1156/J-BR




der Bundesräte Dr. Kapral , Eisl , Waldhäusl
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Interventions-Nahrungsmittel für benachteiligte Personen


In der Verordnung Nr. 3730/ 87 ( EWG ) sind Grundregeln für die Lieferung
von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bestimmte Einrichtungen
zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft fest-
geschrieben.

Die EU-Kommission beabsichtigte eine Änderung dieser Verordnung , wonach
bei der Durchführung der Pläne zur Lieferung von Nahrungsmitteln an stark
benachteiligte Personen in der Gemeinschaft auf am Markt angebotene
Erzeugnisse zurückgegriffen wird , wenn Interventionsbestände zeitweilig
nicht zur Verfügung stehen.

Dieser Vorschlag wurde unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge
des Europäischen Parlaments in einer Reihe von Punkten geändert .

Für die doch immer zahlreicher werdenden Österreicher in Not wäre eine
effiziente Teilnahme Österreichs an diesem EU-Hilfsprogramm sicher sehr
sinnvoll.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

A n f r a g e :

1 . Seit wann beteiligt sich Österreich an den in der Verordnung Nr.
3730/87 ( EWG ) vorgesehenen Nahrungsmittel-Lieferungen an stark
benachteiligte Personen ?

2 . Welche Arten und Mengen an Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen
hat Österreich 1995 in diese Hilfsprogramme eingespeist ?

3 . Welche österreichischen Verteilungseinrichtungen sind berechtigt , bei
Nahrungsmittelverteilungen an stark benachteiligte Personen gemäß
Verordnung Nr. 3730/ 87 ( EWG ) teilzunehmen ?

4 . Welche dieser Verteilungseinrichtungen haben tatsächlich Nahrungs-
mittelverteilungen durchgeführt ?

5 . Wurde sichergestellt , daß diese Verteilungseinrichtungen die Nahrungs-
mittel tatsächlich verordnungsgemäß , also primär an Österreicher in
Not bzw. an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft verteilt
haben ?

6 . Ist Ihrem Ressort bekannt , wie hoch die Ausgaben der EU im Jahre 1995
in Erfüllung der Verordnung Nr. 3730/87 ( EWG ) im Vergleich zu 1994 sind

7 . Wann erfolgte die Änderung dieser Verordnung ?

8 . Was ist - unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge des Europäischen
Parlaments - der wesentliche Inhalt dieser Änderung ?

9. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die EU in Hinkunft mit Mehrausgaben
auf Grund der Verordnungsänderung rechnet ?

10. Wird sich Österreich 1996 verstärkt an
a) Nahrungsmittellieferungen aus Interventionsbeständen,
b) Nahrungsmittellieferungen zu Marktpreisen,
c) Verteilungsaktionen an stark benachteiligte Personen in Österreich,
d) Verteilungsaktionen an stark benachteiligte Personen in der übrigen
Gemeinschaft,
beteiligen ?

11. Wenn nein: warum nicht ?

12. Wenn ja: Werden Sie sicherstellen, daß diese Nahrungsmittel primär
den immer zahlreicher werdenden Österreichern in Not zugute kommen
werden ?