IV-198 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 9. April 2026

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 9. April 2026

Tagesordnung

 

1.)    COM(2025) 1025 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

(51474/EU XXVIII.GP)

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme vom 16. März 2026.

 

2.)    COM(2025) 1007 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

(58332/EU XXVIII.GP)

 

3.)    COM(2025) 990 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Temporären Dekarbonisierungsfonds

(58484/EU XXVIII.GP)

 


 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expertinnen und Experten zur Verfügung:

Lukas Tockner (AK)

Franziska Ramharter (WKO)

Dipl.Ing. Claudia Hübsch (WKO)

Mag. Markus Oyrer (WKO)

Mag. Martin Orner (Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport)

Julia Grohs, MSc (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

Maximilian Riedel, LL.M. (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

Clara Anzengruber (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus)

Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:

·         den Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit das Paket "Europäische Netze"

·         den Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen

·         den Vorschlag für eine Verordnung betreffend Vereinfachung der Vorschriften über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika

Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

·         eine einheitliche Länderposition in Ergänzung der Einheitlichen Länderstellungnahmen zum Vorschlag für eine „Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen"

·         eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art 23d Abs. 2 B-VG zum Paket für erschwinglichen Wohnraum.


 

EU-Ausschuss des Bundesrats nimmt zum Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum Stellung

In einer im EU-Ausschuss des Bundesrats mehrheitlich angenommenen Mitteilung an die EU-Gremien begrüßen die Mandatare einerseits, dass sich die EU dem Thema des leistbaren Wohnens mit dem von der Kommission vorgelegten Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum widmet. Andererseits wird jedoch betont, dass die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit jedenfalls zu beachten seien. Die Kompetenz für Wohnbau liege bei den Mitgliedstaaten, da für ein ausreichendes Wohnungsangebot Lösungen für regionale und lokale Probleme gefunden werden müssten, heißt es in der Mitteilung des EU-Ausschusses der Länderkammer.

Zudem standen die EU-Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte sowie ein finanzieller Ausgleichsmechanismus für Exporteure von CO2-intensiven Gütern auf der Tagesordnung.

Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

Aufgrund der in den letzten Jahren EU-weit stark gestiegenen Immobilienpreise und Mieten hat die EU-Kommission (EK) Ende 2025 ihren Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorgelegt. Jährlich würden über 2 Mio. neue Wohnungen benötigt, wobei der Wohnungsmangel zunehmend auch Mittelschichten, junge Menschen und Schlüsselarbeitskräfte betreffe und den sozialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitskräftemobilität gefährde. Konkret geht es um die Steigerung des Wohnangebots, der Mobilisierung von Investitionen, um Soforthilfemaßnahmen sowie um die Unterstützung besonders Betroffener.

In einem von ÖVP und SPÖ vorgelegten und durch die beiden Fraktionen mehrheitlich angenommenen Antrag auf Mitteilung an die EU-Gremien verweist der EU-Ausschuss des Bundesrats auf eine am 16. März 2026 vorgelegte Einheitliche Länderstellungnahme. Diese stelle fest, dass die Schaffung von Wohnraum von wesentlicher Bedeutung, die Wohnungspolitik allerdings keine EU-, sondern primär nationale bzw. regionale und lokale Zuständigkeit sei, die es zu beachten gelte. Nichtsdestotrotz stelle der Plan der EK einen wichtigen Schritt dar, um die großen Herausforderungen im Wohnbereich zu benennen. So müsse die EU eine stärkere Rolle bei der Unterstützung, Koordinierung und Verstärkung nationaler, regionaler und lokaler Anstrengungen spielen – nicht, indem sie diese Anstrengungen selbst übernehme, sondern indem sie gemeinsame Ziele ausrufe und Ressourcen bereitstelle, heißt es im Antrag. Grundsätzlich positiv werden zusätzliche Mittel, insbesondere für den sozialen Wohnbau, sowie die Absicht, touristische Kurzzeitvermietungen einzudämmen, bewertet. Dasselbe gilt für die Förderung von Innovationen und der Kreislaufwirtschaft sowie für die Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken in der Baubranche. Kritisch wird der sogenannte "DAWI-Beschluss" gesehen, der das Ziel habe, das Konzept des sozialen Wohnungsbaus zu klären und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit zu bieten, bezahlbaren Wohnraum schneller und einfacher zu fördern. Durch darin enthaltene Konditionalitäten würde jedoch der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus verhindert. Der EU-Ausschuss schließe sich daher der Forderung der Bundesregierung an, eine Bereichsausnahme für den gemeinnützigen Wohnbau vorzunehmen.

Der Sichtweise des EU-Bundesratsausschusses schlossen sich grundsätzlich die im Ausschuss anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), der Arbeiterkammer (AK) sowie der Wirtschaftskammer (WKO) an. Der Experte des BMWKMS sah viel Übereinstimmung mit der Länderkammer bei den Themen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Vertreterin der WKO ortete grundsätzlich keine Kompetenz der EU beim Thema Wohnen. Der Experte der AK plädierte für neue Regeln zur verpflichtenden Datenweitergabe und Transparenz für Plattformen. Um Lohndumping auf Baustellen zu verhindern, müsse zudem bei einem neuen Rechtsakt für Baudienstleistungen die Entsenderichtlinie weiterhin gelten. Alle drei sahen zudem strengere Regeln zur Kurzzeitvermietung positiv, wobei sich die WKO-Vertreterin dafür aussprach, vorerst die diesbezüglich ab kommenden Mai geltenden neuen Regelungen abzuwarten.

Obwohl die Probleme für leistbares Wohnen in Europa nicht kleinzureden seien, warnte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) vor einem Einmischen in eine "nationalstaatlich gut gelöste Thematik". Es brauche hier keine zusätzlichen legislativen Maßnahmen von Seiten der EU.

Claudia Arpa (SPÖ/K) sprach von einer großen Herausforderung für Europa, weshalb sie eine akkordierte europäische Vorgangsweise für leistbares Wohnen begrüße. Man habe einige Punkte aus der Länderstellungnahme sowie aus der letzten Diskussion zu diesem Thema im Ausschuss in den Antrag aufgenommen.

Die EU solle die "wahren Gründe" der Wohnungsnot bekämpfen – konkret die dafür verantwortliche "Massenzuwanderung" - , betonte Nikolaus Amhof (FPÖ/W). Da der negative Eindruck überwiege und die EU beim Wohnen "die Finger draußen lassen soll", komme es seitens seiner Fraktion zu keiner Zustimmung zum Antrag von ÖVP und SPÖ.

Das sah Elisabeth Kittl (Grüne/W) anders. Um die Besonderheit des österreichischen gemeinnützigen Wohnbaus zu erhalten, sei der vorgelegte Antrag auf Mitteilung "extrem wichtig", so die Grünen-Mandatarin. Es sei positiv, dass die EU beim Thema des leistbaren Wohnens den Handlungsbedarf erkannt habe.

Es gehe darum, den sozialen Wohnbau zu stärken, hielt der Vertreter des Ministeriums gegenüber Julia Deutsch (NEOS/W) fest, die sich dafür interessierte, wie die EU-Pläne nicht nur die Nachfrage sondern auch das Wohnangebot stimulieren könnten.


 

EU-Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte

Ein EU-Vorschlag zielt darauf ab, durch die Anpassung mehrerer Richtlinien die Genehmigung von Energieinfrastrukturprojekten, einschließlich Übertragungs- und Verteilernetzen, Speichern und Ladestationen, sowie Projekte im Bereich erneuerbare Energie zu beschleunigen. Dies sei für die Umsetzung der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Konkret sollen etwa Fristen verkürzt und unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vermieden sowie zusätzliche Flexibilität bei der Anwendung von Umweltvorschriften erreicht werden. Weitere Maßnahmen betreffen laut der Vertreterin des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) im Ausschuss die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses für die Energieinfrastruktur sowie die Einführung eines sogenannten "Facilitators" – einer neutralen Person als Vermittler zwischen Behörden und Projektwerbern.

Das Ziel der Verfahrensbeschleunigung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, von Netzen, Speichern und Ladestationen durch Anpassungen der entsprechenden Richtlinien wird seitens des BMWET positiv beurteilt und unterstützt. Einzelne Bestimmungen bedürften aus österreichischer Sicht jedoch noch Anpassungen. Dies sei insbesondere bei der eingeführten Genehmigungsfiktion – auch stillschweigende Zustimmung genannt - der Fall. Das bedeutet, dass ein Projekt als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert. Zudem setzt sich das BMWET für eine deckungsgleiche Ausgestaltung der Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in den verschiedenen EU-Rechtsmaterien ein, da die derzeitige Überarbeitung der Richtlinien zu Inkonsistenzen und einer Komplexitätssteigerung im Verfahrensrecht führe. Grundsätzlich ortete die Expertin des Energieministeriums noch Diskussionsbedarf auf EU-Ebene zum Kommissionsvorschlag.

Die im Ausschuss anwesende Vertreterin der WKO sprach von einem "wesentlichen Schritt" zur rascheren Umsetzung von Energieprojekten und begrüßte die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Kritisch sah sie die Einführung eines "Facilitators", da dieser das Potential habe, Verfahren zu verzögern.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) sprach, auch in Hinsicht auf die Energiekrise der letzten Wochen, von einem "guten Vorschlag". Der ÖVP-Mandatar vermisste jedoch das Thema Wasserstoff in den Unionsplänen.

Claudia Arpa (SPÖ/K) ortete ein Spannungsfeld zwischen der Beschleunigung von Energieinfrastrukturprojekten und der Einhaltung von ökologischen Standards. Zudem müsse bei allen Maßnahmen der Artenschutz und die Beteiligung der Bevölkerung mitgedacht werden.

Sie sei gegen die Einschränkung von Umweltauflagen und von Einspruchsrechten, hielt die Wiener Bundesrätin der Grünen Elisabeth Kittl fest. Der immer wichtiger werdende Klimaschutz brauche eine intakte Umwelt.

Michael Bernard (FPÖ/N) interessierte sich für die genaue Regelung der stillschweigenden Zustimmung. Dabei gehe es etwa um die Emissionsbeurteilung von Anlagen, was unter anderem für den Lärmschutz wichtig sei, die konkrete Ausgestaltung müsste aber noch durch die nationalen Gesetzgeber festgelegt werden, antwortete ein BMWET-Vertreter. Was die von Bernard angesprochenen Ausbauflächen für Energieprojekte betrifft, sei künftig ein höherer Begründungsaufwand für Ausschlussgebiete geplant, so der Ministeriumsvertreter weiter.

Julia Deutsch (NEOS/W) zeigte sich aufgrund von aktuell langsamen Genehmigungsverfahren über Digitalisierungsmaßnahmen erfreut. Die dafür anfallenden Kosten seien aber noch nicht abschätzbar, erklärte der Experte des BMWET.


 

Finanzieller Ausgleichsmechanismus für Exporteure von CO2-intensiven Gütern

Um mögliche negative Auswirkungen des ab Anfang nächsten Jahres geltenden CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für bestimmte Unternehmen abzufedern, schlagen das Europäische Parlament und der Rat die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsinstruments vor. Mittels des sogenannten Temporären Dekarbonisierungsfonds sollen in den Jahren 2026 und 2027 jene Firmen unterstützt werden, die vom CBAM betroffene Waren in Drittstaaten exportieren.

Auf diesen Exportmärkten treten potenziell EU-Waren, die vom CO2-Preis aus dem EU-Emissionshandelssystem betroffen sind, mit Produkten aus Drittstaaten in Wettbewerb. Diese können sich aufgrund der schrittweise rückläufigen Zuteilung von Gratiszertifikaten in einer nachteiligen Marktsituation befinden. Im Zuge der Überprüfung der EU-Emissionshandelsrichtlinie – ein Vorschlag der Kommission wird bis Juli erwartet – soll ein dauerhafter Mechanismus zur Abgeltung von etwaigen Exportnachteilen für EU-Unternehmen geschaffen werden.

Der CBAM, also der Carbon Border Adjustment Mechanism, sieht ab 2026 finanzielle Verpflichtungen für Importeure von bestimmten CO2-intensiven Gütern vor. Diese müssen für die Waren CO2-Emissions-zertifikate erwerben. Davon betroffen sind etwa Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) gab zu bedenken, dass die europäischen energieintensiven Betriebe in einem harten internationalen Wettbewerb etwa mit China und Indien stehen würden. Es sei daher wichtig, sich in Österreich darüber einig zu sein, den Industriestandort sowie die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze abzusichern.

Auch den Grünen sei es ein Anliegen, die Industriebetriebe in Europa zu erhalten, betonte Simone Jagl (Grüne/N). Dennoch hätten gerade die energieintensiven Branchen 20 Jahre Zeit gehabt, sich etwa auf den Emissionshandel einzustellen. Aus ihrer Sicht sei es gut, dass CO2 einen Preis habe, denn auf lange Sicht müsse es attraktiver werden, Emissionen einzusparen. Kritisch beurteilte sie auch den Namen des Fonds, da er den Eindruck vermittle, dass damit die Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werde. Es müsse zudem aus Sicht von Jagl verhindert werden, dass es zu Doppelförderungen komme.

Es müsse sichergestellt werden, dass CBAM-Einnahmen auch wieder nach Österreich zurückfließen, betonte Werner Gradwohl (FPÖ/St). Außerdem sollte kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen. 

Noch viele offene Fragen und noch keine langfristige Lösung

In Österreich werde die Materie zwischen fünf Ressorts und den Sozialpartnern koordiniert, erläuterte ein Experte des Finanzministeriums, wobei aufgrund der fehlenden Details noch keine abschließende Position festgelegt worden sei. Hintergrund dieser Maßnahme sei das schrittweise Auslaufen der Gratiszertifikate bis 2034 und die Frage, wie eine langfristige Lösung für exportorientierte Wirtschaft aussehen könne. Man warte daher gespannt auf den von der Kommission angekündigten Vorschlag bezüglich der Überprüfung der Emissionshandelsrichtlinie. Der temporäre Fonds, der aus den CBAM-Einnahmen finanziert werde, soll ein Volumen von 600 Mio. € umfassen, wobei nach Einschätzung der Kommission rund 190 Mio. € ausbezahlt werden.

Aus Sicht des Experten der Wirtschaftskammer sei das Volumen des Fonds nicht ausreichend. Letztlich brauche es eine langfristige Lösung für die Exportwirtschaft, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Für die Unternehmen sei es natürlich sehr schwierig, wenn es keine Gratiszertifikate mehr geben wird. Es gebe aber gewisse Signale von Seiten der Kommission, dass der Reduktionspfad abgeschwächt werden könnte. 

Noch viele offene Fragen ortete auch eine Expertin des Landwirtschaftsministeriums. Sie informierte zudem darüber, dass seit der Einführung des EU-Emissionshandels-Systems (EU-ETS) die Emissionen um 27 % zurückgegangen seien. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, hielt sie es für erforderlich, die Gratiszertifikate auslaufen zu lassen.

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde mehrheitlich (ÖVP, SPÖ) angenommen:

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesrätinnen Bernadette Geieregger, BA MSc, Mag.a Claudia Arpa, Kolleginnen und Kollegen

bwtreffend TOP 1: COM (2025) 1025 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 9. April 2026

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

Die Europäische Kommission hat am 16.12.2025 ein Paket für erschwinglichen Wohnraum verabschiedet. Dieses umfasst u. a. die Mitteilung „Plan für erschwinglichen Wohnraum“ sowie die Mitteilung „EU-Strategie für den Wohnungsbau“. Weitere legislative Maßnahmen wurden in den beiden Mitteilungen angekündigt, liegen jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.

Dem EU-Ausschuss des Bundesrates ist es wichtig, frühzeitig mit der Europäischen Kommission in Dialog zu treten – noch bevor weitere Rechtsakte in diesem zentralen Themenfeld vorgestellt werden. Ziel ist es insbesondere, der vorliegenden Einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 16. März 2026 Rechnung zu tragen.

Diese stellt fest, dass die Schaffung von Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger Europas von wesentlicher Bedeutung ist. Wie die EU-Kommission selbst auf Seite 1 der Mitteilung „Plan für erschwinglichen Wohnraum“ feststellt, ist die Wohnungspolitik allerdings keine EU-, sondern primär nationale bzw. regionale und lokale Zuständigkeit, die es zu achten gilt. Ungeachtet dessen wirken sich EU-Rechtsakte und -Maßnahmen auf die Wohnraumschaffung aus.

Im Bereich der Raumordnung sind wegen der unterschiedlichen nationalen bzw. regionalen Gegebenheiten und der einschlägigen verfassungsrechtlichen Vorgaben die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit jedenfalls zu beachten, zumal im Hinblick auf ein ausreichendes Wohnungsangebot auf die regionalen und lokalen Problemlagen maßgeschneiderte Lösungen in einem besonderen Maße erforderlich sind.

Der EU-Ausschuss merkt an, dass der Plan der Europäischen Kommission für erschwinglichen Wohnraum einen wichtigen Schritt darstellt, um die europaweiten großen Herausforderungen im Wohnbereich zu benennen und die Notwendigkeit einer akkordierten Vorgangsweise anzuerkennen. Mit dem Plan reagiert die Europäische Kommission auf die Verschärfung der Wohnraumsituation in vielen Mitgliedstaaten, die mittlerweile als soziale und wirtschaftliche Herausforderung in den EU-Mitgliedstaaten wahrgenommen wird.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates möchte positiv anmerken, dass es erstmals einen eigenen EU-Kommissar gibt, der sich dem Thema widmet, und hebt in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments hervor, der bereits einen Abschlussbericht erstellt hat.

Die Europäische Kommission führt aus, dass die Immobilienpreise seit 2013 EU-weit um über 60 % und die Mieten um rund 20 % gestiegen sind. Die Krise betreffe zunehmend auch Mittelschichten, junge Menschen und Schlüsselarbeitskräfte, so die Kommission in ihrer Mitteilung. Die Leistbarkeit und der Mangel an günstigem Wohnraum ist derzeit ein europaweites Problem.

Die hohen Preise und die Entwicklungen der letzten Jahre am Wohnungsmarkt rufen politisch Verantwortliche europaweit dringend dazu auf, Maßnahmen zu setzen. Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt prinzipiell – auch im Hinblick auf die zu achtende Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit – die Tatsache, dass sich die Europäische Kommission dieser Problematik stellen möchte, einen Plan ausgearbeitet hat und auch Initiativen setzen möchte, die unterstützend greifen sollen, um Wohnen in allen Mitgliedsländern leistbarer zu machen. Der EU-Ausschuss möchte daher insbesondere die Ausführungen der Mitteilung auf Seite 1 und Seite 2 unterstrichen wissen: „Wohnraum fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte. Die EU wird ihren Beitrag leisten, aber nur durch gemeinsames Handeln auf allen Ebenen können wir sicherstellen, dass alle Europäerinnen und Europäer Zugang zu der Art von Wohnraum haben, die sie verdienen.“

Sowie: „Die gemeinsamen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wohnraum in Europa erfordern eine gemeinsame Antwort. Die EU kann und muss eine stärkere Rolle bei der Unterstützung, Koordinierung und Verstärkung nationaler, regionaler und lokaler Anstrengungen spielen – nicht, indem sie diese Anstrengungen ersetzt, sondern indem sie gemeinsame Ziele ausruft und Ressourcen bereitstellt.“

Grundsätzlich positiv wird die Absicht bewertet, touristische Kurzzeitvermietungen einzudämmen. Die ungebremste Zunahme von Kurzzeitvermietungen darf nicht länger ganze Städte lahmlegen. Städte sind nicht bloß Durchgangsstationen für Touristinnen und Touristen, sondern Lebensräume für die Menschen, die dort wohnen. Im Hinblick auf den in der Mitteilung angekündigten EU-Rechtsrahmen zur Kurzzeitvermietung merkt der EU-Ausschuss des Bundesrates jedoch an, dass auf diesem Gebiet bereits eine konkrete EU-Verordnung über kurzfristige Vermietungen besteht, die ab Mai 2026 gelten wird, deren Auswirkung auf den Wohnungsmarkt abgewartet werden soll. Insbesondere auch bei der geplanten Vorgabe von EU-weiten Kriterien für die Definition von Gebieten mit angespannter Wohnungslage wird zu prüfen sein, ob diese den diesbezüglich unterschiedlichen nationalen bzw. regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen können.  Positiv wird auch die Unterstützung von Innovationen in der Baubranche, bei Bauprodukten und der Kreislaufwirtschaft bewertet, ebenso die Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken in der Baubranche. Die Unterstützung der Digitalisierung von Bauverfahren wird positiv bewertet. Wie bei allen Beschleunigungsverfahren muss auch hier darauf Bedacht genommen werden, dass es zu keinem Absenken von Standards u.a. im Umweltbereich kommt. Die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Finanzmitteln, insbesondere für den sozialen Wohnbau, wird seitens des EU-Ausschusses als sehr positiv bewertet.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates erachtet es als notwendig, sich Tendenzen entgegenzustellen, sich in die Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten einzumischen und die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu verletzen, gleichzeitig erachtet er es aber sinnvoll, positive Entwicklungen zu unterstützen und Angebote zur Unterstützung von innerstaatlichen Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Im Zusammenhang mit der Mitteilung wurde der BESCHLUSS (EU) 2025/2630 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2025 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/21/EU („DAWI-Beschluss“) erlassen. Dieser Beschluss hat das Ziel, das Konzept des sozialen Wohnungsbaus zu klären und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit zu bieten, bezahlbaren Wohnraum schneller und einfacher zu fördern. Der DAWI-Beschluss der Europäischen Kommission wird seitens des EU-Ausschusses des Bundesrates kritisch gesehen, da er den Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus verhindert, weil im Annex Konditionalitäten statuiert werden, die mit dem System des gemeinnützigen Wohnbaus nicht vereinbar sind. Seitens der österreichischen Bundesregierung wird daher eine Bereichsausnahme für den gemeinnützigen Wohnbau gefordert. Dieser Forderung schließt sich der EU-Ausschuss des Bundesrates an.