IV-195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 03. Dezember 2025
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 03. Dezember 2025
1.) COM(2025) 570 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
2.) 14899/25
Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions
2025 Communication on EU enlargement policy
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expertinnen und Experten zur Verfügung:
Frau Mag.a Martina Klenner-Auvillain (Bundeskanzleramt)
Herr Mag. Valentin Wedl (AK)
Frau Dr.in Ulrike Hassmann-Vorbach LL.M. (WKÖ)
Frau Mag.a Lisa Rilasciati M.A.I.S. (WKÖ)
Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:
· Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der „EU-Entwaldungsverordnung“ hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Binnenmarkt- und Zollprogramms für den Zeitraum 2028-2034
· Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen für den Zeitraum 2028-2034
· Von Seiten der Länder sind keine Stellungnahmen eingegangen.
EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen und EU-Erweiterungspolitik
Über die von der Europäischen Kommission vorgelegte Mitteilung zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 und die Mitteilung der Europäischen Kommission zum "Erweiterungspaket 2025" debattierte der EU-Ausschuss des Bundesrats. Die Europäische Kommission sieht für den MFR 2028-2034 ein deutlich höheres Gesamtvolumen von 1,99 Billionen € vor (aktueller MFR: 1,23 Billionen €).
Abgelehnt wurde ein von der FPÖ eingebrachter Antrag auf Stellungnahme, der die Bundesregierung auffordern sollte, keinem mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 zuzustimmen, welcher zu einer Mehrbelastung des österreichischen Steuerzahlers führe – weder durch höhere nationale Beiträge noch durch neue EU-Eigenmittel oder durch zusätzliche gemeinsame finanzielle Haftungen. Für den Antrag stimmte nur die FPÖ.
Verhandlungen über MFR 2028-2034 erst am Anfang
Eine Expertin aus dem Bundeskanzleramt sagte im Ausschuss, dass das vorgeschlagene Volumen des mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034 "deutlich zu hoch" und "inakzeptabel" sei. Österreich werde sich bei den Verhandlungen für Einsparungen sowie für die Beibehaltung des bisher bestehenden Beitragsrabatts für Österreich einsetzen. Positiv hervorzuheben sei die geplante Vereinfachung der Struktur des MFR, die unter anderem mehr Flexibilität ermöglichen solle. Zudem legte die Expertin des Bundeskanzleramts dar, dass die Europäische Kommission die Schaffung "neuer Eigenmittel" vorschlage. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sowie "unternehmensbasierte Eigenmittel" (CORE), gestaffelt für Unternehmen mit einem Umsatz ab 100 Mio. €.
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) halte den Vorschlag der Kommission für den MFR 2028-2034 grundsätzlich für sehr gut, sagte eine Expertin der WKÖ. Positiv hervorzuheben sei, dass der Fonds für Wettbewerbsfähigkeit "ein Herzstück" des MFR bilde. Auch die Vereinfachung von Regeln und die deutliche Aufstockung der Gelder für das Forschungsprogramm Horizon Europe würden "in die richtige Richtung" gehen. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass es im Bereich Kohäsion und Regionalförderung keine Kürzungen geben werde. Außerdem spreche sich die WKÖ in der Diskussion über die "neuen Eigenmittel" gegen eine europaweite Unternehmenssteuer aus, so die Expertin.
Ein Experte der Arbeiterkammer (AK) ging darauf ein, dass Europa vor großen Herausforderungen stehe und Investitionen im großen Ausmaß nötig seien. Aus Sicht der AK sei klar, dass Österreich künftig nicht mehr zahlen könne als bisher. Um die sich auftuende Investitionslücke zu schließen, müsse auf Eigenmittel zurückgegriffen werden – dabei sollte bei Unternehmen, insbesondere der Finanzbranche, angesetzt werden, sagte der AK-Experte. Dringend notwendig sei zudem die Beibehaltung des europäischen Sozialfonds, dieser dürfe "nicht eingeschmolzen" werden.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) führte aus, dass sich die Europäische Union aus seiner Sicht in "keine positive Richtung" entwickeln würde und meinte, dass steigende EU-Beiträge Österreichs der Bevölkerung nicht zu erklären seien. Er brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem er sich gegen einen MFR aussprach, der zu einer "Mehrbelastung" des österreichischen Steuerzahlers führe.
Da die Verhandlungen über den MFR erst am Anfang stünden, sei "ein starres Nein" zum Vorschlag der Kommission nicht zielführend und der FPÖ-Antrag auf Stellungnahme abzulehnen, sagte Claudia Arpa (SPÖ/K). Sie betonte, dass Investitionen in Europa kein Selbstzweck seien, da diese Rückflüsse schaffen würden. Zudem müsse Europa auf Krisen reagieren können, so Arpa. Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) ging auf die Bedeutung der Kohäsionspolitik ein und forderte die Sicherstellung der Berücksichtigung von Interessen der Bundesländer und Städte.
Auch Johanna Miesenberger (ÖVP/O) zeigte sich überzeugt, dass sich im Laufe der Verhandlungen über den MFR "noch einiges bewegen" werde. Sie sah die "massive Erhöhung" der Verwaltungsausgaben als besonders kritisch und warnte im Bereich der Agrarpolitik vor einer Reduzierung der Mittel für die kleinstrukturierte Landwirtschaft, da dies das "Ende der Landwirtschaft, so wie wir sie kennen" bedeuten würde, so Miesenberger. Ihr Fraktionskollege Christoph Thoma (ÖVP/V) begrüßte die im MFR vorgesehene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Zudem betonte er, dass Unternehmen entlastet und nicht noch mehr besteuert werden sollten.
Simone Jagl (Grüne/N) warnte davor, ein Bild von einem "aufgeblähten EU-Haushalt" zu zeichnen, da dies "kurzsichtig, unsolidarisch und verantwortungslos" wäre. Der EU-Haushalt müsse im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung der EU gesehen werden, so Jagl. Sie meinte zudem, dass neue Eigenmittel zu neuen Einnahmen führten. Sollte es diese nicht geben, drohe "der Rotstift" bei EU-Programmen, so Jagl und sprach sich darüber hinaus für klare Vorgaben bei der Mittelverwendung des "Global Europe Funds" aus.
Realistische
Möglichkeit einer EU-Erweiterung:
EU-Beitritt von Montenegro könnte 2028 erfolgen
Im zweiten Teil des Ausschusses behandelten die Bundesräte eine Anfang November von der Europäischen Kommission veröffentlichte Mitteilung zum "Erweiterungspaket 2025". Dieses beurteilt die Fortschritte im EU-Integrationsprozess der sechs Westbalkanstaaten sowie der Türkei, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine. Es attestiert laut Bundeskanzleramt insgesamt "signifikante Fortschritte" und betont die realistische Möglichkeit einer EU-Erweiterung im Laufe der nächsten Jahre. Zwischen den Beitrittskandidaten bestünden jedoch große Unterschiede in Bezug auf Reformfortschritte. Die besten Fortschritte zeige Montenegro. Die Kommission halte daher das Ziel der montenegrinischen Regierung, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2026 abzuschließen, für möglich, wenn das Reformtempo beibehalten werde. Ein EU-Beitritt Montenegros wäre damit im Jahr 2028 möglich, sagte eine Expertin des Bundeskanzleramts im Ausschuss.
"Beispiellose Fortschritte" habe auch Albanien erzielt. Unter der Voraussetzung, dass das Reformtempo beibehalten wird, sei laut Kommission ein Abschluss der Beitrittsverhandlungen daher bis Ende 2027 realistisch. Die Expertin des Bundeskanzleramts betonte im Ausschuss, dass nicht nur die Beitrittskandidaten, sondern auch die Europäische Union "liefern" und auf eine Erweiterung vorbereitet sein müsse. Zudem ging sie darauf ein, dass sich Österreich den Befürwortern der Idee angeschlossen habe, dass es im Bereich der EU-Erweiterungsprozesse möglich sein sollte, Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit zu treffen. Derzeit gebe es 16 Länder, die diese Idee befürworten würden, so die Expertin.
Österreich sei ein Exportland und sichere Rahmenbedingungen seien für Investoren entscheidend – daher befürworte die Wirtschaftskammer eine EU-Erweiterung. Beim Erweiterungsprozess müsse jedoch "Qualität vor Schnelligkeit" gehen, unterstrich eine Expertin der WKÖ.
Auch ein Experte der Arbeiterkammer betonte, dass die Sicherstellung der Qualität wichtig sei. Er ging darauf ein, dass manchen Beitrittskandidaten schon seit langem signalisiert werde, dass ein EU-Beitritt möglich sei, obwohl dieser noch weit entfernt wäre. Statt einem "ewigen Hinauszögern" solle es Prozesse zur Integration in den Binnenmarkt ohne Vollmitgliedschaft geben, meinte der AK-Experte.
Christoph Thoma (ÖVP/V) sprach sich für eine EU-Erweiterung durch die Westbalkanstaaten aus, da diese als Wirtschaftsraum gebraucht würden. Simone Jagl (Grüne/N) befürwortete die Idee, dass es im Rahmen der Beitrittsprozesse die Möglichkeit von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit geben solle. Nikolaus Amhof (FPÖ/W) sagte, dass aus seiner Sicht die Westbalkanstaaten nicht EU-beitrittsreif seien. Claudia Arpa (SPÖ/K) ging darauf ein, dass aus geopolitischer Sicht die Integration der Beitrittskandidaten in die EU wichtig sei und sagte, dass Kandidaten nicht über lange Zeit "immer weiter vertröstet werden sollten". Die Expertin des Bundeskanzleramts meinte, dass es bereits jetzt eine "graduelle Integration" der Westbalkanstaaten gebe und verwies diesbezüglich auf den Westbalkanwachstumsplan.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: COM (2025) 570 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 (029064/EU XXVIII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 3. Dezember 2025
Die Europäische Kommission schlägt mit COM(2025) 570 einen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 mit einem Gesamtvolumen von 1,98 Billionen Euro vor. Dieser würde für die Mitgliedstaaten – und damit unmittelbar für Österreich – erhebliche zusätzliche finanzielle Verpflichtungen bedeuten. Zahlreiche Elemente des Vorschlags führen zu direkten wie indirekten Mehrbelastungen für den österreichischen Steuerzahler.
Damit steigt der Finanzbedarf der EU erheblich. Dies führt nachweislich zu höheren Nettozahlungen Österreichs, wie der Budgetdienst in seiner aktuellen Analyse ausführt.
Die Analyse der Zahlungsströme zeigt über mehrere Jahre einen Netto-Abfluss Österreichs und weist darauf hin, dass eine Budgetausweitung strukturell immer zu höheren Belastungen für Österreich führt, unabhängig von der jeweiligen EU-Förderlogik. (Quelle: Budgetdienst, Zahlungsströme zwischen Österreich und der EU)
Weiters schlägt die Kommission ein weitreichendes Paket neuer EU-Einnahmequellen vor, darunter:
· Eigenmittel aus dem Emissionshandel (ETS)
· CO₂-Grenzausgleich (CBAM)
· Abgabe auf nicht gesammelte E-Abfälle
· „Unternehmensbeitrag für Europa“ (de-facto eine EU-Unternehmensabgabe)
· EU-Tabaksteuer
Darüber hinaus sieht der Vorschlag neue kreditfinanzierte Mechanismen vor, etwa:
„Es wird ein neuer außerordentlicher und befristeter Mechanismus eingerichtet, damit auf die Auswirkungen schwerer Krisen … reagiert werden kann. Mit diesem Mechanismus werden durch EU-Anleihen finanzierte Darlehen an die Mitgliedstaaten … bereitgestellt.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, keinem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 zuzustimmen, der zu einer Mehrbelastung des österreichischen Steuerzahlers führt – weder durch höhere nationale Beiträge noch durch neue EU-Eigenmittel oder durch zusätzliche gemeinsame finanzielle Haftungen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.