Parlament Österreich

 

 

 

IV-52 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 12. April 2012

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 12. April 2012

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Tagesordnung

 

 

 

1.    KOM (2011) 828 endg.

Vorschlag für eine Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(65911/EU XXIV.GP)

 

2.    COM (2012) 93 final

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft

(75385/EU XXIV.GP)

 

3.    COM (2012) 141 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Text von Bedeutung für den EWR)

(77531/EU XXIV.GP)

 

4.    COM (2012) 73 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG

(75214/EU XXIV.GP)

 

5.    KOM (2011) 841 endg.

Vorschlag für Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

(67806/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm in seiner Sitzung vom 12. April 2012 abermals kritisch zu einem Teil des "Flughafenpakets" der EU Stellung und beschloss einstimmig dazu eine Mitteilung an die EU-Institutionen (siehe Auszugsweise Darstellung IV-51) . Diesmal geht es um die Bekämpfung des Fluglärms und die Möglichkeit, lärmbedingte Betriebsbeschränkungen durch die Mitgliedstaaten zu erlassen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte stoßen sich vor allem an den im Verordnungsvorschlag eingeräumten Kontrollrechten der Kommission und halten diese nicht vereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip.

 

Die weitere Palette der Diskussionspunkte reichte von Emissionen und Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft über Verpackungen und Verpackungsabfälle bis hin zu Vorschlägen hinsichtlich der Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Union und der Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete der Vorsitzende des Ausschusses Bundesrat Edgar Mayer (V/V) über die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

 

Folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte sind in letzter Zeit unter anderem eingegangen:

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie zur verbesserten Durchsetzung der Entsende-Richtlinie

 

·         Vorschlag für eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen

 

 

 

Folgende Auskunftspersonen standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung:

 

 

·         Mag. Werner Hochreiter (AK Wien, Abteilung Umwelt und Verkehr)

 

·         DI Matthias Braun, BMLFUW

 

·         Mag. Georg Fürnsinn, BMLFUW

 

·         Mag. Thomas Augustin, BMLFUW

 

·         Dr. Wolfgang Papesch, BMVIT

 

·         Mag.a  Antonia Hatler, BMVIT

 

·         Dr.in  Beate Schaffer, BMF

 

·         Mag.a  Elena Guggenberger, BMF

 

 

 

 

 

Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen

 

 

Nachdem sich der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung vom 14. März 2012 sehr kritisch mit dem Vorschlag der EU zu den Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen auseinandergesetzt hatte, widmete er sich diesmal einem weiteren Teil des so genannten "Flughafenpakets", nämlich der geplanten Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen.

 

Auch dieser Verordnungsvorschlag stieß auf den Widerstand der Ausschussmitglieder. In einer einstimmig angenommenen Mitteilung an die EU-Institutionen halten die Bundesrätinnen und Bundesräte fest, dass die der Kommission eingeräumte Kontrollbefugnis über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten überschießend ist und im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip steht. 

 

Konkret schlägt die EU vor, die Außerdienststellung der lautesten Luftfahrzeuge zu erleichtern und der EU-Kommission das Recht einzuräumen, Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Betriebsbeschränkungen vor deren Anwendung überprüfen und diese auch aussetzen zu können. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen hinsichtlich der Zuständigkeiten, eine Auflistung allgemeiner Anforderungen für die Lärmbekämpfung sowie eine Harmonisierung von Daten und Methoden.

 

Wie der Vertreter des BMVIT, Wolfgang Papesch, erläuterte, baut die Kommission ihren Vorschlag auf Grundsätzen auf, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegt sind, um im Falle von  Rechtsstreitigkeiten mit Drittländern auf der sicheren Seite zu sein. Dabei geht man von vier Säulen aus, wonach zunächst der Fluglärm an der Quelle bekämpft werden muss, die Raumplanung mit einbezogen wird und Betriebsvorschriften festzulegen sind. Die letzte Maßnahme sollen Betriebsbeschränkungen betreffen.

 

Durch die Harmonisierung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Seitens des Ministeriums wurde betont, dass es hier um harmonisierte Lärmbewertungsmethoden, nicht aber um Zielwerte geht. Die Verordnung würde Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr betreffen, im Fall Österreichs daher nur für den Flughafen Wien-Schwechat gelten. Außerdem sei davon nur die Zivilluftfahrt betroffen. Es sei auch vorgesehen, dass die Flotte im gegebenen Fall maximal um 20 % ausgemustert werden darf.

 

Kritisch sieht das Ministerium auch den Artikel 10, der die Kontrollbefugnisse der Kommission regelt. Im Artikel 11 soll normiert werden, dass die Kommission die Verordnung auf den letzten Stand der ICAO halten kann, was von einigen Ländern ebenfalls mit Skepsis betrachtet werde. In den Ratsarbeitsgruppen werde man sich für eine Streichung oder eine andere Formulierung des Artikel 10 einsetzen, sagte Papesch. Kernpunkt müsse die Ausgewogenheit bleiben, unterstrich der Vertreter des Ministeriums. Wesentlich sei auch, die Ergebnisse der Mediation aufrecht zu erhalten, denn dies habe auch Auswirkungen auf die dritte Piste. Innerhalb der EU-Länder hätten sich bereits Deutschland, Spanien, Belgien und Schweden für die Streichung des Artikel 10 ausgesprochen.

 

Ablehnend setzte sich auch der Vertreter der Arbeiterkammer, Werner Hochreiter, mit dem Entwurf auseinander und befürchtete, dieser gehe zu Lasten der AnrainerInnen. Man habe nichts dagegen, wenn man seitens der EU versuche, Diskriminierungen hintanzuhalten, der Entwurf sei aber keineswegs ausgewogen. Die Arbeiterkammer habe auch große Sorge, dass die mit dem Flughafen Wien-Schwechat ausgehandelten und sehr anspruchsvollen Ergebnisse der Mediation nicht halten werden. Angesichts der Tatsache, dass der Vorschlag kein Bewertungsverfahren enthalte, werde das Ermessen der Mitgliedstaaten lediglich auf EU-Ebene verlagert, stellte er kritisch fest. Sollte die Kommission Entscheidungen der Mitgliedstaaten aussetzen, dann würde dies zu Lasten der AnrainerInnen gehen. Der Vorschlag sei so unklar formulierte, dass sogar die Lärmminderungsziele hineinfallen würden, warnte der Experte. Er halte sich auch nicht an die Hierarchie, aktive Lärmschutzmaßnahmen vor passive zu setzen.

 

Kosteneffizienz könne nicht das einzige Kriterium sein, es müssten die Interessen der AnrainerInnen sowie des Umweltschutzes miteinbezogen werden. Seitens der Arbeiterkammer wird bedauert, dass es die Kommission bisher unterlassen hat, europäische Standards zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit zu erlassen. Die Völkerrechtskonformität sei wichtig, dürfe aber nicht als eine Ausrede fungieren.

 

Diesen Bedenken schlossen sich die Ausschussmitglieder in ihrem Antrag auf Mitteilung an, in dem sie sich gegen die Befugnis der EU-Kommission wenden, Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Betriebsbeschränkungen vor deren Anwendung überprüfen und diese auch bei vermutetem Widerspruch gegen unionsrechtlichen Vorschriften aussetzen zu können. Die Formulierungen des Vorschlags, in dem der  Primat der Kosteneffizienz zum Ausdruck kommt, lasse eine Verschlechterung des Lärmschutzes für betroffene AnrainerInnen befürchten.

 

Auch in der Diskussion wurden die genannten Kritikpunkte bekräftigt. Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) sprach sich dafür aus, den Artikel 10 zu streichen und konstatierte, dass das sensible Gefüge der Ergebnisse des Mediationsverfahrens in Wien-Schwechat nicht in Frage gestellt werden dürfe.

 

Ähnlich fiel die Stellungnahme von Bundesrat Stefan Schennach (S/W) aus. Er kritisierte vor allem, dass der Passus, wonach die derzeitigen Betriebsbeschränkungen unberührt bleiben sollen, im Entwurf fehlen, was die Unsicherheit verstärke. Der taugliche Kompromiss des Mediationsverfahrens dürfe keineswegs in Frage gestellt werden, sagte Schennach und forderte die Streichung des Artikels 10. Ihm schlossen sich die Bundesrätinnen Ana Blatnik (S/K) sowie Elisabeth Kerschbaum (G/N) an. Sie hätte statt der Mitteilung eine Subsidiaritätsrüge für angebracht gehalten, sagte Kerschbaum. Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) hielt die im Entwurf enthaltene Deckelung von 20 % hinsichtlich der Ausmusterung von Flugzeugen für akzeptabel, alles andere wäre wirtschaftlich nicht tragbar, stellte sie fest.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-weite Klimaschutzregelungen im Bereich Landnutzung

 

 

Mit der Zielsetzung, Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftsbereichen zu senken, hat die EU nun auch den Sektor Landwirtschaft in ihrer Klimapolitik berücksichtigt, wie der Experte des Umweltministeriums, Matthias Braun,  eingangs betonte. Die EU ist mittelfristig bestrebt, ihre Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 20% zu reduzieren. In einem von dieser Zielsetzung gesondert verfassten Beschlussvorschlag, der ab 2013 umgesetzt werden soll, sieht die Kommission EU-weit einheitliche Anrechnungsregeln für Treibhausgasmessungen im Sektor Landnutzung vor. Mit Aktionsplänen sind die EU-Mitgliedsstaaten zudem angehalten, ihre erhobenen Daten und prognostizierten Treibhausgasbilanzen sowie entsprechende Reduktionsmaßnahmen darzulegen. Diese Aktionspläne sollten laut Kommission Berichte zu Emission und Speicherung von Treibhausgasen in Forst- und Landwirtschaft der einzelnen EU-Länder beinhalten, wobei Veränderungen im Kohlenstoffbestand der Wälder miteinbezogen werden.

 

Grundsätzlich stehe Österreich dem EU-Vorschlag zur erweiterten Treibhausgasreduktion positiv gegenüber, nationale Spezifika wie die Funktion des Schutzwaldes müssten jedoch erhalten bleiben, führte Braun aus. Problematisch sieht das Ministerium die im Beschlussvorschlag enthaltenen delegierten Rechtsakte, mit denen sich die Kommissionen vorbehält, Bestimmungen zu korrigieren; diese Korrekturen dürften nur im notwendigen Maß erfolgen.

 

Kritisiert wurde von Bundesrätin Monika Mülwerth (F/W), dass die Klimaschutzziele und die Überprüfung ihrer Erreichung auf die EU-Ebene verlagert werden und nicht im nationalstaatlichen Kompetenzbereich blieben.

 

Eine kritische Stellungnahme hatte auch das Land Kärnten zu dem EU-Vorschlag eingebracht. Bezweifelt wird darin, ob vorgesehene Maßnahmen in der Forstwirtschaft mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind, da die EU über keine Zuständigkeit in der Bewirtschaftung der Wälder eines Mitgliedsstaates verfügt.

 

Bundesrat Martin Preineder (V/N) sah es als wichtig an, Österreichs Vorleistungen im Bereich Klimaschutz bei EU-Vorgaben entsprechend mitbedacht zu wissen, da es für die Republik sonst schwerer als für andere EU-Länder sei, Verbesserungen zu erzielen. Als Beispiel nannte Preineder die österreichische Landwirtschaft, deren hohes Niveau im Klimaschutz beibehalten werden solle. Zudem sprach er seine Befürchtung aus, dass es durch die Berichterstattung in Aktionsplänen zu einem zusätzlichen Bürokratieaufwand kommen könnte.

 

Positiv fassten den Kommissionsvorschlag sowohl Bundesrat Stefan Schennach (S/W) als auch Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) auf. In Richtung Preineder merkte Kerschbaum an, dass der Beschlussentwurf 1990 als Ausgangsjahr für die Reduktionsanrechnung der Treibhausgasemissionen vorsehe, es also keinen Grund für die Annahme gebe, Österreich hätte automatisch größere Schwierigkeiten, Verbesserungsmaßnahmen im gleichen Umfang wie andere Staaten zu setzen. Die einheitliche Vorgangsweise der EU in Sachen Klimaschutz nach Ablauf des Kyoto-Protokolls stellte Schennach in den Vordergrund seiner Argumentation für den Beschlussvorschlag, da die EU mit diesem auch den wichtigen Landwirtschaftsbereich hinsichtlich Klimaschutz umfasse.

 

Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T), der eine EU-weite Klimapolitik ebenfalls grundsätzlich positiv bewertete, schloss sich den Subsidiaritätszweifeln in der Kärntner Stellungnahme an und verwies auf die regionalen Unterschiede Europas in Bezug auf die Bewaldung sowie auf das Problem der Verwaldung in einigen heimischen Gebirgstälern. Österreich betreibe seit mehr als 100 Jahren eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft, sagte er, dies solle auch auf EU-Ebene gewürdigt werden.

 

Der Vertreter des Umweltministers stellte daraufhin klar, Österreich werde sich bei den Ratsverhandlungen dafür einsetzen, dass die Mitgliedsstaaten ihre in den Aktionsplänen zu dokumentierenden Maßnahmen selber präzisieren können.

 

Angesichts der Bedenken betreffend der Subsidiaritätskonformität des Beschlussvorschlages wurde abschließend erwogen, die Rechtsvorlage beim nächsten EU-Ausschuss des Bundesrats wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpackungen

 

 

Den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle nützten die Bundesrätinnen und Bundesräte dazu, über ein Verbot von Plastiksackerln zu diskutieren. Angestoßen wurde die Debatte von Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S), die meinte, der gegenständliche Vorschlag solle auch Anlass sein, über dieses Thema zu reden, zumal allein in Österreich jährlich 350 Millionen Platiksackerln verbraucht werden. In Italien und Frankreich bestehe bereits ein Verbot, sagte sie, räumte aber ein, dass man dabei auch den wirtschaftlichen Faktor und die in dieser Branche befindlichen Arbeitsplätze berücksichtigen müsse. Man könne sich auch das Beispiel Irlands überlegen, wo für Plastiksackerln bezahlt werden müsse. Bereits vier Bundesländer hätten sich in diesem Sinne an den Bund gewendet. Daraufhin meinte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der Ausschuss sollte sich überlegen, sich dazu zu äußern, wenn ein Bundesland darum ersucht.

 

Der Experte der Arbeiterkammer, Werner Hochreiter, betonte, die Kernfrage in diesem Zusammenhang sei die Mehrfachverwendung, denn eine einmalige Verwendung von Papiertaschen sei ebenfalls nicht wünschenswert. Wesentlich für ihn ist, dass die EU ein von einzelnen Mitgliedstaaten erlassenes Verbot nicht verhindert. Seitens des Vertreters des Umweltministeriums, Georg Fürnsinn, wurden die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass die Europäische Kommission derzeit Konsultationen führt, inwieweit ein Verbot von Plastiksackerln möglich ist oder ob diese kostenpflichtig in den Geschäften abzugeben seien. Ein Ende der Diskussion sei aber derzeit nicht abschätzbar. 

 

Im konkret vorliegenden Richtlinienentwurf soll eine weitere Harmonisierung und Präzisierung die Auslegung der Definition von Verpackungen in den Mitgliedstaaten erleichtern und Fälle klären, bei denen nicht klar abgegrenzt ist, was eine Verpackung ist und was nicht. Damit sollen gleiche Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer im gesamten EU-Binnenmarkt geschaffen werden. Die Beispiele im Rechtsakt seien sehr detailliert, es gehe in erster Linie um das Verursacherprinzip, erklärte er.

 

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) zeigte sich verwundert darüber, dass bei den Kaffeekapseln dann keine Verpackung vorliegen soll, wenn der Kaffee drinnen bleibt. Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) wiederum hielt es grundsätzlich für erstaunlich, womit sich die EU befasst, sie betonte jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wertpapierabrechnungen

 

 

Die EU plant, durch Harmonisierung der Bestimmungen vor allem die grenzüberschreitende Abwicklung von Wertpapiergeschäften sicherer und effizienter zu gestalten.

 

Die Abwicklung von derartigen Geschäften wird von den so genannten Zentralverwahrern über Wertpapierabrechnungssysteme ermöglicht. Sie sorgen auch für die Eröffnung und zentrale Führung von Wertpapierkonten. Praktisch alle für geldpolitische Operationen einer Zentralbank in Frage kommenden Sicherheiten in der EU, vor allem im Euro-Währungsgebiet, durchlaufen von Zentralverwahrern betriebene Wertpapierabrechnungssysteme. Im allgemeinen existiert in jedem Land eine solche Einrichtung, insgesamt gibt es 30 Zentralverwahrer in der EU, von denen beispielsweise 2010 Transaktionen im Wert von rund 920 Billionen Euro abgerechnet und Ende 2010 Wertpapiere im Wert von fast 39 Billionen Euro gehalten wurden. In Österreich übernimmt die Funktion des Zentralverwahrers die Kontrollbank.

 

Innerhalb der nationalen Grenzen funktioniert das System sehr gut, die Kommission beklagt jedoch, dass aufgrund bestehender Hindernisse und eines fehlenden Binnenmarkts auf diesem Gebiet grenzüberschreitende Abrechnungen von Transaktionen unnötig kompliziert und risikoreich sind und darüber hinaus hohe Kosten anfallen.

 

Der nun vorliegende Verordnungsvorschlag sieht daher eine Vereinheitlichung der Praktiken bei der Wertpapierabrechnung, die Verpflichtung, sämtliche übertragbaren Wertpapiere im Effektgiro zu verbuchen und sie bei Zentralverwahrern zu erfassen, sowie eine Harmonisierung der Abrechnungsperioden und Regelungen der Abrechnungsdisziplin vor. Darüber hinaus wird der Abbau von Zugangshindernissen zu Zentralverwahrern angestrebt. Als gemeinsame Plattform für die Wertpapierabrechnung soll das vom Eurosystem initiierte Projekt "Target2 Securities (T2S)" dienen, dessen Einführung für 2015 geplant ist.

 

Wie die Expertin des Finanzministeriums, Beate Schaffer, erläuterte, geht es um die Sicherung der Wettbewerbskonditionen für die EU auf internationalen Märkten. Zwei Bereiche, die neu geregelt werden sollen, seien jedoch "ungewöhnlich" und erfüllten die österreichische Seite mit gewisser Sorge. Zum einen habe die Kommission eine Begrenzung der Geschäftstätigkeit vorgeschlagen, wonach einem Zentralverwahrer andere Aufgaben als die Kerntätigkeiten verboten werden können. Ausnahmen soll es jedoch geben. Die offizielle Begründung sei eine Risikobegrenzung, dahinter könnten aber auch Wettbewerbsinteressen stehen, sagte sie. Jedenfalls wäre die österreichische Kontrollbank betroffen, die auch andere Funktionen ausübt.

 

Der zweite kritische Punkt betrifft den Nutzerausschuss, der laut Vorschlag bei den Zentralverwahrern zwingend einzurichten ist und dem Mitspracherechte eingeräumt werden sollen.

 

Grundsätzlich begrüßte die Expertin aufgrund der großen Dimension die angestrebte Harmonisierung. Die genannten sensiblen Punkte würden beobachtet, vom Ergebnis der Verhandlungen hänge es dann ab, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Ein Problem mit der Subsidiarität sieht sie nicht.  

 

 

 

 

 

 

 

 

Nukleare Sicherheit –  Instrument für Zusammenarbeit

 

 

Schließlich befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte mit einem Verordnungsvorschlag (Euratom) zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und von Sicherungsmaßnahmen. Dabei möchte man laut Information des Umweltressorts auf den einschlägigen Erfahrungen aufbauen, die die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union gesammelt haben, die Lehren aus Fukushima ziehen und die Ergebnisse der EU-AKW Stresstests heranziehen. Die EU wolle jedenfalls in der nuklearen Sicherheit ein globaler Player bleiben.

 

Wie der Experte des Umweltministeriums, Thomas Augustin, erläuterte, läuft das derzeitige Instrument, das es seit 2007 gibt, 2013 ab. In der Zwischenzeit existiert auf EU-Ebene eine Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, eine Abfallrichtlinie, aber auch der außenpolitische Rahmen habe sich mit dem Vertrag von Lissabon geändert.

 

Mit dem vorliegenden Plan komme es zu einer Änderung des bisherigen Politik, was im Sinne Österreichs liege, denn es gehe nun nicht mehr darum, technische Hilfe zu leisten und Anlagenteile zur Verfügung zu stellen, sondern darum, Aufsichtsbehörden zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei Tätigkeiten, die auf die Verbesserung der Sicherheitskultur im Nuklearbereich, des Strahlenschutzes und der Sicherungsmaßnahmen abzielen.

 

Die Hilfe soll auf das Empfängerland spezifisch zugeschnitten sein,  Werte und Grundsätze der EU sollen dennoch an Drittländer weitergegeben werden, was im Bereich der nuklearen Sicherheit von besonderer Bedeutung scheint, da die EU hier eine gewisse Vorreiterrolle innehat. Von Österreich werde daher der Vorschlag unterstützt.

 

Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) unterstrich einmal mehr die österreichische Antiatompolitik und bekräftigte, es dürfe keine Entwicklungshilfe für den nuklearen Aufbau mehr geben. Daher müsse man entsprechend gegen den Neubau sowie gegen Dauerverlängerungen auftreten. Auch Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) meinte, der Vorschlag sei dann zu unterstützen, wenn es sich tatsächlich um eine Hilfestellung für die Aufsichtsbehörden handelt. Ebenso äußerte sich Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der festhielt, es dürfe keine Lebenszeiterstreckung für AKW mehr geben und man müsse darauf achten, dass das Energiepaket der EU nicht zum Steigbügelhalter für die Atomindustrie wird.

 

Kritisch setzte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) mit dem vorliegenden Vorschlag auseinander. Sie konnte keinerlei Änderung der Politik erkennen und führte an, dass ukrainische Atomkraftwerke mit Unterstützung der EU aufgerüstet statt abgedreht werden sollen. Sie kritisierte ebenso, dass laut Vorschlag 631 Mio. € im Zeitraum 2014-2020 gleichverteilt pro Jahr dem Instrument zugewiesen werden, und dass dafür zusätzliche Gelder aus der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung kommen sollen.

 

Man war sich im Ausschuss einig, dass man sich mit dem Thema abermals auseinandersetzen werde, sobald die Diskussion auf EU-Ebene weiter fortgeschritten ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG

 

 

betreffend

 

Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfender Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung derRichtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (065911/EU XXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 12.04.2012.

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an das Europäische Parlament und den Rat als Adressaten sowie an

 

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Am 1. Dezember 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. Dieser Vorschlag ist Teil des Flughafenpakets, welches zwei weitere Verordnungsvorschläge umfasst, die die Themen Zeitnischen und Bodenabfertigung betreffen.

 

Dergegenständliche Verordnungsvorschlagräumt in Artikel 10 ("Kontrollbefugnis")der Europäischen Kommission weitreichende Eingriffsmöglichkeiten ein. Sie ist auf dieser Grundlage berechtigt, auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder von sich aus Entscheidungen über Betriebsbeschränkungen vor deren Anwendung zu überprüfen und bei vermutetem Widerspruch gegen unionsrechtliche Vorschriften auszusetzen.

 

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine solche Regelung überschießend und in Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip steht. Dies aus mehreren Gründen:

 

·         Die Kommission verfolgt mit der Verordnung vor allem das Ziel, den angenommenen Kapazitätsengpass auf europäischen Flughäfen zu beseitigen. Lärmminderungsaspekte spielen dabei nur eine nebensächliche Rolle, was auch durch das Primat der Kosteneffizienz im Vorschlag zum Ausdruck kommt.Es ist daher zu befürchten, dass die vorgeschlagene Fassung zu einer Verschlechterung des Lärmschutzes für betroffene AnrainerInnenführenwürde.Die Kommission nimmt für die Steigerung der Kapazitätsomit eine Reduzierung des Schutzniveaus der AnwohnerInnen in Kauf, was nicht akzeptabel ist.

 

·         Die einseitige Ausrichtung des Vorschlags auf wirtschaftliche Belange ist abzulehnen, da der vorliegende Vorschlag den unvermeidlichen Konflikt zwischen den Erfordernissen des Flugverkehrs und Lärmbetroffenen nicht lösen kann, sondern ihn vielmehr zuspitzt. Gerade im Bereich des Fluglärms ist auf einen gerechten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit des Flugverkehrs einerseits und dem Erholungs- und Ruhebedarf der Bevölkerung andererseits zu achten. Fluglärmprobleme dürfen nicht einseitig zugunsten der Luftverkehrswirtschaft gelöst werden.

 

·         Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen werden häufig in langwierigen Verfahren unter Einbindung sämtlicher Stakeholder verhandelt und stellen sensible Kompromisse zwischen den beteiligten Gruppen dar. Eingriffsrechte der Kommission in solche Vereinbarungen würden unnötigerweise zur weiteren Entfremdung zwischen den EU-Organen und den BürgerInnen beitragen und die Autonomie lokaler Entscheidungen, die auch im Unionsrecht als Grundsatz anerkannt ist, verletzen.

 

 

Abschließend hält der Bundesrat fest, dass in Österreich bereits lärmbedingte Betriebsbeschränkungenbestehen, die über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen und ein höheres Schutzniveau garantieren.

 

Der Bundesrat fordert das Europäische Parlament und den Rat daher aus den vorangegangenen Gründendazu auf, Artikel 10 aus dem Vorschlagzu streichen."