IV-194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 21. Oktober 2025

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 21. Oktober 2025

Tagesordnung

1.)    Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2024 (37503/EU XXVIII.GP)

 

2.)    COM(2025) 280 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Wasserresilienzstrategie

(26045/EU XXVIII.GP)

 

Hingewiesen wird auf die gemeinsame Länderstellungnahme vom 31. Juli 2025 und die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtages vom 18. September 2025.

 


 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expert:innen zur Verfügung:

Mag.a Helga Berger (österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof)

Dr.in Silvia Janik (Kabinettschefin, Europäischer Rechnungshof)

Herr DI Ernst Überreiter (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft)

Frau Dr.in Adriane Kaufmann, LL.M. (WKÖ)

Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz des Euro vor Geldfälschung für den Zeitraum 2027-2034 (Programm „Pericles V“) Teile des "vierten Omnibus-Vereinfachungspakets"

·         Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Instruments "Europa in der Welt"

·         Von Seiten der Länder sind keine Stellungnahmen eingegangen.


 

Fehlerquote bei EU-Ausgaben gesunken, aber zu hoch: Aussprache mit Helga Berger im EU-Ausschuss des Bundesrats

Mit dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2024 befasste sich der EU-Ausschuss des Bundesrats. Helga Berger, die österreichische Vertreterin im Europäischen Rechnungshof (EuRH), legte den Ausschussmitgliedern in einer Aussprache die Kernaussagen des Berichts dar. Sie sagte, dass die fehlerhaften Ausgaben aus dem EU-Haushalt 2024 zurückgegangen, aber nach wie vor zu hoch seien. Weiters wies sie auf den bisher höchsten Schuldenstand der EU hin, der den Handlungsspielraum für künftige Budgets kleiner mache. Sorge bereite außerdem die nach wie vor sehr geringe Ausschöpfungsquote bei EU-Mitteln. Dies bedeute, dass es zu lange dauere, bis Mittel dorthin gelangen, wo sie verplant wurden.

Prüfurteil zu Ausgaben erneut negativ

Der EuRH gab, wie auch schon in den Jahren davor, ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU für 2024 ab. Die Einnahmen erfolgten 2024 recht- und ordnungsgemäß. Bei den Ausgaben sank die Fehlerquote im Vorjahr auf 3,6 % (2023: 5,6 %; 2022: 4,2 %). Damit konnte der negative Trend gestoppt werden, sagte Helga Berger. Die höchste Fehlerquote lag mit 5,7 % (gegenüber 9,3 % in 2023 und 6,4 % in 2022) im Bereich Kohäsion.

Da die Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben (Zahlungen auf Basis von Erstattungen) weiterhin hoch (5,2 %) und deren Anteil an den Gesamtausgaben (68,9 %) groß ist, gab der EuRH zu den Ausgaben ein negatives Prüfungsurteil ab. Damit erfolgte bei den Ausgaben zum sechsten Mal in Folge ein negatives Prüfungsurteil. Als häufigste Ursachen von Fehlern im Bereich Ausgaben nennt der EuRH Zahlungen für nicht förderfähige Kosten, Projekte oder Begünstigte sowie Fehler aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften für öffentliche Vergabeverfahren und Beihilfen.

19 mutmaßliche betrugsrelevante Sachverhalte festgestellt

Identifizierte Fehler seien nicht zwangsläufig verschwendete Mittel, da die betroffenen Projekte dennoch positive Wirkung entfalten könnten, so Berger. Doch in manchen Fällen stellt der EuRH auch betrugsrelevante Sachverhalte fest und leitet diese an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bzw. an die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) weiter. 2024 wurden 812 Vorgänge im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung untersucht. 19 Fälle (2023: 20) mutmaßlichen Betrugs wurden an OLAF bzw. EPPO übermittelt.

Für die geprüfte Aufbau- und Resilienzfazilität gab der EuRH wieder nur ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, weil bei Zahlungen nicht alle Bedingungen erfüllt waren und bei Prüfungen Schwachstellen in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten festgestellt wurden.

Österreich im EuRH-Bericht 2024

In Österreich wurden Stichproben in den Bereichen "Binnenmarkt, Innovation und Digitales" ("Wettbewerb"), "Zusammenhalt, Resilienz und Werte" ("Kohäsion") und "natürliche Ressourcen und Umwelt" ("Landwirtschaft") geprüft. In allen geprüften Bereichen stellte der EuRH Fehler fest. Bei der Ausschöpfung der Mittel aus dem europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Periode 2014-2020 lag Österreich mit 96 % knapp unter dem EU-Durchschnitt (97 %). Die Ausschöpfung für die laufende Periode 2021-2027 für die von den Mitgliedsstaaten zu verwaltenden Mittel ist weiterhin niedrig. Österreich liegt mit 9,1 % über dem EU-Durchschnitt (7,0 %).

Vermeidung von Fehlern und Ausblick in die Zukunft

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und Manfred Mertel (SPÖ/K) erkundigten sich nach Bergers Einschätzung, wie sich die Fehlerquote bei den Ausgaben weiter entwickeln werde. Berger sagte, dass am Ende einer mehrjährigen EU-Finanzperiode erhöhter Absorptionsdruck der Mittel bestehe und dies erfahrungsgemäß zu mehr Fehlern führe. Dies sei zuletzt unter anderem mit der Covid-Pandemie zusammengefallen und habe zu hohen Fehlerquoten in den letzten Jahren geführt.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) fragte, wie hoch die Summe sei, die aufgrund entdeckter Fehler zurückbezahlt werden müsse. Die Höhe der Rückzahlungen sei sehr klein, im Mittelpunkt stehe jedoch immer der Lerneffekt, was in Zukunft besser gemacht werden könne, antwortete Berger. Als Chance nannte sie die Digitalisierung, denn oft führe mangelnde Sachkenntnis zu Fehlern. Daher brauche es Beratung, um Fehler zu vermeiden, so Berger.

Von Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) auf die Zukunft der Kohäsionspolitik angesprochen, ging Berger darauf ein, dass die Europäische Kommission für die neue Periode 2028–2034 als neuen Zugang vorgeschlagen habe, Gelder "performance-basiert" auszuzahlen. Demnach stehe der jeweilige Projektfortschritt im Mittelpunkt. Der EuRH sehe diesen Zugang "sehr kritisch". Denn dieser Ansatz eigne sich beispielsweise nicht als Kriseninstrument, so Berger.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) kritisierte die Schuldenaufnahme der Europäischen Union und fragte Berger diesbezüglich nach ihrer Einschätzung. Das Thema Haushaltsführung und Finanzmanagement sei als eines der Schwerpunktthemen des aktuellen EuRH-Berichts ausgewählt worden, da es bei den Schulden einen Rekordwert gebe, antwortete Berger. Es sei Aufgabe des EuRH nachhaltige Finanzpolitik einzufordern, denn am Ende werde das Geld aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten zurückzuzahlen sein.

Von Manfred Mertel (SPÖ/K) nach den Gläubigern der EU gefragt, antwortete Berger, dass es "weltweit ein extrem großes Interesse" an EU-Bonds gebe.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) erkundigte sich, ob die EU-Mittel für Programme zur Bekämpfung des Hungers in Drittländern tatsächlich an den richtigen Stellen ankommen und ob dies überhaupt überprüft werden könne. Berger wies darauf hin, dass die Drittstaatenförderung ein steigender Ausgabenbereich sei. Prüfungsergebnisse hätten gezeigt, dass Verbesserungen notwendig seien, aber grundsätzlich mit den Geldern sorgsam umgegangen werde, so Berger.

In welcher Höhe Mehreinnahmen durch Zölle auf Stahl zu erwarten seien, fragte Julia Deutsch (NEOS/W). Es gebe dazu noch keine Zahlen, antwortete Berger. Sie führte aus, dass beim Thema Zolleinnahmen der EU die Anstrengungen zur Schließung der "Zolllücke" – insbesondere bei Importen aus China - erhöht werden müsse, da nicht deklarierte Importe einen Einnahmenentgang bedeuten.

Von Elisabeth Kittl (Grüne/W) nach der Transparenz der Ausgaben aus dem EU-Haushalt gefragt, sagte Berger, dass diese je nach Themenbereich variiere. Für die Periode ab 2028 sei "wesentlich mehr Transparenz" vorgesehen, dies sei durchaus im Sinne des EuRH, so Berger.


 

Gemeinsame Mitteilung an die Kommission vom EU-Ausschuss des Bundesrats zum Thema Wasserschutz

Der EU-Ausschuss des Bundesrats widmete sich erneut der europäischen Wasserresilienzstrategie. Nach einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema sprach sich der Ausschuss einstimmig für eine gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen aus. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßen darin die Ziele der Strategie, betonen jedoch, dass bei der Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität respektiert und Privatisierungen im Wassersektor verhindert werden sollen.

Nationale Kompetenz und regionale Lösungen im Mittelpunkt

Im Fokus der Beratungen stand die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Wasserresilienzstrategie (EWRS). Deren drei zentrale Schwerpunkte umfassen den Schutz und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, die Förderung einer "wassersmarten" Wirtschaft sowie die Sicherung von sauberem und bezahlbarem Wasser für alle, erklärte ein Experte des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Die Finanzierung von Projekten soll durch ein neues Wasserprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie durch gezielte EU-Investitionen in Höhe von jährlich rund 15 Mrd. € unterstützt werden. Die Regierungsseite begrüße die Wasserresilienzstrategie, betonte der Experte. Auch eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich sah die Strategie "durchaus positiv". Sie befürwortete grenzüberschreitende Regelungen und sprach sich gegen zusätzliche Rechtsakte aus. Aus ihrer Sicht seien die derzeitigen Regelungen ausreichend.

Der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte sich in seiner letzten Sitzung am 08. Oktober 2025 bereits mit dem Thema befasst. Ein damals von der FPÖ eingebrachter Antrag auf Stellungnahme fand keine Zustimmung. Stattdessen verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses auf eine gemeinsame Mitteilung, die im Zuge dieser Ausschusssitzung eingebracht und beschlossen wurde.

Mitglieder des Ausschusses beschließen gemeinsame Mitteilung

Einstimmig sprach sich der EU-Ausschuss des Bundesrats für die Mitteilung aus. "Wasser ist eine wichtige Ressource", unterstrich Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und verwies dabei auf das Abschmelzen der Gletscher und die landwirtschaftliche Nutzung. Um die Subsidiarität zu wahren und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedstaaten zu halten, brachte er den Antrag auf Mitteilung in der Sitzung ein.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) thematisierte die in der Strategie vorgesehene Steigerung der Wassereffizienz bis 2030 um mindestens 10 % und erkundigte sich nach dem österreichischen Sparpotential. Der Experte des Ministeriums nannte dazu die Beseitigung von Wasserlecken, die Kreislaufführung bei industrieller Nutzung sowie den Einsatz effizienterer Systeme und eine bessere zeitliche Steuerung in der Land- und Forstwirtschaft. Konkrete Vorgaben zur Art der Einsparungen gebe es von der Kommission nicht. Da Österreich bereits einen hohen Anteil an Wiederverwendung von Wasser habe, sprach er sich für die Berücksichtigung der Ausgangsbasis aus. Ebenso wie eine Expertin der Wirtschaftskammer sah er die Mitteilung positiv. In Richtung Bundesrätin Kittl hielt die Expertin fest, dass die Unternehmen betriebswirtschaftlich denken und Potentiale zur Effizienzsteigerung bereits nutzen.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) teilte die vom Land Oberösterreich in einer Stellungnahme geäußerten Bedenken. Darin wird betont, dass Maßnahmen und Rechtsakte, die auf der Strategie basieren, die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen sollen. Außerdem dürfe die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben werden. Die FPÖ stimmte bei der Abstimmung für die Mitteilung, hegte aber Bedenken bezüglich deren Wirksamkeit. Claudia Arpa (SPÖ/K) begrüßte die Unterstützung durch die FPÖ.

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig (ÖVP, SPÖ, FPÖ) angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Bernadette Geieregger, BA, Mag.a Claudia Arpa, Ferdinand Tiefnig, Mag. Stephan Auer-Stüger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend TOP 2: COM (2025) 280 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen- Europäische Wasserresilienzstrategie

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 21. Oktober 2025

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

Wasser ist ein entscheidender und lebenswichtiger Rohstoff; unerlässlich nicht nur für das Leben und die Gesundheit der Menschen, sondern auch von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft, die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel. Die Ressource Wasser muss strikt bewahrt, geschützt und nachhaltig genützt werden. Wasser ist jedoch zunehmenden Gefährdungen ausgesetzt. Die Wasserunsicherheit in Europa ist ein wachsendes Problem, gekennzeichnet durch zunehmende Knappheit, sowie durch Risiken von Übernutzung und höherer Belastung der Gewässer durch Schadstoffe. In diesem Sinne begrüßen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Entscheidung der Kommission, das Thema „Wasserresilienz“ in eine eigene europäische Strategie aufzunehmen und Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um die Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen zu stärken und besser auf die aktuellen wasserbezogenen Herausforderungen in Europa zu reagieren.

Die „Europäische Wasserresilienzstrategie“ zielt darauf ab, den Wasserkreislauf wiederherzustellen und besser zu schützen, einen sauberen und leistbaren Zugang zu Wasser für alle zu gewährleisten sowie eine wassersmarte, kreislauforientierte Wirtschaft zu stärken. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßen die Ziele der Strategie, weisen jedoch darauf hin, dass das bestehende Wasserregelwerk in der EU bereits eine solide Grundlage darstellt, welche nur durch unbedingt erforderliche, gezielte und nicht überschießende Anpassungen weiterentwickelt werden sollte. In diesem Zusammenhang muss auch der bürokratische Aufwand für die Mitgliedstaaten stets so gering wie möglich gehalten werden. Im Bereich der Wasserwirtschaft sollen vor Überlegungen über zusätzliche EU-Rechtsakte die bestehenden dahingehend evaluiert werden, ob Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen und wie die Vorgaben für Mitgliedstaaten und Unternehmen erfüllbar sind.

Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen in Europa sollen auf der Strategie aufbauende Maßnahmen als Basis für regional angepasste und flexible Lösungen für die verschiedene Nutzungen ausgearbeitet und europäische Zielvorgaben- wie beispielsweise die in der Strategie vorgesehene Steigerung der Wassereffizienz bis 2030 um mindestens 10%- bereits umgesetzte Effizienzsteigerungsmaßnahmen und regionale Besonderheiten der Wasserwirtschaft in den jeweiligen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Regionalen Lösungen sollte grundsätzlich Vorzug gegenüber EU-weiten Vorgaben eingeräumt werden. Die Umsetzung der Strategie muss zudem eine breite horizontale Einbindung aller betroffenen Sektoren sicherstellen. Die österreichischen Bundesrätinnen und Bundesräte befürworten den österreichischen Ansatz in Bezug auf die Nutzung von Trinkwasser: im Falle von Nutzungskonflikten ist der Trinkwasserversorgung Vorrang vor allen anderen Nutzungen einzuräumen. Es ist essentiell, dass auch diese Frage in nationaler Kompetenz liegt.

Die Bundesrätinnen und Bundesräte untermauern, dass im Bereich der Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität strikt respektiert und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten bei nationalen Wasserressourcen gewahrt, sowie jegliche Privatisierungstendenzen im Wassersektor unterbunden werden müssen. Regelungen, welche die staatliche Souveränität in der Trinkwasserversorgung einschränken könnten, werden entschieden abgelehnt. In diesem Sinne sind auch die gewährten Ausnahmeregelungen für Wasser im Rahmen der EU-Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU) künftig beizubehalten. Die Bundesrätinnen und Bundesräte unterstützen und teilen die im aktuellen Programm der österreichischen Bundesregierung für 2025-2029 festgeschriebene Zielsetzung, sich entschieden gegen Regelungen einzusetzen, welche die volle staatliche Souveränität in der Trinkwasserversorgung auf nationaler und europäischer Ebene einschränken könnten.

Durch den Klimawandel wird der Bewässerungsbedarf in Zukunft deutlich steigen, insbesondere in Regionen, in denen es keine ausreichenden natürlichen Wasservorkommen gibt. Im Gegensatz zur Notwendigkeit des Ausbaus überregionaler Versorgungsnetze aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von Wasser weisen die Bundesrätinnen und Bundesräte darauf hin, dass im Falle von europäischen Initiativen für den transeuropäischen Transport von Wasser von wasserreicheren zu wasserärmeren Mitgliedstaaten die nationale Entscheidungsbefugnis, ob und wie Wasserressourcen zur Verfügung gestellt werden, weiterhin strikt sichergestellt sein muss.