Parlament Österreich

 

 

 

IV-68 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 8. Oktober 2013

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 8. Oktober 2013

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2013) 627 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012

(124620/EU XXIV.GP)

 

2.    COM(2013) 620 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten

(124216/EU XXIV.GP)

 

3.    COM(2013) 659 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor

(125367/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich in seiner Sitzung mit EU-Vorschlägen zum Telekommunikationsmarkt sowie mit der Prävention und Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten und einer neuen EU-Forststrategie.

 

 

Als Auskunftsperson war eingeladen:

 

§  MMag. Dr. Winfried Pöcherstorfer (WKÖ)

 

 

Die Ministerien waren vertreten durch:

 

§  Mag. Klaus Parrer (BMVIT)

§  DI Gabriele Obermayr (BMLFW)

§  DI Ingwald Gschwantl (BMLFW)

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer kurz über die eingelangten Stellungnahmen und EU-Dokumente:

 

Stellungnahmen der Bundesländer:

 

§  Stellungnahme der niederösterreichischen Landesregierung zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten (COM (2013) 620)

 

§  Beschluss des Europa-Ausschusses des Landtages Niederösterreich betreffend einen Vorschlag für eine Verordnung zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird an Artikel 290 AEUV, (COM(2013)451)

 

§  Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag betreffend einen Vorschlag für eine Verordnung zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 AEUV, (COM(2013) 451)

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte

 

§  Vorschlag für eine Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden

 

§  Vorschlag für eine Verordnung über neue psychoaktive Substanzen

 

§  Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telekommunikation

 

 

Zunächst stand im EU-Ausschuss des Bundesrats der Verordnungsentwurf von EU-Kommissarin Neelie Kroes auf dem Programm, der auf eine Harmonisierung der elektronischen Kommunikation abzielt. Demnach sollen BürgerInnen und Unternehmen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben, ohne grenzbedingte Beschränkungen und ungerechtfertigte Zusatzkosten Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten haben. Gleichermaßen sollen Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und –dienste anbieten, diese überall betreiben und bereitstellen können.

 

Angesichts der im Vorschlag enthaltenen Detailregelungen bezweifelt die Länderkammer jedoch massiv, dass die angepeilten Effekte, den digitalen Binnenmarkt und die europäischen Telekommunikationsmärkte zu stärken und Investitionsanreize zu schaffen, tatsächlich eintreten werden. Vielmehr, so war es auch den Ausführungen der Experten aus dem Verkehrsministerium und der Wirtschaftskammer zu entnehmen, bestehe die Gefahr, dass die Umsetzung der Verordnung genau das Gegenteil bewirken und Nachteile für KonsumentInnen und Unternehmen bringen könnte, da bei einer Vollharmonisierung das bessere innerstaatliche Schutzniveau nicht mehr aufrecht erhalten bleiben könnte. Seitens der Wirtschaftskammer sah man darin auch einen Versuch, planwirtschaftliche Instrumente einzuführen.

 

Man stieß sich auch an den angestrebten stärkeren Eingriffsrechten der EU-Kommission bei regulatorischen Maßnahmen und Frequenzvergaben. Das könnte auch Einschränkungen nationaler Kompetenzen zur Folge haben, außerdem würden die notwendigen Koordinierungen mit der Kommission zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen. Auch wenn der Ansatz einer europaweiten Regelung zu begrüßen sei, werde die derzeitige Textierung die Netzneutralität nicht sicherstellen, war man sich einig.

 

 

Angesichts dieser Einschätzung kam man im Ausschuss auf Vorschlag von Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) und Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) überein, die Vorlage bei der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen und eine Mitteilung ins Auge zu fassen. Beide sehen vor allem ein massives Problem im Hinblick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Mayer kritisierte insbesondere, dass der Verordnungsentwurf ohne vorherige umfassende öffentliche Konsultation vorgelegt worden ist, was eine "neue Qualität" bedeute, stellte er zusätzlich fest.

 

Auch aufgrund der bereits öffentlich gewordenen Widerstände in anderen Mitgliedstaaten war man überzeugt davon, dass der Vorschlag nicht so bleiben werde. Bundesrat Marco Schreuder (G/W) ortete auch große Bedenken im Europäischen Parlament.

 

 

Die EU-Kommission setzt zur Erreichung eines "Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation" an verschiedenen Punkten an. So enthält der Entwurf zunächst eine EU-weite Genehmigung für europäische Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste. Die Notifizierung in einem Mitgliedstaat soll ausreichen, um in der gesamten EU tätig werden zu können. Die Hürden würden dadurch aber nicht abgebaut, wenden heimische Experten ein, da diese eher im Wettbewerbs-, Steuer-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht liegen. Im Telekommunikationsbereich seien Barrieren längst abgebaut worden, gaben die Vertreter des Verkehrsministeriums und der Wirtschaftskammer unisono zu bedenken. Hier werde an den falschen Rädern gedreht. Vielmehr ziehe das Ganze einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich. Bei der Zuteilung von harmonisierten Frequenzen für kabellose Breitbandkommunikation müssen nämlich Genehmigungsverfahren laut Vorlage in Zukunft mit der EU koordiniert werden, die Genehmigungsbedingungen werden harmonisiert. Damit würden jedoch nationale Verfahren komplizierter und langwieriger, so die Kritik. Alles, was in konkrete Vergabeverfahren der Mitgliedsländer eingreift, würde zu Verzögerungen führen und zu Einschränkungen der nationalen Kompetenz, hieß es aus dem Verkehrsressort.

 

Zweifel gibt es auch, ob eine harmonisierte Bereitstellung von Vorleistungsprodukten für Breitband tatsächlich zu optimalen Lösungen führt, ob diese dann nicht eher von durchschnittlicher Qualität sein würden.

 

Mit der Verordnung beabsichtigt die Kommission auch, die Rechte der Endnutzer zu vereinheitlichen, etwa was die Transparenz- und Informationsverpflichtungen und Kontrollmöglichkeiten betrifft. Dagegen wird eingewendet, dass in Österreich aufgrund jüngster Reformen sehr gute Regelungen existieren, die nun gefährdet wären. In Österreich gibt es wenig Bürokratie, niedrige Gebühren, hohe Servicequalität, eine gute Struktur und einen funktionierenden Wettbewerb, unterstrich der Experte der Wirtschaftskammer. Das Ziel, einen europäischen Regulator zu schaffen, sei daher zu hinterfragen. Der Experte warf der Kommission vor, permanent von Problemen des Telekommunikationsmarkts zu sprechen, ohne dafür konkrete Beispiele nennen zu können.

 

Kritik wird auch an den Passagen zu Roaming und International Calls geübt. Der Vorschlag konterkariere die Roaming-III Verordnung, mit der von der Preisregulierung abgegangen und ab Juli 2014 ein eigener Roaming-Markt geschaffen wird, der vom nationalen Tarifbündel getrennt ist, machte der Vertreter des Verkehrsministeriums aufmerksam. Damit werden die KonsumentInnen in Zukunft das beste Angebot wählen können. Im Hinblick darauf hätten die Unternehmen bereits signifikante Investitionen getätigt, um die Anforderungen zeitgerecht erfüllen zu können. Der vorliegende Entwurf lasse die Investitionen jedoch fraglich erscheinen, konstatierte er. Das werde zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen und in weiterer Folge zu einem Rückgang der Investitionen führen, ergänzte man seitens der Wirtschaftskammer.  Die Parallelität der Bestimmungen hätte auch negative Auswirkungen auf die Endkundentarife, warnte der Experte des Verkehrsressorts. Roaming-III bleibe zwar weiter bestehen, aber die nun geplante Möglichkeit für Anbieter, Vereinbarungen zu schließen, würde diese aus Roaming III wieder herausnehmen.

 

 

Auch Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) betonte, Neuerungen sollten Vorteile vor allem für die KundInnen bringen. Bundesrat Edgar Mayer (V/V) befürchtete, die völlige Abschaffung von Roaminggebühren würde zu einer Benachteiligung der KonsumentInnen führen, da die Anbieter die anderen Gebühren anheben würden. Dagegen meinte Bundesrat Marco Schreuder (G/W), man müsse in diesem Zusammenhang auch an die ArbeitsmigrantInnen, etwa an die Pflegerinnen, denken, die unter den Roaminggebühren zu leiden hätten. Sie wolle unter den Datenpaketen auch weiterhin frei Wahl haben, bemerkte wiederum Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), die EU gehe aber hier einmal mehr zu regulatorisch vor und verhindere Wettbewerb.

 

Laut Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) wäre es darüber hinaus fatal, das heimische Schutzniveau zu untergraben. Er bemängelte ferner die durch die Realisierung des Entwurfs entstehende Überregulierung. Man schieße mit dem Entwurf eindeutig über das Ziel, meinte Bundesrat Franz Perhab (V/St) und warf aus der Sicht der Länder ein, im ländlichen Raum würden dann Investitionsanreize fehlen. Am Land brauche man aber Qualität, konstatierte er mit Nachdruck.

 

Mit der Verordnung schaffe man auf keinen Fall Netzneutralität, unterstrich Bundesrat Marco Schreuder (G/W) in seiner Stellungnahme und kritisierte ebenfalls die Möglichkeit für Telekomanbieter, Spezialverträge machen zu können, die dann mehr Bandbreite zur Verfügung stellen dürfen und damit andere Dienste diskriminieren. Das hemmt die Wirtschaft, stellte auch er fest. Er fürchtete auch um die strengeren Regeln in Österreich.

 

Biodiversität

 

 

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa. Die Europäische Kommission hat zur Wahrung der Biodiversität einen Verordnungsentwurf erstellt, mit dem die Gefährdung europäischer Ökosysteme durch invasive gebietsfremde Arten (invasive alien species, IAS) unionsweit gebannt werden soll. Der EU-Ausschuss des Bundesrats hielt allerdings seine Bedenken über ein zentral von Brüssel gesteuertes Vorgehen gegen eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten in einer begründeten Stellungnahme fest, die ÖVP, SPÖ und FPÖ annahmen.

 

Die Eindämmung von nur regional oder nationalstaatlich ausgebreiteten IAS sei am besten innerstaatlich zu regeln, so die Begründung der Stellungnahme, die sich auf das Subsidiaritätsprinzip beruft. Aus Sicht der Grünen ist der Bedrohung heimischer Arten jedoch nur länderübergreifend beizukommen.

 

Der Kommissionsvorschlag für "die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS)" zielt darauf ab, europäische Ökosysteme vor eingeschleppten Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen zu schützen, die erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden in der neuen Umgebung verursachen und heimische Arten verdrängen. Im Ansatz sei dieser Vorschlag zum Erhalt der Biodiversität in Europa zwar zu begrüßen, hielt ÖVP-Bundesrat Martin Preineder (V/N) fest. Doch dürfe die EU nicht mit überbordenden Regeln in staatliche Maßnahmen gegen nur regional verbreitete Arten eingreifen. Die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten müsse hier gewahrt bleiben, denn überschießende EU-Regeln verstießen gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, brachte Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) die Kritik auf den Punkt. Wie FPÖ-Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) aufzeigte, müsste laut Verordnungsentwurf jede national neu auftretende Art mit Gefahrenpotential an die EU gemeldet werden. Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) befürchtete, wenn Mitgliedsländer zukünftig neue IAS immer an Brüssel zu melden hätten, würde dies nationale Aktionen der Schadensbekämpfung verzögern.

 

Dem Vorwurf, die Vorlage enthalte überschießende Bestimmungen, konnte Grünen-Bundesrat Marco Schreuder (G/W) dagegen wenig abgewinnen, handle es sich doch bei der Ausbreitung von IAS um ein grenzübergreifendes Problem. EU-weit beliefen sich die von eingeschleppten Arten verursachten Kosten auf 12,5 Mrd. € pro Jahr, berichtete die zuständige Expertin des Lebensministeriums dem Ausschuss. Von den derzeit rund 12.000 gebietsfremden Arten in Europa seien etwa 15% invasiv. In ihrem Maßnahmenplan will die Kommission eine Liste von 50 EU-weit prioritär invasiven Arten erstellen und diese mittels Durchführungsrechtsakten laufend aktualisieren. Für die als prioritär gefährlich gewerteten Arten ist ein unionsweites Verbot der Einfuhr, des Verkaufs, der Zucht, Verwendung und Freisetzung geplant. Bereits im EU-Raum verbreitete IAS müssten verstärkt kontrolliert und bekämpft werden, so die EU-Kommission. Zur Umsetzung der Verordnung wären die Mitgliedsstaaten angehalten, Überwachungssysteme, amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen, Genehmigungssysteme für Ausnahmen sowie Mechanismen zur Früherkennung zu errichten.

 

Bei Aufbau und Betrieb sowie Finanzierung dieser Kontrollsysteme ortete Bundesrat Josef Taucher (S/W) noch ungeklärte Fragen, auch wenn er insgesamt die präventive Herangehensweise befürwortete. Die Kosten für die Überwachung der Einfuhr von IAS in die EU beliefen sich nach derzeitiger Schätzung auf etwa 1,4 Mrd. €, erläuterte die Vertreterin des Ministeriums, wobei Organisationsform und Qualitätskriterien dieses Kontrollsystems noch nicht ausgearbeitet seien, da die Ratsarbeitsgruppe zum Legislativvorschlag erst Mitte November zusammenkomme. Die Verordnung werde daher nicht vor 2016 in Kraft treten.

 

 

EU-Forststrategie

 

 

Dem Ökosystem Wald widmete der Ausschuss den restlichen Teil seiner Sitzung, in dem eine Mitteilung der EU-Kommission für eine neue Forststrategie zur Diskussion stand. Dieser Strategievorschlag für Wälder und den forstbasierten Sektor, der keine unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedsländern hat, fand prinzipielle Zustimmung bei den BundesrätInnen.

 

 

40% der Europäischen Union sind bewaldet, wobei sich die Waldflächen durch Aufforstung oder natürliche Wiederbewaldung in den letzten Dezennien pro Jahr um 0,4% ausgedehnt haben. Obwohl die Forstpolitik vorrangig Sache der EU-Mitgliedsländer ist, will die EU-Kommission nun mit einer neuen Forststrategie einen Politikrahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung schaffen. Gerade im Sinne der Nachhaltigkeit sehe er die Forststrategie der EU grundsätzlich positiv, hielt Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) fest und wies darauf hin, dass die Querschnittsmaterie Forstpolitik beispielsweise auch die Bereiche Wirtschaft, Energie, Umwelt oder Tourismus entscheidend beeinflusse. Österreich unterstütze als waldreiches Land mit exportorientierter Holzwirtschaft das Vorhaben, die erste EU-Forststrategie von 1998 zu aktualisieren, bekräftigte der anwesende Experte des Lebensministeriums. In den letzten 15 Jahren habe sich der Anspruch an den Lebens- und Nutzraum Wald nämlich nicht zuletzt durch den Klimawandel massiv verändert, wodurch eine koordinierte Strategie der Waldbewirtschaftung immer notwendiger werde. Kritisch bewertete der Vertreter des Ministeriums aber die Kommissionsforderung in der Mitteilung, jeder Forstbetrieb solle Waldbewirtschaftungspläne vorlegen. Immerhin befänden sich 80% der österreichischen Wälder in Privatbesitz, wovon wiederum 40% Kleinbetriebe seien.

 

SPÖ-Bundesrat Josef Taucher (S/W) regte dazu an, Schwellenwerte einzuführen, sodass lediglich große Forstbetriebe, "Waldindustrielle", derartige Bewirtschaftungspläne ausarbeiten müssten. Damit könne man auch Monokulturen Einhalt gebieten, wie sie etwa in anderen EU-Ländern bereits für die Produktion von Pellets als erneuerbare Energieform gepflanzt würden, merkte Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) an. Zum Thema Bioenergie meinte der Experte des Lebensministeriums, Österreichs Nachhaltigkeitskriterien zur Biomasseproduktion seien bereits äußerst anspruchsvoll. Es gelte daher darauf zu achten, dass diese nicht durch geringfügigere Produktionsvorgaben unterminiert würden.

 

In der Mitteilung zur neuen Forststrategie schlägt die Kommission unter anderem forstbezogene Ziele bis 2020 vor, mit denen die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder nachweisbar gewährleistet werden soll. In eigenen Schwerpunktbereichen geht die Strategie außerdem auf die gesamte Wertschöpfungskette des Waldes ein, wobei die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der im EU-Raum praktizierten Forstwirtschaft mehr Beachtung findet. Die Holz- und Forstwirtschaft stelle mit einem jährlichen Umsatz von fast 500 Mrd. € einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor in der EU dar, argumentiert die Kommission für eine EU-weit koordinierte Forstpolitik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf begründete Stellungnahme wurde einstimmig angenommen:

 

(Bundesrat Marco Schreuder von den Grünen war dagegen – die Grünen haben aber derzeit im Ausschuss kein Stimmrecht)

 

 

 

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

gemäß Art.23g Abs. 1 B-VG

 

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Mag. Susanne Kurz

 

betreffend

 

COM(2013) 620 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 08.10.2013 zu TOP 2

 

 

I.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß § 13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfes in allen Sprachfassungen erfolgen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

A. Begründete Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

B.  Begründung

 

Invasive gebietsfremde Arten sind Arten, die zunächst durch menschliches Handeln über ökologische Barrieren aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus verbracht werden und sich dort weiter vermehren, was zu ökologischen und in weiterer Folge ökonomischen Schäden führen kann. Derzeit existiert noch keine Regelung zur EU weiten Behandlung dieser Arten. Vom Ansatz her ist eine solche durchaus zu unterstützen, ähnliche Regelungen zur Tiergesundheit oder auch zur Pflanzengesundheit gibt es bereits. Es wird in diesem Zusammenhang auch an die Begründete Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juli 2013 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz von Pflanzenschädlingen erinnert.

 

Obwohl auch der vorliegende Vorschlag vom Ziel her zu begrüßen ist, wird aus prinzipiellen, gesetzlichen und zweckmäßigen Gründen eine überbordende Regelung, da sie den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit widerspricht, abgelehnt.

 

Gerade der Fall des Artikel 10 des vorliegenden Vorschlags, in dem eine Regelung für invasive gebietsfremde Arten, von denen nicht die gesamte EU, sondern ausschließlich einzelne Mitgliedstaaten betroffen sind, getroffen werden soll, ist überschießend. Da es sich in diesem Fall um nationalstaatliche oder regionale Ausbreitungen handelt, ist eine Ausrottung oder Eindämmung der gebietsfremden, invasiven Arten jedenfalls besser von den Mitgliedstaaten selbst zu erreichen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips vorliegt. Sofern sich das in Art. 12 erwähnte Überwachungssystem auch auf Erhebungen in nationalen bzw. regionalen Gebieten bezieht, werden auch zu diesem Artikel Subsidiaritätsbedenken geäußert.

 

Zur Verhältnismäßigkeit wird vom Bundesrat angemerkt, dass der Detaillierungsgrad der Regelungen zu hoch ist und somit nicht mehr dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Die Möglichkeit der Erlassung von delegierten Rechtsakten ist vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsgedankens jedenfalls zu hinterfragen.

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiters wird der Präsident des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen EmpfängerInnen sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.