Parlament Österreich

 

 

 

IV-85 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 8. April 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 8. April 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2015) 10 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013

(52648/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2015) 135 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

(60228/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2015) 136 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Steuertransparenz als Mittel gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

(60230/EU XXV.GP)

 

4.    COM(2015) 61 final

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ex-post-Bewertung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz im Zeitraum 2007-2013

(56387/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich in seiner Sitzung am 8. April 2015 mit

·         der Europäischen Investitionsoffensive

·         Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

·         dem Gemeinschaftsverfahren zum Katastrophenschutz

 

 

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) kündigte vor Eingang in die Tagesordnung an, dass man bei der nächsten Sitzung des Ausschusses die Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zur Mitteilung der EU-Kommission betreffend eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie ( Paket zur Energieunion) diskutieren werde.

 

 

 

 

Als Auskunftspersonen standen den Bundesrätinnen und Bundesräten zur Verfügung:

 

·         Mag. Wolfgang Nitsche (Bundesministerium für Finanzen)

·         Dr. Michael Kuttin (Bundesministerium für Finanzen)

·         Mag. Ariane Holezek (Bundesministerium für Inneres)

·         Mag. Mirjana Jakopec (Bundesministerium für Inneres)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Investitionsoffensive

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

 

 

Die Mehrheit der Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats, konkret jene von ÖVP, SPÖ und Grünen, unterstützen die geplante Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) als wichtige Förderung des Wirtschaftswachstums. In einer entsprechend mehrheitlich angenommenen Mitteilung an die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat begrüßen die LändervertreterInnen diese Initiative zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ausdrücklich sprechen sie sich aber gegen eine Finanzierung von Nuklearprojekten aus Mitteln des EFSI aus.

 

Gleichzeitig stellen die Bundesrätinnen und Bundesräte auch klar, dass die Kriterien für die Projektauswahl transparent und für potentielle Investoren leicht zugänglich sein sollen. In diesem Sinne fordert der Bundesrat eine rasche und unbürokratische Realisierung des Fonds, wobei die Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung flexibel gestaltet sein sollen, indem die nationalen Förderbanken involviert werden und bei der Wahl der Instrumente Flexibilität besteht. Wichtig ist den AntragstellerInnen zudem die Verringerung der Ungleichgewichte innerhalb der EU und die Gewährleistung, dass die Investitionen zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum führen und damit auch nachhaltig Arbeitsplätze, insbesondere für Jugendliche, geschaffen werden.

 

Die FPÖ trug den Antrag nicht mit, weil sie, wie Monika Mühlwerth (F/W) erläuterte, die Sinnhaftigkeit und Leistungsfähigkeit des Fonds in Frage stellt. Auch sei ihrer Fraktion die Passage zur Kernenergie zu weich.

 

 

Die EU-Investitionsoffensive war bereits am 11. März dieses Jahres Thema im Ausschuss. Mit Hilfe dieses Fonds, der innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB) errichtet wird, sollen in den nächsten drei Jahren für private und öffentliche Investitionen zusätzlich rund 315 Mrd. € mobilisiert werden. Der Fonds soll über ein Grundkapital von 21 Mrd. € verfügen, 5 Mrd. € kommen von der EIB, die weiteren 16 Mrd. € sind EU-Garantien

 

 

Nach Informationen des Finanzministeriums hat nun der Trilog mit dem Europäischen Parlament begonnen, wobei das Parlament noch einen hohen Diskussionsbedarf bei der Finanzierung des Fonds sieht und erweiterte Mitspracherechte bei der Projektvergabe einfordert. Der Experte des Finanzressorts befürchtete, dass dadurch die Funktionalität des Fonds gefährdet sein könnte. Auch habe der Rat eine "rote Linie" festgelegt, über die er nicht hinausgehe. Es seien daher noch intensive Verhandlungen auf EU-Ebene zu erwarten.

 

Grundsätzlich geht man in Österreich davon aus, dass der Fonds erfolgreich sein wird, zumal die Kapazität für die KMUs wesentlich erweitert und es auch mehr Risikoübernahmen geben werde. Man erwarte außerdem, dass die 5 Mrd. Euro für die KMUs ausgeschöpft werden und die Kapazitäten der Hausbanken, ihren Kunden günstige Finanzierungen anzubieten, wieder steigen werden, meinte der Finanzexperte gegenüber Günther Novak (S/K). Die Beschäftigung stelle einen wesentlichen Aspekt der Investitionsoffensive dar und sei zudem auch eine übergeordnete EU-Strategie, bekräftigte er nach Wortmeldungen von Ingrid Winkler (S/N) und Heidelinde Reiter (G/S).

 

Stefan Schennach (S/W) thematisierte einmal mehr die Frage, ob Investitionen der Kommunen in die Infrastruktur aus dem Defizit herausgerechnet werden könnten. Alle großen Städte verzeichneten derzeit einen Investitionsrückstau, so Schennach, weshalb er diesen Punkt als eine Schlüsselfrage bezeichnete. Die Kommunen müssten aus der Zwangsjacke des Stabilitäts- und Wachstumspakts herausgeholt werden, forderte der Wiener SPÖ-Bundesrat. Der Vertreter des Finanzministeriums konnte dazu jedoch keine positive Antwort geben, da die Investitionsklausel für Österreich aufgrund seiner relativ guten Wirtschaftslage nicht schlagend werde. Der Investitionsfonds (EFSI) und die Europäische Investitionsbank (EIB) würden jedoch durch bessere Rahmenbedingungen die Kommunen in die Lage versetzen, stärker in Richtung Beteiligungsinvestitionen in Form des Public Private Partnership zu gehen, ergänzte er, wobei er gleichzeitig auf die Risiken dieser Investitionsform hinwies.

 

Als ein äußerst schwieriges Thema bezeichnete der Experte des Finanzministeriums nach einer Wortmeldung des Ausschussvorsitzenden Edgar Mayer (V/V) die Frage der Finanzierung von Atomprojekten. Österreich nehme mit seiner strikten Anti-Atomlinie eine Minderheitenposition innerhalb der EU-Länder ein und stehe mit seinem Anliegen oft allein da. Dazu komme, dass die Wahl des Energiemix eine nationale Angelegenheit ist. Österreich habe dennoch einen Teilerfolg insofern erzielen können, als trotz erbitterten Widerstands verankert wurde, dass die vom EFSI unterstützen Projekte ökologisch nachhaltig sein müssen. Damit habe man einen - wenn auch kleinen - Ansatzpunkt geschaffen, der es ermögliche, Atomprojekte in Frage zu stellen, sagte er.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung

 

 

Die EU will nun weitere Schritte zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Steuervermeidung und Steuerhinterziehung setzen. Dazu hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Steuertransparenz vorgelegt. Dieses Paket enthält zum Beispiel den Vorschlag zur Aufhebung der Zinsbesteuerungs-Richtlinie, die von der überarbeiteten Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit überholt wurde. Mit dieser Richtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten entsprechend dem neuen internationalen OECD-Standard zum automatischen Austausch von steuerrelevanten Informationen, die das gesamte Spektrum der Finanzinformationen abdecken, verpflichtet. Weiters denkt die Kommission eine mögliche weitere Transparenzinitiative für multinationale Unternehmen sowie eine Reform des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung an und plant eine bessere Quantifizierung der Steuerlücke und die Förderung der Steuertransparenz auf internationaler Ebene.

 

Ein wichtiger Punkt dieses Pakets ist die Änderung der Amtshilferichtlinie. Demnach sollen die Mitgliedstaaten in Zukunft dazu verpflichtet werden, automatisch Basisinformationen über Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen, die Auswirkungen in anderen Staaten haben könnten - sogenannte "Rulings" - bekannt zu geben. Damit soll die Verwaltungszusammenarbeit der einzelnen Steuerbehörden umfassender und effektiver gestaltet werden. Unter Rulings versteht man verbindliche Zusagen der Finanzbehörden, dass ein bestimmter Tatbestand auch in Zukunft in gleicher Weise behandelt wird. Das bringt für Unternehmen Rechtssicherheit, kann aber auch zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen.

 

Dies ist auch der Grund für den Vorstoß der Kommission. Wie der Begründung des Richtlinienentwurfs zu entnehmen ist, entwickeln die Unternehmen immer ausgefeiltere Strategien zur Steuerplanung, die darauf abzielen, zu versteuernde Gewinne in Staaten mit günstigen Steuerreglungen zu verlagern. Die Kommission spricht von einer "aggressiven Form der Steuerplanung". Derartige steuerschonende Konstrukte wie etwa die "Luxleaks-Affäre" haben zu massiven Steuerersparnissen von zahlreichen internationalen Konzernen geführt. Der bereits jetzt geltenden Bestimmung, wonach ein Mitgliedsland ein anderes spontan über möglichen Risiken eines "Rulings" informieren sollte, kam man in der Praxis bislang kaum nach.

 

 

Die Mitteilung über das genannte Maßnahmenpaket der Kommission und die Änderung der Amtshilferichtlinie wurden im EU-Ausschuss des Bundesrats unter einem diskutiert. Von Österreich wird diese Initiative sehr positiv gesehen und auch unterstützt, erfuhren die Bundesrätinnen und Bundesräte seitens des Finanzministeriums. Es seien aber große Widerstände von einigen Ländern zu erwarten, die vom unfairen Steuerwettbewerb profitieren.

 

Was die Frage der Transparenz, des Verhaltenskodex und der Quantifizierung der Steuerlücke betrifft, so bleibe die Kommission viel zu vage, bemerkte der Vertreter des Finanzressorts kritisch. Auch würden einige Problemfelder nicht angegriffen wie beispielsweise Lizenz-Konstrukte. Derartige Regime würden großen Schaden anrichten, einen größeren sogar als die immer wieder zitierten Steueroasen, stellte er klar. Die OECD setze aber zahlreiche Initiativen, um die Verlagerung von Gewinnen zu vermeiden. Nicht betroffen von dem Paket sei auch die Frage des Mehrwertsteuerabzugs beim Internethandel, betonte er gegenüber Bundesratspräsidentin Sonja Zwazl (V/N), es gehe lediglich um die Körperschaftssteuer.

 

 

Vorrangiges Ziel der Initiative ist es, den Ort der Besteuerung wieder mit dem Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammen zu führen, was auch unisono von den Bundesrätinnen und Bundesräten als notwendig erachtet wird. In den Wortmeldungen von Ingrid Winkler (S/N), Stefan Schennach (S/W), Edgar Mayer (V/V), Monika Mühlwerth (F/W) und Heidelinde Reiter (G/S) wurde immer wieder Kritik an den Steuerkonstrukten und damit an der Steuervermeidung durch große internationale Konzerne laut. Das führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der kleineren und mittleren Betriebe, hieß es unisono. Transparenz sei wichtig, aber nicht alles, meinte auch Stefan Schennach (S/W) und drängte darauf, im Sinne der Fairness Steuerjongleuren, Briefkastenfirmen und Steueroasen den Kampf anzusagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katastrophenschutz

 

 

Zustimmung und Zufriedenheit äußerten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats zum Gemeinschaftsverfahren im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Kritik der Länderkammer, die in einer Mitteilung aus dem Jahr 2012 an die EU-Institutionen zu den damaligen und später nicht realisierten Plänen der Kommission artikuliert wurde, sei richtig gewesen, meinte etwa Stefan Schennach (S/W). So wie das Gemeinschaftsverfahren nun gestaltet sei, mache das Sinn und funktioniere auch gut. Die Balance zwischen den Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der EU-Koordination sei hergestellt. Damals hätte die EU jedoch zu stark in Länderkompetenzen eingegriffen. Jetzt koordinieren Expertenteams in Katastrophenfällen vor Ort die Hilfsmaßnahmen und die Mitgliedstaaten stellen im Vorfeld ihre Kapazitäten zur Verfügung. Das Unionsverfahren basiere auf Freiwilligkeit, unterstrich dazu auch die Vertreterin des Innenministeriums, man habe aber die Planbarkeit verbessert. Österreich bringe sich mit seiner Expertise und seinen ExpertInnen sehr aktiv in das EU-Verfahren ein, bekräftigte sie.

 

In ihrer Analyse zum Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz inklusive Finanzierung im Zeitraum 2007-2013 hält die Europäische Kommission fest, die nationalen Systeme zur Katastrophenbewältigung seien durch das Unionsverfahren maßgeblich unterstützt worden. Mängel wie unzureichende Bereitschaft in der Koordinationszentrale habe man erfolgreich behoben. Das Emergency Response Coordination Centre (ERCC), das vor zwei Jahren aus der ursprünglichen Monitoring and Information Center (MIC) hervorging, gewährleiste ständige Überwachung rund um die Uhr und eine sofortige Reaktion auf Katastrophen in der ganzen Welt. Grundlage für die Ex-post Bewertung der Maßnahmen zum Katastrophenschutz in der EU bildeten für die Kommission Schlussfolgerungen und Empfehlungen externer BeraterInnen.

 

Das Europäische Katastrophenschutzverfahren dient der verstärkten Zusammenarbeit der Teilnehmerländer bei Einsätzen in- und außerhalb der EU. Neben den 28 EU-Mitgliedsstaaten nehmen auch Mazedonien, Island, Liechtenstein und Norwegen an dem Kooperationsprogramm teil, das 2001 ins Leben gerufen wurde. Wenn einzelne Staaten bei schweren Katastrophen - egal ob natürlichen Ursprungs oder vom Menschen verursacht - an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen, können sie zur Unterstützung Mittel und Hilfsteams aus den Partnerländern für Soforteinsätze anfordern. In den vergangenen Jahren hat es laut Kommissionsbericht laufend Fortschritte bei den gemeinschaftlichen Maßnahmen zur wirksameren Katastrophenprävention, -vorbereitung und -abwehr gegeben, etwa in Hinblick auf die Transportressourcen zur schnellen Reaktion. Seit 2007 bildet ein eigenes Finanzierungsinstrument die Basis für Katastrophenhilfen der EU. Bis 2013 standen insgesamt 189,8 Mio. € in diesem Topf bereit, nunmehr stehen Mittel in der Höhe von über 360 Mio. € zur Verfügung. Im Vorjahr wurden Katastrophenschutzmechanismus und Finanzierung durch Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats in einer gemeinsamen Rechtsgrundlage zum Katastrophenschutzverfahren der Union zusammengeführt.

 

Zentral im Unionsverfahren sind Frühwarnsysteme über herannahende Katastrophen, die Koordination von Notfallmaßnahmen sowie Schulungen bzw. Simulationen und Expertenaustausch zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall. Für die Abstimmung von Hilfsmaßnahmen zwischen Teilnehmerländern und Drittstaaten wurden zur Intensivierung der Zusammenarbeit ebenfalls Vorkehrungen getroffen. Der Fokus wird zunehmend auch auf Prävention gelegt.

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die Stimmen der FPÖ mehrheitlich beschlossen:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

Betreffend

 

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 (52648/EU XXV.GP)

 

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 8. April 2015

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Rat als AdressatInnen zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Die anhaltende Investitionsschwäche in Europa wird zunehmend zur Gefahr für zukünftiges Wachstum.

 

Aus Sicht des Bundesrates sind die Sicherstellung klarer Governance-Strukturen, die Identifizierung wirtschaftlich tragfähiger Projekte sowie die Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes sowie Bürokratieabbau auf europäischer und nationaler Ebene wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg des Investitionsplans.

 

Die Kriterien für die Projektauswahl müssen klar und transparent und für potentielle Investoren leicht zugänglich sein. Die Inanspruchnahme der Finanzierungsinstrumente des EFSI durch potentielle Projektträger muss ebenso wie die mögliche Teilnahme privater Investoren am Fonds einfach und unbürokratisch sein. 

 

 

Der Bundesrat begrüßt die Initiative zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere der Finanzierung von KMUs und mittelständischen Unternehmen.

 

Der Bundesrat spricht sich ausdrücklich gegen eine Finanzierung von Nuklearprojekten aus Mitteln des EFSI aus.

 

Öffentliche Investitionen insbesondere bei Städten und Gemeinden sind dann nützlich, wenn sie in Zukunftsbereiche wie z. B. Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung getätigt werden.

 

Damit Europa dauerhaft aus der Krise findet, muss sichergestellt werden, dass in Zukunft Ungleichgewichte innerhalb der EU verringert werden und dass sichergestellt wird, dass Investitionen gesetzt werden können, um intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie nachhaltige Arbeitsplätze – auch und vor allem für Jugendliche zu schaffen.

 

In diesem Sinne fordert der Bundesrat die Europäischen Institutionen auf, den EFSI rasch und unbürokratisch umzusetzen, indem die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung sollen flexibel gestaltet sein, indem die nationalen Förderbanken involviert werden und bei der Wahl der Instrumente Flexibilität besteht.