IV-201 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 24. Juni 2026
Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 24. Juni 2026
1.) COM(2025) 280 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Wasserresilienzstrategie
(26045/EU XXVIII.GP)
Hingewiesen wird auf die gemeinsame Länderstellungnahme vom 31. Juli 2025, die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtages vom 18. September 2025 und die Stellungnahme des Tiroler Landtages vom 20. Mai 2026
2.) COM(2026) 539 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder
(74813/EU XXVIII.GP)
3.) COM(2025) 747 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle von Drogenausgangsstoffen und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005
(58240/EU XXVIII.GP)
Den Ausschussmitgliedern standen folgende Expertinnen und Experten zur Verfügung:
Ernst Überreiter (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz)
Mag. Regina Hartweg-Weiß (Bundeskanzleramt)
Mag. Georg Reibmayr (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
Kevin Zraunig, BA MA (Bundesministerium für Finanzen)
Thomas Joszt BA MA (Bundesministerium für Finanzen)
Die Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger berichtete über eingegangene EU-Gesetzgebungsakte:
· Mehrere Vorschläge für EU-Gesetzgebungsakte als Teile des "Fahrgastpakets" der EU-Kommission
· ein Vorschlag für eine Verordnung über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union
· ein Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich des Verbots der Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen.
Von Seiten der Länder sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
· Stellungnahme des Tiroler Landtages zur Mitteilung der Kommission „Europäische Wasserresilienzstrategie“
· eine einheitliche Länderstellungnahme zum Verordnungsvorschlag zur Beschleunigung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren, („Industrial Accelerator Act“)
·
EU-Ausschuss des Bundesrats berät über europäische Strategie zur Sicherung der Wasserversorgung sowie über Kinderarmut
Die EU setzt mit der Wasserresilienz-Strategie auf höhere Wassereffizienz, den Schutz des Wasserkreislaufs und Investitionen in die Infrastruktur. Während im EU-Ausschuss des Bundesrats ein Experte des Umweltministeriums betonte, dass die Souveränität der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen unangetastet bleibe, warnte die FPÖ vor einer "Europäisierung" des Wassers. Ein Antrag auf Stellungnahme zur Absicherung nationaler Zuständigkeiten wurde schließlich abgelehnt.
Die Europäische Kommission will mit einer Mitteilung zur Europäischen Garantie für Kinder den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen und sozialer Ausgrenzung durch einen gesicherten Zugang zu zentralen Leistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum entgegenwirken. Die Mitteilung wird laut einem Experten des Sozialministeriums positiv bewertet und soll zur Armutsbekämpfung beitragen. In der anschließenden Debatte wurde die Mitteilung grundsätzlich begrüßt, zugleich aber über Budgetprioritäten, Familienleistungen sowie über Definitionen und statistische Grundlagen von Kinderarmut diskutiert.
Wasser: EU-Kommission setzt auf Effizienz und Kreislaufmodelle
Die Europäische Kommission hat eine Strategie zur Stärkung der Wasserresilienz vorgelegt. Die Strategie konzentriert sich auf den Schutz des Wasserkreislaufs und die Sicherstellung von sauberem, bezahlbarem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger. Ein Kernpunkt ist die Steigerung der Wassereffizienz um mindestens zehn Prozent bis 2030. Da es sich um eine Strategie handelt, gebe es keine direkte rechtliche Verbindlichkeit, erklärte ein Experte des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz. Nationale Wasserressourcen dürfen nicht in Frage gestellt werden, hielt der Experte fest. Die Souveränität des Trinkwassers dürfe nicht angerührt werden. Das Einstimmigkeitsprinzip werde beim Thema Wasser nicht in Frage gestellt. Somit habe Österreich die Möglichkeit einzuwirken, falls österreichische Interessen thematisiert werden.
Der Experte gab Einblicke in eine Studie zum Thema Wasser im Klimawandel. Es sei eine saisonale Verlagerung des Niederschlags sichtbar, während die Niederschlagsmenge über das Gesamtjahr gleichbleibe. Durch stark steigende Verdunstung komme weniger Wasser ins Grundwasser, sagte er und verwies auch auf vermehrte Starkregenereignisse. Daher sei die Verbesserung der Versickerung notwendig, argumentierte er gegen Bodenversiegelung.
Diskussion über Wasserressourcen, Länderkompetenzen und Smart Meter
Michael Bernard (FPÖ/N) brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem er sicherstellen möchte, dass die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben wird und Entscheidungen über die Nutzung und Bereitstellung nationaler Wasserressourcen weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bleiben. Nikolaus Amhof (FPÖ/W) warnte vor der "Europäisierung des österreichischen Wassers" bzw. vor europäischen Eingriffen in die Rohstoffe von Mitgliedstaaten. Klara Neurauter (ÖVP/T) ging auf die Stellungnahme des Tiroler Landtags vom 20. Mai 2026 ein. Die Sorgen der FPÖ seien unbegründet, war sie überzeugt. Der Antrag wurde schließlich abgelehnt.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) begrüßte die Strategie sehr. Die Bundesrätin sprach sich gegen Privatisierungen aus und hielt Smart Meter für Wasser für eine gute Sache. Auch für die SPÖ ist klar, wie wichtig Wasser ist, sagte Bernadette Kerschler (SPÖ/St) und hielt fest, dass die vorliegenden Länderstellungnahmen einzubeziehen seien. Neben jener des Oberösterreichischen Landtags liegen auch eine gemeinsame Länderstellungnahme vom 31. Juli 2025, sowie die Stellungnahme des Tiroler Landtags vom 20. Mai 2026 vor.
Kommission will Kreislauf der Kinderarmut durch gezielte Maßnahmen durchbrechen
Mit der europäischen Garantie für Kinder will die Europäische Kommission soziale Ausgrenzung verhindern und bekämpfen, indem bedürftigen Kindern ein effektiver Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen garantiert wird. Dazu gehören die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, eine kostenlose Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung (einschließlich mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag) sowie angemessener Wohnraum. Um den Kreislauf der Kinderarmut zu durchbrechen und die Europäische Garantie für Kinder zu stärken, wurde nun eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, erläuterte ein Experte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Mitteilung trage zur Armutsbekämpfung bei und werde sehr positiv gesehen, unterstrich er die österreichische Position.
Kinderarmut und Budgetprioritäten
Im Namen der SPÖ begrüßte Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) die Initiative sehr. Bei Kindern und Jugendlichen dürfe nicht gespart werden, unterstrich sie und hob hervor, dass im Regierungsprogramm bereits viele der europäischen Anregungen aufgenommen worden seien. Gruber-Pruner hielt den Fokus auf vulnerable Gruppen für notwendig. Sie stellte Fragen zur frühkindlichen Bildung, der Nutzung digitaler Instrumente und zum nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut.
Jedes armutsgefährdete Kind ist eines zu viel, betonte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Österreich habe bereits hohe Familienleistungen und es werden regionale und nationale Maßnahmen gesetzt, unterstrich er. Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) sah die Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen gegen Kinderarmut. Er fragte, ob in der Berechnung des für Armutsgefährdung maßgeblichen Medianeinkommens auch Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit digitalen Zugangswegen wies Tiefnig darauf hin, dass ohne mehrsprachige Angebote im digitalen Bereich insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund nicht ausreichend erreicht würden. Die Schulstart-App sei auf bis zu elf Sprachen nutzbar, sagte dazu der Experte des Ministeriums.
Kinder sind unsere Zukunft, betonte Elisabeth Kittl (Grüne/W), es gelte darauf zu achten, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht zu weit auseinander gehe. In diesem Sinne sprach sie sich für die automatische Valorisierung der Familienleistungen aus.
Nikolaus Amhof (FPÖ/W) hinterfragte die Definition der Armutsgrenze und äußerte die Ansicht, die EU habe ein Interesse daran, diese möglichst hoch anzusetzen. Zudem thematisierte er unterschiedliche Altersdefinitionen von Kindern auf europäischer und internationaler Ebene und verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention, die Personen bis 18 Jahre als Kinder definiert.
Warum
werde bei den Kindern so stark gespart, wenn uns Kinder so wichtig sind, fragte
Michael Bernard (FPÖ/N). Er sprach sich für eine echte
Wahlfreiheit aus, Kinder in den ersten Jahren zu Hause zu betreuen. Bernadette
Geieregger (ÖVP/N) hielt entgegen, dass es keine massiven Einschnitte
gebe, aber keine Valorisierung vorgenommen werde. Auf europäischer Ebene
gebe es zahlreiche Fonds und Mittel, auf die bei der Umsetzung der
Kindergarantie zugegriffen werden könne, so der Experte.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Andreas Spanring
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 3: COM (2025) 1007 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren (Text von Bedeutung für den EWR) (58332/EU XXVIII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 2. Juni 2026
Mit dem gegenständlichen Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2025) 1007 final) soll laut erklärter Absicht eine deutliche Verkürzung der Genehmigungsfristen zur Beschleunigung der Energiewende herbeigeführt werden. Hierzu wird von den Mitgliedstaaten verlangt, dass sie ihre Genehmigungs- und Regulierungsverfahren durch eine rasche Umsetzung und Durchführung von Rechtsvorschriften beschleunigen. Das Vorhaben stellt jedoch in Wahrheit einen radikalen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen der österreichischen Bundesländer im Bereich der Raumordnung und des Naturschutzes dar. Der Vorschlag veranschaulicht erneut die ideologisch motivierte Überregulierung aus Brüssel, die unter dem Deckmantel des sogenannten Green Deals die nationalen Handlungsspielräume drastisch einschränkt und die Souveränität unserer staatlichen Institutionen beschneidet.
So sieht der Entwurf unter anderem in Artikel 16 Absatz 3a die verpflichtende Einrichtung eines einzigen digitalen Portals für alle Schritte der Genehmigungsverfahren auf nationaler Ebene vor. Wie bereits die Vorarlberger Landesregierung in einem Entwurf zu einer einheitlichen Länderstellungnahme unmissverständlich klargestellt hat, ist diese Verpflichtung mit einem erheblichen technischen und administrativen Aufwand verbunden (Schreiben des Amts der Vorarlberger Landesregierung vom 31.03.2026). Auch die geplante Einführung einer weitreichenden Genehmigungsfiktion (stillschweigende Zustimmung gemäß Art. 16b Abs. 3) sowie die Einschränkung der Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Bewilligungsfreistellungen auf Basis von Artenschutzbestimmungen zu verwehren (Art. 16d Abs. 2 für Solarenergieanlagen unter 100 kW), sind unerträgliche Übergriffe, die die demokratisch legitimierten Interessen der Mitgliedstaaten untergraben.
Besonders kritisch ist überdies die in Artikel 16f vorgesehene Aufhebung der nationalen Öffnungsklausel bezüglich des "überragenden öffentlichen Interesses". Dass zwingend den unionsweiten Klima-Vorgaben ein absoluter Vorrang gegenüber regionalem Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eingeräumt werden soll, blendet die zentrale Problematik aus, dass die direkte Betroffenheit der heimischen Bevölkerung ignoriert wird. Auch wenn die Kommission an anderer Stelle lobend hervorhebt, dass in jenen sieben Mitgliedstaaten, die die strafferen Genehmigungsvorschriften der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie bereits umgesetzt haben, die Auswirkungen auf den Ausbau eindeutig positiv seien, rechtfertigt dies in keiner Weise die Entmachtung nationaler Behörden.
Aus freiheitlicher Sicht ist diese fortschreitende Vergemeinschaftung und die permanente Kompetenzausweitung der EU-Kommission strikt abzulehnen. Der Erhalt der nationalen Entscheidungshoheit – insbesondere bei raumordnungs- und versorgungsrelevanten Infrastrukturprojekten – muss höchste Priorität genießen. Das bewährte Subsidiaritätsprinzip darf nicht durch eine Brüsseler Zentralisierungspolitik ausgehöhlt werden.
Neues Regelungs-Regime für Drogenausgangsstoffe in der EU geplant
Auf die strengere Kontrolle und Überwachung von Drogenausgangsstoffen zielt ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ab, mit dem sich heute der EU-Ausschuss des Bundesrats befasst hat. Zentrale Inhalte des Entwurfs sind die Zusammenführung von bestehenden Verordnungen, die Ausarbeitung von spezifischen Vorschriften für sogenannte Designer-Ausgangsstoffe sowie die Digitalisierung der Verfahren. Bei der Sitzung anwesend waren auch zwei Experten aus dem Finanzministerium, die über die österreichische Position informierten.
Zunehmende Verbreitung von Drogenausgangsstoffen soll eingedämmt werden
In den letzten Jahren haben die drogenbedingte Gewalt und Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten zugenommen, wobei illegale Drogen wie Kokain, Heroin, andere Opioide und amphetaminähnliche Stimulanzien schwerwiegende Gesundheits- und Sicherheitsprobleme darstellen, heißt es im Verordnungsentwurf. Der Markt sei durch eine immer größere Bandbreite an Drogen gekennzeichnet, wobei sogenannte Drogenausgangsstoffe eine zunehmende Rolle spielen. Dabei handelt es sich um Chemikalien, die etwa für die Erzeugung von Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmittelbestandteilen oder Farbstoffe eingesetzt werden. Stoffe, die keinen bekannten erlaubten Verwendungszweck außer Forschung und Innovation haben, werden als Designer-Ausgangsstoffe bezeichnet. Im Jahr 2023 wurden rund 4.000 dieser Drogenausgangsstoffe in der EU registriert, wobei 92 % kleinen und mittleren Unternehmen produziert werden. Generell sei an den Lieferketten für diese Chemikalien ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt.
Aus österreichischer Sicht stellt der Verordnungsentwurf einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des unionsrechtlichen Rahmens für Drogenausgangsstoffe dar, ist der Stellungnahme des Finanzministeriums zu entnehmen. Vor allem die Zusammenführung der Rechtsakte sowie die konsequente Digitalisierung der Verfahren werden grundsätzlich positiv bewertet, da man sich davon Effizienzgewinne im Verwaltungsvollzug erwartet. Eine abschließende Bewertung sei derzeit jedoch nicht möglich, da die erforderlichen Durchführungsrechtsakte noch nicht vorliegen würden. Offene Fragen bestünden noch hinsichtlich der praktischen Auswirkungen des Wegfalls bestimmter Kontrollmechanismen im Binnenmarkt, des personellen Mehrbedarfs durch die Ausweitung auf Stoffgruppen sowie der konkreten Ausgestaltung der technischen und operativen Details.
Grundsätzlich positive Beurteilung der europäischen Pläne durch die Mitglieder des Ausschusses
Da er selbst über 30 Jahre in der Drogenbekämpfung beruflich tätig gewesen sei, sei ihm die Dringlichkeit des Themas sehr bewusst, meinte Werner Gradwohl (FPÖ/St). Seit vielen Jahrzehnten würden die Drogenausgangsstoffe ein riesiges Problem darstellen, zumal es keine ausreichenden rechtlichen Regelungen gegeben habe. Es sei daher zu begrüßen, wenn die Europäische Union in diesem Bereich aktiv werde, auch wenn es sehr lange gedauert habe. Denn die Leidtragenden der Stoffe, die vor allem in Belgien und den Niederlande hergestellt würden, seien die Kinder und Jugendlichen. Gradwohl stellte zudem einige konkrete Fragen bezüglich der Ressourcen des Zolls, der Kosten für das notwendige Personal sowie des Schutzes von sensiblen Unternehmensdaten.
Christoph Thoma (ÖVP/V) unterstützte das Vorhaben ausdrücklich, da es gegen den Drogenhandel und illegale Kriminalität gerichtet sei. Es habe zwar schon Verordnungen in diesem Bereich gegeben, merkte er an, aber diese würden nun zusammengeführt.
Auch Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den Verordnungsentwurf. Da sich der Drogenmarkt ständig weiterentwickle, wollte sie wissen, wie flexibel das neue System auf neue Herausforderungen reagieren könne.
Es sei sehr wichtig, dass stärker gegen den Drogenhandel und die damit verbundene Kriminalität vorgegangen und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werde, meinte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Da der Drogenhandel nicht an den Grenzen halt mache, seien Handelswege und Lieferketten in dieser Frage entscheidend.
Ein Experte des Finanzministeriums teilte mit, dass die Kooperation zwischen den involvierten Ministerien (Gesundheit, Finanzen und Inneres) sehr gut funktioniere und der Entwurf von allen unterstützt werde. Die Vorschläge würden vor allem in der Rats-Arbeitsgruppe Zoll verhandelt. Was die Umsetzung betrifft, so seien vor allem die Zollbehörden betroffen. Ein zentrales Element des Entwurfs sei die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Hierzu sollen Antragstellung, Registrierung, Anmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie die Erfassung berichtsrelevanter Daten ausschließlich über ein von der Kommission einzurichtendes zentrales elektronisches System erfolgen, das ab 2029 in Betrieb gehen soll. Die IT-Anbindung an die jeweiligen nationalen Schnittstellen sei eine sehr komplexe Angelegenheit und werde daher einige Jahre in Anspruch nehmen.
Ein
weiterer Experte des Finanzressorts informierte darüber, dass in
Hinkunft auch die bisher nicht erfassten Stoffe einbezogen werden und es nur
mehr drei Kategorien von Stoffen geben soll. Da die Kategorie 3 auf
Stoffgruppen abziele, könne auch flexibel auf die Entwicklung von neuen
Drogen reagiert werden. Über die Kosten der Umsetzung konnten die Experten
derzeit noch keine Auskunft erteilen.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Michael Bernard
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: COM (2025) 280 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Europäische Wasserresilienzstrategie (26045/EU XXVIII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 24. Juni 2026
Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2025 die Mitteilung „Europäische Wasserresilienzstrategie“ (COM(2025) 280 final) vorgelegt. Darin werden weitreichende Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, zur Förderung intelligenter Wassernutzung und zur Sicherstellung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser angekündigt.
Der Oberösterreichische Landtag hat im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung bereits festgehalten, dass künftige Maßnahmen und Rechtsakte die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen keinesfalls untergraben dürfen.
Auch der Tiroler Landtag hat sich im Rahmen einer ausführlichen Subsidiaritätsprüfung diesem Vorstoß angeschlossen und weitere rote Linien für die heimische Wasserversorgung formuliert. Aus der Tiroler Stellungnahme geht klar hervor, dass aus den Vorgaben der EU keine starren Umsetzungspflichten abgeleitet werden dürfen, die regionale und insbesondere alpine Besonderheiten ignorieren. Vor allem die heimische Wasserkraft muss als verlässliches Rückgrat der Energieversorgung geschützt bleiben.
Zudem warnt der Tiroler Landtag unmissverständlich davor, dass die EU-Strategie zu einem Einfallstor für Privatisierungsbestrebungen werden könnte. Die öffentliche Kontrolle über Anlagen der Daseinsvorsorge darf weder direkt noch indirekt – etwa durch einen völlig überzogenen Investitionsdruck aus Brüssel – ausgehöhlt werden. Es darf im Zuge der von der EU geforderten Erhöhung der „Wassereffizienz“ und der in der Mitteilung anvisierten Digitalisierung der Versorgungsnetze (Stichwort Überwachung durch „Smart Meter“) nicht zu unverhältnismäßigen Verwaltungsverpflichtungen und Monitoring-Kosten kommen, da diese finanzielle Last letztlich die Gemeindehaushalte sprengen und zu einer Explosion der Wassergebühren für die Bürger führen würde.
Ein zusätzlicher Beschluss des Bundesrates ist in dieser Frage von zentraler strategischer Bedeutung. Indem der Bundesrat als Länderkammer die berechtigten Warnungen der Bundesländer bündelt und in einer eigenen Stellungnahme an die Bundesregierung formalisiert, wird das Gewicht der Länderstellungnahme massiv verstärkt. Ein starkes Votum des Bundesrates zwingt die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dazu, in Brüssel nicht wegzuschauen, sondern offensiv für die österreichischen Interessen einzutreten. Es verleiht der gemeinsamen Forderung der Länder nach dem absoluten Erhalt der regionalen und kommunalen Wasserhoheit die
nötige verfassungsrechtliche und politische Durchschlagskraft gegenüber den Institutionen der Europäischen Union.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen von weiteren Beratungen zur Europäischen Wasserresilienzstrategie unmissverständlich festgeschrieben wird, dass die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben wird und Entscheidungen über die Nutzung und Bereitstellung nationaler Wasserressourcen weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden verbleiben.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dem Richtlinienvorschlag COM(2025) 1007 final in der vorliegenden Form keine Zustimmung zu erteilen und sich mit Nachdruck gegen die Einschränkung der nationalen Entscheidungshoheit bei Genehmigungsverfahren und insbesondere gegen die Aushebelung der bewährten österreichischen Länderkompetenzen in Raumplanung und Naturschutz einzusetzen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.