Parlament Österreich

 

 

 

IV-98 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 11.  Mai 2016

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 11. Mai 2016

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Tagesordnung

 

 

 

 

 

1.    COM (2016) 49 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas

(93510/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 31. März 2016 sowie auf die Stellungnahmen des oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtags gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 23. März 2016 bzw. 6. April 2016.

 

2.    COM (2016) 51 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung

(93507/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 31. März 2016 sowie auf die Stellungnahmen des oberösterreichischen und des Vorarlberger Landtags gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 23. März 2016 bzw. 6. April 2016

 

3.    SWD (2015) 144 final

Commission Staff Working Document on Implementing the UN Guiding Principles on Business and Human Rights - State of Play

(73747/EU XXV.GP)

 

4.    COM (2015) 750 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

(85615/EU XXV.GP)

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Salzburger Landtags gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG vom 17. März 2016.

 

 

 

 

 

5.    COM (2016) 198 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

(99943/EU XXV.GP)

 

6.    Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States

(98597/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung gab Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) einen kurzen Überblick über aktuelle Entwicklungen:

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind folgende Stellungnahmen der Länder eingegangen:

 

·         Eine Stellungnahme des Vorarlberger Landtags betreffend das Paket zur Energieversorgungssicherheit

 

·         ein Beschluss des Salzburger Landtags betreffend die Ratifizierung des CETA-Freihandelsabkommens

 

·         die Finalfassung der Einheitlichen Länderstellungnahme zum Paket zur Sicherung der Energieversorgung

 

 

Ferner sind unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte eingegangen:

 

·         Ein überarbeitetes Legislativpaket zu "intelligenten Grenzen"

 

·         Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung

 

 

 

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

·         Sektionschefin Mag. Bernadette Marianne Gierlinger (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Gabriela Habermayer (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Klaus Jenny (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Dr. Gerald Vones (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Eva Miklautz (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

·         Dr. Beate Sterneg (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)

·         Mag. Robert Gartner (Bundesministerium für Inneres)

·         Dr. Antonio Martino (Bundesministerium für Inneres)

·         Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek (Bundesministerium für Finanzen)

·         Mag. Susanne Schrott (Wirtschaftskammer)

·         Dr. Claudia Anselmi (Wirtschaftskammer)

·         Mag. Susanne Schrott (Wirtschaftskammer)

·         Mag. Eva Dessewffy (Arbeiterkammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieunion

Gasmarkt, Wärme-und Kälteerzeugung

 

 

Nachdem der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Märzsitzung Vorhaben zur Einschränkung bilateraler Energieabkommen und für mehr regionale Kooperation bei Gasengpässen mit teils kritischen Stellungnahmen an Brüssel bedacht hat, standen in dieser Sitzung erneut Überlegungen der EU-Kommission zur Optimierung der Energiezusammenarbeit auf der Tagesordnung.

 

Die sichere Versorgung mit Erdgas war dabei zentrales Thema. In einer Mitteilung regt die Kommission an, eine breitere Auswahl von Versorgungsquellen zu schaffen, wozu ein Leitungsausbau für Flüssigerdgas in Regionen mit schlechterer Anbindung an das Gasnetz nötig wäre. Flüssigerdgas ist überwiegend Methan, das verflüssigt wurde, um die Speicherung oder den Transport zu erleichtern.

 

Auf Grundlage eines weiteren Kommissionsschreibens erörterten die Ausschussmitglieder die EU-Strategie für die nachhaltige Wärme- und Kälteerzeugung. Primärquelle für den Großteil der Energie, die in der EU für das Heizen und Kühlen von Gebäuden verwendet wird, seien fossile Brennstoffe, heißt es in dieser Mitteilung. Angestrebt wird hier deswegen eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie die Förderung von Energieeffizienz, etwa im Rahmen von Gebäuderenovierungen, um den Energieverlust zu verringern. Das Wirtschaftsministerium warnt in diesem Zusammenhang davor, dass insbesondere über den Weg der Einbindung der Wärme- und Kälteerzeugung in das Stromsystem die Rolle der Kernenergie aufgewertet werden könnte.

 

Die Strategie ist für die Bundesländer insofern von großer Bedeutung, als zukünftige, auf der Strategie basierende Legislativvorschläge vorwiegend die Kompetenz der Bundesländer betreffen werden, die für das Baurecht und für Heizungsanlagen zuständig sind.

 

Die EU ist der weltgrößte Importeur von Erdgas. Weniger als die Hälfte des Gasbedarfs der EU wird derzeit durch die heimische Förderung gedeckt, heißt es in einem Fact-Sheet der Kommission, der Rest wird eingeführt – hauptsächlich aus Norwegen (30%), Russland (39%) und Algerien (13%). Um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten und gegen Versorgungslücken widerstandsfähiger zu sein, bedarf es einer Diversifizierung der Versorgungsquellen, unterstreicht die EU Kommission. Sie setzt daher auf Flüssigerdgas (LNG-Liquefied Natural Gas) und Gasspeicherung.

 

 

 

Damit alle Mitgliedstaaten Zugang zu den internationalen Märkten für Flüssigerdgas  erhalten - entweder auf direktem Weg oder über andere EU-Länder - braucht es die notwendige Infrastruktur, stellt die EU-Kommission fest. Während sie die Märkte in Nordwesteuropa als wettbewerbsfähig und gut vernetzt sieht, wodurch Zugang zu verschiedenen Gasversorgungsquellen gewährleistet sei, werden die Gasmärkte im Ostseeraum sowie in Ostmittel-, Südost- und Südwesteuropa als weniger weit entwickelt beschrieben.

 

Die EU plant daher, die fehlende LNG-Infrastruktur fertigzustellen und den Gasbinnenmarkt in kommerzieller, rechtlicher und regulatorischer Hinsicht fertigzustellen, um die EU zu einem für LNG attraktiven Markt zu machen. Weiters drängt die Kommission, Gasspeicheranlagen effizienter zu nutzen und bekennt sich dazu, die betrieblichen Vorschriften für die grenzüberschreitende Nutzung von Speicheranlagen verbessern zu wollen. Dies spiele eine wichtige Rolle beim Ausgleich der täglichen und jahreszeitlichen Schwankungen von Angebot und Nachfrage. Wichtig für die Mitgliedsstaaten sei dabei, die grenzüberschreitende Nutzung von Gasspeichern zu optimieren. Angesprochen werden im Kommissionspapier zudem die Pläne für regionalen Präventions- und Notfallmechanismen zur Bewältigung von Krisensituationen bei der Energieversorgung.

 

Die EU soll auch als "Player" auf den internationalen LNG-Märkten auftreten. Dementsprechend sei die EU gefordert, die Handelsbeziehungen mit internationalen Partnern zu verstärken, um freie, liquide und transparente weltweite LNG-Märkte zu fördern, sowohl unter normalen Marktbedingungen als auch im Fall externer Schocks. Im Rahmen dieser "Energiediplomatie" würden auch zwischenstaatliche Energieabkommen von Mitgliedsländern mit Drittstaaten auf ihre Kompatibilität mit dem Unionsrecht zu prüfen sein.

 

Grundsätzlich strebt die EU mit der Energieunion ein nachhaltiges, sicheres und wettbewerbsorientiertes Energiesystem an. Energieeffizienz als "eigenständige Energiequelle" und die verstärkte Nutzung CO2-armer Energiequellen, etwa erneuerbarer Energieträger, wertet die EU-Kommission in diesem Kontext von größter Bedeutung.

 

Hinsichtlich der Finanzierung von LNG-Terminals, an die Erdgas verflüssigt von den Förderstätten geliefert und auf eigene Schiffe zum Weitertransport gepumpt wird, geht man davon aus, dass dies über die Endnutzertarife passiert. Die Kommission räumt jedoch ein, dass sich in einigen Fällen - etwa bei Unterauslastung - ein Investitionsrisiko für die Marktteilnehmer ergibt. Daher ist angedacht, EU-Mittel zur Verfügung zu stellen, um die schwache wirtschaftliche Tragfähigkeit von Terminals auszugleichen, besonders von jenen, die wichtig für die Versorgungssicherheit sind. Dazu zählen etwa Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe", aber auch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB), unter anderem im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Jedenfalls aber seien sämtliche wirtschaftlichen Aspekte neuer Terminals zu prüfen und die kosteneffizientesten Lösungen zu wählen, betont die Kommission.

 

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums machte einleitend darauf aufmerksam, dass es sich bei den Vorschlägen der Kommission um ein Strategiepapier handelt; konkrete Rechtsetzungserfordernisse auf Ebene der Mitgliedstaaten sind nicht ablesbar. Derzeit spiele LNG für die Gasversorgung in Österreich keine Rolle und werde wohl auch in Zukunft von begrenzter Bedeutung sein. Die Kapazität der Erdgasspeicher in Österreich sei grundsätzlich hoch. Es sei aber wichtig, dass die Erdgasspeicher im Regulierungskontext so behandelt werden, dass für die Marktteilnehmer ein Anreiz besteht, das Gas auch einzuspeichern.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) übte Kritik an der einseitigen Ausrichtung der Energieunion, die den Fokus noch immer auf fossile Energieträger legt. Auch die Vertreterin der Grünen, Heidelinde Reiter (G/S), hielt es – gerade im Hinblick auf den Weltklimavertrag von Paris – für inakzeptabel, dass im Strategiepapier der Kommission kein Bekenntnis zu einem Ausstieg aus den fossilen Energiebereich zu finden ist. Ferdinand Tiefnig (V/O) gab zu bedenken, dass es in der Mitteilung primär um die Versorgungssicherheit gehe, was angesichts der Entwicklungen in Russland oder im arabischen Raum natürlich von Bedeutung sei.

 

 

Die Strategie für eine effizientere, nachhaltigere Wärme- und Kälteerzeugung hält die Europäische Kommission ebenfalls als bedeutende Weichenstellung zur Energieunion hoch. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Energieverluste bei Gebäuden zu senken, die Effizienz und Nachhaltigkeit von Heiz- und Kühlanlagen zu optimieren, die Energieeffizienz in der Industrie zu fördern und Vorteile der Einbindung der Wärme- und Kälteerzeugung in das Stromsystem zu nutzen. Energieimporte und die Abhängigkeit von ihnen sollen damit verringert und die Kosten für Haushalte und Unternehmen gesenkt werden. Schwerpunkt der Strategie ist nicht nur, die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten, sondern auch das von der EU festgelegte Ziel der Treibhausgasminderung zu erreichen und die Verpflichtung zu erfüllen, die die EU im Rahmen der bei der Klimakonferenz in Paris (COP21) erzielten Einigung eingegangen ist. Vor dem Hintergrund der EU-Klimaziele wird mit einem Rückgang der Wärme- und Kältenachfrage bis 2050 bei gleichzeitiger CO2-Reduzierung um 42% bis 56% gerechnet, sodass diesem Bereich bei der Senkung der Emissionen eine zentrale Rolle zukommen dürfte.

 

Die vorliegende Strategie ist die erste, die darauf abzielt, die Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden und Industrie zu optimieren. Auf sie fallen 50% des jährlichen Energieverbrauchs in der EU. Die Heiz- und Kühlsysteme werden derzeit allerdings großteils mit fossilen Brennstoffen betrieben, gibt die Kommission zu bedenken, erneuerbare Energien sind in dem Sektor wenig verbreitet. Dabei gehe immer noch zu viel Energie verloren. Gründe dafür lägen in veralteten Gebäuden, beziehungsweise ineffizienten Heizungsanlagen.

 

Da nur 18% des Bedarfs über alternative Energieformen abgedeckt werde, überlegt man, den Einsatz von Technologien auf Basis erneuerbarer Energien mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem EU-Programm für Forschung und Entwicklung "Horizont 2020" und dem Integrierten Strategieplan für Energietechnologie anzukurbeln. Bis 2050 soll die Umstellung des EU-Gebäudebestands auf emissionsarme Energiesysteme erreicht sein, so das Ziel der Kommission, die sich davon nicht nur große Einsparungen bei Gas- und Öleinfuhren verspricht, sondern auch eine Minderung der CO2-Emissionen um 30%. Der Industrie wird genauso – schon aus wirtschaftlichen Gründen – der Umstieg auf neue energiesparende Technologien empfohlen.

 

Zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden will die Kommission der ihrer Ansicht nach geringen Renovierungsquote mit einem speziell für Mehrfamilienhäuser konzipierten Maßnahmenpaket beikommen. Unter anderem sieht die EU-Strategie eine bessere Kostenverteilung vor, damit sowohl MieterInnen als auch VermieterInnen von Investitionen in eine Renovierung von Altbauten profitieren. Gefördert werden sollen überdies Energieeffizienzmodelle im öffentlichen Bereich: beispielsweise energetische Sanierungen an Schulen oder Krankenhäusern, also besonders energieintensiven Immobilien. Die Wiederverwendung von Abwärme und -kälte aus der Industrie, etwa durch direkte Einspeisung über Fernwärmenetze und eine erhöhte Zuverlässigkeit von Energieausweisen, stehen ebenfalls auf der energiepolitischen Agenda der EU.

 

Erhofft werden damit nicht nur eine Hebung von Lebensqualität dank weniger Luftverschmutzung und sinkende Heiz- bzw. Energiekosten für BürgerInnen und Wirtschaft, sondern auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Herstellung und der Einbau von Geräten und Materialien, mit denen die Energieeffizienz erhöht wird und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, sind laut Mitteilung arbeitsintensiv und schaffen im Durchschnitt potenziell doppelt so viele Arbeitsplätze wie die Herstellung und der Einbau herkömmlicher Energieerzeugungsgeräte. Als konkrete erste Schritte denkt die Kommission zur Effizienzsteigerung bei Wärme- und Kältesystemen unter anderem eine Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie und eine Neugestaltung des Strommarkts, auch mit Bedacht auf erneuerbare Energiequellen, an.

 

Beim vorliegenden Konzept handelt es sich zwar auch nur um eine Mitteilung der Kommission, erläuterte ein Experte des Wirtschaftsministeriums, er erwarte sich aber im Laufe des Jahres noch konkrete Legislativvorschläge. Von österreichischer Seite werde die Initiative zu Heizen und Kühlen im Rahmen der Energieunion grundsätzlich positiv bewertet, gleichzeitig müsse aber das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Ein großes Risiko werde vor allem darin gesehen, dass insbesondere über den Weg der Einbindung der Wärme- und Kälteerzeugung in das Stromsystem die Rolle der Kernenergie aufgewertet werden könnte. 

 

Auch Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sah die große Gefahr, dass mit dieser EU-Strategie wieder die Atomenergie durch die Hintertür hereingebracht werden soll. Er regte daher an, das Strategiepapier in der nächsten Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und schlug vor, bis zur nächsten Sitzung eine diesbezügliche Mitteilung auszuarbeiten. Man sollte nicht darauf warten, bis die EU Vorschläge zu diesem Thema macht, warnte Heidelinde Reiter (G/S), sondern den guten nationalen Weg ambitioniert fortsetzen. Sie glaube generell nicht, dass die angesprochenen Bereiche im großen Rahmen gelöst werden können, vielmehr seien sie auf lokaler Ebene besser aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Menschenrechtsstandards in Unternehmen  -  Green Card

 

 

Wie angekündigt, nahm der EU-Ausschuss des Bundesrats erneut die Debatte über die Durchsetzung von Menschenrechtsstandards in Unternehmen auf. Der Schutz von ArbeitnehmerInnenrechten in globalen Lieferketten ist auch der Europäischen Kommission ein Anliegen, wie ihr diesbezügliches Arbeitspapier zeigt. In ihrer Analyse geht die Kommission der Frage nach, inwieweit in der Union die Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen als Leitprinzipien der Wirtschaft umgesetzt sind. Einig war man sich im Ausschuss darüber, dass menschenrechtliche Standards zu gewährleisten seien, über die Wege dazu gab es jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen. Vor allem wehrt sich die Wirtschaft gegen verpflichtende Vorschriften, Freiwilligkeit führe zu besseren Ergebnissen, so die Argumentation.

 

2011 hatten die Vereinten Nationen einstimmig beschlossen, menschenrechtliche Standards als Leitprinzipien für die Wirtschaft festzulegen. Nach dem verheerenden Unglück in einer bangladeschischen Textilfabrik mit zahlreichen Todesopfern vor drei Jahren entschloss sich die Französische Nationalversammlung zum Start einer "Green Card"-Initiative, mit der die Europäische Kommission aufgefordert werden soll, die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen, gerade in Bezug auf Lieferketten, rechtlich zu verankern. Bis Ende Mai können die EU-Ausschüsse der Mitgliedsländer die Initiative unterstützen, um dafür die nötige Mehrheit zu gewährleisten.

 

Im EU-Ausschuss fand sich jedoch keine Mehrheit dafür, die französische Initiative zu unterstützen, wie abschließend Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) feststellte. Sonja Zwazl (V/N) gab zu bedenken, dass die OECD-Leitlinien für die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) nicht umsetzbar seien. Sie würden viel zu viel Bürokratie verursachen, war sie mit Edgar Mayer einer Meinung. Selbstverständlich seien alle für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die KMU seien aber überfordert, wenn sie verpflichtet sein würden zu überprüfen, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt werden. Sie forderte auch ein Umdenken der mündigen KonsumentInnen. Ins gleiche Horn stieß Ferdinand Tiefnig (V/O), der meinte, dem Vorschlag könne so lange nicht zugestimmt werden, solange Firmen wie Amazon mit ihrem wettbewerbsverzerrenden Praktiken österreichische KMU gefährden.

 

Die ÖVP-MandatarInnen wurden in ihrer Auffassung von den beiden Vertreterinnen der Wirtschaftskammer unterstützt. Die Leitsätze würden nämlich nicht nur die Tochterunternehmen in Drittstaaten erfassen, sondern alle Unternehmen, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen stehen. Jede Firma, die aus einem Drittland etwas bezieht, falle unter diese Leitlinien - also nicht nur die Multis. Es sei illusorisch, diese Verpflichtungen jedem Zulieferer aufzubürden. Sie plädierten daher für das Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn man Freiwilligkeit ernst nimmt, dann könnten Rankings Auswirkungen auf das Konsumverhalten haben, warf Martin Preineder (V/N) in die Diskussion ein.

 

Auch Monika Mühlwerth (F/W) sprach sich seitens der Freiheitlichen dagegen aus, "dauernd etwas vorzuschreiben". Außerdem sei das Thema viel komplexer, sagte sie. Die Länder müssten ihrer Meinung nach selbst in der Lage sein, gegen Ausbeutung vorzugehen. Gefragt seien auch die KonsumentInnen.

 

Dem konnte sich Stefan Schennach (S/W) in keiner Weise anschließen. Es geht um die Verantwortung von multinationalen Unternehmen mit Standort im Ausland; es geht darum, europäische Konzerne in Verantwortung zu nehmen; und es geht darum, ökologische und soziale Risiken zu orten, so sein Plädoyer für die EU-Initiative. Menschenrechte seien überall einzuhalten, nicht nur in Europa. Bei der heutigen Diskussion gehe es lediglich um eine Unterschrift für eine französische Initiative, die die EU Kommission auffordert, Vorschläge zu erarbeiten. Er habe daher kein Verständnis für die "Totalblockade" der ÖVP. Ebenso unterstützte Heidelinde Reiter (G/S) den EU Vorstoß. Sie hält es für paradox zu bedauern, dass man als KMU in hoffnungslose Konkurrenz kommt, wenn andere unterhalb der Standards arbeiten. Die KonsumentInnen sollten mit gutem Gewissen darauf vertrauen können, dass Produkte unter menschenwürdigen Standards hergestellt werden. Auch das Sozialministerium sprach sich dezidiert für den EU Vorschlag aus.   

 

 

Generell regt die EU-Kommission gegenüber den Mitgliedsländern an, die UN-Leitprinzipien mittels Nationaler Aktionspläne (NAPs) umzusetzen. Ebenso versucht die Union, Menschenrechtsstandards in ihren wirtschaftlichen Außenkontakten mehr Gewicht zu verleihen, geht aus dem Kommissionsbericht hervor. Als Beispiel wird eine angestrebte Richtlinie zur Offenlegung der gesamten Lieferkette bei der Einfuhr von Mineralien aus Konfliktgebieten angeführt. Im Rahmen des Förderregimes für den Privatsektor und der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit soll gemäß CSR-Strategie die Unterstützung von Unternehmen mit EU-Geldern eng an deren menschenrechtskonformes Agieren geknüpft sein – in sozialer, umweltpolitischer und finanzieller Hinsicht.

 

Mehrfach verweist der Arbeitsbericht aus Brüssel auf die Sorgfaltspflicht bei Importen: Nicht nur die Transparenz der Lieferketten multinationaler Konzerne sei zu verbessern, sondern auch Hilfestellungen für jene, die unter unmenschlichen Bedingungen im Rahmen der Beschaffungsprozesse leiden. Dementsprechend soll die öffentliche Hand bei ihren Auftragsvergaben beispielgebend sein in Bezug auf die menschenrechtliche Prüfung der Unternehmen einer Lieferkette. Hingewiesen wird im Kommissionsbericht jedoch auf die eingeschränkte rechtliche Handhabe gegen Betriebe, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind. In der EU registrierte Betriebe könnten dagegen von den Mitgliedstaaten auch für Menschenrechtsverstöße belangt werden, wenn diese im Namen des Unternehmens in einem Drittstaat erfolgen. Weitere Initiativen auf EU-Ebene, um Menschenrechtsstandards in der Wirtschaft zu gewährleisten, umfassen verstärkte Offenlegungsverpflichtungen von Konzernen, Kooperationen zwischen Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Einbeziehung von CSR-Bestimmungen und Folgenabschätzungen in die Verhandlungen über Handelsabkommen mit Drittstaaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen

 

 

Illegaler Waffenbesitz gehört unterbunden, darin sind sich alle Fraktionen im EU-Ausschuss des Bundesrats einig. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sind jedoch noch nicht völlig zufrieden mit dem bisherigen Ergebnissen der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten Verschärfungen beim legalen Erwerb und Besitz von Waffen, auch wenn Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) einräumte, dass es doch zu einigen sinnvollen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gekommen ist. In einer Mitteilung an Brüssel – die letztendlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrheitlich angenommen wurde - deponierten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) zu der Vorlage, die bereits in drei früheren Ausschusssitzungen zur Debatte gestanden war, ihre Bedenken. Zum aktuellen Zeitpunkt sind ihrer Meinung nach die geplanten unionsrechtlichen Maßnahmen noch nicht vollständig ausgereift, weshalb weitere Gespräche angeregt werden.

 

Die Antragsteller weisen in ihrer Mitteilung auf das strenge Waffenrecht in Österreich hin und meinen, weitere Verschärfungen seien nicht anzustreben. Vielmehr würden sie eine EU-weite Angleichung an das österreichische Niveau begrüßen, da damit ein Sicherheitsgewinn für ganz Europa zu erwarten wäre. Die LändervertreterInnen fordern in diesem Sinne die EU-Institutionen auf, genau zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, notwendig und angemessen sind, oder ob es nicht andere beziehungsweise gelindere Mittel gibt, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, ohne unverhältnismäßige Einschränkungen und einen äußerst hohen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

 

Grundsätzlich wird in der Mitteilung unterstrichen, dass der Aktionsplan wesentliche Maßnahmen anspricht, die von Österreich unterstützt werden. Jede Maßnahme, die geeignet ist, terroristischen Angriffen vorzubeugen, ohne dabei unverhältnismäßig gegen Grundrechte zu verstoßen, wird darin ausdrücklich begrüßt. Die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels müsse oberste Priorität haben, die Beschränkung des legalen Waffenhandels allein sei aber kein wirksames Instrument im Kampf gegen den Terror. Daher sei eine gute Zusammenarbeit und ein lückenloser Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich des illegalen Waffenhandels dringend erforderlich. Maßnahmen, die legale Waffenbesitzer wie etwa Jäger, Traditions- oder Sportschützen kategorisch unter Generalverdacht stellen, werden ablehnt.

 

Wie ein Vertreter des Innenministeriums in der Sitzung unterstrich, habe die Ratsarbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 25. April kleine, aber doch bedeutende Änderungen erzielen können. Die medizinischen Tests vor einem Waffenerwerb seien nach jetzigem Stand nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, die Mitgliedstaaten können jedoch solche vorsehen. Was die fünfjährige Gültigkeit der Dokumente betrifft, so müssen diese nach der genannten Periode nicht mehr erneuert werden, sondern können auch verlängert werden. Präzisiert wurde auch die Regelung hinsichtlich des Verbots des Internethandels: Die Identität des Erwerbers muss spätestens bei der Lieferung festgestellt werden. Weitgehende Einigung besteht darin, dass das Mindestalter zum Waffenbesitz mit 18 Jahren, wie im Entwurf vorgesehen, beizubehalten und für halbautomatische Waffen die Möglichkeit von nationalen Bewilligungen einzuräumen ist. Nicht mehr unter die Richtlinie fallen Spielzeugwaffen, die Salutwaffen bleiben aber in jener Kategorie, in der sie vor ihrem Umbau waren.

 

Die niederländische Präsidentschaft habe zudem einen neuen Vorschlag zu den Halbautomaten gemacht: sie sollen unter die Kategorie A fallen, wenn ihre Magazine mehr als 21 Patronen fassen. Waffen mit kleineren Magazinen fallen demnach unter die Kategorie B. Problematisch wäre diese Regelung aus Sicht des Innenministeriums deshalb, weil man Magazine austauschen kann. Strittig bleibt weiter die Frage der deaktivierten Schusswaffen. Sie soll in der Kategorie C verbleiben, obwohl man mit ihnen nichts mehr anstellen kann.

 

Christoph Längle (F/V) unterstrich die Position seiner Fraktion, die sich strikt gegen jegliche Einschränkung des legalen Waffenbesitzes ausspricht. Längle erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die negative Stellungnahme des tschechischen Parlaments. Ewald Lindinger (S/O) wiederum bekräftigte den hohen Standard der österreichischen Rechtslage, die auch in der Mitteilung entsprechend Platz findet.

 

 

Mit ihrer Initiative will die Europäische Kommission die Vorschriften für Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen verschärfen und erhofft dadurch ein unionsweit koordiniertes Vorgehen gegen den unerlaubten Waffenhandel. Die Terroranschläge der letzten Monate in Paris und Brüssel gaben diesem schon länger gehegten Vorhaben traurige Aktualität.

 

EU-weit sollen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mit aufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet sein. Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot des Handels mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchte die Kommission generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

 

Das Europäische Parlament befasst sich wie der Rat schon seit letztem November mit der Schusswaffen-Richtlinie, am 24. Mai dieses Jahres werden diesbezügliche Änderungen des Parlaments erwartet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlichung entrichteter Steuern von multinationalen Unternehmen

 

 

Ob in Zukunft die länderspezifischen Berichte über die von multinationalen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. € entrichteten Ertragssteuern sowie andere relevante steuerrechtliche Informationen veröffentlicht werden müssen, bleibt fraglich. Die EU-Kommission sieht jedenfalls darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung. Insbesondere sollen Ertragsteuern der Unternehmen mit dem Ort ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in Einklang gebracht werden. Der diesbezügliche Richtlinienvorschlag der EU zur "Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen" (Änderung der Bilanz-Richtlinie), wird jedoch seitens des Finanzministeriums aus Datenschutzgründen abgelehnt, wie die Bundesrätinnen und Bundesräte im EU-Ausschuss des Bundesrats erfuhren.

 

Viele internationale Unternehmen nützen durch ein kompliziertes Firmengeflecht die Gesetze aus, um möglichst wenig Steuern zu zahlen. Den Staaten entgehen damit Steuereinnahmen in großem Ausmaß. Das widerspreche im Binnenmarkt einer fairen, effizienten und wachstumsfreundlichen Unternehmensbesteuerung, die auf dem Grundsatz fuße, dass Unternehmen Steuern in dem Land entrichten sollten, in dem sie ihre Gewinne erwirtschaften, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in oder außerhalb der EU haben, meint die Kommission. Durch aggressive Steuerplanung werde dieser Grundsatz unterlaufen, begründet die EU ihren Vorstoß zu mehr Transparenz. Die meisten Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - würden keine aggressive Steuerplanung betreiben und dadurch im Wettbewerb mit Unternehmen, die dies tun, einen Nachteil erleiden. Öffentliche Kontrolle könnte bewirken, dass Unternehmen dort mehr soziale Verantwortung übernehmen, wo sie ihre Geschäfte betreiben.

 

Die EU-Kommission beruft sich bei ihrer Initiative auf den Aktionspunkt 13 des von der G20 gebilligten OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Aktionsplan). Demzufolge werden die Steuerbehörden von multinationalen Unternehmen künftig einen länderspezifischen Bericht (Country by Country Report – CbC Report) über die von diesen entrichtete Ertragsteuer erhalten, was eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften ermöglichen dürfte.

 

Laut Vorschlag sollen nun diese Berichte über große Unternehmensgruppen veröffentlicht werden müssen. Darin sind neben einer Beschreibung der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern offen zu legen. Die Informationen sollen getrennt für jeden Mitgliedstaat und für jedes Steuergebiet erfolgen. Die Angaben sollen dann in einer EU-Amtssprache fünf Jahre lang auf einer Webseite zur Verfügung stehen.

 

 

Das Finanzministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich die beteiligten Staaten im Rahmen der Verhandlungen zum Aktionspunkt 13 bewusst gegen die Veröffentlichung des CbC Reports  entschieden haben, weil sie die Risiken für die betroffenen Unternehmen als unverhältnismäßig groß einschätzen. Vor alle befürchtet man die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und die Gefahr der Fehlinterpretation durch die Öffentlichkeit, was auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Der Eingriff in die Rechte der Unternehmen auf Einhaltung des Steuergeheimnisses erschien den Staaten als nicht gerechtfertigt, vielmehr hätten sie sich dezidiert dafür ausgesprochen, die Bestimmungen zur Sicherung der Vertraulichkeit der Daten vorzusehen und diese umzusetzen. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung würde den Konsens gefährden, meinte der zuständige Experte des Ressorts.

 

Auch werde in Artikel 16 der Amtshilferichtlinie als auch in Artikel 22 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen bzw. in der Behördenvereinbarung auf die Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten verwiesen, argumentiert das Finanzressort seine Ablehnung. Eine Veröffentlichung des CbC Reports stelle einen Bruch völkerrechtlicher Verpflichtungen Österreichs dar. Nach Meinung des Finanzressorts reicht es aus, dass die Steuerbehörden über diese Informationen verfügen. Dieser Argumentation schloss sich auch die anwesende Vertreterin der Wirtschaftskammer an.

 

Aus dem Justizministerium erfuhr man, dass in Europa davon rund 2.000 Unternehmen betroffen wären, in Österreich zwischen 15 und 25. Darunter befinden sich aber auch Banken, die bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen.

 

Stefan Schennach (S/W) hinterfragte die Meinung des Finanzministeriums insofern, als sich zu diesem EU-Vorschlag große Länder wie Frankreich, Großbritannien und Italien positiv geäußert haben. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CETA

 

 

Wie bereits im EU-Unterausschuss des Nationalrats am 13. April dieses Jahres vertagte auch der EU-Ausschuss des Bundesrats die Beratungen über CETA – das rund 1600 Seiten umfassenden Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Man will das Ergebnis des Gutachtens des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments abwarten, das klären soll, welche Teile des Abkommens in den nationalstaatlichen Bereich und welche in EU-Kompetenz fallen, denn nur für letztere kommt eine vorläufige Anwendung in Frage, begründete Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) die heute eher kurze Diskussion im Ausschuss. Erst wenn diese essentielle Vorfrage geklärt sei, werde man sich intensiv mit den Inhalten des Abkommens auseinandersetzen. Dem schloss sich auch Stefan Schennach (S/W) an, wobei er seine kritische Haltung zu dem Abkommen erkennen ließ und auch auf die negative Stellungnahme der Landeshauptleute hinwies.

 

Dennoch war die Frage der vorläufigen Anwendung im Ausschuss Thema, nachdem die FPÖ-BundesrätInnen Monika Mühlwerth (F/W) Christoph Längle (F/V) und Bernhard Rösch (F/W) dazu einen Antrag auf Stellungnahme eingebracht haben, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene einheitlich und klar gegen eine vorläufige Anwendung von CETA auszusprechen. Das sei aus verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Gründen inakzeptabel, so die Begründung. Auch Stefan Schennach (S/W) machte darauf aufmerksam, dass eine vorläufige Anwendung bei eventueller Ablehnung des Abkommens durch nationale Parlamente zu einer problematischen Situation führen könnte.

 

Dazu stellte die Sektionschefin des Wirtschaftsministeriums, Bernadette Gierlinger, fest, eine etwaige vorläufige Anwendung sei erst möglich, wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat. Für eine vorläufige Anwendung kämen nur jene Teile in Frage, die in die alleinige EU-Kompetenz fallen, hielt sie fest. Das betreffe etwa den Zollabbau und die Beseitigung von Markthemmnissen. Die öffentlich noch immer umstrittenen Investitionsschutzbestimmungen seien nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums jedoch von der vorläufigen Anwendung auszunehmen, da hier auch die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten betroffen seien.

 

Trotzdem sieht FPÖ-Bundesrätin Mühlwerth eine Dringlichkeit, den Antrag abzustimmen, denn sie befürchtet, dass der Ministerrat bereits im Mai das Abkommen unterzeichnen könnte, was seitens des Wirtschaftsministeriums dezidiert in Abrede gestellt wurde. Die Kommission plane die Unterzeichnung des Abkommens anlässlich des EU-Kanada-Gipfels im Oktober. Mühlwerth sprach sich seitens ihrer Fraktion dezidiert gegen CETA als Eintrittstor für TTIP aus. Ihr zufolge spreche nichts dagegen, die Zölle abzubauen, bei CETA gehe es aber um viel mehr.

 

Auch Heidelinde Reiter (G/S) legte einen Antrag auf Stellungnahme vor. Darin verlangen die Grünen von der Bundesregierung, CETA auf europäischer Ebene abzulehnen, solange die Forderungen des EU-Ausschusses in Bezug auf TTIP, die dieser in Stellungnahmen formuliert hat, sowie jene der einheitlichen Länderstellungnahme vom 5. Mai 2014 nicht umgesetzt sind. Die Grünen kritisieren nach wie vor die Investitionsschutzklausel und befürchten die Senkung ökologischer und sozialer Standards. CETA halten sie für ein Einfallstor für Agrarprodukte. Reiter sprach sich daher mit Nachdruck dafür aus, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um das vorliegende Verhandlungsergebnis zu evaluieren und entsprechende Informationen zu sammeln.

 

Aufgrund der Vertagung der Materie wurden auch diesen beiden Anträge in der heutigen Sitzung nicht abgestimmt und bleiben weiter in Verhandlung.

 

Im Gegensatz zu den ablehnenden Wortmeldungen seitens der FPÖ und der Grünen betonte Ferdinand Tiefnig (V/O), in den Verhandlungen habe sich sehr viel bewegt, Kanada habe keine Einwendungen mehr gegen den rechtlichen Status eines gemischten Abkommens und habe auch die EU-Position zu den Schiedsgerichten akzeptiert. Man müsse sich nun den Text genauer anschauen und Informationen sammeln, sagte er und kritisierte insbesondere die Kampagnen seitens der Krone und der Handelskette Spar gegen CETA und TTIP, welche die öffentliche Meinung stark beeinflusst hätten. Spar könnte bereits heute mehr heimische Produkte anbieten anstatt Billigprodukte aus dem Ausland für seine S-Budget-Linie einzukaufen.

 

Einig war man sich, dass es ich dabei um ein gemischtes Abkommen handelt, das in den nationalen Parlamenten zu ratifizieren ist, zumal nicht alle Teile davon in EU-Kompetenz, sondern einige in nationalstaatliche Kompetenz fallen. Auch seitens des Wirtschaftsministeriums ließ man keinen Zweifel daran, dass man den Vertrag als ein gemischtes Abkommen betrachtet, und diese Meinung würden auch die anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreten.

 

 

Wie in der dazu vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Information betont wird, konnte in den Verhandlungen für die wichtigsten österreichischen Anliegen ein gutes Ergebnis erzielt werden. So sei das Investitionskapitel auf österreichisches Betreiben fundamental überarbeitet worden und enthalte jetzt die wesentlichen neuen Elemente des Kommissionsvorschlags für TTIP. In diesem Zusammenhang streicht die Unterlage insbesondere die Einführung eines bilateralen Investitionsgerichts und einer Berufungsinstanz hervor. Die RichterInnen sollen durch die Vertrags- und nicht Streitparteien mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ernannt werden. Außerdem verpflichten sich die Vertragsparteien, an der Etablierung eines multilateralen Investitionsgerichts zu arbeiten. Explizit wurde eine Klausel zum staatlichen Regelungsrecht und Verfahrenserleichterungen für Kleine und Mittlere Betriebe (KMU) aufgenommen.

 

Wie die zuständige Sektionschefin unterstrich, wäre eine Verabschiedung dieser reformierten Bestimmungen ein wichtiges Signal für die laufenden Verhandlungen zu TTIP mit den USA, aber auch ein Signal an China und Japan. Österreichischen Investoren würde mit CETA ein zusätzliches Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte im komplexen kanadischen Rechtssystem zur Verfügung gestellt, da Österreich derzeit über kein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit Kanada verfügt. Sie stellte auch klar, dass sich ein Unternehmen nur dann als kanadischer Investor auf die Investitionsschutzbestimmungen aus CETA berufen könne, wenn es nach kanadischem Recht begründet oder geführt ist, ferner entweder selbst eine substantielle Geschäftstätigkeit in Kanada ausübt oder im Eigentum beziehungsweise unter Kontrolle einer natürlichen Person aus Kanada oder eines Unternehmens mit substantieller Geschäftstätigkeit in Kanada steht. Damit seien insbesondere rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen und auch Briefkastenfirmen nicht klagsberechtigt.

 

Als wesentliche Punkte aus österreichischer Sicht weist das Papier des Wirtschaftsministeriums auf die umfassende Absicherung der öffentlichen Dienstleistungen und die volle Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Förderung der kulturellen Vielfalt hin. Unterstrichen werden darin die breiten Ausnahmen für die Wasserversorgung, für die Erzeugung nuklearer Energie und für öffentlich finanzierte Bildungs -, Sozial - und Gesundheitsdienstleistungen. Auch bleibe praktisch bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitsmarktprüfung bei der Personenbewegung durchgehend aufrecht. Zudem werde dem österreichischen Anliegen nach substantieller Öffnung des kanadischen Beschaffungsmarktes vor allem auf subföderaler Ebene (Provinzen inklusive Gemeindeebene) Rechnung getragen. Neue Exportchancen erhofft sich Österreich durch die kanadische Marktöffnung vor allem auch in den für Österreich interessanten Sektoren Energie und Transport. Ein eigenes Webportal soll den Zugang zu Vergabemöglichkeiten insbesondere für KMUs erleichtern.

 

Positiv verzeichnet das Wirtschaftsministerium auch die Tatsache, dass das Nachhaltigkeitskapitel integraler Bestandteil des Abkommens ist. Die wesentlichen österreichischen Anliegen seien erfüllt, es werde durch die Wahrung des "right to regulate" der Vertragsparteien zu keiner Senkung von Sozial- und Umweltstandards zugunsten von Investitionen kommen, versichert man. Dieses "right to regulate" ist bereits in der Präambel des Abkommens sowie in anderen Kapiteln zu Nachhaltigkeit und Investitionen ausdrücklich festgehalten. Nachhaltige Ziele wie Corporate Social Responsibility oder Fair Trade würden gefördert, dazu soll eine möglichst hohe Transparenz sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, vor allem bei der Überwachung der Implementierung und der Regelung möglicher Differenzen durch unabhängige Experten, beitragen. Man werde sich auch bemühen, weitere internationale Übereinkommen wie insbesondere das ILO-Übereinkommen (Internationale Arbeitsorganisation) zu ratifizieren.

 

Für die EU und Österreich ging es in den Verhandlungen auch darum, den Schutz des geistigen Eigentums in Kanada anzuheben, da es dabei zu Problemen gekommen ist. Dies betrifft vor allem eine Verbesserung des Urheberrechtsschutzes, aber auch die Verstärkung des Schutzes für wesentliche agrarische geographische Herkunftsbezeichnungen der EU wie z.B. für Österreich "Tiroler Speck", "Steirischeres Kürbiskernöl". Verbessert wird laut Ministerium auch der patentrechtliche Schutz insbesondere für pharmazeutische Produkte.

 

Mit CETA fallen die meisten Zölle weg, bei sensiblen Agrarprodukten wurden jedoch Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart, wird in der Unterlage des Ministeriums hervorgehoben. Allgemein erwartet sich Österreich "signifikante wirtschaftliche Vorteile" durch das Abkommen. Wie das Wirtschaftsressort ausführt, sind die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs mit Kanada im Vergleich zu anderen EU-Staaten noch ausbaufähig, auch wenn mit dem Handelsvolumen im Vorjahr mit 1,5 Mrd. € ein neuer Höchstwert erzielt werden konnte. Laut einer Studie kann Österreich mit einem Exportanstieg bei Waren und Dienstleistungen von 50% bzw. 586 Mio. US-Dollar rechnen, wobei die größten Anstiege bei Nahrungsmitteln (131%), Textilien und Bekleidung (116%), Motorfahrzeugen (88%), sonstiger Transportausrüstung (60,3%) und elektrischen Maschinen (66,2%) erwartet werden.

 

Sektionschefin Gierlinger informierte den Ausschuss, dass die Unterzeichnung des Abkommens für Oktober vorgesehen sei. Für Juni 2016 sei nur die Vorlage der formellen Entwürfe für die Ratsbeschlüsse geplant. Die Unterzeichnung des Abkommens durch Österreich setze eine Befassung des Ministerrats voraus. Nach der Unterzeichnung des Abkommens werde es dem EU-Parlament weitergeleitet. Sobald dort über den Text abgestimmt wurde, erhalten die nationalen Parlamente den Text zur Ratifizierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Mitteilung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach

 

betreffend

 

COM(2015) 750 final: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (85615/EU XXV.GP)

 

Eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 11. Mai 2016.

 

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

Die Kommission hat kurz nach den tragischen Anschlägen in Paris im November ein Maßnahmenpaket vorgelegt, um den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen. Das Paket umfasst unter anderem eine Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie. Ziel ist eine bessere Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Weiters werden per EU-Verordnung Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen vorgeschrieben und der Online-Handel eingeschränkt. Ein Aktionsplan soll ausgearbeitet werden, um den illegalen Handel mit Waffen einzudämmen.

 

Der Aktionsplan spricht wesentliche Maßnahmen an, die von Österreich unterstützt werden. Jede Maßnahme, die geeignet ist, terroristischen Angriffen vorzubeugen, ohne dabei unverhältnismäßig gegen Grundrechte zu verstoßen, wird ausdrücklich begrüßt. Der österreichische Bundesrat betont, dass die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels weiter oberste Priorität haben muss, die Beschränkung des legalen Waffenhandels allein ist aber kein wirksames Instrument im Kampf gegen den Terror. Eine gute Zusammenarbeit und ein lückenloser Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten betreffend illegalen Waffenhandel sind hierbei wesentlich und dringend erforderlich. Maßnahmen, die legale Waffenbesitzer wie etwa Jäger, Traditions- oder Sportschützen kategorisch unter Generalverdacht stellen, werden vom österreichischen Bundesrat abgelehnt.

 

Österreich hat bereits jetzt schon ein sehr strenges Waffenrecht, sodass es absolut nicht notwendig ist, weitere Verschärfungen anzustreben. Vielmehr begrüßt der Bundesrat, dass mit dieser Novelle der österreichische Standard auf ganz Europa ausgeweitet werden soll.

 

Der Bundesrat stellt nicht in Frage, dass der Zugang zu Waffen grundsätzlich besonderen Beschränkungen unterliegen muss. Die in Österreich derzeit bestehenden Regelungen den Handel, Besitz und die Verwendung von Waffen betreffend sind aber im europäischen Vergleich vorbildhaft und angemessen, um eine unrechtmäßige Verwendung von Waffen aller Art weitestgehend ausschließen zu können. Daher beurteilt der Bundesrat die in Diskussion befindlichen unionsrechtlichen Maßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt als noch nicht vollständig ausgereift und regt zu weiteren Gesprächen an, um vor allem den erhofften Sicherheitsgewinn in Europa dem bürokratischen Mehraufwand gegenüber zu stellen. Der EU-Bundesratsausschuss würde einen Richtlinienvorschlag, der die EU-weite Angleichung an das österreichische Niveau vorsieht, mit dem Hinblick auf einen erhofften Sicherheitsgewinn für ganz Europa, begrüßen.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates fordert daher die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament auf, genau zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, notwendig und angemessen sind oder ob es nicht andere bzw. gelindere Mittel gibt, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, welche die Ausübung der vorher beschriebenen Tätigkeiten unverhältnismäßig einzuschränken und zudem einen äußerst hohen Verwaltungsaufwand  verursachen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme bleibt weiter in Verhandlung:

 

 

ANTRAG

 

der Bundesräte Mühlwerth, Längle und Ing. Rösch

 

betreffend

 

Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its member states (98597/EU XXV.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats am 11.5.2016 (zu Top 6)

 

 

Kurz nach Einlangen des o.g. Dokuments am 5.4.2016 hat das Thema CETA breiten medialen Niederschlag gefunden. So war am 7.4.2016 auf http://derstandard.at/2000034326646/Versuchter-Freihandel-am-Parlament-vorbei  zu lesen, dass

 

„Handelspakt mit Kanada soll ohne Sanktus des Nationalrats in Kraft treten

Das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta kann laut Wirtschaftsministerium vorübergehend ohne parlamentarische Zustimmung starten.

Wien – Es könnte schnell gehen und weitreichende Folgen haben. Das so gut wie fertig verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens Ceta, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA (TTIP) dient, soll vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben. Das Wirtschaftsministerium hat laut einem Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, nichts dagegen. "Einer vorläufigen Anwendung (gemeint sind die Ceta-Bestimmungen; Anm.) entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT (sprich Österreich) zustimmen", steht in dem Bericht, der die Datumsangabe 16. 3. 2016 trägt und sich auf den EU-Ratsausschuss Handelspolitik bezieht. Der finale Ceta-Text solle nun rasch in alle Amtssprachen übersetzt und voraussichtlich im Herbst unterzeichnet werden. Ein provisorisches Inkrafttreten werde begrüßt, heißt es zusammenfassend in dem Bericht, der den Briefkopf BMWFW (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) trägt und als "nicht zur Veröffentlichung geeignet" bezeichnet wird. Kursänderung "Das ist nicht mit uns akkordiert", sagte ein Sprecher von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), dem "Spiegelminister" von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). "Eine offizielle Position Österreichs dazu gibt es erst, wenn die EU-Kommission das endgültige Abkommen dem Rat übermittelt hat", hieß es im Büro von Minister Stöger auf STANDARD-Anfrage. In Deutschland jedenfalls, wo das Ceta-Abkommen und insbesondere TTIP wie in Österreich kontroversiell wie kaum wo sonst diskutiert wird, hat es eine Kursänderung gegeben. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist auf die Linie der EU-Kommission eingeschwenkt, nachdem er noch 2014 ein Inkrafttreten sowohl von Ceta als auch von TTIP von der vorhergehenden Zustimmung der nationalen Parlamente abhängig gemacht hat. "Die vorläufige Anwendung" entspreche der "üblichen Praxis" und sei "vollständig demokratisch", erklärte das deutsche Wirtschaftsministerium kürzlich in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag. Bis das Abkommen von allen nationalen Parlamenten ratifiziert ist, kann es bis zu vier Jahre dauern. Unter Juristen ist das geplante Vorgehen jedenfalls umstritten. Es sei "verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt", steht beispielsweise in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. Die Wirkungen des Abkommens würden bereits eintreten, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgt sei. Das sei zwar gängige Praxis in der EU, aber die umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation, zu denen Ceta und TTIP gehörten, seien "von hoher politischer Bedeutung", stellten die "Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage" und berührten den "Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers". Auch aus österreichischer Perspektive ist die vorläufige Anwendung der Bestimmungen potenziell verfassungswidrig. Das hat beispielsweise der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erst vor wenigen Wochen angemerkt. Daran ändert auch nichts, dass vor Inkrafttreten des Abkommens wohl das Europäische Parlament grünes Licht geben muss. Kritiker wie Greenpeace fürchten, dass Ceta und TTIP soziale und ökologische Standards bedrohen und den Einfluss von Konzernen auf die Politik stärken.“

 

In weiterer Folge erteilte Arbeiterkammer-Präsident Kaske einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada ohne vorheriger Zustimmung des Nationalrats eine klar Absage "Der Ceta-Vertrag muss vom Nationalrat in seiner Gesamtheit zum Beschluss vorgelegt werden, eine vorläufige Anwendung von Vertragsteilen kommt nicht infrage", forderte Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske am vergangenen Donnerstag. "Ich darf Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner daran erinnern, dass sich über 70 Prozent der Bevölkerung ausdrücklich gegen das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ausgesprochen haben, und Ceta ist TTIP durch die Hintertür. Das darf so nicht umgangen werden, das ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Kaske.

"An unserer Position hat sich nichts geändert," sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Mitterlehner. "Wir bewerten Ceta als 'gemischtes Abkommen', weshalb die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament über den finalen Text mit allen Details abstimmen müssen. Die vorläufige Anwendung erfordert aus unserer Sicht die vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments. Genau diese parlamentarische Zustimmung werden wir beim nächsten Handelsministerrat im Mai von der EU-Kommission einfordern."

(Quelle: http://derstandard.at/2000034378637/Handelspakt-mit-KanadaPlaene-zu-vorlaeufiger-Anwendung-stossen-auf-breite-Ablehnung ).

 

Ein provisorisches Inkrafttreten des als kompetenzrechtlich „gemischt“ zu qualifizierenden Abkommens CETA ist aus demokratiepolitischen Erwägungen als verfassungsrechtlich bedenklich und als mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar zu bewerten und einer vorläufigen Anwendung von CETA damit eine klare Absage zu erteilen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die am 29.4.2016 eingelangte Stellungnahme des Salzburger Landtags verwiesen.

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene einheitlich und klar gegen eine vorläufige Anwendung von CETA auszusprechen.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme bleibt weiter in Verhandlung:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

der Abgeordneten Reiter

 

betreffend TOP 6  Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Europa-Ausschusses des Bundesrates am 11.05.2016

 

 

 

Ende Februar 2016 gaben die Europäische Kommission und die kanadische Regierung bekannt, dass die juristische Überprüfung von CETA, dem EU-Kanada Handelsabkommen, abgeschlossen ist. Im Rahmen dessen wurden alle wesentlichen Elemente des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen übernommen, der im TTIP-Vorschlag der EU vom November 2015 dargelegt wurde. Sobald der Vertragstext in alle EU-Amtssprachen übersetzt ist, wird dieser dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.

 

Auch wenn nun nicht mehr von ISDS sondern von einem internationalen Investitionsgericht die Rede ist, bleiben die grundsätzlichen Kritikpunkte am wie auch immer genannten Investitionsschutz-System aufrecht: Zum einen handelt es sich sowohl bei den USA als auch bei der EU um moderne Rechtssysteme, bei denen für den Nationalrat - festgehalten in seinem Beschluss vom September 2014 –  die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen zwischen diesen Staaten nicht erkennbar ist. Zum anderen bleibt die Bevorzugung ausländischer Investoren gegenüber inländischen aufrecht. Ausländischen Investoren wird nach wie vor das privilegierte Recht eingeräumt, vor einem internationalen Gremium auf Schadenersatz zu klagen. Allen anderen gesellschaftlichen Akteuren – inklusive inländischen Unternehmen – bleibt diese Möglichkeit vorenthalten. Der Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht kann deshalb nur auf der Annahme beruhen, dass die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz bieten. Wenn dem so wäre, dann müssten die Versäumnisse offengelegt werden, damit die jeweiligen Gesetzgeber bestehende Lücken beheben könnten. Nachdem das bisher nicht passiert ist, wird deutlich sichtbar, dass es sich beim neuen Investorenschutz nicht um das Ende des „alten ISDS-Systems“ handelt sondern lediglich um eine Umetikettierung mit ein paar Verschönerungsmaßnahmen.

 

Neben der Abschaffung von 99 Prozent der zwischen EU und Kanada bestehenden Zölle zielt das Abkommen insbesondere auf die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse ab. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse betreffen die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Grenzwerte chemischer und toxischer Belastung, das Gesundheitswesen und die Arzneimittelpreise, das Recht auf Privatsphäre im Internet, Energieversorgung, öffentliche Dienstleistungen, Patente und Urheberrechte, die Nutzung von Land und Rohstoffen, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, die öffentliche Auftragsvergabe und vieles mehr. Was jedoch in der Freihandelslogik als „Hemmnis“ abgetan wird, ist wichtig für den Schutz von Umwelt, KonsumentInnen, ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit etc. Der Abbau von regulatorischen Beschränkungen des Handels soll im Rahmen fortlaufender regulatorischer Kooperation nach Ratifikation von CETA geschehen („living agreement). Grundsätzlich können nahezu alle zukünftigen Regulierungsmaßnahmen, die einen Bezug zum Handel mit Waren und Dienstleistungen aufweisen, in den dafür vorgesehenen Haupt- und Unterausschüssen behandelt werden. Parlamente werden außen vor gelassen, was demokratiepolitisch bedenklich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft, wird aufgefordert, CETA auf europäischer Ebene abzulehnen, solange die Forderungen der Stellungnahmen in Bezug auf TTIP des EU-Ausschusses des Bundesrates nach Art. 23e B-VG vom 8. Juli 2014 sowie der Einheitlichen Länderstellungnahme nach Art 23 d B-VG vom 5. Mai 2014 in CETA nicht umgesetzt sind.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde.