IV-200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 2. Juni 2026

 

 

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 2. Juni 2026

Tagesordnung

 

1.)    COM(2026) 100 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU) 2024/1735 und (EU) 2024/3110

(69124/EU XXVIII.GP)

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtages vom 6. Mai 2026.

 

2.)    COM(2026) 538 final

Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the European Union's Anti-Poverty Strategy: addressing and preventing poverty from childhood to old age

(71140/EU XXVIII.GP)

 

3.)    COM(2025) 1007 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

(58332/EU XXVIII.GP)

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme vom 13. Mai 2026.

 

 


 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expertinnen und Experten zur Verfügung:

Florian Schönberger, LL.M. (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

Tanja Misic, MA (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

Mag.a Julia Meszaros (Bundesministerium für Justiz)

Peter Obinger MSc (Wirtschaftskammer Österreich)

Mag.a Charlotte Sachse (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Mag. Marc Pointecker (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Julia Grohs, MSc (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

Dr. Thomas Voit (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus)

MMag.a Verena Kolroser (Wirtschaftskammer Österreich)

Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der Union, insbesondere im Bereich der Gesundheit

·         Vorschlag für eine Verordnung über digitale Netze

·         Vorschlag für einen Beschluss hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve

Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

·         einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art 23d Abs. 2 B-VG zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, COM(2025) 1007

·         gemeinsame Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 1 B-VG zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen, COM(2025) 984

 


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EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert EU-Pläne für mehr "Made in Europe"

Mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) will die Europäische Kommission den Fokus auf "Made in Europe" legen und den Anteil der Fertigungsindustrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union von derzeit 14,3 % bis 2035 auf 20 % erhöhen. Mit dem dazu im März vorgelegten Verordnungsvorschlag befasste sich der EU-Ausschuss des Bundesrats. Der IAA konzentriert sich auf energieintensive Industrien, bestimmte Net-Zero Technologien und die Automotive Industrie. Zentrale Aspekte sind die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für industrielle Fertigungsprojekte und die Schaffung von Leitmärkten für strategische Produkte durch Vorgaben zur Unionsherkunft bei der öffentlichen Beschaffung. Sichergestellt werden soll, dass ausländische Direktinvestitionen in aufstrebenden strategischen Sektoren einen europäischen Mehrwert schaffen. Zudem ist vorgesehen, dass durch die Mitgliedstaaten sogenannte Industrie-Beschleunigungsgebiete festgelegt werden sollen.

Auch eine neue Armutsstrategie sowie Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Energiebereich standen im Ausschuss im Fokus. Geplant ist eine umfassende Armutsstrategie, die von Kindheit bis ins Alter greifen und Armut langfristig bekämpfen soll. Kritischer diskutiert wurde hingegen der Plan der Europäischen Kommission, die Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte wie Strom- und Gasnetze, Speicheranlagen sowie Projekte im Bereich erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Das Vorhaben sieht verkürzte Fristen, flexiblere Umweltvorschriften sowie ein koordiniertes Genehmigungsverfahren für Stromnetze auf Unionsebene vor. Ein Antrag auf Stellungnahme der FPÖ fand keine Zustimmung und wurde abgelehnt.

Made in Europe: Antwort auf die Krise der europäischen Industrie

Die Europäische Kommission wolle mit dem IAA auf die Herausforderungen der sich wandelnden globalen Weltordnung reagieren, betonte ein Experte des Wirtschaftsministeriums. Der IAA sei die Antwort der EU auf die Krise der europäischen Industrie, sagte ein Vertreter der Wirtschaftskammer (WKO). Er sprach sich für eine selbstbewusstere Handelspolitik gegenüber China aus und verwies auf den bestehenden Zeitdruck. Die Umsetzung des IAA müsse daher so schnell wie möglich erfolgen, forderte er. Auf die derzeit umfangreichen und komplexen Rechtsvorgaben der Europäischen Union im Bereich des Vergaberechts ging eine Expertin des Justizministeriums ein. Notwendig seien einfach anwendbare Bestimmungen sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeberinnen und Auftraggeber, so die Expertin.

Günther Ruprecht (ÖVP/St) begrüßte den Ansatz "Made in Europe" und Maßnahmen zur Reduktion von Abhängigkeiten. Er betonte, dass sowohl Wertschöpfung als auch Forschung und Entwicklung in Europa gestärkt werden müssten.

Claudia Arpa (SPÖ/K) befürwortete ein selbstbewussteres Auftreten Europas. Sie fragte, warum die im IAA vorgesehenen Schlüsselbereiche nicht weiter gefasst worden seien. Der Experte des Wirtschaftsministeriums sagte, dass sich Österreich in den Verhandlungen für eine Sektorenerweiterung einsetze, dies beinhalte unter anderem die Bereiche KI, Quanten und Life Science.

Auf die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards pochten Bernadette Kerschler (SPÖ/St) und Elisabeth Kittl (Grüne/W). Kittl sprach sich außerdem gegen eine Reduktion der vergaberechtlichen Bestimmungen aus, da diese sicherlich nicht grundlos geschaffen worden seien, sagte sie. Ziel solle daher aus ihrer Sicht, die Harmonisierung der bestehenden Bestimmungen sein. Es sei entscheidend, die Bestimmungen so zu formulieren, dass sie einander nicht widersprechen, antwortete dazu die Expertin des Justizministeriums. Wichtig sei außerdem eine übersichtliche Darstellung, um die Anwendbarkeit der Bestimmungen zu erleichtern.

Von Nikolaus Amhof (FPÖ/W) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) auf die vorgesehenen "Beschleunigungsregionen" angesprochen, sagte eine Expertin des Wirtschaftsministeriums, dass es sich dabei um kein neues Konzept handle. Die Idee sei ein "Branding" von geografischen Regionen, in denen Projekte von schnelleren Genehmigungsverfahren profitieren sollen. In den derzeitigen Verhandlungen zeichne sich allerdings eine Mehrheit dafür ab, dass die Festlegung solcher Regionen weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen und es keine Verpflichtung – wie im Verordnungsvorschlag vorgesehen – dafür geben solle.

FPÖ sieht "Symptombekämpfung"

Die Ziele des IAA würden zwar "schön klingen", das eigentliche Problem würde damit allerdings nicht gelöst, meinte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Aus seiner Sicht würde die Europäische Kommission damit nur "Symptombekämpfung" betreiben und das "große Ganze" ausblenden – denn man müsse sich fragen, warum China wirtschaftlich so stark geworden sei. Als Gründe dafür sah Spanring den Green Deal der Europäischen Union sowie die Entscheidung, kein Öl aus Russland mehr zu kaufen. Dies werde dazu führen, dass Europa "in moralischer Schönheit sterben werde", meinte Spanring.

Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger (ÖVP/N) entgegnete, dass es eine aktive Entscheidung gewesen sei, von "einem Kriegsaggressor nichts mehr zu kaufen", um kein Land zu unterstützen, welches ein anderes angreift.

EU-Armutsstrategie: Armutsbekämpfung entlang des gesamten Lebenszyklus

Auch die von der Europäischen Kommission erst kürzlich vorgestellte erste Armutsstrategie war Thema im Ausschuss. Mit dieser will die Kommission dem Thema Armut "von der Kindheit bis ins Alter" begegnen und Armut in Europa bis zum Jahr 2050 beseitigen. Vorgesehen sind unter anderem Empfehlungen zu kinderspezifischen Sozialleistungen, Leitlinien gegen "Working Poor", ein European Care Deal zur Langzeitpflege sowie Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen, Bildung und Wohnraum.

Die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung wurde unter breiter Konsultation und Partizipation erstellt und beinhaltet Maßnahmen zur Armutsbekämpfung entlang des gesamten Lebenszyklus, betonte eine Expertin des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Beschäftigung gelte als wirksamste Maßnahme gegen Armut, doch auch in Österreich gebe es eine große Gruppe der "Working Poor". Daher sei entscheidend, dass sich "arbeiten gehen auszahlt". Der Bildungsgrad werde in Österreich stark vererbt, sagte sie und schrieb dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen eine hohe Bedeutung zu, um "bei der Wurzel anzusetzen". Aus Sicht des Ministeriums komme das Thema Leben in Würde zu kurz und auch der Themenbereich Einsamkeit bleibe ausgespart.

Breite Debatte über Armut, Bildung und soziale Teilhabe

In Österreich werde bereits viel getan und auch auf EU-Ebene sei ein hohes Niveau vorhanden, zeigte sich Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) überzeugt, während sie es für wichtig hielt, sich diesen Problemen gemeinsam zu stellen. Sie interessierte sich auch für die Themen Sozialschutz, weibliche Altersarmut und Einsamkeit. Aus Sicht der Expertin des Ministeriums betreffe Einsamkeit nicht nur ältere Menschen, sondern auch junge – auch junge Männer, wie sie hinzufügte.

Die Bereiche würden in der Kompetenz der Mitgliedstaaten stehen, die EU wolle keine Kompetenzen abgraben, sondern Wissen anbieten, hielt die Expertin gegenüber Sandra Jäckel (FPÖ/V) fest. Die Bundesrätin brachte auch zusätzliche Migration und damit verbundene Belastungen der Sozialsysteme zur Sprache.

Claudia Arpa (SPÖ/K) hielt es für wichtig, eine EU-Strategie auf den Weg zu bringen, um strategisches und effizientes Vorgehen zu ermöglichen. Geschlechterspezifische Armut treffe vermehrt Frauen, hielt sie fest und ging dabei auf Lohntransparenz ein. Es gelte informelle Pflege abzusichern, betonte sie. Frauen seien systematisch stärker von Armut bedroht und betroffen, argumentierte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Sie sprach sich dafür aus bei Kindern anzusetzen und sich die Politikfelder Bildung, Steuer, Gesundheit und Wohnen anzusehen, um den Fokus auf Frauen weiter zu verstärken.

Auch für Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) gehe es um Bildung. Er setzte sich daher für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr ein, um die sprachlichen Kompetenzen zu fördern. Zudem gelte es Arbeitsplätze zu sichern und Menschen länger im Arbeitsleben zu halten, erklärte er. Frauen gehe es derzeit nicht gut, äußerte Manfred Mertel (SPÖ/K) Sorgen in Bezug auf deren weitere Möglichkeit der sozialen Teilhabe. Manche Frauen müssten zwei Teilzeit-Jobs ausüben, um ein Vollzeitgehalt zu verdienen. Er verwies auf die Doppelbelastung und den Aufwand der Koordination zwischen den Jobs.

Familienbonus soll stärker an Erwerbstätigkeit gekoppelt werden

Trotz gut ausgebauter Kinderbetreuungsmöglichkeiten und obwohl das Angebot genutzt werde, gebe es Fälle, in denen Frauen trotzdem nicht (mehr) arbeiten, machte Bernadette Geieregger (ÖVP/N) aufmerksam. Vom Ministerium hieß es dazu: Es bleibe eine freie Entscheidung, arbeiten zu gehen. Um die Erwerbstätigkeit zu fördern, soll der Familienbonus stärker an die Erwerbstätigkeit der Eltern geknüpft werden. Die vollen 2.000 € pro Kind sollen nur dann ausbezahlt werden, wenn beide Eltern erwerbstätig sind. Vorgesehen ist eine Aufteilung in zwei Bonusanteile: Bis zu 1.500 € können von einem Elternteil, bis zu 500 € vom anderen geltend gemacht werden. Die FPÖ kritisierte, dass erneut bei den Familien gespart werden soll. Eltern sollen sich entscheiden können, ob sie zu Hause bleiben oder nicht, war Michael Bernard (FPÖ/N) überzeugt.

Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten zur Erstellung nationaler Anti-Armutsstrategien und zur Ernennung von Anti-Armutskoordinatorinnen und –koordinatoren anhalten. Konkrete Informationen gibt es laut der Expertin des Ministeriums dazu noch nicht. Finanziert werden soll die Strategie aus den bestehenden Töpfen. Es handle sich um soft law, hielt die Expertin fest – es sei weder eine Richtlinie noch eine Verordnung geplant.

Beschäftigung gelte als wirksamste Methode zur Armutsbekämpfung, hielt ein Experte des Ministeriums fest. Notwendig sei aber auch Geschlechterrollen aufzubrechen, das Kinderbetreuungsangebot auszubauen sowie gesundes Mittagessen, Nachmittagsangebote und Ferienbetreuung anzubieten, um Frauen ins Erwerbsleben zu holen. Frauen seien im Durchschnitt formal höher qualifiziert als Männer, hielt er fest und verwies auf ein Potenzial an Fachkräften.

Aufgrund steigender Frauenarbeitslosigkeit sah der Experte aktive Arbeitsmarktpolitik für notwendig an. Es gelte, wohnen leistbar zu halten, verwies er auf die Mietpreisbremse sowie die Steuersenkung für Grundnahrungsmittel. Der Sparzwang mache Einsparungen beim Familienbudget notwendig. Neben den Änderungen beim Familienbonus sei auch geplant, die Familienbeihilfe nicht zu valorisieren, so der Experte. Dies habe Konsequenzen für die Familien, denn das Leben werde teurer, hielt er fest.

EU will Genehmigungsverfahren für Energieprojekte beschleunigen

Die Europäische Kommission will die Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte wie Strom- und Gasnetze, Speicheranlagen und erneuerbare Energien beschleunigen, indem sie kürzere Fristen, flexiblere Umweltvorschriften und ein koordiniertes Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene vorsieht. Von Seiten der Bundesländer habe es eine Länderstellungnahme gegeben, informierte eine Expertin des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). Unter Kritik stand die "Genehmigungsfiktion", die in der aktuellen Fassung abgeschwächt worden sei. Nun soll sie nur noch für administrative Zwischenschritte gelten. Kritik habe es auch bezüglich des digitalen Einreichungsportals gegeben. Auch an dieser Stelle seien Anpassungen vorgenommen worden. Zudem forderten die Bundesländer eine bessere Abstimmung zwischen verschiedenen EU-Rechtsvorschriften und realistische Umsetzungsfristen.

FPÖ warnt vor Eingriff in nationale Kompetenzen durch EU-Pläne

Für die FPÖ hielt Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) fest: Die FPÖ sehe die Ursprungsidee der EU – eine Wirtschaftsunion zu gründen - sehr positiv. Der Übergang zu einer politischen Union werde hingegen kritisch gesehen. Es gebe Fragen, die nur "im Großen" zu lösen seien. "Aber große Fragen werden nicht gelöst", betonte er. Immer mehr politische Richtlinien würden ins nationale Recht fließen. Um nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg zu entscheiden, brachte Spanring einen Antrag auf Stellungnahme ein. Er kritisiert darin, dass von den Mitgliedstaaten verlangt werde, ihre Genehmigungs- und Regulierungsverfahren durch eine rasche Umsetzung und Durchführung von Rechtsvorschriften zu beschleunigen. Das Vorhaben stelle einen radikalen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen der österreichischen Bundesländer im Bereich der Raumordnung und des Naturschutzes dar. In dem Antrag forderte die FPÖ die Bundesregierung dazu auf, dem Vorhaben keine Zustimmung zu erteilen und sich mit Nachdruck gegen die Einschränkung der nationalen Entscheidungshoheit bei Genehmigungsverfahren und insbesondere gegen die Aushebelung der bewährten österreichischen Länderkompetenzen in Raumplanung und Naturschutz einzusetzen.

Die von der FPÖ geforderten Punkte seien bereits eingearbeitet, der Antrag sei obsolet und werde deshalb abgelehnt, erklärte Christoph Thoma (ÖVP/V). Er bezeichnete die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren als wirtschaftspolitischen Faktor. Es sei wichtig in diesem Bereich schneller voranzukommen.

Fragen zu Netzkapazitäten und Genehmigungsrecht bei Energieprojekten

Der aus Oberösterreich entsandte Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) hinterfragte, inwieweit es möglich sein werde, dass die EU den Bundesländern zusätzliche Verpflichtungen auferlegen könne. Er verwies dabei auf die Beschleunigung von Energieanlagen, insbesondere von Windrädern, und erkundigte sich nach der Kompetenz der Bundesländer.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) rief dazu auf, für die Akzeptanz erneuerbarer Energien einzutreten. Natur und Umweltschutz als Teil des öffentlichen Interesses dürften nicht ausgehebelt werden, argumentierte sie.

Das Risiko von Kapazitätsengpässen bei Netzbetreibern wurde thematisiert, insbesondere für den Fall, dass Anlagen innerhalb kurzer Fristen angeschlossen werden müssen. Michael Bernard (FPÖ/N) äußerte dazu entsprechende Bedenken. Die Expertin des Ministeriums erklärte, dass Anträge weiterhin abgelehnt werden können, wenn technische Voraussetzungen einen Anschluss nicht zulassen. Nikolaus Amhof (FPÖ/W) interessierte sich für das Prozedere und Möglichkeiten des Rechtswegs. Wenn einem Grundeigentümer erklärt werde, dass beschleunigt ein Windrad gebaut werden soll, würden die Preise verfallen, sagte er und sprach sich für Entschädigungen aus. Bestehende Verfahren und Prozesse bleiben bestehen, unterstrich die Expertin, auch die Beteiligungsrechte würden erhalten bleiben. Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen seien vorgesehen, informierte ein Experte.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

des Bundesrates Andreas Spanring

und weiterer Bundesräte

betreffend TOP 3: COM (2025) 1007 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren (Text von Bedeutung für den EWR) (58332/EU XXVIII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 2. Juni 2026

Mit dem gegenständlichen Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2025) 1007 final) soll laut erklärter Absicht eine deutliche Verkürzung der Genehmigungsfristen zur Beschleunigung der Energiewende herbeigeführt werden. Hierzu wird von den Mitgliedstaaten verlangt, dass sie ihre Genehmigungs- und Regulierungsverfahren durch eine rasche Umsetzung und Durchführung von Rechtsvorschriften beschleunigen. Das Vorhaben stellt jedoch in Wahrheit einen radikalen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen der österreichischen Bundesländer im Bereich der Raumordnung und des Naturschutzes dar. Der Vorschlag veranschaulicht erneut die ideologisch motivierte Überregulierung aus Brüssel, die unter dem Deckmantel des sogenannten Green Deals die nationalen Handlungsspielräume drastisch einschränkt und die Souveränität unserer staatlichen Institutionen beschneidet.

So sieht der Entwurf unter anderem in Artikel 16 Absatz 3a die verpflichtende Einrichtung eines einzigen digitalen Portals für alle Schritte der Genehmigungsverfahren auf nationaler Ebene vor. Wie bereits die Vorarlberger Landesregierung in einem Entwurf zu einer einheitlichen Länderstellungnahme unmissverständlich klargestellt hat, ist diese Verpflichtung mit einem erheblichen technischen und administrativen Aufwand verbunden (Schreiben des Amts der Vorarlberger Landesregierung vom 31.03.2026). Auch die geplante Einführung einer weitreichenden Genehmigungsfiktion (stillschweigende Zustimmung gemäß Art. 16b Abs. 3) sowie die Einschränkung der Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Bewilligungsfreistellungen auf Basis von Artenschutzbestimmungen zu verwehren (Art. 16d Abs. 2 für Solarenergieanlagen unter 100 kW), sind unerträgliche Übergriffe, die die demokratisch legitimierten Interessen der Mitgliedstaaten untergraben.

Besonders kritisch ist überdies die in Artikel 16f vorgesehene Aufhebung der nationalen Öffnungsklausel bezüglich des "überragenden öffentlichen Interesses". Dass zwingend den unionsweiten Klima-Vorgaben ein absoluter Vorrang gegenüber regionalem Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eingeräumt werden soll, blendet die zentrale Problematik aus, dass die direkte Betroffenheit der heimischen Bevölkerung ignoriert wird. Auch wenn die Kommission an anderer Stelle lobend hervorhebt, dass in jenen sieben Mitgliedstaaten, die die strafferen Genehmigungsvorschriften der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie bereits umgesetzt haben, die Auswirkungen auf den Ausbau eindeutig positiv seien, rechtfertigt dies in keiner Weise die Entmachtung nationaler Behörden.

Aus freiheitlicher Sicht ist diese fortschreitende Vergemeinschaftung und die permanente Kompetenzausweitung der EU-Kommission strikt abzulehnen. Der Erhalt der nationalen Entscheidungshoheit – insbesondere bei raumordnungs- und versorgungsrelevanten Infrastrukturprojekten – muss höchste Priorität genießen. Das bewährte Subsidiaritätsprinzip darf nicht durch eine Brüsseler Zentralisierungspolitik ausgehöhlt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden

Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dem Richtlinienvorschlag COM(2025) 1007 final in der vorliegenden Form keine Zustimmung zu erteilen und sich mit Nachdruck gegen die Einschränkung der nationalen Entscheidungshoheit bei Genehmigungsverfahren und insbesondere gegen die Aushebelung der bewährten österreichischen Länderkompetenzen in Raumplanung und Naturschutz einzusetzen.“

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.