Lebensmittelbranche sehr interessieren, meinte der Experte.
Europäische Wasserresilienzstrategie: Keine Einigkeit bezüglich einer gemeinsamen Mitteilung an die Kommission
Im zweiten Teil des EU-Ausschuss des Bundesrats stand die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Wasserresilienzstrategie (EWRS) im Fokus der Beratungen. Österreich unterstützt das strategische Ziel eines sorgsamen, zukunftsfähigen Umgangs mit den Wasserressourcen, warnt jedoch vor pauschalen Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten.
In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesländer wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die bereits bestehenden Regelungen im Wasserbereich eine solide und ausreichende Grundlage darstellen würden. Nachdem die klare Notwendigkeit nach Bürokratieabbau bestehe, sollten diese Regelungen nur durch allenfalls erforderliche, gezielte Anpassungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Außerdem wird keine Verletzung der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit festgestellt. Auch in einer vom Land Oberösterreich dazu vorliegenden Stellungnahme wird zwar kein Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip gesehen, aber dennoch betont, dass darauf aufbauende Maßnahmen und Rechtsakte die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen dürfen.
Diese Einschätzung wurde auch von Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) geteilt, der dazu einen Antrag auf Stellungnahme einbrachte. Bei der Abstimmung wurde der Antrag jedoch nur von seiner Fraktion unterstützt und blieb somit in der Minderheit. Darin setzt er sich im Konkreten dafür ein, dass Entscheidungen über die Nutzung und Bereitstellung nationaler Wasserressourcen weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden verbleiben sollen. Die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen dürfe nicht untergraben werden.
Neue Strategie der EU zum Schutz der Wasserressourcen
Die Europäische Wasserresilienzstrategie fokussiert sich auf drei Hauptziele. Diese umfassen den Schutz und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, die Förderung einer "wassersmarten" Wirtschaft und die Sicherung von sauberem und bezahlbarem Wasser für alle. Die Finanzierung von Projekten soll durch ein neues Wasserprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie durch gezielte EU-Investitionen in Höhe von jährlich rund 15 Mrd. € unterstützt werden. Ab Ende 2025 sind alle zwei Jahre Tagungen im Rahmen eines neuen Wasserresilienz-Forums vorgesehen. Die Annahme der Strategie bzw. daraus abzuleitende Schlussfolgerungen ist - unter dem dänischem Ratsvorsitz - im Rahmen des Umweltrats am 21. Oktober 2025 vorgesehen.
Hoheit über nationale Wasserressourcen muss erhalten werden
Statt einer bindenden Stellungnahme sollten sich die Mitglieder des Ausschusses auf eine gemeinsame Mitteilung einigen, schlug Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) vor. Diese könnte bei der nächsten Sitzung eingebracht werden.
Dieser Meinung schloss sich auch Bundesrat Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) an. Es sei dem großen Einsatz von Gemeinden, Verbänden und NGO zu verdanken, dass nun diese europäische Strategie vorliege, hob er hervor. Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels sei es immer dringender, eine nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Obwohl Österreich im europäischen Vergleich recht gut dastehe, würden in einzelnen Regionen schon Probleme mit dem Grundwasser auftreten. Sein Fraktionskollege Manfred Mertel (SPÖ/K) sprach die Frage der Finanzierung von Wasserprojekten an.
Elisabeth Kittel (Grüne/W) begrüßte die Strategie, die ein zentrales Element des Green Deal darstelle. In Zusammenhang mit einem nachhaltigen Wassermanagement stünde auch die Versiegelungsproblematik, gab sie zu bedenken. So würde etwa in Österreich jährlich die Fläche des Wörthersees zubetoniert. Anzustreben sei aus ihrer Sicht eine Netto-Null-Bodenverbrauchs-Strategie. Verbieten sollte man ihrer Meinung nach auch die sogenannten Ewigkeitschemikalien (PFAS), die man immer häufiger im Wasser nachweisen könne.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) hielt an seinem Antrag auf Stellungnahme fest, da eine Mitteilung "zahnlos" sei und nur in den Schubladen in Brüssel verschwinden würde. Die Stellungnahme des Landes Oberösterreich sei sehr vorausschauend, da die europäische Kommission dazu neige, ihre Rechtsbefugnisse immer weiter auszuweiten.
Trinkwasserversorgung ist in Österreich sichergestellt
Von den im Ausschuss
anwesenden Expert:innen wurde bestätigt, dass es bereits eine solides
Wasser-Regelwerk in der EU gebe und neue Rechtsakte in diesem Bereich vermieden
werden sollen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Strategie der Kommission
handle, seien auch keine Gesetzesänderungen in Österreich
erforderlich. Der Experte des Ministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
begrüßte grundsätzlich die Entwicklung einer integrierten
Wasserpolitik in der EU. Aufgrund des Klimawandels sei man zunehmend gefordert,
den Wasserkreislauf besser zu schützen, die Ressource Wasser effizienter
zu nutzen und allen Menschen den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Wasser zu
ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sei zu betonen, dass die volle
staatliche Souveränität in der Wasserversorgung gewahrt und private
Zugriffe auf den Wassersektor unterbunden werden müssen, lautet die
Position des Ressorts. Grundsätzlich habe eine Analyse der
österreichischen Situation ergeben, dass die Trinkwasserversorgung
sichergestellt sei, führte der Experte weiter aus. In Gebieten, wo es Probleme
gebe, müssten Maßnahmen gesetzt werden, um für die Zukunft
gewappnet zu sein. Auch die Vertreterin der Wirtschaftskammer
Österreich konnte der Strategie einiges abgewinnen, da das Thema
Wasser grenzüberschreitend sei und sich auch die Verbrauchsmengen in den
letzten Jahrzehnten stark verändert hätten. Auf diese
Herausforderungen müsse reagiert werden. Sie betonte aber auch, dass keine
zusätzlichen rechtlichen Maßnahmen erforderlich seien. Was die PFAS
betrifft, so sei es natürlich immer möglich, über Verbote
nachzudenken. Allerdings seien diese Schadstoffe fast überall enthalten.
Besser wäre es wohl, über langsame und schrittweise Substituierung
von Produkten nachzudenken. Sie informierte noch darüber, dass eine neue
Initiative, nämlich die Einrichtung eines Wasserentnahmeregisters geplant
sei. Dadurch könnte die Planbarkeit verbessert werden, urteilte sie.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM (2025) 280 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Wasserresilienzstrategie (26045/EU XXVIII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 8. Oktober 2025
Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2025 die Mitteilung „Europäische Wasserresilienzstrategie“ (COM(2025) 280 final) vorgelegt. Darin werden weitreichende Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, zur Förderung intelligenter Wassernutzung und zur Sicherstellung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser angekündigt.
Der Oberösterreichische Landtag hat im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung festgehalten, dass die Mitteilung zwar nicht gegen die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verstößt, jedoch ausdrücklich betont werden muss, dass künftige Maßnahmen und Rechtsakte die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben dürfen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen von weiteren Beratungen zur Europäischen Wasserresilienzstrategie unmissverständlich festgeschrieben wird, dass die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben wird und Entscheidungen über die Nutzung und Bereitstellung nationaler Wasserressourcen weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden verbleiben.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.