1165/J-BR
der Bundesräte Karl Pischl
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit Sekten,
pseudoreligiösen
Gruppierungen, Vereinigungen und Organisationen sowie
destruktiven
Kulten
Am 5. Mai 1993 und am 23. September 1993 haben Abgeordnete
der ÖVP an den
damaligen Innenminister Dr.Franz Löschnak Anfragen
zum Thema ,,Sekten"
eingebracht, um nähere Auskünfte über
in Österreich aktive Gruppen zu erhalten.
Der damalige Innenminister Dr.Löschnak konnte
oder wollte darüber keine
detaillierten Auskünfte erteilen.
Zwei besonders aktive Organisationen sind ,,Scientology''
und ,,Zeugen Jehovas".
Diese treten in letzter Zeit mit verstärkter
Werbetätigkeit auf. ln Deutschland prüft
der Verfassungsschutz, ob z.B. Tätigkeiten dieser
Organisationen als
staatsgefährdend einzustufen sind und damit
verboten werden können.
Gerichte in Deutschland haben jetzt bescheinigt,
daß Scientology keine Kirche,
sondern ein Wirtschaftskonzern sei. Das Bundesverwaltungsgericht
in Berlin urteilte
am 16. Februar, Scientology ,,nehme in Gewinnerzielungsabsicht
am
Wirtschaftsleben teil". Nach diesem Urteil muß
Scientology künftig alle Filialen als
Gewerbe anmelden und die Profite aus Buchverkäufen
und Psychokursen
versteuern. ln einem Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes
vom 22.3. 1995 wurde
festgestellt, daß auch für Scientology
das deutsche Arbeitsrecht gelte.
Die Zeugen Jehovas sind zuletzt durch das Urteil
im Linzer Prozeß um den Tod
eines Zeugen Jehovas-Babys im Gespräch gewesen.
,,lch kann den Zeugen
Jehovas nicht ersparen, daß ihr Kind einer
religiösen Überzeugung geopfert wurde";
mit diesem Satz in seiner Urteilsbegründung
schrieb der Richter Karl Makovsky
Rechtsgeschichte. Sein Urteil bringt auch ab sofort
Licht in die Grauzone der
Sekten: ,,Glaubens- und Gewissensfreiheit hat ihre
Begrenzung dort, wo sie zum
Risiko für das Leben anderer Personen wird".
Gegen die Chefin der Sekte "Fiat Lux" leitete
ein deutscher Staatsanwalt ein
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.
Die ,,Geistheiler" operierten auch von
Kärnten aus.
Die unterfertigten Bundesräte richten daher
in Anlehnung an die Anfrage 5o/J,
XX.GP. vom 31.1.1996 (der Abgeordneten Dr.Höchtl
und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Entschließungsantrag
des Nationalrates vom 14.7.1994)
an den Bundesminister für Inneres nachstehende
A n f r a g e :
1) ln welcher Weise werden die Tätigkeiten dieser
Gruppen durch die
Sicherheitsbehörden beobachtet?
2) Sind Sie über die Verfahren in Deutschland
gegen Scientology informiert?
3) lst ein ähnliches Vorgehen gegen Scientology
in Österreich denkbar, wie es
derzeit in Deutschland praktiziert wird?
4) Können die Ergebnisse der Verfahren in Deutschland
für österreichische
Behörden richtungsweisend sein?
5) Liegen gegen folgende (pseudoreligiöse) Gruppen
Beschwerden bei
Sicherheitsorganen oder gar Anzeigen vor bzw. haben
sich diese bereits strafbar
gemacht:
a) Fiat Lux
b) Sahaja Yoga
c) Verein zur Förderung der psychologischen
Menschenkenntnis bzw. Institut
zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis
d) Thakar Singh
e) Scientology bzw. deren Unterorganisationen
f) ADSUM
g) Universal-Life-Kirche (ULC)? (sh.auch Anlage)
6) Gegen welche Sekten und destruktiven Kulte wurde
seit November 1993 seitens
der Sicherheitsexekutive bereits Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft wegen
welchen Tatbestandes erstattet? (Bitte um Auflistung)
7) Hat die von lhrem Vorgänger eingesetzte Arbeitsgruppe
zur Überarbeitung des
Vereinsgesetzes konkrete Vorschläge erarbeitet?
8) Wollen Sie angesichts der offenbar nicht vorhandenen
Aufklärungstätigkeit der
Sicherheitsbehörden den derzeitigen Zustand
beibehalten?
Beilage wurde nicht gescannt !!!