Parlament Österreich

 

 

 

IV-65 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 5. Juni 2013

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 5. Juni 2013

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2013) 262 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial)

(113602/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des niederösterreichischen Landtags vom 16. Mai 2013 gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG.

 

2.    COM(2013) 267 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen

(113599/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2013) 260 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit

(113609/EU XXIV.GP)

 

4.    COM(2013) 265 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003 etc.

(113605/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V)  kurz über die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente.

 

 

Stellungnahmen der Bundesländer:

 

§  Stellungnahme der Salzburger Landesregierung zum Richtlinienvorschlag betreffend höchstzulässige Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge („Gigaliner“). Zu diesem Vorschlag wurde in unserer letzten Sitzung eine Mitteilung beschlossen.

 

§  Stellungnahme des niederösterreichischen Landtages zum Vorschlag für eine EU-Saatgut-Verordnung. Dieser Vorschlag findet sich auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung.

 

§  Gemeinsame Länderstellungnahme zur Mitteilung der Kommission betreffend Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie.

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte:

 

§  Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

 

§  Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

 

§  -Vorschlag für eine Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern

 

 

 

 

An der Sitzung nahmen folgende Auskunftspersonen teil:

 

§  Iris Strutzmann (Arbeiterkammer)

§  Mag. Christoph Grubmann (Amt der niederösterreichischen Landesregierung)

 

 

 

Als Experten der Ministerien standen den BundesrätInnen zur Verfügung:

 

Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:

 

§  Mag. Ewald Dangl

§  Dr. DI Heinz-Peter Zach

§  Dr. Reinhard Blauensteiner

 

Vom Bundesministerium für Gesundheit:

 

§  Dr. Peter Kranner

§  Dr. Johann Damoser

 

 

 

 

 

Saatgutverordnung

 

 

Der Entwurf für eine EU-Saatgutverordnung, der bereits im Vorfeld heftiger Kritik in der Öffentlichkeit ausgesetzt war, stieß auch im EU-Ausschuss des Bundesrats auf massive Bedenken. Die in der Zwischenzeit vorgenommene Entschärfung des Entwurfs durch die EU-Kommission war den LändervertreterInnen entschieden zu wenig, deshalb beschlossen sie einstimmig einen von den Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) eingebrachten Antrag auf begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge).

 

Demnach scheint der Kommissionsvorschlag nicht geeignet, die Biodiversität und den Weiterbestand althergebrachter Sorten zu gewährleisten. Massive Einwände gibt es insbesondere auch gegen die Möglichkeit der Kommission, in wesentlichen inhaltlichen Fragen delegierte Rechtsakte zu erlassen. Das würde der Kommission weitgehende Freiheiten ohne Befassung der Mitgliedstaaten einräumen, worin die Ausschussmitglieder auch ein nicht unerhebliches demokratiepolitisches Problem sehen.

 

Seitens des Lebensministeriums, das die Kritik des Ausschusses teilt, rechnet man mit langwierigen und zähen Verhandlungen auf EU-Ebene, die nicht vor 2016 abgeschlossen werden können.

 

 

Die geplante Saatgutverordnung (Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt) ist Teil eines legislativen Gesamtpakets, das auch Tier- und Pflanzengesundheit umfasst und auf eine durchgehende Kontrolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit abzielt. Die neue Saatgutverordnung soll zu einer Harmonisierung der Produktion von Saatgut und anderem Vermehrungsgut führen. Das geltende System der Registrierung von Sorten und der Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut wird zwar beibehalten, vorgesehen ist aber, den Anwendungs- und Geltungsbereich der Verordnung über die kommerzielle Vermarktung hinaus auf Privatpersonen auszudehnen. Die Regelung beschränkt sich nicht mehr nur auf den Binnenmarkt, sondern betrifft auch den Export. Weiters will man seitens der EU auch jene Arten, die nicht in der Artenliste angeführt sind - das sind insbesondere Zierpflanzen - dem Regelungsbereich unterwerfen.

 

Der Vorschlag der Kommission hatte vor allem Befürchtungen ausgelöst, dass der freie Tausch von Saat- und Pflanzgut zwischen LandwirtInnen und GärtnerInnen strafbar werden könnte. Organisationen wie Arche Noah und Global 2000 haben zudem davor gewarnt, auch gefährdete und seltene alte Sorten dürften ohne aufwändige amtliche Zulassung nicht weitergegeben werden, was sich negativ auf die Vielfalt und die bäuerliche Saatgut-Kultur auswirken würde.

 

Aufgrund der Proteste entschärfte die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag und legte diesen in einer abgeschwächten Version vor. Nunmehr werden Ausnahmen für Material für Nischenmärkte, Erhaltungssorten sowie heterogenes Material gewährt. Darüber hinaus sind für Erhaltungssorten und Kleinunternehmer (bis zu 10 Beschäftigte, bis zu 2 Mio. € Jahresumsatz) weitreichende Befreiungen von den Registrierungsgebühren vorgesehen. Überdies soll der Austausch von Vermehrungsmaterial zwischen Privatpersonen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Das betrifft in erster Linie HobbygärtnerInnen und den Nachbau von Saatgut durch LandwirtInnen für den Eigenbedarf. Weiters ausgenommen von der verpflichtenden Registrierung ist auch Pflanzenvermehrungsmaterial, das ausschließlich für Genbanken und für die Erhaltung genetischer Ressourcen bestimmt ist.

 

 

Diese Ausnahmeregelungen waren den Ausschussmitgliedern jedoch nicht weitgehend genug. In ihrer Subsidiaritätsrüge unterstreichen die Bundesrätinnen und Bundesräte ihre Sorge um den nachhaltigen Bestand der in Österreich herrschenden Biodiversität, sollte die Verordnung in der nun vorliegenden Form Realität werden. Die Vorgabe, dass Vermehrungsmaterial aller wichtigen Obst-, Gemüse- und Getreidesorten grundsätzlich nach einem aufwendigen technischen Testverfahren für genetische Stabilität, Einheitlichkeit und Unterscheidbarkeit bis auf wenige Ausnahmen weitergegeben dürfen, ist nach Ansicht des Ausschusses überschießend, zumal gerade lokal angepasste Sorten diesen Kriterien oft nicht entsprechen. Die MandatarInnen warnen fernen davor, dass die Wahlmöglichkeiten für KonsumentInnen krass eingeschränkt würden.

 

Aus der Sicht des Bundesrates, so heißt es im Antrag, stellt der Vorschlag nicht ausreichend sicher, dass es zu keiner Schlechterstellung seltener Sorten kommt. 

 

Inakzeptabel erachtet man vor allem aber auch die große Zahl an delegierten Rechtsakten, die der Kommission in sehr wichtigen inhaltliche Bereichen Gestaltungsmöglichkeiten überantwortet. Die Auslagerung so vieler wesentlicher Fragen an die Kommission sei nicht im Sinne der demokratischen Kontrolle und Transparenz, halten die Bundesrätinnen und Bundesräte unmissverständlich fest. Sie plädieren eindringlich dafür, jene Möglichkeiten zu Erlassung delegierter Rechtsakte, die die Biodiversität betreffen, ersatzlos zu streichen. Aus ihrer Sicht müsste sich der Anwendungsbereich der Verordnung auf die kommerzielle Nutzung beschränken. In Zukunft dürfte es auf keinen Fall zu überzogenen Saatgut-, Sortenzulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen in bevorstehenden EU-Verhandlungen kommen.

 

Die Ausschussmitglieder stellen schließlich grundsätzlich fest, dass der gegenständliche Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip verletzt, bei dieser Regelung fehle das notwendige Gleichgewicht zwischen industrieller Produktion und dem Erhalt der Saatgutvielfalt.

 

 

 

In der Diskussion zeigten sich die Ausschussmitglieder einig in ihrer Ablehnung des EU-Vorschlags. Vorsitzender Edgar Mayer (V/V) sprach von überbordenden und überschießenden Regelungen und verwies zudem auf massive Vorbehalte in seinem Bundesland Vorarlberg sowie auf die Stellungnahmen des EU-Ausschusses des niederösterreichischen Landtags.

 

Auch Bundesrat Martin Preineder (V/N) wandte sich strikt gegen die EU-Pläne und unterstrich, es müsse für kleine ZüchterInnen, die regionale Sorten erhalten und weiterentwickeln, sowie für HobbygärtnerInnen auch in Hinkunft möglich sein, Saatgut zu tauschen. Dies sei auch für die biologische Landwirtschaft eminent wichtig. Ähnlich äußerte sich Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O), der die Bedenken seitens des Obstbaus in die Diskussion einbrachte und unterstrich, dass man sich rechtzeitig wehren müsse.

 

Dem schlossen sich die Bundesräte Marco Schreuder (G/W) und Stefan Schennach (S/W) an. Schreuder plädierte dafür, diesen Punkt auch im Plenum zu diskutieren. Für Schennach gilt es vor allem, altes, nachhaltiges Saatgut im Interesse der Biodiversität zu schützen. Für ihn geht die Kommission auch insofern einen eigenartigen Weg, weil sie mit der Saatgutverordnung den Versuch startet, den Markt zu unterbinden. Generell bezeichnete er den Verordnungsentwurf als eine "glatte Ohrfeige für die Biodiversität" und begrüßte es, dass Landwirtschaftsminister Berlakovich die Petition von Global 2000 unterzeichnet hat. Auch die Supermärkte hätten die Bedeutung der Frage erkannt und die Petition ebenfalls unterstützt.

 

Die von den Bundesräten geäußerten Vorbehalte wurden auch vom Vertreter des Landwirtschaftsressorts, Ewald Dangl, geteilt. Die kleinen und mittleren Betriebe dürften nicht auf der Strecke bleiben, sagte er und zeigte sich auch hinsichtlich der Ausweitung der delegierten Rechtsakte äußerst skeptisch. Die vorgesehenen Regelungen könnten in die Subsidiarität eingreifen, betonte er und warnte seinerseits davor, dass die Bestrebungen nach Homogenität zu einem Verlust von speziellen Sorten führen könnten. Dem pflichtete die Iris Strutzmann, die Vertreterin der Arbeiterkammer, aus der Sicht der KonsumentInnen bei. Es könne nicht sein, dass der Wunsch der KonsumentInnen nach Produkten aus altem Saatgut behindert wird. Außerdem hielt sie die Tatsache, dass sich die Kommission mit Hilfe der delegierten Rechtsakte zunehmend Rechte herausnimmt für demokratiepolitisch gefährlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutz vor Pflanzenschädlingen

 

 

Auch die drei weiteren EU-Vorschläge betreffend Schutz vor Pflanzenschädlingen,  Tiergesundheit und amtliche Kontrollen stießen auf große Skepsis seitens der Bundesrätinnen und Bundesräte. Die Vorlagen veranlassten die LändervertreterInnen, massive Kritik an der EU-Kommission zu äußern. Die Kommission maße sich zunehmend an, mittels sogenannter delegierter Rechtsakte für sich die Möglichkeit zu schaffen, ohne Mitspracherecht der Mitgliedstaaten wesentliche inhaltliche Weichenstellungen vorzunehmen. Das betreffe die geplante Saatgutverordnung ebenso wie die drei weiteren genannten Materien.

 

Dies sei demokratiepolitisch äußerst bedenklich, so der allgemeine Tenor. Man kam daher nach einer ersten Diskussion überein, die betreffenden Verordnungsvorschläge auch auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses am 2. Juli zu setzen und in der Zwischenzeit dazu ebenfalls Anträge auf begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrügen) vorzubereiten.

 

 

 

Zunächst stand ein im Mai dieses Jahres übermittelter Verordnungsvorschlag im Hinblick auf Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zur Debatte. Ziel ist es, zeitgemäße Regelungen zur EU-weiten einheitlichen Bekämpfung von gefährlichen Schädlingen und Krankheiten von Pflanzen (Quarantäneschadorganismen) zu erlassen.

 

Wie der Vertreter des Lebensministeriums Heinz-Peter Zach hervorhob, sollen die Schädlinge in Zukunft in drei Arten unterteilt werden: sogenannte Qualitätsschädlinge, normale Quarantäneschädlinge und prioritäre Quarantäneschädlinge, für letztere soll es verstärkte Ausrottungspflichten geben. Fraglich ist jedoch, ob für derartige Pflichten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden oder ob die Mitgliedsstaaten auf den Kosten sitzen bleiben. Da durch den Reiseverkehr immer mehr Schädlinge eingeschleppt werden, sieht der Entwurf eine Einschränkung der Ausnahmen vor. Trotz der zunehmend importierten Schädlinge plant die Kommission aber Erleichterungen für die Einfuhr, was sich als kontraproduktiv herausstellen könnte.

 

Laut Vorschlag werden sich in Hinkunft Unternehmen registrieren lassen müssen, deren Tätigkeit Auswirkungen auf den Schutz von Pflanzen hat. Zu diesem Zweck soll auch ein zentrales elektronisches Meldesystem eingerichtet werden. Ferner sind verpflichtende Krisen- und Notfallpläne sowie jährliche Übungen vorgesehen. Der Experte wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei den Bekämpfungsmaßnahmen viele nationale Kompetenzen betroffen sind und die Kommission eine Harmonisierung mittels zahlreicher delegierter Rechtsakte herbeiführen möchte, was auf massive innerstaatliche Bedenken stoße. Damit sei auch das Subsidiaritätsprinzip betroffen.

 

Bundesratspräsident Edgar Mayer (V/V) reagierte darauf mit dem Ausdruck "Regelungswahn der EU" und wies auf die kritische Stellungnahme des Landes Niederösterreich hin. Seitens der Bundesländer überlegt man sich, eine gemeinsame Subsidiaritätsrüge zu verfassen, da man die Regelungen, insbesondere was die Meldepflichten betrifft, als überschießend erachtet. Der Vertreter aus Niederösterreich Christoph Grubmann machte insbesondere geltend, dass bei Schädlingen, die immer wieder nachkommen, keine Ausrottung möglich sei, sondern nur Eindämmungsmaßnahmen. Er wandte sich auch dezidiert gegen Erleichterungen bei der Einfuhr, und nannte solche als widersinnig, weil erwiesenermaßen viele Schädlinge im Zuge von Importwaren ins Land kommen.

 

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) bekräftigte in diesem Zusammenhang den regionalen Aspekt, da Schädlinge oft nur in bestimmten Gebieten auftreten, weshalb es effizienter sei, die Bekämpfung seitens der Bezirkshauptmannschaft zu steuern und nicht zentral. Allgemein befürworteten die Ausschussmitglieder (Bundesrat Stefan Schennach  - S/W) und Bundesrätin Cornelia Michalke - F/V) den Vorschlag von Bundesrat Edgar Mayer (V/V), für den nächsten Ausschuss eine Subsidiaritätsrüge vorzubereiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tiergesundheit

 

 

Auch Tiergesundheit ist Thema in der EU. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission in einem umfangreichen Verordnungsentwurf einen  Rechtsrahmen für die 2007 veröffentlichte EU-Tiergesundheitsstrategie vor. Das Gesundheitsministerium unterstreicht die Bedeutung der Tiergesundheit für die Bürgerinnen und Bürger und erinnert in seiner Information daran, dass Aspekte der Tiergesundheit mit der öffentlichen Gesundheit, der Lebensmittelsicherheit und der Ernährungssicherung zusammenhängen, zum anderen aber auch die Kosten, die Ausbrüche von Tierseuchen für die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte bedeuten können, berücksichtigt werden müssen. Schließlich nimmt in der modernen Gesellschaft das Tierwohl einen großen Stellenwert ein.

 

Laut Vorschlag will man den bestehenden Rechtsrahmen vereinfachen und transparenter gestalten. Der Schwerpunkt liegt auf langfristigen Präventionsmaßnahmen, um übertragbare Krankheiten in den Griff zu bekommen, und auf der Zusammenarbeit aller interessierten Parteien. Insbesondere zielt die Kommission darauf ab, übergreifende allgemeine Grundsätze einzuführen und eine Basis dafür zu schaffen, rasch auf neu auftretende Seuchen reagieren zu können, während gleichzeitig die Qualität der betreffenden Maßnahmen garantiert wird.

 

Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission unter anderem ein präventionsbasiertes und anreizorientiertes Konzept in die Tiergesundheitspolitik einzubeziehen, die Zuständigkeiten klar zu regeln und die Verfahren zu vereinfachen, wo immer dies machbar ist. Außerdem ist die Einführung einer Liste von Seuchen geplant, die in verschiedene Kategorien unterteilt werden, sowie die Schaffung eines wirksamen Mechanismus und einer Notfallbereitschaft für schnelle Reaktionen im Falle einer Seuche. 

 

 

Der Experte des Gesundheitsministeriums Peter Kranner äußerte seitens seines Ressorts große Bedenken gegenüber diesem Vorhaben, zumal auch in diesem Fall die Kommission wesentliche Fragen mit delegierten Rechtsakten regeln möchte. Das betrifft beispielsweise den Kriterienkatalog für die Aufnahme von Seuchen sowie die Hereinnahme neuer Bereiche. Insgesamt seien rund 50 verschiedene derartiger delegierter Rechtsakte geplant, erfuhren die Bundesrätinnen und Bundesräte. Als positiv bewertete es der Ressortvertreter, dass bei neu auftretenden Erkrankungen ein Prozedere zur Risikobewertung vorgeschlagen wird.

 

Die Reaktionen auf diese Ausführungen fielen ähnlich wie beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt aus. Die BundesrätInnen Edgar Mayer (V/V), Stefan Schennach (S/W), Eduard Köck (V/N) und Cornelia Michalke (F/V) unterstrichen abermals ihre demokratiepolitischen Bedenken gegenüber den Versuchen der Kommission, mittels exzessiver Ausweitung der delegierten Rechtsakte selbst einen möglichst großen Handelsspielraum zu gewinnen. Damit könne die Kommission machen, was sie will, bemerkte Mayer kritisch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Kontrollen

 

 

Geht es nach einem weiteren Vorschlag der EU-Kommission sollen im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel die amtlichen Kontrollen verschärft und effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig soll der diesbezügliche Vorschlag dazu beitragen, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und seine Anwendung zu erleichtern. Vertrauenswürdige amtliche Kontrollen, die dafür sorgen, dass die Sicherheits- und Qualitätsstandards entlang der EU-Lebensmittelkette konsequent eingehalten und die entsprechenden Erwartungen der Handelspartner erfüllt werden, seien wichtig für die Einfuhren in die EU sowie die Ausfuhren aus der EU, heißt es dazu seitens des Gesundheitsressorts. Bezüglich der Einfuhren sei es von zentraler Bedeutung, dass alle Lebensmittel auf dem EU-Markt sicher sind. Die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen böten die Gewähr dafür, dass Waren aus Drittländern gleichwertige Sicherheitsanforderungen erfüllen.

 

Trotz der positiven Bewertung der Ziele fielen auch zu dieser Vorlage die Beurteilungen seitens des Lebensministeriums und des Gesundheitsressorts zurückhaltend aus. Gegen hohe Standards der Qualitätssicherung sei nichts einzuwenden, meinten die dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Experten des Landwirtschafts- und Gesundheitsresssorts, aber der neue Rechtsakt führe zu einer drastischen Ausweitung und ermögliche es einmal mehr der Kommission, durch delegierte Rechtsakte für die neuen Bereiche inhaltliche Vorgaben zu geben, ohne die Mitgliedsstaaten zu befassen. Man habe mit der bisherigen Regelung keineswegs schlechte Erfahrungen gemacht, wurde ins Treffen geführt, außerdem würden die Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der zu entrichtenden Gebühren dazu führen, dass 87 % der österreichischen Unternehmen von den Gebühren befreit sind und die Belastung dem allgemeinen Haushalt auferlegt wird. Das habe auch Relevanz im Hinblick auf die Subsidiarität, denn in Österreich könnten damit keine kostendeckenden Gebühren eingehoben werden. Man müsse daher auf die unterschiedliche betriebliche Struktur in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen, monierte der Vertreter des Landes Niederösterreich Christoph Grubmann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf begründete Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend

COM (2013) 262 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (113602/EUXXIV.GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 05. Juni 2013

zu TOP 1.

 

 

 

I.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß § 13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfs in allen Sprachfassungen erfolgen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

A. Begründete Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

 

B. Begründung

 

Auf europäischer Ebene wird der Saatgutverkehr derzeit durch zwölf EU-Richtlinien geregelt, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden. Seit dem Jahr 2008 wird eine umfassende Überarbeitung des Europäischen Saat- und Pflanzengutrechts vorbereitet. Am 06. Mai hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag nun veröffentlicht, bereits im Vorfeld der Veröffentlichung war dieser Vorschlag Gegenstand medialer Berichterstattung.

 

Ziel der Vorlage ist es, eine Harmonisierung der  Produktion von Saatgut und anderem Vermehrungsgut zu erreichen. Nicht umfasst von der Verordnung sind nach vorliegendem Vorschlag  die verpflichtende Registrierung und der Anbau von Saatgut für private Zwecke (Hobbygärtner) und der Nachbau von Saatgut durch Landwirte für den Eigenbedarf. Weiters ausgenommen von der verpflichtenden Registrierung ist auch Pflanzenvermehrungsmaterial, das ausschließlich für Genbanken und für die Erhaltung genetischer Ressourcen bestimmt ist. Vor allem die Frage, ob und wie in Zukunft Vermehrungsgut von alten und seltenen Sorten von Obst, Gemüse und Getreide - und nicht wie bisher nur kommerziell genützte Saatgutsorten - einem Zulassungsverfahren unterzogen werden müssen, ist Grund der oft sehr emotional geführten, öffentlichen Debatte. Es  wird befürchtet, dass die Biodiversität, die in Österreich herrscht, durch diese Verordnung nachhaltig zerstört werden würde. Der steigenden Nachfrage von KonsumentInnnen nach Sortenvielfalt dürfen keine  Steine in den Weg gelegt werden. Der vorliegende Entwurf könnte die dynamische Entwicklung neuer Märkte auf dem Gebiet der genetischen Ressourcen jedoch behindern. Die Vorgabe, dass Vermehrungsmaterial aller wichtigen Obst-, Gemüse-, und Getreidesorten grundsätzlich nach einem aufwendigen technischen Testverfahren für genetische Stabilität, Einheitlichkeit und Unterscheidbarkeit weitergegeben werden dürfen - bis auf wenige Ausnahmen - ist überschießend. Gerade lokal angepasste Sorten entsprechen diesen Kriterien oft nicht.

 

Die bisherigen Saat- und Pflanzengutverkehrsordnungen regelten nur das Inverkehrbringen in Hinblick auf die kommerzielle Nutzung. Der neue Vorschlag der Kommission versucht offensichtlich, die KonsumentInnen ebenfalls zu erfassen und schränkt künftig deren Wahlmöglichkeiten ein.

 

Die derzeitige Regelung sieht weiters vor, dass das Inverkehrbringen von Saatgut in der EU bei den meisten Arten aufgrund der bestehenden und der geplanten neuen Regelung grundsätzlich nur nach Durchlaufen eines Registrierungsverfahrens möglich ist. Die neue Vorlage sieht nunmehr Ausnahmen für Nischenmärkte vor:  Vermehrungsgut, das für Nischenmärkte bestimmt ist,  ist somit weder registrierungs- noch zertifizierungspflichtig.

 

Aus Sicht des Bundesrates stellt der Vorschlag nicht ausreichend sicher, dass es zu keiner Schlechterstellung für seltene Sorten kommt. Weiters ist die Anzahl der delegierten Rechtsakte ausufernd und sollte auf ein absolutes Minimum beschränkt werdem. Derzeit behält sich  die Kommission in 39 wesentlichen rechtlichen Fragen vor, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Auslagerung so vieler wesentlicher Fragen an die Kommission ist nicht im Sinne der demokratischen Kontrolle und Transparenz. Vor allem jene Möglichkeiten zur Erlassung delegierter Akte, die die Biodiversität betreffen, sollten ersatzlos gestrichen werden, um der Vielfalt Rechtssicherheit zu geben.

 

Insgesamt ergibt sich, dass der Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten wäre. Der Anwendungsbereich der Verordnung müsste sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen beschränken. Vor allem ist fest zu halten, dass es auch in Zukunft keine überzogene Saatgut,-, Sortenzulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen in bevorstehenden EU-Verhandlungen kommen darf.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der gegenständliche Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Die Europäische Union soll nämlich nur dann tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf europäischer Ebene besser zu verwirklichen sind. Wie bereits vorher ausgeführt, fehlt bei dieser Regelung das notwendige Gleichgewicht zwischen industrieller Produktion und dem Erhalt der Saatgutvielfalt, welches aber Ziel jeglicher Regelung in diesem Bereich sein muss. Durch den derzeit vorgesehenen Vorschlag ist keine Verbesserung der aktuellen Situation erkennbar. Er bietet daher nicht den nach dem Subsidiaritätsprinzip erforderlichen Mehrwert.

 

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiters wird der Präsident des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß §13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen EmpfängerInnen sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.