Parlament Österreich

 

 

 

IV-83 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 4. Februar 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 4. Februar 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.    RAT 12730/14 LIMITE

Debate on the functioning of the EU system - Activation of the Friends of Presidency Group and Terms of Reference

(36289/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2014) 724 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

(50020/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung wurde Tagesordnungspunkt 1 einstimmig abgesetzt und durch folgenden neuen Tagesordnungspunkt ersetzt:

 

Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system

(RAT: CM 4133/14)

(38185/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

Folgende ExpertInnen waren im Ausschuss anwesend:

 

·         Gesandte Mag. Yvonne Toncic-Sorinj (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

 

·         Dr. Petra Furtlehner (Bundeskanzleramt)

 

·         Mag. Thomas Saghi (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Thomas Wamprechtshamer (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

 

·         Mag. Yasmin Soetopo (Wirtschaftskammer)

·         Dr. Ulrike Oschischnig (Wirtschaftskammer)

 

·         Mag. Reinhold Russinger (Arbeiterkammer)

           

 

           

           

           

 

           

 

 

           

           

 

             

           

 

           

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitwirkungsrechte im Subsidiaritätsprüfungsverfahren

 

 

Wie bereits im Jänner angedacht, nahm der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung vom 4. Februar 2015 einstimmig sowohl einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung als auch eine Mitteilung an die Kommission an, worin die Länderkammer auf Verbesserungen der Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente und auf mehr Transparenz drängt. Einmal mehr werden darin die von der Kommission geplanten delegierten Rechtsakte scharf kritisiert. 

 

Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency Group", die unter italienischem Ratsvorsitz eingerichtet wurde und noch am 16. Dezember 2014 ihren Bericht vorgelegt hat. Darin wird die bisherige Arbeitsweise der Union unter die Lupe genommen. Aufgrund dieser Analyse richten nun die Ausschussmitglieder die Forderung an die Bundesregierung, die Weiterentwicklung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente auszuloten und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in einen Diskussionsprozess mit der neu gewählten Kommission einzubringen.

 

 

Konkret schlägt der Bundesrat in der Entschließung vor, die Abgabe von Stellungnahmen im gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu ermöglichen. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen, die im  Zuge der Verhandlungen auf europäischer Ebene vorgenommen werden, sollte die Europäische Kommission den nationalen Parlamenten den aktuellen überarbeiteten Entwurf neu vorlegen. Das derzeitige Subsidiaritätsprüfungsverfahren ist in den Augen der Länderkammer deshalb unzureichend, weil die 8-Wochenfrist zu kurz ist und bei Veränderungen von Rechtsakten zwischen der Vorlage und der Annahme derzeit keine Mitwirkung der nationalen Parlamente mehr möglich ist. Was als einziges Mittel bleibt, ist die Subsidiaritätsklage, heißt es im Entschließungsantrag. Der EU-Ausschuss setzt sich auch dafür ein, auf europäischer Ebene bei der Gesetzgebung die Folgenabschätzung zu verbessern, um Überregulierungen zu vermeiden.

 

Darüber hinaus wird eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz seitens der Kommission bei der Erarbeitung solcher delegierter Rechtsakte angeregt, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe. Zudem fordert der Bundesrat eine engere Einbindung nationaler ExpertInnen bei delegierten Rechtsakten. Der EU-Ausschuss hat bereits des Öfteren gegen die große Zahl der delegierten Rechtsakte protestiert, weil diese zu einer Umgehung der Einbindung der nationalen Parlamente führen.

 

Zudem wünschen sich die LändervertreterInnen die Einbindung der nationalen Parlamente auch im Bereich der Koordination der Budget- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene. Sie regen daher eine regelmäßige Befassung interparlamentarischer Konferenzen mit horizontalen Fragen der Durchführung des Europäischen Semesters an. Die länderspezifischen Empfehlungen könnten Gegenstand eines Austausches zwischen dem jeweiligen nationalen Parlament und der Kommission sein, meinen sie.

 

Schließlich mahnt der Bundesrat vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP mehr Transparenz gegenüber nationalen Parlamenten und den Bürgern ein.

 

Die Entschließung wurde auch Plenum zur Diskussion vorgelegt.

 

 

Auch in der Mitteilung an die Europäische Kommission sprechen die Bundesrätinnen und Bundesräte die in der Entschließung angeführten Punkte an. Sie begrüßen darin die vom Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermanns angekündigte Intensivierung des politischen Dialogs, vor allem im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren. Vorgeschlagen wird darin auch die Schaffung eines Interpellationsrechts für nationale Parlamente auf EU-Ebene. Die Möglichkeit der Erstellung einer schriftlichen Anfrage an die Kommission durch ein nationales Parlament wäre anzudenken, heißt es in der Mitteilung.

 

 

 

Auch wenn sowohl Entschließungsantrag als auch Mitteilung den EU-Ausschuss einstimmig passierten, bedauerte Stefan Schennach (S/W) explizit, dass man auf Grund des Vetos des Wirtschaftsministeriums jenen Passus aus der Entschließung herausgenommen hat, in dem die verstärkte Einbindung nationaler Parlamente bei der Erteilung von Verhandlungsmandaten an die EU-Kommission einerseits sowie im Verhandlungsprozess von Außenhandels- und gemischten Abkommen andererseits gefordert wurde. Außenhandelsabkommen fallen zwar ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Union und unterliegen nicht dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren, sie zeitigen aber oft wesentliche Auswirkungen auf Bereiche der nationalen Zuständigkeiten, argumentierte Schennach. Gerade bei TTIP und CETA sehe man deutlich, wie notwendig es gewesen wäre, die Parlamente miteinzubeziehen und diese nicht in die "Zwangsjacke des Zustimmens zu stecken". Außerdem könne man als Parlament nicht völlig den Willen der Bevölkerung nach Transparenz ignorieren, betonte Schennach im Hinblick auf die Europäische Bürgerinitiative zu TTIP. Wie man aus dem Außenministerium erfuhr, wird es auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Europäischen Bürgerinitiative zu einer Revision der bestehenden Verordnung kommen.

 

Die Kritik Schennachs wurde voll inhaltlich von Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth (F/W) geteilt. Man hätte aus den gescheiterten Verhandlungen zum Abkommen ACTA, worin es um die Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum gegangen ist, lernen können, meinte Schreuder. Mangelnde Transparenz führe dazu, dass nicht mehr sachlich diskutiert werde, und das schade allen. Wenn ein Nationalstaat der EU ein Verhandlungsmandat gibt, dann müssten die nationalen Parlamente auch kontinuierlich über den Fortgang der Verhandlungen informiert werden, hielt auch Mühlwerth fest. Denn am Schluss könne kein Beistrich mehr geändert werden.

 

"Meine Begeisterung ist mäßig", räumte auch Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ein, zumal sich der Bundesrat mehrmals sehr kritisch zu TTIP geäußert hat. Er zeigte aber insofern Verständnis für die Herausnahme des Passus mit den Außenhandelsverträgen, weil dies eine Vertragsveränderung bedeuten würde. Die Arbeitsgruppe "Friends of the Presidency" habe auch klar festgelegt, dass die Verbesserungen nur im Rahmen der Verträge stattfinden können und Vertragsänderungen in keiner Weise angestrebt werden, informierte auch die Expertin des Außenministeriums. Seitens des Bundeskanzleramts bekräftigte man das Bemühen, die Beteiligung nationaler Parlamente in dieser Frage im Rahmen der innerstaatlichen Koordinierung zu verbessern.

 

Mayer hob in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Entschließung besonderer Wert auf mehr Transparenz seitens der Kommission gegenüber nationalen Parlamenten und BürgerInnen gelegt werde und man dabei auch auf die Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hinweise. Dem schloss sich auch Ferdinand Tiefnig (V/O) an.

 

Stefan Schennach (S/W) zeigte sich zudem skeptisch gegenüber der Tendenz, den Rat weiter zu stärken. Als Parlamentarier halte er es eher für notwendig, die nationalen Parlamente zu stärken und die Macht des Rats zu reduzieren. Man könne nicht den Rat als Legislativorgan auf EU-Ebene durch nationale Parlamente duplizieren, stellte dazu die Vertreterin des Außenressorts gegenüber Wolfgang Beer (S/W) fest.

 

Abgesehen von diesen sensiblen Punkten äußerten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte positiv zum Bericht der Gruppe "Friends of the Presidency". Besonders positiven Wiederhall fanden die Punkte, die zu einer Stärkung der nationalen Parlamente führen sollen. Die EU versuche ohnehin viel zu viel zu regeln, meinte dazu Monika Mühlwerth (F/W). Marco Schreuder (G/W) warf dazu ein, man könnte überlegen, den nationalen Parlamenten in Form einer zweiten Kammer eine Vertretung in der EU zu eröffnen.

 

 

Hauptanliegen der "Friends of Presidency Group" ist eine transparentere Gestaltung der Entscheidungsprozesse, die aber, wie von der Gruppe betont wird, die nötige Vertraulichkeit politischer Debatten nicht beeinträchtigen dürfe. Die Verbesserungsvorschläge umfassen zwei Aspekte. Zum einen geht es um die Verbesserung von Abläufen im Rechtssetzungsprozess, wobei Programmplanung, Subsidiaritätsprüfung und Transparenz im Vordergrund stehen. Dementsprechend soll auch die bestehende und inzwischen veraltete interinstitutionelle Vereinbarung abgeändert werden. Zum anderen gehen die Anregungen in Richtung Stärkung des Rats bei der Programmplanung, sowohl inhaltlich als auch institutionell, informierte die zuständige Vertreterin des Außenministeriums. Der diesbezügliche Bericht der italienischen Präsidentschaft, der die gesamte Meinungspalette wiederspiegelt, werde nun in einem Treffen der Generaldirektoren der Kommission diskutiert.  

 

Ganz oben auf der Reformagenda steht der Ratsarbeitsgruppe zufolge die Stärkung der Mitwirkung nationaler Parlamente an der EU-Rechtssetzung, was auch für den EU-Ausschuss von besonderem Interesse ist. Bei der Subsidiaritätsprüfung von Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission regen die "Freunde der Präsidentschaft" an, dass solche Legislativentwürfe nach substantiellen Änderungen den Parlamenten der Mitgliedsländer nochmals vorlegt werden, um den nationalen Parlamenten die Möglichkeit zu geben, den voraussichtlichen Letztstand des Gesetzesvorhabens einer Subsidiaritätsprüfung zu unterziehen. Zudem sollte die Kommission Prüffristen flexibler handhaben sowie rascher und substantieller auf parlamentarische Stellungnahmen antworten.

 

Grundsätzlich aber erachtet die Arbeitsgruppe die derzeitigen Instrumente zur Subsidiaritätsprüfung als ausreichend, bei ihrer Anwendung bestehe allerdings noch "Luft nach oben". Nachzuschärfen sind in den Augen vieler EU-Mitglieder außerdem die Leitlinien zur Folgenabschätzung, vor allem hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit.

 

Das oft überschießende Ausmaß delegierter Rechtsakte der Kommission stellt eines der Hauptprobleme der europäischen Rechtssetzung in ihrer jetzigen Form dar, und das nicht nur für den österreichischen Bundesrat. Die "Freunde der Präsidentschaft" fordern dementsprechend mehr Einblick in die Vorbereitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die überdies besser voneinander abzugrenzen seien und zu denen es einer klaren Rechenschaftspflicht der Kommission bedürfe.

 

Abstimmungsprobleme sollten zukünftig auch im Rat selbst vermieden werden, gerade beim Wechsel der Ratsvorsitzländer und bei den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, so die Gruppe. Bei der Vor- und Nachbereitung des Europäischen Rats brauche man genauso ein kohärenteres Vorgehen, wobei dem Rat Allgemeine Angelegenheiten eine zentrale Rolle zukomme.

 

Zurückhaltend bewerten die "Freunde der Präsidentschaft" indes separate Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten, wenn keine unionsweite Einigung zu erzielen ist. Im Sinne eines einheitlichen Rechtsraums sei der Gemeinschaftsmethode der Vorzug zu geben, hält die Gruppe fest. Verbesserungsbedarf gibt es laut Arbeitsgruppe schließlich bei der Europäischen Bürgerinitiative, wo noch technische und prozedurale Probleme – etwa bei der Fristgestaltung für die Stimmensammlung - bestünden.

 

Die Kommission hat auf mehrere Kritikpunkte bereits reagiert. So wurde zwecks besserer Abstimmung zwischen den EU-Organen für das Jahresprogramm 2015 neben dem EU-Parlament auch gleichberechtigt der Rat in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden. Folglich debattierte der Rat Allgemeine Angelegenheiten dieses Arbeitsprogramm für heuer schon im November 2014. Bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte hat die Kommission die Konsultation nationaler ExpertInnen in Aussicht gestellt. Auch die übrigen Verbesserungsvorschläge sollen dieses Jahr realisiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Harmonisierte Berechnungsmethode für Verbraucherpreisindex

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm sich auch den Verordnungsvorschlag, der die Harmonisierung der Berechnung der Verbraucherpreisindices zum Ziel hat, nochmals vor. Damit soll der Rechtsrahmen zur Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate neu gefasst werden. In der Sitzung vom 14. Jänner 2015 war die Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung sowie von Modernisierungen bei der Ermittlung des Verbraucherpreisindex außer Streit gestanden. Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank wollen die Berechnung der Messgrößen für die Berechnung der Inflation in der EU weiterentwickeln und die geltende EU-Verordnung für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) auch in technischer Hinsicht modernisieren. Dies wurde auch in dieser Sitzung befürwortet, da eine möglichst präzise Berechnung der durchschnittlichen Inflationsrate aller Euroländer zu den Voraussetzungen einer wirkungsvollen Geldpolitik in Europa zählt. Kritik hagelte es aber an dem abermaligen Versuch der Kommission, vieles durch delegierte Rechtsakte zu regeln und damit die Mitwirkungsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten auszuhöhlen.

 

 

Demensprechend kritisch fiel die Mitteilung an die Europäische Kommission aus, die einstimmig angenommen wurde. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sehen generell noch einen wesentlichen Änderungsbedarf bei der Vorlage, um dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen. Demnach sollten statistische Verordnungen im Regelfall nur vorschreiben, welche Daten zu liefern sind (Outputorientierung). Wie diese Lieferverpflichtungen hingegen zu erfüllen sind (primärstatistische Erhebung, Nutzung von Verwaltungsdaten, Schätzmethoden) entscheiden bislang die Mitgliedstaaten. Eingefordert wird zudem eine eingehende Begründung der in der EU-Verordnung enthaltene unmittelbare Auskunftspflicht.

 

Wie bei so vielen anderen Gesetzesvorschlägen der EU kritisiert der EU-Ausschuss einmal mehr scharf die umfangreiche Delegierung von Rechtsakten und unterstreicht somit dezidiert seine Ablehnung der Vorgangsweise seitens der Kommission. Dieser Aspekt wurde in der Diskussion von Vorsitzendem Edgar Mayer (V/V), von Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) thematisiert. Mayer wies darauf hin, dass er bereits des Öfteren in den Sitzungen der COSAC darauf hingewiesen habe, dass er die überschießende Zahl der delegierten Rechtsakte als einen großen Unfug betrachte. Auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums zeigte kein Verständnis für die diesbezügliche Vorgangsweise der EU-Kommission, zumal die ins Auge gefassten delegierten Rechtsakte wesentliche Fragen betreffen.

 

Wie in der Mitteilung festgehalten, vermisst der Bundesrat auch eine ausreichende Absicherung des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses im gegenständlichen Vorschlag. Marco Schreuder (G/W) bemerkte dazu, dass es sich hier keineswegs um personenbezogene, sondern um wirtschaftliche Daten handle. Demgegenüber führte man aus der Sicht der Wirtschaftskammer ins Treffen, dass diese Daten juristische Personen betreffen und man fürchte, dass bei einer Lockerung weitere Begehrlichkeiten entstehen könnten.

 

Des Weiteren mahnt der Bundesrat die Nachreichung der Folgenabschätzung ein. Nicht akzeptiert wird auch die verpflichtende Meldung von Scannerkassendaten, die nach Ansicht der MandatarInnen in dieser Form in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird. Es stelle sich nicht nur die Frage nach der Kontrolle der Qualität der Daten, heißt es in der Mitteilung, es sei auch zu hinterfragen, welche Branchen überhaupt Scannerkassen verwenden und für eine Zurverfügungstellung in Frage kommen. Überdies befürchtet man die Verpflichtung zu einer umfassenderen Auskunftserteilung. Jedenfalls werde auf die Situation von Klein- und Mittelbetrieben Rücksicht zu nehmen und das dem Grunde nach sehr positive Instrument der Messung mit Scannerkassendaten praxisgerecht zu gestalten sein.

 

Seitens des Wirtschaftsministeriums zeigte man sich erfreut über die Mitteilung, da die darin enthaltenen Punkte auch die Meinung des Ressorts wiederspiegeln und damit die österreichische Position in der Ratsarbeitsgruppe unterstützt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen:

 

 

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Möglichkeiten zur Stärkung nationaler Parlamente in der EU

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 im EU-Ausschuss des Bundesrates am 4. Februar 2015

 

 

 

 

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren gestärkt. Trotz dieser Aufwertung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess zeigt die parlamentarische Praxis Problembereiche auf:

 

 

·         Subsidiaritätsprüfung

 

Das derzeitige Subsidiaritätsprüfungsverfahren wird als unzureichend empfunden, u.a. deshalb, weil bei Veränderungen von Rechtsakten zwischen der Vorlage und der Annahme keine Mitwirkung der nationalen Parlamente erfolgt. Das einzige Mittel hierzu ist die Subsidiaritätsklage.

 

Trotz der primärrechtlich vorgegebenen 8-Wochen-Frist für begründete Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten wird ein Aufgreifen von Eingaben der nationalen Parlamente seitens der EK auch nach dem Ablauf von 8 Wochen angeregt, um in einem föderal organisiertem Staat auch mit den Länderparlamenten den Dialog besser zu ermöglichen. In diesem Sinne sollte eine Abgabe von Stellungnahmen im gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen können. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen im Zuge der Verhandlungen sollte die Europäische Kommission eine Neuvorlage vornehmen.

 

 

·         Delegierte Rechtsakte

 

Die Anwendung delegierter Rechtsakte, insbesondere wenn diese Möglichkeit exzessiv ausgenützt wird, kann  zu einer Umgehung der Einbindung der nationalen Parlamente führen. Eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz der EK bei der Erarbeitung solcher delegierter Rechtsakte, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe, wird daher angeregt. Zudem sollte eine verstärkte Einbindung nationaler Experten vorgenommen werden.

 

 

·         Überregulierung und Folgenabschätzung

 

Um Überregulierungen zu vermeiden müsste man bei Rechtsetzungen auf europäischer Ebene die Folgenabschätzung verbessern.

 

Beim Trilog-Verfahren bedarf es einer stärkeren Transparenz bezüglich der Verhandlungsfortschritte, insbesondere gegenüber den Mitgliedsstaaten.

 

 

·         Einbindung der nationalen Parlamente im Bereich der Koordination der Budget- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene

 

Die nationalen Parlamente haben in diesem Bereich wenige und unterschiedliche Mitspracherechte, die Fristen für nationale Stellungnahmen, unter anderem bei länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Semester sind zudem fallweise zu kurz. Eine regelmäßige Befassung interparlamentarischer Konferenzen mit horizontalen Fragen der Durchführung des Europäischen Semesters wäre eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken. Die länderspezifischen Empfehlungen könnten Gegenstand eines Austausches zwischen dem jeweiligen nationalen Parlament und der Kommission sein.

 

 

·         Informationsrechte

 

Vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP wurde deutlich, dass Transparenz und Information eine wesentliche Rolle spielen und in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Es ist auch Aufgabe der Kommission, für Transparenz gegenüber nationalen Parlamenten und den Bürgern zu sorgen.

 

 

 

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesrats-EU-Ausschuss wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird ersucht im Sinne der aufgezählten Problembereiche im Rahmen der Mitwirkung der nationalen Parlamente beim EU-Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene eine Weiterentwicklung der  Mitgestaltungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente auszuloten und  im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in einem Diskussionsprozess mit der neu gewählten Kommission diesbezüglich einzubringen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend RAT CM 4133/14 Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system (38185/EU XXV. GP) eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 4. Februar 2015 zu TOP 1

 

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an

·         das Europäische Parlament und des Rat als Adressaten sowie an

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen

·         den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere Empfänger zu übermitteln.

 

 

 

Der Rat Allgemeine Angelegenheiten hatte am 23. Juli 2014 sowie im Rahmen seines informellen Treffens am 28. und 29. August 2014 den Vorschlag unterstützt, eine Gruppe der Freunde der Präsidentschaft mit dem Ziel einzurichten, die Funktionsweise der Europäischen Union im Rahmen der bestehenden Verträge zu prüfen. Ein von der Gruppe besonders intensiv diskutiertes Thema war jenes der Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente, sowie im Zuge dessen auch die Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

 

Am 18. Dezember hat der Erste Vizepräsident der neuen Europäischen Kommission, Frans Timmermans sich dafür ausgesprochen, dass die neue Europäische Kommission unter Leitung von Jean Claude Juncker im Besonderen für die Stärkung des Dialoges mit den nationalen Parlamenten eintreten wird. Nationale Parlamente spielen eine essentielle Rolle in der Zusammenführung der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Timmermans legt dar, dass es in Zukunft wichtig sein muss, den nationalen Parlamenten die wichtigsten Initiativen der Kommission vorzustellen, Austauschbesuche zu forcieren und auch den schriftlichen politischen Dialog aufleben zu lassen. Um die hohe politische Relevanz zu betonen, werden in Zukunft die Antworten der  Europäischen Kommission von einem Vizepräsidenten oder dem zuständigen Kommissar zusätzlich unterschrieben werden und auch ein Augenmerk darauf gelegt werden, die je nach Verfahrenstyp unterschiedlich lang normierten Antwortfristen nicht auszureizen, sondern möglichst zeitnah zu antworten. Wenn die Hürde für eine "Gelbe Karte" genommen wurde, setzt sich die neue Kommission zum Ziel direkt mit den nationalen Parlamenten in Kontakt zu treten, bevor eine schriftliche Antwort verfasst werden soll.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden Antrag auf:

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs.4 B-VG an die Kommission

 

1.    Der Bundesrat begrüßt die Einführung der Gruppe der Freunde der Präsidentschaft, sowie die in diesen Sitzungen geführten Diskussionen über die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente, sowie die Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

 

2.    Der Bundesrat begrüßt die von dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans angekündigte Intensivierung des politischen Dialoges, sowie im Besonderen den Vorsatz einer schnelleren Zusendung der Antwortschreiben auf Stellungnahmen der nationalen Parlamente, sei es im Zuge von Subsidiaritätsprüfungen oder des politischen Dialoges durch die Kommission, sowie auch die Intensivierung des direkten Kontaktes zu den nationalen Parlamenten im Falle einer Subsidiaritätsrüge.

 

3.    Trotz der primärrechtlich vorgegebenen Acht-Wochen-Frist für begründete Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten wird angeregt, dass die Europäische Kommission alle Möglichkeiten ausschöpft, um auch nach Ablauf dieser Frist Eingaben der Mitgliedstaaten aufzugreifen. Die Europäische Kommission wird ersucht, den Bundesrat über dahingehende Möglichkeiten zu informieren. Auf diese Weise kann eine verstärkte Befassung der Länderparlamente in einem föderal organisierten Staat erleichtert werden.

 

4.    Der Bundesrat setzt sich für die Schaffung eines Interpellationsrechts für nationale Parlamente auf EU-Ebene ein. Die Möglichkeit der Erstellung einer schriftlichen Anfrage an die Kommission durch ein nationales Parlament wäre anzudenken.

 

5.    Der Bundesrat regt an, die Folgenabschätzung für Rechtsetzungen weiter zu verbessern. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen im Zuge der Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament sollte die Europäische Kommission eine Neuvorlage vornehmen, um eine neuerliche Evaluierung gegen Ende des Rechtssetzungsprozesses zu ermöglichen.

 

6.    Eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz der EU bei der Erarbeitung von delegierten Rechtsakten, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe der Europäischen Kommission, wird angeregt. Zudem sollte eine verstärkte Einbindung nationaler Experten im Wege der beratenden Ausschüsse vorgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend COM (2014) 724 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 (50020/EU, XXV. GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 4. Februar 2015 zu

TOP 2

 

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an

·         das Europäische Parlament und des Rat als Adressaten sowie an

·         die Europäische Kommission

·         den Ausschuss der Regionen

·         den Wirtschafts- und Sozialausschuss und

·         COSAC bzw. IPEX

als weitere Empfänger zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs.4 B-VG

 

 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung harmonisierter Verbraucherpreisindizes geschaffen. Auf Basis dieser Verordnung wurden seither 20 Durchführungsverordnungen erlassen. Dieser Rechtsrahmen soll nunmehr konsolidiert werden und an die gegenwärtigen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten angepasst werden.

 

In diesem gemeinsamen Rechtsrahmen werden die Erstellung harmonisierter Verbraucherpreisindizes (HVPI) einschließlich der Erhebung, Zusammenstellung, Verarbeitung und Übermittlung von HVPI geregelt. Dabei werden auch Modernisierungen in der Datenerhebung und bei der Erstellung der Indizes aufgenommen.

 

Generell ist die Konsolidierung und Modernisierung des Rechtsrahmens begrüßenswert. Der HVPI ist ein wichtiger ökonomischer Indikator und einheitliche Methoden und dadurch europaweit vergleichbare Ergebnisse werden positiv gesehen. Allerdings fehlt eine genaue Folgenabschätzung hinsichtlich der Modernisierung. Im Folgenden werden die Eckpunkte aufgelistet, die aus Sicht des Bundesrates für einen positiven Abschluss der Verhandlungen notwendig sind.

 

 

·         Fehlende Folgenabschätzung

 

Auf Seite 3 der Begründung hält die Kommission fest, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung insbesondere die nationalen Statistik Ämter mitgearbeitet hätten und eine Folgenabschätzung für nicht nötig befunden wurde. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Wie unten anhand von konkreten Beispielen dargelegt, ist eine solche Folgenabschätzung von der Kommission nachzureichen.

 

 

·         Methodische Aspekte nicht ausreichend dargelegt (zB.Scannerkassen)

 

Kritisch wird die Formulierung von Art 5 Abs 3 beurteilt. Darin ist pauschal eine verpflichtende Meldung von Scannerkassendaten vorgesehen, die in dieser Form in der Praxis Schwierigkeiten bereitet. Zum einen ist zu erwarten, dass die Respondentenbelastung zunimmt, weil mit der Verpflichtung auch eine umfassendere Auskunftserteilung verbunden sein könnte. Zum anderen stellt sich die Frage nach der Kontrolle der Qualität der Daten. Jedenfalls wird näher zu hinterfragen sein, welche Branchen überhaupt Scannerkassen verwenden und für eine Zurverfügungstellung in Frage kommen. Jedenfalls wird auch auf die Situation von KMU Rücksicht zu nehmen sein. Daher wird eine Neuformulierung notwendig sein, um dieses dem Grunde nach sehr positive Instrument der Messung mit Scannerkassendaten, praxisgerecht einsetzen zu können.

 

 

·         Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

 

Beim vorliegenden Vorschlag werden noch wesentliche Änderungen erforderlich sein, um dem Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen:

 

In Ausführung des Subsidiaritätsprinzips gibt es im Europäischen Statistischen System (ESS) eine konkrete Rollenverteilung. "Core activities" wie zB Erhebungen, Definitionen, Nutzung von Verwaltungsdaten und Verbreitung der Daten, werden weiterhin von den nationalen statistischen Ämtern ausgeführt. Hingegen werden Werkzeuge und Methoden von allen ESS-Mitgliedern gemeinsam entwickelt. Daraus folgt auch, dass statistische Verordnungen im Regelfall nur vorschreiben, welche Daten zu liefern sind (Outputorientierung). Wie diese Lieferverpflichtungen hingegen zu erfüllen sind (primärstatistische Erhebung, Nutzung von Verwaltungsdaten, Schätzmethoden) entscheiden bislang die Mitgliedstaaten.

 

Die in der EU-Verordnung enthaltene unmittelbare Auskunftspflicht müsste gesondert und eingehend begründet werden. Eine derartige Begründung fehlt aber. Erwägungsgrund 14 enthält lediglich den üblichen Standardtext.

 

 

·         Umfangreiche Delegierung von Rechtsakten wird abgelehnt

 

Der VO Entwurf sieht eine umfangreiche Delegierung von Rechtsakten an die Europäische Kommission vor. Auch die nähere Ausgestaltung der Scannerdaten-Erhebung wird zB nach dem Prüfverfahren gem Art 5 VO 182/2011 Durchführungsrechtsakten überlassen.

Diese umfangreiche Delegierung von Rechtsakten wird abgelehnt.

 

 

·         Datenschutz und Statistikgeheimnis sicherstellen

 

Im Zusammenspiel mit einer Reihe von neuen Rechtsvorschriften (zB. PSI-RL) und noch nicht gesicherter Rechtssprechung erscheint es sinnvoll, diese Sicherstellung auch im gegenständlichen VO-Entwurf aufzunehmen.