IV-199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. Mai 2026

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 6. Mai 2026

Tagesordnung

 

1.)    COM(2025) 1031 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen

(58481/EU XXVIII.GP)

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 23. April 2026.

 

2.)    COM(2026) 102 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates

(65272/EU XXVIII.GP)

 


 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expertinnen und Experten zur Verfügung:

Dr. Martin Renhardt (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Dr. Dietmar Vybiral (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Dr.in Brigitte Rom (Bundesministerium für Justiz)
Mag. Philipp Haider (Bundesministerium für Justiz)

Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung über den Gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms für agile, schnelle Innovation im Verteidigungsbereich (AGILE)

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren

Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

·         einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art 23d Abs. 2 B-VG zum Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen, COM(2025) 1031 final

·         Stellungnahme des Vorarlberger Landtags gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG zum Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren, COM(2026) 100 final


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EU-Ausschuss des Bundesrats beriet über Biotech Act

Mit dem Biotech Act der Europäischen Union befasste sich der EU-Ausschuss des Bundesrats. Es handelt sich dabei um ein EU-Maßnahmenpaket zur Förderung biotechnologischer Innovationen und industrieller Kapazitäten. Außerdem behandelten die Mandatarinnen und Mandatare einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen.

EU-Pläne zu Biotechnologie und Organtransplantationen

Zum Biotech Act der Europäischen Union zählen Vorschläge für eine Richtlinie und eine Verordnung. Der Entwurf der Richtlinie bot heute Grundlage für eine Debatte im Ausschuss. Dieser Entwurf adressiert das Inverkehrbringen genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM) sowie die Aufbereitung und Transplantation von Organen und zielt auf eine grundlegende Vereinfachung, Beschleunigung und Flexibilisierung der bestehenden Regelungsrahmen ab. Zentrales Element ist laut Information aus dem Gesundheitsministerium die Einführung einer neuen Risikokategorie für GVM mit geringem Risiko. GVM sollen künftig einem vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren unterliegen.

Mit einer einheitlichen Länderstellungnahme setzen sich die österreichischen Bundesländer für eine Überarbeitung des Richtlinienvorschlags ein – insbesondere im Hinblick auf dessen praktische Umsetzbarkeit. Zudem sollten die zentralen Bestimmungen im Basisrecht verankert werden und die Auslagerung einzelner Vorgaben in delegierte Rechtsakte oder Durchführungsakte auf ein "notwendiges Ausmaß" beschränkt werden, so die Forderung der Bundesländer. Auch zwei Experten aus dem Gesundheitsministerium betonten im Ausschuss, dass die "große Anzahl" der vorgesehenen delegierten Rechtsakte kritisch zu sehen sei. In den Verhandlungen poche Österreich daher darauf, dass diese nur unter Einbeziehung der nationalen Expertinnen und Experten erarbeitet werden dürfen, so die beiden Experten.

Österreich habe hohe Standards bei Organtransplantationen, sagte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) und sprach sich gegen zusätzliche Bürokratie aus. Auch Julia Deutsch (NEOS/W) betonte, dass ein höherer bürokratischer Aufwand nicht zu Verzögerungen bei Organtransplantationen führen dürfe. Die Experten des Gesundheitsministeriums legten dar, dass der Entwurf der Richtlinie nicht auf zusätzliche Genehmigungen bei der Entnahme von Organen abziele, sondern auf die Genehmigung von damit verbundenen Prozessen und Verfahren.

Bernadette Geieregger (ÖVP/N) erkundigte sich nach den Plänen hinsichtlich der "Aufbereitung" von Organen. Der zuständige Experte des Gesundheitsministeriums sagte, dass der Begriff "Aufbereitung" durch die vorgesehene Richtlinie erstmals unionsrechtlich definiert und systematisch vom Begriff der "Transplantation" abgegrenzt werden solle. Ein bislang fragmentierter Regelungsbereich, der national individuell festgelegt wurde, solle dadurch kohärent strukturiert werden und den aktuellen Stand medizinischer und technologischer Entwicklungen besser abbilden.

Claudia Arpa (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) sprachen die Themen Lebensmittel und Landwirtschaft an. Sie fragten, ob die neuen Regelungen darauf abzielen, genetisch veränderte Mikroorganismen (GVM) in diesen Bereichen einzusetzen. Der zuständige Experte des Gesundheitsministeriums sagte, dass vom Richtlinienentwurf nur GVM aus der risikofreien Kategorie betreffe. Diese könnten beispielsweise bei Düngemittel zum Einsatz kommen.

Kampf gegen den illegalen Waffenhandel

Im zweiten Teil des Ausschusses ging es um den Kampf gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen in der EU. Diesen stuft die Europäische Kommission als eine der größten Bedrohungen für die innere Sicherheit der EU ein. Daher soll der Handel zusammen mit Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen effektiver über eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit bekämpft werden. Dazu hat die Kommission im Februar einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Eine Expertin des Justizministeriums wies darauf hin, dass die Europäische Kommission erstmals in diesem Bereich tätig werde und es bisher noch keine Richtlinie gebe, die auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels abziele. Außerdem legte sie dar, dass die vorgeschlagene Richtlinie unter anderem die Registrierung beschlagnahmter Feuerwaffen und den Austausch dieser Daten vorsehe.

In den neuen Regelungen soll laut der Expertin außerdem das Thema "Blue Prints" aufgegriffen werden. Gemeint sind damit Baupläne von Waffen, die im Internet kursieren und anhand derer mithilfe von 3D-Druckern Waffen hergestellt werden können. Dieser Bereich sei bislang vollständig ungeregelt, sagte die Expertin und plädierte dafür, das Thema umfassend zu prüfen und im Detail zu verhandeln. Zudem werde derzeit auf europäischer Ebene abgeklärt, ob in die weiteren Verhandlungen der Richtlinie Vertreterinnen und Vertreter aller Schengen-Staaten miteinbezogen werden, da dieser Themenbereich für den gesamten Schengen-Raum von Relevanz sei.

Christoph Thoma (ÖVP/V) begrüßte Maßnahmen zum Kampf gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen und sprach das Thema Datenschutz sowie mögliche Folgen für Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und Sportschützen sowie den Handel an. Auch Günther Ruprecht (ÖVP/St) sah es positiv, dass sich die Europäische Union mit diesem Thema beschäftigt, bezeichnete den aktuellen Richtlinienentwurf aber als "derzeit noch unausgegoren". Anpassungsbedarf sah auch Julia Deutsch (NEOS/W) und verwies auf "fehlende Kohärenz" beispielsweise in Bezug auf vorgesehene Verjährungsfristen.

Claudia Arpa (SPÖ/K) fragte nach dem weiteren Zeitplan und ob eine mögliche Miteinbeziehung der Nicht-EU-Mitgliedstaaten aus dem Schengen-Raum in die Verhandlungen zu Verzögerungen führen würde. Die Expertin des Justizministeriums meinte dazu, dass es aufgrund der vielen noch offenen Fragen positiv zu werten wäre, wenn die Verhandlungen nicht zu schnell abgeschlossen werden würden.