1156/J-BR
der Bundesräte Dr. Kapral , Eisl , Waldhäusl
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Interventions-Nahrungsmittel für
benachteiligte Personen
In der Verordnung Nr. 3730/ 87 ( EWG ) sind Grundregeln
für die Lieferung
von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen
an bestimmte Einrichtungen
zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in
der Gemeinschaft fest-
geschrieben.
Die EU-Kommission beabsichtigte eine Änderung
dieser Verordnung , wonach
bei der Durchführung der Pläne zur Lieferung
von Nahrungsmitteln an stark
benachteiligte Personen in der Gemeinschaft auf am
Markt angebotene
Erzeugnisse zurückgegriffen wird , wenn Interventionsbestände
zeitweilig
nicht zur Verfügung stehen.
Dieser Vorschlag wurde unter Berücksichtigung
der Abänderungsanträge
des Europäischen Parlaments in einer Reihe von
Punkten geändert .
Für die doch immer zahlreicher werdenden Österreicher
in Not wäre eine
effiziente Teilnahme Österreichs an diesem EU-Hilfsprogramm
sicher sehr
sinnvoll.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte
an den Herrn Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
A n f r a g e :
1 . Seit wann beteiligt sich Österreich an den
in der Verordnung Nr.
3730/87 ( EWG ) vorgesehenen Nahrungsmittel-Lieferungen
an stark
benachteiligte Personen ?
2 . Welche Arten und Mengen an Nahrungsmitteln aus
Interventionsbeständen
hat Österreich 1995 in diese Hilfsprogramme
eingespeist ?
3 . Welche österreichischen Verteilungseinrichtungen
sind berechtigt , bei
Nahrungsmittelverteilungen an stark benachteiligte
Personen gemäß
Verordnung Nr. 3730/ 87 ( EWG ) teilzunehmen ?
4 . Welche dieser Verteilungseinrichtungen haben
tatsächlich Nahrungs-
mittelverteilungen durchgeführt ?
5 . Wurde sichergestellt , daß diese Verteilungseinrichtungen
die Nahrungs-
mittel tatsächlich verordnungsgemäß
, also primär an Österreicher in
Not bzw. an stark benachteiligte Personen in der
Gemeinschaft verteilt
haben ?
6 . Ist Ihrem Ressort bekannt , wie hoch die Ausgaben
der EU im Jahre 1995
in Erfüllung der Verordnung Nr. 3730/87 ( EWG
) im Vergleich zu 1994 sind
7 . Wann erfolgte die Änderung dieser Verordnung
?
8 . Was ist - unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge
des Europäischen
Parlaments - der wesentliche Inhalt dieser Änderung
?
9. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die EU in Hinkunft
mit Mehrausgaben
auf Grund der Verordnungsänderung rechnet ?
10. Wird sich Österreich 1996 verstärkt
an
a) Nahrungsmittellieferungen aus Interventionsbeständen,
b) Nahrungsmittellieferungen zu Marktpreisen,
c) Verteilungsaktionen an stark benachteiligte Personen
in Österreich,
d) Verteilungsaktionen an stark benachteiligte Personen
in der übrigen
Gemeinschaft,
beteiligen ?
11. Wenn nein: warum nicht ?
12. Wenn ja: Werden Sie sicherstellen, daß
diese Nahrungsmittel primär
den immer zahlreicher werdenden Österreichern
in Not zugute kommen
werden ?