IV-24 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 3. Februar 2009
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Dienstag, 3. Februar 2009
Tagesordnung
1. COM KOM (08) 825 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von "EURODAC" für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EG) Nr. (.../...) zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
(2713/EU XXIV.GP)
COM KOM (08) 820 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
(2738/EU XXIV.GP)
COM KOM (08) 815 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten
(2720/EU XXIV.GP)
2. COM KOM (08) 818 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe
(2829/EU XXIV.GP)
3. COM KOM (08) 712 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009
Jetzt für ein besseres Europa handeln
Teil 1
(1340/EU XXIV.GP)
COM KOM (08) 712 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009
Jetzt für ein besseres Europa handeln
Teil 2: Anhänge
(1339/EU XXIV.GP)
4. COM (08) 893 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den
Abschluss sektorspezifischer bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und
Drittländern, die Fragen des auf vertragliche und außervertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts behandeln
(4428/EU XXIV.GP)
COM (08) 894 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in Teilbereichen des Familienrechts, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehe- und Unterhaltssachen sowie in Fragen der elterlichen Verantwortung und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen
(4214/EU XXIV.GP)
Gemeinsame Asylpolitik
Der EU-Ausschuss des Bundesrates nahm in seiner Sitzung vom 3. Februar 2009 einstimmig eine umfassende Stellungnahme zu Vorhaben der EU an, die der Umsetzung der zweiten Phase eines gemeinsamen europäischen Asylsystems, wie es das Haager Programm 2004 vorsieht, dient. Dabei handelt es sich einerseits um die
Diese Vorschläge gründen sich auf die von der EU-Kommission vorgelegte Mitteilung über die "Künftige Asylstrategie – Ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz", worin weitere Schritte zur Harmonisierung der Asylverfahren sowie zu einem unionsweit geltenden einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige skizziert werden.
Nach einer Debatte, die von den Experten Hilbert Karl, Maria Ziniel (beide Innenministerium) und Peter Anerinhof (Vertreter der Bundesländer) eingeleitet wurde, verabschiedete der EU-Ausschuss des Bundesrats eine Stellungnahme, in der er festhielt, dass er das Ziel der Mitgliedsstaaten, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu verwirklichen, ausdrücklich unterstütze. Die Vorschläge der Kommission würden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit aber nur dann nicht verletzen, wenn die Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigt werde.
Bei der Neufassung der "Aufnahmerichtlinie" spricht sich der Bundesrat für eine Beibehaltung der derzeitigen Definition von "Familienmitgliedern" und gegen eine Ausweitung der Definition aus, um zu verhindern, dass der Kreis von Grundversorgungsempfängern und –empfängerinnen wesentlich breiter würde.
Beim Zugang zum Arbeitsmarkt sei klar zu stellen, dass weiterhin das österreichische Bewilligungsverfahren angewendet werden könne.
Als eine "überschießende Änderung" bei der materiellen Absicherung von Asylwerberinnen und Asylwerbern bezeichnen die Ausschussmitglieder eine Gleichstellung mit Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe. Derartiges würde über gemeinschaftsrechtlich regelbare Angelegenheiten weit hinaus gehen, denn es sei nicht Sache der Union, die Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe zu regeln. Überdies könnte der Vorschlag betreffend Sozialhilfe zu einer massiven finanziellen Belastung der Mitgliedsstaaten und der österreichischen Bundesländer führen. Der EU-Ausschuss des Bundesrates schlägt eine Änderung vor, die die "Gewährung von Mitteln für einen angemessenen Lebensstandard" sicherstellt.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte sprechen sich auch gegen die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Einschränkungen bei den Möglichkeiten zur Entziehung der Grundversorgung aus.
Bei der Neufassung der Dublin-Verordnung sieht der EU-Ausschuss des Bundesrates keine Notwendigkeit für Änderungen, die ein Aussetzen der Rücküberweisung vorsehen, wenn ein Mitgliedsstaat dies wegen Überlastung verlangt. Die Bundesrätinnen und Bundesräte bekennen sich zum Ziel, ein den Menschenrechtsstandards entsprechendes Schutzniveau zu sichern, andererseits aber dem "Asylshopping" wirksam zu begegnen.
Mit dieser Stellungnahme folgt der EU-Ausschuss des Bundesrats Stellungnahmen der Verbindungsstelle der Bundesländer, des Österreichischen Gemeinde- und Städtebunds, der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und des ÖGB, deren Einholung die Ausschussmitglieder in der Sitzung am 18. Dezember 2008 beschlossen hatten.
Seitens der Länder wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die geplante Neugestaltung für die Bundesländer zu Mehrkosten in der Höhe von 80 Mio. € bis 100 Mio. € führen könnte. Peter Anerinhof (Vertreter der Bundesländer) wies die Mitglieder des Bundesrats insbesondere auf die Gefahr einer verstärkten Sekundärmigration hin, weil sich die Asylwerberinnen und Asylwerber nach Ländern mit höheren Sozialhilfestandards orientieren würden. Außerdem befürchtete der Experte verstärkten Druck auf Niedriglohnarbeitsmärkte und wandte sich gegen neue Kriterien, die es schwieriger machen würden, Leistungen im Falle von Asylmissbrauch zu verweigern.
In der Debatte registrierte Bundesrat Jürgen Weiss (V), dass sich die Stellungnahmen des Innenministeriums und der Bundesländer in ihrer kritischen Haltung weitgehend deckten. Außerdem machte Weiss auf Ergebnisse einer Landeshauptleutekonferenz aufmerksam, bei der sich die Landeshauptleute zur verstärkten Nutzung bestehender Instrumente in der Asylpolitik bekannt haben.
Bundesrat Erich Gumplmaier (S) plädiert für objektive Kriterien, um das Asylthema aus öffentlicher Polemik herauszubringen und zeigte sich enttäuscht, dass dies bislang nicht gelungen sei.
Bundesrat Friedrich Hensler (V) brachte Probleme beim Asylthema in den Grenzregionen zur Sprache und unterstrich die Notwendigkeit eines klaren Konzepts, das die aufgezeigten Probleme vermeiden hilft.
Bundesrat Stefan Schennach (G) sah "Eurodac" nicht so negativ wie seine Vorredner und gab zu bedenken, dass gestrandete Personen, bei denen niemand wisse, wohin sie gehörten, ebenfalls sehr teuer kämen. Schennach plädierte für schnellere Asylverfahren und bekannte sich zu dem Ziel, einen innereuropäischen Lastenausgleich herbeizuführen. Entschieden wandte sich der Bundesrat gegen die Unterbringung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Haftanstalten und bezeichnete es als äußerst problematisch, dass weibliche Asylwerber in Wien nur Zugang zum Prostitutionsgewerbe und Männer gar keine Arbeitsmöglichkeiten haben; dieser Mangel ziehe Kriminalitätsprobleme nach sich, sagte er.
Organtransplantationen
Ebenso wurden die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe wieder aufgenommen. Auch dazu hatte der der Ausschuss Stellungnahmen und Gutachten für eine Bewertung eingeholt.
Ziel der Richtlinie ist es, Qualität und Sicherheit für die Patientinnen und Patienten auf EU-Ebene zu gewährleisten, den Schutz der Spenderinnen und Spender sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
In seiner einstimmig angenommenen Stellungnahme gab der EU-Ausschuss des Bundesrats zu bedenken, dass in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Systeme für die Einwilligung der Verstorbenen und deren Angehörigen bestehen, was zu erheblichen Unterschieden in der Versorgung mit Spenderorganen führe. Angesichts der ethischen Fragen, die damit verbunden seien, sollte sich die Union daher mit einheitlichen Regelungen zurückhalten. Die Bundesrätinnen und Bundesräte unterstrichen die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung. Die in Aussicht genommene Regelung dürfe die Versorgung mit Spenderorganen in einzelnen Mitgliedsstaaten nicht in Frage stellen, was der Fall wäre, wenn Staaten zum "Organexport" gezwungen würden. Außerdem verlangten die Ausschussmitglieder Vorkehrungen gegen einen "Organtransplantationstourismus" und machten darauf aufmerksam, dass kurze Transportwege zu besseren Transplantationsergebnissen führten. Zu überarbeiten seien die Vorschläge auch wegen der Gefahr administrativer Mehrkosten. Eine Ermächtigung der Kommission zur Festlegung verschiedener Verfahren sei entbehrlich und widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip, stellte der EU-Ausschuss des Bundesrats fest.
Auch die Debatte über diesen Tagesordnungspunkt wurde von Experten eingeleitet. Bereichsleiter Gerhard Aigner (Gesundheitsministerium) warnte in seinen Ausführungen insbesondere vor einem Bürokratieschub, der durch die vorgeschlagene Richtlinie ausgelöst werden könnte und wies darauf hin, dass die Rechtslage in Österreich ohnehin richtlinienkonform sei. Dem schloss sich Arno Melitopulos (Gesundheit Österreich GmbH) an und sprach sich, wie sein Vorredner, dafür aus, den Kommissionsvorschlag zu überarbeiten. Die Versorgung der Bevölkerung sollte durch Spenderorgane aus dem eigenen Land sichergestellt werden, betonte Maria Preschern (Gesundheit Österreich GmbH) und übte Kritik an Detailbestimmungen, insbesondere an einzelnen Ermächtigungen für die Kommission.
Bundesrat Stefan Schennach (G) sah Regelungsbedarf für Lebendtransplantationen, Bundesrat Reinhard Winterauer (S) drängte auf Maßnahmen gegen den Transplantationstourismus nach Indien und China. Solchen "Reisetendenzen" aus reichen Ländern in arme Länder sollte man durch ein ausreichendes Organaufkommen im eigenen Land entgegenwirken, riet Maria Preschern.
Arbeitsprogramm der Kommission 2009
In weiterer Folge diskutierten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrates das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009, das unter dem Titel "Jetzt für ein besseres Europa handeln" steht.
Die EU-Kommission verweist darin auf die Notwendigkeit der Solidarität untereinander, gerade in Krisenzeiten. Man erlebe "eine Zeit, in der die EU den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zeigen kann, welchen echten Mehrwert sie bewirkt". Aufgrund der Finanzkrise und des Wirtschaftsabschwungs stehe Europa heute vor einer seiner bisher größten Herausforderungen. 2009 seien die gleichen Qualitäten gefordert, wie sie die Union bereits unter Beweis gestellt habe, als es darum ging, der plötzliche Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten rasch, entschlossen, solidarisch und mit Geschick entgegenzutreten, so das Arbeitsprogramm.
Man beabsichtigt daher, die Reformen zur Neugestaltung des Regulierungsrahmens für das EU-Finanzsystem so rasch wie möglich umzusetzen. Darunter fallen unter anderem Vorschläge zu Eigenkapitalanforderungen, zu Einlagensicherungssystemen und Rating-Agenturen. Darüber hinaus will man ein Bündel finanzrechtlicher Maßnahmen verabschieden, um etwaige Regelungslücken zu schließen. Dabei geht es in erster Linie um Aufsichtsaspekte und Transparenz in Bezug auf alle Finanzakteure und die wichtigsten Investoren am Kapitalmarkt, einschließlich Hedgefonds und Private-Equity-Firmen. Da sich die Krise nun auch auf die Realwirtschaft niederschlage, gelte es nun laut Arbeitsprogramm, diejenigen zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, und darum, die EU-Wirtschaft bestmöglich auf den Konjunkturumschwung vorzubereiten. Das bedeute die Weiterverfolgung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere eine Entlastung der KMU, die Forcierung von Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen, Investitionen in F&E sowie die beschleunigte Unterstützung öffentlicher Investitionen. Es komme mehr denn je darauf an, die Sozialagenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität voranzubringen. Die Kommission wird ihre jugendpolitische Strategie erneuern, um besser auf die Probleme Jugendlicher reagieren zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" zur Förderung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt.
Die Kommission bekräftigt in ihrem Arbeitsprogramm auch die Ziele zu einer nachhaltigen Entwicklung Europas vor dem Hintergrund des Klimawandels: Die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz auf jeweils 20 %. Ein weiteres Kernziel sei der Verbesserung der Energiesicherheit Europas, heißt es in dem Programm weiter. Die Kommission werde eine umfassende Strategie dazu ausarbeiten, wobei es in erster Linie um konkrete Maßnahmen zur Energieeffizienz, um Netzverknüpfungen und Vorratsbewirtschaftung als gemeinsames Ziel gehe. Dazu gehörten aber auch Vorschläge für den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt.
Die Kommission will aber auch die Verkehrspolitik an ökologischen Aspekten orientieren. Sie plant, eine Mitteilung über die Entwicklung des Verkehrs in den nächsten zwanzig bis vierzig Jahren sowie ein Grünbuch über die transeuropäischen Netze vorzulegen. Im Interesse eines bürgernahen Europa beabsichtigt die Kommission, sich darüber hinaus vermehrt um den Verbraucherschutz, um Nahrungsmittelsicherheit und Tiergesundheit zu kümmern, und ihre Gesundheitsstrategie fortzuführen.
Die Kommission wird dem Arbeitsprogramm zufolge auch Vorschläge über die künftige Entwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorlegen. Die Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik soll auch in Zukunft Priorität genießen und voll in die EU-Politiken für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Integration eingebunden werden. Für 2009 wird in Aussicht gestellt, dass das Europäische Migrationsnetz funktionsfähig sein werde und die Vorbereitungen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem soweit gediehen sein werden, dass der Abschluss der Arbeiten, einschließlich des Aufbaus des Europäischen Unterstützungsbüros, im Bereich Asylpolitik bis 2010 gewährleistet ist. Um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auszubauen, kündigt die Kommission eine bessere Vorbeugung gegen Kindesmissbrauch und Kinderhandel an, weiters eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Cyber-Angriffen sowie eine Vorbeugung gegen mögliche chemische, biologische, nukleare und radiologische terroristische Bedrohungen.
Die Kommission verspricht in ihrem Arbeitsprogramm auch einen "Wandel der Regelungskultur", das bedeutet, man ist entschlossen, die Bemühungen um einfachere und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen unter Vermeidung unnötiger Verwaltungslasten, wie es heißt, fort zu setzen.
In den europäischen Institutionen nimmt man sich vor, die Informationspolitik zu verbessern und sich dabei auf greifbare Ergebnisse zu konzentrieren, die auch für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind. So werden laut Ankündigung im Arbeitsprogramm der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung "Partnerschaft für die Kommunikation über Europa" erstmals organübergreifende Kommunikationsprioritäten vereinbaren. Konkrete Anlässe dafür sind die kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament, der Energie- und Klimawandel sowie zwanzig Jahre demokratischer Wandel in Mittel- und Osteuropa. Weitere Themen betreffen nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Solidarität, bürgernahes Europa der Zukunft und Europa in der Welt.
Außenpolitisch möchte die EU der Fortführung des Erweiterungsprozesses besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Verhandlungen mit Kroatien werden in eine entscheidende Phase treten, die europäische Perspektive für die Staaten des Westbalkans will man weiter entwickeln und vor allem auch der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung im Kosovo Beachtung schenken. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sollen "nach Maßgabe der Fortschritte bei den inneren Reformen des Landes fortgeführt" werden. Europa hat nach Aussagen des Arbeitsprogramms großes Interesse daran, eine "echte Arbeitspartnerschaft" mit der neuen US-Regierung aufzubauen, speziell im Hinblick auf die globalen Herausforderungen, wie den Klimawandel, aber auch hinsichtlich der Förderung von Stabilität und Sicherheit und den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die Kommission streicht in ihrem Programm auch die Notwendigkeit heraus, die Beziehungen zu den Entwicklungsländern zu festigen.
Sektionschef Harald Dossi (BKA) leitete die Diskussion mit dem Hinweis auf die Besonderheiten ein, die das vorliegende Arbeitsprogramm der Kommission prägten. Einerseits handle es sich um das letzte Arbeitsjahr dieser Kommission und um die Frage, was sie noch fertigbringen werde, andererseits sei zu erwarten, dass bislang aktuelle Fragen angesichts der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in den Hintergrund rückten. Die Prioritäten "Wachstum und Beschäftigung" und "Regulierung des Finanzsystems" blieben aufrecht, man dürfe aber nicht vergessen, dass die EU bei diesen Themen nur Mitspieler in einem globalen System sei. Beim nächsten EU-Gipfel im März werde sich die EU jedenfalls auf das G-20-Treffen im April 2009 vorbereiten, teilte Dossi den Bundesrätinnen und Bundesräten mit.
Beim Thema Lissabon-Strategie stelle sich die Frage, welche Lehren die EU aus der Wirtschafts- und Finanzkrise ziehe, sagte der Sektionschef und sah Anzeichen für eine stärkere soziale Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Globalisierung über bisherige Absichten hinaus. Auch bei der Implementierung der Lissabon-Strategie könne die EU nicht so tun, als wäre seit dem Ausbruch der Finanzkrise nichts geschehen.
Als zweiten Schwerpunkt der Kommission nannte Dossi den Klimaschutz und die Strategie für ein nachhaltiges Europa, die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Europa und - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der letzten Gaskrise - die Verbesserung der Energieversorgung und -sicherheit.
Generalsekretär Johannes Kyrle (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) berichtete über Bemühungen der EU mit Irland nach dem Scheitern des Referendums über den Vertrag von Lissabon, durch Zusicherungen ein weiteres Referendum im Herbst möglich zu machen. Ein weiterer Bereich der europäischen Außenpolitik werde die Erweiterung sein. In den Verhandlungen mit Kroatien hält Kyrle die Endphase im Jahr 2009 für erreichbar, über die Verhandlungen mit der Türkei wird die Kommission einen Fortschrittsbericht vorlegen. Die EU werde ihre Westbalkanstrategie fortsetzen und allen Ländern dort die Möglichkeit geben, der EU beizutreten, sofern sie die Hürden abbauen, die einem Beitritt entgegenstehen. Für den Schwarzmeerraum beabsichtige die EU eine Synergiestrategie herauszugeben. Auch die anderen osteuropäischen Länder sollen verstärkt an die EU angebunden werden. Im Hinblick auf die Gaskrise seien Initiativen der EU für eine neue Südverbindung zu erwarten.
Im Nahen Osten trete die EU für einen stabilen Waffenstillstand, einen Truppenabzug Israels aus dem Gaza-Streifen, ein Ende des Raketenbeschusses durch die Hamas und die Öffnung humanitärer Korridore ein, berichtete Generalsekretär Kyrle.
Der Vertreter der Bundesländer Michael Raffler legte den Ausschussmitgliedern dar, welche Punkte des Kommissionsprogramms für die Bundesländer besonders relevant seien. Er nannte Bemühungen zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Senkung des Verwaltungsaufwandes, Strategien zur Katastrophenvermeidung, Initiativen für ein Grünbuch zur grenzüberschreitenden Mobilität für Studentinnen und Studenten sowie die Themen Umwelt- und Energiebesteuerung und die Frage, welche Gesundheitskompetenzen den Mitgliedsstaaten und welche der EU zukommen sollen, den Wissenstransfer im Kampf gegen den Krebs, nachhaltige Strategien für das Verkehrssystem, die Anpassung an den Klimawandel, die Entwicklung benachteiligter ländlicher Regionen und die Qualitätsstandards landwirtschaftlicher Produkte.
Der Bürgermeister von Wolfurt Erwin Mohr (Vertreter des Gemeindebundes) betonte das Anliegen, Europa bürgernäher zu gestalten und unterstrich dabei die Rolle der Gemeinden. Niemand sei bürgernäher als diese und deren Möglichkeiten, zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, seien sehr groß. In diesem Zusammenhang würdigte der Bürgermeister die Erfolge der Städte und Gemeinden beim Klimaschutz und wies auf die hohen Beschäftigungsimpulse der diesbezüglichen Investitionen hin.
Große Bedeutung für ein bürgernahes Europa, einem "Europa der Partner von unten", maß Mohr dem Modell der "Twin-Cities", lokalen und regionalen Partnerschaften mit Partnern am Mittelmeer, am Balkan und im Kaukasus bei. Besorgt zeigte sich der Gemeindevertreter über mögliche Auswirkungen der Patientenrichtlinie, sie könnte einen "Patiententourismus" in Länder mit guter Gesundheitsversorgung auslösen.
Bundesrat Albrecht Konecny (S) merkte vorweg an, der vorgelegte Text mache die ganze Dramatik der weltwirtschaftlichen Entwicklung noch nicht sichtbar und sah die EU aktuell vor der Frage stehen, ob ihr wirtschaftspolitischer Kurs Bestand habe oder nicht doch grundlegend überdacht werden müsse. Angesichts der Dramatik der Entwicklung sei es nicht ohne Ironie, wenn Überbrückungskredite an die AUA zu einem Problem werden könnten, sagte Konecny.
Beim Thema Energiesicherheit plädierte Konecny für Überlegungen, die EU-Staaten besser zu vernetzen, um einander bei Engpässen leichter aushelfen zu können; dies mache mehr Engagement beim Ausbau grenzüberschreitender Leitungen sowie von Ringleitungen notwendig. Auskunft erbat Konecny über eine in Rede stehende "Beschleunigung" der Beitrittsverhandlungen mit Island sowie über den Themenkreis des EU-Märzgipfels.
Sektionschef Dossi antwortete darauf mit dem Hinweis auf die Themen Wirtschaftskrise, Lissabon-Strategie, Klimawandel und das Thema Partnerschaften mit den östlichen Nachbarländern.
Bundesrat Franz Perhab (V) sah eine Chance in der aktuellen Krise, sofern diese die Menschen bewusst werden lasse, dass die EU ein Schutzschirm gegen die Krise sei.
Bundesrat Stefan Schennach (G) gab Bürgermeister Mohr recht, wenn er die Gemeinden als die "großen Löwen" des Klimaschutzes darstelle. Neuen Schwung erhoffte sich der Bundesrat für die Umsetzung des Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommens mit Serbien.
Bundesrat Jürgen Weiss (V) erfuhr von Generalsekretär Kyrle, dass es möglich sei, bei den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Ende 2009 in die Abschlussphase zu kommen. Die Zusammenarbeit mit Serbien sei positiv zu bewerten; man sollte das Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen mit Serbien möglichst bald in Kraft setzen, zeigte sich Generalsekretär Kyrle überzeugt. Die bereits erfolgte Übernahme des Acquis communautaire durch Island erleichtere Beitrittsverhandlungen, aber dennoch müsste das gesamte vorgesehene Verfahren mit Verhandlungen über alle einzelnen Kapitel abgewickelt werden, sagte Generalsekretär Kyrle.
EU-Vorlagen zur Ziviljustiz
Schließlich nahm der EU-Ausschuss des Bundesrates zwei EU-Vorschläge zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu Teilbereichen der Ziviljustiz in Verhandlung.
Erstens geht es dabei um jene Teile des Familienrechts, die die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehe- und Unterhaltssachen sowie in Fragen der elterlichen Verantwortung und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen. Zweitens geht es um die Frage, welches Recht auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden sein soll.
Auf diesen beiden Gebieten der Ziviljustiz bestehen neben Gemeinschaftsinstrumenten auch bilaterale Abkommen einzelner EU-Mitgliedstaaten mit Drittstaaten, die zum Teil auf die Zeit vor deren EU-Beitritt, zum Teil auf die Zeit vor der Einführung gemeinschaftlicher Regelungen zurückgehen. Sofern solche Abkommen nicht mit dem gemeinsamen Besitzstand vereinbar sind, müssen sie laut EuGH gekündigt werden oder Unvereinbarkeiten beseitigt werden. Zwar besitzt die Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für solche Abkommen, hat aber nicht in jedem Fall ein Interesse daran, bilaterale Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern durch Abkommen der Gemeinschaft zu ersetzen. Daher soll die EU es einem Mitgliedstaat aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen gestatten können, das fragliche Abkommen selbst zu schließen. Die Erlaubnis dazu soll die Gemeinschaft dann erteilen können, wenn kein gemeinschaftliches Interesse besteht und kein Abkommen geplant ist, der Mitgliedstaat ein besonderes Interesse an dem Abkommen mit dem Drittland nachweist und das geplante Abkommen auf die einheitliche und kohärente Anwendung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften nur geringfügige Auswirkungen hat, heißt es in den beiden Entwürfen der EU-Kommission für Verordnungen des Rates und des Europäischen Parlaments.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats beschloss einstimmig, Gutachten zu den beiden Vorschlägen einzuholen und Experten für ein Hearing einzuladen.
Folgende Anträge wurden einstimmig angenommen:
EU-Ausschuss des Bundesrates 3. Februar 2009
ANTRAG
betreffend
KOM (2008) 825 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von "EURODAC" für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EG) Nr. (.../...) zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. (2713/EU XXIV.GP)
KOM (2008) 820 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (2738/EU XXIV.GP)
KOM (2008) 815 endg. vom 3.12.2008: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2720/EU XXIV.GP).
Der EU-Ausschuss wolle beschließen:
I. Ausschussfeststellung
„Stellungnahme an die Europäische Kommission
Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die oben genannten Vorschläge für Verordnungs- bzw. Richtlinienentwürfe der Kommission in öffentlicher Sitzung am 3. Februar 2009 beraten und kommt auf der Grundlage der Informationen des Innenministeriums sowie aufgrund der eingeholten Stellungnahmen zu folgendem Ergebnis:
1.
Durch die Vorschläge der EK werden die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt, wenn und soweit die nachstehenden Bemerkungen berücksichtigt werden.
2.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates unterstützt ausdrücklich das Ziel der Mitgliedsstaaten, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu verwirklichen. Dabei ist klar, dass je tiefer und genauer die europäischen gemeinsamen Regelungen werden, umso geringer der Handlungsspielraum der einzelnen Mitgliedsstaaten wird. Bei den vorgelegten Vorschlägen handelt es sich um keine gänzlich neuen Rechtsakte, sondern um Änderungsvorschläge für bestehende Richtlinie bzw. Verordnungen.
Neufassung „Aufnahmerichtlinie“
2.a
Der Bundesrat spricht sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Definition von „Familienmitgliedern“ in Artikel 2 (c) aus. Der EK-Vorschlag würde eine Ausweitung des Familienbegriffs zusätzlich auf minderjährige, verheiratete Kinder; Vater, Mutter oder Vormund des minderjährigen, unverheirateten Antragstellers und minderjährige, unverheiratete Brüder/Schwestern des Antragstellers, falls Antragsteller ebenso minderjährig und unverheiratet ist vorsehen, was u.a. zu einem wesentlich breiteren Kreis von Grundversorgungsempfängern führen würde.
3.
Der aus der Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates wesentlichste Punkt betrifft den Zugang zum Arbeitsmarkt, der in Art. 15 des RL-Vorschlages geregelt ist.
4.
In Art. 15 Abs. 2 wäre nach Auffassung des EU-Ausschusses des Bundesrates unbedingt klarzustellen, dass das österreichische Bewilligungsverfahren des Arbeitsmarktservice, inklusive Ersatzkraftverfahren, weiterhin zur Anwendung kommen kann, ohne die RL zu verletzten. Dies könnte durch einen klarstellenden Erwägungsgrund erfolgen. Ein solcher Erwägungsgrund könnte jedoch entfallen, wenn die im Vorschlag vorgesehene Streichung des Art. 15 Abs. 4 („aus Gründen der Arbeitsmarktpolitik können die Mitgliedstaaten Unionsbürgern und Angehörigen von Staaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, sowie Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt Vorrang einräumen“) rückgängig gemacht wird.
5.
Weiters sind in Art.17 überschießende Änderungen bei der materiellen Absicherung für Asylwerber geplant und insbesondere eine Gleichstellung mit Beziehern von Sozialhilfe vorgesehen. Derartige Maßnahmen gehen über die zulässigerweise gemeinschaftsrechtlich regelbaren Angelegenheiten hinausgehen, weil hier in die den Mitgliedsstaaten vorbehaltene Zuständigkeit zur Regelung und Bereitstellung von Leistungen von allgemeinem Interesse eingegriffen wird. Es ist nicht Angelegenheit der Union die Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe zu regeln, zumal Änderungen des bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes in diesem Bereich überhaupt nicht erforderlich sind.
6.
Die vorgeschlagene Regelung betreffend Sozialhilfe könnte auch eine massive finanzielle Belastung von Mitgliedsstaaten, in Österreich auch der Bundesländer, bewirken. Einerseits könnte durch das unterschiedliche Schutzniveau der Sozialhilfe in den einzelnen Mitgliedsstaaten ein „Sozialhilfe-Tourismus“ auch bei Asylwerbern in kaum abschätzbarer Weise ausgelöst oder verstärkt werden. Andererseits könnten funktionierende Systeme der Grundsicherung für Asylwerber bzw. International Schutzberechtigte, die im Unterschied zu den primär finanziellen Sozialhilfeleistungen eine Kombination von direkten Geldleistungen, Naturalleistungen und Versicherungsleistungen vorsehen, unzulässig werden. Dies ist jedoch weder sinnvoll noch aus Sicht des Gemeinschaftsrechtes notwendig.
7.
Daher wird vorgeschlagen, dass Art.17 Abs. 5 geändert werden soll, sodass die „Gewährung von Mitteln für einen angemessenen Lebensstandard“ sichergestellt wird. Dies entspricht auch der Formulierung in Art. 17 Abs. 2 vorgesehen.
7.a
Artikel 20 im neuen EK-Vorschlag schränkt die Möglichkeiten der Entziehung der Grundversorgung sehr stark ein. Eine Entziehung ist nur noch bei ausreichenden finanziellen Eigenmitteln möglich. Bisherige Entziehungsgründe wie unzureichende Mitwirkung des Asylwerbers am Verfahren können nun lediglich zu einer Einschränkung der Grundversorgung führen. Der Asylwerber könnte nicht mehr angehalten werden, im Asylverfahren aktiv mitzuwirken und hätte keinen Anreiz, aktiv am Verfahren mitzuwirken, da alle Leistungen ohnehin erfolgen würden. Der Bundesrat spricht sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Entzugsgründe aus.
7.b
Der EU-Ausschuss spricht sich weiters für die Beibehaltung des Wortlauts von Art. 21 Abs. 1 zu Personen mit besonderen Bedürfnissen aus. Die EK sieht in ihrem Vorschlag eine Ausweitung der Gruppe der Personen mit besonderen Bedürfnissen auf psychisch Kranke vor, was eine Missbrauchsschiene öffnen könnte.
Neufassung Dublin-VO
8.
Der EU-Ausschuss des Bundesrates sieht keine Notwendigkeit für die Änderungen, die ein Aussetzen der Rücküberweisung vorsehen, wenn ein Mitgliedsstaat dies wegen „Überlastung“ verlangt oder wenn festgestellt wird, dass in einem Mitgliedsstaat ein zu niedriges Schutzniveau besteht. Ziel muss vielmehr sein, einerseits in allen Mitgliedsstaaten ein den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechendes Schutzniveau in rechtlicher und materieller Hinsicht zu sichern, andererseits aber dem „Asyl-Shopping“ wirksam zu begegnen.
9.
Die vorgeschlagene Regelung könnte aber als Anreiz genau in die Gegenrichtung wirken: Je schlechter das Schutzniveau in einem Mitgliedsstaat ist und je geringer die Effizienz der Verfahren ist, umso schneller sind die dortigen Behörden überlastet und können in diesen Staat auch keine Asylwerber mehr zurückgeschoben werden. Das kann aber nicht Ziel der Politiken der Union sein.
10.
Der Bundesrat spricht sich kohärent zu den Änderungswünschen zur Aufnahmerichtlinie für eine Beibehaltung der derzeitigen Definition von „Familienmitgliedern“ in Artikel 2 (i) aus, da ein ausgedehnter Familienbegriff zu erweiterten Zuständigkeiten und damit einer Mehrbelastung in der Grundversorgung führen würde.
II.
Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué und ersucht den Präsidenten des Bundesrates, dieses Kommuniqué einschließlich der angeschlossenen Stellungnahme der Bundesländer vom … Jänner 2009 an die Europäische Kommission, an die österreichische Bundesregierung, an den Ausschuss der Regionen, an die COSAC bzw. IPEX und an das Europäische Parlament zu übermitteln.
EU-Ausschuss des Bundesrates 3. Februar 2009
Antrag
betreffend
COM KOM (08) 818 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (2829/EU XXIV.GP)
Der EU-Ausschuss wolle beschließen:
I. Ausschussfeststellung:
„Stellungnahme an die Europäische Kommission
Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat den Vorschlag der Kommission COM KOM (08) 818 endg., Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in öffentlicher Sitzung am 3. Februar 2009 beraten und kommt auf der Grundlage der Informationen der zuständigen Bundesministerien sowie aufgrund der eingeholten Stellungnahmen der Bundesländer, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich und des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen zu folgendem Ergebnis:
1.
Im Bereich aller Vorhaben betreffend den grenzüberschreitenden Organhandel/Transplantationen wird zu beachten sein, dass in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Systeme im Zusammenhang mit den Einwilligungserfordernissen der Verstorbenen oder deren Angehörigen („Widerspruchslösung“ vs. „Zustimmungslösung“) bestehen und dass diese auch zu erheblichen Unterschieden in der Versorgung mit Spender-Organen führen. Im Hinblick auf die substanziellen ethischen Fragen, die damit verbunden sind, sollte die Union in diesem Bereich mit einheitlichen Regelungen äußerst zurückhaltend sein.
2.
Die vorgeschlagenen Regelungen sind nur dann mit Art. 152 EGV Abs. 1 und Abs. 5 vereinbar, wenn ein hohes Gesundheitsschutzniveau bei der Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung in vollem Umfang sichergestellt bleiben.
3.
Die in Aussicht genommene Regelung darf daher eine funktionierende Versorgung mit Spenderorganen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten in keiner Weise in Frage stellen. Diese Grenze wäre jedenfalls überschritten, wenn Mitgliedsstaaten mit effektiven Systemen und rechtlichen Rahmenbedingungen in irgendeiner Weise zum „Organexport“ in andere Mitgliedsstaaten mit ineffektiven Systemen oder unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen gezwungen würden. Dies könnte nämlich zu einem Zusammenbruch des Gesamtsystems führen, weil die Bereitschaft vieler Menschen, eine Organspende zuzulassen, sehr rasch abnehmen könnte, wenn auch nur die Besorgnis ausgelöst wird, durch gemeinschaftsrechtliche Regelungen könnte die lokale Versorgung mit Spenderorganen gefährdet werden.
4.
Weiters darf die in Aussicht genommene Regelung keinen Anreiz zu einem das Gastland typischerweise benachteiligenden „Organtransplantations-Tourismus“ bewirken sondern muss dem sogar vorbeugen. Dies könnte etwa durch eine Zielbestimmung oder einen Erwägungsgrund unterstützt werden, der die Deckung des Bedarfs an Spenderorganen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten ausdrücklich vorsieht. Kurze Transportwege tragen in diesem Zusammenhang auch in fachlicher Hinsicht ohnehin wesentlich zu besseren Transplantationsergebnissen bei.
5.
Die in Aussicht genommene Regelung darf schließlich zu keinem administrativem Mehraufwand führen sondern muss nahtlos an den bestehenden europaweiten Strukturen der Zusammenarbeit, zum Informationsaustausch und zur Qualitätssicherung anknüpfen und darauf aufbauen. Dies schließt ein, dass insbesondere verschiedene Bestimmungen in den Kap. IV und V (beispielsweise das „Gleichwertigkeitserfordernis“) noch einmal in enger Zusammenarbeit mit Experten und Praktikern überarbeitet werden.
6.
In den Artikeln 3 und 11 ist die Definition eines meldepflichtigen schweren Zwischenfalls unzulänglich und sollte mit medizinischen Experten noch einmal überarbeitet werden.
7.
In Art. 7 ist die vorgesehene „Spendercharakterisierung“ aus fachlicher Sicht überschießend detailliert. Schon im Hinblick auf die durch den medizinischen Fortschritt zu erwartenden Änderungen ist auch die Ebene der Rechtssetzung zu hinterfragen. In Betracht kommt auch, dies im Rahmen bspw. der „Eurotransplant“ und der dort zusammenarbeitenden nationalen Institutionen festzulegen.
8.
In Art. 25 ist eine Ermächtigung der Kommission zur Festlegung verschiedener Verfahren vorgesehen. Dies scheint entbehrlich und widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Derartige Verfahren können besser auf bewährte Weise von den zusammenarbeitenden nationalen Organisationen selbst jeweils entsprechend dem „state of the art“ festgelegt und untereinander akkordiert werden.“
II.
Der EU-Ausschuss übergibt dem Präsidenten des Bundesrates diese Ausschussfeststellung gem. § 34 Abs. 6 GO-BR zur Veröffentlichung als Kommuniqué und ersucht den Präsidenten des Bundesrates, dieses Kommuniqué an die Europäische Kommission, an die österreichische Bundesregierung, an den Ausschuss der Regionen, an die COSAC bzw. IPEX und an das Europäische Parlament zu übermitteln.
Antrag
gem. § 33 Abs.1 GO-BR
Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:
Die Institutionen laut nachstehender Liste werden eingeladen, bis 15. März 2009 eine schriftliche Äußerung gem. § 33 Abs. 1 GO-BR zu folgenden Vorhaben der Europäischen Union abzugeben:
KOM (08) 893 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss sektorspezifischer bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, die Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts behandeln. (4428/EU XXIV.GP)
KOM (08) 894 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom [...] zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in Teilbereichen des Familienrechts, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehe- und Unterhaltssachen sowie in Fragen der elterlichen Verantwortung und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen (4214/EU XXIV.GP)
Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht dabei davon aus, dass die Stellungnahmen nach Möglichkeit insbesondere Ausführungen zur primärrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten, zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, zu den Auswirkungen des Regelungsvorschlags auf bestehende und auf geplante Abkommen Österreichs mit Drittstaaten in diesem Bereich sowie allfällige Vorschläge zur Änderung des Richtlinientextes enthalten sollten. Leermeldungen sind nicht erforderlich.
Liste:
Verbindungsstelle d. Bundesländer
Städtebund
Gemeindebund
BM für Justiz
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
BKA Verfassungsdienst
BMeiA Völkerrechtsbüro
Institut für Europarecht und Völkerrecht Universität Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. Waldemar HUMMER
Instituten für Völkerrecht und Internationale Beziehungen sowie Europarecht
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Heribert Franz KÖCK M.C.L.
Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung
Univ.- Prof. Dr. Gerhard HAFNER
Europainstitut der WU-Wien
Univ.-Prof. Dr. Stefan GRILLER