Parlament Österreich

 

 

 

IV-53 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 2. Mai 2012

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 2. Mai 2012

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM (2012) 93 final

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft

(75385/EU XXIV.GP)

 

2.    COM (2012) 130 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit

(77009/EU XXIV.GP)

 

3.    COM (2012) 131 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

(77011/EU XXIV.GP)

 

4.    COM (2012) 164 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarktes

(78205/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Auskunftspersonen standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung:

 

           

·         Mag. Lukas Oberndorfer (Arbeiterkammer Wien, Abteilung EU und Internationales)

 

·         Mag. Christa Schweng (Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit)

 

·         DI Matthias Braun (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

 

·         Dr. Brigitte Zarfl (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

 

·         Mag. Susanne Piffl-Pavelec (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

 

·         Dr. Wilhelm Kast (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)           

           

 

 

 

 

 

Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) berichtete am Anfang der Sitzung kurz über die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

 

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarktes (wird in der heutigen Sitzung behandelt)

 

·         Vorschlag zur Änderung der Verordnung über europäische Statistiken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Land- und Forstwirtschaft als Teil der Klimapolitik

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich am 2. Mai 2012 abermals mit einem Vorschlag der EU zu einem Beschluss, den Sektor Land- und Forstwirtschaft in die EU-Klimapolitik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen miteinzubeziehen (siehe EU-Ausschuss vom 12. April 2012) und nahm dazu einstimmig eine Mitteilung an die EU-Institutionen an.

 

Darin werden die Vorschläge für klimabezogene Maßnahmen der EU grundsätzlich begrüßt, den Bundesrätinnen und Bundesräten ist es jedoch wichtig, dass insbesondere die Multifunktionalität der Leistungen des ländlichen Raums berücksichtigt wird und nicht ausschließlich die kurzfristige Maximierung der Kohlenstoffspeicherung im Mittelpunkt steht. Die Ausschussmitglieder machen auch darauf aufmerksam, dass die Erstellung von zusätzlichen Aktionsplänen entsprechenden Spielraum für die unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Agrarbereich bzw. im Forstbereich geben sollen, und wollen die bereits vorhandenen Berichtspflichten nützen. Maßnahmen, die direkt oder indirekt die Bewirtschaftung des Waldes betreffen, sollen nur soweit zulässig sein, als sie zur Erreichung der in den Verträgen festgelegten Zielen unbedingt erforderlich sind. 

 

 

Der Sektor Land- und Forstwirtschaft wird mittels eines eigenen Rechtsakts in die Verpflichtung zur Treibhausgasreduktion eingebunden. Wie der Vertreter des Umweltressorts, Matthias Braun, feststellte, ist dies deshalb von Bedeutung, weil die EU-Kommission sowie die Mitgliedstaaten die Besonderheit dieses Bereichs anerkennen. Dieser eigne sich nicht für eine kurzfristige Zielerreichung und emittiere auch nicht ausschließlich, so die Begründung. 

 

Die EU ist mittelfristig bestrebt, ihre Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 20% zu senken. In dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der ab 2013 umgesetzt werden soll, sieht die Kommission EU-weit einheitliche Anrechnungsregeln für Treibhausgasmessungen im Sektor Landnutzung vor. Mit Aktionsplänen sind die EU-Mitgliedsstaaten zudem angehalten, ihre erhobenen Daten und prognostizierten Treibhausgasbilanzen sowie entsprechende Reduktionsmaßnahmen darzulegen. Laut Vorschlag soll die Kommission die Pläne beurteilen und gegebenenfalls Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, die Maßnahmen nachzuschärfen bzw. genauer zu erörtern.

 

 

An diesem letzten Punkt üben die Mitgliedstaaten auch Kritik am Vorschlag, da sie die Eingriffsmöglichkeiten der Kommission als zu weitgehend bewerten und in diesem Zusammenhang auch auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips hinweisen. Die Berichtspflichten werden nicht abgelehnt, in der Ratsarbeitsgruppe ist man sich jedoch weitgehend einig, dass keine Doppelgleisigkeiten entstehen sollten und man daher auf bereits bestehende Berichte zurückgreifen sollte. Auch die Möglichkeit der Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, wird als zu weitgehend empfunden und daher müsse man klarstellen, welche Möglichkeiten der Kommission eingeräumt werden sollen, informierte der Experte des Umweltressorts.

 

Auf Detailfragen der Bundesräte Stefan Schennach (F/W), Friedrich Hensler (V/N) und Efgani Dönmez (G/O) informierte Matthias Braun, dass die Aktionspläne eine Periode von acht Jahren abdecken sollen. Der Schutzwald sei von der gegenständlichen Regelung nicht betroffen, auf österreichischer Seite werde man darauf bestehen, dass auf die einzelnen innerstaatlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden müsse. Grundsätzlich greift der Rechtsakt nicht ein, wie der Wald bewirtschaftete wird, sagte er, hier habe man einen größeren Spielraum. Es obliege den einzelnen Mitgliedstaaten, über ihre Wälder zu verfügen, das würde weiterhin durch innerstaatliche Gesetze geregelt. Sollte es zu Naturkatastrophen, wie Waldbränden etc., kommen, dann werde man dies laut Umweltministerium aus den Bilanzen herausnehmen können. Die Beweislast liege aber beim Mitgliedstaat, dass alles getan worden ist, um die negativen Auswirkungen zu minimieren.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundfreiheiten im Binnenmarkt

 

 

Ob und inwieweit der freie Warenverkehr sowie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Grundrechte wie das Streikrecht beschränken können, stellt sich angesichts des  Verordnungsvorschlags Monti II, der ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats stand. Dieser zielt darauf ab, das Verhältnis zwischen Grundrechten und Marktfreiheiten zu klären, wobei darin festgehalten wird, dass Grundrechte der EU gleichrangig mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten sind. Die Verordnung soll in keiner Weise die Ausübung der in den einzelnen Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte schmälern, gleichzeitig wird darin festgehalten, dass die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht beeinträchtigt werden dürfe.

 

Die Notwendigkeit für die Klarstellung hat sich aufgrund der Judikatur des EuGH ergeben. Bekannte Fälle in diesem Zusammenhang sind etwa die Demonstrationen auf der Brennerstrecke, um auf die große Belastung des LKW-Verkehrs für die dort lebende Bevölkerung aufmerksam zu machen. 

 

Die Arbeiterkammer sowie die Wirtschaftskammer standen dem Vorschlag ablehnend gegenüber, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Laut der Expertin der Wirtschaft, Christa Schweng, ist ein derartiger neuer Rechtsakt unnötig, da er nur die Judikatur der EuGH wiedergibt und die Garantie des freien Warenverkehrs vom Staat auf die Unternehmen abgeschoben wird.

 

Dem gegenüber argumentierte Lukas Oberndorfer von der Arbeiterkammer, es finde eine inakzeptable Verschiebung statt, indem Marktfreiheiten zu Grundrechten werden. Für die Arbeiterkammer gibt der Verordnungsvorschlag den Marktfreiheiten Vorrang vor den Grundrechten, zumal gemäß den vorliegenden Plänen geprüft werden müsse, ob die Ausübung der Grundrechte verhältnismäßig und gerechtfertigt ist. Nach dem EuGH müssten nun nicht mehr nur die Staaten selbst für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zuständig sein, sondern auch einzelne Gruppen, die ihr Streik- und Demonstrationsrecht wahrnehmen, lautete die Kritik. Die Arbeiterkammer lehne daher den Entwurf vollinhaltlich ab, außerdem verwies der Experte auf die Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofs, die konträr zu jener des EuGH stehe. Die Vertreterin der Wirtschaftskammer wiederum unterstrich, dass die geplante Verordnung die Marktfreiheiten und die Grundrechte als gleichrangig ansehe, und daher, wie bisher üblich, nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden wäre. 

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sowie Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) konstatierten, es sei nicht zu akzeptieren, Marktfreiheiten über Grundrechte zu stellen bzw. überhaupt über Grundrechte zu diskutieren. Dem gegenüber führte Bundesrat Franz Perhab (V/St) ins Treffen, es sei notwendig, dass nicht jede Kleingruppe im Binnenmarkt einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten könne. Es bedürfe ausgewogener Positionen, außerdem gebe es in den einzelnen Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Streikkultur. In Österreich gelte in diesem Zusammenhang die Neutralität des Staates.

 

Die Vertreterin des Sozialministeriums, Susanne Piffl-Pavelec, informierte die BundesrätInnen, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten dem Vorschlag skeptisch gegenüberstehen und wies auch auf die internationalen Bestimmungen zum Streikrecht in der EMRK und der Europäischen Sozialcharta des Europarats hin. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) machte darauf aufmerksam, dass die für diese Verordnung zugrunde liegende Judikatur des EuGH aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon stamme und Lissabon mit der Grundrechtecharta vieles verändert habe. Auf seinen Vorschlag hin, den politischen Dialog über die Materie weiterzuführen, vertagte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) den Tagesordnungspunkt. 

 

 

Entsenderichtlinie soll effektiver ungesetzt werden     

 

 

Um die Rechte ausländischer ArbeitnehmerInnen ging es beim nächsten Tagesordnungspunkt des Ausschusses. Die Kommission erachtet es als notwendig, die praktische Anwendung der geltenden Entsenderichtlinie, die selbst nicht geändert werden soll, innerhalb der EU zu verbessern und zu unterstützen. Es soll daher einerseits mittels eines eigenen "Richtlinienvorschlags Entsendung" ein allgemeiner Rahmen von Regelungen und Maßnahmen geschaffen werden, welcher eine einheitlichere Um - und Durchsetzung der Richtlinie ermöglicht, und auch Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten umfasst, mit deren Hilfe Umgehungen und Missbrauch vermieden werden. Gleichzeitig sollen der Schutz der Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen gewährleistet und ungerechtfertigte Hindernisse der Dienstleistungsfreiheit beseitigt werden. Konkret sollen die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden gestärkt und die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Der Vorschlag sieht Regelungen zur Rechtsdurchsetzung und zur besseren Einhebung von Verwaltungsstrafen vor und hat darüber hinaus Haftungsbestimmungen im Fall von Subaufträgen zum Inhalt.

 

In Österreich werden die Rechte ausländischer ArbeitnehmerInnen durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geregelt, vor allem zielt dieses darauf ab, Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Dementsprechend haben nach Österreich entsandte ArbeitnehmerInnen für die Dauer der Entsendung zwingend Anspruch auf zumindest jenes Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren ArbeitnehmerInnen von vergleichbaren ArbeitgeberInnen gebührt. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch eine behördliche Lohnkontrolle sichergestellt.

 

Der Vorschlag wurde allseits grundsätzlich begrüßt, Bundesrat Stefan Schennach (S/W) meinte, es sei gut, dass ein gewisser Grundschutz sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen vorhanden sein soll und dass man versucht, die Umgehung von Vorschriften zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erleichterungen bei Import und bei Wiederzulassung von Fahrzeugen

 

 

Ferner befassten sich die Ausschussmitglieder mit einem Verordnungsvorschlag, der darauf hinwirken soll, bestehende Hürden beim Import und bei der Wiederzulassung von Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat zu beseitigen. Damit verbunden soll es Erleichterungen für Personen geben, die mit einem Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat übersiedeln.

 

Ein Fahrzeug ist laut EU-Plänen in jenem Mitgliedstaat zuzulassen, wo sein Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat. Weiters soll klargestellt werden, dass Firmenfahrzeuge am Sitz des Unternehmens zugelassen sein und bei Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat nicht umgemeldet werden müssen. Sollte jemand ein Kraftfahrzeug kaufen, das bereits in einem anderen EU-Land zugelassen wurde, dann wird für die Überführung in den Wohnsitzstaat des Käufers eine vorübergehende Zulassung von 30 Tagen geschaffen. Die Zulassungsstellen sollen dazu auf die Fahrzeugdaten der Zulassungsregister der anderen Mitgliedstaaten zugreifen und diese übernehmen können, d.h. die Daten müssen dann nicht mehr extra händisch erfasst werden. 

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte unterstrichen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Datensicherheit zu gewährleisten. Dies wurde insbesondere vom Bundesrat Stefan Schennach (S/W) betont, Ausschussvorsitzende Edgar Mayer (V/V) wies auf die Verwaltungsvereinfachung hin.

 

Wie seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie – Wilhelm Kast -  betont wurde, ist der Vorschlag neu und es habe dazu auch noch keine Ratsarbeitsgruppe stattgefunden. Man sehe die Pläne positiv, der Ressortexperte wies aber darauf hin, dass es in Österreich bereits ein einheitliches System für die Händlerzulassungen gibt, nämlich die blaue Nummerntafel. Ihm zufolge wäre es einfacher, innerhalb der EU dafür zu sorgen, dass diese Tafeln auch von anderen Ländern anerkannte werden. Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) gegenüber betonte er, dass der derzeit zu leistende Kostenersatz von bis zu 180 € wegfallen würden, da man ja dann die Daten vom ausländischen Register beschaffen könne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG

 

betreffend

 

Vorschlag für einen Beschluss des EP und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (075385/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 02.05.2012.

 

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an das Europäische Parlament und den Rat als Adressaten sowie an

 

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag soll der gesamte Sektor Landnutzung formal in die Treibhausgaspolitik der Union für die Periode 2013-2020 eingebunden werden. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Art. 192 Abs. 1 AEUV. Treibhausgase, die durch land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten oder Landnutzungsänderungen freigesetzt (Quelle) oder abgebaut (Senke) werden, sollen somit nach europaweit einheitlichen Methoden erfasst werden.

 

Grundsätzlich werden Vorschläge für klimabezogene Maßnahmen der Europäischen Union im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise und auch zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen begrüßt. Der Sektor Landnutzung ist in Österreich von größter Bedeutung - in den letzten Jahren konnten enorme Biomassevorräte aufgebaut werden. Aus der Sicht Österreichs ist es wichtig, dass insbesondere die Multifunktionalität der Leistungen des ländlichen Raumes berücksichtigt wird und nicht ausschließlich auf kurzfristige Maximierung der Kohlenstoffspeicherungen fokussiert wird.

 

Darüber hinaus muss angemerkt werden, dass Österreich, wie auch andere Länder mit hoher Holzproduktion Steigerungen im Holzverbrauch pro Kopf viel schwerer erreichen können als andere Mitgliedstaaten. Auch die Erstellung von jährlichen Bilanzen bringt einen hohen Erhebungsaufwand mit sich. Die Erstellung von zusätzlichen Aktionsplänen sollte entsprechenden Spielraum für die unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Agrarbereich bzw. Forstbereich geben und die bereits vorhandenen Berichtspflichten sollten genützt werden.

 

Obwohl für die Rechtsgrundlage Art. 192 Abs. 1 AEUV gewählt wurde, schlagen sich die Auswirkungen unmittelbar im Bereich der Forstwirtschaft nieder. Damit wird ein Bereich in den Anwendungsbereich des Unionsrechts miteinbezogen, für den die Europäische Union über keine Zuständigkeit verfügt. Maßnahmen, die direkt oder indirekt die Bewirtschaftung des Waldes betreffen, sind daher nur soweit zulässig, als sie zur Erreichung der in den Verträgen festgelegten Ziele unbedingt erforderlich sind."