
IV-40 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 13. April 2011
Beratungen des EU-Ausschusses
des Bundesrates
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 13. April 2011
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Tagesordnung
1. RAT 17574/10 REV 1 Rat der Europäischen Union
Vermerk des Vorsitzes für den AStV/Rat (Allgemeine Angelegenheiten)
Strategie Europa 2020 - Bericht über die Umsetzung
(43077/EU XXIV.GP)
2. RAT 7690/11
Rat der Europäischen Union
Mitteilung an die Presse
3076. Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 15. März 2011
(48878/EU XXIV.GP)
3. KOM (11) 114 endg.
Bericht der Kommission an den Europäischen Rat
Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2011
-Unsere strategisch wichtigen Wirtschaftspartner auf besseren Marktzugang verpflichten: prioritäre Maßnahmen zur Beseitigung von Handelsschranken
(48235/EU XXIV.GP)
SEK (09) 413 endg./2
Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada
(15300/EU XXIV.GP)
"Strategie Europa 2020"
In der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats vom 13. April 2011 befassten sich die Mitglieder der Länderkammer zunächst mit dem Bericht über die bisherigen Arbeiten und Umsetzungsschritte zur "Strategie Europa 2020".
Mit der genannten Strategie, die im Juni 2010 vom Europäischen Rat beschlossen wurde, gibt die EU in Form eines zehnjährigen Wirtschaftsprogramms wesentliche Zielsetzungen vor, die im Jahr 2020 erreicht werden sollen. Durch eine bessere Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft will man ein "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" innerhalb der Union erreichen und darauf hinwirken, dass Europa die Krise überwindet und gestärkt aus ihr hervorgeht.
Die Strategie erfordert Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und der Union, wobei die Mitgliedstaaten beauftragt wurden, ihre nationalen Ziele und Reformpläne rasch vorzulegen. Die Überwachung und Bewertung der Fortschritte erfolgt im Rahmen des "Europäischen Semesters". Dieses neue Steuerungs- und Überwachungsinstrument zur Vorabkoordination der Wirtschaftspolitik ist seit Beginn des Jahres 2011 im Einsatz.
Die konkreten nationalen Reformprogrammen (NRPs) sind bis Ende April 2011 an die Europäische Kommission zu übermitteln, wie die Andrea Itzlinger aus dem Bundeskanzleramt erklärte. In Österreich laufe dazu gerade der Erstellungs- und Koordinationsprozess. Dabei sei man bemüht, die Länder stärker einzubinden. So hätten beispielsweise Salzburg, Wien und die Steiermark bereits ihre konkreten Maßnahmen gemeldet. Die durchgeführten Projekte würden auch publiziert, bekräftigte man seitens des Bundeskanzleramts.
Im weiteren Verlauf sei vorgesehenen, dass die Kommission im Mai 2011 die Programminhalte bewertet und - nach entsprechender Diskussion durch die FinanzministerInnen - der Europäische Rat im Juni 2011 länderspezifische Empfehlungen verabschiedet. Diese an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichteten Mitteilungen sollen dann in den nationalen Politikvorhaben und Budgets berücksichtigt werden. Das zweite Halbjahr 2011 soll insbesondere der Umsetzung der in den NRPs angekündigten Maßnahmen gewidmet werden, eine horizontale Gesamtbewertung durch die Kommission werde dann im Jahreswachstumsbericht 2012 erfolgen.
Man befinde sich in einem Lernprozess, betonte Itzlinger, im Jahr 2014 werde es seitens der Kommission eine Revision geben. Über die einzelnen Phasen, wie Beschluss des NPR im Ministerrat und Feedback dazu aus Europa werde das Parlament umgehend informiert. Damit ging die Beamtin auf Fragen der BundesrätInnen Elisabeth Kerschbaum (G/N), Monika Mühlerth (F/W), Edgar Mayer (V/V) und des Ausschussvorsitzenden Georg Keuschnigg (V/T) ein.
Die Vizepräsidentin des Bundesrats, Susanne Neuwirth (S/S) begrüßte darüber hinaus eine einheitliche europäische Vorgangsweise. Es sei wichtig, dass in Europa nicht nur über gemeinsame wirtschaftspolitische Ziele gesprochen werde, sondern dass diesmal auch der soziale Aspekt im Vordergrund stehe. Selbstverständlich müssten diese Vorhaben budgetär verkraftbar sein.
Im Rahmen der Strategie wurden fünf Kernziele zu den Themen "Beschäftigung", "F&E und Innovation", "Klimawandel und Energie", "Bildung" sowie "Armut und soziale Ausgrenzung" festgelegt, die mittels spezieller Initiativen realisiert werden sollen. So sollen zum genannten Zeitpunkt 75% der 20- bis 64-Jährigen in Arbeit stehen; 3% des BIP der EU sollen für F&E und Innovation aufgewendet werden; die Treibhausgasemissionen sollen um 20% (oder sogar um 30%, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990 verringert, der Anteil an erneuerbarer Energien auf 20% erhöht und die Energieeffizienz um 20% gesteigert werden; die EU will auch die Schulabbrecherquote auf unter 10% senken und den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40% erhöhen; schließlich ist es das erklärte Ziel der EU, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Personen um mindestens 20 Millionen zu senken.
Dazu werden sieben Initiativen gestartet: "Innovationsunion" zur Verbesserung der Bedingungen und finanzielle Förderung für F&E-Investitionen im Privatsektor; "Jugend in Bewegung" zur Verbesserung der Bildungssysteme und Förderung der internationalen Attraktivität der höheren Bildung in Europa; "Digitale Agenda" zum Ausbau des Breitband-Internets und zur Förderung des gemeinsamen Markts bei Internetzugängen; "Ressourceneffizientes Europa" zur Entkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Verbrauch natürlicher Ressourcen durch Förderung erneuerbarer Energien, Modernisierung des Transportsektors und Förderung der Energieeffizienz; "Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" zur Verbesserung des Wirtschaftsumfelds, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und zum Ausbau eines weltweit wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Industriesektors; "Agenda für neue Fähigkeiten und Jobs" zur Modernisierung des Arbeitsmarkts durch die Förderung von Arbeitsmobilität und lebenslangem Lernen, damit Arbeitsnachfrage und -angebot besser zueinander passen; "Europäische Plattform gegen Armut" zur Gewährleistung sozialer und territorialer Kohäsion, damit Wachstumsgewinne breit geteilt werden und Menschen in Armut die Möglichkeit haben, in Würde zu leben und aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen.
Euro-Rettungsschirm
Stabilitäts-und Wachstumspakt
Des weiteren standen die Ergebnisse des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom 15. März 2011 zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats. Die im ECOFIN erreichte Einigung über sechs Gesetzgebungsvorschläge ("Six Pack") dienen einer besseren wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und insbesondere im Euro-Währungsgebiet und damit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Es sind auch finanzielle Sanktionen vorgesehen.
Die Maßnahmen sind als Teil der Antwort auf die Probleme zu verstehen, die durch die Staatsschuldenkrise aufgeworfen wurden. Die Vorschläge zielen auf eine effektivere finanz- und wirtschaftspolitische Überwachung der Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten durch die Einführung von Vorschriften zu den nationalen haushaltspolitischen Rahmen und die konsequentere und frühere Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten, die die Vorgaben nicht einhalten, ab. Darüber hinaus sollen makroökonomische Ungleichgewichte innerhalb der EU beseitigt werden. Nun wird darüber mit dem Europäischen Parlament verhandelt. Bis Juni will man zu den Legislativakten Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament erzielen, damit diese ab dem nächsten Jahr angewendet werden können.
Die neuen Rechtsvorschriften sollen erstmals bei der Erstellung des Stabilitätsprogramms für 2012 zur Anwendung kommen. Das bedeutet unter anderem, dass die betreffenden Staaten eine unverzinsliche Einlage bereits bei Feststellung eines übermäßigen Defizits zu leisten haben. Beim Schuldenkriterium gibt es eine Übergangsfrist, solange das Land Empfehlungen aus bestehenden Verfahren einhält.
Ergänzend zu den genannten Schritten haben sich die Staats-und Regierungschefs der Eurogruppe beim Europäischen Rat am 24. und 25. März auf einen auch für nicht Euro Mitgliedstaaten offenen intergouvernementalen Euro Plus Pakt geeinigt. Neben den Euro-Ländern beteiligen sich daran auch Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Dänemark und Polen. Mit dem Pakt wollen sich die genannten Länder freiwillig in der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik eng abstimmen. Dieser Pakt sieht vor, dass jährlich gemeinsame Ziele vereinbart werden. Die Umsetzung ist Sache der nationalen Regierungen. Geplant ist auch eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer.
Im Rahmen dieses Pakts werden auf Grundlage gemeinsamer Leitlinien von den Staaten für das kommende Jahr konkrete Reformvorhaben zugesagt, welche in die nationalen Reformprogramme und Stabilitätsprogramme integriert werden sollen. Ihre Umsetzung wird im kommenden Jahr vom Europäischen Rat politisch überprüft.
Wie der zuständige Beamte des Finanzministeriums, Alfred Katterl, erläuterte, sieht der Zeitplan vor, dass der permanente Schutzschirm bis Ende Juni 2011 paraphiert werden soll damit der Ratifizierungsprozess rasch einsetzen könne und die Regelungen spätestens 2013 in Kraft treten. Die Gesetzesmaßnahmen im so genannten "Six Pack" stellen eine Verschärfung der Spielregeln dar und seien somit eine Voraussetzung für den permanenten Rettungsschirm. Die bisherigen Überwachungsmöglichkeiten seien bei weitem nicht ausreichend gewesen, erläuterte der Experte gegenüber Bundesrat Ewald Lindinger (S/O). Die Skepsis von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), dass der Zeitplan nicht halten könne, teilte Katterl nicht, da einige Vorschläge des europäischen Parlaments bereits eingearbeitet worden seien.
Nachdem sich der Ausschussvorsitzende Georg Keuschnigg (V/T) nach den Konsolidierungsmaßnahmen in jenen Staaten erkundigt hatte, für die derzeit andere EU-Staaten weitreichende Haftungen übernommen haben, und die Bundesrätinnen Monika Mühlwerth (F/W) und Cornelia Michalke (F/V) die Sinnhaftigkeit von Sanktionen angezweifelt hatten, meinte Katterl, die Auflagen für Griechenland, Irland und zukünftig Portugal würden das Wachstum keineswegs abwürgen. Die Auflagen stünden auf zwei Standbeinen, nämlich den Stabilisierungsbemühungen und den Reformprogrammen, die sich in Form von Strukturänderungen wachstumsfördernd auswirken sollen. Solange ein Land die Konditionen und Empfehlungen einhält, gebe es auch keine Strafen, stellte er fest.
Der Experte ging dann auf die konkreten Auflagen für Griechenland und Irland ein und erläuterte, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Mechanismen handelt. Mit Griechenland gebe es bilaterale Verträge, der Zinssatz belaufe sich derzeit auf rund 4,5 Prozent. Irland befinde sich unter dem Rettungsschirm, wobei sowohl der Internationale Währungsfonds als auch die EU selbst durch Kreditaufnahmen über den EFSM (European Financial Stability Mechanism) und die einzelnen Mitgliedsstaaten in Form von Garantien Unterstützung leisten. Für Irland betrage der Zinssatz rund sechs Prozent. Seitens der EU sei man bestrebt, die Verzinsung zu senken.
Im Falle von Portugal werde gerade geprüft, in welcher Höhe das Land Hilfe braucht und welche Maßnahmen notwendig sind. Man plane, das Abkommen bis Mitte Mai abzuschließen, was jedoch schwierig sei, da es in Portugal derzeit kein handlungsfähiges Parlament gibt, sagte Katterl. Grundsätzlich erwarte man sich, dass es allen drei Ländern gelingen werde, 2014/2015 ihr Defizit unter drei Prozent zu drücken und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können. Die Rückzahlungsmodalitäten für Griechenland sollen jedoch verlängert werden.
Die Summen, die die einzelnen Staaten als Hilfe zur Verfügung stellen, erhöhten zwar deren Schuldenquote, diese würde aber auf EU-Ebene bei der Berechnung des Defizits nicht berücksichtigt, stellte der Experte gegenüber Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) fest. Der Austritt eines Landes aus der Eurozone würde eine massive Abwertung der eigenen Währung nach sich ziehen und auch die Euroländer durch Zinssteigerungen enorm schwächen, hielt er gegenüber Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) fest.
Bericht über Handels- und Investitionshemmnisse
Wirtschaftsabkommen der EU mit Kanada
In der Diskussion zum Bericht der Kommission über bestehende Handels- und Investitionshemmnisse auf dem Weltmarkt und über das geplante Wirtschaftsabkommen der EU mit Kanada wurde vom Vertreter des Amts der Wiener Landesregierung, Martin Pospischill, eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer präsentiert. Darin drängen diese darauf, die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon einzuhalten, wonach die einzelnen Mitgliedstaaten für die öffentlichen Dienstleistungen verantwortlich bleiben.
Im gegenständlichen Bericht geht es um Handels- und Investitionshindernisse und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu Märkten außerhalb der EU. Der Bericht stelle einen Teil der Handels- und Investitionsstrategien der EU dar, erläuterte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Helge Plank, gegenüber den BundesrätInnen. Der Schaden, der der EU jährlich durch Handelshemmnisse entstehe, werde auf 90 bis 130 Mrd. € geschätzt. Die EU stehe als größter Handelsblock der Welt und bei den ausländischen Direktinvestitionen an erster Stelle, deshalb sei die EU bestrebt, in Form von bilateralen Verhandlungen aber auch innerhalb der WTO bis hin zu Streitschlichtungsverfahren den Abbau all dieser Hemmnisse voran zu treiben. Auch Österreich würde daraus einen Nutzen ziehen, da beispielsweise der Zugang zu Rohstoffen beschränkt ist und die österreichische Industrie jedoch auf diese angewiesen ist.
Abgesehen davon wird das globale Wirtschaftswachstum zu 90% in Zukunft außerhalb Europas erzielt werden. Dem Bericht zufolge besteht die Herausforderung nicht in erster Linie darin, Warenzölle zu senken, sondern in der Überwindung rechtlicher Schranken, in der Erleichterung des Marktzugangs für Dienstleistungen und Investitionen, in der Öffnung der Märkte für öffentliche Beschaffungsvorhaben, im besseren Schutz und energischer Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und im Abbau ungerechtfertigter Hemmnisse, die die nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen behindern.
So gibt es beispielsweise Probleme im Handel mit China und Russland, etwa wegen Marktzugangshindernissen und im Hinblick auf die unzureichende Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sowie durch aufwändige Zertifizierungs- und Zollverfahren. Auch die Rahmenbedingungen in Indien bezeichnet die Kommission als "nach wie vor restriktiv" und beklagt zu hohe Zölle. Weitere Probleme werden im Handel mit Japan, Brasilien, Argentinien, aber auch mit den USA aufgelistet. Hier stellen unter anderem die Bestimmungen über das 100%ige Scanning ein großes Hindernis dar, das erhebliche und praktische Auswirkungen auf die Ausfuhren nach sich ziehen könnte.
Auf der Tagesordnung standen auch die Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada, das über die derzeitigen WTO-Verpflichtungen hinausgehen soll. Beabsichtigt ist die schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels. Die Verhandlungen dazu laufen seit zwei Jahren.
Für den Bundesrat interessant sind die Befürchtungen der Bundesländer, dass die öffentlichen Dienstleistungen seitens der Kommission wieder thematisiert werden. Die Bundesländer haben daher eine einheitliche Stellungnahme formuliert und darauf hingewiesen, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Hinblick auf die Klassifizierung der öffentlichen Dienstleistungen festschreibt. Auch die regionalen Gebietskörperschaften könnten nach neuem EU-Recht autonom bestimmen, was unter öffentlichen Dienstleistungen zu verstehen ist, argumentieren die Bundesländer. Das Abkommen steht daher nach deren Auffassung im Widerspruch zum Vertrag von Lissabon.
Seitens des Wirtschaftsministeriums stellte Helge Plank fest, dass die öffentlichen Dienstleistungen in transparenter Weise abgesichert werden müssen, weshalb die Ausnahmen auch zu präzisieren seien.
Die Diskussion über diese beiden Punkte wurde schließlich einstimmig vertagt. Die BundesrätInnen beabsichtigen, darüber noch ausführlich zu beraten.