Parlament Österreich

 

 

 

IV-74 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 24. April 2014

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 24. April 2014

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Tagesordnung

 

 

 

1.    Aktuelle Aussprache in Angelegenheiten der EU gemäß § 13b Absatz 5 GO-BR mit dem Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarates zum Thema "Finanzierung von sozialen Maßnahmen in Europa durch die Entwicklungsbank des Europarates"

COM(2014) 15 final

 

2.    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030

(10321/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die gemeinsame Länderstellungnahme

.

3.    COM(2014) 180 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

(18298/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats begann seine Sitzung mit einer Aktuellen Aussprache. Zu Gast war der Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarats Rolf Wenzel. Es war das erste Mal, dass ein Vertreter dieses Instituts im österreichischen Parlament eingeladen wurde.

Zudem befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte mit einem Verordnungsentwurf der Kommission zu ökologischen/biologischen Produkten sowie mit einer Mitteilung der Kommission zur Klima- und Energiepolitik.

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Edgar Mayer über aktuelle Entwicklungen:

 

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

·         Stellungnahme des Salzburger Landtages zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Öko-/Bioprodukteverordnung (heute als TOP 3 auf der Tagesordnung)

 

 

Folgende Vorschläge für Gesetzgebungsakte  der EU-Kommission sind seit dem letzten Ausschuss unter anderem eingegangen:

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

 

Folgende Antwortschreiben der Kommission auf Beschlüsse des EU-Ausschusses sind seit dem letzten Ausschuss eingegangen:

 

·         Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 13.2.2014 zum Thema Klontiere.

 

 

 

 

Folgende Auskunftspersonen waren eingeladen:

 

·         Dr. Katrin Forgó (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Jürgen Streitner (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Dieter Beisteiner (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

·         DI Thomas Rech (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

·         Mag. Agnes Muthsam (Bundesministerium für Gesundheit)

·         Dr. Karl Plsek (Bundesministerium für Gesundheit)

·         Eli Widecki, MSc (Wirtschaftskammer Österreich)

·         Martin Längauer (Landwirtschaftskammer)

 

 

Entwicklungsbank des Europarats

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats sorgte in seiner Sitzung vom 24 April für eine Premiere. Im Rahmen einer Aktuellen Aussprache war der Gouverneur der Entwicklungsbank der Europarats (CEB) Rolf Wenzel zu Gast, um die Bundesrätinnen und Bundesräte über die Tätigkeit seines Instituts zu informieren.

 

Die Bank hat ihren Sitz in Paris. Rolf Wenzel steht ihr seit Dezember 2011 als Gouverneur vor. Heute gehören der 1956 gegründeten Bank 41 Mitgliedstaaten an, wobei Österreich als einziger EU-Mitgliedstaat nicht dazu zählt. Gouverneur Wenzel nahm die Diskussion daher auch zum Anlass, eindringlich für den Beitritt Österreichs zur CEB zu werben.

 

 

Die Entwicklungsbank des Europarats (Council of Europe Development Bank – CEB) ist das Instrument der Sozialpolitik des Europarats und die älteste internationale Finanzinstitution in Europa. Sie ist die einzige multilaterale Entwicklungsbank mit einem explizit sozialen Mandat und ist eng mit den Zielen des Europarats verbunden. Vorrangiger Auftrag ist die Unterstützung europäischer Staaten bei der Lösung sozialer Probleme, mit denen die Länder durch die Anwesenheit von Flüchtlingen, Vertriebenen und Zuwanderern konfrontiert sind oder möglicherweise sein werden. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bilden auch soziale Probleme, denen sich Opfer von Natur- oder Umweltkatastrophen gegenübersehen. In den letzten Jahren haben der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vorhaben zur Modernisierung des Ländlichen Raums an Bedeutung gewonnen. Als wichtiges Thema hat sich laut Wenzel auch die Vergabe von Mikrokrediten herauskristallisiert, da in den osteuropäischen Ländern viele Kleinstbetriebe tätig sind, die zu einem großen Ausmaß von Frauen geführt werden. Die CEB hat daher laut Wenzel einen neuen Entwicklungsplan für Mikrokredite erarbeitet.

 

Die Bank arbeitet eng mit der Europäischen Kommission und mit anderen internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusammen.

 

Sie gewährt flexible, langfristige Kredite für die Finanzierung von Projekten mit hohem sozialen Mehrwert, wobei man sich auf vier Sektoren konzentriert: Die Stärkung der sozialen Integration, die Unterstützung bei der Bewältigung von Umwelt- und Naturkatastrophen, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen für sozial benachteiligte Menschen in Klein- und Mittelbetrieben und die Förderung lokaler Infrastruktur. Als Beispiele dafür präsentierte Gouverneur Wenzel ein regionales Wohnungsbauprogramm für Flüchtlinge des Jugoslawienkriegs und die Schaffung von menschenwürdigen Bedingungen in Justizvollzugsanstalten.

 

 

Wie Wenzel unterstrich, erhält die CEB von ihren Mitgliedstaaten weder Hilfen, noch Zuschüsse, noch finanzielle Beiträge zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten. Die erforderlichen Mittel werden auf den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen, auf denen die Bank hervorragende Bonität genieße. Mit Zufriedenheit konnte der Bankenchef berichten, dass sich die solide Finanzlage auch während der Wirtschaftskrise nicht verschlechtert hat. Das liege zum einen an der umsichtigen Kredit- und Risikopolitik aber auch daran, dass die Bankkredite nur an Mitgliedstaaten vergeben würden und diese ein hohes Eigeninteresse daran hätten, dass die Bonität der Bank intakt bleibe. Die Rückzahlungsmoral sei sehr groß, die CEB habe daher auch keine Kreditausfälle. Sie zahle keine Dividenden aus, sondern belasse die Gewinne in der Bank.

 

 

Ein Beitritt Österreichs zu CEB wäre für beide Seiten von Vorteil, zeigte sich Wenzel überzeugt und wies dabei auf die starke Präsenz Österreichs im Europarat seit 1956 hin, was auch aus der Tatsache ersichtlich sei, dass Österreich drei Mal mit Lujo Toncic-Sorini, Franz Karasek und Walter Schwimmer den Generalsekretär des Europarats gestellt hat. Der Gouverneur betonte zudem das hohe Engagement Österreichs im Sozial- und Umweltbereich und dessen Unterstützung der Länder in Mittel- und Osteuropa. Durch die Mitgliedschaft bei der CEB würde das Land eine noch aktivere Rolle bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts auf dem Europäischen Kontinent spielen, meinte Wenzel, außerdem würde es seine Position in den östlichen Nachbarländern als Garant für gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität in der Region stärken.

 

Da nur Projekte in den Mitgliedsländern gefördert werden, könnte Österreich nach einem Beitritt die Finanzierung von Projekten im eigenen Land zu guten Bedingungen nützen. Dabei könnte man auf die langjährigen Erfahrungen der großen Banken wie Raiffeisen Bank International, Erste Bank und Bank Austria zurückgreifen, die seit Jahren davon profitieren, günstige CEB-Kredite an ausgewählte Endbegünstigte in unterschiedlichen europäischen Saaten weiterzuleiten – Wenzel sprach in diesem Zusammenhang von einem Volumen im Ausmaß von rund 1 Mrd. € in den letzten Jahren. Da zunehmend nun auch Banken anderer Staaten in den Ländern Mittel- und Osteuropas Platz greifen, werde der Widerstand immer größer, mit den österreichischen Banken zusammenzuarbeiten, warnte Wenzel. Außerdem hätte Österreich als Mitglied ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Geschäftspolitik der CEB und automatisch einen Sitz in deren Entscheidungsorganen. Das Beitrittsverfahren sei unkompliziert, führte er aus. Auf der Grundlage des Anteils Österreichs am Haushalt des Europarats läge die Kapitalbeteiligung an der Bank bei etwa 2,3 %. Der fällige Gesamtbetrag zum Gesamtkapital belaufe sich auf 56,5 Mio. € und könne in mehreren jährlichen Raten eingebracht werden.

 

Die Ausführungen von Gouverneur Wenzel stießen auf großes Interesse der Ausschussmitglieder. Es sei beeindruckend, was die CEB leiste und wie schlank das Institut geführt werde, bemerkte Edgar Mayer (V/V). Stefan Schennach (S/W) erinnerte daran, dass die CEB die einzige Bank darstelle, die einem parlamentarischen Gremium, nämlich dem Sozialausschusses des Europarats, Bericht erstatten müsse. An der Diskussion beteiligten sich ferner die BundesrätInnen Ingrid Winkler (S/N), Werner Stadler (S/O), Monika Mühlwerth (F/W) und Franz Perhab (V/St).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bio-Produkte

 

 

Wenig Freude haben die Bundesrätinnen und Bundesräte mit dem Plan der EU, die Bestimmungen über biologische Produkte zu überarbeiten. Die Zielsetzungen, wie etwa das Vertrauen in die biologische Landwirtschaft zu stärken, eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen, die Bedingungen für die kleinen Betriebe zu verbessern und die Kontrollen, insbesondere auch von importierten Produkten, zu verschärfen, fanden zwar Zustimmung, das vorgelegte Papier der Kommission trägt jedoch nach Ansicht der Ausschussmitglieder dem nicht Rechnung. Die Kritik konzentrierte sich vor allem auf das Verbot des Nebeneinanders von biologischer und herkömmlicher Landwirtschaft am gleichen Ort, was für die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft schwer handhabbar sein wird. Die BundesrätInnen zeigten sich auch skeptisch gegenüber der Aufhebung verschiedener Sonderregelungen und Ausnahmen, vermissten zudem Übergangsfristen und nahmen vor allem die zahlreich geplanten delegierten Rechtsakte, die ein Mitspracherecht der einzelnen EU-Staaten ausschließen, ins Visier. Man kam daher überein, für die nächste Sitzung des Ausschusses am 14. Mai eine Subsidiaritätsrüge vorzubereiten.

 

Auch die ExpertInnen des Landwirtschaftsministeriums und des Gesundheitsressorts sowie der Landwirtschaftskammer orteten Probleme bei der praktischen Umsetzung der auf dem Tisch liegenden Vorschläge. Eine endgültige Stellungnahme wird jedoch seitens der Ministerien und der Kammer erst erarbeitet. Als positiv unterstrich der Experte der Landwirtschaftskammer die Verschärfung des Kontrollsystems, da es bei der biologischen Produktion innerhalb der EU Missstände gebe, wobei Österreich damit nicht gemeint sei, fügte er hinzu.

 

 

Nachdem in Salzburg 50 % der Betriebe biologisch wirtschaften, hat der Europa-Ausschuss des Landtags eine umfangreiche kritische Stellungnahme erarbeitet und kommt zum Schluss, dass die Vorlage weder mit dem Subsidiaritätsprinzip noch mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehe. Diese Bewertung wurde von der Salzburger Mandatarin Susanne Kurz (S/S) im Ausschuss bekräftigt. Problematisch bleibt für sie, dass sich die Ausnahmeregelungen nur auf Katastrophenfälle beschränken und damit den Nationalstaaten keine Spielräume bleiben. Auch das Verbot vom Nebeneinander von biologischer und herkömmlicher Landwirtschaft wurde von ihr kritisch unter die Lupe genommen. Kurz sah sich darin eines Sinnes mit den Bundesräten Martin Preineder (V/N), Eduard Köck (V/N) und Hans-Jörg Jenewein (F/W). Preineder warnte davor, dass die im Entwurf enthaltenen Grenzwerte für kleine Betriebe nicht mehr machbar seien. Man brauche eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Biolandbaus, stellte er fest, und es sei nicht förderlich, wenn diese erschwert werde. Auch Köck befürchtete, dass sich Biobetriebe aufgrund des erschwerten Flächenzugangs kaum entwickeln können. Bei den Grenzwerten wünscht er sich mehr Flexibilität, um auf die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten besser eingehen zu können. Wie Kurz drängte auch er auf Übergangsbestimmungen.

 

Die EU muss sich entscheiden, ob sie die biologische Landwirtschaft weiter entwickeln will, hielt Marco Schreuder (G/W) fest. Auf diese Frage gebe der Entwurf ebenso wenig eine Antwort, wie auf das Problem der Betrugsbekämpfung. Schreuder fehlen auch notwendige Interpretationen im Hinblick auf den Tierschutz. Wo Bio drauf steht, müsse auch Bio drinnen sein, fasste schließlich Stefan Schennach (S/W) seine Kritik zusammen.

 

Trotz dieser Bedenken halten es die Bundesrätinnen und Bundesräte für richtig, dass sich die EU des Themas annimmt. Begrüßt wurde allgemein die verbesserte Kontrolle. Martin Preineder unterstrich zudem die Wichtigkeit der Mitwirkung des Europäischen Parlaments in dieser Frage.

 

 

Klima- und Energiepolitik

 

 

Ein weiteres Thema des Ausschusses betraf die Klima- und Energiepolitik der EU. Im Rahmen einer Mitteilung hat die EU-Kommission diesbezügliche Ziele bis 2030 vorgestellt.

 

Konkret schlägt die Kommission eine verbindliche Reduktion der  Treibhausgasemissionen von 40% vor, die im Einklang mit dem langfristigen EU-Ziel bis 2050 und dem im "2050-Fahrplan" der Kommission skizzierten Reduktionspfad steht. Die Mitteilung enthält jedoch noch keinen konkreten Aufteilungsschlüssel für die einzelnen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus soll es ein EU-weites Ziel für Erneuerbare Energien von 27% bis 2030 geben. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz will man erst nach der Überprüfung der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie festlegen. Zur Erreichung dieser Ziele möchte die Kommission neue Governance-Mechanismen einführen. Demnach sollen die Mitgliedstaaten nationale Pläne vorlegen, in denen die entsprechenden Maßnahmen aufgelistet sind. Die Pläne sollen von der Kommission überprüft werden. Für die Reform des EU-Emissionshandels soll ab 2021 eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet werden, um die Wirksamkeit des Systems zu verbessern.

 

Die Mitteilung wurde im Jänner 2014 vorgelegt, im März wurde der Kommission vom Rat der Auftrag erteilt, in einzelnen Punkten Verbesserungen vorzunehmen. Laut Information des Wirtschaftsministeriums plant der Rat, sich kommenden Juli noch einmal damit auseinanderzusetzen und im Oktober einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Darauf sollen dann die einzelnen Legislativvorschläge basieren. Daher sind nach derzeitigem Stand die Auswirkungen der Kommissionvorschläge nicht kalkulierbar.

 

Grundsätzlich werden diese ambitionierten Pläne seitens der Bundesregierung unterstützt. Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums nannte es einen positiven Schritt, dass die Förderung erneuerbarer Energien nun als verbindliches Ziel verankert werden soll. Da die genannte Treibhausgasreduktion eine Verdoppelung des 2020-Ziels bedeutet, machen das Wirtschaftsressort sowie die Wirtschaftskammer jedoch darauf aufmerksam, dass Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie notwendig sein werden, um ein Abwandern hintanzuhalten. Bevor man sich auf Ziele festlegt, müssten die Parameter feststehen, so der Vertreter der Wirtschaftskammer. Außerdem wird ein nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel unter den Mitgliedstaaten verlangt. Auch der EU-Emissionshandel müsse deutliche Anreize zur Emissionsreduktion und langfristigen Planungssicherheit für Investoren schaffen, hieß es ergänzend aus dem Umweltministerium. Zudem vermisst das Ressort einen Hinweis darauf, dass das Klimaziel mit nachhaltigen und sicheren Energieformen erreicht wird und die EU nicht auf Kohle und Nuklearenergie setzt.

 

 

Auch im Ausschuss vertrat man die Auffassung, dass das vorliegende Papier einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Auch könne es nicht egal sein, mit welchen Energieformen man die Reduktion von Treibhausgasen erreicht. Damit wurde der Befürchtung Ausdruck verliehen, verstärkt Kohle, Atomstrom und Schiefergas einzusetzen. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) erinnerte in diesem Zusammenhang an die Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz, in der die entsprechenden Befürchtungen aufgelistet werden.  Stefan Schennach (S/W) kritisierte das Augenzwinkern der Kommission in Hinblick auf die Kohleförderung in einzelnen Ländern und hielt fest, auch beim Fracking sei schon Ernüchterung eingekehrt. Für ihn liegt der Schlüssel bei der Energieeffizienz, wo er ein unglaubliches Potential ortete. Er warnte davor, in der Klimapolitik auf China oder die USA zu warten, denn das würde Stillstand bedeuten. Schennach reagierte damit auf den Vertreter der Wirtschaftskammer, der davor warnte, eine überzogene Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Die EU sei nur für ca. 10-11% des CO2-Ausstosses verantwortlich und es sei daher nicht zielführend, wenn die Industrie in Länder mit weniger rigorosen Regelungen abwandert, hatte dieser gemeint.

 

In einzelnen Wortmeldungen wurde auch die Sorge um den Wirtschaftsstandort Österreich laut. So etwa von Eduard Köck (V/N), aber auch von Monika Mühlwerth (F/W) und Martin Preineder (V/N). Man müsse mit Augenmaß vorgehen, forderte etwa Mühlwerth, es gelte, die Balance zu finden, sagte Preineder. Für ihn ist es wichtig, auch danach zu trachten, dass Ziele umsetzbar sind. Preineder erinnerte an den Widerstand vieler BürgerInnen gegen die Errichtung von Windrädern. Grundsätzlich hält er aber die Umorientierung der Energiepolitik für richtig.

 

Kritisch zum vorliegenden Papier äußerte sich auch Marco Schreuder (G/W), dem die Vorgaben der EU zu wenig ambitioniert sind. Für ihn liegt der Schwerpunkt des Dokuments eindeutig bei Kohle, Atom und Schiefergas. Die angegebene 40%ige Reduktion der Treibhausgasemissionen seien in Wahrheit nur 33%, wenn man den Emissionshandel miteinrechnet. Damit gehe man vom Ziel weg, die Klimaerwärmung auf 2 Grad zu beschränken, warnte Schreuder.

 

Wie Eduard Köck hielt es Schreuder jedoch für grundsätzlich richtig, dass die EU Ziele formuliert, deren Umsetzung auch kontrolliert werde, da es sich dabei um eine supranationale Frage handelt.

 

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein (F/W) und Eduard Köck (V/N) thematisierten in dieser Debatte auch die Elektromobilität und stellten die Frage in den Raum, ob die dafür notwendigen Kapazitäten auch vorhanden seien, zumal es immer schwieriger werde, eine Trassengenehmigung für Leitungen zu erhalten.