Parlament Österreich

 

 

 

IV-87 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 11. Juni 2015

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 11. Juni 2015

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Tagesordnung

 

 

 

1.    RAT 6773/15

Delegated acts

(58032/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2015) 192 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

(64856/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2015) 177 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

(63280/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) kurz über neue eingelangte Dokumente:

 

Von Seiten der Bundesländer sind seit der letzten Sitzung eingelangt:

 

§  Ein von Kärnten ausgearbeiteter Vorschlag für eine einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG zum Thema 'delegierte Rechtsakte'

§  Ein von Niederösterreich ausgearbeiteter Vorschlag für eine gemeinsame Länderstellungnahme zum Thema digitaler Binnenmarkt für Europa

§  Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG zum Thema Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel

§  Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zum Thema genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind weiters unter anderem folgende Antwortschreiben der EU-Kommission auf Beschlüsse des EU-Ausschusses eingegangen:

 

§  Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 4.2.2015 zum Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Verbraucherpreisindizes

§  Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 8.10.2014 zum Vorschlag für eine Verordnung über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union

§  Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Begründeten Stellungnahme des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 18.09.2014 zum Vorschlag betreffend Verpackungen und Verpackungsabfälle

 

 

 

 

Folgende ExpertInnen und Auskunftspersonen standen den Bundesrätinnen und Bundesräten zur Verfügung:

 

§  Ges. Dr. Willy Kempel (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

§  Ges. Mag. Tünde Fülöp (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

§  Att. Lic. Iur. Benedict Saupe (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

§  Mag. Klaus Parrer (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

§  Dr. Gabriele Satzinger (Bundesministerium für Gesundheit)

§  Dr. Reinhard Blauensteiner (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

§  Mag. Andreas Ulrich (Bundeskanzleramt)

 

§  Dr. Johannes Maier (Amt der Kärntner Landesregierung)

 

§  Mag. Yasmin Soetopo (Wirtschaftskammer Österreich)

§  MMag.Dr. Winfried Pöcherstorfer, LL.M. (Wirtschaftskammer Österreich)

§  Mag. Claudia Janecek (Wirtschaftskammer Österreich)

§  Mag. Andreas Graf (Landwirtschaftskammer)

 

 

 

 

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) berichtete von der letzten Sitzung der COSAC:

 

Stefan Schennach (S/W) äußerte große Sorge zu zwei Punkten:

 

Wie schon vielfach evident wurde, stellte sich auch bei dieser Sitzung der COSAC heraus, dass Österreich mit seiner Ablehnung der Atomenergie ziemlich alleine dasteht. Die Europäische Energieunion werde ein schwerer politischer Brocken, formulierte Schennach, es finde sich zwar nie das Wort "Atom" in den Dokumenten, Atomenergie werde aber immer als Bestandteil der CO2-armen Energie gesehen. Kostenwahrheit werde einzig und allein bei den erneuerbaren Energieformen eingefordert, nicht aber bei Atom, Kohle und anderen fossilen Energieträgern. Damit wäre das österreichische Fördersystem ruiniert, gab er mit Sorge zu bedenken und wies darauf hin, dass die Kommission dafür wenig Verständnis zeige.

 

Harte Kritik übte Schennach auch an Kommissarin Cecilia Malmström, die der Forderung der Mitgliedstaaten, das fertige TTIP-Abkommen als gemischtes Abkommen anzusehen und es in den nationalen Parlamenten zu ratifizieren, mit der Bemerkung entgegentrat, wenn TTIP fertig ist, würden diese Frage die Juristen entscheiden. Malmström ignoriere offensichtlich, dass es sich dabei um eine politische Entscheidung handelt, sagte Schennach, daher werde es letztendlich auf den Rat der EU ankommen.

 

Der SPÖ-Bundesrat konnte aber auch Positives berichten. Die Mitwirkung der nationalen Parlamente bei der EU-Gesetzgebung soll ausgeweitet werden. Angedacht ist, diesen durch die Einführung einer sogenannten Grünen Karte eine aktivere Rolle einzuräumen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Delegierte Rechtsakte

 

 

Die EU-Kommission muss bei der Vorbereitung von delegierten Rechtsakten Expertenausschüsse mit VertreterInnen der Mitgliedstaaten vorsehen, welchen dann eine entsprechende innerstaatliche Koordinierung folgen kann, bekräftigte der EU-Ausschuss des Bundesrats in einer von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommenen Mitteilung an den Rat der EU seine Meinung zu dieser Frage.

 

Bereits im Jahr 2013 haben die LändervertreterInnen in einer Mitteilung ihre schwerwiegenden Bedenken gegenüber der diesbezüglichen Praxis geäußert, weil diese die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten an der europäischen Gesetzgebung aushöhlen. Delegierte Rechtsakte werden aufgrund von europäischen Gesetzen von der EU-Kommission erlassen, wobei es in vielen Fällen nicht nur um (verwaltungs-)technische Fragen geht, die rascher und flexibler geändert können werden sollen, sondern in zunehmendem Ausmaß auch inhaltliche Vorschriften davon betroffen sind, wo ExpertInnen der Mitgliedstaaten erforderlich scheinen, weil sich so manche Aspekte sehr unterschiedlich auswirken können. Außerdem nahm diese Art der Gesetzgebung in den letzten Jahren überhand. Das stieß bei den Mitgliedstaaten zunehmend auf Kritik.

 

Nachdem nun die Kommission Entgegenkommen signalisiert und konkrete Vorschläge für eine Änderung der Vorgangsweise unterbreitet hat, wollte der Ausschuss seine Positionen nochmals darlegen und hat daher die Beratungen vom 6. Mai zu diesem Thema wieder aufgenommen.

 

 

Laut vorliegendem EU-Dokument ist die EU-Kommission nun bereit, in die Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten nationale ExpertInnen systematisch einzubinden, die Entwürfe zu veröffentlichen und öffentliche Konsultationen bei breiter Betroffenheit der Öffentlichkeit durchzuführen. In der inzwischen überarbeiteten Fassung des "Common Understanding" hinsichtlich der delegierten Rechtsakte, die am 19. Mai vorgelegt wurde, ist diese Zusage auch verankert. Es fehlt im Entwurf allerdings die Selbstverpflichtung der Kommission zur Einrichtung eines öffentlichen Registers für delegierte Rechtsakte, obwohl dies im Interesse des Rats liegt und auch vom Europäischen Parlament gefordert wird. Neu in der genannten vorgeschlagenen Vereinbarung ist ein Abschnitt mit Kriterien zur Abgrenzung der delegierten Rechtsakte von den Durchführungsrechtsakten.

 

Wie die Expertin des Außenministeriums erläuterte, soll laut neuestem Stand die Einbindung der Mitgliedstaaten in vier Schritten erfolgen. In der vorbereitenden Phase sind Gespräche mit InteressensvertreterInnen und ExpertInnen sowie eine Folgenabschätzung geplant. Danach sollen die ExpertInnen aller Mitgliedstaaten in die konkrete Ausarbeitung des Rechtsakts einbezogen werden und über diese Beratungen soll auch ein Sitzungsbericht erfolgen. Sollte sich der Entwurf ändern, ist vorgesehen, die ExpertInnen nochmals zu hören. In einem dritten Schritt erfolgt dann die öffentliche Konsultation, die für vier Wochen angesetzt ist. Schließlich legt das Papier fest, dass Rat und Europäisches Parlament rechtzeitig und gleichzeitig alle Dokumente erhalten, die somit auch an die nationalen Parlamente gehen.

 

 

In der heute beschlossenen Mitteilung begrüßt der Ausschuss die Diskussion und Bemühungen in Richtung Transparenz und verstärkter Legitimation von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, weist aber erneut darauf hin, dass die Häufigkeit der Anwendung überdacht und vor allem begründet werden muss. In diesem Zusammenhang fordern die Bundesrätinnen und Bundesräte nicht nur die Einrichtung eines öffentlichen Registers für delegierte Rechtsakte, sondern auch den frühen Zugang der nationalen Parlamente zu Entwürfen, um dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen.

 

Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) äußerten sich zu den Vorschlägen der Kommission vorsichtig positiv. "Wir müssen weiter wachsam sein", sagte etwa Schennach, denn die delegierten Rechtsakte stellen eine Form der Rechtsetzung dar, die so nicht gedacht war. Auch Schreuder zeigte sich skeptisch, ob das tatsächlich so funktionieren wird. Sollte sich nichts verbessern, werde man die Rechtsgrundlagen ändern müssen, hielt er fest. Beide räumten ein, dass man derzeit nicht sagen könne, ob sich die Häufigkeit der delegierten Rechtsakte reduzieren wird.

 

Dennoch stelle der Entwurf der Kommission einen positiven Schritt mit kleinen Absicherungen dar, reagierte Schennach auf die negative Stellungnahme seitens des Vertreters der Kärntner Landesregierung. Dieser hatte kritisiert, dass es beim bloßen Anhörungsrecht bleibe und der Entwurf für die neue Vereinbarung so angelegt sei, dass die Kommission möglichst viele delegierte Rechtsakte erlassen kann. "Dabei geht es um die demokratische Legitimation", warnte er. Dieser kritischen Sicht schloss sich Christoph Längle (F/V) vollinhaltlich an, weshalb er die Mitteilung des Ausschusses auch nicht mittrug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitaler Binnenmarkt

 

 

Mit großer Vorsicht beurteilten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats die von der Kommission vorgelegte Mitteilung zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa.

 

Man war sich einig, dass diese Materie einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Europas hat und eine große Frage der Innovation darstellt. Die Auswirkungen gehen bis auf die Landes- und Gemeindeebene hinunter, so global die Materie auch ist, unterstrich Marco Schreuder (G/W). Allein die Entwicklung des Online-Handels werde große Auswirkungen auf die Einkaufsstraßen haben, merkte er an. In drei von den voraussichtlich insgesamt 16 zu erwartenden konkreten Legislativvorhaben in diesem Zusammenhang sind Städte und Gemeinden betroffen, ergänzte Stefan Schennach (S/W), wobei es vor allem um die Frage geht, ob digitale Dienstleistungen als kommunale Dienstleistungen anzusehen sind. Grundsätzlich könne man in diesem Bereich von zusätzlich vier Millionen Arbeitsplätzen sprechen, fügte er hinzu. Ferdinand Tiefnig (V/O) unterstrich die Bedeutung der Datensicherheit und wies, wie auch der Vertreter der Wirtschaftskammer, auf die Tradition Europas im Hinblick auf die Beibehaltung des hohen Datenschutzniveaus hin, das auch bei weiteren Innovationen zu halten sei.

 

Trotz aller Vorsicht sind sich die Bundesrätinnen und Bundesräte dessen bewusst, dass eine gesamteuropäische Strategie Sinn macht. Als Grundfragen definierte Schreuder vor allem den Datenschutz, die Netzneutralität und die Telekommunikation. Das müsse zuerst angegangen werden, sagte er. In der Mitteilung der Kommission der Kommission vermisste man im Ausschuss, wie dies der Vertreter der Wirtschaftskammer formulierte, eine tatsächliche Strategie. Die Kommission habe darin lediglich eine Vorschau auf geplante Rechtsetzungen gegeben. Man könne daher aus heutiger Sicht auch keine endgültige Beurteilung abgeben, solange keine konkreten Gesetzesvorschläge auf dem Tisch liegen, fasste Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) die Debatte zusammen. Man müsse daher abwarten. Er wies auf eine vorliegende Stellungnahme des Landes Niederösterreich hin und informierte, dass es eine gemeinsame Länderfeststellung geben soll. Auch Städtebund und Gemeindebund sollen seitens des Ausschusses aufgefordert werden, ihre Meinung zu dem bisher Bekannten zu äußern. Ebenso wird das Bundeskanzleramt dem Ausschuss eine Einschätzung der Materie übermitteln. Dann werde man entscheiden, ob man das Papier nochmals auf die Tagesordnung setzt oder die konkreten Rechtsakte abwartet, kam man schließlich überein.

 

Das Vorhaben der Kommission

 

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat bei seinem Amtsantritt im Sommer des Vorjahres in seinen politischen Leitlinien dem Ziel eines vernetzten digitalen Binnenmarkts besondere Priorität eingeräumt. Indem man die Möglichkeiten der digitalen Technologien besser nützt und die Fragmentierung der Märkte sowie der Barrieren innerhalb der EU abbaut – Juncker spricht in diesem Zusammenhang von "nationalen Silostrukturen" -, könnte ein zusätzliches Wachstum von bis zu 250 Mrd. € erreicht werden, erhofft sich die Kommission. Dadurch würden neue Arbeitsplätze entstehen und eine lebendige, aktive Wissensgesellschaft gefördert werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sei nicht länger ein besonderer Wirtschaftszweig, sondern die Grundlage aller modernen, innovativen Wirtschaftssysteme, heißt es dazu auch in der genannten Strategie. Die Vollendung des digitalen Binnenmarkts soll demnach gewährleisten, dass Europa auch in Zukunft zu den Vorreitern der Digitalwirtschaft gehört und den europäischen Unternehmen zur Expansion auf den Weltmärkten verhelfen kann.

 

Als notwendige Schritte sieht Juncker in seinen Leitlinien unter anderem die Schaffung gemeinsamer europäischer Datenschutzbestimmungen, eine Reform der Telekommunikationsvorschriften, die Modernisierung des Urheberrechts unter Berücksichtigung der digitalen Revolution und des damit geänderten Verbraucherverhaltens sowie die Modernisierung und Vereinfachung der Verbraucherschutzvorschriften beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Produkte. Dies sollte mit Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenz und des digitalen Lernens in der Gesellschaft und zur Vereinfachung der Gründung innovativer Start-up-Unternehmen einhergehen.

 

Die nun vorliegende Strategie der EU-Kommission beruht auf drei Pfeilern, ist auf mehrere Jahre angelegt und konzentriert sich auf zentrale, miteinander verknüpfte Maßnahmen: Zum einen sollen grenzüberschreitende Online-Aktivitäten nicht länger behindert werden, weshalb ein besserer Online-Zugang für KonsumentInnen und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa angestrebt wird. Zum anderen will man entsprechende Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste schaffen, was hochleistungsfähige, sichere und vertrauenswürdige Infrastrukturen sowie Inhaltsdienste benötigt, die durch geeignete Bedingungen für Innovationen, Investitionen, fairen Wettbewerb und Chancengleichheit gestützt werden, heißt es in dem Papier. Schließlich drängt die Kommission auf Investitionen in die IKT-Struktur und in Technologien wie Cloud-Computing und Big Data sowie in Forschung und Innovation, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, aber auch um die öffentlichen Dienste, Inklusion und Kompetenzen zu verbessern.

 

 

Der Vertreter der Wirtschaftskammer legte im Ausschuss eine umfassende und detaillierte Einschätzung dar. Im Zusammenhang mit dem Online-Handel befürchtet er eine Wiederbelebung des schon einmal heftig kritisierten Plans eines gemeinsamen europäischen Kaufrechts. Hier sei Vorsicht angezeigt, warnte er, es gelte zu verhindern, dass neue bürokratische Belastungen eingeführt werden. Auch er sprach sich für die Beibehaltung der hohen Standards in der derzeit verhandelten Datenschutz-Grundverordnung aus, wobei es auch gelte, den Datenschutz fit für neue Anwendungsbereiche zu machen. Ihm geht es auch darum, die Big Players in diesem Bereich mehr in die Pflicht zu nehmen.

 

Bedauert wird seitens der Wirtschaftskammer, dass die Netzwerkinfrastrukturen in der vorliegenden Strategie etwas stiefmütterlich behandelt werden, obwohl sie die Basis für alle Bereiche darstellen. Daher wäre hier seiner Meinung nach ein integraler Ansatz nötig, auch müsse man eine Kofinanzierung überlegen, zumal der Ausbau viel kosten werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwendung genetisch veränderter Lebensmittel

 

 

Sosehr die EU-Richtlinie zum nationalen Selbstbestimmungsrecht für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) begrüßt wurde, so ablehnend zeigten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte zum Verordnungsvorschlag der Kommission, eine solche Wahlfreiheit auch im Hinblick auf die Verwendung genetisch veränderter Lebens– und Futtermittel durch die Möglichkeit eines opt-out einzuführen.

 

Vielfach fiel in der Diskussion des EU-Ausschusses das Wort "Scheinsubsidiarität". Die LändervertreterInnen befürchten eher eine Verschlechterung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation und sehen sich darin eines Sinnes mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit dem Gesundheitsressort. In deren Stellungnahmen dazu wird vor allem der Umstand kritisiert, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidung nicht auf Gründe des Schutzes menschlicher und tierischer Gesundheit sowie des Umweltschutzes berufen dürfen. Im Gegensatz zum Anbau-opt-out ist im Fall der Lebens- und Futtermittel keine Liste von möglichen Gründen für das opt-out angegeben. Außerdem müssen die Maßnahmen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer Erzeugnisse im Einklang stehen, was bei unterschiedlichen Vorgangsweisen in den Mitgliedsländern schwierig und mit dem Binnenmarkt nicht kompatibel sein werde, meinen sowohl die MinisteriumsexpertInnen als auch die VertreterInnen der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer.

 

So sinnvoll die Wahlfreiheit beim Anbau ist, so wenig Sinn macht sie beim Inverkehrbringen von Waren, stellte auch Martin Preineder (V/N) fest. Der Anbau ist lokal gebunden, beim Warenverkehr ist eine Kontrolle schwierig. Preineder spricht sich daher für eine klare Kennzeichnung aus, ob ein Produkt gentechnikfrei ist oder nicht. Ähnlich argumentierten Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W). Die Kommission wolle sich damit eines Problems entledigen und durch die Hintertür dafür sorgen, dass es in eine bestimmte Richtung geht, mutmaßte Schennach.

 

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ortete demnach auch eine Verschlechterung für die Nationalstaaten bei Umsetzung dieser Verordnung. Man kam daher im Ausschuss überein, diesen Punkt noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen, um eine Mitteilung des Ausschusses an die Kommission zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich beschlossen:

 

 

 

Antrag auf Mitteilung

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach und Marco Schreuder

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 11. Juni 2015

zu TOP 6773/15 Cover note – Delegated acts (58032/EU, XXV. GP)

 

 

 

Begründung

 

Die Gründe dafür, dass Verfahren mit delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten vorgesehen werden, sind vor allem die Schnelligkeit und Flexibilität der Entscheidungen, die rascher als im normalen, europäischen Gesetzgebungsverfahren, von Statten gehen kann. Auch befassen sich im Rahmen der delegierten Rechtsakte bzw. Durchführungsrechtsakte Expertinnen und Experten mit zahlreichen, technischen Aspekten der Rechtssetzung, was angesichts der Komplexität der technischen Fragen durchaus sinnvoll ist. Der Vertrag von Lissabon regelte den Bereich der delegierten Rechtsakte gemäß Art. 290 AEUV bzw. des Komitologieverfahrens für die Erlassung von Durchführungsrechtsakten gemäß Art. 291 AEUV neu. Bei delegierten Rechtsakten wird die Übertragung von quasi-legislativen Befugnissen durch das Parlament und den Rat oder nur durch den Rat auf die Kommission normiert. Was Art. 290 AEUV angeht, kann die Grundlage dafür nur ein verbindlicher Rechtsakt, der im ordentlichen oder besonderen Gesetzgebungsverfahren gem. Art. 289 AEUV angenommen wurde, sein. Bei Durchführungsrechtsakten nach Art. 291 AEUV werden der Kommission exekutive Befugnisse übertragen, deren Ausübung durch die VO Nr. 182/2011 geregelt wird. Laut Art. 291 (3) AEUV liegt die Kontrolle der Kommission beim Erlass von Durchführungsakten nur bei den Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament hat hier keinen direkten Einfluss.

 

Der Einfluss des Europäischen Parlaments hat sich seit dem Vertrag von Lissabon zwar gebessert, ist aber dennoch nicht zufriedenstellend. Der Einfluss der nationalen Parlamente bei delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten ist nicht ausreichend. Die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von delegierten Rechtsakten per se wird nicht bestritten, dennoch ist die Frage der Häufigkeit der Anwendung zu kritisieren. Es kommt in einzelnen Vorlagen der Europäischen Kommission zu einer massiven Häufung von Regelungen, die im Rahmen von delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten weiterverfolgt werden. Das schwächt zum einen die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Vorlagen der Europäischen Kommission, was nicht im Sinne der Bürgernähe sein kann. Zum anderen werden im Hinblick auf die Durchführung des Unionsrechts Kompetenzen der Behörden der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission delegiert, die - obwohl hinsichtlich des zeitlichen und inhaltlichen Geltungsbereichs genau definiert sind – dennoch durch ihre Häufigkeit und Menge manchmal selbst für Expertinnen und Experten nicht mehr rasch durchschaubar sind. Aus demokratiepolitischer Sicht sind diese Rechtsakte darum problematisch: es ist unklar, wie die Ausschüsse genau beschickt werden, welche Regeln genau getroffen werden, wer die in den Ausschüssen sitzenden Experten genau sind und wie sich diese legitimieren. Wichtig ist jedenfalls, dass die Kommission bei der Vorbereitung von delegierten Rechtsakten Expertenausschüsse mit Vertretern der Mitgliedstaaten vorsieht, welchen dann eine entsprechende innerstaatliche Koordinierung folgen kann.

Antrag auf Mitteilung an den Rat der EU gemäß Art. 23f B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates begrüßt die verstärkten Diskussionen und Bemühungen in Richtung Transparenz und verstärkter Legitimation von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, möchte aber dennoch erneut darauf hinweisen, dass die Häufigkeit der Anwendung überdacht und vor allem begründet werden muss. In diesem Zusammenhang sollte neben der Einrichtung eines öffentlichen Registers für delegierte Rechtsakte auch der frühzeitige Zugang der nationalen Parlamente zu Entwürfen in analoger Anwendung des Subsidiaritätsprotokolls erfolgen.